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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
4 Minuten Lesezeit (790 Worte)

Änderungen im Versicherungssektor ab 2025

Die Versicherungsbranche in Deutschland sieht sich ab 2025 mit erheblichen Umgestaltungen konfrontiert, die sowohl Privatpersonen als auch Firmen betreffen werden. Dieser ausführliche Bericht klärt Sie über die bedeutendsten Modifikationen auf, damit Sie sich bestmöglich auf die Zukunft einstellen können.

 

Erhöhung des Garantiezinses

Ab 2025 wird der Höchstrechnungszins von 0,5 Prozent auf 1 Prozent angehoben, was die attraktivität von Lebens- und Renten­versicherungen steigern soll. Diese Veränderung zielt darauf ab, die Altersvorsorge zu stärken und auf finanzielle Herausforderungen zu reagieren.

Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Regelmäßige Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sollen die wachsenden Einkommen und Lebenshaltungskosten widerspiegeln.

  • Rentenversicherung
    Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird einheitlich auf 96.600 Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass höhere Einkommen stärker zur Rentenversicherung beitragen müssen, was wiederum deren Ansprüche steigert.

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst, um eine nachhaltige Finanzierung der Krankenkassen sicherzustellen:
    • Beitragsbemessungsgrenze: 66.150 Euro jährlich (vorher 62.100 Euro)
    • Versicherungspflichtgrenze: 73.800 Euro jährlich (vorher 69.300 Euro)
    Familienversicherung
    • Familienangehörige in der GKV können nur bis zu einem Einkommen von 535 Euro beitragsfrei mitversichert werden.
    • Für Minijobs gilt eine Grenze von 556 Euro. (Studierende, Minijobber und Rentner)
  • Erhöhung der Krankenkassenzusatzbeiträge
    Ab 2025 dürfen gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen, um steigende Gesundheitskosten zu decken. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,5 Prozent. Da die Beiträge je nach Kasse variieren, sollten Versicherte die Angebote vergleichen und bei hohen Beiträgen einen Wechsel der Krankenkasse in Betracht ziehen.

  • Gesetzliche Pflegeversicherung / soziale Pflegeversicherung (SPV)
    Ab 2025 erhöht sich der Beitrag zur sozielen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent.
    • Kinderlose zahlen 4,2 Prozent.
    • Familien mit Kindern erhalten Ermäßigungen bis hin zu 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern.
  • Verschärfte Regeln für Restschuldversicherungen
    Ab Januar 2025 gelten in Deutschland strengere Regelungen für Restschuldversicherungen, um die Verbraucher besser zu schützen. Verträge können erst eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrags unterzeichnet werden, was den Kunden Zeit gibt, sich zu informieren und Alternativen zu prüfen. Verstöße führen zur Nichtigkeit des Versicherungsvertrags, und Kreditgeber müssen umfassend über die Möglichkeit aufklären, die Versicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen.

  • Anstieg der Kfz-Versicherungsprämien
    Ab 2025 erwarten Autofahrer höhere Prämien für ihre Kfz-Versicherungen. Gründe dafür sind unter anderem gestiegene Reparatur- und Behandlungskosten nach Unfällen, teurere Autotechnologien und strengere Umweltnormen. Versicherungsnehmer können durch den Vergleich von Angeboten und die Anpassung ihrer Versicherungsdeckung sowie die Suche nach Sammelrabatten Kosten sparen.

  • Einführung einer digitalen Rentenübersicht
    Ab 2025 wird eine digitale Rentenübersicht verfügbar sein, die transparente Einblicke in Rentenansprüche und -zahlungen bietet. Versicherte können ihre Ansprüche einsehen, Auswirkungen von Beitragszahlungen abschätzen und Rentendokumente digital verwalten. Dieses System soll die persönliche Planung und aktive Beteiligung an der Altersvorsorge verbessern.

  • Höhere absetzbare Beiträge bei der Rürup-Rente
    Die Rürup-Rente, bekannt für ihre steuerlichen Vorteile, erlaubt ab 2025 höhere absetzbare Beträge:
    Singles können bis zu 29.344 Euro und Verheiratete das Doppelte steuerlich geltend machen. Diese Regelung ist darauf ausgelegt, besonders Selbstständigen und Freiberuflern eine attraktive Altersvorsorge zu bieten.

  • Verbesserte Pflegeleistungen
    Zum 1. Januar 2025 werden die meisten Pflegeleistungen in Deutschland um 4,5 % erhöht, wie im Elften Sozialgesetzbuch festgelegt. Dies umfasst Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und Tagespflege, wobei die Beträge je nach Pflegegrad variieren. Der Entlastungsbetrag wird für alle Pflegegrade auf 131 Euro pro Monat erhöht. Ab dem 1. Juli 2025 wird zudem ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingeführt, das flexibler genutzt werden kann und insgesamt 3.539 Euro beträgt. Die nächste Anpassung der Pflegeleistungen ist für 2028 vorgesehen und wird sich an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung orientieren.

  • Erhöhung der Steuer- und Sozialfreibeträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
    Die betriebliche Altersvorsorge wird durch höhere Steuer- und Sozialfreibeträge gefördert.
    Ab 2025 steigen die Freibeträge, um die Nutzung der bAV zu fördern. Arbeitgeberbeiträge bis zu 3.864 Euro bleiben sozialversicherungsfrei und bis zu 7.728 Euro pro Jahr steuerfrei. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die bAV weiter zu verbreiten und die Altersvorsorge zu optimieren.

  • Erhöhung des Krankenkassenfreibetrags für Betriebsrenten
    Der monatliche Freibetrag für Versorgungsbezüge wird ab Januar 2025 auf 187,25 Euro angehoben. Beiträge zur Krankenversicherung sind ab diesem Betrag fällig, wobei der allgemeine Beitragssatz sowie der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse zu beachten sind.

  • Erweiterte Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwerbsminderungsrentner
    Die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner werden kontinuierlich aktualisiert. Ab 2025 dürfen Empfänger einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bis zu 39.322 Euro hinzuverdienen, während die Grenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente 19.661 Euro beträgt. Diese Anpassung unterstützt die finanzielle Stabilität der Erwerbsminderungsrentner und fördert ihre gesellschaftliche Teilhabe.

Zusammenfassung
Ab 2025 stehen umfassende Änderungen in der Versicherungsbranche in Deutschland an, die Privatleute und Unternehmen betreffen. Der Garantiezins der Rentenversicherung steigt, Beitragsbemessungsgrenzen und Zusatzbeiträge der Krankenkassen erhöhen sich, und Restschuldversicherungen unterliegen strengeren Regeln. Zudem gibt es höhere Prämien für Kfz-Versicherungen und eine digitale Rentenübersicht wird eingeführt. Die Rürup-Rente erlaubt höhere absetzbare Beiträge, Pflegeleistungen werden verbessert, und es gibt Förderungen für die betriebliche Altersvorsorge und höhere Freibeträge für Betriebsrentner. Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwerbsminderungsrentner werden ebenfalls erweitert.

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