Das Versicherungsvermittlergesetz (VersVermG) ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern regelt. Es wurde am 22. Mai 2007 verabschiedet und trat am 22. Mai 2007 in Kraft. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Verbraucherschutz im Bereich der Versicherungsvermittlung zu stärken und die Qualität der Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten zu verbessern.
Welche Personen fallen unter das VersVermG?
Das VersVermG gilt für alle Personen, die gewerbsmäßig oder als Angestellte eines Versicherungsunternehmens Versicherungsverträge vermitteln oder dabei behilflich sind. Dazu gehören Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Mehrfachagenten, Versicherungsberater und auch sogenannte gebundene Vermittler, die ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind.
Welche Ziele verfolgt das VersVermG?
Das VersVermG verfolgt mehrere Ziele. Eines der wichtigsten Ziele ist der Schutz des Verbrauchers. Durch das Gesetz sollen Verbraucher vor unzureichender Beratung, unklaren Vertragsbedingungen und unangemessenen Kosten geschützt werden. Außerdem soll das Gesetz für einen fairen Wettbewerb unter den Versicherungsvermittlern sorgen und die Qualität der Vermittlungstätigkeit erhöhen.
Welche Pflichten haben Versicherungsvermittler nach dem VersVermG?
Versicherungsvermittler haben nach dem VersVermG verschiedene Pflichten zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Registrierung im Vermittlerregister, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie die Einhaltung von Informations- und Dokumentationspflichten. Außerdem müssen sie eine angemessene Ausbildung und Qualifikation nachweisen und sich regelmäßig weiterbilden.
Welche Informationspflichten müssen Versicherungsvermittler erfüllen?
Versicherungsvermittler haben gemäß § 11 VersVermG verschiedene Informationspflichten gegenüber ihren Kunden. Dazu gehört unter anderem die Offenlegung ihrer Identität und ihres Status als Versicherungsvermittler. Außerdem müssen sie über ihre Vergütung informieren, die Art und den Umfang ihrer Tätigkeit sowie über mögliche Interessenkonflikte. Auch die Beratungspflicht und die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls sind in diesem Gesetz geregelt.
Welche Dokumentationspflichten haben Versicherungsvermittler?
Gemäß § 61 VersVermG sind Versicherungsvermittler verpflichtet, bestimmte Dokumente aufzubewahren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dazu gehören unter anderem die Beratungsprotokolle, die Vermittlungsverträge sowie die Dokumentation von Kundenbeschwerden. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Vermittlungstätigkeit und sollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Welche Voraussetzungen müssen Versicherungsvermittler erfüllen?
Um als Versicherungsvermittler tätig zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört eine Registrierung im Vermittlerregister, die nur bei Vorliegen einer Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgen kann. Außerdem müssen Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und ihre fachliche Eignung durch eine Ausbildung oder eine Prüfung nachweisen.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das VersVermG?
Bei Verstößen gegen das VersVermG können verschiedene Sanktionen verhängt werden. Dazu gehören unter anderem Bußgelder, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde verhängt werden können. Auch die Eintragung ins Vermittlerregister kann widerrufen werden, was zur Folge hat, dass der betroffene Versicherungsvermittler seine Tätigkeit nicht mehr ausüben darf. In schwerwiegenden Fällen kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Welche anderen Gesetze sind relevant für Versicherungsvermittler?
Als Versicherungsvermittler ist es wichtig, sich nicht nur mit dem Versicherungsvermittlungsgesetz (VersVermG) auszukennen, sondern auch mit anderen relevanten Gesetzen. Diese dienen dazu, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und die Tätigkeit als Versicherungsvermittler zu regeln. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetze und Klauseln für Versicherungsvermittler genauer erläutert.
- Gewerbeordnung (GewO)
Die Gewerbeordnung regelt die Ausübung von Gewerbetätigkeiten in Deutschland. Sie betrifft auch die Tätigkeit als Versicherungsvermittler, da diese als Gewerbe angesehen wird. In der GewO sind unter anderem die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung, die Gewerbeerlaubnis und die Gewerbeausübung geregelt. Versicherungsvermittler benötigen eine Gewerbeerlaubnis, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen.
- Handelsgesetzbuch (HGB)
Das Handelsgesetzbuch regelt die kaufmännische Buchführung und die Rechnungslegung von Unternehmen. Auch Versicherungsvermittler sind dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Dies dient unter anderem dazu, die Transparenz der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das wichtigste Gesetzbuch im deutschen Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsvermittlern und ihren Kunden. Hier sind beispielsweise die Vorschriften zur Aufklärungspflicht und zur Haftung bei Falschberatung zu finden.
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung ist ein europäisches Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Auch Versicherungsvermittler müssen sich an die Bestimmungen der DSGVO halten, da sie in ihrem Beruf häufig mit sensiblen Daten ihrer Kunden in Kontakt kommen. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze und die Einholung der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Versicherungsvermittler müssen sich an die Vorschriften des VVG halten, insbesondere wenn es um die Vermittlung von Versicherungsverträgen und die Beratung von Kunden geht. Hier sind unter anderem die Informationspflichten und die Anforderungen an die Beratungsdokumentation festgelegt.
- Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Die Versicherungsvermittlungsverordnung konkretisiert die Vorschriften des VersVermG und regelt unter anderem die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung und die Vermittlerregister. Zudem sind hier die Anforderungen an die Sachkunde und die Weiterbildungspflicht festgelegt.
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz regelt die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Versicherungsvermittler sind dazu verpflichtet, ihre Kunden auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung hinzuweisen und an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, falls es zu einem Streitfall kommt.
Zusammenfassung
Das Versicherungsvermittlergesetz (VersVermG) regelt seit dem 22. Mai 2007 in Deutschland die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, um Verbraucherschutz und Beratungsqualität zu verbessern. Es betrifft Versicherungsvertreter, -makler, Mehrfachagenten, -berater und gebundene Vermittler. Vermittler müssen sich registrieren, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und ihre Qualifikation durch Ausbildung oder Prüfung beweisen. Sie sind zu umfangreichen Informations- und Dokumentationspflichten verpflichtet und müssen sich fortbilden. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder der Entzug der Registrierung. Versicherungsvermittler müssen auch andere relevante Gesetze, wie GewO, HGB, BGB, DSGVO, VVG, VersVermV und VSBG beachten.
Synonyme:
VersVermG