Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
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BegriffDefinition
Selbstversicherung

Bei der Selbstversicherung handelt es sich um den vollständigen oder teilweisen Verzicht von einem Risikoträger auf die Risikoübertragung seiner versicherbaren Risiken an Versicherungsgesellschaften, weil selbst die Möglichkeit eines Ausgleichs besteht.

Eine Selbstversicherung kann intern durch eine getrennte Unternehmensabteilung oder durch ein separates und nur für den Zweck der Selbstversicherung gegründetes Unternehmen organisiert werden. Eine externe Selbstversicherung ist auch aus rechtlicher Sicht eine Versicherungsgesellschaft. Beispiele für externe Selbstversicherungen sind Pensionskassen oder Unterstützungskassen.

 

Selbsttötung

Von einer Selbsttötung oder einem Suizid wird gesprochen, wenn sich jemand selbst das Leben genommen hat.

In Lebensversicherungsverträgen kann die sogenannte Selbsttötungsklausel, Suizidklausel oder Selbstmordklausel verankert sein, wonach die Auszahlung der Versicherungssumme bei Selbsttötung ausgeschlossen wird. Durch die Selbsttötungsklausel kann auch eine Karenzzeit geregelt werden, die bei einem Suizid innerhalb dieses Zeitraumes nur die Auszahlung des Rückkaufswertes zusichert. Erst nach Ablauf dieser Karenzzeit würde die volle Versicherungssumme angewiesen.

Klauseln in Bezug auf eine Selbsttötung unterscheiden sich im Umgang mit einem Suizid und beziehen Thematiken wie Geisteszustände oder Sterbehilfe mit ein. Durch Suizidklauseln können Versicherungsgesellschaften Versicherungsnehmer von der Versicherungsleistung ausschließen, deren Entschluss zur Selbsttötung bei Vertragsabschluss schon feststeht und die durch die Versicherungsleistung ihre Angehörigen absichern möchten.

 

Synonyme - Suizid, Selbsttötungsklausel, Suizidklausel, Selbstmordklausel
Selbstregulierung

Eine Selbstregulierung oder ein Schadenrückkauf kommt insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherungen in Betracht. Übernimmt eine Kfz-Versicherung einen Schaden, geht dies unter Umständen mit Verschlechterungen in der Schadenfreiheitsklasse einher, was die Versicherungsbeiträge erhöhen kann.

Ein Schadenrückkauf durch Selbstregulierung kann günstiger sein als eine schlechtere Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatten. Ist ein Schaden eher klein, aber dafür die Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse teuer, kann sich der Schadenrückkauf lohnen.

Versicherungsgesellschaften rechnen die Kosten einer Herabstufung in den Schadenfreiheitsklassen aus, sodass ein Vergleich möglich wird. Rückstufungen in den Schadenfreiheitsrabatten erfolgen nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung.

Welche Rolle die verschiedenen Faktoren bei der KFZ-Versicherung spielen, erfahren Sie hier:
https://www.perfektversichert.de/risikoversicherungen/kfz-versicherung/schadenfreiheit-regional-typ-klassen.html

Synonyme - Schadenrückkauf
Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung, auch Eigenbeteiligung genannt, ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen, der sich auf den Teil eines Schadens bezieht, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Sie ist ein wichtiger Bestandteil vieler Versicherungsverträge und kann in verschiedenen Formen auftreten. Im Folgenden werden wir genauer auf die Bedeutung und Funktion der Selbstbeteiligung im Versicherungswesen eingehen.

Die Funktion der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung dient in erster Linie dazu, das Risiko für den Versicherer zu verringern. Durch die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Schadens werden die Versicherungsprämien niedriger gehalten, da der Versicherer nicht für jeden kleinen Schaden aufkommen muss. Somit trägt der Versicherungsnehmer selbst einen Teil des Risikos und ist dadurch auch motiviert, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Arten der Selbstbeteiligung
Es gibt verschiedene Arten von Selbstbeteiligungen, die je nach Versicherungsart und -anbieter variieren können. Im Folgenden werden die gängigsten Arten von Selbstbeteiligungen und jeweils ein Beispiel erläutert.

  1. Festbetrag-Selbstbeteiligung
    Bei einer Festbetrag-Selbstbeteiligung wird vor Vertragsabschluss ein bestimmter Betrag festgelegt, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Dieser Betrag wird in der Regel pro Schadensfall vereinbart und kann je nach Versicherungsart und Vertrag variieren.
    Ein Beispiel dafür ist die Kfz-Versicherung, bei der häufig eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall vereinbart wird.

  2. Prozentsatz-Selbstbeteiligung
    Im Gegensatz zur Festbetrag-Selbstbeteiligung wird bei der Prozentsatz-Selbstbeteiligung ein bestimmter Anteil des Schadens vom Versicherungsnehmer selbst übernommen. Dieser Anteil wird in der Regel in Prozent angegeben und kann ebenfalls je nach Versicherungsart und Vertrag unterschiedlich hoch ausfallen.
    Ein Beispiel dafür ist die Krankenversicherung, bei der häufig eine Selbstbeteiligung von 10% pro Jahr vereinbart wird.

  3. Staffel-Selbstbeteiligung
    Bei der Staffel-Selbstbeteiligung wird die Höhe der Selbstbeteiligung gestaffelt, je nach Schadenshöhe. Das bedeutet, dass bei geringeren Schäden eine niedrigere Selbstbeteiligung zu zahlen ist als bei höheren Schäden. Dies soll den Versicherungsnehmer dazu anhalten, kleinere Schäden selbst zu tragen und somit die Versicherung vor unnötigen Kosten zu schützen.
    Ein Beispiel dafür ist die Haftpflichtversicherung, bei der eine Staffel-Selbstbeteiligung von 100 Euro bis 500 Euro vereinbart werden kann.

  4. Jahres-Selbstbeteiligung
    Die Jahres-Selbstbeteiligung wird einmal pro Jahr fällig und ist unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei jedem Schadensfall einen bestimmten Betrag selbst tragen muss, bis die vereinbarte Jahres-Selbstbeteiligung erreicht ist. Danach übernimmt die Versicherung die Kosten für weitere Schäden innerhalb des Jahres.
    Ein Beispiel dafür ist die Rechtsschutzversicherung, bei der eine Jahres-Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart werden kann.

  5. Zeit-Selbstbeteiligung
    Bei der Zeit-Selbstbeteiligung wird eine bestimmte Zeitspanne festgelegt, innerhalb derer der Versicherungsnehmer für Schäden selbst aufkommen muss. Erst danach übernimmt die Versicherung die Kosten. Diese Art der Selbstbeteiligung ist vor allem bei Lebens- und Rentenversicherungen üblich.
    Ein Beispiel dafür ist eine Zeit-Selbstbeteiligung von 3 Monaten, nach der die Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit die Kosten für den Versicherten übernimmt.

Selbstbeteiligung als Teil des Versicherungsvertrags
Die Selbstbeteiligung wird in der Regel bereits bei Abschluss eines Versicherungsvertrags festgelegt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrags und sollte daher genau geprüft werden. Oftmals kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Höhen der Selbstbeteiligung wählen und somit Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie nehmen.

Vor- und Nachteile der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung hat sowohl Vor- als auch Nachteile für den Versicherungsnehmer.

  1. Zu den Vorteilen zählt vor allem die Möglichkeit, die Versicherungsprämie durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung zu senken. Zudem kann die Selbstbeteiligung dazu beitragen, dass der Versicherungsnehmer sorgsamer mit seinem Eigentum umgeht und Schäden vermeidet.
  2. Ein Nachteil der Selbstbeteiligung ist jedoch, dass im Schadensfall der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Dies kann je nach Höhe der Selbstbeteiligung und Schadenshöhe zu einer finanziellen Belastung führen. Zudem kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer aufgrund der Selbstbeteiligung auf die Meldung kleinerer Schäden verzichtet, um die Kosten zu sparen.

Zusammenfassung
Die Selbstbeteiligung ist ein Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst zahlen muss, und soll das Risiko für den Versicherer senken. Sie beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämien und kann in verschiedenen Formen wie Festbeträgen, Prozentsätzen oder Staffelungen vorliegen. Durch eine höhere Selbstbeteiligung können Versicherungsnehmer ihre Prämien senken, tragen aber im Schadensfall finanzielle Risiken. Verschiedene Versicherungen bieten unterschiedliche Modelle der Selbstbeteiligung an, die sorgfältig ausgewählt werden sollten.

Synonyme - Selbstbehalt, Selbstbehaltsquote, Eigenanteil, Kostenbeteiligung, Eigenbeteiligung
Selbstbehalttarife

Der Begriff Selbstbehalttarif bezieht sich auf die Höhe der Kosten, die ein Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt. Anders ausgedrückt, ist der Selbstbehalt der Teil des Schadens, der vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden muss. Dieser Betrag wird vorab in einem Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft festgelegt. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer ist in der Regel auch der Versicherungsbeitrag.

Arten von Selbstbehalttarifen
Es gibt verschiedene Arten von Selbstbehalttarifen, die je nach Versicherung und Vertrag variieren können:

  1. Festbetrag-Selbstbehalt
    Bei dieser Variante wird ein fester Betrag als Selbstbehalt vereinbart, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss. Dieser Betrag kann je nach Versicherung und Tarif variieren und wird meistens pro Schadensfall berechnet. Der Vorteil dieser Art von Selbstbehalttarif ist, dass der Versicherungsnehmer genau weiß, wie viel er im Schadensfall selbst zahlen muss. Allerdings kann es bei größeren Schäden zu einer höheren finanziellen Belastung kommen. 
  2. Prozentsatz-Selbstbehalt
    Hier wird der Selbstbehalt in Form eines prozentualen Anteils des Schadens berechnet. Dieser Prozentsatz kann je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich sein und wird ebenfalls pro Schadensfall angewendet. Der Vorteil dieser Variante ist, dass der Selbstbehalt bei größeren Schäden automatisch höher ausfällt und somit die finanzielle Belastung für den Versicherungsnehmer begrenzt wird. Allerdings kann es bei kleineren Schäden zu einer höheren finanziellen Belastung kommen.
  3. Kombination aus Festbetrag und Prozentsatz
    Bei dieser Art von Selbstbehalttarif wird sowohl ein fester Betrag als auch ein prozentualer Anteil des Schadens als Selbstbehalt vereinbart. Der Versicherungsnehmer muss somit einen Teil des Schadens bis zu einem festgelegten Betrag selbst tragen und darüber hinaus einen prozentualen Anteil. Diese Variante bietet eine gewisse Flexibilität, da der Selbstbehalt je nach Schadenshöhe angepasst wird.
  4. Jahres-Selbstbehalt
    Hier wird der Selbstbehalt nicht pro Schadensfall, sondern pro Versicherungsjahr berechnet. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres nur bis zu einem bestimmten Betrag selbst zahlen muss, unabhängig von der Anzahl der Schäden. Dies kann besonders bei kleineren Schäden von Vorteil sein, da der Selbstbehalt nicht bei jedem Schadensfall neu berechnet wird.
  5. Dynamischer Selbstbehalt
    Bei dieser Variante steigt der Selbstbehalt mit der Schadenfreiheit des Versicherungsnehmers. Je länger dieser schadenfrei bleibt, desto höher wird der Selbstbehalt. Dadurch werden Versicherungsnehmer belohnt, die keine oder nur wenige Schäden melden. Allerdings kann es bei einem Schaden zu einer höheren finanziellen Belastung kommen, da der Selbstbehalt bereits angestiegen ist.
  6. Staffelung des Selbstbehalts
    Hier wird der Selbstbehalt in Abhängigkeit von der Schadenhöhe gestaffelt. Das bedeutet, dass bei geringeren Schäden ein niedrigerer Selbstbehalt gilt als bei höheren Schäden. Diese Variante bietet eine gewisse Absicherung bei größeren Schäden, da der Selbstbehalt nicht pauschal festgelegt ist.

Vor- und Nachteile von Selbstbehalttarifen
Die Wahl eines Selbstbehalttarifs hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Einer der größten Vorteile ist die Möglichkeit, durch einen höheren Selbstbehalt die Versicherungsbeiträge zu senken. Dies kann vor allem für Versicherungsnehmer mit einem geringen Budget von Vorteil sein. Zudem kann ein Selbstbehalttarif dazu führen, dass Versicherungsnehmer sorgsamer mit ihrem Eigentum umgehen, da sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Auf der anderen Seite kann ein hoher Selbstbehalt auch zu finanziellen Belastungen führen, wenn ein Schaden eintritt. Zudem kann es vorkommen, dass Versicherungsnehmer aufgrund des Selbstbehalts auf notwendige Reparaturen oder Behandlungen verzichten, um Kosten zu sparen.

Für welche Versicherungen gibt es Selbstbehalttarife?
Selbstbehalttarife gibt es in verschiedenen Versicherungsbereichen:

  1. Kfz-Versicherung
    Eine der bekanntesten Versicherungen, die Selbstbehalttarife anbietet, ist die Kfz-Versicherung. Hierbei kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er einen Selbstbehalt in Form einer festen Summe oder in Prozent des Schadens übernehmen möchte. Durch die Wahl eines Selbstbehalttarifs kann die Versicherungsprämie erheblich gesenkt werden, vor allem für Fahranfänger oder Personen mit höherem Risiko.
  2. Hausratversicherung
    Auch bei der Hausratversicherung gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Dieser kann je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif zwischen 100 und 500 Euro betragen. Durch die Wahl eines Selbstbehalttarifs kann auch hier die Versicherungsprämie reduziert werden.
  3. Private Krankenversicherung
    Für die private Krankenversicherung gibt es ebenfalls die Option, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Hierbei trägt der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente selbst. Dadurch kann die Versicherungsprämie deutlich gesenkt werden, vor allem für Personen mit einem geringeren Krankheitsrisiko.
  4. Rechtsschutzversicherung
    Auch bei der Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif zu wählen. Hierbei trägt der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten für Rechtsstreitigkeiten selbst. Durch die Wahl eines Selbstbehalttarifs kann die Versicherungsprämie reduziert werden, vor allem für Personen mit einem geringeren Risiko für Rechtsstreitigkeiten.
  5. Haftpflichtversicherung
    Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Durch die Übernahme eines Teils der Kosten im Schadensfall kann die Versicherungsprämie gesenkt werden.
  6. Berufsunfähigkeitsversicherung
    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente, falls er aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Selbstbehalttarif abzuschließen. Durch die Übernahme eines Teils der Kosten im Leistungsfall kann die Versicherungsprämie gesenkt werden.

Hinweis:
Es empfiehlt sich  die verschiedenen Tarife sorgfältig zu vergleichen und sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um den passenden Selbstbehalttarif zu finden.

Schutzkosten

Bei Schutzkosten handelt es sich um Kosten für den Schutz von Gegenständen und Sachen, die nicht direkt vom Schaden betroffen sind, aber durch Reparaturarbeiten zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung eines ursprünglichen Zustandes beschädigt werden könnten und aus diesem Grund geschützt werden müssen.

Schutzkosten sind häufig Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung und stellen Haushaltsgegenstände oder Möbel unter Schutz. Zu typischen Schutzkosten gehören die Kosten von Abdeckfolien oder der Abbau von Möbeln im Bereich des Hauptschadens, um Reparaturen überhaupt erst durchführen zu können. Aus versicherungstechnischer Sicht werden Schutzkosten gemeinsam mit Aufräumkosten, Abbruchkosten und Bewegungskosten in einer Leistungsposition zusammengefasst.

 

Schutzbrief

Ein Schutzbrief ist eine Zusatzleistung im Bereich der Kfz-Versicherungen. Schutzbriefe werden als zusätzliche Versicherungsbausteine angeboten und beinhalten Leistungen wie Pannenhilfe, Fahrzeug- und Krankenrücktransport oder Bergung. Ein Kfz-Schutzbrief wird insbesondere Vielfahrern empfohlen, damit sie auch in Notsituationen kurzfristig wieder mobil sind. Schutzbriefe werden nicht nur von Versicherungsgesellschaften angeboten, sondern auch von Automobilclubs.

Der Schutzbrief kann das versicherte Fahrzeug, den Fahrzeughalter, berechtigte Fahrer und Passagiere bzw. Insassen bei Unfällen, Pannen oder Diebstahl absichern. Übernommen werden je nach Variante Kosten für das Abschleppen oder die Bergung des Fahrzeugs, den Transport in die Werkstatt, Übernachtungskosten für ein Hotel sowie Kosten für die Rück- oder Weiterreise. Auch ein Mietwagen kommt in Betracht.

Die Leistungen des Schutzbriefes sind in der Regel nicht auf eine bestimmte Anzahl von Schäden begrenzt. Damit in Notsituationen möglichst schnell gehandelt werden kann, bieten Schutzbriefe Pannenhilfe-Hotlines oder Apps an, die rund um die Uhr erreichbar sind und beispielsweise die Bergung durch einen Abschleppdienst veranlassen können. Schutzbriefe können auch im Ausland wirksam sein.

 

Schneedruck

Schneedruck entsteht, wenn es lange geschneit hat und die Witterungsverhältnisse dafür Sorge getragen haben, dass Schneemassen sich aufgetürmt haben. Geschieht dies auf einem Dach kann der Schneedruck zu Verformungen oder Beschädigungen durch Risse führen. Unter der manchmal tonnenschweren Schneelast können auch robuste Dachkonstruktionen oder hangseitige Wände zusammenbrechen. Schneelasten können Dächer und Wände eindrücken und Lawinen vom Dach können abrutschen und dadurch Menschen verletzen oder Gegenstände beschädigen.

Zuständig für die Prävention von Schneedruckschäden sind Eigentümer von Gebäuden, die allgemein für den Unterhalt ihrer Liegenschaft Sorge tragen müssen. Sofern es möglich ist, sollte sich auftürmender Schnee frühzeitig vom Dach entfernt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dächer mit Photovoltaikanlagen, da diese sich ebenfalls unter Schneedruck verformen können. Die Installation von Schneedrucksensoren kann helfen, rechtzeitig zu reagieren.

Versichert werden können Schneedruckschäden über Elementarschadenversicherungen als Bestandteil von Gebäudeversicherungen oder Hausratversicherungen. Hierbei ist zu beachten, dass Schäden durch Naturgefahren wie auch Schneedruck nicht automatisch in allen Wohngebäudeversicherungen abgesichert sind. Oft werden einzelne Versicherungsbausteine zur Integration in den Versicherungsvertrag angeboten.

 

Synonyme - Schneelast
Schmerzensgeld

Bei Schmerzensgeld handelt es sich um einen Anspruch auf Schadensersatz für immaterielle Schäden. Immaterielle Schäden sind keine Schäden vermögensrechtlicher Art. So wird Schmerzensgeld beispielsweise nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gezahlt. Ein Schmerzensgeld enthält eine Sühnefunktion. Über den eigentlichen Körperschaden bzw. Gesundheitsschaden hinaus sollen alle seelischen Belastungen, Unwohlgefühle und weitere Unannehmlichkeiten durch das Schmerzensgeld eine Wiedergutmachung erhalten, die mit einer erlittenen Verletzung einhergehen.

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Personen, wenn ihr Körper, ihre Gesundheit, ihre Freiheit oder ihre sexuelle Selbstbestimmung eine Verletzung durch Dritte erfahren haben. Ein Schmerzensgeld zielt darauf ab, immaterielle Schäden auszugleichen und nicht, eine Vermögenslage wieder herzustellen.

Grundsätzlich muss die Person Schmerzensgeld leisten, die das körperliche bzw. gesundheitliche Leiden des Anspruchsberechtigten verursacht hat. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht jedoch auch die Möglichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs, wenn den Schadenverursacher kein direktes Verschulden an der Verletzung trifft. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist vom Einzelfall abhängig. Maßgeblich sind Schwere der Verletzung, Dauer der Verletzung sowie Ausmaß und Umfang der damit verbundenen Beeinträchtigungen sowie Folgen.

Im Bereich der Versicherungen übernehmen insbesondere Haftpflichtversicherungen die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen.

 

Schlüsselschaden

Ein Schlüsselschaden entsteht, wenn jemand einen fremden Schlüssel verliert. Fremde Schlüssel gehören Nutzern oftmals nicht, sondern sind Generalschlüssel oder Codekarten zu Mietsachen oder gemieteten Gewerberäumen. Bei Schlüsselverlust muss also nicht nur ein Schlüssel ersetzt werden, sondern auch Schlösser und Schließanlagen. Eine vollständige und funktionsfähige Schließanlage schützt vor Einbruchdiebstahl und gilt als Voraussetzungen für viele Betriebsversicherungen. Für die Schlossänderungskosten muss in erster Linie die Person aufkommen, der der Schlüssel verloren gegangen ist.

Insbesondere für Unternehmen und Betriebe mit gemieteten oder gepachteten Räumlichkeiten und Geländen kann ein Schlüsselschaden sehr teuer werden. Aber auch Lehrer, Hausmeister, Reinigungskräfte oder Einzelunternehmer benutzen aus beruflichen Gründen häufig fremde Schlüssel, die beim Schlüsselverlust ersetzt werden müssen.

Unternehmen können sich mit einer gewerblichen Haftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen derartige Schlüsselschäden absichern. Eine Absicherung gegen Schlüsselverlust wird als zusätzlicher Baustein in den Versicherungsschutz integriert. Im Falle des Schlüsselverlusts werden dann auch die Schlossänderungskosten bis zur vereinbarten Höhe oder aber bis zur Versicherungssumme erstattet. Des Weiteren können von der Versicherung Folgeschäden aus Schlüsselschäden, also beispielsweise Einbruchdiebstahl, aus der Leistungspflicht ausgenommen werden.

 

 

Synonyme - Schlüsselverlust, Schlossänderungskosten
Schlussanteil

Aus versicherungstechnischer Sicht kommt hat der Schlussanteil insbesondere im Bereich der Auszahlung von Kapital-Lebensversicherungen und bei Ablaufleistungen von Unfallversicherungen mit Beitragsrückerstattung eine besondere Bedeutung. In diesen Fällen handelt es sich beim Schlussanteil um eine Zahlung an den Versicherungsnehmer, deren Kalkulation erst nach der Versicherungszeit erfolgen kann und die Summe der Ablaufleistung erhöht. Eine Information über den zu erwartenden Schlussanteil innerhalb der Versicherungsdauer gilt als unverbindlich und kann von der Versicherungsgesellschaft jederzeit wieder revidiert werden. Auch der vollständige Wegfall von Schlussanteilen ist möglich, sodass Versicherungsnehmer nur noch garantierte Leistungen erhalten.

Der Schlussgewinnanteil oder Schlussüberschussanteil ist demnach der Anteil, der nach Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird und die Garantieleistungen übersteigt. Schlussüberschussanteile fallen umso höher aus, je länger der Versicherungsvertrag lief. Schlussgewinnanteile werden auch dann ausgezahlt, wenn der Versicherungsvertrag vor Ablauf gekündigt wird oder ein Versicherungsnehmer stirbt, sodass die Versicherungssumme und Schlussüberschussanteile an Bezugsberechtigte angewiesen werden.

 

Synonyme - Schlussgewinnanteil, Schlussüberschussanteil
Schicksalsteilung

Bei der Schicksalsteilung handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Rückversicherungen. Die auch „follow the fortunes“ genannte Schicksalsteilung beschreibt bei Rückversicherungen die Pflicht, den Zedenten in versicherungstechnischer Hinsicht nicht sich selbst zu überlassen, sondern sich auch unabhängig vom Vorliegen eines Rechtsgrundes an dem Schicksal zu beteiligen, was dem Zedenten widerfährt.

Nach dem Prinzip der Schicksalsteilung konstituiert die automatische Ersatzpflicht der Rückversicherung, sobald der Zedent seinem Versicherungsnehmer Versicherungsleistungen erbringen muss und in den Rückversicherungsvereinbarungen keine Einschränkungen hierfür vorgesehen hat.

 

Schadenzahl

Die im Kalenderjahr bei den Versicherungsgesellschaften angefallenen Schäden nennt man Schadenzahl.

Bei der Schadenzahlverteilung als versicherungsmathematische Wahrscheinlichkeitsverteilung wird unterschieden zwischen der Binominalverteilung, der Poisson-Verteilung und der Panjer-Verteilung.

Synonyme - Schadenzahlverteilung
Schadenverteilung

Unter die Schadenverteilung fallen in der versicherungsmathematischen Erfassung verschiedene Modelle zur Ermittlung der Zufallsgesetzmäßigkeit von Schäden. Die Ermittlung von Risiken wird in der Versicherungsmathematik mittels Methoden durchgeführt, die teilweise auf der Wahrscheinlichkeitstheorie basieren.

Wichtig für wirtschaftliche Kalkulationen von Versicherungsprodukten ist eine gute Übereinstimmung von gemessenen und beobachteten Schadendaten sowie ein versicherungsmathematisches Modell, mit dem Schadenverteilungen beschrieben werden können. Der Eintritt von Risikoereignissen bedeutet die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mögliche Schäden können in fixierter Höhe eintreten oder beliebige Werte mit sich bringen, weshalb von Summenrisiken und Schadenrisiken gesprochen wird.

Summenrisiken werden durch eine Zahl für die Schadenwahrscheinlichkeit oder Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Gegenwahrscheinlichkeit dargestellt. Schadenrisiken können jeden Geldbetrag annehmen, sodass sie durch kontinuierliche Wahrscheinlichkeitsverteilungen beschrieben werden. Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Risiken stehen in einem engen Bezug zur beobachteten Schadenverteilung.

 

Schadenversicherung

Bei einer Schadenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der sich die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet, den durch einen Schadenfall eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen. Schadenversicherungen sind auf die Deckung von Schäden ausgerichtet und werden durch die tatsächliche Schadenshöhe und die vereinbarte Versicherungsleistung bis zur Versicherungssumme als Obergrenze begrenzt. Zu den typischen Schadenversicherungen gehören Feuerversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Hagelversicherungen, Transportversicherungen, Tierversicherungen oder Reisegepäckversicherungen.

Schadenversicherungen werden als Gegenstück der Summenversicherungen betrachtet. Beide Versicherungen verpflichten sich zum Schadensersatz. Unterschiedlich gehandhabt wird die Berechnung der Entschädigungssumme. Bei der Schadensversicherung werden Schäden durch die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens reguliert. Bei Summenversicherungen werden festgelegte Summen ausgezahlt. Bei der Schadenversicherung fließen zusätzlich zum konkret messbaren Schaden weitere Kriterien in die Berechnung der Entschädigung ein. Hierzu gehören Selbstbeteiligungen, vereinbarte Höchstsummen oder Abzüge durch Abnutzung.

Bei Schadenversicherungen gilt ein striktes Bereicherungsverbot. Versicherungsgesellschaften sind danach nicht verpflichtet, höhere Entschädigungen zu leisten, als der tatsächlich entstandene Schaden erfordert. Versicherungsnehmer dürfen sich an der Entschädigung durch die Schadenversicherung nicht zusätzlich bereichern.

 

Synonyme - Schadensversicherung
Schadenverhütung

Unter Schadenverhütung oder Schadenprävention fallen alle Maßnahmen und Regelungen, die den Eintritt eines Schadens verhindern oder aber die Folgen eines Schadens mindern sollen.

Maßnahmen für die Schadenverhütung von Versicherungsgesellschaften werden als Obliegenheiten für Versicherungsnehmer in den jeweiligen Versicherungsverträgen verankert. Dadurch soll das versicherungstechnische Risiko nebst Risikokosten für die Versicherungsgesellschaft eingedämmt werden. Auch Franchise Vereinbarungen können dazu beitragen, das Interesse von Versicherungsnehmern an der Schadenverhütung zu steigern. Dies geschieht nach dem Grundsatz, dass Versicherungsnehmer mehr Vorsicht walten lassen, wenn sie sich an potenziellen Schäden selbst beteiligen müssen.

Auf der anderen Seite sind Maßnahmen zur Schadenprävention seitens der Versicherungsgesellschaft als wesentlicher Aspekt des Kundenservices und der Kundenorientierung zu betrachten. Als Beispiel dienen die Bemühungen von Krankenversicherungen, Versicherungsnehmer durch besondere Sportangebote oder Ernährungs-Tipps zum gesunden Lebenswandel zu motivieren, damit sie später nicht krank werden.

 

Synonyme - Schadenprävention
Schadensverursacher

Der Schadensverursacher ist eine Person, die fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt hat. Nach den Regeln zum Schadensersatz muss derjenige, der einen Schaden verursacht hat, dem Geschädigten dafür einen Ausgleich oder eine Wiedergutmachung leisten. Ziel des vom Schadenverursacher auszugleichenden Schadensersatzes ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; also möglichst in der Weise, die vor dem Schadensereignis herrschte. Geschädigte sind nach Möglichkeit so zu stellen, als wäre es gar nicht zu dem Schaden gekommen.

Aus rechtlicher Sicht muss ein Schadensverursacher den Schadensersatz selbst leisten. Es gibt jedoch Versicherungen wie beispielsweise Haftpflichtversicherungen, die Schäden Dritter für den Schadenverursacher ausgleichen.

 

Synonyme - Schadenverursacher
Schadensicherungspflicht

Die Schadensicherungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechts und findet Anwendung in verschiedenen Bereichen wie Vertragsrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht. Sie gilt für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Organisationen.
Die Schadensicherungspflicht kann in verschiedenen Situationen relevant sein, wie z.B. bei Unfällen, Naturkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen. Sie stellt sicher, dass die Verantwortlichen alles in ihrer Macht stehende tun, um die Schäden für Dritte zu minimieren oder zu verhindern.

Schadensicherungspflicht bei Versicherungen
Im Versicherungsbereich spielt die Schadensicherungspflicht eine besonders wichtige Rolle. Versicherungen sind dazu verpflichtet, im Falle eines Schadens an ihrem versicherten Objekt oder einer Person die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern oder zu begrenzen.
Ein Beispiel hierfür ist eine Haftpflichtversicherung. Wenn eine versicherte Person einen Schaden verursacht, ist die Versicherung dazu verpflichtet, den Geschädigten angemessen zu entschädigen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden. Dies kann z.B. die Reparatur von beschädigtem Eigentum oder die Übernahme von Behandlungskosten bei Personenschäden beinhalten.
Auch bei Sachversicherungen wie z.B. einer Hausratversicherung greift die Schadensicherungspflicht. Im Falle eines Schadens durch z.B. einen Einbruchdiebstahl ist die Versicherung dazu verpflichtet, die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände zu ersetzen und gegebenenfalls weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Schäden zu verhindern.

Die Schadensicherungspflicht bei Versicherungen dient also dazu, die Versicherten und Dritten vor weiteren Schäden zu schützen und sicherzustellen, dass die Versicherung ihrer vertraglichen Verpflichtung nachkommt.

Schadensersatz

Beim Schadensersatz handelt es sich um den Ausgleich eines Schadens. Entsteht einer Person durch eine andere Person ein Schaden, ist die schädigende Person gesetzlich verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Der Schadensersatz muss geeignet sein, den ursprünglichen Zustand vor dem Schadensereignis wieder herzustellen oder aber den Schaden wieder gutzumachen, weshalb auch von einer Entschädigung oder Wiedergutmachung gesprochen wird. Derjenige, der den Schaden verursacht hat, muss diesen dem Geschädigten ersetzen. Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch ist, dass der Schädiger den Schaden entweder fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, wobei auch andere Gründe zu einer Haftung führen können.

 

Schadensersatzanspruch

Schadensersatzansprüche kommen bei Personenschäden, Sachschäden, echten und unechten Vermögensschäden sowie ideellen bzw. immateriellen Schäden in Betracht. Wie ein Schadensersatz ausgeglichen werden muss, wird in §§ 249 ff. BGB geregelt. Zu den klassischen Möglichkeiten eines Schadensersatzes gehören der Geldersatz oder die Naturalrestitution. Bei der Naturalrestitution wird ein Zustand hergestellt, der ohne das Schadensereignis bestehen würde – also so, als wenn der Schaden gar nicht eingetreten wäre. Hierbei kann es sich um eine Reparatur einer Sache oder aber Übergabe einer gleichwertigen Sache handeln.

Oft werden Schadensersatzansprüche jedoch über Gelder erfüllt. Bei Personenschäden wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt, um den immateriellen Schaden auszugleichen. Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt als Schadensersatz in Betracht, wenn Gegenstände wegen des Schadens nicht genutzt werden können und dadurch ein Schaden entstanden ist. Aber auch Pflegekosten fallen unter den Schadensersatz, wenn eine Person durch den Schaden pflegebedürftig wird.

Wer nach dem Gesetz Schadensersatzansprüche innehaben könnte, ergibt sich aus §§ 280 ff. BGB und §§ 823 ff. BGB. Grundlage für einen Schadenersatz ist entweder eine vertragliche Pflichtverletzung oder eine unerlaubte Handlung. Grundsätzlich gilt das Verschuldensprinzip: Wer einen Schaden schuldhaft verursacht hat, der muss ihn auch ersetzen.

Abgesichert werden können Schadensersatzansprüche und entsprechende Forderungen durch Haftpflichtversicherungen.

 

Synonyme - Schadensersatzanspruch, Schadenersatz
Schadenrückversicherung

Unter Schadenrückversicherungen fallen alle Rückversicherungen, bei denen im Versicherungsfall nicht wie bei Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen die fest vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt wird, sondern lediglich ein Ersatz des entstandenen Schadens stattfindet. Schadenrückversicherungen werden in allen Bereichen von Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen angeboten.

Bei der auch nichtproportionalen Rückversicherung genannten Schadenrückversicherung wird der Rückversicherer nur dann vom Erstversicherer an Schadenszahlungen beteiligt, wenn ein Kumulschaden oder ein einzelner Schaden eine bestimmte und vereinbarte Höhe übersteigt. In Bezug auf das Entgelt erfolgt dann eine individuelle Kalkulation.

 

Schadenrückstellungen

Bei Schadenrückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Schäden und Versicherungsfälle.

Wenn eine Versicherungsgesellschaft durch einen Vertrag Versicherungsschutz gewährt, dann übernimmt sie dadurch die Verpflichtung, alle vom Versicherungsvertrag abgedeckten Schäden zu regulieren. Insbesondere in Haftpflichtfällen werden Schäden jedoch häufig erst spät entdeckt oder die Schadenabwicklung zieht sich über ein Geschäftsjahr hinaus hin. Um wirtschaftlich arbeiten zu können und um über die erforderlichen finanziellen Mittel für derartige Schäden zu verfügen, müssen Versicherungsgesellschaften schon im Geschäftsjahr des Vertragsschlusses abschätzen, welche Schäden auf sie zukommen könnten. Da zum Ende eines Geschäftsjahres derartige Schäden nur zum Teil reguliert sind, handelt es sich bei Schadenrückstellungen um in die Zukunft ausgerichtete Schätzwerte.

Für die Schadenrückstellungen werden die Vorjahre analysiert. Das aus dieser Analyse resultierende Zahlenmuster wird dann für die Bildung von Schadenrückstellungen verwendet.

Schadenreservierung

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages erhalten Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft das Versprechen, bei Eintreten des vertraglich definierten Schadens einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu bekommen. Versicherungsschutz wird für einen bestimmten Zeitraum gegen die Zahlung von Beiträgen gewährt.

Nicht alle Schäden werden aber in dem Jahr reguliert, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Regulierungen können sich verzögern oder aber Schäden werden verspätet gemeldet. Für die Schäden, die zum bilanziellen Stichtag noch nicht reguliert wurden oder nicht bekannt sind, werden Rückstellungen gebildet. Häufig werden diese Schadenrückstellungen auch Schadenreserven genannt.

Schadenreserven haben den Grund, gegenüber Versicherungsnehmern das Versprechen nicht nur im Jahr der Prämienzahlung, sondern auch darüber hinaus gewährleisten und absichern zu können. Versicherungsgesellschaften stellen darüber hinaus bei der Bilanz Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Da die Bildung von Schadenreserven kaufmännische Ausgaben darstellen, entsteht dadurch ein Jahresergebnis, das die Wirtschaftlichkeit der Versicherungsgesellschaft realistisch und transparent darstellt.

Schadenreserven werden entweder als individuelle Einzelfallreserven für bekannte Schäden oder als pauschale Rückstellungen auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden gebildet. Der gesamte Vorgang wird Schadenreservierung genannt und in Einzelfallreservierung oder aktuarieller Reservierung gegliedert.

 

Schadenreserve

Bei einer Schadenreserve handelt es sich um versicherungstechnische Rückstellungen für am Ende des Geschäftsjahres einer Versicherungsgesellschaft eingetretene, aber noch nicht abgeschlossene Schadensfälle. Die bekannten, aber noch nicht abgewickelten Schäden werden Spätschäden genannt.

Spätschäden sind für alle Versicherungsgesellschaften problematisch. Insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherungen können Schäden zum Beispiel durch Konstruktionsfehler an Bauwerken oder bei Personenschäden mit unbestimmtem Heilungserfolg erst spät bekannt und gemeldet werden. Für die Regulierung solcher Spätschäden müssen Schadenreserven gebildet werden.

Aus bilanzieller Sicht sind Schadenreserven ungewisse Verbindlichkeiten, da die Zahlungsverpflichtung für diese Schäden schon entstanden, aber die Höhe der Zahlungen noch unbekannt ist. Schadenreserven werden nach statistischen Grundsätzen berechnet.

Schadenregulierungskosten

Die Schadenregulierungskosten umfassen die personellen und sachlichen Kosten für die Regulierung von Schäden durch Versicherungsgesellschaften. Unterschieden wird zwischen direkten, indirekten, externen und internen Schadensregulierungskosten.

  • direkte Schadenregulierungskosten
    Bei direkten Schadenregulierungskosten handelt es sich um Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang zum Schaden stehen. Diese Schadenregulierungskosten können dem jeweiligen Schaden zugeordnet werden und beinhalten keine Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder andere Entschädigungsleistungen.

  • indirekte Schadenregulierungskosten
    Dem gegenüber stehen die indirekten Schadenregulierungskosten, die bei der Schadenregulierung zwar entstehen, aber nicht unmittelbar dem Schaden zugeordnet werden können. Zu den indirekten Schadenregulierungskosten gehören beispielsweise Gehälter, Löhne, Energiekosten oder Büromieten von der Versicherungsgesellschaft.

  • externe Schadenregulierungskosten
    Externe Schadenregulierungskosten sind einem Schaden zuzuordnende Kosten, die durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Interne Schadenregulierungskosten sind innerbetriebliche Kosten.

 

Synonyme - direkte Schadenregulierungskosten, indirekte Schadenregulierungskosten, externe Schadenregulierungskosten
Schadenregulierung

Der Begriff der Schadenregulierung beschreibt den gesamten Prozess der Bearbeitung und der Abwicklung von Schäden durch die Versicherungsgesellschaft. Im engeren Sinn wird die abschließende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft zu ihrer Eintrittspflicht für einen konkreten Schaden gegenüber einem Versicherungsnehmer oder aber Geschädigten als Schadenregulierung verstanden. Das Ziel der Schadenregulierung ist ein sachgerechter und fachgerechter Schadenausgleich.

In der Haftpflichtversicherung wird von der Schadenregulierung gesprochen, wenn eine Prüfung erfolgt, ob Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind und deshalb abgewehrt werden müssen.

Die Schadenabwicklung beschreibt den Prozess der Abwicklung eines Schadens. Hierunter fallen Prüfungen, Entscheidungen und Kontrollen über alle rechtlichen Ansprüche und Zahlungen.

 

 

Synonyme - Schadenabwicklung
Schadenregulierer

Beim Schadenregulierer handelt es sich um einen Beruf aus dem Versicherungswesen. Schadenregulierer arbeiten für Versicherungsgesellschaften und prüfen, ob von Versicherungsnehmern gemeldete Schäden auch durch die jeweiligen Versicherungsverträge abgesichert sind. Umfangreichere Schäden nehmen Schadenregulierer häufig persönlich in Augenschein. Vor Ort überprüfen sie dann auch, ob Schilderungen zutreffen können und nachvollziehbar sind oder Unstimmigkeiten auftreten. Schadenregulierer bewerten die Schadenshöhe und ziehen bei Bedarf oder Zweifeln Sachverständige hinzu.

Schadenregulierer klären also nach einer Schadenmeldung, ob ein Leistungsanspruch überhaupt besteht. Sie erläutern Versicherungsnehmern Möglichkeiten der Abwicklung und klären über Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflichten auf. Schadenregulierer entscheiden über Leistungsansprüche, berechnen die Leistungen und weisen die Regulierungsabteilung zur Auszahlung an, bevor sie einen Regulierungsbericht erstellen. Letztendlich fungieren Schadenregulierer dadurch auch als Berater für Versicherungsnehmer.

Der Beruf des Schadenregulierungsbeauftragten ähnelt im Aufgabengebiet dem Beruf des Schadenregulierers. Der Schadenregulierungsbeauftragte reguliert Schäden für ausländische Versicherungsgesellschaften; insbesondere für Kfz-Versicherungen. Ist in einem EU/EWR-Staat ein Schaden entstanden, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, unterstützt der Schadenregulierungsbeauftragte die Schadenabwicklung.

 

Synonyme - Schadenregulierungsbeauftragte
Schadenquote

Bei der Schadenquote handelt es sich um eine Prozentzahl, die über die Leistungsfähigkeit einer Versicherungsgesellschaft informiert.

Am Ende eines Geschäftsjahres prüfen Versicherungsgesellschaften ihre Einnahmen und Ausgaben in den verschiedenen Bereichen, um potenzielle Anpassungen vorzunehmen. Die Schadenquote wird bei Sachversicherungen wie Privathaftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Kfz-Versicherungen angewendet. Sie setzt Kosten für Schäden mit den eingenommenen Prämien in ein Verhältnis. Die Schadenquote zeigt also, wie leistungsfähig die Versicherungsgesellschaft ist und erlaubt Planungen für die Zukunft.

Das Verhältnis zwischen ausbezahlten Versicherungsleistungen und den eingenommenen Beiträgen wird auch Schadensatz genannt.

Synonyme - Schadensatz
Schadenpolitik

Die Schadenpolitik umschreibt die Summe aller Entscheidungen in Versicherungsgesellschaften zur Ausgestaltung von Maßnahmen der Schadenprävention und der Regulierung von Schäden.

Unterschieden wird bei der Schadenpolitik zwischen passivem und aktivem Schadenmanagement.

  • aktives Schadenmanagement
    Die Schadenregulierung fällt in den Bereich des aktiven Schadenmanagements. Fällt hier die Schadenpolitik eher kulant aus, steigt in der Regel die Anzahl der zu regulierenden Schäden. Wird jedoch nicht jeder gemeldete Schaden sofort akzeptiert, lassen sich die Schadenkosten reduzieren.

  • passives Schadenmanagement
    Die Höhe von Schäden kann jedoch auch durch Kooperationsvereinbarungen reduziert werden. Ein Beispiel für passives Schadenmanagement stellt die Anzeigepflicht eines Schadens durch Versicherungsnehmer bei den Behörden dar; etwa nach einem Fahrraddiebstahl. Durch diese Anzeigepflicht wird das moralische Risiko zum Versicherungsbetrug eingegrenzt.

Die Schadenpolitik wirkt sich also auf die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Unternehmensgewinns von Versicherungsgesellschaften aus.

 

Schadenminderungspflicht

Die Schadenminderungspflicht ist ein grundlegendes Prinzip im deutschen Recht und findet in verschiedenen Bereichen Anwendung, wie zum Beispiel im Vertragsrecht, im Haftungsrecht und im Versicherungsrecht. Sie dient dazu, die Folgen von Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und somit eine gerechte und faire Lösung zu finden.

Schadenminderungspflicht bei Versicherungen
Im Versicherungsrecht ist die Schadenminderungspflicht ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrages. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens dafür verantwortlich ist, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu minimieren. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer alles in seiner Macht Stehende tun muss, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Beispiel
Ein Hausbesitzer hat eine Hausratversicherung abgeschlossen, die Schäden an seinem Eigentum abdeckt. Eines Tages bricht in seinem Haus ein Feuer aus und beschädigt einen Teil seines Hausrats. Gemäß der Schadenminderungspflicht ist der Hausbesitzer nun verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr zu rufen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu minimieren. Dazu gehört zum Beispiel, wertvolle Gegenstände aus dem Haus zu retten oder das Feuer zu löschen, sofern dies möglich ist.

Konkrete Maßnahmen zur Schadenminderung
Die Schadenminderungspflicht umfasst verschiedene Maßnahmen, die je nach Art des Schadens und der individuellen Situation unterschiedlich sein können. Dazu gehören zum Beispiel:

  1. Sofortmaßnahmen
    Im Falle eines Schadens sollte der Versicherungsnehmer unverzüglich handeln, um den Schaden zu begrenzen. Dazu kann gehören, die Feuerwehr zu rufen, eine Leckage zu stoppen oder beschädigte Gegenstände zu sichern.
  2. Dokumentation
    Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden und die getroffenen Maßnahmen genau zu dokumentieren. Dazu gehört zum Beispiel das Anfertigen von Fotos oder die Erstellung eines Schadensberichts.
  3. Kooperation mit der Versicherung
    Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, mit der Versicherung zusammenzuarbeiten und alle notwendigen Informationen bereitzustellen, um den Schaden zu beurteilen und die Schadenregulierung zu ermöglichen.
  4. Vermeidung von Folgeschäden
    Die Schadenminderungspflicht beinhaltet auch die Verpflichtung, Folgeschäden zu vermeiden. Dazu kann gehören, beschädigte Gegenstände zu reparieren oder zu ersetzen, um weitere Schäden zu verhindern.
  5. Wirtschaftlichkeit
    Bei der Schadenminderungspflicht ist auch die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nur Maßnahmen ergreifen muss, die in einem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Schadenkosten stehen.
Schadenmeldung

Bei der Schadenmeldung handelt es sich um die Meldung eines Versicherungsschadens bei der Versicherungsgesellschaft. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Geschädigte haben die Möglichkeit einer Schadenmeldung.

Generell sollte die Schadenmeldung an die Versicherungsgesellschaft so früh wie möglich erfolgen. Die Frist für die Schadenmeldung ist abhängig von der Versicherungssparte und beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Tage nach Eintritt des Schadens. Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine online Schadenmeldung an, bei der Online-Formulare zur Verfügung gestellt werden. Aber auch per Telefon sind Schadenmeldungen möglich.

Eine Schadenmeldung muss alle wichtigen Angaben zum Schadenverursacher, zum Geschädigten, Versicherungsnummern sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs nebst Zeitpunkt und Ort enthalten.

Erfolgt eine Schadenmeldung für die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung, sollten Fotos von Schäden der Schadenmeldung beigefügt werden. Rechnungen, Quittungen und Kaufverträge sind geeignet, Werte detailliert darzulegen. Den Schaden beschreibende Belege, Dokumente, Bescheinigungen und Unterlagen sind auch bei Schadenmeldungen für Haftpflichtversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen erforderlich.

 

Schadenindex

Der Schadenindex ist ein Begriff aus der der Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsgesellschaften. Berechnet wird der Schadenindex nach § 4 f. der Kapitalausstattungs-Verordnung.

Der Schadenindex ist wichtig für die Berechnung der Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung an die Versicherungsgesellschaft. Mit Ausnahme der Lebensversicherung ergibt sich diese auf Basis des höheren von zwei Indizes, also entweder vom Beitragsindex mit den jährlichen Beiträgen oder dem Schadenindex mit den durchschnittlichen Aufwendungen für Schadenfälle aus den letzten drei Geschäftsjahren.

 

Schadenhöhe

Die Schadenhöhe beschreibt die Höhe von einem einzelnen Schaden auf der Ebene eines oder mehrerer Versicherungsnehmer.

Die Schadenhöhenverteilung ist ein Begriff aus der Versicherungsmathematik, der mehrere Verteilungsarten umfasst. Hierzu gehören beispielsweise die Gammaverteilung, Exponentialverteilung, Log-Normalverteilung oder Pareto-Verteilung.

 

Schadenhäufigkeit

Die Schadenhäufigkeit ist eine Kennzahl im Versicherungsbereich, die die Anzahl der Schäden angibt, die pro Kalenderjahr auf je 1000 versicherte Risiken entfallen. Die Schadenhäufigkeit spiegelt die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts wider und wird nach Statistiken ermittelt. Zur Berechnung wird die Anzahl der Schäden während eines festgelegten Zeitraums durch die Anzahl von Verträgen eines definierten Bestandes dividiert. Die so errechnete Schadenhäufigkeit wird in Prozent oder aber Promille angegeben.

Die Schadenhäufigkeit ist wichtiger Bestandteil der Versicherungsmathematik, um mögliche Schadenfälle zu kalkulieren. Aber auch im Arbeitsschutz wird die Schadenhäufigkeit herangezogen, um Arbeitsunfälle zu analysieren und zu reduzieren. Hier fließt die Schadenhäufigkeit in die Gefährdungsbeurteilung mit ein.

Synonyme - Schadenhäufigkeit
Schadenexzedentenrückversicherung

Bei der Schadenexzedentenrückversicherung handelt es sich um eine klassische Vertragsform der Schadenrückversicherung. Die Schadenexzedentenrückversicherung wird auch Exess of Loss oder abgekürzt „XL“ genannt.

Bei dieser Versicherungsform legt der Erstversicherer eine Schadenhöhe als Priorität bzw. Selbstbehalt fest. Diesen Selbstbehalt ist der Erstversicherer in Bezug auf das versicherte Risiko bereit zu übernehmen. Die darüber hinausgehende Risikotragung bis zur Haftstrecke genannten Betrag übernimmt dann die Rückversicherungsgesellschaft. Die Schadenexzedentenrückversicherung wird zum Schutz vor besonders hohen Einzelschäden verwendet.

 

Synonyme - Exess of Loss, XL
Schadenermittlungskosten

Zu den Schadenermittlungskosten zählen alle Aufwendungen der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers, die zur Feststellung und zum Zwecke des Nachweises eines ersatzpflichtigen Schadens notwendig sind. Versicherungsgesellschaften tragen die bei der Schadenregulierung entstehenden Schadenermittlungs- und -feststellungskosten selbst. Die Kosten vom Versicherungsnehmer zum Schadensnachweis ersetzt die Versicherungsgesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten zusammen mit den sonstigen Entschädigungen die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

Bei Sachverständigenkosten gilt dies nur, wenn Versicherungsnehmer vertraglich zur Hinzuziehung von Sachverständigen verpflichtet waren oder von der Versicherungsgesellschaft dazu aufgefordert wurden. Schadenfeststellungskosten entstehen dadurch, dass die Höhe des Schadens nachgewiesen oder eingeschätzt werden muss, was beispielsweise durch die Hinzuziehung von Sachverständigen erfolgen kann.

 

Synonyme - 85 VVG, Schadenfeststellungskosten
Schadenereignisprinzip

Beim Schadenereignisprinzip handelt es sich im versicherungstechnischen Bereich um eines von mehreren möglichen Prinzipien, wonach geregelt wird, wann ein Versicherungsfall als eingetreten gilt. Nach dem Schadenereignisprinzip gilt ein Versicherungsfall dann als eingetreten, wenn das Ansprüche begründende Ereignis eingetreten ist.

Das Schadenereignisprinzip wird in der Haftpflichtversicherung verwendet. Nach der Rechtsprechung kommen verschiedene Ansätze für die Regulierungspraxis in Betracht. Früher wurde der Folgeereignistheorie gefolgt und an das äußere, den Schaden unmittelbar auslösende, Ereignis angeknüpft. Die jüngere Rechtsprechung folgt hingegen eher der Kausalereignistheorie und stützt sich auf das erste fehlerhafte Verhalten des Versicherungsnehmers. Die Versicherungspraxis stellt zum Großteil auf das Folgeereignis ab.

 

Schadendurchschnitt

Unter dem Schadendurchschnitt versteht man im versicherungstechnischen Bereich den durchschnittlichen Schadenaufwand für bezahlte Schäden von einer Versicherungsgesellschaft an ihre Versicherungsnehmer. Der Schadendurchschnitt findet im Versicherungswesen Anwendung und gibt an, wie viel die Versicherungsgesellschaft pro Schaden im Durchschnitt an einen Versicherungsnehmer bezahlt hat. Kalkuliert wird dabei der gesamte Schadenaufwand innerhalb eines definierten Zeitraumes, der durch die Anzahl von gemeldeten Schäden dividiert wird.

 

Schadenaufwendungen

Bei Schadenaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen von Versicherungsgesellschaften für Versicherungsfälle und Schäden. Der Schadenaufwand beinhaltet die Zahlungen und Rückstellungen einer Versicherungsgesellschaft für die im laufenden Geschäftsjahr ausgelösten Schäden inklusive der Schadenaufwendungen für die Regulierung von Schadensfällen.

Die Schadenaufwendungen im Bereich der Kfz-Versicherungen sind beispielsweise ab 2019 durch die Corona Pandemie leicht gesunken, weil das Verkehrsaufkommen durch Ausgangsbeschränkungen und Home-Office abgenommen hat und dadurch weniger Unfälle passiert sind. Auch moderne Fahrassistenzsysteme haben zu einer Reduzierung der Schadenaufwendungen geführt. Die Schadenaufwendungen haben einen indirekten Einfluss auf Tarife und Prämien. 

 

Schadenanzeige

Bei der Schadenanzeige handelt es sich um die Anzeige eines Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherungsgesellschaft über den Eintritt eines Schadens. Die Schadenanzeige gehört zu den Obliegenheiten von Versicherungsnehmern. Durch eine verspätete oder aber versäumte Schadenanzeige riskieren Versicherungsnehmer ihren Versicherungsschutz. Deshalb ist es wichtig, sich bereits bei Abschluss einer Versicherung zu informieren, wie und wann eine Schadenanzeige zu erfolgen hat.

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die auf ein Formular einer Schadenanzeige bestehen, das sie ihren Versicherungsnehmern zur Verfügung stellen. Andere Gesellschaften nehmen die Schadenanzeige frei formuliert oder online entgegen. Die Schadenanzeige dient der Meldung eines Schadens und führt zum Einsatz der Prüfungs- und Regulierungsmaßnahmen. Schäden, die zu spät oder nicht ordnungsgemäß gemeldet werden, können von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden.

 

Schaden-Trigger

Von einem Schaden-Trigger wird im Bereich der Rückversicherung gesprochen, wenn ein definiertes Schadenereignis als Auslöser eintritt, das die Leistungspflicht der Rückversicherung gegenüber dem Zedenten begründet. Aus diesem Grund wird der Schaden-Trigger auch Deckungsauslöser genannt.

Schaden-Trigger finden neben der Rückversicherung auch bei der Finanzrückversicherung und beim alternativen Risikotransfer Anwendung. Unterschieden wird bei Schaden-Triggern zwischen Indemnity Trigger und Non-Indemnity Triggern.

  • Indemnity Trigger
    Diese basieren auf den tatsächlichen Verlusten des Zedenten und damit die gesamte Höhe des nachgewiesenen Schadens.

  • Non-Indemnity Trigger
    Sie lösen die Deckung unabhängig von tatsächlichen Verlusten aus, sondern basieren auf dem Eintritt des jeweiligen Schadens.

 

Synonyme - Deckungsauslöser
Schaden-Kosten-Quote

Eine Combined Ratio ist die versicherungstechnische Summe zweier anderer Größen, nämlich der Schadenquote und der Kostenquote einer Versicherungsgesellschaft. Deswegen wird die Combined Ratio auch Schaden-Kosten-Quote genannt.

Der Wert wird durch ein Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben einer Versicherungsgesellschaft innerhalb eines gewissen Zeitraums wie etwa dem Geschäftsjahr errechnet. Es werden dabei drei monetäre zentrale Größen in einer Kennzahl kombiniert, nämlich verdiente Prämien, Aufwendungen für Versicherungsfälle und Aufwendungen für den Betrieb der Versicherungsgesellschaft.

Bei den verdienten Prämien wird der auf das Geschäftsjahr abgrenzbare Anteil der gesamten Bruttoprämie zur Errechnung der Schaden-Kosten-Quote verwendet. Beim Schadenaufwand werden die Schadenzahlungen sowie die Schadenrückstellungen berücksichtigt. Bei den Schadenzahlungen handelt es sich um alle bereits erfolgen Zahlungen, bei denen eine Zuordnung zu einem konkreten Schaden möglich ist. Bei den Schadenrückstellungen handelt es sich um Schätzwerte für zukünftig zu erwartende Zahlungen. Häufig betreffen die Schadenrückstellungen bereits bekannte und schon angelegte Schäden, aber auch noch unbekannte und noch nicht gemeldete Schäden, die jedoch erwartet werden. Bei der Berechnung der Combined Ratio muss die Höhe der Schadenrückstellungen geschätzt werden, was den Aktuaren im Versicherungsunternehmen vorbehalten bleibt.

Die Kostenquote leitet sich aus den Kosten der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Hierzu zählen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Vertrieb. Diese Aufwendungen werden mit den verdienten Prämien gegenübergestellt und als Kostenquote ausgewiesen.

Die Summe aus Schaden-Kosten-Quote ergibt dann die Combined Ratio.

Synonyme - Combined Ratio
Sanierung Versicherungsvertrag

Die Sanierung eines Versicherungsvertrages wird von einer Versicherungsgesellschaft angestoßen, wenn der individuelle Schadenbedarf dieses Versicherungsvertrages kontinuierlich über dem Durchschnitt aller anderen Verträge von anderen Versicherungsnehmern liegt. Bei der Sanierung eines Versicherungsvertrages wird die Fortführung des Versicherungsvertrages vom Einschluss einer höheren Selbstbeteiligung für den jeweiligen Leistungsbereich abhängig gemacht. Auch höhere Beiträge können als Sanierungsmaßnahmen vereinbart werden.

Kann die Versicherungsgesellschaft keine Vereinbarung über eine Sanierung mit dem Versicherungsnehmer treffen, erfolgt die Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Versicherungsgesellschaft.

Zu einer Sanierung von Versicherungsverträgen kommt es zum Beispiel bei Gebäudeversicherungen dann, wenn sich Leitungswasserschäden häufen. In der Sanierung kann dann ein zeitlich befristeter Einschluss einer Selbstbeteiligung für Leitungswasserschäden vereinbart werden. Bei Firmenrechtsschutzversicherung kommt die Sanierung eines Versicherungsvertrages in Betracht, wenn die Beschäftigten des Versicherungsnehmers vermehrt vermeidbare Ordnungswidrigkeiten begehen und die Versicherungsgesellschaft dadurch überdurchschnittliche Schäden bewältigen muss.

 

Saisonkennzeichen

Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Fahrzeuge nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes am Straßenverkehr teilnehmen, der durch den Fahrzeughalter festgelegt wird. Saisonkennzeichen bieten sich für Fahrzeuge wie Motorräder, Wohnmobile, Cabrios oder Oldtimer an, die im Winter eher nicht gefahren werden. Durch das Saisonkennzeichen wird im Bereich der Kfz-Steuer Geld gespart, da Steuern auch nur für den Nutzungszeitraum fällig werden.

Der Zulassungszeitraum von Saisonkennzeichen kann zwischen acht Wochen bis elf Monate betragen. Der Zulassungszeitraum kann bei der Beantragung einmalig festgelegt werden, damit dieser automatisch endet und im nächsten Jahr wieder beginnt. Soll dieser Zeitraum verändert werden, muss ein neues Saisonkennzeichen beantragt werden.

Auch im Versicherungsbereich geht das Saisonkennzeichen mit günstigeren Tarifen einher. Es müssen auch hier nur die Monate durch Prämien ausgeglichen werden, für die Versicherungsschutz vereinbart wurde – also nur für die jeweilige Saison. Saisonkennzeichen kommen im privaten und gewerblichen Bereich zum Einsatz. Die typischen rot umrandeten Kennzeichen sind jedoch Gewerbetreibenden und Händlern vorbehalten.

 

Sachversicherung

Sachversicherungen sind Versicherungen, die dazu dienen, materielle Güter wie Gebäude, Fahrzeuge, Hausrat oder auch Betriebsausstattung abzusichern. Sie bieten Schutz vor Schäden, die durch verschiedene Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Naturereignisse oder auch Vandalismus entstehen können. Im Falle eines Schadens übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatz. Dadurch sollen finanzielle Belastungen für den Versicherungsnehmer vermieden werden.

Arten von Sachversicherungen

  1. Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung ist eine der bekanntesten Formen von Sachversicherungen. Sie schützt das Eigentum des Versicherungsnehmers vor Schäden durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Dabei sind nicht nur die Gegenstände in der Wohnung oder dem Haus versichert, sondern auch im Garten oder auf der Terrasse. Beispiele für versicherte Gegenstände sind Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck und andere Wertgegenstände.

  2. Gebäudeversicherung
    Die Gebäudeversicherung ist eine weitere wichtige Form der Sachversicherung. Sie schützt das Gebäude selbst vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Auch hier gibt es verschiedene Varianten, wie beispielsweise die Wohngebäudeversicherung für Eigentümer oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Vermieter. Versichert sind in der Regel das Gebäude selbst, aber auch fest eingebaute Gegenstände wie Heizungsanlagen oder Sanitäranlagen.

  3. Kfz-Versicherung
    Die Kfz-Versicherung ist eine spezielle Form der Sachversicherung, die sich auf Fahrzeuge bezieht. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht aus der Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt, und optional aus der Kaskoversicherung, die auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Beispiele für versicherte Fahrzeuge sind PKW, Motorräder, LKWs oder Wohnmobile.

  4. Reiseversicherung
    Die Reiseversicherung ist ebenfalls eine Form der Sachversicherung, die sich auf Reisen bezieht. Sie umfasst verschiedene Leistungen wie beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung, die bei Stornierung der Reisekosten erstattet, oder die Reisekrankenversicherung, die im Ausland entstandene Krankheitskosten übernimmt. Auch Gepäckversicherungen oder Reiseabbruchversicherungen gehören zu dieser Art von Versicherung.

  5. Elektronikversicherung
    Die Elektronikversicherung ist eine spezielle Form der Sachversicherung, die sich auf elektronische Geräte wie beispielsweise Smartphones, Laptops oder Fernseher bezieht. Sie schützt vor Schäden durch Diebstahl, Beschädigung oder Bedienungsfehler. Diese Versicherung ist besonders für Besitzer hochwertiger Elektronikgeräte sinnvoll.

  6. Transportversicherung
    Die Transportversicherung ist eine Versicherung, die sich auf den Transport von Waren bezieht. Sie schützt vor Schäden oder Verlust während des Transports, sei es auf dem Land-, See- oder Luftweg. Diese Versicherung ist besonders für Unternehmen wichtig, die Waren transportieren, aber auch für Privatpersonen, die beispielsweise teure Möbel oder Kunstwerke verschicken.

  7. Betriebsunterbrechungsversicherung
    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine spezielle Form der Sachversicherung für Unternehmen. Sie schützt vor finanziellen Einbußen, die durch den Ausfall des Betriebs aufgrund von Schäden an Gebäuden oder Materialien entstehen. Diese Versicherung ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf ihre Betriebsausstattung angewiesen sind, wie beispielsweise Produktionsbetriebe.

Vorteile von Sachversicherungen
Sachversicherungen bieten finanziellen Schutz bei Schäden und helfen, existenzbedrohende Kosten zu vermeiden, damit das Vermögen geschützt bleibt. Sie sind flexibel und können individuell angepasst werden, z.B. durch zusätzliche Absicherung wertvoller Gegenstände in der Hausratversicherung. Durch das Kombinieren verschiedener Versicherungen bei einem Anbieter können zudem Kosten gespart werden.

Zusammenfassung
Sachversicherungen dienen dem Schutz materieller Werte wie Immobilien, Fahrzeuge und Betriebsmittel vor Schäden durch Feuer, Diebstahl oder Naturereignisse. Bei Schadensfällen decken sie die Kosten für Reparatur oder Ersatz ab.
Zu den gängigen Versicherungsarten zählen Hausrat-, Gebäude-, Kfz-, Reise-, Elektronik-, Transport- und Betriebsunterbrechungsversicherungen. Diese schützen private Gegenstände, Gebäude, Fahrzeuge auf Reisen, elektronische Geräte, Warentransporte und betriebliche Ausfälle. Sachversicherungen bieten finanzielle Sicherheit und sind flexibel anpassbar, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Durch das Bündeln von Versicherungen bei einem Anbieter lassen sich Kosten sparen.

Synonyme - Sachversicherungen
Sachschaden

Ein Sachschaden bezieht sich auf die Beschädigung oder Zerstörung von materiellen Gegenständen, die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, Naturkatastrophen oder Vandalismus entstehen. Im Gegensatz zu Personenschäden, die sich auf Verletzungen oder Todesfälle von Menschen beziehen, bezieht sich ein Sachschaden ausschließlich auf materielle Güter.

Versicherungen spielen eine wichtige Rolle bei der Abdeckung von Sachschäden und bieten Schutz für verschiedene Arten von Sachwerten. Im Folgenden werden einige Beispiele für Sachschäden und die entsprechenden Versicherungen aufgeführt.

  1. Schäden an Gebäuden
    Gebäude wie Häuser, Wohnungen oder Geschäftsgebäude können durch verschiedene Ereignisse beschädigt werden, wie z.B. Feuer, Sturm oder Einbruch. In solchen Fällen kann eine Gebäudeversicherung helfen, die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau zu decken. Diese Versicherung deckt in der Regel auch Schäden an festen Einrichtungen wie Sanitäranlagen oder Heizungsanlagen ab.

  2. Schäden an Fahrzeugen
    Autos, Motorräder oder andere Fahrzeuge können ebenfalls durch Unfälle, Diebstahl oder Vandalismus beschädigt werden. Eine Kfz-Versicherung kann dabei helfen, die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des Fahrzeugs zu übernehmen. Je nach Art der Versicherung können auch Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen, die durch das versicherte Fahrzeug verursacht wurden, abgedeckt sein.

  3. Schäden an Hausrat
    Unter Hausrat versteht man alle beweglichen Gegenstände, die sich in einem Haushalt befinden, wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung usw. Diese können durch verschiedene Ereignisse wie Feuer, Einbruch oder Wasserschäden beschädigt werden. Eine Hausratversicherung bietet Schutz für diese Gegenstände und übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Ersatz.

  4. Schäden an elektronischen Geräten
    In der heutigen Zeit sind elektronische Geräte wie Smartphones, Laptops oder Fernseher aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Diese können jedoch durch verschiedene Faktoren wie Defekte, Diebstahl oder Sturz beschädigt werden. Eine Elektronikversicherung bietet Schutz für solche Geräte und übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Ersatz.

  5. Schäden an betrieblichen Einrichtungen
    Für Unternehmen sind betriebliche Einrichtungen wie Maschinen, Büroausstattung oder Waren von großer Bedeutung. Diese können durch verschiedene Ereignisse wie Feuer, Diebstahl oder technische Defekte beschädigt werden. Eine Betriebsinhaltsversicherung bietet Schutz für diese Gegenstände und übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Ersatz.

  6. Schäden an landwirtschaftlichen Betrieben
    Auch für landwirtschaftliche Betriebe gibt es spezielle Versicherungen, die Schäden an Gebäuden, Maschinen oder Ernte abdecken. Eine landwirtschaftliche Versicherung kann je nach Art der Betriebsführung und den individuellen Bedürfnissen des Landwirts angepasst werden.

Zusammenfassung
Ein Sachschaden betrifft materielle Güter und kann durch Ereignisse wie Unfälle oder Naturkatastrophen entstehen. Versicherungen bieten Schutz für solche Schäden. Gebäudeversicherungen decken Schäden an Immobilien und festen Einrichtungen. Kfz-Versicherungen kümmern sich um Schäden an Fahrzeugen. Hausratversicherungen schützen bewegliche Gegenstände in einem Haushalt. Elektronikversicherungen übernehmen Kosten für beschädigte elektronische Geräte. Betriebsinhaltsversicherungen schützen betriebliche Einrichtungen und Waren. Landwirtschaftliche Versicherungen bieten Anpassungen für Schäden an landwirtschaftlichen Betrieben.

Synonyme - Schaden an Sachen Dritter, Sachschäden
Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip ist in erster Linie ein Begriff aus dem Bereich der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch das Sachleistungsprinzip erhalten Versicherungsnehmer der GKV medizinische Leistungen, ohne vorab in Vorleistung treten zu müssen. Die medizinische Versorgung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Die Leistungserbringer rechnen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse oder Kassenärztlichen Vereinigung ab, jedoch nicht mit den Patienten. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Gesundheitsversorgung nicht von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit von Patienten abhängt.

Krankenkassen werden durch das Sachleistungsprinzip verpflichtet, eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten, die dem aktuellen medizinischen Fortschritt entspricht. Durch das Sachleistungsprinzip wird die Beziehung zwischen Ärzten und Patienten nicht durch Zahlungsflüsse und Gelder beeinflusst. Dem gegenüber steht das in der PKV, privaten Krankenversicherung, und in anderen Ländern praktizierte Kostenerstattungs-Prinzip. Beim Prinzip der Kostenerstattung rechnen Leistungserbringer zunächst mit Patienten ab, die sich ihre Ausgaben dann von der Krankenversicherung erstatten lassen können. Eine solche Möglichkeit wird seit 2004 im Rahmen von Wahltarifen auch von deutschen Krankenkassen angeboten.