Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Technischer Versicherungsbeginn

Der technische Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem die Risiken, die durch den Versicherungsvertrag abgedeckt werden, vom Versicherer übernommen werden. Er stellt somit den Beginn der Versicherungsdeckung dar und ist somit von großer Bedeutung für beide Vertragsparteien. Für den Versicherungsnehmer bedeutet der technische Versicherungsbeginn, dass er ab diesem Zeitpunkt gegen bestimmte Risiken versichert ist und im Schadensfall Anspruch auf Leistungen des Versicherers hat. Für den Versicherer hingegen bedeutet der technische Versicherungsbeginn, dass er ab diesem Zeitpunkt für die Risiken des Versicherungsnehmers haftet und somit ein finanzielles Risiko eingeht.

Der technische Versicherungsbeginn im Vergleich zum Versicherungsantrag
Oftmals wird der technische Versicherungsbeginn mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung für den Versicherungsvertrag verwechselt. Dies ist jedoch nicht korrekt, da der Versicherungsantrag lediglich ein Angebot des Versicherungsnehmers an den Versicherer darstellt. Erst mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer und der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags durch beide Parteien kommt es zum technischen Versicherungsbeginn. Dieser kann somit auch zu einem späteren Zeitpunkt als der Antragsstellung erfolgen.
Beispiel:
Herr Müller stellt am 01.01.2021 einen Antrag auf eine Hausratversicherung bei der Versicherungsgesellschaft XYZ. Der Versicherer prüft den Antrag und nimmt ihn am 15.01.2021 an. Der Versicherungsvertrag wird am 20.01.2021 von beiden Parteien unterzeichnet. Der technische Versicherungsbeginn ist somit der 20.01.2021, obwohl der Antrag bereits am 01.01.2021 gestellt wurde.

Wichtige Faktoren für den technischen Versicherungsbeginn
Der technische Versicherungsbeginn hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Versicherungsvertrag festgehalten werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Zahlung der Versicherungsprämie
    In der Regel wird die Versicherungsprämie für einen bestimmten Zeitraum im Voraus gezahlt. Der technische Versicherungsbeginn kann somit erst nach Eingang der Prämie beim Versicherer erfolgen.

  2. Wartezeit
    Bei einigen Versicherungen, wie beispielsweise der Krankenversicherung, kann eine Wartezeit vereinbart werden. Diese beträgt in der Regel 3 Monate und bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf dieser Wartezeit greift.

  3. Risikoanalyse
    Der Versicherer führt vor Vertragsabschluss eine Risikoanalyse durch, um das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers zu bewerten. Je nach Ergebnis kann der technische Versicherungsbeginn beeinflusst werden.

  4. Vertragslaufzeit
    Der technische Versicherungsbeginn ist in der Regel auch der Beginn der Vertragslaufzeit. Diese kann jedoch je nach Versicherungsart und Vertragsbedingungen variieren.

  5. Nachträgliche Änderungen
    Sollte es während der Vertragslaufzeit zu Änderungen im Versicherungsvertrag kommen, wie beispielsweise einer Erhöhung der Versicherungssumme, kann dies auch Auswirkungen auf den technischen Versicherungsbeginn haben.

Folgen eines verspäteten technischen Versicherungsbeginns
Kommt es zu einem verspäteten technischen Versicherungsbeginn, kann dies für den Versicherungsnehmer und den Versicherer unterschiedliche Konsequenzen haben. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass er in der Zeit zwischen Antragsstellung und technischem Versicherungsbeginn nicht gegen die vereinbarten Risiken versichert ist und somit im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen muss. Für den Versicherer bedeutet dies, dass er in dieser Zeit kein Risiko getragen hat und somit auch keine Prämie erhalten hat.
Beispiel
Herr Meier hat am 01.03.2021 einen Antrag auf eine Haftpflichtversicherung gestellt. Der Versicherer hat den Antrag am 15.03.2021 angenommen und der Vertrag wurde am 20.03.2021 unterzeichnet. Der technische Versicherungsbeginn ist somit der 20.03.2021. Am 10.03.2021 verursacht Herr Meier jedoch einen Schaden, für den er aufgrund des verspäteten technischen Versicherungsbeginns selbst aufkommen muss.

Zusammenfassung
Der technische Versicherungsbeginn markiert den Zeitpunkt, ab dem der Versicherer die Risiken des Vertrags übernimmt und ist somit für beide Parteien bedeutend. Er ist nicht identisch mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung, sondern tritt erst nach Annahme des Antrags und Unterzeichnung des Vertrags in Kraft. Die Festlegung des technischen Versicherungsbeginns hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa der Zahlung der Versicherungsprämien, vereinbarten Wartezeiten, Risikoanalysen und der Vertragslaufzeit. Änderungen im Vertrag können ebenfalls den technischen Versicherungsbeginn beeinflussen. Ein verspäteter Versicherungsbeginn führt dazu, dass der Versicherungsnehmer in der Zwischenzeit nicht geschützt ist und eventuelle Schäden selbst tragen muss, während der Versicherer keine Prämien erhält.