Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Wiedereingliederungshilfe

Die Wiedereingliederungshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung, die dazu dient, Menschen bei der Rückkehr in das Arbeitsleben nach einer längeren Krankheits- oder Unfallphase zu unterstützen. Sie zielt darauf ab, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen wiederherzustellen oder zu verbessern und somit eine dauerhafte Berufsunfähigkeit zu vermeiden.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Wiedereingliederungshilfe?
Die Wiedereingliederungshilfe ist gesetzlich in verschiedenen Gesetzen verankert.

  1. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie im SGB VII geregelt. Dort ist sie als Leistung zur medizinischen Rehabilitation definiert und wird unter anderem in den §§ 26 bis 33 SGB VII näher ausgeführt.
  2. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Wiedereingliederungshilfe in § 74 des VVG verankert. Dort ist sie als Leistung zur beruflichen Rehabilitation definiert und wird in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung näher ausgeführt.

Was ist die Wiedereingliederungshilfe in der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die Wiedereingliederungshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, die dazu dient, Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Sie soll dabei helfen, die Folgen des Unfalls oder der Krankheit zu überwinden und die berufliche Teilhabe zu sichern.

  1. Wer hat Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe?
    Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erwerbsunfähig geworden sind oder von Erwerbsunfähigkeit bedroht sind. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und freiwillig Versicherte.

  2. Welche Leistungen umfasst die Wiedereingliederungshilfe?
    Die Wiedereingliederungshilfe ist auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten und umfasst medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie Unterstützung bei der Teilhabe am Arbeitsleben.
    1. Medizinische Rehabilitation beinhaltet ärztliche Behandlung und therapeutische Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit.
    2. Berufliche Rehabilitation zielt darauf ab, die berufliche Teilhabe durch Umschulungen oder Weiterbildungen zu verbessern.
    3. Soziale Rehabilitation unterstützt die soziale Integration, beispielsweise durch Verbesserung der Wohnsituation.
    4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben helfen bei der Jobsuche, etwa durch Bewerbungstrainings oder Jobcoachings.

  3. Wie wird die Wiedereingliederungshilfe beantragt?
    Der Antrag auf Wiedereingliederungshilfe muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gestellt werden. In der Regel wird dieser Antrag vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Klinik ausgefüllt und an die zuständige Stelle geschickt. Die Versicherten haben jedoch auch die Möglichkeit, den Antrag selbst zu stellen.

  4. Welche Rolle spielt der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)?
    Der MDK wird in den Prozess der Wiedereingliederungshilfe einbezogen, um die medizinische Notwendigkeit der beantragten Leistungen zu überprüfen. Er prüft auch, ob die Leistungen ausreichend und geeignet sind, um die berufliche Teilhabe der Versicherten wiederherzustellen oder zu verbessern.

  5. Wie lange wird die Wiedereingliederungshilfe gewährt?
    Die Dauer der Wiedereingliederungshilfe ist abhängig von der individuellen Situation der Versicherten und kann daher variieren. In der Regel wird sie jedoch für einen Zeitraum von bis zu 26 Wochen gewährt. Bei Bedarf kann sie jedoch auch verlängert werden.

  6. Welche Kosten werden von der Wiedereingliederungshilfe übernommen?
    Die Kosten für die Wiedereingliederungshilfe werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Dies umfasst sowohl die Kosten für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation als auch für die Teilhabe am Arbeitsleben. Auch Fahrt- und Unterbringungskosten werden in der Regel übernommen.

 Was ist die Wiedereingliederungshilfe in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Wiedereingliederungshilfe ist eine Leistung, die von vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten wird. Sie soll Versicherten dabei helfen, nach einer längeren Krankheit oder Verletzung wieder in das Berufsleben zurückzukehren. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die in Form von Maßnahmen und Hilfen gewährt wird, um die berufliche Rehabilitation zu fördern.

  1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Wiedereingliederungshilfe zu erhalten?
    Um eine Wiedereingliederungshilfe in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, muss man berufsunfähig durch Krankheit oder Unfall sein. Ein Arzt muss dies bestätigen und es muss klar sein, dass man den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Man muss aber fähig sein, noch teilweise zu arbeiten. Die Wiedereingliederungshilfe ist nicht für dauerhaft vollständig Berufsunfähige gedacht.

  2. Welche Leistungen umfasst die Wiedereingliederungshilfe?
    Die Wiedereingliederungshilfe in der Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst verschiedene Leistungen, die individuell auf den Versicherten abgestimmt werden. Dazu gehören unter anderem:
    1. Persönliche Beratung und Unterstützung nach individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten.
    2. Übernahme der Kosten für medizinische Rehabilitation wie Physiotherapie, Ergotherapie oder psychologische Behandlungen.
    3. Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen (Umschulungen, Weiterbildungen und Förderung der beruflichen Fähigkeiten).
    4. Bei teilweiser Wiedereingliederung können finanzielle Leistungen wie Teilrenten oder Einmalzahlungen zur Kompensation von Verdienstausfall geleistet werden.

  3. Wie lange wird die Wiedereingliederungshilfe gewährt?
    Die Dauer der Wiedereingliederungshilfe ist abhängig von der individuellen Situation des Versicherten und kann daher variieren. In der Regel wird sie jedoch für einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten gewährt. Während dieser Zeit wird die berufliche Rehabilitation unterstützt und begleitet, um eine dauerhafte Rückkehr in das Berufsleben zu ermöglichen.

  4. Welche Vorteile bietet die Wiedereingliederungshilfe?
    1. Für den Versicherten bedeutet sie eine finanzielle Unterstützung und eine bessere Chance, wieder in das Berufsleben zurückzukehren. Dies kann auch dazu beitragen, die berufliche Zukunft abzusichern und eine dauerhafte Berufsunfähigkeit zu vermeiden.
    2. Für die Versicherungsgesellschaft kann die Wiedereingliederungshilfe dazu beitragen, die Kosten für eine mögliche Berufsunfähigkeitsrente zu senken.

Zusammenfassung
Die Wiedereingliederungshilfe unterstützt Menschen nach einer Krankheits- oder Unfallphase bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Sie ist in der gesetzlichen Unfallversicherung über das SGB VII und in der Berufsunfähigkeitsversicherung über das VVG geregelt und umfasst medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen. Anspruch haben Versicherte, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erwerbsunfähig sind oder bedroht werden. Die Dauer und Kostenübernahme der Wiedereingliederungshilfe variiert je nach individuellem Fall. In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden ähnliche Leistungen für die Rehabilitation und Wiedereingliederung in das Berufsleben geboten.