Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Ein Versicherungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer, die den Versicherungsnehmer gegen bestimmte Risiken absichert. Doch was passiert, wenn der Versicherungsnehmer aus irgendeinem Grund vom Vertrag zurücktreten möchte? In diesem Fall ist es wichtig, die Bedingungen und Konsequenzen des Rücktritts zu kennen.

Gründe für einen Rücktritt
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen ein Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten möchte. Einer der häufigsten Gründe ist, dass der Versicherungsnehmer feststellt, dass er die Versicherung nicht mehr benötigt oder dass er sich für eine andere Versicherung mit besseren Konditionen entschieden hat. Auch eine Änderung der persönlichen Lebenssituation, wie beispielsweise ein Umzug ins Ausland, kann ein Grund für einen Rücktritt sein. In seltenen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Versicherer den Vertrag aufgrund von Vertragsverletzungen kündigt und der Versicherungsnehmer daraufhin vom Vertrag zurücktreten möchte.

Möglichkeiten des Rücktritts
Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag kann auf zwei Arten erfolgen: durch Kündigung oder durch Widerruf. Bei der Kündigung handelt es sich um eine einseitige Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, in der er den Vertrag beendet. Die Kündigungsfrist ist in der Regel im Versicherungsvertrag festgelegt und kann je nach Versicherungsart variieren. Beim Widerruf hingegen wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben und beide Parteien müssen alle Leistungen, die bereits erbracht wurden, zurückerstatten.

Wichtige Fristen und Bedingungen
Die Fristen und Bedingungen für einen Rücktritt vom Versicherungsvertrag sind gesetzlich geregelt und können je nach Versicherungsart variieren. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass der Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages oder nach Erhalt der Vertragsunterlagen vom Vertrag zurücktreten kann, ohne dass er dafür einen Grund angeben muss. Diese Frist wird auch als Widerrufsrecht bezeichnet. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie beispielsweise bei einer Beitragserhöhung oder einer wesentlichen Änderung der Versicherungsbedingungen.

Konsequenzen des Rücktritts
Die Konsequenzen eines Rücktritts vom Versicherungsvertrag können je nach Versicherungsart und Zeitpunkt des Rücktritts unterschiedlich ausfallen. Im Allgemeinen wird der Versicherungsnehmer bei einem Rücktritt innerhalb der Widerrufsfrist alle bereits gezahlten Beiträge zurückerstattet. Bei einem Rücktritt nach Ablauf der Widerrufsfrist kann es jedoch zu finanziellen Verlusten kommen, da der Versicherer in der Regel eine Stornogebühr berechnet und bereits erbrachte Leistungen nicht zurückerstattet werden. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen und die möglichen Konsequenzen eines Rücktritts im Voraus zu prüfen.

So treten Sie vom Vertrag zurück
Um vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, müssen Sie in der Regel eine schriftliche Erklärung an den Versicherer senden. In dieser Erklärung sollten Sie Ihren Rücktritt begründen und alle relevanten Vertragsdaten angeben, wie beispielsweise die Vertragsnummer und den Versicherungszeitraum. Es ist empfehlenswert, die Erklärung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Eingang beim Versicherer zu haben. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, den Rücktritt telefonisch oder per E-Mail zu erklären, jedoch sollten Sie sich vorab beim Versicherer über die akzeptierten Kommunikationswege informieren.

Zusammenfassung
Ein Versicherungsvertrag schützt den Versicherungsnehmer gegen Risiken, doch manchmal möchte dieser zurücktreten, etwa wenn er die Versicherung nicht mehr braucht oder eine bessere Alternative gefunden hat. Rücktritt kann durch Kündigung oder Widerruf erfolgen, wobei Fristen und Bedingungen zu beachten sind. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen möglich. Danach fallen möglicherweise Stornogebühren an und gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen, idealerweise mit Nachweis.

Rücktritt

Der Begriff "Rücktritt" bezieht sich auf das Beenden einer Tätigkeit oder Position und kann in verschiedenen Bereichen wie dem Beruf, der Politik und dem Sport auftreten. Juristisch bedeutet Rücktritt die einseitige Beendigung eines Vertrags, in der Politik das Aufgeben eines öffentlichen Amtes oft wegen persönlicher oder politischer Gründe. Im Berufsleben kann der Rücktritt als Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgen. Im Sport markiert er das Ende der Karriere eines Sportlers, entweder freiwillig oder unfreiwillig. Politisch kann ein Rücktritt auch ein Instrument sein, um politischen Druck auszuüben oder Reformen anzustoßen. Der Rücktritt hat somit viele Facetten und kann unterschiedliche Gründe und Konsequenzen haben.

Rücktritt bei Verträgen
Der Rücktritt bei Verträgen ist eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei, mit der sie sich von ihren vertraglichen Verpflichtungen lösen möchte. Es handelt sich dabei um eine Art Kündigung des Vertrags, bei der die betroffene Partei ihre Zustimmung zum Vertrag aufhebt und somit nicht mehr an ihn gebunden ist. Der Rücktritt kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und muss in der Regel gegenüber der anderen Vertragspartei erklärt werden.

Bedeutung des Rücktritts bei Verträgen
Der Rücktritt bei Verträgen hat für beide Parteien weitreichende Konsequenzen. Für die zurücktretende Partei bedeutet es, dass sie von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit ist und somit keine Leistungen mehr erbringen muss. Für die andere Vertragspartei kann der Rücktritt jedoch negative Auswirkungen haben, da sie möglicherweise auf die Erfüllung der vertraglichen Leistungen angewiesen war. Daher ist es wichtig, dass der Rücktritt nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt
Damit ein Rücktritt bei Verträgen wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Zunächst muss es einen Grund für den Rücktritt geben. Dieser kann beispielsweise in einer Vertragsverletzung der anderen Partei liegen, wie zum Beispiel bei einer nicht erbrachten Leistung oder einer mangelhaften Erfüllung. Auch eine wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen kann ein Grund für einen Rücktritt sein.
  2. Des Weiteren muss der Rücktritt fristgerecht erfolgen. Das bedeutet, dass er innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt werden muss. Die Frist kann entweder vertraglich festgelegt sein oder sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben. In der Regel sollte der Rücktritt jedoch unverzüglich erfolgen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
  3. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schriftform. In einigen Fällen ist ein schriftlicher Rücktritt erforderlich, um die Wirksamkeit zu gewährleisten. Dies ist beispielsweise bei Verträgen über Grundstücke oder Immobilien der Fall. Auch wenn der Vertrag selbst keine Schriftform vorschreibt, ist es ratsam, den Rücktritt schriftlich zu erklären, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Konsequenzen des Rücktritts
Wie bereits erwähnt, hat der Rücktritt bei Verträgen weitreichende Konsequenzen.

  1. Für die zurücktretende Partei bedeutet es, dass sie von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit ist. Sie muss keine Leistungen mehr erbringen und kann gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen zurückverlangen. Auch bereits gezahlte Beträge können unter Umständen zurückgefordert werden.
  2. Für die andere Vertragspartei kann der Rücktritt jedoch negative Auswirkungen haben. Sie ist möglicherweise auf die Erfüllung der vertraglichen Leistungen angewiesen und kann durch den Rücktritt einen finanziellen Schaden erleiden. Daher ist es wichtig, dass der Rücktritt nur in begründeten Fällen und unter Einhaltung der genannten Voraussetzungen erfolgt.

Was Rücktritt und Widerruf unterscheidet
Rücktritt und Widerruf sind Optionen, um Verträge rückgängig zu machen, haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.

  1. Der Rücktritt ist eine einseitige Willenserklärung, die den Vertrag aufhebt, oft wegen Vertragsverletzung oder Unmöglichkeit der Erfüllung.
  2. Der Widerruf ist ein Verbraucherrecht, um Verträge innerhalb einer Frist ohne Grund zu beenden, besonders bei Online-Käufen oder Telefonverträgen.
  3. Rücktritte können formfrei sein, Widerrufe benötigen eine schriftliche Erklärung und müssen fristgerecht erfolgen.
  4. Durch Rücktritt werden Verträge rückwirkend für nichtig erklärt und Leistungen zurückgewährt, beim Widerruf entsteht ein neuer Vertrag ohne Rückgabe von Leistungen.
  5. Der Rücktritt ist grundsätzlich bei allen Verträgen möglich, der Widerruf hingegen nur bei spezifischen Verbraucherverträgen und mit Ausnahmen.

Es ist wichtig, die Bedingungen und Auswirkungen beider Optionen zu verstehen, um angemessen handeln zu können.

Zusammenfassung
Rücktritt bedeutet das Beenden eines Vertrags oder einer Position aus verschiedenen Gründen, wie etwa Vertragsverletzung oder persönliche Entscheidungen, und kann sowohl im Beruf als auch in der Politik und im Sport vorkommen. Ein rechtlich wirksamer Rücktritt setzt einen Grund voraus, muss fristgerecht und oft schriftlich erklärt werden. Er befreit die zurücktretende Partei von ihren Verpflichtungen und ermöglicht die Rückforderung erbrachter Leistungen, kann aber für die andere Partei negative Folgen haben. Rücktritt ist nicht mit Widerruf zu verwechseln, da Widerruf ein Verbraucherrecht ohne Begründung ist und für bestimmte Verträge gilt, während der Rücktritt für alle Verträge möglich ist und die Verträge rückwirkend aufhebt. Es ist wichtig, die Unterschiede und Konsequenzen zu kennen.

Rückstufung im Schadenfall

Die Rückstufung im Schadenfall gehört zu den wichtigen Begriffen im Bereich der Kfz-Versicherungen.

Nach einem Verkehrsunfall kann sich die Schadenfreiheitsklasse durch eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung ändern. Die Schadenfreiheitsklasse hängt mit dem Schadenfreiheitsrabatt zusammen. Rückstufungen im Schadenfall erfolgen nach gemeldeten Schäden und wirken sich negativ auf die Prämien aus. Durch diese Rückstufung nach einem Unfall wird die Versicherung künftig teurer.

Eine Rückstufung im Schadenfall wird von der Kfz-Versicherung vorgenommen, wenn am versicherten Fahrzeug innerhalb des Versicherungsjahres Schäden reguliert wurden. Damit verbunden ist bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und Vollkaskoversicherungen die Senkung des Schadenfreiheitsrabatts bei gleichzeitiger Erhöhung der Beiträge.

Schadenfreiheitsklassen

Die Schadenfreiheitsklasse definiert, wie lange Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren sind und deshalb von günstigeren Beiträgen profitieren können. Die Höherstufung oder Besserstufung ist mit günstigen Tarifen verbunden. Es werden Rabatte für unfallfreies Fahren gewährt. Schadensverläufe werden jeweils für das vergangene Versicherungsjahr am 01.01. neu eingestuft. Wer unfallfrei gefahren ist, kann mit einer Höherstufung rechnen. Bei einem gemeldeten Unfall kommt die Rückstufung im Schadenfall in Betracht. Bemerkbar macht sich die Rückstufung aber erst im darauffolgenden Jahr.

Schadenfreiheitsrabatt / SF-Rabatt

Für eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes kommt es nicht auf die Höhe oder den Umfang des Schadens an, sondern auf die Anzahl der Schäden im Jahr. Durch den eigenständigen Ausgleich von kleineren Schäden kann also dafür Sorge getragen werden, dass eine Rückstufung im Schadenfall nicht vorgenommen werden muss.

Synonyme - Schadenfreiheitsrabatt, SF-Rabatt, Schadenfreiheitsklassen
Rückstellungen

Im Versicherungsbereich handelt es sich bei Rückstellungen um Summen, die Versicherungsgesellschaften für ihre Versicherungsnehmer ansammeln und so anlegen, dass sich eine möglichst ertragreiche Verzinsung ergibt. Bei der Anlage von Rückstellungen müssen Versicherungsgesellschaften jedoch Restriktionen in Bezug auf Anlagerisiken beachten.

Eine versicherungstechnische Rückstellung wird von Versicherungsgesellschaften gebildet, damit sie ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern nachkommen können. Bei Lebensversicherungen beinhalten diese Rückstellungen insbesondere Deckungsrückstellungen, die die Ablaufleistungen abdecken sollen. In der Bilanz von Versicherungsgesellschaften bilden die Rückstellungen in der Regel den größten Posten auf der Passivseite.

Deckungsrückstellungen können sich bei Lebensversicherungen auf einen Vertrag oder einen ganzen Bilanzposten beziehen. Bei der vertraglichen Rückstellung muss diese dem Wert des Vertrages entsprechen, weshalb auch vom Deckungskapital gesprochen wird. Bei der Versicherungsgesellschaft entsteht durch die Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer ein Erfüllungsrückstand. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer noch keine Gegenleistung für die eingezahlten Prämien erhalten haben. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung entspricht die Ablaufleistung am Ende der Einzahlungsphase dieser Gegenleistung. Für diese Leistung werden Rückstellungen gebildet.

Ausschlaggebend für die Deckungsrückstellung ist auch der Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Versicherungsnehmer nach einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung erhalten. Die Rückstellung zur Deckung muss also mindestens dieser Summe entsprechen. Ein Lebensversicherungsunternehmen muss theoretisch also in der Lage sein, zu jeder Zeit alle Lebensversicherungsverträge kündigen und die entsprechenden Rückkaufswerte über die Rückstellungen auszahlen zu können. Da hier jedoch wiederum Kapitalanlagevorschriften und Anlagefristen greifen, dient dieses Beispiel nur der Theorie.

 

Rückstau

Bei einem Rückstau handelt es sich um Wasser, das nicht mehr über die Kanalisation abgeführt werden kann und aus diesem Grund über die Abwasserleitungen wieder in das Gebäude gedrückt wird.

Starke Regengüsse können die Kanalisation überfordern. Innerhalb kurzer Zeit muss eine große Menge Wasser gesammelt und abgeführt werden. Kann das Wasser nicht rechtzeitig abgeführt werden, steigt es über die Erdoberkante. Das Wasser tritt über die Rückstauebene. Liegt auf Höhe der Rückstauebene ein Gebäude, drückt sich das Wasser nach unten zu offenen Abwasserstellen. In Gebäuden betrifft dies häufig Waschküchen, Toiletten, Waschbecken, Duschen oder Bodenablaufstellen im Keller, im Souterrain oder andere Abwasseranschlüsse unterhalb der Rückstauebene.

Die Gefahr eines Rückstaus ist bei starken Niederschlägen auch bei modernen Abwasserkanälen nicht kalkulierbar. Öffentliche Kanäle müssen nur bis zu einem gewissen Grad einen Schutz vor Rückstau bieten, sind nicht für jede Starkregenphase ausgelegt und können auch durch Schlamm, Müll und Laub verengt sein. Verwaltungen und Gemeinden können sich in vielen Situationen auf höhere Gewalt berufen, weshalb Immobilieneigentümer im Idealfall selbst einen geeigneten Rückstauschutz einbauen. Darauf wird häufig auch in der jeweiligen Entwässerungssatzung hingewiesen. Aus diesen Gründen haften Hausbesitzer selbst bei Rückstauschäden.

Der beste Schutz gegen Schäden durch Rückstau bietet einerseits eine Rückstausicherung im Gebäude und ein abgestimmter Versicherungsschutz. In Betracht kommen hierfür die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Inventar auf, während die Wohngebäudeversicherung Rückstauschäden am Gebäude übernimmt. Wichtig hierbei ist die Vereinbarung einer Rückstau-Klausel oder aber einer Elementarschaden-Option im Versicherungsvertrag. Rückstauschäden gehören zu den Elementarschäden, die explizit abgesichert werden müssen.

 

Rückrufkostenversicherung

Eine Rückrufkostenversicherung ist eine Ergänzung zur Produkthaftpflichtversicherung und deckt das Risiko der Durchführung von Rückrufen ab. Abgesichert wird der finanzielle Schaden, den der zurückrufende Händler oder Hersteller durch den Rückruf erleidet. Unter einem Rückrufschaden ist nach dem Gesetz der Aufwand zu verstehen, der dann anfällt, wenn nur durch einen Rückruf die Risiken von erheblichen Personenschäden vermieden werden können.

Zu einem Rückruf verpflichtet werden können EWR-Importeure von gefährlichen Produkten sowie Teilehersteller und Endhersteller. Ein Rückruf erfolgt entweder durch deren Aufforderung oder aber durch Aufforderung von Behörden an Endverbraucher, Händler oder Werkstätten, mit dem Ziel, die gefährlichen Produkte zurückzugeben und auf die das Risiko begründenden Mängel zu überprüfen. Über diese Prüfung hinaus müssen festgestellte Mängel beseitigt oder andere geeignete Maßnahmen durchgeführt werden, um Gefahren zu verhindern. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich entsprechende Produkte beim Endverbraucher befinden könnten. Bei Produkten in Lagerräumen oder bei Händlern ist die drohende Gefahr noch nicht so akut.

Rückrufkostenversicherungen werden beispielsweise für Händler und Herstellern von Waren außerhalb der Verwendung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen angeboten sowie für Zulieferer von Kfz-Herstellern. In der Rückrufkostenversicherung tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn der Versicherungsnehmer durch die gesetzlichen Vorschriften zum Rückruf verpflichtet ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Rückruf kann sich aus behördlicher Anordnung oder der Pflicht zur Produktbeobachtung ergeben.

Vom Schutz der Rückrufkostenversicherung umfasst sind reine Vermögensschäden durch den Rückruf. Hierzu gehören Benachrichtigungskosten, Überprüfungskosten, Mängelbeseitigungskosten, Reparaturkosten sowie die dafür anfallenden Kosten für Transport, Zwischenlagerung, Entsorgung und Kosten für Ablaufkontrollen sowie Erfolgskontrollen. Versichert ist in der Regel immer die günstigste Mangelbeseitigungsmaßnahme. Die Kosten für die mangelhaften Waren und Produkte selbst sind nicht versichert.

Ebenfalls nicht von der Rückrufkostenversicherung abgedeckt sind Personen- und Sachschäden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist immer ein Rückruf, der Personenschäden vermeiden soll. Ein lediglich der Vermeidung von Sachschäden dienender Rückruf fällt nicht unter den Schutz der Rückrufkostenversicherung. Darüber hinaus muss der Rückruf wegen einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden. Rückrufe wegen abgegebener Garantien, mangelhafter Erprobung oder Manipulation sind nicht versichert.

Kfz-Zulieferer können durch die Rückrufkostenversicherung zusätzlich Maßnahmen gegen Vorfeldschäden und Austauschmaßnahmen außerhalb der Abwehr von Gefahren versichern.

 

Rückkaufswert

Beim Rückkaufswert handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherungen. Beenden Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag vorzeitig, erhalten sie von der Versicherungsgesellschaft den jeweiligen Rückkaufswert. Die Versicherungsgesellschaft kauft sich damit die Rechte aus dem Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer zurück.

Ein Rückkauf einer Lebensversicherung bedeutet für Versicherungsnehmer also die vorzeitige Beendigung des Vertrages und die Auszahlung des bis zur Kündigung gültigen Wertes, also des Rückkaufswertes, der Lebensversicherung. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Überschüssen mit Zinserträgen. Beim Rückkauf ziehen Versicherungsgesellschaften jedoch auch immer Abschlussgebühren, Verwaltungskosten und weitere Kosten ab. Diese Kosten sind insbesondere in den ersten Laufzeitjahren hoch, weshalb in dieser Phase der Rückkaufswert niedriger ausfallen kann, als die Summe der Einzahlungen. Hier muss also mit Verlusten gerechnet werden.
Siehe auch: Lebensversicherung kündigen?

Beim Rückkaufswert muss auch zwischen Versicherungsarten wie Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen unterschieden werden. Bei der Kapitallebensversicherung besteht der Rückkaufswert aus den eingezahlten Prämien und den anteiligen Überschüssen, die während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet werden konnten. Abgezogen werden Stornokosten und Abschlusskosten. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die gezahlten Beiträge in Investmentfonds angelegt. Deshalb kommt es beim Rückkaufswert darauf an, wie hoch die Kurse zum Zeitpunkt der Kündigung und damit des Rückkaufs sind. Niedrige Kurse können den Rückkaufswert erheblich verringern.

Rückkaufswerte sind umso höher, desto länger der Vertrag läuft und entsprechende Beiträge eingezahlt wurden. Im Idealfall erkundigen sich Versicherungsnehmer vor Ausspruch der Kündigung über den Rückkaufswert. Anhaltspunkte liefern die jährlich von den Versicherungsgesellschaften übermittelten Versicherungsinformationen, die einen aktuellen Rückkaufswert erhalten. Bei einer Kündigung kann es bis zu zwei Monate dauern, bis die Lebensversicherung den Rückkaufswert erstattet.

 

Rückgewährbeitrag

Bei Unfallversicherungen gibt es häufig die Möglichkeit des Rückgewährbeitrags. Hierbei wird ein Teil des Beitrags für den Versicherungsschutz eingesetzt und der andere Anteil mit einem festen Zinssatz angelegt. Am Ende der Vertragslaufzeit wird dieser Anlageteil inklusive Zinsen und potenzieller Überschüsse als Einmalbetrag oder aber als monatliche Rente ausgezahlt. Dadurch ähnelt der Rückgewährbeitrag bei der Unfallversicherung einer Kapitallebensversicherung bzw. einer Altersvorsorge.

Die Kombination aus Unfallversicherung mit Rückgewährbeitrag ist natürlich teurer als eine normale Absicherung. Des Weiteren werden diese Kombinationsversicherungen nur mit langen Laufzeiten angeboten, die häufig 20 Jahre andauern. Unfallversicherungen mit Rückgewähr haben einen Rückkaufswert. Wird die Versicherung vor Ablauf gekündigt, muss mit Verlusten gerechnet werden. Rückgewährbeiträge bei Unfallversicherungen werden verhältnismäßig niedrig verzinst.

Bei Abschluss einer Unfallversicherung mit Rückgewährbeitrag sollte darauf geachtet werden, einen Vertrag mit garantierter Beitragsrückzahlung auszuwählen. In diesem Fall erfolgt die Beitragsrückzahlung auch für den Fall, dass bereits Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch genommen wurden. Einige Versicherungsgesellschaften schließen dies aus.

In der PKV, also der privaten Krankenversicherung, ist die Beitragsrückgewähr eine Form für eine Beitragsermäßigung. Versicherte können über die Beitragsrückgewähr einen Rückzahlungsbetrag erhalten, wenn sie im vorangegangenen Jahr keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen haben.

Rückgedeckte Unterstützungskassen

Eine Rückgedeckte Unterstützungskasse (Rückdeckungsversicherung) ist eine betriebliche Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Versicherung abschließt und die Beiträge zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung verwendet. Sie ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die vor allem in größeren Unternehmen und Konzernen genutzt wird.

Funktion
Die Rückgedeckte Unterstützungskasse dient als zusätzliche Absicherung für die Mitarbeiter im Ruhestand. Sie ermöglicht es dem Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge anzubieten, die über die gesetzliche Rente hinausgeht. Der Arbeitgeber zahlt dabei Beiträge in die Versicherung ein, die später als Rente an den Mitarbeiter ausgezahlt werden.

Vorteile
Für den Arbeitgeber bietet die Rückgedeckte Unterstützungskasse verschiedene Vorteile. Zum einen kann er damit seine Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden und als attraktiver Arbeitgeber auftreten. Zum anderen können die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zudem ist die Rückgedeckte Unterstützungskasse insolvenzsicher, da die Beiträge in eine Versicherung fließen und somit vor einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt sind.

Für die Mitarbeiter bietet die Rückgedeckte Unterstützungskasse ebenfalls Vorteile. Sie erhalten eine zusätzliche Altersvorsorge, die unabhängig von der gesetzlichen Rente ist. Zudem können sie von günstigeren Konditionen profitieren, da der Arbeitgeber als Gruppenversicherung günstigere Tarife aushandeln kann als ein einzelner Mitarbeiter.

Nachteile
Als Nachteil kann die Rückgedeckte Unterstützungskasse für den Arbeitgeber die hohen Kosten für die Versicherung und die Verwaltung der Beiträge haben. Zudem ist sie in der Regel unflexibel, da die Beiträge nicht jederzeit angepasst werden können. Auch für die Mitarbeiter kann die fehlende Flexibilität ein Nachteil sein, da sie nicht frei über die Beiträge verfügen können.

Gestaltungsmöglichkeiten
Die Rückgedeckte Unterstützungskasse bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, je nach den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens und der Mitarbeiter. So können zum Beispiel die Beiträge vom Arbeitgeber allein getragen werden oder auch von den Mitarbeitern mitfinanziert werden. Auch die Höhe der Beiträge und die Art der Auszahlung (als Einmalzahlung oder als monatliche Rente) können individuell festgelegt werden.

Steuerliche Aspekte
Die Beiträge zur Rückgedeckten Unterstützungskasse sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Für die Mitarbeiter sind die Beiträge hingegen steuerfrei, solange sie innerhalb bestimmter Grenzen bleiben. Bei der späteren Auszahlung der Rente müssen die Mitarbeiter jedoch Steuern auf die Rentenzahlungen zahlen.

Leistungen
Die Leistungen der Rückgedeckten Unterstützungskasse werden in der Regel als monatliche Rente ausgezahlt. Dabei können die Mitarbeiter zwischen einer lebenslangen Rente oder einer befristeten Rente wählen. Auch eine einmalige Auszahlung ist möglich, jedoch ist diese in der Regel steuerlich ungünstiger. Im Todesfall des Mitarbeiters können die Hinterbliebenen ebenfalls von der Versicherung profitieren und erhalten eine Witwen- oder Witwerrente sowie eventuell eine Waisenrente.

Rückdeckungsversicherung

Eine Rückdeckungsversicherung gilt als Instrument zur Finanzierung von Versorgungsleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

Durch eine Pensionszusage oder Direktzusage verpflichten sich Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern zur Zahlung von Versorgungsleistungen. Zugesagt werden können einmalige Kapitalzahlungen oder Renten. Um diese Verpflichtungen später auch erfüllen zu können, schließen Unternehmen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Das arbeitgebende Unternehmen ist dann Versicherungsnehmer, Beitragszahler und auch Bezugsberechtigter. Versicherte Person ist jedoch der Versorgungsanwärter, also der jeweilige Mitarbeiter. Die Rückdeckungsversicherung zahlt die Leistungen an das Unternehmen aus, was davon seine Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern erfüllen kann. Bei einer Direktversicherung werden die Leistungen von der Versicherungsgesellschaft direkt an die bezugsberechtigten Arbeitnehmer bzw. Hinterbliebene ausgezahlt.

Tritt ein Unternehmen einer Unterstützungskasse bei, um Mitarbeitern eine Altersversorgung zukommen zu lassen, tritt bei der Rückdeckungsversicherung die Kasse an die Stelle des Unternehmens. Das Unternehmen stattet die Unterstützungskasse mit den notwendigen Mitteln aus, damit diese Versorgungsleistungen auszahlen kann. Die Unterstützungskasse schließt in diesen Fällen eine Rückdeckungsversicherung als Versicherungsnehmerin ab. Sie zahlt die Beiträge und ist auch bezugsberechtigt, weshalb die Versicherungsleistungen auch an sie ausgezahlt und entsprechend weitergeleitet werden.

Bei Rückdeckungsversicherung wird zwischen der partiellen (teilweisen), vollen und kongruenten Rückdeckung unterschieden. Bei der teilweisen Rückendeckung werden nur bestimmte Risiken wie Invalidität oder Tod rückversichert. Die volle Rückdeckungsversicherung versichert Kapital, obwohl Renten zugesagt werden. Von dem Kapital können jedoch die Renten voll ausgeglichen werden. Eine kongruente Rückdeckungsversicherung versichert die zugesagten Leistungen deckungsgleich.

Neben der Rückdeckungsversicherung gibt es auch andere Instrumente für die Finanzierung der Altersversorgung.

Rückdatierung

Bei Versicherungen wird von einer Rückdatierung gesprochen, wenn der technische Versicherungsbeginn vor den formellen Versicherungsbeginn gelegt wird. Der materielle Versicherungsbeginn wird bei der Rückdatierung nicht verlegt.

Bei der Rückdatierung wird der Beginn der Versicherung auf einen früheren Zeitpunkt verlegt. Die Versicherung bietet für diesen rückwirkenden Zeitpunkt jedoch keinen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz gilt nur für die Zukunft. Versicherungsnehmer zahlen die Prämien für die Vergangenheit, um von anderen Vorteilen der Rückdatierung zu profitieren. Zu diesen Vorteilen gehören niedrigere Prämiensätze oder steuerliche Vorteile durch ein geringeres Eintrittsalter in der Lebensversicherung oder ein früheres Einsetzen in die Gewinnbeteiligung. In der Krankenversicherung kann durch eine Rückdatierung eine Wartezeit verkürzt werden. In der Kfz-Versicherung sorgt die Rückdatierung in der Jahresmitte für die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse.

Nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet Rückdatierungen an. Darüber hinaus rechnet sich eine Rückdatierung nicht für jeden Versicherungsnehmer und Vertrag. Es wird empfohlen, die Vorteile mit den nachzuzahlenden Prämien gegenüberzustellen.

 

Rohüberschuss

Der Rohüberschuss ist im Versicherungsbereich ein Begriff aus dem Bereich der Überschussbeteiligung. Grundsätzlich handelt es sich bei der Überschussbeteiligung um die Beteiligung von Versicherungsnehmern an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft. Überschussbeteiligungen gibt es bei Lebensversicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Der Rohüberschuss ist dabei der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen ohne die Beitragsrückerstattungen an die Versicherungsnehmer.

 

Rohrbruch

Ein Rohrbruch gehört zu den klassischen Leitungswasserschäden. Bei einem Leitungswasserschaden tritt Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung aus, also an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle. Eine Rohrverstopfung oder ein Rohrbruch kann nicht nur an wasserführenden Leitungen im Gebäude auftreten, sondern auch außerhalb an Ableitungsrohren. Bei einem Rohrbruch muss für die Abwicklung über die Versicherung das Rohr nicht vollständig brechen. Ein Rohrbruch liegt beispielsweise auch dann vor, wenn durch Korrosion Risse im Rohr entstanden sind oder Wasser durch Löcher in der Leitung austritt. Ist jedoch nur eine Dichtung der Leitungsverbindung porös oder defekt, handelt es sich nicht um einen Rohrbruch.

Ein Schaden durch einen Rohrbruch kann entweder von der Haftpflichtversicherung, der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung übernommen werden. Es kommt für die Schadensabwicklung darauf an, welche Ursachen oder Umstände zum Schaden geführt haben. Zusätzlich kommt es auch darauf an, ob grob fahrlässiges Verhalten mitversichert ist. Grob fahrlässig könnte beispielsweise gewertet werden, wenn in den Wintermonaten die Heizungen komplett abgestellt wurden und deshalb die Leitungen einfrieren und brechen. Derartige Fälle können aber durch eine Frostschadenversicherung abgesichert werden. Rohrbrüche aufgrund von normalen Abnutzungserscheinungen fallen in der Regel unter den Versicherungsschutz.

Die Wohngebäudeversicherung enthält häufig den Schutz gegen Leitungswasserschäden und übernimmt die Kosten für die Reparaturarbeiten am Haus und am Grundstück nach einem Rohrbruch. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Folgeschäden wie für die Instandsetzung der Bausubstanz. Hierunter fällt das Gebäude samt Keller, Zubehör, Nebengebäude oder Einbaumöbel. Je nach Vertrag und Tarif kommt auch die Erstattung von Mietausfällen in Betracht.

Bei einem Wasserrohrbruch kann die Hausratversicherung beschädigte Möbel, Elektrogeräte und persönliche Besitztümer im versicherten Objekt bis zur maximalen Versicherungssumme erstatten. Wurde ein Wasserschaden durch eine Rohrverstopfung selbst verursacht, kommt für die Übernahme des Schadens die private Haftpflichtversicherung in Betracht. Haftpflichtversicherungen decken häufig auch Schäden durch fahrlässiges Verhalten ab. Bei einem Rohrbruch ersetzt die Haftpflichtversicherung dann den Reparaturschaden am Haus, aber nicht den Hausrat.

Rohbauversicherung

Durch eine Rohbauversicherung kann ein Neubau in der Bauphase sowie die Baumaterialien gegen Gefahren wie Leitungswasser, Feuer, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Explosionen und andere Risiken abgesichert werden. Häufig wird eine Rohbauversicherung aus mehreren Versicherungsbausteinen wie Feuerrohbauversicherung, Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung zusammengestellt. Bei der Rohbauversicherung wird die Bausumme als Versicherungssumme ausgewählt, um den gesamten Bau abzusichern. Die Rohbauversicherung endet mit Fertigstellung und Bezugsfertigkeit des versicherten Gebäudes. Häufig erfolgt eine Begrenzung auf eine Bauzeit von zwei Jahren.

Eine Rohbauversicherung deckt einen Großteil der Gefahren und Schäden ab, die an einem Gebäude in der Bauphase eintreten können. Hierzu gehören Schäden aus Feuer, Leitungswasser, Elementargefahren, Implosionen und Explosionen. Durch eine integrierte Bauherrenhaftpflichtversicherung werden auch Schadensersatzansprüche von Dritten abgesichert.

Bei der in der Rohbauversicherung integrierten Feuerrohbauversicherung wird der Rohbau nebst Baustelle gegen Blitzschlag, Explosion, Implosion, Flugzeugabstürze sowie allgemeine Brandursachen wie Kabelbrände, Kurzschlüsse und defekte Gasleitungen abgesichert. Hierunter fallen auch Folgeschäden durch Rauchentwicklung oder Löschwasser.

Eine integrierte Bauleistungsversicherung sichert unvorhersehbare Schadensereignisse aus Elementargefahren durch Hagel, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und andere Naturgewalten ab. Zusätzlich besteht ein Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus, Fahrlässigkeit, Glasbruch sowie Konstruktions- oder Materialfehler und unbekannte Eigenschaften des Baugrundstücks. Tritt ein Schaden auf, ersetzt die Rohbauversicherung die Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffung.

Je nach Vertragskonstellation sollte bei der Rohbauversicherung geprüft werden, ob eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, die Aufgaben einer privaten Haftpflichtversicherung übernimmt. Die Kosten von Rohbauversicherungen orientieren sich an ihrem Umfang mit den gewählten Bausteinen und der Bausumme.

 

Risk Retention Group

RRG Risk Retention Groups wurden im Jahr 1986 von Unternehmen in den USA als Alternativen zu Haftpflichtversicherungen eingeführt. Risk Retention Groups treten als Genossenschaften auf und übernehmen die Aufgaben einer spezialisierten Haftpflichtversicherung.

Die Risk Retention Group wird nach staatlichen Gesetzen mit einer Satzung gegründet. Die Eigentümer der RRG sind in der Regel auch Versicherungsnehmer. Mitglieder werden können nur Organisationen und Personen, die ähnlichen Tätigkeiten nachgehen oder ähnliche Geschäfte verfolgen. Grundsätzlich sind alle Mitglieder den gleichen Haftungen ausgesetzt, die durch die Risk Retention Group abgesichert werden. Deshalb werden viele RRGs als firmeneigene Versicherungsgenossenschaften etabliert.

Synonyme - RRG
Risikozuschlag

Risikozuschläge stellen im Versicherungsbereich individuelle Zusatzkosten dar, die insbesondere bei gesundheitlichen Vorerkrankungen oder Vorbelastung berechnet werden. Eine Police kann bei Akzeptanz eines Risikozuschlags nur zu deutlich höheren Prämien abgeschlossen werden. Risikozuschläge werden in der PKV privaten Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung, Heilpraktikerversicherung, Krankenhauszusatzversicherung und Pflegezusatzversicherung berücksichtigt.

Vorerkrankungen können Versicherungsgesellschaften dazu veranlassen, Risikozuschläge zu berechnen. Bei der PKV werden beispielsweise bei chronischen Krankheiten Risikozuschläge berechnet, da durch diese das Risiko für die Versicherungsgesellschaft enorm ansteigt. Der Risikozuschlag wird als Aufschlag auf den normalen Beitrag berechnet. Durch diesen gleicht die Versicherungsgesellschaft das erhöhte Risiko durch die Vorerkrankung aus.

Damit Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit eines Risikozuschlags prüfen können, müssen vor Abschluss des Versicherungsvertrages häufig Gesundheitsfragen beantwortet werden. Gefragt wird insbesondere nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre. Bei schweren Vorerkrankungen können Versicherungsgesellschaften Leistungsausschlüsse vereinbaren. In diesem Fall sind bestimmte Leistungen in Zusammenhang mit den gesundheitlichen Problemen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sind Risiken gar nicht kalkulierbar oder tragbar, werden Versicherungsanträge abgelehnt.

 

Risikoprüfung

Bei der Risikoprüfung handelt es sich im Versicherungsbereich um ein Verfahren, mit dem das Risiko eines Versicherungsvertrages bzw. Versicherungsnehmer eingeschätzt wird. Die Risikoprüfung wird vor Abschluss des Vertrages durchgeführt. Durch die Risikoprüfung soll festgestellt werden, ob ein Versicherungsnehmer oder ein Versicherungsvertrag nach den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) als versicherbar eingeschätzt werden kann oder ob im Gegensatz zum Normalrisiko ein erhöhtes Risiko vorliegt.

Bestehen im Ergebnis der Risikoprüfung keine wesentlichen Risiken gegenüber einem Normalfall, wird die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsantrag im Normaltarif annehmen. Bei erhöhten Risiken kann ein Versicherungsantrag mit einem Risikozuschlag auf die Prämien angenommen werden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Vereinbarung von Leistungsausschlüssen für bestimmte Risiken. Ergibt die Risikoprüfung stark vom Normalfall abweichende Risikomerkmale, wird der Versicherungsantrag abgelehnt oder für eine bestimmte Zeit zurückgestellt.

Die Risikoprüfung ist für Versicherungszweige entscheidend, die im Gegensatz zu den gesetzlichen Trägern auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit wirken. Sie „müssen“ nicht jeden Versicherungsnehmer oder Versicherungsvertrag akzeptieren.

 

Risikomerkmale

Unter den Begriff der Risikomerkmale fallen im Versicherungsbereich bestimmte Gegebenheiten, die theoretisch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, erhöhen könnten. Mit der Anzahl der Risikomerkmale sowie der durchschnittlichen Höhe für einen Schaden steigen dann auch die Prämien der entsprechenden Versicherung an. Es kann auch vorkommen, dass ein Versicherungsantrag abgelehnt wird, da das Risiko für einen Schaden zu hoch erscheint.

Risikomerkmale werden in subjektive und objektive Risikomerkmale unterteilt.

  • Subjektive Risikomerkmale
    Zu den subjektiven Risikomerkmalen gehören Merkmale von Personen, die durch Verhaltensweisen, Eigenschaften oder Fähigkeiten subjektiv beeinflusst werden können. Zu den subjektiven Risikomerkmalen gehören beispielsweise Verhaltensweisen, die die Gesundheit betreffen.

  • Objektive Risikomerkmale
    Objektive Risikomerkmale sind hingegen unabhängig vom menschlichen Verhalten. Hierzu gehören Eigenschaften von Sachen wie Typklassen oder Bauarten.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung zählen Alter und Wohnort zu den Risikomerkmalen. In der privaten Krankenversicherung gehören Krankheiten, körperliche Gebrechen oder eine bestimmte Lebensweise zu den Risikomerkmalen. Auch bei Lebensversicherungen werden Risikomerkmale wie Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen vor Abschluss eines Vertrages geprüft. Im Bereich der Gebäudesachversicherungen gehört die Lage des versicherten Objekts oder die Bauartklasse des Hauses zu den Risikomerkmalen.

 

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, bei der der Versicherer im Todesfall des Versicherungsnehmers eine vorab vereinbarte Summe an die benannten Begünstigten auszahlt. Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen, wie zum Beispiel der Kapitallebensversicherung, gibt es bei der Risikolebensversicherung keine Sparanteile oder Gewinnbeteiligungen. Sie dient ausschließlich der Absicherung von Hinterbliebenen und hat somit einen reinen Todesfallschutz.

Funktionsweise einer Risikolebensversicherung
Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung wird eine Versicherungssumme festgelegt, die im Todesfall des Versicherungsnehmers an die Begünstigten ausgezahlt wird. Diese Versicherungssumme kann je nach Bedarf und individueller Situation des Versicherungsnehmers gewählt werden. Sie sollte ausreichend hoch sein, um die finanziellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen, wie zum Beispiel laufende Kosten, Kredite oder Ausbildungskosten der Kinder, abzudecken.

Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich unter anderem nach der Versicherungssumme, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand und eventuellen Risikofaktoren wie zum Beispiel Rauchen. Je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung ist, desto niedriger ist in der Regel die Prämie.

Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers während der Laufzeit der Versicherung, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt. Die Versicherungssumme kann entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt werden. Die Begünstigten können frei gewählt werden und müssen nicht zwangsläufig Familienmitglieder sein.

Vorteile einer Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung bietet vor allem für Familien und Angehörige eine wichtige finanzielle Absicherung im Todesfall des Hauptverdieners. Sie sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen auch ohne das Einkommen des Verstorbenen ihren Lebensstandard aufrechterhalten können und keine finanziellen Engpässe entstehen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Beiträge für eine Risikolebensversicherung im Vergleich zu anderen Lebensversicherungen, wie zum Beispiel der Kapitallebensversicherung, in der Regel deutlich niedriger sind. Dadurch ist sie auch für Menschen mit kleinerem Budget erschwinglich.
Des Weiteren ist eine Risikolebensversicherung flexibel gestaltbar. Die Versicherungssumme, die Laufzeit und die Begünstigten können individuell festgelegt werden und können bei Bedarf auch angepasst werden.

Nachteile einer Risikolebensversicherung
Der größte Nachteil einer Risikolebensversicherung ist, dass sie nur im Todesfall des Versicherungsnehmers greift. Stirbt der Versicherungsnehmer nicht während der Laufzeit der Versicherung, verfällt die Versicherung und es werden keine Leistungen ausgezahlt. Somit ist die Risikolebensversicherung keine Form der Altersvorsorge oder Geldanlage.
Des Weiteren steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers. Wenn die Versicherung jedoch in jungen Jahren abgeschlossen wird, können die Beiträge niedrig gehalten werden.

Arten von Risikolebensversicherungen
Es gibt verschiedene Arten von Risikolebensversicherungen, die je nach individuellen Bedürfnissen und Lebenssituation des Versicherungsnehmers gewählt werden können:

  1. Klassische Risikolebensversicherung
    Die klassische Risikolebensversicherung ist die gängigste Form der Risikoversicherung. Hier wird eine Versicherungssumme für einen bestimmten Zeitraum, meistens 10, 20 oder 30 Jahre, vereinbart. Stirbt der Versicherungsnehmer innerhalb dieses Zeitraums, wird die vereinbarte Summe an die Begünstigten ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer jedoch nach Ablauf der Versicherungsdauer, erfolgt keine Auszahlung. Diese Art der Versicherung eignet sich vor allem für junge Familien, die ihre Hinterbliebenen für einen bestimmten Zeitraum absichern möchten, beispielsweise bis die Kinder erwachsen sind und auf eigenen Beinen stehen können.

  2. Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
    Bei dieser Art der Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme im Laufe der Zeit immer geringer. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme zu Beginn der Versicherung am höchsten ist und mit jedem Jahr sinkt. Diese Form der Risikolebensversicherung wird oft in Verbindung mit einem Immobilienkredit abgeschlossen. Da die Restschuld des Kredits mit der Zeit abnimmt, sinkt auch der Bedarf an Versicherungsschutz. Somit ist diese Art der Versicherung eine kostengünstigere Alternative zur klassischen Risikolebensversicherung.

  3. Risikolebensversicherung mit steigender Versicherungssumme
    Im Gegensatz zur fallenden Versicherungssumme, gibt es auch die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung mit steigender Versicherungssumme abzuschließen. Hier wird die Versicherungssumme im Laufe der Zeit immer höher, um beispielsweise steigende finanzielle Belastungen wie die Ausbildung der Kinder oder die Tilgung eines Kredits abzudecken. Diese Art der Versicherung ist jedoch in der Regel teurer als die klassische Variante.

  4. Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr
    Bei dieser Art der Risikolebensversicherung wird im Falle des Todes des Versicherungsnehmers nicht nur die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, sondern auch die eingezahlten Beiträge. Diese Form der Versicherung bietet somit eine doppelte Absicherung für die Hinterbliebenen. Allerdings ist sie auch entsprechend teurer als eine klassische Risikolebensversicherung.

  5. Risikolebensversicherung mit Zusatzleistungen
    Neben den oben genannten Arten gibt es auch Risikolebensversicherungen, die zusätzliche Leistungen beinhalten. Dazu gehören beispielsweise die Absicherung bei schweren Erkrankungen oder die Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsrente. Diese Zusatzleistungen können je nach Versicherungsgesellschaft individuell vereinbart werden und dienen dazu, den Versicherungsschutz noch umfassender zu gestalten. Allerdings sind diese Zusatzleistungen mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Worin sich eine Risikolebensversicherung von einer Sterbegeldversicherung unterscheidet

  1. Zweck der Versicherung
    Der Hauptunterschied zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Sterbegeldversicherung liegt in ihrem jeweiligen Zweck.
    1. Eine Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die dazu dient, im Todesfall des Versicherungsnehmers finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen zu bieten. Sie soll die finanziellen Folgen des Todes des Versicherungsnehmers abfedern, wie zum Beispiel den Verlust des Hauptverdieners in der Familie.
    2. Im Gegensatz dazu ist eine Sterbegeldversicherung speziell für die Deckung der Kosten im Zusammenhang mit dem Tod des Versicherungsnehmers gedacht, wie zum Beispiel Bestattungskosten, Trauerfeier und andere damit verbundene Ausgaben.

  2. Versicherungssumme
    Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den beiden Versicherungen ist die Höhe der Versicherungssumme.
    1. Bei einer Risikolebensversicherung kann die Versicherungssumme individuell festgelegt werden und sollte in der Regel die finanziellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen abdecken. Die Höhe der Versicherungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem Einkommen des Versicherungsnehmers.
    2. Im Gegensatz dazu bietet eine Sterbegeldversicherung in der Regel eine festgelegte Versicherungssumme, die in der Regel zwischen 5.000 und 15.000 Euro liegt und somit nur die Kosten im Zusammenhang mit dem Tod des Versicherungsnehmers deckt.

  3. Laufzeit der Versicherung
    Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den beiden Versicherungen ist die Laufzeit.
    1. Eine Risikolebensversicherung wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, wie zum Beispiel 10, 20 oder 30 Jahre. Sie dient als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen während dieser Zeit, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer der Hauptverdiener in der Familie ist.
    2. Im Gegensatz dazu ist eine Sterbegeldversicherung in der Regel eine lebenslange Versicherung, die bis zum Tod des Versicherungsnehmers läuft.

  4. Gesundheitsprüfung
    1. Bei einer Risikolebensversicherung ist eine umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich, um die Versicherungsprämie zu bestimmen. Je nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers kann die Prämie höher oder niedriger ausfallen.
    2. Im Gegensatz dazu ist bei einer Sterbegeldversicherung in der Regel keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Da die Versicherungssumme niedriger ist und die Versicherung in der Regel bis zum Tod des Versicherungsnehmers läuft, ist das Risiko für die Versicherungsgesellschaft geringer und somit ist die Prämie in der Regel niedriger.

Zusammenfassung
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vorher festgelegte Summe an die Begünstigten aus, ohne Sparanteile oder Gewinnbeteiligungen. Die Versicherungssumme richtet sich nach den finanziellen Bedürfnissen der Hinterbliebenen und die Prämienhöhe hängt von Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand des Versicherten ab. Die Versicherung ist besonders für Familien wichtig, um im Todesfall des Hauptverdieners den Lebensstandard zu sichern, und ist wegen der im Vergleich niedrigeren Beiträge auch für kleinere Budgets zugänglich. Es gibt verschiedene Arten von Risikolebensversicherungen, darunter klassische, mit fallender oder steigender Versicherungssumme, mit Beitragsrückgewähr und mit Zusatzleistungen. Ein Nachteil ist, dass die Versicherung nur im Todesfall leistet und wertlos verfällt, wenn der Versicherte die Laufzeit überlebt.
Im Vergleich zur Sterbegeldversicherung, die für Bestattungskosten gedacht ist, zielt die Risikolebensversicherung auf umfassendere finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen ab und ist in der Regel auf einen festen Zeitraum begrenzt.

Risikoklassen

Risikoklassen werden in Versicherungen sowie bei Finanzprodukten gebildet. In der Anlageberatung werden bei Wertpapieren und anderen Produkten Einteilungen in Risikoklassen vorgenommen, um im Kundeninteresse Anlageempfehlungen auszusprechen.

Bei Risikoklassen gibt es kein einheitliches Schema für die Klassifizierung. Oft werden fünf Risikoklassen erstellt. Dabei steigert sich die Risikoneigung von konservativ und sicher bis hochspekulativ und ungewiss. Die Einteilung erfolgt ansteigend nach den größtmöglichen Verlusten. Bei Finanzanlagen werden Ausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Inflationsrisiken, Wechselkursrisiken und Kursrisiken berücksichtigt. Alle Banken und Finanzberatungen können eine eigene Einteilung in Risikoklassen vornehmen, die jedoch angemessen und zweckmäßig ausfallen muss. Manchmal gibt es auch sechs oder sieben Risikoklassen.

Im versicherungstechnischen Bereich werden Risikoklassen insbesondere bei der Altersvorsorge verwendet. Bei der Auswahl der optimal passenden Altersvorsorge kommt es auf die jeweilige Risikomentalität an, die sich in der Risikoklasse widerspiegelt.

Die Risikoklasse 1 ist sicherheitsorientierten Versicherungsnehmern vorbehalten. Die Risikoklasse 2 gilt für konservativ eingestellte Versicherungsnehmer, die auf moderate Ertragschancen und mögliche Kursgewinne aus geringen Anteilen an Aktien setzen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kapitalzuwachs und Verlustrisiken wird durch die Risikoklasse 3 dargestellt, während in der Risikoklasse 4 die Wachstumsorientierung den Fokus bildet. Hier können sowohl aus Aktien- und Rentenmärkten sowie durch Währungschancen Kapitalzuwächse stattfinden, als auch höhere Verluste durch Marktschwankungen erfahren werden. In die Risikoklasse 5 werden chancenorientierte Versicherungsnehmer fündig, die hohe Verlustrisiken eingehen, um von hohen Ertragserwartungen aus Aktien und Währungen zu profitieren.

 

Risikogeschäft

Das Risikogeschäft ist Geschäftskern von Versicherungsunternehmen. Ein Risikogeschäft basiert auf einem Transfer von Risiken des Versicherungsnehmers gegen eine Prämie auf das Versicherungsunternehmen. Die von der Versicherungsgesellschaft übernommenen Risiken werden zum Kollektiv zusammengefasst, gesichert und ausgeglichen.

Risikogeschäfte werden durch die Risikopolitik des Versicherungsunternehmens so gesteuert, dass das versicherungstechnische Risiko möglichst gering gehalten wird.

 

Risikofrüherkennungssystem

Ein Risikofrüherkennungssystem ist Bestandteil der Risikoidentifikation und damit Basis des Risikomanagements. Durch das Risikofrüherkennungssystem können potenzielle Risiken in einem konkreten Projekt ermittelt werden. Die Risiken werden ermittelt, aber noch nicht bewertet. Risiken werden als mögliche Verlustgefahren durch das Treffen von Entscheidungen von Risikofrüherkennungssystemen erkannt. Ein Risiko ist also ein unerwünschtes Ereignis, das ein negatives Abweichen vom Plan zur Folge haben kann.

Risikofrüherkennungssysteme haben die Aufgabe der Frühwarnung vor Risiken. Sie sollen das Bewusstsein für Risiken erhöhen und unkontrollierten Aktionismus verhindern.

 

Risikobezogene Merkmale

Risikobezogene Merkmale sind Faktoren, die das Risiko für einen Schadensfall bei einer Versicherung beeinflussen. Sie dienen dazu, das individuelle Risiko eines Versicherungsnehmers zu bestimmen und somit die Höhe der Versicherungsprämie festzulegen. Dabei können diese Merkmale sowohl personenbezogen als auch objektbezogen sein.

  1. Personenbezogene Merkmale
    Zu den personenbezogenen Merkmalen zählen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand und Familienstand. Diese Merkmale werden bei Versicherungen oft als Risikofaktoren betrachtet, da sie Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls haben können. Zum Beispiel haben ältere Menschen aufgrund von altersbedingten Krankheiten ein höheres Risiko für Gesundheitsprobleme und somit auch für Arztkosten. Daher kann die Versicherungsprämie für eine Krankenversicherung bei älteren Menschen höher ausfallen.
    Auch der Beruf kann ein wichtiger Faktor sein, da bestimmte Berufe mit einem höheren Risiko für Unfälle oder Berufskrankheiten verbunden sind. So werden beispielsweise Versicherungen für Bauarbeiter oder Feuerwehrleute oft teurer sein als für Büroangestellte.

  2. Objektbezogene Merkmale
    Zu den objektbezogenen Merkmalen zählen Faktoren wie Art und Wert des zu versichernden Objekts, Standort und Sicherheitsmaßnahmen. Diese Merkmale sind vor allem bei Sachversicherungen wie Hausrat- oder Kfz-Versicherungen relevant. So wird zum Beispiel bei einer Kfz-Versicherung der Typ des Fahrzeugs, die Motorleistung, der Wert und der Standort des Autos berücksichtigt. Ein teureres und leistungsstärkeres Auto wird in der Regel eine höhere Versicherungsprämie haben als ein günstigeres und weniger leistungsstarkes Fahrzeug.
    Auch der Standort spielt eine wichtige Rolle, da in manchen Regionen ein höheres Risiko für Diebstahl oder Unwetterschäden besteht. Ebenso können Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen oder abschließbare Garagen die Versicherungsprämie beeinflussen, da sie das Risiko für einen Schadensfall verringern können.

Warum sind risikobezogene Merkmale wichtig?
Risikobezogene Merkmale sind für Versicherungen von großer Bedeutung, da sie dazu dienen, das individuelle Risiko eines Versicherungsnehmers zu bestimmen. Je höher das Risiko für einen Schadensfall ist, desto höher wird auch die Versicherungsprämie ausfallen. Dies ist gerechtfertigt, da Versicherungen im Schadensfall für die entstandenen Kosten aufkommen müssen und somit ein höheres Risiko auch höhere Kosten verursacht.
Durch die Berücksichtigung von risikobezogenen Merkmalen können Versicherungen auch ihre Tarife anpassen und somit eine faire Verteilung der Kosten gewährleisten. So zahlen beispielsweise junge und gesunde Menschen in der Regel niedrigere Versicherungsprämien als ältere und krankere Personen, da ihr individuelles Risiko geringer ist.

Zusammenfassung
Risikobezogene Merkmale wie Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand, Art des Objekts und Standort beeinflussen die Versicherungsprämien. Personen- und objektbezogene Faktoren bestimmen das individuelle Risiko eines Schadensfalls. Mit steigendem Risiko erhöht sich die Prämie. Somit wird eine faire Verteilung der Kosten ermöglicht, wobei zum Beispiel jüngere, gesündere Personen weniger zahlen als ältere oder kranke Versicherte. Sicherheitsmaßnahmen können die Prämien senken, da sie das Risiko verringern.

Risikobewertung

Bei der Risikobewertung handelt es sich um die von einer Versicherungsgesellschaft vorgenommene Bewertung eines einzelnen Risikos oder des Gesamtrisikos, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die Risikobewertung gehört neben der Risikoerfassung, der Risikoidentifizierung, der Risikobewältigung und der Risikoüberwachung nach dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) zu den Aufgaben im Risikomanagement des Versicherungswesens. Eine Risikobewertung wird bei Versicherungen dem Versicherungsvertrag vorgeschaltet; also vorrangig ausgewertet. Die Versicherungsgesellschaft prüft zunächst auch für die Festlegung der Prämien das sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Risiko. Ein Risiko ist in diesem Fall der unvermeidbare, ungewisse und zufällige Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses. Will eine Versicherungsgesellschaft nach Durchführung der Risikobewertung ein bestimmtes Risiko nicht übernehmen, so kann ein Risikoausschluss vereinbart werden.

Zum Aufgabenbereich des Risikocontrollings gehören die Planung, die Kontrolle und die Koordination von Risiken sowie die Information der Unternehmensführung. Die Risikoanalyse bildet die Basis für die Risikoplanung.

 

 

Synonyme - Risikocontrolling,Risikoidentifikation,Risikokalkulation
Risikoausschluss

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages werden häufig besondere Tatbestände als Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Risikoausschluss bedeutet das Entnehmen festgelegter Risiken aus dem Versicherungsschutz. Tritt ein ausgeschlossenes Risiko ein, kann die Versicherungsgesellschaft nicht zum Ausgleich des Schadens herangezogen werden, sondern ist von der Leistungspflicht entbunden. Durch einen Risikoausschluss können Versicherungsgesellschaften ihr Angebot preislich regulieren und Schadensersatzhöhen kalkulieren.

Unterschieden wird zwischen einem primären Risikoausschluss und einem sekundären Risikoausschluss.

  • primärer Risikoausschluss
    Der primäre Risikoausschluss beinhaltet indirekte Begrenzungen eines Risikos, die sich aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen ergeben.

  • sekundärer Risikoausschluss
    Beim sekundären Risikoausschluss wird ausdrücklich ein bestimmtes Risiko aus dem Versicherungsschutz entnommen.

Risikoausschlüsse gibt es bei allen Versicherungen wie Hausratversicherungen, Kfz-Versicherungen oder Krankenversicherungen. Zu den klassischen Risikoausschlüssen gehören beispielsweise Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys, Baurisiken, Bußgelder sowie vorsätzlich verursachte oder durch höhere Gewalt entstandene Schäden.

 

Risikoausgleich

Der Risikoausgleich gehört zur Kernaufgabe von Versicherungsgesellschaften, bei dem der Eintritt eines Schadens durch ein individuelles Risiko von einem ein Kollektiv bzw. einem Zeitraum ausgeglichen wird. Unterschieden wird zwischen dem Risikoausgleich im Kollektiv sowie dem Risikoausgleich in der Zeit sowie in einem Raum.

  • Risikoausgleich im Kollektiv
    Beim Risikoausgleich im Kollektiv können die Leistungen für eingetretene Versicherungsfälle erbracht werden, da Prämien und Beiträge aller Versicherungsnehmer der Abdeckung dienen. Durch die komplette Risikogemeinschaft, also durch das Kollektiv und die Masse an versicherten Risiken, werden die verhältnismäßig wenigen Leistungsfälle ausgeglichen.

  • Risikoausgleich in der Zeit
    Von einem Risikoausgleich in der Zeit wird gesprochen, wenn sich eingetretene Versicherungsfälle mit der Zeit ausgleichen. Dies erfolgt durch Risikogewinne, die durch eine geringe Anzahl an Leistungen im Vergleich zu den Einnahmen aus Prämien entstehen.

  • Risikoausgleich im Raum
    Erfolgt der Ausgleich einzelner eingetretener Versicherungsfälle durch ein Kollektiv in einer bestimmten Region, findet der Risikoausgleich im Raum statt.

Der Risikoausgleich bewältigt das versicherungstechnische Risiko der Versicherungsgesellschaft. Ist ein Risikoausgleich für eine Versicherung nicht vollständig oder gar nicht möglich, können Risiken durch Rückversicherungen reduziert werden.

 

Risikoarten

Im Bereich der Versicherungen handelt es sich bei einem Risiko um die Gefahr, die durch einen Versicherungsvertrag gegen Zahlung von Prämien übernommen wird. Ein Versicherungsrisiko ist die vertragliche Übernahme eines signifikanten Risikos vom Versicherungsnehmer. Vereinbart wird, dass dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung geleistet wird, wenn das versicherte Risiko eintritt.

Die versicherbaren Risikoarten sind dabei vielfältig. Risiken, die im Wesentlichen auf dem bewussten Verhalten von Menschen basieren, sind nicht versicherbar. Hierbei handelt es sich beispielsweise um wirtschaftliche Erfolge eines Unternehmens, vorsätzliches Verhalten oder Marktpreisrisiken. Versicherbare Risiken werden in Risikoarten unterteilt, die jedoch keine exakten Grenzen vorweisen.

Unter diese Risikoarten fallen biometrische Risiken wie Pflegebedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit, vorzeitiger Tod oder Langlebigkeit. Diese Risiken betreffen das Leben sowie den Lebensunterhalt und werden durch Lebensversicherungen abgedeckt. Rechtsschutzversicherungen oder Krankenversicherungen sichern hingegen Kostenrisiken ab, was beispielsweise für Krankheitskosten oder Gerichtskosten gilt. Schadensrisiken fallen in den Bereich der Schadensversicherungen wie Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen oder Unfallversicherungen, die Schäden nach einem Unfall, Feuer oder Diebstahl abwickeln. Letztendlich werden Haftungsrisiken durch die vielen verschiedenen Arten der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Nach der Unterscheidung zwischen den Risikoarten gliedern sich Versicherungsarten, Versicherungssparten oder Versicherungszweige und Zweiggruppen auf.

 

Risikoappetit

Der Risikoappetit drückt die Bereitschaft von einer Institution oder einer Person aus, Risiken einzugehen. Der auch „Risk Appetite“ oder „Risikolust“ genannte Risikoappetit gibt Auskunft darüber, welche Arten von Risiken in welchem Umfang oder Ausmaß für die Erreichung eines geschäftlichen oder privaten Ziels eingegangen werden. Banken drücken im Rahmen eines Risk Appetite Statements aus, in welchem Umfang sie bereit sind, Risiken einzugehen. Die Leistung von Institutionen hängen eng mit dem Verständnis des eigenen Risikoappetits zusammen.

 

Synonyme - Risk Appetite
Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist ein wichtiger Bestandteil des Versicherungswesens und bezieht sich auf die systematische Untersuchung und Bewertung von potenziellen Risiken, denen ein Versicherungsunternehmen ausgesetzt ist. Sie ist ein unverzichtbarer Prozess für Versicherungen, um die Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen und deren mögliche Auswirkungen zu ermitteln und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu vermeiden.

Identifizierung von Risiken
Die Risikoanalyse hilft Versicherungsunternehmen dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren, die sich auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken könnten. Dazu gehören beispielsweise Naturkatastrophen, Unfälle, Krankheiten oder andere unvorhergesehene Ereignisse. Durch die Identifizierung dieser Risiken können Versicherungen geeignete Strategien entwickeln, um mögliche Schäden zu begrenzen oder zu vermeiden.

Bewertung von Risiken
Nach der Identifizierung von Risiken ist es wichtig, diese zu bewerten, um ihre potenziellen Auswirkungen auf das Versicherungsunternehmen zu verstehen. Dies beinhaltet die Analyse der Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Risiko eintritt, sowie die Höhe der möglichen Schäden, die dadurch verursacht werden könnten. Eine gründliche Bewertung ermöglicht es Versicherungen, die Risiken zu priorisieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Festlegung von Versicherungsprämien
Die Risikoanalyse spielt auch eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Versicherungsprämien. Basierend auf der Bewertung der Risiken können Versicherungen die Wahrscheinlichkeit und Höhe von Schadensfällen abschätzen und entsprechend angemessene Prämien für ihre Versicherungsprodukte festlegen. Eine gründliche Risikoanalyse hilft somit, die finanzielle Stabilität des Versicherungsunternehmens zu gewährleisten.

Schadensbegrenzung
Eine Risikoanalyse ermöglicht es Versicherungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Schäden zu begrenzen oder zu vermeiden. Dies kann beispielsweise durch die Einführung von Sicherheitsmaßnahmen oder die Überprüfung von Versicherungsbedingungen geschehen. Eine effektive Risikoanalyse kann somit dazu beitragen, die finanziellen Verluste für das Versicherungsunternehmen und seine Kunden zu minimieren.

Verbesserung der Kundenbeziehungen
Durch eine gründliche Risikoanalyse können Versicherungen auch die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Kunden besser verstehen. Indem sie sich mit den Risiken auseinandersetzen, denen ihre Kunden ausgesetzt sind, können Versicherungen maßgeschneiderte Versicherungsprodukte anbieten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Risikoprofile zugeschnitten sind. Dies kann zu einer besseren Kundenbindung und Zufriedenheit führen.

Beispiele für die Anwendung der Risikoanalyse bei Versicherungen

Naturkatastrophenversicherung
Versicherungen, die Naturkatastrophenversicherungen anbieten, müssen eine gründliche Risikoanalyse durchführen, um die Wahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen von Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Hurrikans abzuschätzen. Basierend auf dieser Analyse können sie geeignete Prämien festlegen und Maßnahmen ergreifen, um mögliche Schäden zu begrenzen, wie z.B. die Überprüfung von Bauvorschriften für Gebäude in gefährdeten Gebieten.

Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung müssen Versicherungen verschiedene Risiken berücksichtigen, wie z.B. die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten oder Unfällen bei ihren Kunden. Durch die Durchführung einer Risikoanalyse können sie geeignete Versicherungsprämien festlegen und mögliche Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Kunden zu fördern, wie z.B. die Förderung von Präventionsmaßnahmen oder die Überprüfung von Gesundheitsbedingungen bei der Annahme von Versicherungsverträgen.

Autoversicherung
Versicherungen, die Autoversicherungen anbieten, müssen verschiedene Risiken wie Unfälle, Diebstahl oder Vandalismus berücksichtigen. Eine Risikoanalyse hilft ihnen dabei, die Wahrscheinlichkeit dieser Ereignisse abzuschätzen und entsprechende Prämien festzulegen. Zudem können sie durch die Analyse von Unfalldaten und Fahrverhalten mögliche Maßnahmen ergreifen, um das Unfallrisiko zu verringern, wie z.B. die Förderung von sicherem Fahren.

Zusammenfassung
Die Risikoanalyse ist ein wesentlicher Prozess für Versicherer, um potenzielle Risiken zu erkennen und zu bewerten, die Wahrscheinlichkeit und Folgen von Schäden zu schätzen und Prämien festzulegen. Sie hilft auch, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu definieren und passende Versicherungsprodukte zu entwickeln, was zu verbesserter Kundenbindung führt. Anwendungsbeispiele sind Naturkatastrophen-, Kranken- und Autoversicherungen, bei denen jeweils spezifische Risiken analysiert und entsprechende Strategien entwickelt werden.

Risiko

Wenn im Versicherungsbereich von einem Risiko gesprochen wird, ist damit regelmäßig die Möglichkeit eines Bedarfs gemeint. Durch einen Versicherungsvertrag und die Zahlung von Prämien wird die Versicherungsgesellschaft zur Übernahme des versicherten Risikos verpflichtet. Ein Versicherungsschutz kann sich auf einzelne Wagnisse, Gefahren sowie Risiken beschränken oder aber auch Allgefahren absichern.

Das Risiko fällt unter die Möglichkeit, dass ein negatives Ereignis eintritt oder eine negative Entwicklung erwartet werden kann. Ob und wann dies eintritt kann jedoch nicht vorhergesagt werden. Im Gegenzug fällt die Möglichkeit, dass ein positives Ereignis auftritt oder eine entsprechende Entwicklung stattfindet, unter den Begriff der Chance. Gibt es aktuell kein potenzielles Risiko, fällt dies unter den Begriff der Sicherheit.

Betrifft ein Risiko die finanzielle Position von Unternehmen oder Personen, so wird vom Finanzrisiko gesprochen. Finanzrisiken spielen eine übergeordnete Rolle an allen Versicherungs- und Finanzmärkten. Das Versicherungsrisiko ist hingegen der Kern des jeweiligen Versicherungsvertrages, wonach ein Risiko im Rahmen eines Risikotransfers von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Über den als versichertes Risiko bezeichneten Gegenstand der Versicherung wird als Risiko häufig auch das jeweils versicherte Objekt in der Sachversicherung, die versicherte Person in der Personenversicherung oder die versicherte Gefahr als Risiko bezeichnet.

 

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Wer regelmäßig einen bestimmten Anteil von seinem Einkommen in die Riester-Rente einzahlt, der bekommt dafür Zulagen vom Staat und profitiert von Steuervorteilen. Im Alter wird eine lebenslange Riester-Rente ausgezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Förderung im Wohn-Riester zu nutzen, um eine Immobilienfinanzierung schneller abzubezahlen.

Generell wird die Riester-Rente Familien mit geringerem Einkommen, kinderlosen Geringverdienern, Arbeitslosen und Gutverdienern empfohlen. Hier sollte auf die Ausschöpfung der staatlichen Zulagen geachtet werden, um von einer möglichst hohen Förderquote profitieren zu können. So müssen beispielsweise Familien mit eher geringem Einkommen weniger einzahlen, bekommen jedoch die gleichen Zulagen wie Gutverdiener. Gutverdiener können die Riester-Rente hingegen nutzen, um durch die Steuervorteile ihre Steuerlast zu senken.

Die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen werden bei der Riester-Rente zum Renteneintritt garantiert. Jeder Sparer bekommt eine jährliche Zulage von 175,00 €. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300,00 € pro Kind. Für den Erhalt der vollen Zulagen müssen Mindestbeiträge von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Jahreseinkommens eingezahlt werden. Die Riester-Rente kann aktuell mit 62 Jahren ausgezahlt werden und unterliegt der Versteuerung. Die Beiträge können jedoch in der Ansparphase steuerlich abgesetzt werden.

Anspruch auf die Riester-Förderung haben alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Riester-Rente wird in verschiedenen Riester-Formen unterschieden, wobei die Riester-Anlageformen immer gleich bleiben. Hierzu gehören klassische Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fondspolicen, Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und Wohn-Riester. Je nach Form wird die klassische Riester-Rente als lebenslange Rente, als voller Betrag, als Tilgung einer Restschuld für Wohneigentum oder aber bis zu 30 % als Einmalzahlung und den Rest als Rente ausgezahlt.

 

Rezeptpflicht

Die Rezeptpflicht ist ein wesentliches Merkmal von einem Arzneimittel und bestimmt, ob es von einem Arzt verschrieben werden muss oder aber frei in der Apotheke erworben werden kann. Die Rezeptpflicht wird deshalb auch Verschreibungspflicht genannt. Der Rezeptpflicht unterliegende Arzneimittel dürfen nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts abgegeben werden. Die Rezeptpflicht soll so vor Nebenwirkungen durch die Anwendung von Arzneimitteln schützen. Des Weiteren soll der Missbrauch von Arzneimitteln vermieden werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel, wobei Zuzahlungen möglich sind. Grundsätzlich zahlen Versicherte für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel 10 % des Verkaufspreises als Zuzahlung; mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 €. Die Zuzahlung darf nie mehr als die tatsächlichen Kosten der Arznei betragen. Diese Regelung gilt auch für Online-Apotheken. Kinder unter 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit. Für Kinder können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente unter Umständen von der Krankenkasse übernommen werden.

Bei den Zuzahlungen zu Arzneimitteln mit Rezeptpflicht wird eine Belastungsgrenze berücksichtigt, bis zu der Zuzahlungen geleistet werden müssen. Wird diese Belastungsgrenze von aktuell 2 % vom Bruttoeinkommen (1 % bei chronisch Kranken) erreicht, entfallen weitere Zuzahlungen. Das Erreichen der Belastungsgrenze wird von der Krankenkasse auf Antrag bescheinigt. Rezeptfreie Arzneimittel werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Regelungen können bei der privaten Krankenversicherung abweichen.

 

Synonyme - Verschreibungspflicht
Revolvierende Deckung

Bei der revolvierenden Deckung handelt es sich um eine Sammeldeckung für die Absicherung von Ausfall- oder Ausfuhrrisiken aus Lieferungen und Leistungen von Versicherungsnehmern an gleiche Kunden. Bei Festlegung eines Kreditlimits für den Kunden gilt der Forderungsbestand bis zur vereinbarten Versicherungssumme als abgesichert. Bei Vereinbarung einer Pauschaldeckung steht der Forderungsbetrag bis zur Antragsgrenze in revolvierender Deckung unter Schutz.

 

Rettungspflicht

Im versicherungstechnischen Bereich handelt es sich bei der Rettungspflicht um die Pflicht von Versicherungsnehmern, alle ihnen zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden ganz abzuwenden oder aber um diesen möglichst gering zu halten. Versicherungsnehmer sollten sich nicht automatisch auf den Versicherungsschutz verlassen, sondern generell so handeln, als würde keine Absicherung vorliegen. Grundsätzlich gilt bei der Rettungspflicht, dass der Personenschutz vor dem Schutz von Sachen steht.

Die Rettungspflicht gehört zu den Obliegenheiten von Versicherungsnehmern und entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Kommen Versicherungsnehmer ihren Obliegenheiten nicht nach, können Versicherungsgesellschaften ihre Leistung verweigern. Versicherungen sind daran interessiert, Schäden für versicherte Risiken so gering wie möglich zu halten. Die Obliegenheit der Rettungspflicht löst in ihrer Erfüllung Rettungskosten aus, die von der Versicherungsgesellschaft ersetzt werden.

In der Schadenversicherung müssen Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens ihrer Rettungspflicht nachkommen, um Schäden abzuwenden oder zu mindern. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die Versicherungsnehmer auch ergreifen würden, wenn sie den Schaden selbst auszugleichen hätten. Dies beinhaltet zum Beispiel das Alarmieren der Feuerwehr, Löschversuche oder die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei in Fällen von Diebstahl.

In der Kfz-Versicherung beinhaltet die Rettungspflicht die Pflicht von Versicherungsnehmern, bei Verkehrsunfällen die Schäden so gering wie möglich zu halten. Zu den Maßnahmen gehört das Versorgen von Verletzten oder Absichern des Unfallortes.

 

Synonyme - § 82 I VVG
Rettungskosten

Bei den Rettungskosten kann es sich einerseits um die durch eine Rettung entstandenen Kosten handeln und andererseits um die Kosten, die Versicherungsnehmern durch die Minderung bzw. Abwendung eines Schadens entstandenen Kosten.

Schadenminderungspflicht

Versicherungsnehmer sind in nahezu allen Fällen verpflichtet, Schäden – sofern möglich – abzuwenden oder zu mindern. Die Schadenabwendungspflicht und Schadenminderungspflicht fällt in die Obliegenheiten, die durch Versicherungsnehmer zu erfüllen sind. Versicherungsnehmer müssen Weisungen der Versicherungsgesellschaft zur Schadensminderung befolgen.

Schadenminderungskosten

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwendung oder Minderung eines Schadens entstehen, werden Schadenminderungskosten genannt. Diese  müssen Versicherungsnehmern unabhängig vom Erfolg einer Schadenminderung erstattet werden, sofern diese den Umständen entsprechend als angemessen erscheinen. Geregelt wird der Aufwendungsersatz für die Rettungskosten in § 83 VVG.

Rettungskosten

Andere Rettungskosten können bei einem Unfall, Notfall oder Vorfall entstehen. Gemeint sind hier die Rettungskosten für Notdiensteinsätze, Krankenhausaufenthalte, Pannenhilfe oder Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall. Hierunter fallen Ausgaben für den Aufwand zur ordnungsgemäßen Rettung der eigenen oder von fremden Personen. Die Rettungskosten richten sich dann nach Umfang und Schwere des Unfalls oder Vorfalls. Rettungskosten werden je nach Einzelfall berechnet. Rettungskosten werden in der Regel von der Versicherung erstattet. Je nach Tarif und Versicherung kommt eine anteilige Erstattung in Betracht.
Eine Rettungspflicht besteht insbesondere im Bereich der Krankenversicherung und Unfallversicherung. In Notfällen müssen diese Versicherungen die Rettungskosten übernehmen.

 

Synonyme - Schadenabwendungskosten, Schadenminderungspflicht, Schadenabwendungspflicht, Schadenminderungskosten
Retrospektives Deckungskapital

In der Versicherungsmathematik bezeichnet das Deckungskapital einen Wert, der einem Versicherungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt im Versicherungsverlauf zugeordnet wird. Diese Wertzuordnung ist weder objektiv, noch eindeutig bestimmt. Aus unterschiedlichen Annahmen und Sichtweisen können sich verschiedene Werte ergeben, die jedoch alle unter den Begriff des Deckungskapitals fallen können. Deckungskapital bedeutet also nur, was der jeweilige Wert bedeuten soll. Eine konkrete Bestimmung von einem Wert beinhaltet das Deckungskapital zu diesem Zeitpunkt nicht.

Versicherungsverträge wurden schon früher während des Versicherungsverlaufs bewertet, um den Umfang notwendiger Kapitalanlagen zur Deckung der aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen bestimmen zu können. Die Bewertung erfolgte also zur Sicherung der Einhaltung von Verpflichtungen. Der Wert der notwendigen – nicht tatsächlich vorhandenen – Kapitalanlagen wurde Deckungskapital genannt. Unterschieden wird zwischen dem prospektiven Deckungskapital und dem retrospektiven Deckungskapital.

Beim prospektiven Deckungskapital findet die Vertragsbewertung mit Blick auf die Zukunft statt. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Vertragsabwicklung erfolgt die Bewertung der Differenz zwischen Leistungen, Kosten und zukünftigen Zahlungsausgängen zu zukünftigen Beiträgen und Zahlungseingängen. Vergangene Zahlungen aus dem Vertrag spielen beim prospektiven Deckungskapital keine Rolle. 

Das retrospektive Deckungskapital stammt aus der Bewertung eines Vertrages, bei der auch die in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsströme Berücksichtigung finden. Das retrospektive Deckungskapital beschreibt, wie viel Versicherungsnehmer oder Versicherer mehr bezahlt haben, als sie erhalten haben. Das retrospektive Deckungskapital gewährt eine Vergangenheitssicht, beschreibt aber nicht den wirtschaftlichen Wert eines Versicherungsvertrages.

Retrospektive Deckungsformen

Retrospektive Deckungsformen kommen in Rückversicherungen vor, die dem Zedenten einen rückwirkenden Rückversicherungsschutz bieten. Zedenten erhalten dabei Schutz vor Risiken durch bereits bei Abschluss des Vertrages angefallene Schäden. Retrospektive Deckungsformen werden in Versicherungsverträgen mit mittelfristigen und langfristigen Abwicklungsdauern sowie hohem Risikokapital verwendet.

Gebildet werden retrospektive Deckungsformen durch Einmalverträge mit endgültigen Versicherungskonditionen, deren Laufzeiten sich nach der Abwicklungsdauer der Schäden richten. Die Prämie der Rückversicherung wird als Einmalbetrag entrichtet. Zedent und Rückversicherung verhandeln die Konditionen für jede Deckung gesondert aus. Im Gegensatz zur Finanzrückversicherung nutzen retrospektive Deckungsformen den Grundsatz eines vollen Risikotransfers. Retrospektive Deckungsformen können eine unmittelbare Kapitalentlastung erreichen, weshalb sie bevorzugt im Risikomanagement und Kapitalmanagement zur Unterstützung von Versicherungsunternehmen eingesetzt werden.

 

Restwert

Im Rechnungswesen ist der Restwert der Wert von einem Vermögensgegenstand nach dem Ablauf seiner Nutzungsdauer. Der Restwert wird in vielen wirtschaftlichen Bereichen benötigt, wobei besonders häufig Fahrzeuge und die Abwicklung von Unfallschäden durch Kfz-Versicherer betroffen sind.

Beim Restwertleasing eines Kraftfahrzeuges verbleibt nach Ende des Leasingvertrages ein kalkulierter Restwert übrig, der dem zukünftigen Verkehrswert des Fahrzeugs entspricht. Der Leasingnehmer bezahlt also einen Teil der Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs und dessen Finanzierung. Nach Ende des Leasingvertrages verbleibt ein Restwert, mit dem unterschiedlich verfahren werden kann.

In der Kfz-Versicherung handelt es sich beim Restwert und dem Wert eines Fahrzeuges, das einen Schaden bzw. Unfall erlitten hat. Der Restwert ist für die Feststellung des Schadens von Bedeutung, wenn ein Totalschaden vorliegt. Ein Totalschaden besteht, wenn das defekte Fahrzeug aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht nicht mehr reparaturfähig ist. Bei Kfz-Versicherungen ist der Restwert dann der Veräußerungswert des beschädigten Fahrzeugs, der unter normalen Bedingungen erzielt werden kann. In der Regel kann nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts als Ersatz verlangt werden.

Die Restwertermittlung findet durch Sachverständige statt. Sachverständige schätzen den Restwert nach marktüblichen Gesichtspunkten.

 

Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die im Falle von Zahlungsausfällen oder dem Tod des Versicherungsnehmers bei einem Kredit oder einer Hypothek zum Tragen kommt. Sie wird auch als Kreditrestschuldversicherung oder Kreditversicherung bezeichnet und ist eine freiwillige Zusatzleistung, die von Banken oder Kreditgebern angeboten wird.

Funktionsweise einer Restschuldversicherung
Die Funktionsweise einer Restschuldversicherung ist einfach: Der Versicherungsnehmer zahlt eine monatliche Prämie an den Versicherer, der im Gegenzug im Falle eines Zahlungsausfalls oder des Todes des Versicherungsnehmers die ausstehende Kreditsumme übernimmt. Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Kreditsumme, der Laufzeit, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.

Arten von Restschuldversicherungen
Es gibt verschiedene Arten von Restschuldversicherungen, die je nach Bedarf des Versicherungsnehmers ausgewählt werden können:

  1. Restkreditversicherung
    Die Restkreditversicherung ist die häufigste Form der Restschuldversicherung und wird in der Regel von Banken oder Kreditinstituten angeboten. Sie ist eng mit einem Kredit oder Darlehen verbunden und tritt im Falle von Zahlungsausfällen aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod des Versicherungsnehmers ein. Die Versicherung übernimmt dann die Ratenzahlungen oder die komplette Restschuld, je nach Vertrag.
    Beispiel
    Max möchte einen Kredit für den Kauf eines Autos aufnehmen. Die Bank bietet ihm eine Restkreditversicherung an, die im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Ratenzahlungen übernimmt. Max stimmt dem Vertrag zu und zahlt eine monatliche Prämie.

  2. Restschuldversicherung bei Todesfall
    Diese Art der Restschuldversicherung tritt im Falle des Todes des Versicherungsnehmers ein und übernimmt die Restschuld des Kredits oder Darlehens. Sie bietet somit eine Absicherung für die Hinterbliebenen und verhindert, dass diese mit den Schulden des Verstorbenen belastet werden.
    Beispiel
    Sarah und Tom haben gemeinsam einen Kredit für den Hauskauf aufgenommen. Sie entscheiden sich für eine Restschuldversicherung bei Todesfall, damit im Falle des Todes eines Partners die Restschuld abgedeckt ist und der andere Partner nicht alleine für die Rückzahlung aufkommen muss.

  3. Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit
    Diese Form der Restschuldversicherung greift, wenn der Versicherungsnehmer unverschuldet arbeitslos wird und somit seine monatlichen Raten nicht mehr zahlen kann. Die Versicherung übernimmt dann für einen bestimmten Zeitraum die Ratenzahlungen oder die komplette Restschuld.
    Beispiel
    Anna hat einen Kredit für die Renovierung ihres Hauses aufgenommen. Sie entscheidet sich für eine Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit, da sie in einem unsicheren Job arbeitet. Als sie unerwartet ihren Job verliert, übernimmt die Versicherung für sechs Monate die Ratenzahlungen.

  4. Restschuldversicherung bei Krankheit oder Unfall
    Diese Art der Restschuldversicherung bietet eine Absicherung im Falle von Krankheit oder Unfall des Versicherungsnehmers. Sie übernimmt die Ratenzahlungen oder die komplette Restschuld, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
    Beispiel
    Peter hat einen Kredit für die Gründung seines eigenen Unternehmens aufgenommen. Da er als Selbstständiger keine Absicherung durch seinen Arbeitgeber hat, entscheidet er sich für eine Restschuldversicherung bei Krankheit oder Unfall. Als er aufgrund eines Unfalls für längere Zeit arbeitsunfähig ist, übernimmt die Versicherung die Ratenzahlungen.

  5. Restschuldversicherung mit Beitragsrückgewähr
    Diese Art der Restschuldversicherung bietet zusätzlich zur Absicherung bei unvorhergesehenen Ereignissen auch eine Sparfunktion. Der Versicherungsnehmer zahlt eine monatliche Prämie, die zum Teil in einen Sparanteil fließt. Am Ende der Vertragslaufzeit wird dieser Sparanteil zusammen mit den gezahlten Beiträgen zurückgezahlt.
    Beispiel
    Lisa möchte ein Darlehen für die Finanzierung ihres Studiums aufnehmen. Sie entscheidet sich für eine Restschuldversicherung mit Beitragsrückgewähr, um zusätzlich zu einer Absicherung auch Geld anzusparen. Nach Abschluss ihres Studiums und der Rückzahlung des Darlehens erhält sie die angesparte Summe zurück.

Vorteile einer Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung bietet einige Vorteile, sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Kreditgeber.

  1. Für den Versicherungsnehmer bedeutet sie eine finanzielle Absicherung im Falle von Zahlungsausfällen oder dem Tod. Besonders für Familien oder Alleinverdiener kann dies eine große Entlastung sein, da sie sich keine Sorgen um die Rückzahlung des Kredits machen müssen.
  2. Für den Kreditgeber ist die Restschuldversicherung ebenfalls von Vorteil, da sie das Risiko von Zahlungsausfällen minimiert. Dies kann sich positiv auf die Kreditkonditionen auswirken, da das Ausfallrisiko für den Kreditgeber geringer ist.

Kritik an Restschuldversicherungen
Trotz der Vorteile gibt es auch Kritik an Restschuldversicherungen.

  1. Ein häufiger Kritikpunkt ist die Höhe der Prämien, die oft als zu teuer empfunden werden. Zudem sind die Versicherungsbedingungen oft komplex und unverständlich, was zu Missverständnissen oder unerwarteten Kosten führen kann.
  2. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Restschuldversicherung oft als Teil des Kreditvertrags angeboten wird und somit für den Kreditnehmer verpflichtend ist. Dadurch entsteht oft der Eindruck, dass die Versicherung unbedingt abgeschlossen werden muss, obwohl dies nicht der Fall ist. Es ist daher wichtig, sich vor Vertragsabschluss über die genauen Bedingungen und Kosten der Restschuldversicherung zu informieren und diese gegebenenfalls separat abzuschließen.

Zusammenfassung
Eine Restschuldversicherung schützt Kreditnehmer bei Zahlungsausfall oder Tod, indem sie die ausstehende Kreditsumme übernimmt. Sie ist freiwillig und die Prämie hängt von Kreditsumme, Laufzeit und Zustand des Versicherten ab. Es gibt verschiedene Arten, darunter Absicherungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Todesfall, die je nach Bedarf gewählt werden können. Manche Policen bieten zudem eine Sparfunktion mit Beitragsrückgewähr. Vorteile sind die finanzielle Sicherheit für den Versicherten und ein minimiertes Risiko für Kreditgeber. Kritik gibt es wegen hoher Prämien und teilweise unklaren Bedingungen. Es ist wichtig, sich vor Abschluss genau zu informieren.

Reserverisiko

Beim Reserverisiko handelt es sich im Versicherungsbereich um ein Risiko, das sich aus den Komponenten des Auszahlungsrisikos und Reservierungsrisikos zusammensetzt. Es handelt sich um das aus der Unsicherheit über zukünftige Auszahlungshöhen (Reservierungsrisiko) und zukünftige Auszahlungszeitpunkte (Auszahlungsrisiko) der noch ausstehenden Schadenszahlungen resultierende Risiko.

Das Reservierungsrisiko bezeichnet die Abweichung endgültiger Schäden vom Erwartungswert bzw. das geschätzte Risiko, dass die Rückstellungen zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus bereits angefallenen Schäden nicht ausreichen.

Das Reserverisiko ist demnach ein versicherungstechnisches Risiko im Bereich der Schadenversicherungen und Unfallversicherungen. Das auch loss reserve risk genannte Reserverisiko beinhaltet das Risiko, dass die für schon eingetretene Schadenfälle gestellten Reserven für die Erfüllung der hieraus in Zukunft resultierenden Zahlungen nicht ausreichen.

 

Synonyme - loss reserve risk
Reproduktionsrate

Bei der Reproduktionsrate handelt es sich um einen Begriff aus der Demografie für die Einschätzung des Bevölkerungswachstums, der Epidemiologie für die Einschätzung der Ausbreitung von Krankheitserregern und der Biologie als Maß der Reproduktion.

Die Nettoreproduktionsrate gilt als Maß der Demografie, das beispielsweise angibt, wie viele Töchter von einem neugeborenen Mädchen im Durchschnitt während ihres Lebens zur Welt gebracht werden könnten, wenn alle aktuellen Geburten- und Sterbefaktoren bis zum Ende der fruchtbaren Phase weiterhin in dieser Form gelten würden.

In jüngster Vergangenheit wurde der Begriff der Reproduktionsrate jedoch insbesondere im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie verwendet. Hier sagt die Reproduktionsrate aus, wie viele Menschen von einem infizierten Menschen durchschnittlich angesteckt werden. Je niedriger der Wert dieser Reproduktionsrate ausfällt, desto weniger Menschen werden infiziert. Liegt die Reproduktionsrate bei einem Wert über 1, dann steckt ein infizierter Mensch im Durchschnitt mehr als einen anderen Menschen an. Dadurch erhöht sich also die Anzahl der Neuinfektionen. Liegt die Reproduktionsrate jedoch unter 1, dann wird statistisch betrachtet weniger als ein Mensch angesteckt.

Bei der Berechnung von Reproduktionsraten werden mehrere komplexe Methoden angewandt.

 

Synonyme - Reproduktionsziffer
Repräsentantenhaftung

Bei der Repräsentantenhaftung handelt es sich um das Haftungsverhältnis von Versicherungsnehmern für ihre Repräsentanten. Das Verhalten von Repräsentanten wird Versicherungsnehmern dabei so zu gerechnet, als hätten sie selbst so gehandelt. Haben Repräsentanten also einen Schaden herbeigeführt, eine Obliegenheit verletzt oder eine wichtige Handlung unterlassen, so kann der repräsentierte Versicherungsnehmer dafür in die Haftung genommen werden. Durch das Verhalten von Repräsentanten kann ein Versicherungsnehmer sogar den Versicherungsschutz verlieren.

Bei vielen Versicherungsverträgen kommen auch Familienangehörige, Angestellte oder Dritte mit den versicherten Gegenständen in Berührung oder in die Benutzung. Führen Dritte einen Schaden herbei oder verletzen auferlegte Obliegenheiten, muss unter Berücksichtigung der Repräsentantenhaftung geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer für den Schaden einzustehen hat.

Zu den Repräsentanten gehören beispielsweise Menschen, die im Geschäftsbereich mit dem versicherten Risiko vertretungsweise an die Stelle des jeweiligen Versicherungsnehmers auftreten. Repräsentanten sind häufig befugt, selbstständig in einem gewissen Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.

 

Reparaturkostenversicherung

Die Reparaturkostenversicherung fällt in der Regel in den Bereich der Kfz-Versicherungen. Eine Reparaturkostenversicherung übernimmt die Arbeitskosten und vollen oder anteiligen Materialkosten im Falle einer Reparatur. Die Reparaturkostenversicherung soll vor hohen Reparaturkosten schützen und das versicherte Fahrzeug stets einsatzbereit halten. Die Versicherung kann sich für private Fahrzeugführer, Käufer und Händler empfehlen. 

Zu Werbezwecken wird die Reparaturkostenversicherung gerne „Krankenversicherung für das Auto“ oder „Gebrauchtwagengarantie“ genannt. Beide Begriffe enthalten den Schutz vor teuren Reparaturen an einem Fahrzeug. Gegen feste Beiträge werden alle anfallenden Werkstattkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet.

Als Ergänzung zur Kfz-Versicherung kann die Reparaturkostenversicherung auch für Verkäufer von Fahrzeugen Sinn machen, da sie Fahrzeuge aufwerten und besser am Markt etablieren kann. Auf der anderen Seite stehen Fahrzeugkäufer bei Vorhandensein der Versicherung auf der sicheren Seite, um sich bei Fahrzeugen vor Schäden und Mängeln an Gebrauchtwagen zu schützen. Dies insbesondere dann, wenn bei dem Fahrzeug die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren bereits verstrichen ist.

Durch die Reparaturkostenversicherung sind Kfz-Fahrer und Halter nicht an die gesetzliche Gewährleistung gebunden. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt Reparaturkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Je nach Tarif und Variante kann bei der Reparaturkostenversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Häufig wird diese nach Fahrleistung gestaffelt und beschränkt sich lediglich auf die Materialkosten.

Eine Reparaturkostenversicherung übernimmt die Reparaturen am versicherten Fahrzeug und zwar unabhängig davon, wann die Mängel oder Defekte entstanden sind. Ersetzt werden die Lohnkosten und Materialkosten, wobei hier Arbeitszeitrichtwerte und unverbindliche Preisempfehlungen berücksichtigt werden müssen. Kommt es durch die Reparatur zu einer Wertverbesserung des Fahrzeuges, tragen Versicherungsnehmer die Differenz als Eigenanteil. Der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung wird in der Regel von Fahrzeugkriterien wie Nutzung, Alter, Laufleistung, Zylinderanzahl und Motorisierung abhängig gemacht.

Wurde eine Reparaturkostenversicherung abgeschlossen, muss die Versicherung vor Beauftragung einer Reparaturwerkstatt informiert werden. Diese erteilt dann eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung und Schadenfreigabe.

 

Rentenzuschlag

Einen Rentenzuschlag erhalten Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie nach Erreichen der für ihren Geburtsjahrgang gültigen Regelaltersgrenze darauf verzichten, ihren Anspruch auf Altersrente geltend zu machen. Der Rentenzuschlag wird in der Rentenformel durch einen höheren Zugangsfaktor ausgedrückt. Bei Altersrenten beträgt der Zugangsfaktor im Normalfall 1,0 und wird für jeden Monat, für den von der Beanspruchung der Rente abgesehen wird, um 0,005 erhöht. Hieraus ergibt sich ein Rentenzuschlag von 0,5 % pro Monat oder aber 6 %, wenn der Rentenbeginn um ein Jahr verschoben wird.

Zuschlag zur Grundrente

Der Begriff des Rentenzuschlages wird jedoch auch häufig vor dem Hintergrund der Grundrente genannt. Die Grundrente wurde am 01.01.2021 eingeführt, um Menschen zu unterstützen, die lange gearbeitet und dabei eher unterdurchschnittlich verdient haben. Genau genommen handelt es sich bei der Grundrente jedoch nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um einen Zuschlag zur Rente.

Die Grundrente setzt voraus, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Die Berechtigung hängt des Weiteren von dem Einkommen aus dem Erwerbsleben ab, das zwischen einer Untergrenze und einer Obergrenze liegen muss. Die Höhe des Rentenzuschlages aus der Grundrente bemisst sich zusätzlich nach den Einkünften. Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner erhalten den vollen Zuschlag, wenn ihr monatliches Einkommen unter 1250 € liegt. Bei Paaren dürfen die Einkünfte 1950 € nicht überschreiben. Höhere Einkommen werden auf den Rentenzuschlag der Grundrente angerechnet.

Der maximale Rentenzuschlag bei der Grundrente liegt bei etwa 418 €. Die Grundrente muss nicht gesondert beantragt werden, sondern erfolgt automatisch durch die Prüfung der Rentenversicherungsträger. Anspruchsberechtigte können auch Nachzahlungen erhalten.

 

Rentenzugangsfaktor

Der Rentenzugangsfaktor ist ein Teil des Rentenberechnungsverfahrens in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird verwendet, um die Höhe der Rente zu bestimmen, die eine Person erhalten wird, wenn sie das Rentenalter erreicht hat. Der Faktor wird auf Basis des individuellen Rentenversicherungskontos berechnet und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Anzahl der Beitragsjahre, das Durchschnittseinkommen und den Rentenbeginn.

Wie wird der Rentenzugangsfaktor berechnet?
Der Rentenzugangsfaktor wird auf Grundlage des persönlichen Rentenversicherungskontos berechnet. Dabei werden die Beitragsjahre, das Durchschnittseinkommen und das Renteneintrittsalter berücksichtigt. Die Beitragsjahre geben an, wie viele Jahre eine Person in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Je mehr Beitragsjahre vorhanden sind, desto höher ist in der Regel der Rentenzugangsfaktor. Das Durchschnittseinkommen gibt an, wie viel die Person während ihrer Erwerbstätigkeit im Durchschnitt verdient hat. Auch hier gilt: Je höher das Durchschnittseinkommen, desto höher ist der Rentenzugangsfaktor. Das Renteneintrittsalter spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, da es bestimmt, ab wann die Rente ausgezahlt wird. Je später der Renteneintritt, desto höher ist der Rentenzugangsfaktor, da die Person länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Um das Konzept des Rentenzugangsfaktors besser zu verstehen, hier ein Beispiel
Herr Müller hat 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und hatte ein durchschnittliches Einkommen von 3.000 Euro pro Monat. Er möchte mit 67 Jahren in Rente gehen. Sein Rentenzugangsfaktor beträgt in diesem Fall 1,0. Das bedeutet, dass er 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat und sein Einkommen überdurchschnittlich war. Somit erhält er eine Rente in Höhe von 3.000 Euro pro Monat.
Ein anderer Fall wäre Frau Schmidt, die ebenfalls 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, aber nur ein durchschnittliches Einkommen von 2.000 Euro pro Monat hatte. Sie möchte ebenfalls mit 67 Jahren in Rente gehen. Ihr Rentenzugangsfaktor beträgt in diesem Fall 0,8. Das bedeutet, dass sie aufgrund ihres niedrigeren Durchschnittseinkommens eine geringere Rente von 1.600 Euro pro Monat erhält.

Einflussfaktoren auf den Rentenzugangsfaktor
Der Rentenzugangsfaktor kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Neben den bereits genannten Beitragsjahren, dem Durchschnittseinkommen und dem Renteneintrittsalter spielen auch Sonderfaktoren wie Kindererziehungszeiten, Schwerbehinderung oder Rentenabschläge eine Rolle. Diese können den Rentenzugangsfaktor erhöhen oder senken und somit die Höhe der Rente beeinflussen.

Rentenwert

Der Rentenwert ist ein zentraler Begriff in der deutschen Rentenversicherung und bezieht sich auf die Höhe der monatlichen Rente, die ein Versicherter im Rentenalter erhält. Er ist somit ein wichtiger Faktor für die finanzielle Absicherung im Alter und spielt auch bei der Berechnung der Rentenhöhe eine entscheidende Rolle.

Ab dem 01. 07. 2023 wurde ein bundesweit gültiger Betrag von 37,60 Euro festgesetzt. Dieser Wert wird jährlich angepasst und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland.

Um den Rentenwert zu berechnen, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Beitragszahlungen des Versicherten, die Anzahl der Beitragsjahre, die Höhe der Beiträge sowie die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Auch die Rentenformel, die sich aus dem Versicherungsverlauf und dem aktuellen Rentenwert zusammensetzt, spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der individuellen Rentenhöhe.

Was sollte man über den Rentenwert wissen?

  1. Der Rentenwert steigt nicht automatisch mit der Inflationt, sondern ist an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Das bedeutet, dass die Renten nicht automatisch an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Allerdings gibt es eine sogenannte Rentenanpassungsformel, die sicherstellt, dass die Renten auch in Zeiten niedriger Lohnentwicklung nicht sinken.
  2. Der Rentenwert ist nicht für alle Rentenarten gleich ist. So gibt es beispielsweise bei der Altersrente, der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Auch die Höhe der Beiträge, die ein Versicherter während seines Erwerbslebens gezahlt hat, spielt eine Rolle bei der Berechnung der individuellen Rente.
  3. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sogenannte Rentenformel, die sich aus dem Versicherungsverlauf und dem aktuellen Rentenwert zusammensetzt. Diese Formel berücksichtigt neben den Beitragszahlungen auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Arbeitslosigkeit. Sie soll sicherstellen, dass auch Versicherte, die aufgrund von Erziehungs- oder Pflegezeiten weniger Beiträge gezahlt haben, im Alter eine angemessene Rente erhalten.

Es kann festgehalten werden, dass der Wert der Altersbezüge einen fundamentalen Baustein im System der Alterssicherung in Deutschland darstellt und entscheidend für die Festlegung der monatlichen Altersbezüge ist. Seine jährliche Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Gehälter im Land. Zur Ermittlung der spezifischen Höhe der Altersbezüge werden mehrere Aspekte wie die Höhe der einbezahlten Beiträge, die Dauer der Einzahlungszeit und die zugrundeliegende Berechnungsformel herangezogen. Es ist von Bedeutung, zu verstehen, dass eine automatische Anpassung des Rentenwerts an die Teuerungsrate nicht gegeben ist und dass für unterschiedliche Typen von Rentenbezügen verschiedene Berechnungsmethoden Anwendung finden.

Rentenwahlrecht

Das Rentenwahlrecht ist ein Begriff aus dem Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen. Wird in einem Versicherungsvertrag das Rentenwahlrecht vereinbart, können Versicherungsnehmer anstelle der einmaligen Kapitalzahlung am Versicherungsende die Auszahlung in Form einer regelmäßigen Rente wählen. Statt dieser Einmalzahlung können Versicherungsnehmer von ihrem Rentenwahlrecht Gebrauch machen und die Auszahlung einer lebenslänglichen Rente verlangen.

Rentenversicherungsträger

Rentenversicherungsträger in Deutschland sind öffentlich-rechtliche Institutionen, die die gesetzliche Rentenversicherung durchführen. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der Altersvorsorge, aber sie sind auch zuständig für die Rehabilitation und Teilhabe von Rentenversicherten.

Die Deutsche Rentenversicherung – Kernstück der Alterssicherung
Die Deutsche Rentenversicherung repräsentiert den größten und bekanntesten Rentenversicherungsträger in Deutschland. Sie gliedert sich in verschiedene regionale Träger und die Bundesebene. Zu den regionalen Trägern gehören beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Nord, Süd, Rheinland-Pfalz und viele andere. Sie alle zusammen sichern das Einkommen von Millionen von Rentnern und Rentnerinnen. Die Besonderheit der Deutschen Rentenversicherung liegt in ihrer flächendeckenden Präsenz und der breiten Palette an Leistungen. Neben der Altersrente kümmert sie sich auch um die Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente sowie um Maßnahmen zur Rehabilitation.

Die berufsständischen Versorgungswerke
Eine weitere wichtige Säule sind die berufsständischen Versorgungswerke. Diese sind speziell für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte, eingerichtet. Sie funktionieren ähnlich wie die Deutsche Rentenversicherung, sind jedoch ausschließlich für ihre Mitglieder zuständig.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Ein etwas anderer Rentenversicherungsträger ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie kümmert sich um Personen, die in diesen Bereichen tätig sind, und bietet eine spezielle Absicherung, die den besonderen Anforderungen dieser Berufsgruppen Rechnung trägt. Die SVLFG bietet nicht nur Rentenversicherungsleistungen, sondern ist auch für die Kranken- und Unfallversicherung ihrer Mitglieder zuständig. Dieser integrierte Ansatz sorgt für eine umfassende Absicherung der in der Landwirtschaft, im Forstbereich und im Gartenbau Tätigen.

Unterscheidungskriterien der Rentenversicherungsträger
Es gibt verschiedene Aspekte, anhand derer sich die Rentenversicherungsträger unterscheiden lassen. Dazu gehören:

  • Zielgruppe
    Während die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absichert, fokussieren sich berufsständische Versorgungswerke und die SVLFG auf spezifische Berufsgruppen.
  • Leistungsspektrum
    Obwohl alle Träger grundlegende Rentenleistungen anbieten, gibt es Unterschiede in den Details und Zusatzleistungen.
  • Beitragssätze
    Je nach Träger und Zielgruppe können die Beitragssätze variieren.
  • Rehabilitationsangebote
    Auch im Bereich der Rehabilitation gibt es zwischen den Trägern Unterschiede, sowohl was die Angebote als auch die Zugangsbedingungen betrifft.
Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung wird zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung und privaten Rentenversicherungen unterschieden.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Sie basiert auf einem Umlageverfahren, bei dem eingezahlte Beiträge an die aktuellen Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt werden. Der aktuelle Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6 % vom Bruttolohn (Stand: 2023) und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Durch die Beitragszahlungen entsteht ein Anspruch auf eine spätere Rente, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Hierzu zählen die eingezahlten Beiträge sowie der Zeitraum der Einzahlungen. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine lebenslange monatliche Geldleistung.

Durch das Altersgrenzenanpassungsgesetz aus 2007 wurde das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöht. Diese Anpassung erfolgt stufenweise und hängt vom jeweiligen Geburtsjahr ab. Wer vor dem Eintrittsalter in Rente gehen möchte, muss sowohl die Voraussetzungen für die Rente erfüllen als auch einen Abschlag von aktuell (Stand: 2023) 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf nehmen. Wer jedoch später in Rente geht, profitiert von einer Erhöhung der Rente um 0,5 % für jeden Monat des späteren Renteneintritts.

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht gilt mitunter auch für Eltern in der Erziehungszeit, Auszubildende, behinderte Menschen, nicht erwerbsmäßig Pflegende, Wehrdienst- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld und manchmal auch Studenten, die neben dem Studium jobben. Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit. Für selbstständige Handwerker, Küstenschiffer, Hebammen, Seelotsen, Künstler, Lehrkräfte und Publizisten bestehen Ausnahmen. Alle Nicht-Versicherungspflichtigen können sich freiwillig über die Deutsche Rentenversicherung versichern und Beiträge einzahlen.

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von Faktoren wie den eingezahlten Beiträgen ab. Berechnet wird die Rente mit der Rentenformel, für die Angaben zu Entgeltpunkten, Zugangsfaktoren, aktuellen Rentenwerten und Rentenartfaktoren notwendig sind. Ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Rentenversicherung regelmäßig Renteninformationen, die den aktuellen Stand des Rentenkontos enthalten.

Es wird empfohlen, die spätere Rente auf eine Rentenlücke hin zu überprüfen. Eine Rentenlücke basiert auf der Differenz zwischen dem aktuellen Einkommen und der gesetzlichen Rente. Da die Rente in der Regel das aktuelle Einkommen unterschreitet, sollte für den Ausgleich der Differenz eine private Form der Altersvorsorge getroffen werden, um den Lebensstandard auch im Alter halten zu können.

Auch private Rentenversicherungen zahlen bis zum Lebensende eine monatliche Rente aus. Hier sind viele verschiedene Verträge und Tarife möglich.

 

Rentensplitting

Bei einem Rentensplitting können Eheleute oder eingetragene Lebenspartner ihre Rentenansprüche aus der Ehezeit zu gleichen Anteilen untereinander aufteilen. Die Möglichkeit des Rentensplittings gibt es seit dem Jahr 2002. Beide Partner einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft können ihre Rentenansprüche aus der Ehezeit gleichmäßig untereinander aufteilen. Die Ehezeit ist die Zeit von der Hochzeit oder Gründung der Lebenspartnerschaft bis zum Rentenbeginn im Alter.

Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden von beiden Partnern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Hat ein Partner höhere Ansprüche erworben, gibt er einen Teil seiner Rentenansprüche an den anderen Partner ab. Häufig führt das Rentensplitting zu höheren eigenen Rentenansprüchen der Frau, die sich häufig während der Ehe um Kinder und Haushalt gekümmert hat und deshalb nicht vollumfänglich arbeiten konnte.

Das Ergebnis des Rentensplittings ist, dass jeder Ehepartner ab dem Renteneintritt eine eigene und durch das Splitting in der Höhe veränderte Rente erhält. Stirbt ein Partner, bleibt die Rente im Gegensatz zur Witwenrente dem überlebenden Partner auch nach einer erneuten Hochzeit erhalten. Für ein Rentensplitting können sich Partner erst nach Abschluss ihres Erwerbslebens entscheiden. Dies ist in der Regel dann, wenn erstmals ein Anspruch auf die volle Altersrente entstanden ist und der andere Partner auch mindestens 65 Jahre alt ist.

Als Voraussetzung für ein Rentensplitting gilt, dass Ehe oder eingetragene ebenspartnerschaft ab dem Jahr 2002 geschlossen wurde. Alternativ ist auch ein Rentensplitting bei früher geschlossenen Ehen möglich, wenn beide Ehepartner nach dem 01.01.1962 geboren wurden. Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen können. Ein Rentensplitting erfordert eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Witwen oder Witwer können nach dem Tod des Partners das Rentensplitting auch allein veranlassen, wenn beide Partner die Voraussetzungen für das Rentensplitting zu Lebzeiten nicht erfüllt hatten. Das geht nur, wenn mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten gesammelt wurden. Ein Rentensplitting nach dem Tod kann einen Anspruch auf Erziehungsrente begründen.

Ein Rentensplitting teilt nicht nur die Rentenansprüche auf, sondern auch die Wartezeit. Bei der Wartezeit handelt es sich um eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, die zur Zahlung einer Rente erfüllt sein muss. Witwen und Witwer können aus dem Rentensplitting also zusätzliche Wartezeitmonate erhalten und diese für die eigene Rente nutzen. Ein Rentensplitting gilt als verbindliche Entscheidung, die nicht mehr umgewandelt werden kann. Zu beachten ist, dass ein Rentensplitting Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten und Waisenrenten haben kann.