Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Zuschlagsfaktor

Der Zuschlagsfaktor ist ein Multiplikator, der bei der Berechnung von Versicherungsprämien angewendet wird. Er wird von Versicherungsunternehmen verwendet, um das individuelle Risiko eines Versicherungsnehmers zu berücksichtigen und somit eine angemessene Prämie festzulegen. Der Zuschlagsfaktor kann je nach Versicherungsart und Versicherungsnehmer variieren und wird in der Regel als Prozentsatz angegeben.

Gesetzliche Grundlagen
Die Verwendung des Zuschlagsfaktors bei Versicherungen ist gesetzlich geregelt.

  1. In Deutschland ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die maßgebliche Rechtsgrundlage. In § 19 Absatz 2 VVG ist festgelegt, dass Versicherer bei der Berechnung von Prämien die individuellen Risikomerkmale des Versicherungsnehmers berücksichtigen müssen. Dazu gehört auch die Anwendung eines Zuschlagsfaktors, der das individuelle Risiko widerspiegelt.

  2. Darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Regelungen, die den Zuschlagsfaktor betreffen. So ist in § 28 Absatz 3 VVG festgelegt, dass Versicherer bei der Kalkulation von Prämien auch die Erfahrungswerte aus vergangenen Versicherungsjahren berücksichtigen müssen. Dies kann sich ebenfalls auf den Zuschlagsfaktor auswirken.

Klauseln in Versicherungsverträgen

  1. Der Zuschlagsfaktor wird in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eines Versicherungsvertrags festgelegt. Dort wird auch erläutert, welche individuellen Risikomerkmale bei der Berechnung des Zuschlagsfaktors berücksichtigt werden. Zu diesen Merkmalen können beispielsweise das Alter, der Gesundheitszustand oder die berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers zählen.

  2. Es gibt auch spezielle Klauseln, die den Zuschlagsfaktor betreffen. Eine davon ist die sogenannte Risikozuschlagsklausel, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung häufig anzutreffen ist. Diese Klausel ermöglicht es Versicherern, bei bestimmten Risiken einen Zuschlag auf die Prämie zu erheben, um sich gegen höhere Risiken abzusichern.

Einfluss des Zuschlagsfaktors auf die Versicherungsprämie
Der Zuschlagsfaktor kann je nach individuellem Risiko des Versicherungsnehmers einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie haben. Bei einem hohen Zuschlagsfaktor steigt die Prämie entsprechend an. Dies kann dazu führen, dass Versicherungsnehmer mit einem höheren individuellen Risiko höhere Prämien zahlen müssen als Versicherungsnehmer mit einem geringeren Risiko.

Allerdings gibt es auch gesetzliche Grenzen für den Zuschlagsfaktor. So darf dieser laut § 19 Absatz 4 VVG nicht willkürlich festgelegt werden, sondern muss auf nachvollziehbaren und sachlichen Gründen basieren. Zudem darf der Zuschlagsfaktor nicht so hoch sein, dass er die Versicherungsprämie unverhältnismäßig erhöht.

Zusammenfassung
Der Zuschlagsfaktor ist ein Prozentsatz, den Versicherungen nutzen, um die Prämien basierend auf dem individuellen Risiko des Versicherten anzupassen. In Deutschland wird die Anwendung gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, welches verlangt, dass Prämien unter Berücksichtigung der individuellen Risikomerkmale kalkuliert werden. Der Faktor findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und kann durch Risikomerkmale wie Alter oder Gesundheitszustand beeinflusst werden. Ein hoher Zuschlagsfaktor führt zu höheren Prämien, aber gesetzliche Regelungen begrenzen die Höhe, um Willkür und eine unverhältnismäßige Erhöhung der Prämien zu vermeiden.