Ein Unfall ist ein plötzliches und nicht vorhersehbares Ereignis, das sich in Deutschland pro Jahr etwa 8 Millionen Mal ereignet. Unfälle während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg sind gesetzlich versichert, für Unfallfolgen in der Freizeit haben Verbraucher allerdings keinen Versicherungsschutz. Da jedoch fast zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit passieren, ist die Unfallversicherung auf jede Fall eine Überlegung wert, auch wenn diese Versicherung nicht zu den wichtigsten Versicherungen gehört. Man sollte sich bei der Entscheidung auch darüber klar sein, dass die Folgen eines Unfalls gern überschätzt werden: Nur etwa 2 % aller Unfälle führen zu einer langfristigen Behinderung.
Für die Entscheidung hilft es, das persönlich Risiko abzuwägen. Wer gern und viel mit dem Rennrad oder Motorrad unterwegs ist oder beim Wintersport gern auch etwas risikobereiter ist, sollte den Abschluss einer Unfallversicherung in Betracht ziehen. Wie auch immer Sie das Risiko für sich abwägen, eine Unfallversicherung kann bestenfalls eine zusätzliche Absicherung für Unfallfolgen sein. Sinnvoller ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch eine Berufsunfähigkeit durch Unfallfolgen abdeckt. Es ist sehr viel wahrscheinlicher wegen einer Krankheit berufsunfähig zu werden als durch einen Unfall. Wenn Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden, sollten Sie die Leistungen bei den verschiedenen Invaliditätsgraden genau prüfen.
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Auf dem ersten Blick mag es gut klingen: Wenn nichts passiert erhalten Versicherte die gezahlten Beiträge zurück und falls doch, greift die Unfallversicherung. Allerdings ist es ein Irrglaube, dass eine Versicherung den Versicherungsschutz kostenfrei anbietet und bei genauer Betrachtung kommt auch der Haken an der Sache ans Licht. Letztendlich handelt es sich hier um die Kombination zweier Produkte und zwar einer Unfallversicherung und einem Sparvertrag. Letzterer ist vergleichbar mit einer Lebens- oder Rentenversicherung. Was wir davon halten, erfahren Sie hier: UBR - sinnvoll oder nicht
Wann zahlt eine private Unfallversicherung?
Nach einem Unfall wird von einem Arzt ein Gutachten erstellt. Dieses wird bei der Versicherung eingereicht und die Schwere des Unfalls ermittelt. Grundsätzlich zahlt die Versicherung immer dann eine Versicherungsleistung aus, wenn aufgrund eines Unfalles dauerhafte Schäden davongetragen wurden. Mithilfe des ärztlichen Gutachtens wird die Invalidität des Kunden festgestellt. Je nach Höhe der Invalidität werden die Versicherungsleistungen ausgezahlt. So erhält der Kunde beispielsweise bei den meisten Versicherungen die vereinbarte monatliche Rentenzahlung, wenn eine Invalidität von mindestens 50 % vorhanden ist. Bei der einmaligen Versicherungsleistung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese bereits ab einer 1 %-igen Invalidität gezahlt wird. Hierbei wird dann eine prozentuale Berechnung gemacht, sodass der Kunde nur bei einer 100 %-igen Invalidität die komplette Versicherungssumme erhält.
Kosten der privaten Absicherung
Günstig und preiswert sollten die meisten Versicherungen sein. Am billigsten ist stets die Absicherung mittels einer Risikounfallversicherung. Hierbei wird nur im Schadensfall eine Leistung gezahlt.
Bei einer Versicherung mit Kapitalleistung hingegen erhält der Kunde seine Beiträge inklusive Zinsen zum Vertragsablauf wieder zurück. Allerdings ist dies eher eine Mogelpackung, weil die zu zahlenden Beiträge sehr viel höher sind als bei der Risikounfallversicherung. Auch die Rendite fällt bei diesem Modell sehr dürftig aus.
Da die Kosten für eine private Unfallversicherung unterschiedlich hoch sind, sollten die Angebote der unterschiedlichsten Versicherungsgeber genau geprüft werden. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die preiswert und günstig sind. Dennoch sollte nicht nur auf den Preis und ein billiges Angebot geachtet werden, sondern auch auf die Leistungen im Schadensfall.
Daran erkennen Sie einen guten Tarif
Auf die sog. Gliedertaxe sollten Verbraucher das größte Augenmerk richten. Mit diesem Begriff ist die Versicherungsleistung gemeint, die bei einem Verlust einzelner Körperteile gezahlt wird. In der Regel verteuert sich der Versicherungsbeitrag umso mehr, je besser die Gliedertaxe ist.
Versicherer gehen bei einer Unfallversicherung auch gern auf die Mitwirkung von Vorerkrankungen ein, die die Unfallfolgen überdurchschnittlich erhöhen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich ein Versicherter bei einem Sturz so schwer verletzt, dass er einen seiner Arme auch nach Monaten kaum noch bewegen kann. Stellt ein Arzt fest, dass der Verletzte unter einer bereits bestehenden Muskelerkrankung leidet, wird überprüft, inwieweit diese Erkrankung für den Zustand des Patienten mitverantwortlich ist. Sofern ein relativ geringer Einfluss von bis zu 25 % festgestellt wird, schmälert das üblicherweise nicht die Versicherungsleistung. Bei höheren prozentualen Einflüssen wird die Versicherungsleistung anteilig reduziert.
Verbraucher sollten darauf achten, dass ihre Vertragsbedingungen einen Unfall nicht ausschließlich als ein Ereignis definieren, dass von außen auf den Versicherten einwirkt. Darunter sollten auch Schädigungen verstanden werden, die aufgrund der eigenen Körperbewegung (z. B. Sehnenriss ohne die Einflussnahme Dritter) oder durch körperliche Belastungen wie beispielsweise schweres Tragen verursacht werden.
Es ist außerdem sinnvoll, Unfallursachen in den Leistungsumfang einzubeziehen, die aufgrund von plötzlichen körperlichen Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall) oder Infektionserkrankungen, die ihre Ursache in Insektenstichen (z. B. Borreliose nach einem Zeckenstich) haben, auftreten.
Gute Unfallversicherungen zeichnen sich auch dadurch aus, dass eine Invalidität, die zur Zahlung der Versicherungssumme führt, mindestens bis zu 1 1/2 Jahre nach dem Unfall ärztlich festgestellt werden kann.