Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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Diese Versicherungen zahlen bei Sturmschäden
Der Klimawandel bringt auch eine größere Häufigkeit von schweren Stürmen mit sich, darin sind sich Experten einig. Jeder Sturm richtet allerdings auch hohe Personen- und Sachschäden an. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kosteten die fünf teuersten Stürme der letzten 20 Jahre die Versicherungsunternehmen jeweils zwischen 510 Millionen Euro (‚Xynthia‘ am 28. Februar 2010) und über drei Milliarden Euro (‚Kyrill‘ am 18./19. Januar 2007). Der Wintersturm ‚Sabine‘ richtete Anfang Februar 2020 Schäden in Höhe von 675 Millionen Euro an.
Bei einem schweren Sturm entstehen Schäden nicht nur durch den Wind, indem Bäume entwurzelt oder Dächer abgedeckt werden. Er geht praktisch immer mit schweren Regen- oder Schneeschauern einher, sodass viele Keller volllaufen. Im Unwettergebiet kommt es zu Bahnausfällen und Unfällen, die die Schadensbilanz ebenfalls stark belasten.
So können sich Verbraucher gegen Sturmschäden absichern
Damit eine Versicherung von einem Sturm ausgeht, muss eine Windgeschwindigkeit von Windstärke 8, also mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h vorgelegen haben. Zum Nachweis genügt es den Versicherern oft, wenn eine offizielle Sturmwarnung ausgegeben worden ist und auch Gebäude in der Nachbarschaft des Versicherten zu Schaden gekommen sind. Zu einem umfassenden Versicherungsschutz gehören allerdings mehrere Policen:
Sturmschäden an Wohngebäude
Wenn ein Dach abgedeckt wurde oder ein Baum aufs Haus gefallen ist, kommt die Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Im Regelfall haben Hauseigentümer eine sog. verbundene Wohngebäudeversicherung abgeschlossen: Sie zahlt bei Leitungswasser-, Feuer-, Hagel- und Sturmschäden sowie den daraus entstehenden Folgeschäden wie z. B. nasse Wände oder aufgeweichtes Parkett.
- Da Wohngebäudeversicherungen nicht für Schäden durch in das Haus eindringendes Wasser zahlen, empfiehlt sich der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Sie kann als Erweiterung einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, aber auch separat abgeschlossen werden und deckt Schäden durch Überschwemmung (ohne Sturmflut), Erdsenkung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck ab. Die Assekuranzen überprüfen anhand von speziellen Karten vorab die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Elementarschadens und verlangen bei einem Risiko höhere Prämien. In zahlreichen Fällen wird die Absicherung bestimmter Schäden abgelehnt.
- Zahlreiche Hauseigentümer, deren Immobilien sich auf dem Gebiet der ehemaligen DDR befinden, haben eine alte DDR-Wohngebäudeversicherung. In diesen Policen sind noch Überschwemmungsschäden eingeschlossen. Nach der Wende wurde das Privatkundengeschäft der Staatlichen Versicherung der DDR letztendlich von der Allianz SE übernommen. Viele Policen wurden dann auf neue Bedingungen umgestellt, die den Elementarschadenschutz nicht mehr enthielten. Problematisch könnte bei den alten Versicherungen jedoch der veraltete Versicherungsschutz hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Deckungssumme sein. Hier ist eine Beratung unerlässlich!
Schäden durch einen Sturm am Haurat
Wenn aufgrund eines Sturmschadens bewegliche Bestandteile des Hausrats zu Schaden gekommen sind, zahlt die Hausratversicherung. Sie schließt den Schutz von Möbeln, Vorräten und Kleidungsstücken ein. Auch außen am Gebäude installierte Antennen oder Satellitenschüsseln sowie Markisen und Rollläden sind in den meisten Policen mit abgesichert. Was Gartenmöbel oder Spielgeräte auf dem Grundstück betrifft, so lohnt sich ein Vergleich der Versicherungsbedingen, weil einige Versicherungen auch diese Gegenstände in der Hausratversicherung versichern.
Hinweis:
Sowohl die Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung ersetzen die beschädigten oder zerstörten Sachwerte zum Neuwert und dem vorherigen Standard.
Sturmschäden am Fahrzeug
Werden bei einem Sturm von mindestens Windstärke 8 Kraftfahrzeuge beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung für Sturmschäden auf. Bei einer Vollkaskoversicherung sind alle durch Wind entstandenen Schäden unabhängig von der Windstärke abgesichert. Für beide Kasko-Versicherungen wird in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart. Nach einem Schadensfall werden Versicherte in der Vollkaskoversicherung zurückgestuft, in der Teilkaskoversicherung hingegen nicht.
Sturmschäden an fremdem Eigentum
Kommt das Eigentum Dritter zu Schaden, weil z. B. der Baum, der im eigenen Garten steht, auf das Dach des Nachbarhauses fällt, zahlt die private Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sofern dem Versicherten eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann. Das ist beispielsweise denkbar, wenn ein Gutachter feststellt, dass der Baum so morsch war, dass er hätte gefällt werden müssen. Kann ein solches Verschulden jedoch nicht nachgewiesen werden, muss die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn für den Schaden einstehen.
Schäden durch Sturm am Rohbau
Wer ein Haus baut, sollte an eine Bauleistungsversicherung denken. Rohbauten sind sehr sturmanfällig, und auf allen Baustellen können bei einem Sturm Baumaterialien herumgeschleudert werden. Die Bauleistungsversicherung kommt für alle Schäden auf, die ein Sturm auf dem Bauplatz angerichtet hat, sodass der Zustand, der vor dem Unwetter bestanden hat, wiederhergestellt werden kann.
Wichtig zu wissen:
Alle Schäden müssen dem Versicherer so schnell wie möglich ohne eine schuldhafte Verzögerung gemeldet werden. Die Meldung kann telefonisch, per Brief, E-Mail oder über ein Online-Formular auf der Homepage der Assekuranz erfolgen. Versicherte haben außerdem die Pflicht, die Schäden zu begrenzen. Das kann z. B. bei einer zerbrochenen Fensterscheibe die provisorische Abdichtung mit Plastikfolie sein, um Regenwasser am Eindringen ins Haus zu hindern.
Gefahrenquellen müssen zwar beseitigt werden, defekte Gegenstände sollten jedoch erst nach Absprache mit der Assekuranz entsorgt werden. Fachleute empfehlen, die entstandenen Schäden mit Fotos oder Videos zu dokumentieren und eine Schadensliste anzufertigen.
Bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsunternehmen muss noch keine detaillierte Beschreibung der Schäden abgegeben werden. Es ist jedoch ratsam, mit dem Ansprechpartner zu klären, ob sich die Assekuranz um die Beauftragung eines Handwerkers kümmert.