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BegriffDefinition
Orkan (Versicherung)

Versicherungen sprechen von einem Orkan, wenn die Windgeschwindigkeiten mindestens 75 km/h erreichen und es zu starken Sturmböen kommt. In der Regel wird ein Orkan von den Versicherungen ab Windstärke 12 auf der Beaufort-Skala als solcher eingestuft. 

Welche Versicherungen sind bei Orkanschäden relevant?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Versicherungen, die bei Orkanschäden relevant sind: die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Immobilie selbst ab, während die Hausratversicherung für Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus aufkommt.

  1. Wohngebäudeversicherung: Welche Schäden werden abgedeckt?
    Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer, da sie Schäden an der Immobilie durch Naturgewalten wie Orkane, Stürme, Überschwemmungen und Hagel abdeckt. Dazu gehören Schäden an Dach, Fassade, Fenstern, Türen, sowie an festverbundenen Einrichtungen wie Heizungs- und Sanitäranlagen. Auch Schäden an Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden können durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.

  2. Hausratversicherung: Welche Schäden werden abgedeckt?
    Die Hausratversicherung ist für Mieter und Eigentümer gleichermaßen wichtig, da sie Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus abdeckt. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck und andere Wertgegenstände. Auch Schäden an Fahrrädern, die im Haus aufbewahrt werden, können durch die Hausratversicherung gedeckt sein. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass die Hausratversicherung in der Regel nur für Schäden aufkommt, die durch direkte Einwirkung des Orkans entstehen. Schäden durch indirekte Folgen wie beispielsweise Überschwemmungen sind in der Regel nicht abgedeckt.

  3. Welche Versicherungen decken Schäden an Fahrzeugen durch Orkane ab?
    Neben den oben genannten Versicherungen gibt es auch spezielle Versicherungen für Fahrzeuge, die Schäden durch Orkane abdecken. Hierzu gehören die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungen auf. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch Eigenverschulden oder Vandalismus entstehen. Es ist daher ratsam, bei einem Fahrzeugbesitz eine dieser Versicherungen abzuschließen, um im Falle eines Orkanschadens finanziell abgesichert zu sein.

  4. Welche Versicherungen decken Schäden an Gewerbeimmobilien durch Orkane ab?
    Auch für Gewerbeimmobilien gibt es spezielle Versicherungen, die Schäden durch Orkane abdecken. Hierzu gehören die Betriebsgebäudeversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Betriebsgebäudeversicherung deckt Schäden an der Immobilie selbst ab, während die Betriebsunterbrechungsversicherung für entgangene Gewinne aufgrund eines Orkanschadens aufkommt. Diese Versicherungen sind für Unternehmen besonders wichtig, da sie im Falle eines Schadens die finanzielle Existenz sichern können.

Welche Schäden sind nicht durch Versicherungen abgedeckt?
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Schäden durch Orkane von Versicherungen abgedeckt sind. Schäden an Pflanzen, Bäumen und Gartenmöbeln sind in der Regel nicht versichert. Auch Schäden an ungenutzten Gebäuden oder leerstehenden Wohnungen sind oft nicht durch Versicherungen abgedeckt. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld genau über den Versicherungsschutz zu informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.

Welche Klauseln sind relevant bei Orkanschäden?
Eine wichtige Klausel bei Orkanschäden ist die sogenannte "Sturm- und Elementarschadenklausel". Diese besagt, dass Schäden durch Naturgewalten wie Orkane, aber auch Überschwemmungen, Starkregen oder Erdrutsche, abgedeckt sind. Allerdings ist diese Klausel nicht in allen Versicherungsverträgen enthalten und muss daher gegebenenfalls separat abgeschlossen werden.

Welche Gesetze regeln die Versicherung von Orkanschäden?
Die Versicherung von Orkanschäden wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Darin sind die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft festgelegt. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spielt eine Rolle, da hier die Regelungen zur Schadensersatzpflicht bei Naturkatastrophen wie einem Orkan festgehalten sind.

Welche Schritte sollten im Schadensfall unternommen werden?
Im Falle eines Orkans sollten Versicherungsnehmer umgehend ihre Versicherung informieren und den Schaden melden. Zudem ist es wichtig, Beweise für den Schaden zu sammeln, zum Beispiel durch Fotos oder Zeugenaussagen. Auch eine Schadensaufstellung und Kostenvoranschläge können hilfreich sein. Wichtig ist es auch, die Schäden so gering wie möglich zu halten, zum Beispiel durch provisorische Reparaturen, um Folgeschäden zu vermeiden.

Welche Leistungen können von der Versicherung erwartet werden?
Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau der beschädigten Gegenstände oder Gebäude. Auch Aufräum- und Entsorgungskosten können erstattet werden. Bei einer Gebäudeversicherung können auch Kosten für eine vorübergehende Unterbringung übernommen werden, falls das Haus aufgrund des Orkans unbewohnbar wird.

Gibt es Ausschlüsse bei der Versicherung von Orkanschäden?
Je nach Versicherungsvertrag können bestimmte Schäden durch einen Orkan ausgeschlossen sein. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an Gartenmöbeln oder anderen Gegenständen im Freien. Auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können von der Versicherung nicht übernommen werden. Zudem kann es Einschränkungen bei der Höhe der Versicherungssumme geben.

Zusammenfassung
Ein Orkan wird von Versicherungen bei Windgeschwindigkeiten von mindestens 75 km/h anerkannt. Relevante Versicherungen bei Orkanschäden sind die Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Gebäude selbst abdeckt, und die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände im Haus. Für Fahrzeuge bieten Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen Schutz. Gewerbeimmobilien können durch Betriebsgebäude- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgesichert werden. Nicht alle Schäden sind versichert, z.B. an Pflanzen oder leerstehenden Gebäuden. Wichtig ist die Sturm- und Elementarschadenklausel für die Abdeckung von Naturgewalten, die nicht in jedem Vertrag enthalten ist. Die Versicherung von Orkanschäden regelt das VVG und BGB. Im Schadensfall sollten Versicherungsnehmer schnell handeln und die Versicherung informieren.
Siehe auch: Hochwasser- und Naturgewaltenschutz für Immobilien und Hausrat