Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Zuschlagsfaktor | Der Zuschlagsfaktor ist ein Multiplikator, der bei der Berechnung von Versicherungsprämien angewendet wird. Er wird von Versicherungsunternehmen verwendet, um das individuelle Risiko eines Versicherungsnehmers zu berücksichtigen und somit eine angemessene Prämie festzulegen. Der Zuschlagsfaktor kann je nach Versicherungsart und Versicherungsnehmer variieren und wird in der Regel als Prozentsatz angegeben. Gesetzliche Grundlagen
Klauseln in Versicherungsverträgen
Einfluss des Zuschlagsfaktors auf die Versicherungsprämie Allerdings gibt es auch gesetzliche Grenzen für den Zuschlagsfaktor. So darf dieser laut § 19 Absatz 4 VVG nicht willkürlich festgelegt werden, sondern muss auf nachvollziehbaren und sachlichen Gründen basieren. Zudem darf der Zuschlagsfaktor nicht so hoch sein, dass er die Versicherungsprämie unverhältnismäßig erhöht. Zusammenfassung |