Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, die eine Person hat, bevor sie einen Versicherungsvertrag abschließt. Sie umfasst die Offenlegung aller relevanten Informationen und Umstände, die für den Versicherer von Bedeutung sein könnten, um eine fundierte Entscheidung über die Annahme des Versicherungsantrags und die Festlegung der Versicherungsprämie zu treffen.

Welche Gesetze regeln die Vorvertragliche Anzeigepflicht?
Die vorvertragliche Anzeigepflicht wird in den §§ 19-23 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Das VVG ist das Hauptgesetz für Versicherungsverträge in Deutschland und bestimmt die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und Versicherer. Diese Anzeigepflicht bedeutet, dass Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Versicherungsvertrags alle bekannten Risiken dem Versicherer mitteilen müssen. Dadurch kann der Versicherer das Risiko einschätzen und entscheiden, ob und zu welchen Konditionen er den Vertrag annimmt. Die genaue Ausgestaltung der Anzeigepflicht kann je nach Art der Versicherung variieren, jedoch bilden die genannten Paragraphen des VVG die Basis dieser Regelung.

Welche Klauseln sind relevant für die Vorvertragliche Anzeigepflicht?
Die vorvertragliche Anzeigepflicht wird in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder in speziellen Klauseln des Versicherungsvertrags festgehalten. Zu den relevanten Klauseln gehören beispielsweise die Anzeigepflichtklausel, die Gesundheitsfragenklausel und die Gefahrenerhöhungs- bzw. Gefahrerhöhungsanzeigeklausel.

  • Was ist die Anzeigepflichtklausel?
    Die Anzeigepflichtklausel ist eine Bestimmung im Versicherungsvertrag, die den Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, vor Vertragsabschluss alle relevanten Umstände und Risiken anzugeben, die für die Risikobewertung und die Festlegung der Versicherungsprämie von Bedeutung sind.

  • Was ist die "Gesundheitsfragenklausel"?
    Die "Gesundheitsfragenklausel" ist eine spezielle Klausel, die in Versicherungsverträgen für Personenversicherungen wie Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten ist. Sie verpflichtet den Versicherungsnehmer, vor Abschluss des Vertrags Fragen zu seinem Gesundheitszustand und eventuellen Vorerkrankungen zu beantworten.

  • Was ist die Gefahrenerhöhungsanzeigeklausel?
    Die Gefahrenerhöhungsanzeigeklausel ist eine Bestimmung im Versicherungsvertrag, die den Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dem Versicherer Änderungen in den Risikofaktoren mitzuteilen, die während der Vertragslaufzeit auftreten und zu einer Erhöhung des Versicherungsrisikos führen könnten.

Welche Konsequenzen hat die Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht?
Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer den Vertrag anfechten und die Leistung verweigern. Auch eine Kündigung des Vertrags oder eine Anpassung der Versicherungsprämie sind mögliche Folgen.

Wann liegt eine Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht vor?
Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bewusst oder fahrlässig relevante Informationen verschweigt oder unrichtige Angaben macht. Auch eine unvollständige oder verspätete Beantwortung von Fragen kann als Verletzung der Anzeigepflicht betrachtet werden.

Welche Auswirkungen hat die Verletzung der Anzeigepflicht auf den Versicherungsschutz?
Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz für den betroffenen Risikofall entfällt oder eingeschränkt wird. Dies kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen für den Versicherungsnehmer führen.

Gibt es Ausnahmen von der Vorvertraglichen Anzeigepflicht?
Ja, es gibt Ausnahmen von der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Zum Beispiel muss der Versicherungsnehmer keine Angaben zu Umständen machen, die dem Versicherer bereits bekannt sind oder die für ihn offensichtlich sind. Auch bei Vertragsverlängerungen oder -änderungen kann die Anzeigepflicht entfallen.

Wie kann der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht erfüllen?
Der Versicherungsnehmer kann seine Anzeigepflicht erfüllen, indem er alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet. Auch bei Änderungen im Laufe der Vertragslaufzeit sollte er den Versicherer umgehend informieren.

Zusammenfassung
Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet eine Person, vor Abschluss eines Versicherungsvertrags alle relevanten Informationen an den Versicherer zu übermitteln. Diese Regelung ist in den §§ 19-23 des Versicherungsvertragsgesetzes festgelegt und umfasst spezielle Klauseln wie die Anzeigepflichtklausel, die Gesundheitsfragenklausel und die Gefahrenerhöhungsanzeigeklausel. Verstöße gegen diese Pflicht können dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag anfechtet oder die Leistung verweigert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Versicherer über die Risikoumstände bereits informiert ist. Versicherungsnehmer erfüllen ihre Anzeigepflicht durch wahrheitsgemäße Angaben im Antrag und bei Vertragsänderungen.