Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Teilinvalidität

Teilinvalidität bezieht sich auf eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten einer Person, die jedoch nicht zur vollen Erwerbsunfähigkeit führt. Im Gegensatz zur Vollinvalidität, bei der die betroffene Person gar nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann eine teilweise Invalidität noch eine gewisse Arbeitsfähigkeit aufweisen. Der Grad der Teilinvalidität wird anhand von ärztlichen Gutachten und der Einschätzung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit ermittelt.
In Bezug auf Teilinvalidität gibt es sowohl in den gesetzlichen Versicherungen als auch in der privaten Vorsorgeversicherung verschiedene Regelungen und Leistungen. Im Folgenden werden diese genauer erläutert.


Teilinvalidität in den gesetzlichen Versicherungen
Der Begriff Teilinvalidität ist vor allem in der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung.

  1. In der gesetzlichen Unfallversicherung wird er verwendet, um den Grad der Invalidität einer Person nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zu bestimmen.
  2. In der gesetzlichen Rentenversicherung hingegen bezieht sich der Begriff auf die Erwerbsminderungsrente, die bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird.

Welche Gesetze gelten für den Begriff Teilinvalidität?
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Begriff Teilinvalidität im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) definiert. Dort wird auch geregelt, wie der Grad der Teilinvalidität ermittelt wird und welche Leistungen bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit gewährt werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Begriff Teilinvalidität im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) festgelegt. Hier wird unter anderem die Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente aufgrund von Teilinvalidität beschrieben.

Welche Leistungen sind von den gesetzlichen Versicherungen zu erwarten?

  1. In der gesetzlichen Unfallversicherung wird bei einer Teilinvalidität in der Regel eine Verletztenrente gezahlt. Diese richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und wird als prozentualer Anteil der Vollrente berechnet. Zusätzlich können auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe an der Gesellschaft gewährt werden.
  2. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei einer Teilinvalidität eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Diese wird ebenfalls in Abhängigkeit vom Grad der Beeinträchtigung berechnet und kann entweder als volle oder als teilweise Rente gewährt werden. Zusätzlich können auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden.

Teilinvalidität in der privaten Vorsorgeversicherung
Der Begriff Teilinvalidität ist vor allem in der Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung relevant. In allen drei Versicherungen besteht die Möglichkeit, Leistungen bei Teilinvalidität zu erhalten, jedoch unterscheiden sich die Bedingungen und Leistungen je nach Versicherungsart.

Welche Leistungen sind von den entsprechenden Versicherungen zu erwarten?

  1. Private Unfallversicherung
    In der privaten Unfallversicherung wird Teilinvalidität als Teil der Gesamtinvalidität betrachtet und kann zu entsprechenden Leistungen führen. Je nach Grad der Teilinvalidität kann eine einmalige Invaliditätsleistung oder eine Rente gezahlt werden. Auch die Übernahme von Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel ist möglich.

  2. Berufsunfähigkeitsversicherung
    In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird Teilinvalidität als eine mögliche Ursache für eine Berufsunfähigkeit betrachtet. Bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit kann eine Rente gezahlt werden, um den Einkommensverlust auszugleichen. Auch hier können zusätzliche Leistungen wie die Übernahme von Kosten für Umschulungen oder Rehabilitation angeboten werden.

  3. Grundfähigkeitsversicherung
    In der Grundfähigkeitsversicherung wird Teilinvalidität als eine Beeinträchtigung einer grundlegenden Fähigkeit wie Sehen, Hören oder Gehen betrachtet. Bei einer Teilinvalidität kann eine Rente gezahlt werden, um den Einkommensverlust auszugleichen. Auch hier können zusätzliche Leistungen wie die Übernahme von Kosten für Hilfsmittel oder therapeutische Maßnahmen angeboten werden.

Zusammenfassung
Teilinvalidität bezeichnet eine dauerhafte, aber nicht vollständige Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Sie wird in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung berücksichtigt, wobei der Grad der Beeinträchtigung durch ärztliche Gutachten festgestellt wird. In der gesetzlichen Unfallversicherung kann eine Verletztenrente und in der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente bei Teilinvalidität gezahlt werden, zusätzlich zu Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Auch private Versicherungen wie Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen bieten Leistungen bei Teilinvalidität an, wobei die Bedingungen variieren können.