Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen ist ein Markt, auf dem Rechte aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen gehandelt werden.
Welche Vertragsgestaltungen sind gebräuchlich?
Es gibt zwei gebräuchliche Vertragsgestaltungen auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen.
- Bei der ersten Variante tritt der Versicherungsnehmer seine Rechte und Pflichten an den Investor ab, während der Vertrag unverändert fortgeführt wird und das Versicherungsunternehmen nicht zwingend vom Verkauf Kenntnis erlangen muss.
- Die zweite Variante des Lebensversicherungshandels sieht vor, dass ein Investor dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung zahlt und dessen Position einnimmt. Falls die Todesfallleistung höher ausfällt als normale Beerdigungskosten und der Versicherte nicht dieselbe Person wie der Versicherungsnehmer ist, sind zum Schutz des Versicherten gesonderte Vertragsvereinbarungen notwendig. Diese Anforderungen sind in § 150 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.
Woher stammen die auf dem Zweitmarkt gehandelten Verträge hauptsächlich?
Die auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen gehandelten Verträge stammen zum größten Teil aus angelsächsischen Ländern wie Großbritannien und den USA. Nur wenige deutsche Verträge sind dort zu finden.
Welches Recht gilt für einen in Deutschland abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag?
Für einen in Deutschland abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag gilt das deutsche Recht. Gemäß § 169 VVG hat der Versicherungsnehmer jederzeit das Recht, den Vertrag zu kündigen und sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen.
Warum gibt es kaum Anreize, Verträge über den Zweitmarkt zu veräußern?
Da der gesetzlich garantierte Rückkaufswert in der Regel nahe an dem Betrag liegt, den ein Investor zu zahlen bereit ist, um den Vertrag auf eigene Rechnung fortzuführen, gibt es kaum Anreize, Verträge über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu veräußern.
Welche Rolle spielen Intermediäre auf dem Zweitmarkt?
Käufer und Verkäufer auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen werden durch Intermediäre zusammengeführt, was Transaktionskosten verursacht.
Was muss bei den Transaktionskosten beachtet werden?
Die Transaktionskosten zuzüglich Rückkaufswert dürfen den ökonomischen Wert des zu veräußernden Vertrags nicht übersteigen. Andernfalls wird der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt für den Versicherungsnehmer sinnlos, da der Rückkaufswert, den er von seinem Versicherungsunternehmen erhalten würde, höher als der Verkaufspreis wäre.
Wie sind die Verhältnisse in Großbritannien?
In Großbritannien sind gesetzlich vorgeschriebene Rückkaufswerte nicht bekannt. Die von den Lebensversicherern angebotenen Beträge liegen häufig deutlich unter den ökonomischen Werten der Verträge. Dadurch entstehen große Spannen, die es für Intermediäre interessant machen, Investoren und verkaufswillige Versicherungsnehmer zu verbinden.
Zusammenfassung
Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen handelt mit bestehenden Verträgen, wobei zwei Vertragstypen üblich sind: Übertragung von Rechten/Pflichten an Investoren und Übernahme der Versicherungsnehmerposition durch Investoren mit Schutzregelungen gemäß § 150 VVG. Die meisten Verträge stammen aus dem angelsächsischen Raum und in Deutschland gilt deutsches Recht (§ 169 VVG). Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist meist unattraktiv, da der gesetzliche Rückkaufswert hoch ist. In Großbritannien hingegen sind die Rückkaufswerte oft niedrig, was den Markt dort lukrativer macht. Relevant sind die Klauseln des VVG.