Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kumulklausel

Eine Kumulklausel bei Versicherungen ist eine Regelung, die in Versicherungsverträgen festgelegt wird und den Versicherungsschutz bei mehreren gleichzeitig eintretenden Schadensfällen begrenzt. Sie soll verhindern, dass ein Versicherungsnehmer durch das gleichzeitige Eintreten mehrerer Schäden einen unverhältnismäßig hohen Schadensersatz von der Versicherung erhält.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Kumulklausel?

  1. Im Versicherungsvertragsgesetz gibt es in § 81 Abs. 2 eine Regelung zur Kumulierung von Schäden. Demnach darf die Versicherung bei mehreren gleichzeitig eintretenden Schäden nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme leisten. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Haftpflichtversicherung, da hier der Versicherer grundsätzlich zur Deckung aller Schäden verpflichtet ist.
  2. In der Kraftfahrtversicherung gibt es in § 12 VVGK eine ähnliche Regelung. Hier wird jedoch zusätzlich festgelegt, dass die Versicherung bei mehreren gleichzeitig eintretenden Schäden nur bis zur Höhe der Versicherungssumme für einen Schaden leisten muss. Die Versicherungssumme wird also nicht für jeden Schaden einzeln angerechnet, sondern gilt insgesamt für alle Schäden.

Welche Auswirkungen hat die Kumulklausel für den Versicherungsnehmer?
Die Kumulklausel hat vor allem Auswirkungen auf die Höhe des Schadensersatzes, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall von der Versicherung erhält. Durch die Begrenzung der Leistung auf die vereinbarte Versicherungssumme kann es passieren, dass der Versicherungsnehmer nicht den vollen Schaden ersetzt bekommt, wenn mehrere Schäden gleichzeitig eintreten.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Kumulklausel. So kann der Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen eine höhere Entschädigung verlangen, beispielsweise wenn der Versicherer grob fahrlässig gehandelt hat oder wenn der Versicherungsnehmer eine höhere Versicherungssumme vereinbart hat.

Welche Alternativen gibt es zur Kumulklausel?

  1. Eine Alternative zur Kumulklausel ist die sogenannte Summenversicherung. Hier wird für jeden Schaden eine separate Versicherungssumme vereinbart, die unabhängig von anderen Schäden gilt. Dadurch ist der Versicherungsnehmer im Schadensfall besser abgesichert, da er für jeden Schaden die volle Versicherungssumme erhält.
  2. Eine weitere Alternative ist die sogenannte Einzelversicherung. Hier wird für jeden Schaden ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen, der unabhängig von anderen Verträgen gilt. Diese Variante ist jedoch meistens nur bei größeren Unternehmen oder für spezielle Risiken sinnvoll.

Zusammenfassung
Die Kumulklausel in Versicherungsverträgen limitiert den Schadensersatz bei mehreren gleichzeitig eintretenden Schäden auf die vereinbarte Versicherungssumme. Gesetzlich ist dies im § 81 Abs. 2 VVG für Sachversicherungen und im § 12 VVGK für die Kraftfahrtversicherung verankert, gilt jedoch nicht für Haftpflichtversicherungen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass er möglicherweise nicht den vollen Schaden ersetzt bekommt. Alternativen dazu sind die Summenversicherung und die Einzelversicherung, bei denen jeweils für jeden Schaden eine eigene Versicherungssumme bzw. ein eigener Vertrag besteht.

Synonyme: Kumulklauseln