Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Beihilfe

Beihilfe ist eine Form der staatlichen Fürsorge im deutschen Beamtenrecht, die darauf abzielt, Beamten und ihren Familienangehörigen in Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfällen finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Diese Unterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der so genannten "alimentativen Fürsorgepflicht" des Dienstherrn – also des Staates oder der Kommune, die den Beamten beschäftigt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft, die in der Regel über ihre Krankenversicherung abgesichert sind, erhalten Beamte durch die Beihilfe einen direkten Zuschuss zu ihren Gesundheitskosten.

Wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigt sind in erster Linie die Beamten auf Lebenszeit, Beamten auf Widerruf (in der Regel Referendare) und Ruhestandsbeamte. Auch deren Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Die genauen Voraussetzungen und der Umfang der Beihilfebemessung können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da die Beihilfeverordnungen Ländersache sind.

Welche Leistungen umfasst die Beihilfe?
Die Beihilfe erstattet einen bestimmten Prozentsatz der entstandenen Kosten für medizinische Behandlungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Arztkosten
  • Zahnarztkosten einschließlich Zahnersatz
  • Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente
  • Krankenhauskosten
  • Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
  • Pflegekosten bei Bedürftigkeit

Der Prozentsatz der Kostenübernahme variiert je nach Bundesland und persönlicher Situation des Beihilfeberechtigten. So erhalten beispielsweise Beamte in der Regel eine höhere Beihilfe als ihre Angehörigen. Auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder können den Erstattungsanteil beeinflussen.

Beantragung der Beihilfe
Um Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen die entstandenen Kosten zunächst vom Beihilfeberechtigten selbst getragen werden. Anschließend werden die entsprechenden Rechnungen zusammen mit einem Beihilfeantrag bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht. Wichtig ist hierbei, dass alle Belege original und vollständig eingereicht werden, da sie die Grundlage für die Berechnung der Beihilfeleistungen darstellen.

Besonderheiten und zu beachtende Aspekte 

  • Fristen
    Achten Sie darauf, dass Beihilfeanträge innerhalb bestimmter Fristen gestellt werden müssen. Diese Fristen können je nach Bundesland variieren.
  • Heilfürsorge
    Für bestimmte Beamten, wie beispielsweise Polizeivollzugsbeamte, gibt es statt der Beihilfe die Heilfürsorge, die eine vollständige Kostenübernahme bestimmter Leistungen vorsieht.
  • Private Krankenversicherung (PKV)
    Da die Beihilfe in der Regel nur einen Teil der Kosten abdeckt, ist es für Beamte sinnvoll, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen, die speziell auf Beihilfeberechtigte zugeschnitten ist und die restlichen Kosten übernimmt.
Basiswert

Bei einem Basiswert, auch Underlying oder Aktivum genannt, handelt es sich im Finanzwesen um das einem Geschäft zugrunde liegende Handelsgut als Grundlage für die Ausführung und Bewertung eines Vertrages. Zu den typischen Basiswerten gehören Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Indizes. Damit für jeden der Handel am Finanzmarkt nachvollziehbar ist, bedarf es einheitlicher Werte. Einheitliche Basiswerte ermöglichen einen weltweiten Handel und werden für die unterschiedlichsten Produkte aus dem Bereich der Termingeschäfte oder Kassageschäfte verwendet.

Der Basiswert wird zwar im WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) genutzt, aber nicht offiziell definiert. Bei Finanzprodukten heißen die Basiswerte Aktien, Geldmarktinstrumente, Schuldverschreibungen, Edelmetalle, Devisen, Derivate und Swaps. Aber auch Frachtsätze, Emissionsberechtigungen, Inflationsraten, Wetterderivate, Indizes und volkswirtschaftliche Vermögenswerte zählen nach dem WpHG zu den Basiswerten. Basiswerte setzen für Investoren eine Logik hinter das jeweilige Investment und machen den Handel erst greifbar.

Basiswerte müssen homogene Maße, Qualitäten oder Typen besitzen und standardisierbar sein. Der Grund hierfür ist, dass die Marktteilnehmer nicht erst die jeweiligen Eigenschaften des Basiswertes erfragen müssen. Diese so gesteigerte Verkehrsfähigkeit ermöglicht den Handel von Basiswerten an der Börse. Den höchsten Standardisierungsgrad haben Finanzinstrumente inne, da sie sich nach den internationalen Standards der ISDA (International Swaps and Derivatives Association) richten, die den jeweiligen Basiswert exakt definiert. Bei Finanzprodukten in Deutschland wird der jeweilige Basiswert bevorzugt über US-Dollar, DAX oder Bundesanleihen angegeben.

Der Basiswert gilt in der Finanzwelt als Vertragsgegenstand, der einem Finanzinstrument oder einer Option zugrunde gelegt wird. Bei Optionsgeschäften erwerben Käufer das Recht, den Basiswert in Aktien, Rohstoffen, Devisen, Indizes u.a. sowohl zu kaufen als auch zu verkaufen. Ohne Basiswert wäre ein solcher Handel kaum möglich.

Synonyme - Aktivum,Underlying,Basisinstrument,Basisobjekt
Basistarif

Der Basistarif ist eine besondere Form der Krankenversicherung, die von privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Er dient als Alternative zum regulären Tarif und richtet sich vor allem an Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes keinen Zugang zu einem regulären Tarif haben. Der Basistarif wurde im Jahr 2009 im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt und ist in § 12 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geregelt.

Funktion des Basistarifs
Der Basistarif soll sicherstellen, dass auch Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Alter eine Krankenversicherung erhalten können. Er ist somit eine Art Grundversorgung für alle, die keine andere Möglichkeit haben, sich privat zu versichern. Die Versicherungsleistungen im Basistarif sind dabei vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Versicherungsbeiträge werden jedoch individuell berechnet und können je nach Alter und Gesundheitszustand höher ausfallen als in der GKV.

Vorteile des Basistarifs
Der größte Vorteil des Basistarifs ist, dass er eine Krankenversicherung für Personen ermöglicht, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen von den privaten Krankenversicherungen abgelehnt werden. Somit haben auch diese Personen Zugang zu medizinischer Versorgung und können sich im Krankheitsfall behandeln lassen. Zudem bietet der Basistarif eine vergleichbare Leistung wie die GKV, jedoch mit dem Vorteil einer freien Arzt- und Krankenhauswahl.

Nachteile des Basistarifs
Da die Versicherungsbeiträge individuell berechnet werden, können sie je nach Alter und Gesundheitszustand höher ausfallen als in der GKV. Zudem sind die Leistungen im Basistarif begrenzt und es gibt keine Möglichkeit, Zusatzleistungen zu versichern. Auch die Beiträge für mitversicherte Familienangehörige können höher ausfallen als in der GKV.

Gestaltungsmöglichkeiten im Basistarif
Im Basistarif gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die es dem Versicherten ermöglichen, den Tarif an seine individuellen Bedürfnisse anzupassen. So kann zum Beispiel die Selbstbeteiligung, also der Anteil, den der Versicherte selbst bei Behandlungen zahlen muss, individuell festgelegt werden. Auch die Wahl zwischen verschiedenen Krankenhausleistungen oder die Möglichkeit, bestimmte Leistungen auszuschließen, sind Gestaltungsmöglichkeiten im Basistarif.

Leistungen im Basistarif
Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem die ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Vorsorgeuntersuchungen. Auch Zahnbehandlungen sind im Basistarif enthalten, jedoch in begrenztem Umfang. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus sind im Basistarif nicht enthalten.

Siehe auch: Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Baisse

Bei „Baisse“ handelt es sich um einen klassischen Börsenbegriff, der aus der französischen Sprache stammt und grob mit „senken“ oder „fallen“ übersetzt werden kann. Mit Baisse wird eine längerfristige Marktphase mit stark fallenden Kursen bezeichnet. Eine andere Bezeichnung hierfür ist der sogenannte „Bärenmarkt“, bei dem der Bär den Börsenabschwung und herrschenden Pessimismus symbolisiert.

Eine Baisse ist häufig durch anhaltende Rückgänge bei den Kursen gekennzeichnet. Bei Börsenphasen mit einem anhaltenden Aufschwung wird hingegen von einer „Hausse“ oder einem „Bullenmarkt“ gesprochen. Eine Baisse ist mit dem sinkenden Vertrauen bei den Investoren in den Markt verbunden. Es werden nach ihren Prognosen zukünftig weitere Verluste erwartet. Der anhaltende Kursrückgang bei einer Baisse kann sich sowohl auf Teilmärkte beziehen als auch den gesamten Markt betreffen. Bei dauerhaften Verlusten einzelner Wertpapiere wird nicht von einer Baisse gesprochen. Sinken alle Kurse schlagartig und besonders stark, handelt es sich um einen Crash.

Es gibt Investoren, die eine Baisse als günstigen Einstieg nutzen, was kurzfristig zu Kursanstiegen führen kann. Investoren, die ihre Strategie nach baldigen Kursverlusten ausrichten, werden deshalb auch „Baissiers“ oder aber „Bären“ genannt. Sie veräußern Wertpapiere zu einem noch hohen Kurs, die sie aber erst noch zu einem geringeren Kurs beschaffen müssen. Diese Spekulationstaktik trägt die Bezeichnung „à la Baisse“.

Eine Baisse unterliegt einem Zyklus. Dieser setzt ein, wenn die Pessimisten an der Börse zunehmen. Anleger trennen sich aus Angst vor Verlusten von ihren Wertpapieren, da sie sinkende Kurse erwarten. Dadurch sinken die ersten Kurse, was weitere Anleger veranlasst, zur Schadensbegrenzung ebenfalls Verkäufe vorzunehmen. Dieser Dominoeffekt kann einen langfristigen Rückgang der Kurse bewirken. Verläuft die Baisse nicht in einen Crash, ist sie Bestandteil des normalen Börsenzyklus, der verschiedenen Schwankungen unterliegt.

Synonyme - Bärenmarkt,Depression,Flaute,Krach
BaFin

BaFin ist die Abkürzung von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bei der unter einem Dach die Aufsicht über Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel vereint ist. Bei der BaFin handelt es sich um eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die   rechtlich und fachlich nur dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist und sich durch Umlagen und Gebühren der von ihr beaufsichtigten Finanzinstitute finanziert. Gleitet wird die BaFin von einem Direktorium. Die Zweigstellen der BaFin befinden sich in Frankfurt am Main und in Bonn.

Die BaFin ist 2002 durch die Verschmelzung vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit den Bundesaufsichtsämtern für das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel entstanden. Seit 2018 ist die BaFin auch Nationale Abwicklungsbehörde.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfolgt das öffentliche Interesse. Sie hat die Aufgabe, für ein stabiles, funktionsfähiges und integres Finanzsystem in Deutschland zu sorgen, dem Verbraucher, Kunden, Versicherungsnehmer und Kapitalanleger vertrauen können. Zu ihren Aufgaben gehört die Solvenzaufsicht, bei der die Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsgesellschaften gewährleistet werden soll. Darüber hinaus obliegt der BaFin die Marktaufsicht, um dem Verbraucherschutz zu entsprechen und für transparente und faire Verhältnisse am Finanzmarkt Sorge zu tragen.

Als Aufsichtsorgan werden auch Fälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bei der BaFin gemeldet, die durch Kontrollen und Überprüfungen dazu beiträgt, dass derartige Fälle möglichst verhindert werden. Da in Deutschland Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen nur mit staatlicher Erlaubnis betrieben werden dürfen, wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch über die Einhaltung dieses Gebots.

Alle Aufsichtsaufgaben der BaFin erstrecken sich auf die von ihr beaufsichtigten Finanzinstitute und Unternehmen. Der BaFin stehen weitreichende Ermittlungskompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie ist in Zusammenarbeit mit vielen europäischen Gremien daran beteiligt, in Europa einen einheitlichen Finanzmarkt zu erschaffen und befürwortet auch international weltweit gültige Aufsichtsstandards.

Synonyme - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Autoversicherung

Eine Autoversicherung ist eine Versicherung, die den Besitzer eines Fahrzeugs vor finanziellen Schäden schützt, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen können. Sie ist in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, sowohl den Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer abzusichern. Eine Autoversicherung kann in verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Leistungen angeboten werden, je nach den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Versicherungsnehmers.

Arten von Autoversicherungen
Es gibt grundsätzlich drei Arten von Autoversicherungen: die Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.

  1. Haftpflichtversicherung
    Die Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung für jedes Fahrzeug. Sie deckt Schäden ab, die durch das Fahrzeug an Dritten verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Höhe der Versicherungssumme variiert je nach Versicherungsanbieter und kann in der Regel individuell festgelegt werden.
    Beispiel
    Sie fahren mit Ihrem Auto versehentlich gegen ein parkendes Fahrzeug und verursachen einen Sachschaden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs.

  2. Teilkaskoversicherung
    Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Dazu gehören unter anderem Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm oder Wildunfälle. Die genauen Leistungen können je nach Versicherungsanbieter variieren.
  3. Beispiel
    Ihr Auto wird durch einen Hagelschauer beschädigt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Teile.

  4. Vollkaskoversicherung
    Die Vollkaskoversicherung ist eine umfassende Versicherung, die sowohl Schäden am eigenen Fahrzeug als auch Schäden an Dritten abdeckt. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und zusätzlich auch Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch hier können die genauen Leistungen je nach Versicherungsanbieter variieren.
    Beispiel
    Sie verursachen einen Unfall und Ihr Auto wird dabei beschädigt. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Teile, sowie eventuelle Schadensersatzansprüche des Unfallgegners.

Weitere Leistungen und Optionen
Neben den oben genannten Grundversicherungen bieten viele Versicherungsanbieter auch weitere Leistungen und Optionen an, die individuell hinzugebucht werden können. Dazu gehören beispielsweise eine Mallorca-Police für Fahrten im Ausland, eine Insassenunfallversicherung oder eine Werkstattbindung, bei der im Schadensfall nur bestimmte Werkstätten zur Reparatur des Fahrzeugs ausgewählt werden dürfen.

Voraussetzungen und Beitragsberechnung
Um eine Autoversicherung abzuschließen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem ein gültiger Führerschein, ein zugelassenes Fahrzeug und eine regelmäßige Hauptuntersuchung (HU). Die Höhe des Versicherungsbeitrags wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie zum Beispiel der Schadenfreiheitsklasse, der Regionalklasse, dem Alter und der Fahrpraxis des Versicherungsnehmers.

Zusammenfassung
Eine Autoversicherung schützt Fahrzeughalter vor finanziellen Verlusten durch Schäden, die beim Betrieb des Wagens entstehen, und ist meist Pflicht. Es gibt Haftpflichtversicherungen für Schäden an Dritten, Teilkasko für Schäden am eigenen Auto durch z.B. Naturereignisse und Vollkasko, die auch selbstverschuldete Unfallschäden abdeckt. Zusätzliche Optionen wie Auslandsdeckung oder Werkstattbindung können hinzugebucht werden. Versicherungsbeiträge hängen von Faktoren wie Schadenfreiheitsklasse und Region ab.
Siehe auch: https://www.billige-autoversicherung.de/

Synonyme - Autoversicherungen
außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine besondere Form der Kündigung, die von einer Vertragspartei aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist ausgesprochen werden kann. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der die Kündigungsfrist eingehalten werden muss, kann eine außerordentliche Kündigung sofort wirksam werden. Sie ist somit eine außergewöhnliche Maßnahme, die nur in bestimmten Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Gründe für eine außerordentliche Kündigung können beispielsweise Vertragsverletzungen, Vertragsbruch oder eine grobe Pflichtverletzung sein. Dabei muss der Grund so schwerwiegend sein, dass dem kündigenden Vertragspartner eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, Vermietern und Mietern, Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern sowie von anderen Vertragsparteien ausgesprochen werden.

Außerordentliche Kündigung bei Versicherungen
Im Bereich der Versicherungen gibt es verschiedene Arten von außerordentlichen Kündigungen, die je nach Versicherungsart und Vertragsbedingungen unterschiedlich gehandhabt werden. Im Folgenden werden einige Beispiele für außerordentliche Kündigungen bei Versicherungen genannt.

Kündigung bei Beitragserhöhung
Eine außerordentliche Kündigung ist bei Versicherungen möglich, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. In diesem Fall haben Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung außerordentlich zu kündigen. Dies gilt sowohl für private als auch für gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung.
Beispiel:
Max hat eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Nach einem Jahr teilt ihm sein Versicherer mit, dass der monatliche Beitrag um 10% erhöht wird. Max ist mit dieser Erhöhung nicht einverstanden und kündigt daraufhin außerordentlich innerhalb der vorgegebenen Frist.

Kündigung bei Vertragsverletzung
Eine außerordentliche Kündigung ist auch möglich, wenn der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei Vertragsabschluss macht oder wichtige Informationen verschweigt. In solchen Fällen kann der Versicherer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
Beispiel
Lisa hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nach einem Schadenfall stellt sich heraus, dass sie bei Vertragsabschluss wichtige Informationen über ihre berufliche Tätigkeit verschwiegen hat. Der Versicherer kündigt daraufhin außerordentlich den Vertrag.

Kündigung bei Vertragsablauf
Eine außerordentliche Kündigung ist auch bei Vertragsablauf möglich. Dies ist vor allem bei Lebensversicherungen der Fall, bei denen der Versicherungsnehmer das Recht hat, den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
Beispiel
Anna hat vor 20 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 20 Jahren entscheidet sie sich, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Außenversicherung

Die Außenversicherung kann als eine Erweiterung der Hausratversicherung betrachtet werden. In einer Hausratversicherung sind in diesem Fall nicht nur die Gegenstände innerhalb des Wohnhauses oder der Wohnung versichert, sondern durch die Außenversicherung auch außerhalb des Wohnumfeldes. Ist eine Außenversicherung in der Hausratversicherung verankert, werden sämtliche Gegenstände abgesichert, die sich vorübergehend nicht im eigenen Wohnumfeld befinden. Zu den üblichen Voraussetzungen gehört, dass sich die versicherten Gegenstände wirklich nur vorübergehend und nicht länger als drei Monate außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Auch fallen nur Gegenstände unter den Versicherungsschutz der Außenversicherung, die sich überhaupt schon einmal in dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung befunden haben und daher zum Hausrat zählen.

Der Versicherungsschutz der Außenversicherung gilt in der Regel weltweit, also auch auf Geschäftsreisen und im Urlaub im Ausland. Die Außenversicherung greift beispielsweise bei Einbruch, Diebstahl oder Raub von Hausrat aus dem Hotelzimmer oder Zerstörung des persönlichen Eigentums bei einem Brand in der Ferienwohnung. In beiden Fällen leistet die Hausrat im Rahmen der Außenversicherung und ersetzt die entstandenen Schäden, wobei je nach Versicherungsgesellschaft, Tarif und Versicherungsbedingungen individuelle Entschädigungsgrenzen gelten.

Die Kombination aus Hausrat- und Außenversicherung kann auch für die Zeit der Ausbildung oder eines Studiums absichern. Wer in diesen Fällen außerhalb der eigenen vier Wände, beispielsweise zur Untermiete wohnt, benötigt noch keine eigene Versicherung. In dieser Zeit greift noch die Hausratversicherung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildung einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch nimmt. Erst wenn dauerhaft ein eigener Haushalt gegründet wird, fallen die persönlichen Gegenstände nicht mehr unter den Schutz der Hausrat- und Außenversicherung.

Leistungsausschlüsse und Einschränkungen der Außenversicherung sind abhängig von Versicherungsgesellschaft und Tarif. In der Regel wird der Versicherungsschutz auf 10 % der Versicherungssumme und maximal 10.000,00 € begrenzt. Bei Zerstörung von Gegenständen durch Sturm und Hagel tritt die Außenversicherung nur dann ein, wenn sich die Gegenstände innerhalb der Wohnung oder des Hauses befunden haben. Schäden durch unbemerkte Diebstähle ohne Einbruch sind nicht versichert. Schäden aus Raub mit Gewaltandrohung werden hingegen erstattet.

Ausschlüsse

Ausschlüsse sind Bestimmungen in Versicherungsverträgen, die bestimmte Risiken oder Schäden von der Versicherungsdeckung ausschließen. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer in diesen Fällen keine Entschädigung von der Versicherung erhalten. Ausschlüsse können je nach Art der Versicherung und individuellen Vereinbarungen variieren, aber im Allgemeinen dienen sie dazu, die Versicherungsgesellschaft vor unerwarteten Kosten und Betrügereien zu schützen.

Warum gibt es Ausschlüsse?
Ausschlüsse sind ein wesentlicher Bestandteil von Versicherungsverträgen, da sie dazu beitragen, die Prämien für Versicherungsnehmer niedrig zu halten. Wenn Versicherungen alle möglichen Risiken abdecken würden, müssten sie auch höhere Beiträge verlangen, um die Kosten zu decken. Durch Ausschlüsse können Versicherungen die Deckung auf die wichtigsten und wahrscheinlichsten Risiken beschränken und somit die Kosten für ihre Kunden senken.

Arten von Ausschlüssen
Es gibt verschiedene Arten von Ausschlüssen, die je nach Versicherungsart variieren können. Einige der häufigsten Ausschlüsse sind:

  1. Vorsatz
    Versicherungen decken in der Regel keine Schäden ab, die absichtlich verursacht wurden. Wenn ein Versicherungsnehmer beispielsweise vorsätzlich sein Haus in Brand setzt, um eine Entschädigung von der Versicherung zu erhalten, wird dies als Betrug betrachtet und ist nicht versichert.
  2. Krieg und Terror
    Krieg und terroristische Handlungen sind oft von der Versicherung ausgeschlossen, da sie als unvorhersehbare Ereignisse gelten und die Kosten für die Versicherungsgesellschaft untragbar machen würden. In einigen Fällen können jedoch spezielle Versicherungen für diese Risiken abgeschlossen werden.
  3. Naturkatastrophen
    Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Hurrikane sind in der Regel nicht durch Standardversicherungen abgedeckt. Versicherungen bieten jedoch oft separate Policen an, um sich gegen diese Risiken abzusichern.
  4. Verschleiß und Abnutzung
    Versicherungen decken in der Regel keine Schäden ab, die durch normale Abnutzung oder Verschleiß verursacht werden. Wenn beispielsweise ein altes Dach aufgrund von Alter und Verschleiß undicht wird, wird dies nicht von der Versicherung abgedeckt.
  5. Fahrlässigkeit
    Wenn ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt und dadurch einen Schaden verursacht, kann dies als Ausschluss betrachtet werden. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Fahrer betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht.
  6. Ausschlüsse bei Krankenversicherungen
    Krankenversicherungen können bestimmte Krankheiten oder Behandlungen von der Deckung ausschließen, je nach individueller Vereinbarung. Auch Vorerkrankungen können in manchen Fällen ausgeschlossen werden.

Zusammenfassung
Ausschlüsse in Versicherungsverträgen dienen dazu, bestimmte Risiken von der Deckung auszunehmen und somit die Prämien für alle Versicherten niedrig zu halten. Sie variieren je nach Versicherungstyp und Einzelvereinbarung. Typische Ausschlüsse umfassen absichtlich herbeigeführte Schäden, Kriegsereignisse, Naturkatastrophen, Verschleiß und grobe Fahrlässigkeit. Dadurch schützen sich Versicherer vor unerwarteten Kosten und Betrug. In der Krankenversicherung können zudem spezifische Krankheiten oder Vorerkrankungen ausgeschlossen sein.

Synonyme - Versicherungsausschlüsse
Ausgabeaufschlag

Für Kapitalanleger spielen bei der Auswahl des Investments nicht nur die Renditen, sondern auch die Kosten eine wichtige Rolle. Hierzu zählt auch der Ausgabeaufschlag, der für Beratungsleistungen und Verwaltungskosten eines Investmentfonds berechnet wird. Beim Ausgabeaufschlag, der auch Agio oder seltener Load genannt wird, handelt es sich um eine Gebühr, die Investoren einmalig beim Erwerb von Fondsanteilen erübrigen müssen.

Üblich ist, dass der Ausgabeaufschlag von der Kapitalanlagegesellschaft in Form eines Prozentsatzes auf Basis des Rücknahmepreises festgelegt wird. Durchschnittlich werden Ausgabeaufschläge zwischen 0 % und 7 % berechnet. Erhoben wird der Ausgabeaufschlag, um die Gebühren für Beratung, Verwaltung und Vertrieb zu decken. Das bedeutet, dass der Ausgabeaufschlag auch nicht der Fondsgesellschaft zufließt, sondern dem Vertriebspartner zukommt. Weil der Aufschlag damit auch nicht der Wertentwicklung des Investmentfonds zugutekommt, wirkt er sich entsprechend negativ auf die Rendite aus.

Es gibt jedoch auch sogenannte „Fondsdiscounter“ oder „Discountbroker“, die im Gegensatz zu Banken die Auswahl der Fonds gänzlich dem Kapitalanleger überlassen. Durch den Wegfall der entsprechenden Beratungsleistungen und  Vertriebsleistungen muss auch das Agio nicht berücksichtigt werden. Eine weitere Strategie, den Ausgabeaufschlag zu umgehen, ist der Kauf von Fonds über die Börse. Allerdings muss in diesen Fällen mit Börsenspesen und Ordergebühren gerechnet werden, die sich je nach Fonds und Institut auf bis zu 1,5 % summieren können.

Der Ausgabeaufschlag wird in Fondsprospekten nicht in Euro-Beträgen angegeben. Da sich Ausgabe- und Rückgabepreise täglich ändern, wird das Agio in Prozent vermerkt. Auch die Höhe des Aufschlages variiert von Fonds zu Fonds. Bei Rentenfonds liegt der Aufgabeaufschlag durchschnittlich bei 3 %, während für Aktienfonds etwa 5 % berechnet werden. Eine überschlägige Berechnung des Ausgabeaufschlages kann nach folgender Formel erfolgen:

(Ausgabepreis x 100 : Rücknahmepreis) – 100 = Ausgabeaufschlag/Prozent

Synonyme - Agio
Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, das während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit auftritt und zu einer körperlichen oder psychischen Schädigung des Arbeitnehmers führt. Dies kann beispielsweise durch einen Sturz, eine Verletzung durch eine Maschine oder auch durch eine Belastung am Arbeitsplatz verursacht werden. Ein Arbeitsunfall kann sowohl auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit oder auch auf dem Heimweg passieren.

Die gesetzliche Definition eines Arbeitsunfalls ist in § 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII festgelegt. Demnach ist ein Arbeitsunfall ein Unfall, der sich "bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit" ereignet hat. Versicherte Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder einer betrieblichen Tätigkeit ausgeübt werden. Auch Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige sind in der Regel gesetzlich unfallversichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaft sind alle Bestandteile des deutschen Sozialversicherungssystems und dienen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Beschäftigten und übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation und Entschädigungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Sie wird von den Arbeitgebern finanziert und ist somit für die Versicherten kostenfrei. Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland in Form von Berufsgenossenschaften organisiert, die jeweils für bestimmte Branchen zuständig sind.

Im Falle eines Arbeitsunfalls haben Versicherte Anspruch auf medizinische Versorgung, die von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wird. Dazu gehören zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Therapien. Auch die Kosten für Hilfsmittel wie beispielsweise Krücken oder Rollstühle werden von der Unfallversicherung getragen.

Darüber hinaus haben Versicherte auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn der Arbeitsunfall zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führt. Diese Entschädigung wird in Form von Verletztengeld, Übergangsgeld oder einer Rente gezahlt und soll den Verdienstausfall ausgleichen.

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auch Ansprüche bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beispielsweise die Kosten für Behandlungen, die aufgrund von Folgen eines Arbeitsunfalls notwendig sind. Auch die gesetzliche Rentenversicherung kann im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit eine Rente zahlen.

Die Berufsgenossenschaften sind zudem auch für die Prävention von Arbeitsunfällen zuständig. Sie bieten beispielsweise Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Betrieben an und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur für Arbeitsunfälle zuständig ist, die während der versicherten Tätigkeit geschehen. Private Unfälle, die beispielsweise in der Freizeit passieren, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Insgesamt ist ein Arbeitsunfall eine belastende Situation für den betroffenen Arbeitnehmer. Daher ist es wichtig, dass er seine Ansprüche kennt und diese auch geltend macht. Hierbei kann ein Rechtsanwalt oder auch die zuständige Berufsgenossenschaft unterstützen.

Arbeitsunfähigkeit

Nach einer Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt die mit „AU“ abgekürzte Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten dann vor, wenn aufgrund einer Krankheit die zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit gar nicht mehr oder nur mit dem Risiko einer Verschlimmerung der Erkrankung ausgeführt werden kann. Eine Arbeitsunfähigkeit kann aber auch dann vorliegen, wenn wegen eines bestimmten Krankheitszustandes - der allein noch keine Arbeitsunfähigkeit verursacht - vorauszusehen ist, dass wegen der Ausübung dieser Tätigkeit für Gesundung und Gesundheit mit negativen Folgen zu rechnen ist, die eine Arbeitsunfähigkeit hervorrufen würden. 

Eine Arbeitsunfähigkeit kann auch dann fortbestehen, wenn eine schritt- oder stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit erfolgt, um einem Versicherten eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu ermöglichen. Arbeitslose gelten dann als arbeitsunfähig, wenn sie wegen einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, auch leichtere Arbeiten in einem zeitlichen Umfang auszuführen, für die sie sich bei der Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich, welche Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt wurde. Eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung knüpfen an das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit an.

Auf berufsfremde Beschäftigungen dürfen arbeitsunfähige Versicherte nicht verwiesen werden, wobei die bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht nur auf den letzten Arbeitsplatz bezogen werden muss. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn ein Versicherter in der Lage ist, eine körperlich leichtere Tätigkeit auszuüben, die der bisherigen Erwerbstätigkeit ähnelt und als qualitativ gleichwertig zu betrachten ist. 

Eine verminderte oder teilweise Arbeitsfähigkeit gibt es nicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung, was jedoch keine teilweise Arbeitsunfähigkeit bedeutet.

 

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems und bietet Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeiten der Arbeitslosigkeit. Sie wird vom Staat und den Beiträgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert und ist Teil des umfassenden sozialen Sicherungssystems in Deutschland.

Versicherungsumfang
Die Arbeitslosenversicherung deckt verschiedene Risiken ab, die zu Arbeitslosigkeit führen können. Dazu gehören unter anderem

  • die Kündigung durch den Arbeitgeber,
  • die Insolvenz des Arbeitgebers,
  • die Aufhebung des Arbeitsvertrags aus betrieblichen Gründen oder
  • die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung aus wichtigem Grund.
  • Auch bei Arbeitslosigkeit nach einer befristeten Beschäftigung oder während einer beruflichen Weiterbildung kann die Arbeitslosenversicherung greifen.

Die Höhe der Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Die Höhe der Leistungen der Arbeitslosenversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

  • Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) 60 Prozent des letzten Nettogehalts beträgt, wenn man keine Kinder hat, und 67 Prozent, wenn man ein oder mehrere Kinder hat.
  • Allerdings gibt es hierbei eine Obergrenze von 6.900 Euro brutto im Monat. Das bedeutet, dass auch bei einem höheren Einkommen nicht mehr als 6.900 Euro als Berechnungsgrundlage genommen werden.
  • Zudem gibt es eine Mindestgrenze von 33 Prozent des letzten Nettogehalts, die jedoch nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommt.
  • Um die Höhe des ALG 1 zu berechnen, werden die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit herangezogen. In dieser Zeit müssen mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein.
  • Bei Personen über 50 Jahren gilt eine längere Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten.
  • Auch die Höhe des ALG 2, auch bekannt als Hartz IV, ist abhängig vom Einkommen und der familiären Situation. Hierbei werden jedoch nicht nur die letzten 12 Monate, sondern das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Die Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld bei der Arbeitslosenversicherung

  1. Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gezahlt wird. Diese Frist beginnt ab dem Tag der Arbeitslosmeldung. Sie kann jedoch unter bestimmten Umständen verlängert werden.
  2. Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, gilt eine längere Bezugsdauer von 15 Monaten. Dies gilt auch für Arbeitslose, die mindestens 45 Jahre alt sind und innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
  3. Die Dauer der Vorbeschäftigung spielt ebenfalls eine Rolle bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Für jeden Monat, den eine Person in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung versicherungspflichtig beschäftigt war, erhöht sich die Bezugsdauer um einen Monat. Dabei wird jedoch maximal eine Bezugsdauer von 24 Monaten erreicht.
  4. Für Arbeitslose, die ein Kind unter 18 Jahren erziehen und deshalb nicht vollzeitbeschäftigt sein können, gilt eine längere Bezugsdauer von 14 Monaten.
  5. Wenn eine Arbeitslosigkeit aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft eintritt, kann die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschutz verlängert werden.
  6. Wird eine Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht, so wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um die Dauer des Kündigungsschutzprozesses verlängert.
  7. Nimmt eine Person während der Arbeitslosigkeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, so wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um die Dauer der Weiterbildung verlängert.

Sperrzeit
In manchen Fällen kann es zu einer Sperrzeit kommen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person selbst gekündigt hat oder eine zumutbare Arbeit ablehnt. Die Dauer der Sperrzeit wird von der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes abgezogen.

Sonderregelungen
Für bestimmte Personengruppen gibt es Sonderregelungen, die zu einer längeren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes führen können. Dazu gehören unter anderem Schwerbehinderte, die in der Regel eine Bezugsdauer von 24 Monaten haben, sowie Personen, die aufgrund von Insolvenz oder einer Massenentlassung arbeitslos geworden sind.

Ausnahmen
Es gibt bestimmte Ausnahmen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben. Dazu gehören beispielsweise Selbstständige, geringfügig Beschäftigte oder Personen, die sich in einer Ausbildung befinden. Auch wer selbst gekündigt hat oder eine Sperrzeit aufgrund von Fehlverhalten im Job hat, kann von Leistungen ausgeschlossen sein. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten, wie zum Beispiel eine ausreichende Beitragsdauer.

Weitere Leistungen
Neben dem Arbeitslosengeld bietet die Arbeitslosenversicherung auch weitere Leistungen an, die den Betroffenen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützen sollen. Dazu gehören unter anderem Beratungs- und Vermittlungsangebote, die von den Arbeitsagenturen angeboten werden. Auch finanzielle Unterstützung für Bewerbungen oder Umzugskosten können beantragt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Gründungsförderung zu erhalten, um sich selbstständig zu machen.

 

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist eine freiwillige Absicherung für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in das System der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sie bietet diesen Personen eine finanzielle Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit oder einer starken Reduzierung der Auftragslage. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist Teil der Arbeitslosenversicherung und wird von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet.

Wer kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen?
Grundsätzlich können alle Selbstständigen und Freiberufler, die nicht in das System der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einzahlen, die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmer, Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte, aber auch Künstler und Kreative. Auch Existenzgründer können die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist der Beitrag und welche Leistungen werden geboten?
Der Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten und beträgt derzeit 2,5% des Bruttoeinkommens. Die Höchstgrenze liegt bei 77,90 Euro pro Monat. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder einer starken Reduzierung der Auftragslage können Versicherte Leistungen in Form von Arbeitslosengeld erhalten. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich ebenfalls nach dem Einkommen und beträgt in der Regel 60% des letzten Nettoeinkommens. Auch eine Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Tätigkeit wird von der Bundesagentur für Arbeit angeboten.

Welche Vorteile bietet die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet Selbstständigen und Freiberuflern eine wichtige Absicherung im Falle von Einkommensverlusten. Sie sorgt für eine finanzielle Stabilität und ermöglicht es den Versicherten, sich in Ruhe nach neuen Aufträgen oder einer neuen Tätigkeit umzusehen. Zudem ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch eine sinnvolle Ergänzung zur privaten Altersvorsorge, da die Beiträge auch auf die spätere Rente angerechnet werden.

Welche Alternativen gibt es zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung?
Für Selbstständige und Freiberufler gibt es neben der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auch andere Möglichkeiten, sich abzusichern. Dazu gehören beispielsweise die private Arbeitslosenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bieten ebenfalls eine finanzielle Absicherung im Falle von Einkommensverlusten, jedoch sind die Leistungen und Beiträge individuell gestaltbar.

 

Private Arbeitslosenversicherung

Die private Arbeitslosenversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Sie dient als zusätzliche Absicherung neben der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Im Falle einer Arbeitslosigkeit übernimmt sie die Zahlung eines vorher vereinbarten Betrages, um den Lebensunterhalt des Versicherten zu sichern.

Vorteile der privaten Arbeitslosenversicherung
Die private Arbeitslosenversicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung individuelle Gestaltungsoptionen, sodass Versicherte selbst über die Höhe und die Dauer der Leistungen entscheiden können. Sie ermöglicht eine frühere Auszahlung, oft schon nach einem Monat Arbeitslosigkeit, ohne die bei der gesetzlichen Versicherung übliche Sperrfrist. Darüber hinaus kann man zusätzlichen Schutz erlangen, indem höhere Summen versichert werden. Die private Versicherung zeichnet sich zudem durch ihre Flexibilität aus, da sowohl die Versicherungssumme als auch die Laufzeit an persönliche Bedürfnisse angepasst werden können.

Für wen ist eine private Arbeitslosenversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich kann jeder, der erwerbstätig ist, eine private Arbeitslosenversicherung abschließen. Besonders sinnvoll ist sie jedoch für Personen, die in Branchen arbeiten, in denen ein höheres Risiko für Arbeitslosigkeit besteht, oder für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen. Auch für gut verdienende Arbeitnehmer kann die private Arbeitslosenversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein, da die Leistungen der gesetzlichen Versicherung oft nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Was sollte man bei Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung beachten?
Bevor man eine private Arbeitslosenversicherung abschließt, sollte man sich genau über die verschiedenen Angebote informieren und diese miteinander vergleichen. Wichtige Kriterien dabei sind die Höhe der Versicherungssumme, die Dauer der Zahlungen und die Kosten für die Versicherung. Auch die Vertragsbedingungen sollten sorgfältig geprüft werden, um mögliche Ausschlusskriterien zu erkennen.

 

Zusammenfassung

Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist ein zentrales Element des Sozialversicherungssystems, das Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit absichert. Finanziert wird sie durch staatliche Mittel und Beiträge der Beschäftigten. Die Versicherung tritt bei Kündigung, Insolvenz des Arbeitgebers oder anderen Gründen, die zum Arbeitsverlust führen, in Kraft. Das Arbeitslosengeld I (ALG I) beträgt 60% des letzten Nettogehalts ohne Kinder und 67% mit Kindern, wobei das Gehalt bis zu einer Obergrenze von 6.900 Euro brutto berücksichtigt wird. Die Bezugsdauer ist in der Regel auf 12 Monate begrenzt, kann aber für ältere Arbeitnehmer oder unter bestimmten Umständen verlängert werden. Bei Selbstkündigung oder Ablehnung einer zumutbaren Arbeit kann es zu einer Sperrzeit kommen. Neben ALG I gibt es Hartz IV (ALG II), das sich nach Einkommen und familiärer Situation richtet. Zusätzlich bietet die Arbeitslosenversicherung Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie Unterstützung für Existenzgründer. Selbstständige und Freiberufler können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen, deren Beitrag vom Einkommen abhängt und die im Falle einer Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung bietet. Als Alternative gibt es private Arbeitslosenversicherungen mit individuell wählbaren Leistungen.

Äquivalenzprinzip

Mit dem Äquivalenzprinzip wird in verschiedenen Bereichen der Grundsatz der Gleichwertigkeit beschrieben, wonach u.a. Leistungshöhen für Gegenleistungen berechnet werden. Im Steuerrecht wird nach dem Äquivalenzprinzip die Höhe der steuerlichen Abgaben festgelegt. Bei privaten Versicherungen wird das Äquivalenzprinzip zur Berechnung von Versicherungsbeiträgen herangezogen. Auch wenn eine inhaltlich variable Ausgestaltung möglich ist, geht es beim Äquivalenzprinzip immer um Gleichwertigkeit und Ausgeglichenheit zwischen zwei sich gegenüber stehenden Faktoren.

Die Anwendung des Äquivalenzprinzips in der Versicherung bezieht sich auf die Gleichwertigkeit von Leistung zu Gegenleistung und hängt von der Art der Versicherung ab. Bei der Sozialversicherung wird das Äquivalenzprinzip angewendet, wenn es um die Berechnung von Arbeitslosengeld oder anderen Geld- und Einkommensersatzleistungen geht. Bei der mit PKV abgekürzten privaten Krankenversicherung werden die Versicherungsbeiträge so berechnet, dass sie den individuellen Risiken wie Eintrittsalter, Geschlecht, Vorerkrankungen etc. der Versicherungsnehmer und deren Selbstbeiträgen entsprechen; also äquivalent sind. In diesem Falle bedeutet äquivalent, dass die Risikoprämie gleichwertig zu der Versicherungsleistung sein soll.

In der mit GKV abgekürzten gesetzlichen Krankenversicherung gilt hingegen das Solidaritätsprinzip. Die Beiträge werden auf Basis der Leistungsfähigkeit der Versicherungsnehmer berechnet. Eine Äquivalenz besteht hierbei nur deshalb, weil sich die Beiträge nach dem Einkommen richten. In der Rentenversicherung, die auf die Leistung von Einkommensersatz ausgerichtet ist, wird eingeschränkt nach Äquivalenzprinzip kalkuliert. Die Gleichwertigkeit soll hier zwischen Rentenzahlung und beitragspflichtigem Einkommen sowie der Einzahlungsdauer hergestellt werden.

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und gilt für verschiedene Bereiche des Lebens, wie beispielsweise im Versicherungswesen, im Steuerrecht, im Arbeitsrecht oder im Strafrecht. Sie ist eine grundlegende Pflicht, die jeder Bürger hat, um das reibungslose Funktionieren der Gesellschaft zu gewährleisten.

Die Anzeigepflicht bei Versicherungen
Im Versicherungswesen ist die Anzeigepflicht eine der wichtigsten Pflichten, die Versicherungsnehmer haben. Sie müssen bei Vertragsabschluss alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig angeben, damit der Versicherer eine korrekte Risikobewertung durchführen kann. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Vorerkrankungen, Vorstrafen oder gefährlichen Hobbys.
Beispiel
Ein Versicherungsnehmer schließt eine Lebensversicherung ab und gibt dabei nicht an, dass er an einer schweren Vorerkrankung leidet. Im Falle seines Todes könnte der Versicherer aufgrund dieser verschwiegenen Information die Auszahlung verweigern, da die Risikobewertung nicht korrekt war.

Die Anzeigepflicht gilt jedoch nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit. Sollte sich die Risikosituation des Versicherungsnehmers ändern, beispielsweise durch den Beginn einer gefährlichen Sportart, ist er verpflichtet, dies dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls kann es im Schadensfall zu Problemen kommen, da der Versicherer möglicherweise nicht für die entstandenen Kosten aufkommt.

Konsequenzen bei Verletzung der Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht ist eine vertragliche Pflicht, deren Verletzung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Wenn der Versicherungsnehmer bewusst oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Das bedeutet, dass der Versicherungsvertrag rückwirkend als nichtig betrachtet wird und der Versicherer keine Leistungen erbringen muss.

Im schlimmsten Fall kann die Verletzung der Anzeigepflicht sogar als Versicherungsbetrug gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Anwartschaft

Generell wird eine rechtlich abgesicherte und nicht mehr entziehbare Aussicht auf den Erwerb eines Rechts, dessen Voraussetzungen zum aktuellen Zeitpunkte noch nicht vollständig erfüllt sind, als Anwartschaft bezeichnet.

In der gesetzlichen Rentenversicherung, in der betrieblichen Altersversorgung und bei Kapitallebensversicherungen werden die jeweils durch Beitragszahlung erworbenen Ansprüche als Anwartschaften bezeichnet. Renten können nur dann ausgezahlt werden, wenn die gesetzlich geregelte Anwartschaft erworben wurde. Es müssen also die vorgeschriebenen Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beiträge eingezahlt werden, um eine Anwartschaft auf die Altersrente nach Erreichen des Rentenalters (oder vorzeitig mit Rentenabschlägen) zu erreichen. Zukünftige Rentenansprüche und Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung werden unverfallbare Anwartschaften genannt.

Der Begriff der Anwartschaft hat im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) eine besondere Bedeutung. Wenn eine private Krankenversicherung aufgegeben werden muss und absehbar ist, dass der Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden soll, können sich Versicherungsnehmer durch eine Anwartschaftsversicherung die vereinbarten Konditionen konservieren. Je nach Anwartschaft kann der Versicherungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufgenommen werden, beispielsweise nach einem längeren Auslandsaufenthalt. Unterschieden wird in kleiner oder großer Anwartschaftsversicherung. Bei der kleinen Anwartschaft, die sich für eher kurzfristige Unterbrechungen des Versicherungsvertrages empfiehlt, sparen sich Versicherungsnehmer bei Wiedereintritt in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Bei der großen Anwartschaft werden die höheren Beiträge dazu genutzt, Alterungsrückstellungen zu bilden. Das ursprüngliche Alter beim Eintritt in die Versicherung wird dadurch zur Grundlage der späteren Versicherungsbeiträge, wodurch diese geringer kalkuliert werden können.

Siehe auch: Anwartschaftversicherung in der privaten Krankenversicherung

Annahme

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer Annahme um eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages ausgerichtet ist. Nach den Grundsätzen des Vertragsrechts kommen Verträge durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Beim Kaufvertrag und vielen anderen Verträgen geschieht dies durch Angebot und Annahme.

Die Annahme spielt jedoch auch eine Rolle beim Zustandekommen von Versicherungsverträgen. Zunächst gilt auch hier prinzipiell, dass sich Versicherungsnehmer und Versicherer durch übereinstimmende Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages einigen. Nach Vertragsabschluss ist der Versicherungsnehmer zur Zahlung der Beiträge verpflichtet und der Versicherer im Versicherungsfall entsprechend zur Leistung.

Eine Besonderheit bilden die Regelungen nach § 7 Abs. 1 VVG, wonach der Versicherer seit 2008 verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer vorab seine Vertragsbestimmungen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen in Textform zu übermitteln. Vor Änderung der Regelungen erfolgte dies entweder mit dem Versicherungsantrag oder erst mit Übersendung des Versicherungsscheins beim Policenvertrag, also erst nach Vertragsschluss. Heute wird eine umfassende Information der Versicherungsnehmer rechtzeitig vor der Abgabe einer Vertragserklärung gefordert.

In der Praxis wird dies durch das sogenannte Invitationsmodell gewährleistet. Hiernach bittet der Versicherungsnehmer den Versicherer um Unterbreitung eines Angebotes über den Abschluss des Versicherungsvertrages. Die Übermittlung der Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erfolgt dann gleichzeitig mit Übersendung und Unterbreitung des offiziellen Angebotes. Erst durch die Annahme des Versicherungsnehmers kommt der Versicherungsvertrag zustande. Durch das Invitatiomodell werden also die Rollen getauscht: Die Versicherung stellt den Versicherungsantrag, die Annahme des Antrages obliegt dem Versicherungsnehmer.

Anleihe

Bei Anleihen handelt es sich um Forderungspapiere, mit denen ein Kredit aufgenommen werden kann. Anleihen unterscheiden sich von Privatkrediten, in dem sie nur öffentlich und ausnahmslos von juristischen Personen begeben werden können. Anleihen werden zu abweichenden Konditionen in Bezug auf Laufzeit, Verzinsung und Emissionswährung begeben. Die Verzinsung erfolgt entweder fest, variabel oder abhängig von bestimmten Ereignissen; also strukturiert. Der Kurs von Anleihen wird in Prozent vom Nominalwert angegeben.

Anleihen werden wegen ihrer verbrieften Gläubigerrechte auf Verzinsung und Tilgung auch Schuldverschreibung, Bond oder Obligation genannt. Anleihen werden zur langfristigen Aufnahme von Fremdkapital in größerem Umfang am Kapitalmarkt im In- und Ausland begeben. Neben festverzinslichen Anleihen gibt es auch Formen mit variablen Zinsanpassungen. Die Zahlung der Zinsen erfolgt in der Regel jährlich. Über dem Marktzins verzinste Anleihen können durch Konvertierung in niedrig verzinsliche Anleihen umgewandelt werden. Ausschlaggebend für den Platzierungserfolg von Anleihen ist die Effektivverzinsung und nicht die Nominalverzinsung.

Die Laufzeit von Anleihen beträgt regelmäßig zwischen fünf und dreißig Jahren. Nach Ablauf einer Sperrfrist können sich Schuldner das Recht auf Kündigung vorbehalten. Bei Tilgungsanleihen erfolgt die Rückzahlung entweder in Teilabschnitten während der Laufzeit oder gesamt nach Ablauf. Eine Tilgung durch den Emittenten kann durch freihändigen Rückkauf erfolgen.

Strukturierte Anleihen sind verzinsliche Wertpapiere mit individuellen Gestaltungsmerkmalen in Bezug auf Rückzahlung und Zinszahlung. Emissionen erfolgen wahlweise mittels Festpreisverfahren, Bookbuilding-Verfahren oder Auktionsverfahren. Bundesanleihen werden in der Regel über die Deutsche Bundesbank im Auftrag der Bundesrepublik emissioniert.

Bei Anleihen wird zwischen Anleihen der öffentlichen Hand, Staatsanleihen, Bundesobligationen, Bundesanleihen, Schatzanweisungen und Bundeswertpapieren unterschieden. Bei Schuldverschreibungen der Kreditinstitute handelt es sich um Pfandbriefe, öffentliche Kommunalobligationen, Schuldverschreibungen mit Sonderaufgaben und Bankschuldverschreibungen. In der gewerblichen Wirtschaft werden Anleihen als Unternehmensanleihen, Gewinnschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Wandelschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen begeben. Auf internationaler Ebene gibt es Null-Coupon-Anleihen, Eurobonds, Floating Rate Notes, Auslandsanleihen, Doppelwährungsanleihen und Junk Bonds.

Synonyme - Bonds
Altersrückstellung

Altersrückstellungen werden auch Alterungsrückstellungen genannt und haben in der PKV, also der privaten Krankenversicherung, die Aufgabe, Gesundheitskosten zu finanzieren. Jede PKV-Prämie besteht aus zwei Bestandteilen. Aus einem Teil werden die Kosten des Versicherers und die laufenden Kosten für Versicherungsleistungen gedeckt. Bei dem anderen Teil handelt es sich um die Altersrückstellungen in ihrer Funktion als Spareinlage.

Um die Berechnung von Altersrückstellungen zu verstehen, bedarf es eines Überblicks, wie sich die Prämien in der PKV berechnen: Bei Neuversicherung wird mittels einer regelmäßig aktualisierten Sterbetafel kalkuliert, über welche Lebenserwartung der Versicherungsnehmer wahrscheinlich noch verfügt. Ändert sich die danach berechnete Lebenserwartung, hat dies auch Einfluss auf die Versicherungsprämie. Steigt die Lebenserwartung, steigen auch die Prämien. Wenn hingegen die Lebenserwartung fällt, sinken naturgemäß auch die Beiträge. Zusätzlich kalkuliert die Versicherung die potenziellen Gesundheitskosten, die mit wachsendem Alter ebenfalls ansteigen. Denn mit zunehmendem Alter steigt auch das Krankheitsrisiko.

Für all diese Risiken bildet der Versicherer von jedem einzelnen Versicherungsvertrag Altersrückstellungen, die im Kollektiv der Gesellschaft angespart werden. Durch dieses „Polster“ soll vermieden werden, dass die Beiträge bei höherem Alter und höherem Krankheitsrisiko ansteigen. Der Aufbau der Altersrückstellungen in jungen Jahren und der Abbau in späteren Jahren entspricht den versicherungsmathematischen Prinzipien der Kalkulationsverordnung, an die sich jeder Versicherer halten muss.

In der Aufbauphase der Alterungsrückstellungen erfasst und sammelt der Versicherer die Beträge, die auch verzinst werden. Je länger ein Versicherungsnehmer in der PKV versichert ist, desto höher fallen auch die von ihm aufgebauten Altersrückstellungen aus. Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, verbleiben die Altersrückstellungen bei der Versicherungsgesellschaft. Dies gilt jedoch nur für Verträge ohne Portabilität, die im Jahr 2009 eingeführt wurde. Sinnvoller ist für Versicherungsnehmer in der Regel ein Tarifwechsel, um die angesparten Rückstellungen zu erhalten. Wenn ein Versicherungsnehmer stirbt, „vererbt“ er seine Alterungsrückstellungen dem Kollektiv des Versicherers.

Synonyme - Alterungsrückstellung
Altersrente für Schwerbehinderte

Eine Altersrente für Schwerbehinderte ist eine Form der gesetzlichen Rentenversicherung, die speziell für Menschen mit einer Schwerbehinderung vorgesehen ist. Sie soll diesen Personen im Alter eine finanzielle Absicherung bieten, da sie aufgrund ihrer Behinderung oft nicht in der Lage sind, bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten.

Die Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte richtet sich nach den individuellen Beitragszahlungen, die im Laufe des Erwerbslebens geleistet wurden. Dabei werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung berücksichtigt. Zudem gibt es einen Zuschlag von 10,8 % auf die Rente, wenn die Schwerbehinderung vor dem 60. Lebensjahr eingetreten ist und eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllt wurde.

Um eine Altersrente für Schwerbehinderte zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Die Schwerbehinderung muss mindestens einen Grad von 50 aufweisen. 
  2. Eine Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein, wobei auch Zeiten der Schulausbildung oder des Studiums angerechnet werden.
  3. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht höher sein als die Altersrente für Schwerbehinderte.

Was ist noch wichtig?

  • Die Altersrente für Schwerbehinderte wird nicht automatisch mit Eintritt in das Rentenalter gezahlt. Die Antragstellung muss selbstständig bei der zuständigen Rentenversicherung erfolgen. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, wie beispielsweise der Schwerbehindertenausweis und Nachweise über die Wartezeit, eingereicht werden.
  • Die Altersrente für Schwerbehinderte ist nicht mit anderen Leistungen, wie beispielsweise der Grundsicherung im Alter, kombinierbar!
    Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die individuelle finanzielle Situation im Alter zu informieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

Abschließend lässt es sich festhalten, dass die Rentenleistungen für Personen mit schweren Behinderungen eine essentielle Komponente der staatlichen Altersvorsorge darstellen, welche dazu dient, jenen im fortgeschrittenen Lebensalter Unterstützung zu bieten. Für den Bezug dieser Leistungen sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, zudem ist die Einreichung eines entsprechenden Antrags notwendig. Daher ist es empfehlenswert, sich zeitnah über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu erkundigen und bei Bedarf zusätzliche Schritte zu unternehmen, um eine adäquate finanzielle Sicherheit für den Ruhestand zu sichern.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Form der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die speziell für Personen konzipiert wurde, die über einen längeren Zeitraum in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie ist eine der verschiedenen Rentenarten, die im deutschen Rentensystem existieren und dient dazu, den Lebensunterhalt im Alter zu sichern.

Um Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die versicherte Person muss das Rentenalter erreicht haben, das derzeit bei 65 Jahren liegt und schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird.
  2. Es muss eine bestimmte Mindestversicherungszeit erfüllt sein, die je nach Geburtsjahr variiert. Für Personen, die vor 1964 geboren sind, beträgt diese Mindestversicherungszeit 35 Jahre. Für Personen, die ab 1964 geboren sind, steigt sie schrittweise auf 45 Jahre an.
  3. In den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn müssen mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein. Dabei werden auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Arbeitslosigkeit angerechnet.

Die Höhe der Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich nach der individuellen Beitragszahlung und dem Rentenwert, der sich aus dem Durchschnitt der beitragspflichtigen Einkünfte der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn ergibt. Dabei gilt: Je höher die Beitragszahlung und je höher der Rentenwert, desto höher fällt auch die Rente aus.

Es gibt jedoch auch einige Besonderheiten zu beachten, die bei der Altersrente für langjährig Versicherte zu beachten sind:

  • Es gibt die Möglichkeit, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn man eine sogenannte "Rente mit Abschlägen" in Kauf nimmt. Diese Abschläge werden lebenslang von der Rente abgezogen und können je nach Alter und Rentenbeginn bis zu 14,4 Prozent betragen.
  • Die Rente kann auch später in Anspruch genommen werden. Dafür erkauft man sich einen sogenannten "Rentenzuschlag". Dieser beträgt pro Monat, den die Rente später in Anspruch genommen wird, 0,5 Prozent. Dadurch kann die Rente um bis zu 10,8 Prozent erhöht werden.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte ist nicht mit anderen Renten kombinierbar. Das bedeutet, dass sie nicht gleichzeitig mit einer Erwerbsminderungsrente oder einer Hinterbliebenenrente bezogen werden kann.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte ist steuerpflichtig ist. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, beispielsweise wenn die Rente unter dem Grundfreibetrag liegt oder wenn die versicherte Person eine sogenannte "Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" bezieht.

Personen, die über viele Jahre hinweg Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben, sind die Zielgruppe für die Altersbezüge für langjährig Beitragende. Wer diese Leistung beanspruchen möchte, sollte sich so früh wie möglich über dieses Thema informieren und kann darüber hinaus eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung erwägen.

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, auch Bergmannsrente oder Bergmann-Rente genannt, ist eine spezielle Form der Altersrente, die für Bergarbeiterinnen und Bergarbeiter gilt, die über einen längeren Zeitraum in unterirdischen Bergwerken gearbeitet haben. Diese Form der Rente ist Teil des deutschen Rentensystems und wird vom Staat ausgezahlt.

Die Höhe der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Dauer der Beschäftigung unter Tage, dem Einkommen während der Berufstätigkeit und den Beitragszahlungen in die Rentenversicherung. Im Durchschnitt liegt die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute bei etwa 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Um Anspruch auf diese Form der Altersrente zu haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss die Person eine bestimmte Anzahl an Jahren in unter Tage beschäftigt gewesen sein. Diese Zeitspanne variiert je nach Jahrgang und beträgt derzeit zwischen 30 und 35 Jahren. Zudem muss die Person das Renteneintrittsalter erreicht haben, welches derzeit bei 65 Jahren liegt. Für Frauen gibt es eine Sonderregelung, bei der das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird.

Des Weiteren müssen Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Hierbei ist zu beachten, dass auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit als Beitragszeiten angerechnet werden können. Zudem muss die Person zum Zeitpunkt des Renteneintritts in Deutschland wohnhaft sein.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute wird in der Regel ab dem Renteneintrittsalter ausgezahlt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Rente früher in Anspruch zu nehmen, allerdings mit Abschlägen. Diese Abschläge betragen pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent. Eine vorzeitige Rente ist jedoch nur möglich, wenn die Person mindestens 63 Jahre alt ist und eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren vorweisen kann.

Altersrente

Die Altersrente ist eine Form der gesetzlichen Rente, die an Personen gezahlt wird, die das Rentenalter erreicht haben und somit aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Sie dient als finanzielle Absicherung im Ruhestand und soll den Lebensunterhalt der Rentnerinnen und Rentner sichern. Hierbei ist das Renteneintrittsalter in Deutschland mittlerweile ein komplexes Thema. Es wurde in den letzten Jahren immer weiter angehoben und sehr wahrscheinlich auch in Zukunft weiter.

Um die Frage zu beantworten, wann man in Deutschland in den Ruhestand gehen kann, muss zunächst zwischen der Regelaltersrente und der abschlagsfreien Rente unterschieden werden:

  • Regelaltersrente
    Die Regelaltersrente wird an Versicherte ausgezahlt, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Das gesetzliche Rentenalter richtet sich nach dem Geburtsjahr und wird schrittweise angehoben. Derzeit liegt es bei 65 Jahren und 7 Monaten, wird jedoch bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte, die vor 1947 geboren sind, gilt noch das frühere Rentenalter von 65 Jahren. Die Regelaltersrente basiert auf den Beitragszeiten, die der Versicherte während seines Erwerbslebens in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dabei werden alle Beitragszeiten berücksichtigt, also auch Zeiten der Ausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit. Die Höhe der Regelaltersrente richtet sich somit nach der individuellen Beitragsleistung des Versicherten. Will der Versicherte vorzeitig in Rente gehen müssen Abschläge in Kauf genommen werden. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Renteneintritts und beträgt derzeit bis zu 14,4 Prozent.

  • Abschlagsfreie Rente
    Im Gegensatz zur Regelaltersrente steht die abschlagsfreie Rente, die auch als Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezeichnet wird.Die abschlgsfreie kann bereits mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise eine lange Beitragszeit von mindestens 45 Jahren oder eine Schwerbehinderung. Auch für Frauen, die vor 1952 geboren sind, gilt noch das alte Renteneintrittsalter von 65 Jahren.

Neben dem gesetzlichen Renteneintrittsalter und der abschlagsfreien Rente gibt es auch die Möglichkeit, eine vorgezogene Rente zu beantragen. Die vorzeitige Altersrente kann frühestens mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, wenn die betroffene Person mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dies ist jedoch mit Abschlägen verbunden, da die Rentenversicherung davon ausgeht, dass die betroffene Person länger Rente beziehen wird und somit die Rentenkasse stärker belastet wird.

Die Altersrente wird in der Regel monatlich ausgezahlt und ist steuerpflichtig. Die genaue Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beitragszahlungen, der Höhe der Beiträge und dem individuellen Rentenanspruch. Dieser wird durch die sogenannte Rentenformel berechnet, die unter anderem das Durchschnittseinkommen und die Anzahl der Beitragsjahre berücksichtigt.

Um eine Altersrente zu erhalten, muss man in der Regel mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies kann durch Beiträge aus einer Beschäftigung, aber auch durch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit erfüllt werden. Bei einer geringeren Beitragszeit besteht die Möglichkeit, eine Grundsicherung im Alter zu beantragen.

Die Altersrente wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt, die für die Rentenversicherung in Deutschland zuständig ist. Sie ist eine eigenständige Sozialversicherungsträgerin und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die DRV ist für die Verwaltung der Beiträge und die Auszahlung der Renten zuständig.

Aktienindex

Beim Aktienindex handelt es sich um eine Kennziffer, die die Kurs- und Wertentwicklung von Aktien darstellt. Aktenindizes unterscheiden sich durch ihre Gestaltung in Kursindex oder Performanceindex, die Index-Gewichtung sowie die Anzahl der enthaltenen Papiere. Der Aktienindex übermittelt einen Überblick über den Kursverlauf von Aktien. Der Index kann sich sowohl auf ein Land als auch auf eine spezielle Branche beziehen.

Der bekannteste Aktienindex in Deutschland ist der DAX30. Der Deutsche Aktienindex DAX30 enthält die Entwicklungen der nach Marktkapitalisierung 30 größten Aktiengesellschaften in Deutschland. Des Weiteren sind auch die Aktienindizes NIKKEI (Japan), DOW JONES (USA) und EUROSTOXX50 (Europa) von international hohem Rang.

Die Gewichtung von einzelnen Aktien in einem Aktienindex muss nicht bei allen enthaltenen Aktien übereinstimmen. Die Gewichtung bemisst sich dabei nach mehreren Methoden. Zunächst erfolgt die Gewichtung nach der Marktkapitalisierung, bei der Kursveränderungen großer Aktiengesellschaften den Aktienindex stärker bewegen als Bewegungen kleinerer Unternehmen. Dann erfolgt die Gewichtung und Gleichgewichtung nach dem Kursniveau, bei der Aktien mit hohen Kursen an der Börse entsprechend mehr wiegen als Aktien mit niedrigerem Börsenkurs.

Aktienindizes können als Kurs- und Performanceindex aufgelegt sein. Der Kursindex betrachtet nur den Aktienkurs ohne Berücksichtigung der Dividende. Beim Performanceindex werden zusätzlich auch Dividenden berücksichtigt, indem Dividendenausschüttungen dem Aktienkurs hinzugerechnet werden.

Wichtig sind Aktienindizes in ihrer Bedeutung als Vergleichsmaßstab, also Benchmark. Über Aktienindizes hinaus spielen Indizes auch in Bezug auf Zinsen, Rohstoffe und andere Assets eine Rolle.

Aktiengesellschaft

Bei einer Aktiengesellschaft, die als Rechtsform offiziell mit „AG“ abgekürzt wird, handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Als Kapitalgesellschaft stellt die Aktiengesellschaft ein juristische Person dar, die von den Eigentümern unabhängige Rechte und Pflichten hat. Die Aktien sind die Anteile der Gesellschaft, die von den Aktionären bzw. Gesellschaftern gehalten werden. Durch den Besitz der Aktien werden die Aktionäre Miteigentümer an der Aktiengesellschaft. Sie haben Mitbestimmungsrechte, die sich nach dem Umfang und der Höhe ihres Kapitalanteils richten.

Eine Aktiengesellschaft wird durch die Erstellung der Satzung und deren notariellen Beurkundung gegründet. Die Gründer übernehmen die Aktien und bestellen Aufsichtsrat, Vorstand und Abschlussprüfer. Es muss ein Gründungsbericht erstellt werden, der anschließend der Gründungsprüfung unterzogen wird. Die Einlagen werden durch Bareinzahlung oder Übertragung der Sacheinlagen hinterlegt. Nach alledem wird die Aktiengesellschaft im Handelsregister angemeldet und gilt ab dem Datum der Eintragung als offiziell bestehendes Unternehmen. Neben der klassischen Variante können Aktiengesellschaften auch in einer Holding-Struktur gegründet werden.

Eine Aktiengesellschaft muss immer ein Grundkapital von mindestens 50.000,00 € vorweisen. Auf diesem Betrag basiert die Ausgabe der ersten Aktien. Bei den Aktien kann es sich um Nennbetrag-Aktien mit einem entsprechenden Wert oder Stückaktien über einen Teil des Grundkapitals handeln. Der Satzung der Aktiengesellschaft kann entnommen werden, ob Aktienurkunden aus Papier ausgegeben werden oder ob keine Verbriefung erfolgt.

Die Organe einer Aktiengesellschaft setzen sich aus Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand zusammen. Einmal pro Jahr wird die Hauptversammlung einberufen, in der die vertretenen Aktionäre ihre Rechte ausüben können. Zusätzlich können bei Notwendigkeit außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden. Beim Aufsichtsrat handelt es sich um das kontrollierende und überwachende Organ der Aktiengesellschaft, während der Vorstand das operative Geschäft des Unternehmens leitet und dieses nach außen hin vertritt.

Aktiengesellschaften müssen Jahresabschlüsse wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Anhänge erstellen und veröffentlichen. Eine Aktiengesellschaft muss den Prozess eines Börsengangs durchlaufen, bevor die Aktien an der Börse gehandelt werden dürfen.

Synonyme - AG
Aktienfonds

Durch den Kauf von Aktien eines Unternehmens können Anleger einen kleinen Teil der Aktiengesellschaft erwerben und so zu Aktionären werden. Wer sich als Kapitalanleger jedoch nicht selbst mehrere Aktien aussuchen möchte, kann auf Aktienfonds zurückgreifen. Aktienfonds sind ganze Portfolios von Aktien und können sinnbildlich mit Aktienpaketen verglichen werden. Ein Fondsmanagement übernimmt dabei die Aufgabe von Analyse, Auswahl, Ankauf und Verkauf, damit sich der Anleger nicht selbst damit auseinandersetzen muss. Die Aktien eines Aktienfonds können aus einem oder mehreren, weltweiten Ländern stammen. Sie können sich jedoch aus auch Aktien aus einem Index oder einer bestimmten Branche zusammensetzen.

Kapitalanleger kaufen mit einem Anteil an einem Aktienfonds zugleich eine Vielzahl von Aktien, weshalb typische Aktienrisiken wie Kursschwankungen über viele Aktien gestreut werden. Diese Diversifizierung bedeutet für die Anleger mehr Sicherheit. Aktienfonds sind immer in Aktien angelegt, während Mischfonds in Aktien und Anleihen investieren.

Bei der Dividenden-Ausschüttung von Aktienfonds wird in ausschüttenden Fonds, bei denen die anfallenden Gewinne direkt an den Fondsinhaber ausgeschüttet werden, und thesaurierenden Aktienfonds unterschieden. Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge immer wieder verzinslich innerhalb des Fonds angelegt.

Zu den Risiken von Aktienfonds gehören Kursschwankungen und Kursverluste. Des Weiteren können Dividenden ausfallen, Aktiengesellschaften Insolvenz anmelden oder schwankende Wechselkurse sich negativ auf den Preis eines Aktienfonds in Fremdwährung auswirken.

Aktie

Eine Aktie stellt einen Anteil an einer Aktiengesellschaft dar. Beim Erwerb von Aktien werden entsprechende Mitgliedschaftsrechte erworben. Der Aktiengesellschaft dienen Aktien der Beschaffung von Kapital. Nennwertaktien repräsentieren einen auf volle Euro lautenden Nennwert, während Stückaktien oder Quotenaktien eine Beteiligung ohne Betrag am Grundkapital ausweisen. In diesen Fällen sind alle Stückaktien im gleichen Umfang am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt.

Aktien sind Wertpapiere für die Beteiligungsfinanzierung und verbriefen den Aktionären entsprechende Mitgliedschaftsrechte. Sofern die Satzung der Aktiengesellschaft die Verbriefung vorsieht, erhalten Aktionäre Aktien in Papierform. Ansonsten wird mit Sammelurkunden oder Globalurkunden verbrieft. Unterschieden wird zwischen Inhaberaktien, die auf den Inhaber ausgestellt sind, und Namensaktien. Vinkulierte Namensaktien dürfen nur mit Genehmigung weiterverkauft werden.

Je nach Umfang der verbrieften Rechte gibt es auch Stammaktien, die dem Aktionär alle satzungsmäßigen und gesetzlichen Aktionärsrecht einräumen. Bei Vorzugsaktien handelt es sich hingegen um Aktien, die mit zusätzlichen Rechten wie etwa einer Mindestdividende ausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien wird Emission genannt.

Zu den Rechten und Pflichten eines Aktionärs gehört das Recht auf Dividende und zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Dem Aktionär wird in der Hauptversammlung ein anteilsmäßiges Stimmrecht eingeräumt. Beim Erwerb von Aktien trifft den Aktionär die Pflicht, die entsprechende Kapitaleinlage zu leisten. Je nach Satzung können den Aktionären auch Nebenpflichten auferlegt werden.

Der Erwerb von Aktien kann verschiedene Gründe haben: Zum einen handelt es sich beim Aktienkauf um eine dauerhafte, ertragversprechende Kapitalanlage. Zur Vermeidung von Geldwertverlusten werden Aktien auch zur Sachwertbeteiligung erworben. Aus Spekulationsmotiv werden Aktien zur Gewinnerzielung aus Kauf und Verkauf erworben. Großanleger möchten durch ihren Aktienkauf häufig Einfluss auf die Geschäftspolitik der Aktiengesellschaft bis hin zur kompletten Beherrschung der AG nehmen. Ein Aktienerwerb muss steuerlich berücksichtigt werden.

Synonyme - share
Abstrakte Verweisung

Die Abstrakte Verweisung ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen und bezieht sich auf die Möglichkeit einer Versicherungsgesellschaft, im Schadensfall den Versicherungsnehmer auf eine andere Versicherung zu verweisen. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft nicht direkt für den Schaden aufkommen muss, sondern der Versicherungsnehmer von einer anderen Versicherungsgesellschaft entschädigt wird.
Grundsätzlich ist die Abstrakte Verweisung in den Versicherungsbedingungen festgelegt und betrifft vor allem Versicherungen im Bereich der Sach- und Haftpflichtversicherung. Sie ist somit eine wichtige Klausel, die bei Abschluss einer Versicherung beachtet werden sollte.

Die Folgen der Abstrakten Verweisung
Die Abstrakte Verweisung kann sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherungsgesellschaft Konsequenzen haben. Im Folgenden werden die möglichen Folgen genauer erläutert.

  1. Keine direkte Entschädigung durch die Versicherungsgesellschaft
    Der offensichtlichste Effekt der Abstrakten Verweisung ist, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht direkt von seiner Versicherungsgesellschaft entschädigt wird. Stattdessen muss er sich an eine andere Versicherungsgesellschaft wenden, die für den Schaden aufkommt. Dies kann zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führen.
  2. Mögliche Einschränkungen der Deckungssumme
    In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft, auf die der Versicherungsnehmer verwiesen wird, eine niedrigere Deckungssumme hat als die ursprüngliche Versicherung. Dies kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer nicht den vollen Betrag erstattet bekommt und somit finanzielle Einbußen hat.
  3. Mögliche höhere Kosten für den Versicherungsnehmer
    Die Abstrakte Verweisung kann auch zu höheren Kosten für den Versicherungsnehmer führen. Zum einen können zusätzliche Verwaltungskosten entstehen, da der Versicherungsnehmer sich an eine andere Versicherungsgesellschaft wenden muss. Zum anderen kann es vorkommen, dass die neue Versicherungsgesellschaft höhere Beiträge verlangt, da der Versicherungsnehmer möglicherweise als risikoreicher eingestuft wird.
  4. Mögliche Verletzung der Treuepflicht der Versicherungsgesellschaft
    Die Abstrakte Verweisung kann auch zu einer Verletzung der Treuepflicht der Versicherungsgesellschaft führen. Diese hat nämlich die Aufgabe, im Schadensfall für den Versicherungsnehmer einzustehen und ihn bestmöglich zu unterstützen. Durch die Abstrakte Verweisung wird diese Pflicht jedoch möglicherweise nicht erfüllt, da der Versicherungsnehmer an eine andere Gesellschaft verwiesen wird.
  5. Mögliche Streitigkeiten und Unsicherheiten
    In manchen Fällen kann es zu Streitigkeiten und Unsicherheiten kommen, wenn die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer auf eine andere Gesellschaft verweist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die neue Gesellschaft die Schadensübernahme ablehnt oder nur teilweise übernimmt. In solchen Fällen kann es zu langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen kommen.

 

Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Abstrakte Verweisung ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die besagt, dass der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht automatisch für den tatsächlich ausgeübten Beruf leisten muss, sondern auch eine andere Tätigkeit als zumutbar erachtet werden kann. Das bedeutet, dass der Versicherer den Versicherten auf einen anderen Beruf verweisen kann, der seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht und ihm ein ähnliches Einkommen ermöglicht. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte diesen Beruf tatsächlich ausüben möchte oder nicht.

Welche Folgen hat die Abstrakte Verweisung?
Die Abstrakte Verweisung hat vor allem für den Versicherungsnehmer gravierende Folgen, da sie im Falle einer Berufsunfähigkeit möglicherweise nicht die volle Leistung von der Versicherung erhalten.

  1. Wenn der Versicherer den Versicherten auf einen anderen Beruf verweist, muss dieser diesen auch annehmen, um weiterhin eine BU-Rente zu erhalten. Selbst wenn der Versicherte diesen Beruf nicht ausüben möchte oder keine Stelle in diesem Bereich findet, kann die Versicherung die Zahlung der BU-Rente einstellen.
  2. Außerdem kann die Abstrakte Verweisung dazu führen, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell schlechter gestellt wird als ohne diese Klausel. Denn je nach Ausgestaltung der Versicherung kann der Versicherer den Versicherten auf einen Beruf verweisen, der ein geringeres Einkommen als der ursprüngliche Beruf ermöglicht. Dies kann zu finanziellen Einbußen führen und den gewohnten Lebensstandard gefährden.

Wie kann man sich gegen die Abstrakte Verweisung absichern?
Um sich gegen die Folgen der Abstrakten Verweisung abzusichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  1. Zum einen kann man bei Abschluss einer BU-Versicherung darauf achten, dass die Klausel der Abstrakten Verweisung nicht enthalten ist. Allerdings kann dies zu höheren Versicherungsprämien führen, da das Risiko für den Versicherer steigt.
  2. Eine andere Möglichkeit ist der Einschluss einer sogenannten "Konkreten Verweisung" in den Versicherungsvertrag. Diese besagt, dass der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit nur dann auf einen anderen Beruf verweisen kann, wenn dieser dem zuletzt ausgeübten Beruf in Art und Entgelt entspricht. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass die Versicherungsprämien höher ausfallen können.

Zusammenfassung
Die Abstrakte Verweisung im Versicherungswesen ermöglicht es Versicherern, im Schadensfall den Versicherten auf eine andere Gesellschaft zu verweisen, statt selbst zu zahlen. Dies kann zu Verzögerungen, niedrigeren Deckungssummen und höheren Kosten für den Versicherten führen. Zudem kann es Treuepflichten verletzen und zu Streitigkeiten führen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet die Abstrakte Verweisung, dass der Versicherte auf einen anderen, zumutbaren Beruf verwiesen werden kann. Die Folgen können finanzielle Einbußen und den Verlust der BU-Rente sein, falls keine adäquate Stelle gefunden wird. Um sich davor zu schützen, kann man beim Versicherungsabschluss die Abstrakte Verweisung ausschließen oder eine Konkrete Verweisung vereinbaren, wodurch allerdings Prämien steigen können. Es ist wichtig, sich vor Versicherungsabschluss über solche Klauseln zu informieren.

Abschlussprovision

 Bei der Abschlussprovision oder Abschlusscourtage handelt es sich um einen festen Bestandteil der Abschlusskosten. Durch die Abschlussprovision wird die leistungsbezogene Vergütung des Vermittlers über das Zustandekommen des Versicherungsvertrages sichergestellt.

Abschlussprovisionen sind einmalige Leistungen, die Versicherungen an ihre Vermittler auszahlen. Ausgeglichen wird die Abschlussprovision häufig in Teilbeträgen und zwar dann, wenn der entsprechende Vertrag eine vorab festgelegte Mindestvertragslaufzeit erreicht hat. Wird diese Mindestvertragslaufzeit durch Stornierung oder andere Gründe nicht erreicht, muss der Versicherungsvermittler einen anteiligen Betrag an die Gesellschaft zurückerstatten. Wird eine Abschlussprovision vorab ausgezahlt, also diskontiert, so haftet der Vermittler bis zum Ende der Haftungszeit anteilig. Wegen dieser Haftungsfragen sind viele Gesellschaften auch zur ratenweisen Auszahlung der Abschlussprovision oder Mischformen aus Vorabzahlung und Ratenzahlung übergegangen.

Die Berechnung der Abschlusscourtage richtet sich nach Versicherungssparte und Versicherungszweig. Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler schließen Vermittlungsverträge, in denen eine Courtage oder ein Provisionssatz in Prozent oder Promille vereinbart wird. Dieser Provisionssatz kann sich auf die Summen der zukünftigen Prämien oder die jeweilige Versicherungssumme beziehen. Bei Lebensversicherungen wird beispielsweise eine Bewertungssumme errechnet, in die Vertragslaufzeit und Monatsbeiträge einfließen. Anhand dieser BWS abgekürzten Bewertungssumme kann dann die Abschlussprovision in Promille berechnet werden.

Im Jahr 2018 haben nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin etwa 30 % der Versicherungsvermittler über 40 Promille Abschlusscourtage für kapitalbildende Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen erhalten. Dies, obwohl durch die 2017 durchgeführten Änderungen im LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) die Höhe der Abschlussprovision im Sinne der Versicherungsnehmer auf 25 Promille gesenkt worden ist und die Versicherungsgesellschaften nur noch wenige Provisionsteile steuerlich geltend machen können.

Synonyme - Abschlusscourtage,AP
Abschlussagent

Ein Abschlussagent ist ein Handelsvertreter oder Versicherungsvertreter, der nicht nur mit der Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen betraut ist, sondern die jeweiligen Verträge auch im Namen der Versicherungsgesellschaft abschließen darf.

Abschlussagenten können sowohl für eine Versicherungsgesellschaft als auch für mehrere Gesellschaften arbeiten und Verträge mit Versicherungsnehmern abschließen. Die Agenten verfügen über die dafür notwendigen Informationen und Vollmachten, sodass sie auch Beratungsleistungen und Analysen über den notwendigen Versicherungsbedarf anbieten können. Für die Vertragsabschlüsse werden dem Versicherungsagenten Abschlussvollmachten von den Versicherungsgesellschaften erteilt. Auch wenn sich Interessenten unmittelbar an die Versicherungsgesellschaft wenden und mit anderen Mitarbeitern in Kontakt treten, fallen Beratungsleistungen und Versicherungsabschlüsse meistens in den Aufgabenbereich des Abschlussagenten.

Bei vielen großen Gesellschaften ist der Abschlussagent auch nach Vertragsschluss noch direkter Ansprechpartner für den Versicherungsnehmer. Auch wenn es zu Schadensfällen kommt, Fragen zu Versicherungsleistungen geklärt werden müssen oder ein erweiterter Versicherungsbedarf besteht, kümmert sich der Agent um die Belange des Versicherungsnehmers.

Der eine Abschlussvollmacht innehabende Abschlussagent darf für die Versicherungsgesellschaft Verträge abschließen, Verträge verlängern, Verträge kündigen, Deckungszusagen im Schadensfall erteilen und von Verträgen zurücktreten. Er darf auch Deckungszusagen unter Vorbehalt erteilen, wenn er von Versicherungsrisiken ausgehen muss. In diesen Fällen wird er sich bei der Versicherungsgesellschaft rückversichern und klären, ob sie den entsprechenden Antrag annimmt und dadurch selbst eine Entscheidung über die Übernahme des Versicherungsrisikos fällt. Häufig erstreckt sich seine Abschlussvollmacht jedoch nicht auf die Änderung bereits geschlossener Verträge oder der Einräumen bestimmter Zahlungsfristen.

Synonyme - Handelsvertreter,Versicherungsvertreter
Abschlagszahlung

Eine Abschlagszahlung ist im Versicherungswesen ein pauschaler Vorschuss auf eine bestimmte Versicherungssumme oder noch zu bestimmende Versicherungsleistung. Eine Abschlagszahlung kommt infrage, wenn die Ermittlung und Bearbeitung eines Versicherungsschadens einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, oder aber, wenn bis zum endgültigen Ausgleich eine Wartezeit vereinbart worden ist.

Ein gutes Beispiel für eine Abschlagszahlung ist die Schadensabwicklung bei der Unfallversicherung: Bis alle ärztlichen Untersuchungen abgeschlossen sind und therapeutische Behandlungserfolge korrekt einschätzt werden können, ziehen häufig viele Wochen und Monate ins Land. In einem solchen Fall zahlen viele Versicherungsgesellschaften die volle Invaliditätsleistung erst nach einem Jahr nach dem Schaden, also dem Unfall, aus. Während dieses Zeitraums hat der Versicherungsnehmer jedoch nach ein bis drei Monaten nach Schadensmeldung einen Anspruch auf Anweisung einer Abschlagszahlung. Bei Unfallversicherungen wird als Abschlagszahlung in der Regel die Höhe der vereinbarten Todesfallsumme ausgezahlt. Ansonsten besteht ein Anspruch in Höhe des Betrages, den die Versicherungsgesellschaft voraussichtlich mindestens auszugleichen hat; also den sogenannten Mindestbetrag.

Einen Anspruch auf Leistung einer Abschlagszahlung haben Versicherungsnehmer generell dann, wenn die Leistungspflicht der Versicherung dem Grunde nach feststeht und nach einem Monat nach Schadensmeldung noch keine vollständige Schadensabwicklung erfolgt ist. Dies gilt jedoch auch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Schadensabwicklung selbst nicht schuldhaft behindert. Versicherungsnehmer trifft die Pflicht, nach ihren Möglichkeiten die Abwicklung der Schäden zu unterstützen; beispielsweise durch zügiges Einreichen von Belegen.

Etwas ganz anderes ist eine Abschlagszahlung, die eine Versicherungsgesellschaft unter Vorbehalt erbracht hat. Bei Zahlungen unter Vorbehalt ist zum Zeitpunkt der Anweisung des Betrages noch nicht abschließend geklärt, ob die Versicherungsgesellschaft überhaupt zur Leistung verpflichtet ist. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Versicherung nicht für den Schaden hätte aufkommen müssen, muss die Abschlagszahlung zurückerstattet werden. Korrekt gezahlte Abschlagszahlungen werden hingegen bei endgültiger Schadensabwicklung verrechnet.

Synonyme - Teilzahlung,Vorschuss
Abschlagsfreie Rente

Unter einer abschlagsfreien Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung versteht man eine Rente, die ohne Kürzungen oder Abschläge ausgezahlt wird. Dies bedeutet, dass der Rentenempfänger den vollen Betrag seiner Rente erhält, ohne dass dieser durch bestimmte Faktoren wie beispielsweise eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente reduziert wird.

Um von einer abschlagsfreien Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren zu können, muss der Rentenempfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss das reguläre Renteneintrittsalter erreicht werden. Dieses liegt derzeit bei 65 Jahren, wird aber schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Zum anderen müssen die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt sein. Dies bedeutet, dass der Versicherte eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben muss, um Anspruch auf eine Rente zu haben.

Eine abschlagsfreie Rente wird nicht automatisch gewährt. Der Rentenempfänger muss einen Antrag auf abschlagsfreie Rente stellen und dabei nachweisen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Dies kann beispielsweise durch Vorlage von Versicherungsunterlagen oder Arbeitsbescheinigungen erfolgen.

Wichtig zu wissen ist:

  • Eine abschlagsfreie Rente wird nur für die Altersrente und die Hinterbliebenenrente gewährt.
    Für andere Rentenarten wie die Erwerbsminderungsrente oder die Witwen- und Witwerrente gelten andere Regelungen.

  • Eine abschlagsfreie Rente führt nicht zwangsläufig zu einer höheren Rente.
    Oftmals ist es finanziell günstiger, die Rente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, da diese dann über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird. Es empfiehlt sich daher, vor der Entscheidung für eine abschlagsfreie Rente eine individuelle Rentenberatung in Anspruch zu nehmen, um die finanziellen Auswirkungen abzuschätzen.

Übrigens:
Auch bei privaten Rentenversicherungen ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Bedingungen für eine abschlagsfreie Rente zu informieren. Hierbei spielen Faktoren wie die Vertragsdauer, die Höhe der Beiträge und die Art der Rentenauszahlung eine Rolle.

Sturm

Im Versicherungswesen sind Sturm, Sturmschaden, Sturmversicherung und Sturmzone wichtige Begriffe, die eng miteinander verbunden sind. Sie beziehen sich alle auf die möglichen Auswirkungen von Stürmen auf Versicherungsverträge und die damit verbundenen Versicherungsleistungen.

Von einem Sturm wird bei einem starken Wind mit Geschwindigkeiten von mindestens 10,8 m/s, 74,9 km/h oder aber Stufe 9 der Beaufortskala gesprochen. Ab Stufe 10 ist von einem schweren Sturm und ab Stufe 11 von einem orkanartigen Sturm die Rede. Versicherungstechnisch werden Regionen in verschiedene Sturmzonen eingeteilt. Sturmversicherungen berücksichtigen diese regionalen Sturmzonen bei der Beitragskalkulation.

Durch einen Sturm kommt es häufig zu einem Sturmschaden an Dächern, Fahrzeugen und Hausrat. Je nach Situation und Schaden kommen als Sturmversicherung die Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Kaskoversicherung in Betracht. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden an Haus, Nebengebäude, Carport oder Garage, sofern ein Sturmschaden nachgewiesen werden kann. Ein ergänzender Baustein im Bereich der Elementarversicherung kann vor Naturkatastrophen wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutschen und Erdbeben absichern.

Sturmschäden in Gärten sind in der Regel ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Sturmschäden durch umstürzende Bäume werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen und zwar unabhängig davon, wem der Baum gehört. Am Auto ist für Sturmschäden die Teilkaskoversicherung zuständig. Teilkaskoversicherungen treten ab Windstärke 8 in die Leistung ein. Vollkaskoversicherungen sichern auch Sturmschäden bei geringeren Windstärken ab.

Generell gibt es keine eigenständige Sturmversicherung. Für Schäden am eigenen Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Einrichtungs- und Wertgegenstände innerhalb der Wohnung oder des Hauses fallen in den Bereich der Hausratversicherung. Bei Sturmschäden am Auto tritt die Kaskoversicherung in die Leistung ein. Kommen Dritte oder fremdes Eigentum bei einem Sturm auf dem eigenen Grundstück oder durch eigene Gegenstände wie Dachziegel oder Äste zu Schaden, leistet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Sturmschäden.

Synonyme - Sturmschaden, Sturmversicherung, Sturmzone