Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Zusatzbedingungen

Zusatzbedingungen sind Bestandteile von Versicherungsverträgen, die zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbart werden können. Sie regeln spezielle Bedingungen und Leistungen, die je nach Versicherungsart und individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers ergänzt werden können. Sie dienen dazu, den Versicherungsschutz an die konkreten Gegebenheiten und Risiken anzupassen und somit eine maßgeschneiderte Absicherung zu gewährleisten.

Welche rechtlichen Aspekte sind bei Zusatzbedingungen zu beachten?
Bei Zusatzbedingungen in Versicherungsverträgen sind vor allem die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu beachten. Dieses regelt unter anderem die Transparenz und Verständlichkeit von Vertragsbedingungen sowie die Informationspflichten des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer. Zusätzlich sind auch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) relevant, insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit von Vertragsklauseln.

Welche Klauseln können als Zusatzbedingungen vereinbart werden?
Die Klauseln im Versicherungsvertrag ermöglichen es dem Versicherungsnehmer, seinen Schutz individuell zu gestalten.

  1. Verschiedene Arten von Vorsorgeversicherungen, wie Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen, können in den Vertrag aufgenommen werden, ebenso wie Zusatzrisiken, die normalerweise nicht abgedeckt sind, wie Elementarschäden in einer Hausratversicherung.
  2. Erweiterte Leistungen, wie Reisekrankenversicherungen oder Assistance-Leistungen in einer Kfz-Versicherung, können ebenfalls integriert werden.
  3. Durch den Einschluss von Selbstbeteiligungen kann der Versicherungsnehmer seine Prämie senken, indem er einen Teil der Kosten im Schadensfall selbst trägt.
  4. Sondervereinbarungen mit speziellen Zahlungsbedingungen oder Kündigungsfristen können individuell ausgehandelt werden.
  5. Es gibt auch Klauseln, die bestimmte Risiken ausschließen, um das Unternehmen vor hohen Risiken zu schützen, und die es dem Versicherungsnehmer ermöglichen, seinen Schutz an seine Bedürfnisse anzupassen, beispielsweise der Ausschluss von Vorerkrankungen in der Krankenversicherung.
  6. Sonderklauseln, die für bestimmte Versicherungsarten gelten, wie Wartezeiten in der Krankenversicherung oder Dynamik in der Lebensversicherung, können ebenfalls vereinbart werden.

Zusammenfassung
Zusatzbedingungen in Versicherungsverträgen ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ermöglichen eine individuelle Anpassung des Versicherungsschutzes an spezielle Bedürfnisse des Versicherten. Sie unterliegen den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Transparenz und Verständlichkeit sichern. Mögliche Zusatzklauseln umfassen spezielle Versicherungsarten, erweiterte Leistungen, Selbstbeteiligungen sowie Sondervereinbarungen bezüglich Zahlung und Kündigung. Es können auch Klauseln zum Ausschluss bestimmter Risiken oder spezielle Regelungen für bestimmte Versicherungstypen integriert werden.

Synonyme: Zusatzbedingung