Bei Versicherungen gibt es verschiedene Arten von Verzichtserklärungen, die in den Vertragsbedingungen festgehalten werden. Diese dienen dazu, den Versicherungsnehmer vor bestimmten Risiken zu schützen und ihn von finanziellen Belastungen zu entlasten. Im Folgenden werden die wichtigsten Arten von Verzichtserklärungen sowie die entsprechenden Gesetze und Klauseln genauer erläutert.
Welche Arten von Verzichtserklärungen gibt es im Bereich der Haftpflichtversicherung?
Im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es vor allem zwei Arten von Verzichtserklärungen: den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und den Verzicht auf den Einwand der Obliegenheitsverletzung.
- Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bedeutet, dass die Versicherung auch dann für Schäden aufkommt, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Dies ist in § 81 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Durch diesen Verzicht wird der Versicherungsnehmer vor einem möglichen Regressanspruch der Versicherung geschützt.
- Der Verzicht auf den Einwand der Obliegenheitsverletzung bezieht sich auf die Verletzung von Obliegenheiten, also Pflichten, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall zu erfüllen hat. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Meldepflicht eines Schadens oder um die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften handeln. Durch den Verzicht auf diesen Einwand wird der Versicherungsnehmer von der Erfüllung dieser Pflichten befreit. Dies ist in § 82 VVG geregelt.
Welche Verzichtserklärungen gibt es im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bestimmte Verzichtserklärungen, die im Versicherungsvertrag festgehalten werden können. Hierbei handelt es sich vor allem um den Verzicht auf den abstrakten Verweis und den Verzicht auf den Einwand der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
- Der Verzicht auf den abstrakten Verweis bedeutet, dass die Versicherung nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann, den der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte. Dies ist in § 172 VVG geregelt. Durch diesen Verzicht wird der Versicherungsnehmer vor einer möglichen Leistungskürzung geschützt.
- Der Verzicht auf den Einwand der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bezieht sich auf die Angaben, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss machen muss. Hierbei muss er alle ihm bekannten Risiken und Vorerkrankungen angeben, da diese für die Beitragsberechnung und die Leistungspflicht der Versicherung relevant sind. Durch den Verzicht auf diesen Einwand wird der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe entbunden. Dies ist in § 19 Abs. 5 VVG geregelt.
Welche Verzichtserklärungen gibt es im Bereich der Sachversicherung?
Auch im Bereich der Sachversicherung gibt es verschiedene Arten von Verzichtserklärungen, die im Versicherungsvertrag festgehalten werden können. Hierzu zählen der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und der Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung.
- Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wurde bereits im Bereich der Haftpflichtversicherung erläutert. In der Sachversicherung bedeutet dies, dass die Versicherung auch dann für Schäden aufkommt, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Dies ist in § 81 Abs. 2 VVG geregelt.
- Der Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung bezieht sich auf die Höhe der Versicherungssumme. Hierbei wird auf die sogenannte Unterversicherungsklausel verzichtet, die besagt, dass die Versicherung im Schadensfall nur anteilig für den Schaden aufkommt, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstandes. Durch den Verzicht auf diese Klausel wird der Versicherungsnehmer vor einer möglichen Unterdeckung geschützt. Dies ist in § 75 VVG geregelt.
Welche Verzichtserklärungen gibt es im Bereich der Lebensversicherung?
Im Bereich der Lebensversicherung gibt es vor allem den Verzicht auf den Einwand der arglistigen Täuschung und den Verzicht auf den Einwand der Rücktrittsrechte.
- Der Verzicht auf den Einwand der arglistigen Täuschung bezieht sich auf die Angaben, die der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages macht. Hierbei muss er alle ihm bekannten Risiken und Vorerkrankungen angeben, da diese für die Beitragsberechnung und die Leistungspflicht der Versicherung relevant sind. Durch den Verzicht auf diesen Einwand wird der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe entbunden. Dies ist in § 19 Abs. 5 VVG geregelt.
- Der Verzicht auf den Einwand der Rücktrittsrechte bedeutet, dass die Versicherung auf ihr Recht verzichtet, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist rückwirkend aufzulösen. Dies ist in § 19 Abs. 3 VVG geregelt. Durch den Verzicht wird der Versicherungsnehmer vor einer möglichen Kündigung des Vertrages geschützt.
Zusammenfassung
In Versicherungsverträgen existieren verschiedene Verzichtserklärungen, um den Versicherten vor Risiken und finanziellem Druck zu schützen. Im Haftpflichtbereich beziehen sich diese auf grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverletzung, im Berufsunfähigkeitsbereich auf den abstrakten Verweis und vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. In der Sachversicherung gibt es Verzichtserklärungen zu grober Fahrlässigkeit und Unterversicherung, während es in der Lebensversicherung um arglistige Täuschung und Rücktrittsrechte geht. Diese Regelungen sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert und schützen den Versicherten vor Ansprüchen der Versicherung und möglichen Leistungskürzungen.
Synonyme:
Verzichtserklärungen