Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Besondere Versicherungsbedingungen

Im Versicherungswesen wird zwischen den mit „AVB“ abgekürzten Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den besonderen Versicherungsbedingungen unterschieden. Die AVBs haben den Charakter von AGBs, also von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Alltag für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften und Verträgen Verwendung finden. In den AVBs werden die allgemeinen Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien wie die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft im Falle eines Schadens oder die Pflicht des Versicherungsnehmers, die Beitragszahlungen vorzunehmen, geregelt und festgelegt. Besondere Versicherungsbedingungen sind jedoch Bedingungen, die in einzelnen Fällen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vereinbart werden.

Wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, müssen automatisch auch verschiedene Bedingungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsverhältnis akzeptiert werden. Neben den AVBs kann es einigen Versicherungssparten auch dazu kommen, dass die Besonderen Versicherungsbedingungen Bestandteil des Versicherungsvertrages werden müssen. Als Ergänzung zu den AVBs können die besonderen Versicherungsbedingungen im Grunde nach für jede Versicherungsart vereinbart werden. Ein Beispiel für die Notwendigkeit von Besonderen Versicherungsbedingungen ist die private Unfallversicherung. Viele Versicherungsgesellschaften legen in diesen Verträgen über die besonderen Versicherungsbedingungen fest, dass die Versicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch einen Unfall während der Ausübung von Extremsportarten entstanden sind.

Da besondere Versicherungsbedingungen häufig risikospezifische Ausschlüsse von der Leistungspflicht oder Erweiterungen des Vertragsinhaltes enthalten, sollten diese immer genau geprüft werden.

Synonyme: BVB