Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
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BegriffDefinition
Höchstrechnungszins

Der Höchstrechnungszins wird auch Höchstbetrag für den Rechnungszins, Höchstzinssatz oder (fälschlicherweise) Garantiezins genannt. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungsgesellschaften bei der Kalkulation der Deckungsrückstellungen maximal verwenden dürfen.

Der Höchstversicherungszins wird auch Garantiezins genannt, da er bei klassischen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, also nicht bei Fondspolicen angewendet wird. Der Höchstrechnungssitz stellt vor diesem Hintergrund den Zinssatz dar, den Versicherungsgesellschaften ihren Versicherungsnehmern maximal auf den im Beitrag enthaltenen Sparanteil zusagen dürfen. Lebensversicherungen garantieren ihren Versicherungsnehmern von Beginn des Versicherungsverhältnisses an eine gewisse Verzinsung des Sparanteils.

Festgelegt wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen nach der Deckungsrückstellungsverordnung und für Krankenversicherungen nach der Kalkulationsverordnung. Eine Entscheidung, ob und wann eine Absenkung des Höchstrechnungszinses erfolgt, trifft das BMF (Bundesministerium der Finanzen) durch eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung. Hierzu geben die DAV (Deutsche Aktuarvereinigung) und die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unabhängig voneinander entsprechende Empfehlungen ab. Entgültiger Entscheidungsträger ist jedoch das BMF, das als Grundlage für die Ermittlung eines Höchstrechnungszinses die Renditen 10-jähriger europäischer Anleihen aus der öffentlichen Hand heranzieht. Der Höchstrechnungszins darf 60 % dieser Renditen nicht überschreiten.

Synonyme - Höchstzinssatz,Höchstbetrag für den Rechnungszins
HIS

Beim kurz „HIS“ genannten Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft handelt es sich um ein im Interesse von Versicherungskunden geführtes Verzeichnis gegen Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch. Entwickelt wurde HIS erstmalig im Jahr 1993 und nach umfangreichen Änderungen von der informa HIS GmbH im Jahr 2011 in Betrieb genommen.

Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft soll als Hilfsmittel eingesetzt werden, damit Versicherungsgesellschaften die in Versicherungsanträgen erklärten Angaben überprüfen können. Auch soll HIS helfen, Schadenfälle mit Verdacht der Manipulation aufzuklären und zu verhindern. Hinweisen aus dem HIS kann die Versicherungsgesellschaft bei der Risiko- oder Leistungsfallprüfung nachgehen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass sich redliche Versicherungsnehmer dann auch darauf verlassen können, dass die von ihnen geleisteten Prämien wirklich der Absicherung von versicherten Risiken dienen und keine unnötigen Kosten enthalten, die der Gesellschaft durch Missbrauch entstehen.

Eingetragen in das HIS werden die Daten von Versicherungsnehmern, versicherten Personen, Geschädigten, Zeugen, Gebäuden, Fahrzeugen und anderen Objekten. Die Eintragungen erfolgen zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug und Missbrauch. Eintragungen werden in den Versicherungssparten Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Transportversicherung, Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung und Haftpflichtversicherung vorgenommen. Einträge in der PKV (Private Krankenversicherung) sind nicht vorgesehen. Das HIS ähnelt im Konzept dem Flensburger Verkehrsregister. Auch hier werden Punkte verteilt, Eintragungen vorgenommen und zur Risikoprüfung herangezogen. Die Einträge im HIS werden nach fünf Jahren gelöscht, sofern keine neue Meldung erfolgt.

Jeder Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, jährlich eine unentgeltliche Auskunft über die eigenen im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft gespeicherten Daten anzufordern.

Synonyme - Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Hinzuverdienst

Hinzuverdienst bezeichnet die Einkünfte, die jemand zusätzlich zu seiner Haupteinnahmequelle oder seiner Rente erzielt. Diese Einnahmen können aus verschiedenen Quellen stammen, beispielsweise aus einer Nebentätigkeit, freiberuflicher Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalerträgen. In der Regel wird der Zusatzverdienst zum Gesamteinkommen addiert und kann Auswirkungen auf Sozialleistungen oder steuerliche Verpflichtungen haben.

 

Hinzuverdienst bei Rentnern
Im Allgemeinen umfasst der Zusatzverdienst jegliche Einkünfte, die eine Person neben ihrer Rente bezieht. Dazu zählen unter anderem Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit, Teilzeitanstellung oder Kapitalerträgen. Die Einkommensgrenze für Rentner, die vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Rente gehen, liegt bei 44.590 Euro jährlich (Stand 2024). Das bedeutet, dass sie bis zu dieser Summe verdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Jeder Euro, der diesen Betrag überschreitet, führt zu einer Reduzierung der Rente um 33 Prozent. Für Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, besteht keine Zusatzverdienstgrenze, und sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Berücksichtigung der unterschiedlichen Rentenarten
Bei der Betrachtung der Rahmenbedingungen für den Zusatzverdienst von Rentnern im Jahr 2024 ist es entscheidend, die verschiedenen Rentenarten zu berücksichtigen, da sich je nach Rentenart unterschiedliche Regelungen ergeben können.

  1. Altersrente
    Für Rentner, die eine Altersrente beziehen, gelten die bereits erwähnten Einkommensgrenzen und -regelungen.
  2. Erwerbsminderungsrente
    Hier wird nicht der tatsächliche Zusatzverdienst, sondern das hypothetische Einkommen zugrunde gelegt, das auf Basis des letzten Einkommens vor Eintritt der Erwerbsminderung berechnet wird. Dieses fiktive Einkommen darf die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten, andernfalls wird die Rente gekürzt.
  3. Witwen- und Witwerrente
    Rentner mit einer Witwen- oder Witwerrente unterliegen ebenfalls den genannten Einkommensgrenzen und Regelungen. Dabei wird zusätzlich das eigene Einkommen des Rentners berücksichtigt. Überschreitet dieses die Hinzuverdienstgrenze, erfolgt eine Kürzung der Rente.

Beispiele
Zur Veranschaulichung der Regelungen für den Zusatzverdienst von Rentnern im Jahr 2024 zwei Beispiele:

  1. Rentnerin vor der Regelaltersgrenze
    Frau Müller, die 2024 mit 63 Jahren in den Ruhestand geht, erhält eine monatliche Altersrente von 1.200 Euro. Sie plant, zusätzlich 30.000 Euro jährlich zu verdienen. Da sie vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, gilt die Einkommensgrenze von 44.590 Euro. Da ihr Zusatzverdienst unter dieser Grenze liegt, bleibt ihre Rente ungekürzt.
  2. Rentner über der Regelaltersgrenze
    Herr Schmidt, bereits 67 Jahre alt, bezieht monatlich 1.500 Euro Altersrente und möchte zusätzlich 50.000 Euro im Jahr verdienen. Da er die Regelaltersgrenze erreicht hat, gibt es für ihn keine Einkommensgrenze, und er kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird.

 

Hinzuverdienst bei Selbstständigen
Bevor wir uns den aktuellen Regelungen und möglichen Änderungen widmen, ist es wichtig, den Hintergrund zu verstehen. Warum gibt es überhaupt Regelungen zum Zusatzverdienst bei Selbstständigen? Der Grund liegt in der Sozialversicherungspflicht. Selbstständige sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und müssen eigenständig für ihre Altersvorsorge sorgen. Um sicherzustellen, dass Selbstständige auch im Alter finanziell abgesichert sind, gibt es Regelungen zum Zusatzverdienst, die gewährleisten sollen, dass sie neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Derzeit (2024) gilt für Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine Einkommensgrenze von 6.300 Euro jährlich. Das bedeutet, dass sie neben ihrer selbstständigen Tätigkeit bis zu diesem Betrag verdienen können, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenversicherungspflicht hat.

Beispiel
Ein selbstständiger Grafikdesigner verdient jährlich 30.000 Euro und arbeitet zusätzlich als freiberuflicher Dozent an einer Hochschule, wo er 5.000 Euro im Jahr verdient. Da sein Gesamteinkommen unter der Einkommensgrenze von 6.300 Euro bleibt, bleibt er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Änderungen ab 2024: Die Flexi-Rente
Ab 2024 wird es eine neue Regelung geben, die als Flexi-Rente bekannt ist. Diese ermöglicht es Selbstständigen, über die Einkommensgrenze hinaus in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, ohne ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen. Konkret bedeutet dies, dass Selbstständige ab 2024 bis zu 50 Prozent der Einkommensgrenze, also 3.150 Euro, zusätzlich zu ihrer selbstständigen Tätigkeit verdienen können, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenversicherungspflicht hat. Für jeden darüber hinausgehenden Euro müssen sie jedoch 40 Prozent an die Rentenversicherung abführen.

Beispiel
Der zuvor genannte Grafikdesigner verdient im Jahr 30.000 Euro. Durch die Flexi-Rente kann er zusätzlich bis zu 3.150 Euro verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Rentenversicherungspflicht hat. Verdient er jedoch 4.000 Euro zusätzlich, muss er 40 Prozent davon, also 1.600 Euro, an die Rentenversicherung abführen.

 

Hinzuverdienst bei Arbeitnehmern
Der Zusatzverdienst bezieht sich auf das zusätzliche Einkommen, das ein Arbeitnehmer neben seinem regulären Gehalt generiert. Dies kann durch eine Nebentätigkeit, Selbstständigkeit oder Kapitalerträge erfolgen. Der Zusatzverdienst ist wichtig, um das Einkommen zu erhöhen und somit den Lebensstandard zu verbessern. Zudem kann er helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder Rücklagen für die Zukunft zu bilden.
Seit 2024 können Arbeitnehmer bis zu 530 Euro monatlich verdienen, ohne Sozialabgaben und Steuern zahlen zu müssen, was ihren finanziellen Spielraum erhöht und die Arbeitsaufnahme fördert.

Beispiele

  1. Max ist Angestellter in einem Unternehmen und verdient monatlich 2.500 Euro brutto. Aufgrund der Einkommensgrenze kann er 530 Euro zusätzlich im Monat verdienen, ohne dass ihm Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden. Damit erhöht sich sein monatliches Einkommen auf 3.030 Euro.
  2. Lisa arbeitet geringfügig in einem Café und verdient monatlich 400 Euro. Sie kann bis zu 530 Euro zusätzlich im Monat verdienen, ohne dass ihr Arbeitgeber pauschale Sozialabgaben abführen muss, wodurch sich ihr monatliches Einkommen auf 930 Euro erhöht.

 

Hinzuverdienst bei Arbeitslosen
Bis zu 100 Euro können Empfänger monatlich dazuverdienen, ohne Abzüge beim Bürgergeld.
Übersteigt der Verdienst diese Grenze, werden 20 Prozent des Einkommens bis zu einem Betrag von 538 Euro nicht angerechnet.
Höheres Einkommen kann jedoch das Bürgergeld kürzen oder entfallen lassen.
Einkommensarten und Freibeträge, wie für Kinder oder Werbungskosten, beeinflussen die Berechnung des Bürgergelds. Die genauen Regelungen variieren und sollten bei der zuständigen Behörde erfragt werden, um negative Auswirkungen auf das Bürgergeld zu vermeiden.

 

Hinzuverdienst bei Berufsunfähigkeit
Die Höhe des Hinzuverdienstes bei Berufsunfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell verschieden. In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Bedingungen variieren je nach Versicherungsvertrag und persönlicher Situation. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen bei der eigenen Versicherung oder einem Berater zu informieren.
Der Hinzuverdienst sollte das vorherige Einkommen nicht übersteigen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Üblicherweise liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 20-30% des letzten Bruttoeinkommens, aber es gibt Ausnahmen, etwa bei teilweiser Berufsunfähigkeit oder befristeten Renten. Die Art der Tätigkeit beeinflusst ebenfalls den erlaubten Hinzuverdienst.

Tipps:

  1. Personen, die als berufsunfähig gelten, können unter Umständen trotzdem arbeiten, müssen dies jedoch mit ihrer Versicherung abstimmen, um nicht ihre Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) zu riskieren.
  2. Bei einer zusätzlichen Beschäftigung sollte die Arbeitszeit weniger als die Hälfte der vorherigen betragen und das Einkommen maximal 80 Prozent des früheren betragen.
  3. Versicherungen schließen oft Tätigkeiten aus, die dem vorherigen Lebensstandard entsprechen. Dies bezieht sich auf Einkommen, sozialen Status und Anerkennung. Bei vergleichbarer neuer Tätigkeit kann die BU-Rente verloren gehen.

Zusammenfassung
Hinzuverdienste sind Einkünfte neben der Hauptquelle oder Rente.

  • Für Rentner, die vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen, gibt es eine Verdienstgrenze von 44.590 Euro (Stand 2024), oberhalb derer die Rente reduziert wird. Ab dem gesetzlichen Rentenalter gibt es keine Grenze für Hinzuverdienste.
  • Es gibt unterschiedliche Regelungen für verschiedene Rentenarten wie Alters-, Erwerbsminderungs- und Witwenrenten.
  • Selbstständige, die gesetzlich rentenversichert sind, haben eine Einkommensgrenze von 6.300 Euro. Ab 2024 gibt es die Flexi-Rente, die es Selbstständigen erlaubt, mehr zu verdienen, ohne die Rentenversicherungspflicht zu verlieren.
  • Arbeitnehmer dürfen ab 2024 bis zu 530 Euro monatlich zusätzlich verdienen, ohne Sozialabgaben oder Steuern zu zahlen.
  • Bei Arbeitslosigkeit können 100 Euro ohne Abzug zum Bürgergeld hinzuverdient werden.
  • Bei Berufsunfähigkeit variiert der erlaubte Hinzuverdienst und sollte mit der Versicherung abgestimmt werden.

 

Synonyme - Zusatzverdienst
Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient dazu, Hinterbliebene durch die Kompensation des wegfallenden Einkommens des verstorbenen Angehörigen finanziell abzusichern. Die Höhe der Hinterbliebenenrente wird im Einzelfall berechnet, da sie sich aus den gesetzlichen Rentenansprüchen des Verstorbenen ergibt.

Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Hinterbliebene, dessen verstorbener Partner mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder aber vorzeitig einen Rentenanspruch erworben hat. Des Weiteren kommt es auf das familiäre Verhältnis zwischen Verstorbenen und Antragstellern an. Dies, zumal es mehrere Arten von Hinterbliebenenrenten gibt:

  • Witwenrente
    Eine Witwenrente kommt in Betracht, wenn ein Ehepartner verstirbt. Die Besonderheit bei der Witwenrente ist die Unterteilung in altem und neuem Recht nach Geburts- und Hochzeitsdaten. Eine weitere Abgrenzung erfolgt in eine kleine oder in eine große Witwenrente. Hier spielt die Altersgrenze eine übergeordnete Rolle, die sich kontinuierlich ändert. Bei Anspruch auf die große Witwenrente hat der Hinterbliebene entweder die Altersgrenze noch nicht erreicht oder noch ein minderjähriges Kind in der Erziehung, sodass die Rentenhöhe nach als altem Recht 60 % oder nach neuem Recht 55 % der Rentenansprüche des Verstorbenen beträgt. Hinterbliebene, die unterhalb der Altersgrenze liegen, können die kleine Witwenrente beantragen, die ein Viertel der Rentenansprüche des Verstorbenen ausmacht. Ist das Mindestalter erreicht, wird die kleine Rente in die große Witwenrente umgewandelt. Grundsätzlich wird die Witwenrente in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners in voller Höhe ausgezahlt.

  • Waisenrente
    Eine Waisenrente kommt in Betracht, wenn ein Elternteil verstirbt. Bis zu ihrem 18. Geburtstag haben Kinder einen Anspruch auf Waisenrente, wenn ein Elternteil verstorben ist. In diesen Bereich fällt auch die Halbwaisenrente in einer Höhe von 10 % der Rentenansprüche des Verstorbenen. Versterben beide Elternteile, wird eine Vollwaisenrente in Höhe von 20 % der Rentenansprüche der Eltern ausgezahlt. Waisenrenten können auch über das 18. Lebensjahr hinaus weitergeführt werden, sofern eine Ausbildung, ein Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr durchgeführt wird oder eine Behinderung besteht. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann eine Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr ausgezahlt werden.

  • Erziehungsrente
    Eine Erziehungsrente wird hingegen nach einer Scheidung ausgezahlt. Ein Anspruch auf diese Art der Hinterbliebenenrente besteht dann, wenn gemeinsame und minderjährige Kinder zu dem Zeitpunkt vorhanden sind, an dem ein Ex-Ehepartner verstirbt. Natürlich gilt dies nur, wenn der hinterbliebene Partner die Kinder erzieht. Die Erziehungsrente wird bis zum 18. Geburtstag der Kinder ausgezahlt. Die Rente kann unbegrenzt ausgezahlt werden, wenn das jeweilige Kind unter einer Behinderung leidet.

Ein Antrag auf Hinterbliebenenrente sollte möglichst zeitnah nach dem Tod des Angehörigen gestellt werden. Unter Umständen; beispielsweise für den kurzfristigen Ausgleich von Beerdigungskosten, kann ein Vorschuss beantragt werden, der drei Monatsrenten als Einmalzahlung beinhaltet.

Ehepartner haben die Möglichkeit, ein Rentensplitting zu vereinbaren. In diesen Fällen wird eine verbindliche Entscheidung darüber getroffen, ob jeder nur seine selbst erarbeitete Rente ausgezahlt bekommt oder aber die Rentenansprüche geteilt werden sollen. Die Entscheidung für ein Rentensplitting, nach dem die Rentenansprüche beider Partner addiert und später je zur Hälfte ausgezahlt werden, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung für ein Rentensplitting hebt die Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente auf. Auch nach dem Tod des Ehepartners wird dann keine zusätzliche Hinterbliebenenrente ausgezahlt.

Heredität

Bei der Heredität handelt es sich um einen Fachbegriff aus der Medizin und Biologie, der sich mit der Vererbungslehre beschäftigt. Mit Heredität wird die Weitergabe von in den Genen befindlichen Erbanlagen von einer Generation an ihre Nachkommen beschrieben, wodurch ähnliche Merkmale und Eigenschaften begründet werden können. Als Grundlage der Erbanlagen wird die DNA als Erbsubstanz betrachtet.

Die Heredität ist demnach ein Bestandteil der tierischen und menschlichen Vererbungslehre sowie der pflanzlichen Genforschung. Gene können starke Eigenschaften vorweisen, die sich auch bei folgenden Generationen durchsetzen. Das Erbgut des Menschen hat beispielsweise einen Einfluss auf Hautfarbe, Haarfarbe, Größe, Gesichtsform, Körperform und Augenfarbe. Des Weiteren können auch Gesichtszüge, Begabungen, Talente und Intelligenz vererbt werden. Auf der anderen Seite betrifft Heredität jedoch auch die Vererbung von Krankheiten. Bestimmte Krankheiten können danach auch in Folgegenerationen wieder auftreten.

Aus diesem Grund hat die Heredität auch einen Einfluss auf das Versicherungswesen.

In Personenversicherungen können anomale Risiken nur unter erschwerten Bedingungen versichert werden. Ursachen von anomalen Risiken können Gesundheitszustände sein, die von der Norm abweichen oder aber körperliche und geistige Erkrankungen. Bei einigen Versicherungen wird auch eine Vorbelastung durch Heredität oder ein Beruf mit einer hohen Unfallwahrscheinlichkeit problematisch. Eine Folge dieser erschwerten Bedingungen könnte ein höherer Beitrag sein. Auch eine staffelweise Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme kommt in Betracht, sofern der Versicherungsfall in den ersten Jahren nach Vertragsschluss eintritt. Grundlage für die von der Versicherung zu treffende Entscheidung über anomale Risiken ist eine Risikoprüfung.

Der medizinische Begriff der Heredität beschreibt in diesem Zusammenhang die Überprüfung der gesundheitlichen Erbanlagen im Hinblick auf die eigene und die familiäre Krankengeschichte. Diese Prüfung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft bei Personenversicherungen wie etwa Lebensversicherungen im Rahmen einer möglichen Risikoübernahme.

Synonyme - Erblichkeit, Vererbbarkeit, Vererbung,Heritabilität
Heilbehandlung

Nach der Definition handelt es sich bei einer Heilbehandlung um eine ärztliche Tätigkeit, die durch eine Krankheit verursacht worden ist, sofern die ärztliche Leistung in Art und Umfang in den Bereich der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf eine Heilung, Verbesserung oder Linderung der Erkrankung abzielt.

Eine Heilbehandlung setzt also eine Heilung nicht zwingend voraus, sondern kann auch in den Bereich der Diagnose, Therapie, Prävention oder Rehabilitation fallen. Ausgeschlossen von den Heilbehandlungen werden je nach Anwendungsbereich kosmetische Verbesserungen, verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Wichtig ist der Begriff der Heilbehandlung im Versicherungswesen.

Eine Heilbehandlung kann ambulant oder stationär erfolgen. Zu den ambulanten Heilbehandlungen gehören zum Beispiel ärztliche Untersuchungen und Beratungen (auch zahnmedizinisch), Therapien, Operationen, Medikamente, Verbandsmittel, Zahnersatz, Hilfsmittel und Heilmittel. Bei den stationären Heilbehandlungen handelt es sich um die Behandlung, Krankenpflege, Unterbringung und Verpflegung in einer dafür zugelassenen medizinischen Einrichtung.

In der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) haben Versicherte einen Anspruch auf Krankenbehandlungen und Heilbehandlungen, wenn sie erforderlich sind, um Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen, einer Verschlimmerung entgegenzuwirken oder damit verbundene Beschwerden zu lindern. Zu den Heilbehandlungen gehören hier auch die ärztlichen, zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen sowie künstliche Befruchtungen.

Die PKV (private Krankenversicherung) ersetzt im Versicherungsfall je nach Vertrag und Tarif die Aufwendungen für Heilbehandlungen. Bei der Krankenhaustagegeldversicherung wird für stationäre Heilbehandlungen Krankenhaustagegeld ausgezahlt. In allen Fällen müssen die Heilbehandlungen medizinisch notwendig sein, die versicherte Person betreffen und eine Krankheit oder einen Unfall als Ursache haben. Versicherungsfälle beginnen mit der Heilbehandlung und enden nach einem medizinischen Befund, der aussagt, dass keine weitere Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.

Haustiere

Nach der offiziellen Definition handelt es sich bei Haustieren um Tiere, die durch Domestikation aus ursprünglichen Wildtieren hervorgegangen sind. Haustiere werden sowohl als Nutztiere wie auch als Heimtiere gezüchtet und gehalten. Zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland gehören Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel sowie diverse Aquarien- und Terrarien-Bewohner.

Auch für Haustiere werden zahlreiche Versicherungen angeboten. Hierzu gehören

Tierkrankenversicherungen

Diese sollen die Gesundheit von Haustieren unterstützen und schützen. Bei einer Tierkrankenversicherung bezieht sich der Schutz auf die Erstattung von Kosten für veterinärmedizinische Behandlungen. Je nach Vertrag und Tarif können auch Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen unter den Versicherungsschutz gestellt werden. Separate OP-Kostenversicherungen für Haustiere übernehmen hingegen nur die Kosten für operative Eingriffe einschließlich der Nachbehandlung. Tierkrankenversicherungen leisten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Versichert werden häufig nur gesunde Haustiere.

Tierhalterhaftpflichtversicherungen

Besonders wichtig kann jedoch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sein, was insbesondere für Hundehalter oder Pferdehalter gilt. Halter von Haustieren haften in unbegrenzter Höhe für Schäden, die ihr Haustier verursacht hat. Selbst bei „gut erzogenen“ Haustieren können Personen-, Sach- und Vermögensschäden niemals ausgeschlossen werden. Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen Halter von Haustieren vor diesem finanziellen Risiko und übernehmen berechtigte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Unberechtigte Forderungen wehrt die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch im Namen des Versicherungsnehmers ab.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen werden nach dem individuellen Bedürfnis nach Sicherheit abgeschlossen und können Versicherungssummen bis zu 30 Millionen Euro beinhalten. Unter den Versicherungsschutz fallen dann neben dem eigentlichen Halter des Haustiers auch Miteigentümer, Mithalter oder Betreuer bzw. Hüter.

Synonyme - Haustierversicherung
Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung sichert den Hausrat gegen Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder ausgetretenes Leitungswasser entstehen können. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgüter und Wertsachen, die sich in der Wohnung oder dem Haus befinden und zur Lebensführung sowie Hauswirtschaft benötigt und verwendet werden.

Der Abschluss einer Hausratversicherung wird immer dann als sinnvoll erachtet, wenn ein Versicherungsnehmer nicht in der Lage wäre, den kompletten Verlust seines Hausrates selbst wieder auszugleichen. Dies gilt insbesondere bei einer wertvollen Einrichtung und dem Vorhandensein von zahlreichen Wertsachen.

Welche Schäden von der Hausratversicherung in welchem Umfang übernommen werden, wird in den Versicherungsbedingungen geregelt. Zwar unterscheiden sich die Tarife von Gesellschaft zu Gesellschaft, aber grundsätzlich gelten folgende Regelungen:

  • Der Versicherungsort ist eine private Wohnung oder ein Haus, in dem der Versicherungsnehmer dauerhaft wohnt. Hierzu gehören auch Terrassen, Kellerräume, Anbauten und privat genutzte Garagen oder Räume in näherer Umgebung.

Nicht zum Versicherungsort gehören jedoch Räume mit einem separaten Eingang, die ausnahmslos beruflich oder gewerblich genutzt werden. Eine beruflich genutzte Garage oder Werkstatt fällt nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Ein in Haus oder Wohnung befindliches Arbeitszimmer kann hingegen abgesichert werden.

Der versicherte Hausrat muss sich auch nicht immer im eigenen zu Hause befinden. Wird beispielsweise im Urlaub ein versicherter Wertgegenstand gestohlen, kann die Hausratversicherung auch diesen Schaden ersetzen. Häufig werden die Regelungen für Reisen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Für den Fall, dass die Kinder der Familie eine eigene Wohnung haben und sich im Moment in einer Ausbildung oder in einem freiwilligen Jahr befinden, kann auch in diesen Fällen und für deren Hausrat die eigene Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung greifen.

  • Unter den Basisschutz der Hausratversicherung fallen Schadensereignisse aus den Bereichen Brand und Blitzschlag. Bei Blitzschäden deckt die Versicherung auch die daraus resultierenden Schäden aus Überspannungen, Explosionen der Implosionen ab. Des Weiteren tritt die Hausratversicherung auch bei Einbruchdiebstahl oder versuchtem Einbruchdiebstahl sowie bei Vandalismus ein. Kommt der Hausrat aufgrund des Austritts von Leitungswasser zu Schaden, so können auch diese Schäden über die Hausratversicherung abgewickelt werden. Auch Naturgefahren wie Hagel oder Sturm sind mitversichert.
  • Unter den Schutz der Hausratversicherung fällt der Hausrat, zu dem beispielsweise Möbel, Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgegenstände, Elektrogeräte und Kleidungsstücke gehören. Auch geliehene Gegenstände und Sachen fallen unter den Versicherungsschutz. Eine Einbauküche fällt dann unter den versicherten Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer selbst die Küche eingebaut, gekauft und dafür bezahlt hat. Gleiches gilt für Bodenbeläge, die der Versicherungsnehmer als Mieter in die versicherte Wohnung eingebracht hat. Je nach Gesellschaft und Tarif können auch Markisen, Gartenmöbel und privat genutzte Antennen im Außenbereich als Hausrat versichert werden.
  • Im Falle eines Schadens erstattet die Hausratversicherung den versicherten Hausrat zum Neuwert. Dies vor dem Hintergrund, dass beispielsweise eine beschädigte Couch, die schon einige Jahre alt ist, wieder neu angeschafft werden muss. Wertsachen werden hingegen nur bis zu einer gewissen Obergrenze erstattet. Häufig beläuft sich diese Grenze auf 20 % bis 25 % der vereinbarten Versicherungssumme.

Über die Erstattung zum Neuwert hinaus trägt die Hausratversicherung auch Folgekosten, die durch den Schadensfall entstanden sind. Hierzu zählen je nach Tarif Reparaturkosten, Bewachungskosten, Aufräumkosten oder Kosten für die Unterbringung, wenn die versicherten Räumlichkeiten aufgrund des Schadensereignisses nicht sofort wieder genutzt werden können. Hierfür gilt oft eine zeitliche Begrenzung.

Ausgezahlt werden die Beträge abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Nicht erstattet werden Schäden, bei denen Gegenstände des Hausrats ohne Anlass heruntergefallen oder einfach kaputt gegangen sind. Auch Diebstähle außerhalb der Wohnung, die ohne Gewaltanwendung durchgeführt wurden, fallen nicht immer unter den Versicherungsschutz. Schäden durch innere Unruhen, Kernenergie und Krieg werden von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Bei Fahrrädern, die außerhalb des Versicherungsortes gestohlen werden, muss die Hausratversicherung nicht zwingend zur Leistung verpflichtet sein. Hier bedarf es mitunter eines kostenpflichtigen Versicherungszusatzes oder einer separaten Fahrradversicherung.

Weitere zusätzliche Bausteine einer Hausratversicherung decken Schmor- und Sengschäden durch Hitze und Feuer sowie Wasserschäden durch Aquarien oder Reinigungsarbeiten ab. Erweitert werden kann eine Hausratversicherung auch durch die Absicherung von Elementarschäden. Elementarschäden entstehen durch Erdbeben, Hochwasser oder Überschwemmungen. Zusätzliche Bausteine erhöhen die jeweilige Prämie.

Empfohlen wird, beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf zu achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert wird. Falls Türen offen gelassen werden oder Kerzen kurzfristig unbeaufsichtigt brennen, kann dies im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Durch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag werden auch solche Schäden mitversichert. Letztendlich soll eine Hausratversicherung auf die individuellen Lebensumstände zugeschnitten abgeschlossen werden, da diese Versicherung vor einem potenziellen finanziellen Ruin schützen soll.

 

Hausrat

Als Hausrat werden alle in einer Wohnung oder in einem Haus befindlichen und zur Lebensführung bzw. zur Hauswirtschaft notwendigen Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände von Privatpersonen bezeichnet. Der Hausrat stellt einen wesentlichen Teil des (Privat-)Vermögens eines Haushaltes dar. Aus diesem Grund müssen sich auch mehrere Rechtsgebiete und Versicherungszweige mit dem Hausrat beschäftigen. Nicht immer ist es einfach, den Hausrat von anderen Gütern abzugrenzen.

Unterteilt werden kann Hausrat in vier Bereiche:

  1. Einrichtung
    Möbel, Bodenbeläge, Dekoration, Bilder usw..
  2. Gebrauchsgegenstände
    Haushaltsgeräte, Kommunikationstechniken, Küchengeräte, Geschirr, Bücher, Bekleidung, Unterhaltungselektronik, Tonträger usw..
  3. Verbrauchsgüter
    Nahrungsmittel, Genussmittel usw..
  4. Wertsachen
    Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Antiquitäten usw..

Im Versicherungswesen kann eine Hausratversicherung den Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus absichern. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können von einer Hausratversicherung auch Markisen, Boote, Arbeitsgeräte für die Ausübung des Berufs, Rasenmäher und von Mietern eingebrachte Gegenstände oder Sachen mitversichert werden. Wenn zum Hausrat besonders viele Wertsachen gehören, wird die Hausratversicherung eine Haftungsgrenze festlegen und empfehlen, den Vertrag mit einer Selbstbeteiligung abzuschließen.

Haushaltsglasversicherung

Eine Haushaltsglasversicherung ist ein ergänzender Baustein zur Hausratversicherung. Über die Haushaltsglasversicherung können Schäden an der Mobiliarverglasung, an den Fenstern bis hin zu Schäden an Ceranfeldern und anderen Glaskeramik-Kochfeldern abgesichert werden. Gegen Aufpreis können zusätzlich auch größere Terrarien oder Aquarien mitversichert werden. Einige Gesellschaften bieten sogar eine Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit an.

Die Gebäudeverglasungen an Fenstern und Türen fallen nicht unter den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, die bei einem Einbruchdiebstahl entstanden sind. Eine Haushaltsglasversicherung erweitert den Schutz einer Hausratversicherung.

Zu den Leistungen gehören je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif

Glasbruch an:

  • Glasscheiben und Kunststoffscheiben wie Fenstern, Türen, Balkonen, Wintergärten, Terrassen, Wetterschutzvorbauten, Veranden, Loggien, Sonnenkollektoren und Duschkabinen.
  • Glasscheiben wie Bildern, Vitrinen, Schränken, Aquarien, Spiegeln, Terrarien. Ausgenommen hiervon sind einfache Hohlgläser wie etwa Trinkgläser.
  • Glasplatten und Glaskeramik-Kochflächen.
  • Sichtfenstern von Öfen, Elektrogeräten und Gasgeräten.

Übernahme von Kosten für

  • die Erneuerung von Anstrichen, Schriften, Verzierungen, Malereien, Scheibenfolierungen, Glas- und Spiegelplatten.
  • Sonnenflach- oder Vakuum-Röhrenkollektoren.
  • Profilgläser, Lichtkuppeln oder Glasbausteinen.

Darüber hinaus übernimmt die Haushaltsglasversicherung die Kosten für Glasbruch an der Gebäudeverglasung. Ausgenommen hiervon sind Beleuchtungsgläser in Einfamilienhäusern. Je nach Versicherungsgesellschaft werden auch Schäden übernommen, die fahrlässig vom Versicherungsnehmer selbst oder seiner Familie herbeigeführt worden sind.

Bei der Haushaltsglasversicherung handelt es sich um eine Naturalersatz-Versicherung, die unabhängig vom Verschulden einen Ersatz in gleicher Art und Güte leistet. Haushaltsglasversicherungen werden dann empfohlen, wenn beispielsweise viele Kinder für ein erhöhtes Risiko sorgen könnten. Wohnungen im Erdgeschoss oder Häuser mit überdurchschnittlich großen und teuren Glasflächen können ebenfalls von einer Haushaltsglasversicherung profitieren.

Bei Vorhandensein einer Photovoltaikanlage wird jedoch wegen dem erhöhten finanziellen Risiko häufig zu einer separaten Photovoltaik-Versicherung geraten. Diese Versicherung nutzt das Prinzip der Allgefahrendeckung. Hiernach werden Schäden nicht nur bei Hagelschaden oder Diebstahl erstattet, sondern auch bei Fahrlässigkeit, Bedienungsfehlern und vielen anderen Risiken.

Haus- und Wohnungsschutzbrief

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief gilt als zusätzlicher Baustein der Hausratversicherung. Ein separater Versicherungsvertrag sowie die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sind nicht möglich. Durch einen Haus- und Wohnungsschutzbrief sichert sich der Versicherungsnehmer für Notfälle ab, bei denen beispielsweise Kosten für einen Schlüsseldienst entstehen könnten.

Eine Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer (inklusive Blitzschäden und Überspannungsschäden), Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus entstehen könnten. Kosten für Kammerjäger, Schlüsseldienste und an den Feiertagen eingesetzte Handwerker übernimmt die Hausratversicherung jedoch nicht. Aus diesem Grund bieten einige Versicherungsgesellschaften den Zusatzbaustein Haus- und Wohnungsschutzbrief als Deckungserweiterung an. Mit dem als Vollkaskoschutz deklarierten Angebot richten sich Versicherungsgesellschaften sowohl an Mieter als auch an Eigentümer.

Je nach Tarif in der Hausratversicherung und zusätzlicher Deckungserweiterung durch den Haus- und Wohnungsschutzbrief erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgende Risiken und Kosten für:

  • die Öffnung von Wohnung oder Haus durch einen Schlüsseldienst.
  • Handwerker, die technische Haushaltsgroßgeräte reparieren.
  • Handwerker, die Reparaturen an der Heizung und im Sanitärbereich durchführen.
  • Rohrreinigungsservices.
  • den Kammerjäger bei Befall durch Schädlinge wie Ratten.
  • die Entfernung und den Abtransport von Wespen-, Bienen- oder Hornissen-Nestern.
  • die Kinderbetreuung in einem Notfall.
  • eine 24-Stunden-Services.
  • Rechtsberatung privaten Bereich.
  • eine Ersatzwohnung im Notfall.
  • die Unterbringung von Haustieren.
  • eine Notheizung.
  • Soforthilfe beim Verlust von Zahlungsmitteln im Ausland.

Die Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief können allerdings zwischen den Versicherungsgesellschaften stark variieren. Häufig werden die Leistungen auf einen Betrag in Höhe von 500,00 € pro Schadensfall und die jährlichen Leistungspflichten auf bis zu 1.500,00 € beschränkt.

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief kann für Mieter interessant sein, wenn sie gemäß ihrem Mietvertrag an den Kosten für Reparaturen beteiligt werden und dann die Kosten für Sanitär-Reparaturen oder Rohrreinigungen von der Versicherung erstattet bekommen. Für eine Schädlingsbekämpfung muss jedoch grundsätzlich der Vermieter aufkommen. Empfehlenswert ist ein Haus- und Wohnungsschutzbrief insbesondere dann, wenn Versicherungsnehmer über die Leistungen der Hausratversicherung zusätzlich abgesichert werden möchten. Im Vergleich zur Leistungshöhe fällt der zusätzliche Beitrag für den Haus- und Wohnungsschutzbrief nur minimal aus.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die durch das betreffende Grundstück oder Gebäude verursacht werden. Sie ist also eine Absicherung für den Haus- oder Grundbesitzer, falls Dritte durch das Eigentum des Versicherungsnehmers zu Schaden kommen. Dabei können sowohl Personen- als auch Sachschäden abgedeckt sein. Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter variieren.

Versicherte Risiken
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die im Zusammenhang mit dem betreffenden Grundstück oder Gebäude stehen:

  1. Haftpflicht für Personen- und Sachschäden
    Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt in erster Linie Personen- und Sachschäden ab, die durch das versicherte Grundstück oder Gebäude verursacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Sturz- oder Rutschunfälle auf dem Gehweg vor dem Haus, Schäden an Fahrzeugen durch herabfallende Dachziegel oder auch Verletzungen durch mangelhafte Treppen oder Geländer. Auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder herunterfallende Gegenstände entstehen, sind in der Regel versichert.

  2. Haftpflicht für Vermieter
    Als Vermieter eines Grundstücks oder Gebäudes ist man ebenfalls in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert. Das bedeutet, dass Schäden, die durch Mängel oder Gefahren im Mietobjekt entstehen, durch die Versicherung abgedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Wasserschäden durch undichte Rohre, Schimmelbildung oder auch Schäden durch fehlerhafte Elektroinstallationen.

  3. Haftpflicht für Eigentümergemeinschaften
    Auch Eigentümergemeinschaften sind in der Regel in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert. Das bedeutet, dass Schäden, die durch gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Aufzug oder Gartenanlage entstehen, durch die Versicherung abgedeckt sind. Auch Schäden, die durch Besucher oder Handwerker in diesen Bereichen verursacht werden, sind in der Regel versichert.

  4. Haftpflicht für unbebaute Grundstücke
    Nicht nur bebaute Grundstücke, sondern auch unbebaute Grundstücke können versichert werden. Hierbei geht es vor allem um Schäden, die durch das Grundstück selbst verursacht werden, wie zum Beispiel durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste. Auch Schäden durch Wildtiere, die das Grundstück betreten, können in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt sein.

  5. Haftpflicht für Schäden an Dritten
    Neben Schäden, die durch das versicherte Grundstück oder Gebäude entstehen, sind auch Schäden an Dritten durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die durch Handwerker oder Dienstleister verursacht werden, die auf dem Grundstück tätig sind. Auch Schäden, die durch Besucher oder Mieter entstehen, können in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert sein.

  6. Haftpflicht für Schäden an eigenen Sachen
    In einigen Fällen können auch Schäden an eigenen Sachen durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn durch einen versicherten Schaden an Dritten auch eigene Sachen beschädigt werden. Zum Beispiel wenn ein Besucher aufgrund eines Schadens am Treppengeländer stürzt und dabei auch das eigene Handy beschädigt wird.

  7. Haftpflicht für Schäden durch Mieter
    Auch Schäden, die durch Mieter verursacht werden, können in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert sein. Dies gilt vor allem für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Brand oder Wasserschäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Mietwohnung entstehen.

  8. Haftpflicht für Schäden durch Gefahrenquellen
    Eine wichtige Rolle spielt auch die Absicherung von Schäden durch Gefahrenquellen auf dem Grundstück oder im Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch defekte Heizungsanlagen, undichte Wasserleitungen oder auch durch herabstürzende Dachziegel. Auch Schäden durch natürliche Gefahren wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung können in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert sein.

Sinnhaftigkeit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Für Haus- und Grundbesitzer ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eine wichtige Absicherung, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen. Denn als Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes trägt man eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und Unversehrtheit von Dritten, die sich auf dem eigenen Grundstück aufhalten. Kommt es zu einem Schaden, kann dies schnell hohe Kosten verursachen, die ohne Versicherungsschutz vom Haus- oder Grundbesitzer getragen werden müssen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Schadensregulierung und schützt somit das Vermögen des Versicherungsnehmers.

Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für alle Haus- und Grundbesitzer sinnvoll, die ein Grundstück oder Gebäude besitzen oder vermieten. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Immobilienbesitzer. Auch für Eigentümer von unbebauten Grundstücken kann eine solche Versicherung sinnvoll sein, da auch hier Risiken wie herabfallende Äste oder ungesicherte Baugruben bestehen. Besonders für Vermieter ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unverzichtbar, da sie in der Regel eine höhere Haftung tragen als private Hausbesitzer.

Kosten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können je nach Anbieter und individuellen Faktoren wie Größe und Lage des Grundstücks oder Gebäudes variieren. In der Regel sind die Beiträge jedoch vergleichsweise günstig und liegen im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. Die genauen Kosten können durch einen individuellen Versicherungsvergleich ermittelt werden.

Zusammenfassung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Folgen durch Schäden an Dritten, die durch ihr Grundstück oder Gebäude entstehen. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, einschließlich Risiken für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und unbebaute Grundstücke. Diese Versicherung ist für alle Haus- und Grundbesitzer, auch Vermieter, empfehlenswert, da sie vor hohen Kosten bei Schadensfällen schützt. Die Beiträge sind meist günstig und variieren je nach Anbieter und individuellen Gegebenheiten. Ein Vergleich verschiedener Angebote ist sinnvoll, um optimale Konditionen zu finden.

Hauptfälligkeit

Als Hauptfälligkeit wird im Versicherungswesen der Zeitpunkt beschrieben, an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt. Gleichzeitig bedeutet Hauptfälligkeit aber auch, dass die Versicherungsprämie zur Zahlung fällig wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Prämie entrichtet wird, steht die Versicherungsgesellschaft auch unter Leistungspflicht. 

In der Kfz-Versicherung kann mit der Hauptfälligkeit auch das Datum verstanden werden, an dem der Versicherungsvertrag ausläuft. Bei vielen Kfz-Versicherungen ist dies der 31. Dezember. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages, verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr. Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss mindestens vier Wochen vor der Hauptfälligkeit ausgesprochen werden; also in der Regel zum 30.11.. Auch bei der Kfz-Versicherung muss zur Hauptfälligkeit die Prämie entrichtet werden.

Zahlreiche Gesellschaften bieten im Bereich der Hausratversicherungen oder Unfallversicherungen mittlerweile auch sogenannte „unterjährige“ Hauptfälligkeiten an. Wird zum Beispiel ein Vertrag im März abgeschlossen, so läuft dieser auch im März des Folgejahres aus. Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen. Eine unterjährige Hauptfälligkeit kann den Vorteil haben, dass die Beiträge nicht auch noch neben vielen anderen Abbuchungen direkt zu Beginn des Jahres fällig werden und übermäßig belasten.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung wird jedes Jahr der Schadenfreiheitsrabatt neu berechnet. Musste im Vorjahr kein Schaden reguliert werden, erhöht sich der Schadensfreiheitsrabatt und der Versicherungsnehmer erhält einen entsprechenden Nachlass. Stichtag zur Berechnung der Rabatte ist immer der 01. Januar. Von der neuen Schadenfreiheitsklasse profitieren Versicherungsnehmer jedoch erst bei der nächsten Prämienzahlung, die bei unterjähriger Hauptfälligkeit und jährlicher Zahlungsweise auch nach dem 01. Januar fällig sein könnte.

Härtefallregelung

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Härtefällen um Sachverhalte, die in erheblichem Umfang vom Normalfall abweichen. Bei derart atypischen Fällen mit erheblichen Abweichungen gelten Ausnahmeregelungen oder Entscheidungen, die Ausnahmen rechtfertigen.

Eine Härtefallregelung ist insbesondere ein Begriff aus der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsnehmer in der GKV sollen nach der Härtefallregelung nicht unzumutbar stark belastet werden. Dies gilt insbesondere für die nach § 61 SGB V zu begleichenden Zuzahlungen für einige Leistungen der Krankenkassen. Durch die Härtefallregelung ist es daher möglich, dass Zuzahlungen lediglich bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze bezahlt werden müssen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % vom jährlichen Bruttoeinkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Die Belastungsgrenze wird dadurch ermittelt, dass das jährliche Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen aufaddiert wird. Hierzu gehören Arbeitsentgelte, Sonderzahlungen, Einkommen aus selbstständigen Tätigkeiten, Arbeitslosengelder, Renten, Unterhalt, Mieteinnahmen, Pensionen, Zinserträge und andere Zuwendungen. Nach der Summenberechnung werden die jährlichen Freibeträge abgezogen.

Bei chronisch Kranken greift die Härtefallregelung schon bei einer Belastungsgrenze von 1 % der Jahres-Bruttoeinnahmen, aus denen der Lebensunterhalt bestritten werden muss. Wer als chronisch Kranker von dieser Härtefallregelung profitieren kann, ergibt sich aus den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Chronikerregelung. In Bezug auf die Versorgung mit Zahnersatz gibt es abweichende Vorgaben für die Härtefallregelung.

Handyversicherung

Bei der Anschaffung eines neuen Handys oder Smartphones wird Kunden häufig gleichzeitig eine Handyversicherung angeboten. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich bei mobiler Kommunikationselektronik um Geräte von hohem Wert handelt.

Handyversicherungen ersetzen je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif Beschädigungen durch ein Herunterfallen des Smartphones. Zerspringt dabei zum Beispiel das Display des Handys, dann zahlt die Smartphoneversicherung die Reparatur. Dies jedoch nur, wenn die Umstände des Herunterfallens nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen worden sind. Auch Feuchtigkeitsschäden, die die Funktion des Handys beeinträchtigen, können über eine Handyversicherung abgedeckt werden. In diesem Bereich werden jedoch häufig Witterungseinflüsse ausgeschlossen. Die Absicherung von Diebstahl Schäden erfordert bei vielen Versicherungsgesellschaften einen zusätzlichen Tarif. In manchen Handyversicherungen sind jedoch auch Schäden durch Fehler in der Bedienung mitversichert. Welche Bedienungsfehler jedoch unter den Versicherungsschutz fallen, muss genau in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden.

Bei Handyversicherungen ist darauf zu achten, ob der Neuwert oder Zeitwert des Smartphones bei einem „Totalschaden“ erstattet wird. Gute Smartphoneversicherungen erstatten ein neuwertiges Ersatzgerät, während andere Gesellschaften ein Austauschgerät zum Zeitwert anbieten. In Anbetracht der Tatsache, dass Smartphones bereits nach ein paar Monaten enorm an Wert verlieren, sollte jeder über die Notwendigkeit einer Handyversicherung nachdenken. Auch die Reparatur eines hochwertigen Displays kostet heute in etwa so viel wie die Versicherungsprämien für ein Jahr.

Es gibt auch Vertragsmodalitäten, die nur auf die Erstattung von Reparaturkosten abzielen. Des Weiteren kann auch bei einer Handyversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Ausschlaggebend für den Vergleich von Handyversicherungen ist nicht das Gerät selbst, sondern der Kaufpreis.

Im Allgemeinen können Handyversicherungen nur bei außergewöhnlich teuren Smartphones empfohlen werden. Für normale Geräte und bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten erscheint eine zusätzliche Absicherung als nicht unbedingt notwendig.

Synonyme - Smartphoneversicherung
Handelsbestand

Die Finanzinstrumente von Kreditinstituten, die nicht zur Liquiditätsreserve oder zum Anlagebestand gehören, werden Finanzinstrumente im Handelsbestand genannt. Der Handelsbestand ist demnach eine Kategorie für die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten.

Entweder umfasst ein Handelsbestand Wertpapiere, die mit einer kurzfristigen Absicht der Veräußerung erworben worden sind oder aber als derivative Finanzinstrumente gelten. Im Handelsbestand können sich auch Wertpapiere befinden, die Teil eines gemeinschaftlichen Portfolios sind, durch das kurzfristige Gewinne vor dem Hintergrund von Kursschwankungen erzielt werden sollen.

Bei Versicherungsunternehmen kann entsprechend der Aufteilung von Kapitalanlagen gemäß der RechVersV (Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) der Handelsbestand auf Aktien, Anlageklassen, Investmentanteile, Inhaberschuldverschreibungen sowie andere nicht-festverzinsliche sowie festverzinsliche Wertpapiere und Kapitalanlagen angewendet werden.

Banken müssen Finanzinstrumente im Handelsbestand zum Zeitwert abzüglich des Risikoabschlags bewerten. Die Positionen des bankaufsichtsrechtlichen Handelsbuches werden im KWG (Kreditwesengesetz) definiert. Grundsätzlich wird von einer Übereinstimmung von Handelsbestand und Handelsbuch ausgegangen. Der Handelsbestand dient Banken zur Erzielung eigener Handelsgewinne. Kurzfristige Wiederverkäufe von Wertpapieren oder Derivaten können wegen Marktpreisschwankungen oder Margen zwischen Ein- und Verkaufspreisen zu Gewinnen führen, die dem Handelsbestand zuzurechnen sind.

In Bezug auf die kurzfristige Realisierung von Gewinnen stimmt der Handelsbestand nach der im HGB (Handelsgesetzbuch) verankerten Definition der Kategorie held for trading nach IFRS (International Financial Reporting Standards) überein. In Bezug auf Derivate gibt es jedoch Unterschiede.

Halbzwingende Vorschrift

Die wichtigste Rechtsgrundlage für alle Fragen in Bezug auf Versicherungen ist das VVG, also das Versicherungsvertragsgesetz. Generell gilt bei der Vereinbarung von Versicherungsverträgen Vertragsfreiheit, die sich auf den Inhalt und den Abschluss des Vertrages bezieht. Grundsätzlich ist es den Parteien demnach auch möglich, Vereinbarungen zu treffen, die von den Regelungen im VVG abweichen. Diese zulässigen Vereinbarungen werden abdingbare Bestimmungen genannt.

Die gänzlich freie Gestaltung von Versicherungsverträgen wird zum Schutz von Versicherungsnehmern durch die Regelungen im VVG jedoch in Teilen eingeschränkt. Die darin definierten zwingenden Vorschriften dürfen grundsätzlich von keiner Partei geändert werden. Dies gilt unabhängig davon, wer von der Veränderung der Vereinbarung einen Vorteil haben könnte.

Halbzwingende Vorschriften dürfen nur in den Fällen geändert werden, wenn sich daraus ein Vorteil für den Versicherungsnehmer ergibt. Halbzwingende Vorschriften liegen also dann vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass die Versicherungsgesellschaft sich nicht auf eine der von der gesetzlichen Vorschrift abweichenden Vereinbarung berufen kann.

Verstößt eine Versicherungsgesellschaft gegen eine halbzwingende Vorschrift, so bleibt der Versicherungsvertrag zwar bestehen, aber an die Stelle der abweichenden Vereinbarung tritt dann die gesetzliche Regelung. Wird von der Versicherungsgesellschaft sogar gegen eine zwingende Vorschrift verstoßen, kann je nach der betreffenden Norm auch der gesamte Versicherungsvertrag nichtig sein. In anderen Fällen bleibt der Versicherungsvertrag bestehen, wobei nur die jeweilige Vereinbarung für nichtig erklärt wird.

Halbwaisenrente

Die Halbwaisenrente ist eine Leistung der deutschen Rentenversicherung, die minderjährigen Kindern oder jungen Erwachsenen in Ausbildung oder Studium gezahlt wird, wenn ein Elternteil verstorben ist. Die Halbwaisenrente soll dazu beitragen, den finanziellen Verlust durch den Tod eines Elternteils teilweise auszugleichen und sicherzustellen, dass die Ausbildung der Kinder nicht gefährdet wird. Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt in der Regel 10 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils zuzüglich eventueller Zuschläge.

Wer hat Anspruch auf die Halbwaisenrente?
Nicht jedes Kind, das einen Elternteil verliert, hat automatisch Anspruch auf die Halbwaisenrente. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  1. Alter
    Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Umständen kann der Anspruch bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, zum Beispiel wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

  2. Versicherungszeiten
    Der verstorbene Elternteil muss die sogenannte Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Das bedeutet, dass er mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben muss.

  3. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
    Sowohl das Kind als auch der verstorbene Elternteil müssen bei dessen Tod in Deutschland wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig gewesen sein, oder es müssen bestimmte zwischenstaatliche Abkommen oder andere Voraussetzungen erfüllt sein, die einen Anspruch begründen.

Beispiel für einen berechtigten Fall
Anna ist 16 Jahre alt und lebt in Deutschland. Ihr Vater, der bis zu seinem unerwarteten Tod als Ingenieur gearbeitet und regelmäßig in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, verstirbt an einem Herzinfarkt. Da Anna noch minderjährig ist und ihr Vater die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, steht ihr die Halbwaisenrente zu. Da sie noch zur Schule geht und plant, danach zu studieren, kann sie bis zu ihrem 27. Lebensjahr Anspruch auf die Halbwaisenrente haben, solange sie die entsprechenden Nachweise über ihre Ausbildung erbringt.

Beispiel für einen nicht berechtigten Fall
Max ist 19 Jahre alt und hat gerade sein Abitur gemacht. Er plant, ein Jahr zu reisen, bevor er mit dem Studium beginnt. Kurz vor seiner geplanten Abreise verstirbt seine Mutter, die als Hausfrau lebte und nie in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Da seine Mutter die notwendige Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt hat und Max zum Zeitpunkt des Todes seiner Mutter nicht in Ausbildung war, sondern eine Weltreise geplant hatte, hat er keinen Anspruch auf die Halbwaisenrente.

Wie beantragt man die Halbwaisenrente?
Der Antrag auf Halbwaisenrente sollte bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über die Erfüllung der Wartezeit durch den verstorbenen Elternteil
  • Nachweise über die Ausbildung oder das Studium des Kindes, falls zutreffend

Es ist empfehlenswert, sich bei der Beantragung von der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt eingereicht werden.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt 10% der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils, zuzüglich eines Zuschlags, der von der jeweiligen Rentenversicherung festgelegt wird. Die tatsächliche Höhe kann daher variieren, abhängig von den Beiträgen und der Beitragsdauer des verstorbenen Elternteils zur Rentenversicherung.

  • Beispiel 1
    Halbwaisenrente bei durchschnittlichem Einkommen
    Stellen wir uns ein Kind vor, dessen Vater nach 45 Berufsjahren verstorben ist. Der Vater hatte ein durchschnittliches Einkommen, das den aktuellen Rentenwerten entspricht. Die Rentenpunkte, die er für jedes Jahr seiner Erwerbstätigkeit erhalten hat, belaufen sich somit auf die Durchschnittswerte der Deutschen Rentenversicherung. Nehmen wir an, der Vater hätte bei seinem Tod eine Rente von 1.500 Euro monatlich erhalten.
    Die Halbwaisenrente für das Kind würde dann 10% von dieser Summe betragen, also 150 Euro. Zu diesem Betrag kommen noch eventuelle Zuschläge der Rentenversicherung hinzu, die regional variieren können.

  • Beispiel 2
    Halbwaisenrente bei überdurchschnittlichem Einkommen
    Als zweites Beispiel betrachten wir ein Kind, dessen Mutter sehr gut verdient hat und überdurchschnittlich viele Rentenpunkte gesammelt hat. Nehmen wir an, die Mutter hätte eine monatliche Rente von 2.500 Euro erhalten, wenn sie nicht verstorben wäre.
    In diesem Fall würde die Halbwaisenrente 10% von 2.500 Euro, also 250 Euro monatlich betragen, plus etwaige Zuschläge der Rentenversicherung.

Dies verdeutlicht, dass die Halbwaisenrente stark vom Einkommen und den Rentenbeiträgen des verstorbenen Elternteils abhängig ist.

Hakenlastversicherung

Bei einer Hakenlastversicherung handelt es sich um eine Schwergutversicherung bzw. Haftungsversicherung. Hakenlastversicherungen werden von Unternehmen aus dem Bereich Schwergut, Bergung und Abschleppdienst abgeschlossen. Die Versicherung schützt ihre Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen, die bei der Beförderung von Gütern oder Fahrzeugen mit einem Kran bzw. Haken entstehen können. Der Versicherungsschutz der Hakenlastversicherung besteht für das Befördern, Abschleppen oder Bergen von fremden Gütern oder Fahrzeugen zum Zwecke der Rückführung. Mitversichert sind Ansprüche aus Verlust und Beschädigung sowie je nach Tarif auch Vermögensschäden.

Die Hakenlastversicherung schützt auch dann, wenn kein direktes Verschulden der Versicherungsnehmer vorgelegen hat. Nicht versichert sind jedoch Schäden die bewusst – also vorsätzlich – herbeigeführt wurden. Bei der Schadensregulierung erstattet die Hakenlastversicherung die Schäden und Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssumme. Zu den obligatorischen Ansprüchen zählen Kosten für die Feststellung des Schadens, Gebühren für Anwälte und Gerichte, Bergungskosten und zusätzliche Kosten für die Schadensabwendung oder Schadensminderung.

Synonyme - Abschleppversicherung
Hagelschaden

In der Gewittersaison im Sommer kommt es häufig zu starken Niederschlägen, die auch Hagel beinhalten können. Die gefrorenen und harten Hagelkörner sind in der Lage, Fahrzeuge, Gebäude, landwirtschaftliche Flächen, Tiere und Personen zu beschädigen bzw. zu verletzen, wobei dann von einem Hagelschaden die Rede ist. Schon ab einer Korngröße zwischen 1 und 2 cm gilt Hagel als gefährlich. Im Versicherungswesen ist insbesondere ein Hagelschaden an Fahrzeugen oder Gebäuden von Bedeutung.

Wenn es draußen hagelt, sollten Fahrzeuge und andere gefährdete Sachen möglichst untergestellt oder abgedeckt werden, ohne jedoch eigene Gefährdungen hervorzurufen. Sollte es während der Fahrt zu einem Hagelschauer kommen, kann nach Möglichkeit nach einem Unterstellplatz Ausschau gehalten werden. Ist dies nicht möglich, muss Ruhe bewahrt und abgewartet werden. In der Praxis hat es sich bewährt, während des Hagelschauers bei stehendem Fahrzeug Videos oder Fotos zu machen, um der Versicherungsgesellschaft später Beweise anbieten zu können.

Ein Hagelschaden am Auto muss unverzüglich der Kasko-Versicherung gemeldet werden. Allgemeine Unwetter- und Hagelschäden werden je nach Tarif über die Teilkasko- bzw. Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Wurde nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, muss die Reparatur selbst bezahlt werden. Zu prüfen ist vor einer Reparatur, ob im Kasko-Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart worden ist. Bei einer Werkstattbindung schreibt die Versicherungsgesellschaft vor, in welcher Werkstatt das Fahrzeug repariert werden soll. Bei einer freien Werkstattwahl sollte darauf geachtet werden, dass sich die Werkstatt mit der Beseitigung von Hagelschäden auskennt.

Bei der Schadenmeldung eines Hagelschadens bei der Versicherung werden Informationen nach dem genauen Standort des Fahrzeuges und der Uhrzeit benötigt, damit die Niederschläge entsprechend gegengeprüft werden können. Es ist auch hilfreich, wenn der Versicherungsgesellschaft dokumentarisch Fotos vom Hagelschaden übermittelt werden können.  Bei Kaskoschäden obliegt es der Versicherungsgesellschaft, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Nach der Begutachtung übermittelt der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft ein Gutachten, das die gemeldeten Hagelschäden sowie die voraussichtliche Schadenhöhe umfasst.

Versicherungsnehmer haben regelmäßig die Wahl, ob sie den Hagelschaden reparieren lassen oder aber die Schadenssumme ausgezahlt erhalten wollen. Bei der Auszahlung der Schadenssumme weist die Versicherungsgesellschaft die Netto-Reparaturkosten an. Wird eine Rechnung über die Instandsetzung des Hagelschadens eingereicht, zahlt die Versicherungsgesellschaft bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmern anteilig auch die Mehrwertsteuer aus. Vereinbarte Selbstbeteiligungen werden auch bei der Regulierung von Hagelschäden abgezogen.

 

Hagel

Bei Hagel handelt es sich um Niederschlag, der aus gefrorenem Wasser besteht. Von Eishagel oder Hagel wird gesprochen, wenn die einzelnen Hagelkörner einen Durchmesser von mindestens 0,5 cm vorweisen. Kleinere, feste und gefrorene Niederschlags-Partikel werden Graupel genannt. Noch kleinere, halbfeste und eher einer Schneeflocke ähnelnde Partikel gehören hingegen zu den Grieseln.

Hagel entsteht im Bereich von Gewitterzellen. Unterkühltes Wasser kann in sehr wasserreichen Gewitterwolken zu Eis gefrieren. Entscheidenden Einfluss an der Bildung von Hagel hat neben der Temperatur auch die Luftströmung. Durch einen Aufwind verbleibt das Wasser länger in der Wolke und erhält mehr Gelegenheit zum Gefrieren. Ohne diesen Aufwind würde die Schwerkraft dafür Sorge tragen, dass sich das Wasser schneller aus der Wolke befreit und zu Boden fällt.

Durch die unterschiedlich starken Luftströmungen im Bereich einer Gewitterwolke wird Hagel angehoben, fällt in tiefere Schichten, nimmt dort noch mehr Wasser auf und wird durch Aufwind wieder nach oben befördert. Dies geschieht so lange, bis ein Hagelkorn zu schwer ist, um noch vom Wind getragen werden zu können. Dann verlassen die Hagelkörner als Niederschlag die Wolken. Die Größe von Hagelkörnern erlaubt deshalb auch Rückschlüsse auf die Windstärke.

Mit einem Durchmesser von etwa 20 cm und einem Gewicht von 875 Gramm wurde im Jahr 2010 in den USA das bisher größte Hagelkorn dokumentiert. In Deutschland fiel im Jahr 2013 mit einer Geschwindigkeit von 186 km/h ein Hagelkorn mit einem Durchmesser von 14,1 cm zu Boden. Hagelschauer können große Schäden an Personen, Tieren, Pflanzen, Fahrzeugen und Gebäuden verursachen. Ein Großteil der landwirtschaftlichen Flächen ist dem Hagel schutzlos ausgeliefert, was schon enorme Ernteschäden verursacht hat. Des Weiteren kann Hagel auch Bäume schädigen und den Waldbestand gefährden.

Hagelversicherungen gehören zu den Schadenversicherungen, die finanzielle Risiken durch Hagelschäden absichern. Auch Wohngebäudeversicherungen übernehmen in der Regel Schäden durch Hagel. Bei Hagelschäden an Fahrzeugen müssen sich Fahrzeughalter an ihre Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung wenden.

Haftungsverhältnis

Das deutsche Haftungsrecht beschreibt mit der Verschuldenshaftung, der Gefährdungshaftung und der Vertragshaftung grundsätzlich drei Haftungsarten, die auf viele rechtliche, wirtschaftliche und versicherungstechnische Abläufe Einfluss nehmen.

Die Verschuldenshaftung beschäftigt sich mit dem schuldhaften Verhalten eines Schädigers, der durch widerrechtliches Handeln ein Rechtsgut verletzt hat. Voraussetzung hierfür ist die Deliktfähigkeit des Schädigers sowie ein Kausalzusammenhang zwischen der Handlung und dem Schaden. Bei der Gefährdungshaftung wird nicht auf „Schuld“ abgezielt, sondern allein aus dem Betrieb oder Besitz einer mit Risiken behafteten Sache wie etwa einem Fahrzeug oder einer Maschine. Die Vertragshaftung hat wiederum Haftungsverhältnisse aus gültigen und bestehenden Vertragsverhältnissen zwischen der schädigenden und der geschädigten Partei zum Inhalt. Voraussetzung für eine Vertragshaftung ist eine mangelhafte oder ausbleibende Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen. Zu jeder einzelnen Haftungsart werden Versicherungsprodukte angeboten, bei denen sich der Versicherungsschutz häufig auf vorab festgelegte Versicherungssummen beschränkt.

Beim Verhältnis zwischen Versicherungsnehmern sowie mitversicherten Personen und dem geschädigten Dritten wird vom Haftungsverhältnis gesprochen. Das Verhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer ist hingegen als Deckungsverhältnis bekannt. Ein Versicherungsnehmer haftet gegenüber einem Geschädigten in unbegrenzter Höhe. Eine Versicherungsgesellschaft deckt jedoch nur Schäden bis zum Erreichen einer bestimmten Versicherungssumme ab. Versicherungsnehmer haften auch für vorsätzlich begangene Schädigungen. Haftpflichtversicherungen schließen für Vorsatz eine Deckung aus. Nicht zuletzt haben Versicherungsnehmer für bestimmte Schadenfolgen zu haften, die durch eine Versicherungsgesellschaft wegen der vereinbarten Ausschlüsse nicht abgedeckt werden können.

Auch im betriebswirtschaftlichen Bereich und insbesondere bei der Bilanzierung haben Haftungsverhältnisse einen entscheidenden Einfluss. Sie sind als Verpflichtung zu verstehen, die ab Bilanzstichtag zum Jahresabschluss bereits bekannt sind, aber nicht mit ihrer Inanspruchnahme gerechnet werden muss. Haftungsverhältnisse werden nicht auf der Passiva ausgewiesen. Erfolgt in der Bilanz eine Passivierung, so geschieht dies als Rückstellung oder Verbindlichkeit. Haftungsverhältnisse in diesem Sinne betreffen Verpflichtungen aus Wechseln, Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen und Beteiligungen.

Haftungsdach

Das Haftungsdach ist der Begriff für einen Ausnahmetatbestand aus der im KWG (Kreditwesengesetz) geregelten Bankenaufsicht. Nach § 2 Abs. 10 S. 1 KWG müssen Unternehmen, die keine Bankgeschäfte betreiben und im Rahmen von Finanzdienstleistungen nur Anlagen und Abschlüsse vermitteln, ihre Geschäfte ausnahmslos auf Rechnung für inländisch ansässige oder im Inland tätige Kreditinstitute bzw. Wertpapierhändler erbringen, die dafür auch die Haftung übernehmen. Derart vertraglich gebundene Vermittler benötigen dann keine Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), wenn das haftende Institut dies der BaFin anzeigt. Aus zivilrechtlicher Sicht werden dann die Tätigkeiten des Vermittlers dem jeweils haftenden Institut zugerechnet.

Über die unter das vorbeschriebene Haftungsdach fallenden Vermittler führt die BaFin ein öffentliches Register, das sowohl das haftende Institut als auch Informationen zum Vermittler und der Haftungsdauer ausweist. Einträge in dieses Register können nur von den haftenden Instituten selbst vorgenommen werden.

Mit Einführung der Finanzmarktrichtlinie im Jahr 2007 wurde bei den Regelungen zum Haftungsdach die bisher erlaubnisfreie Anlageberatung in eine Finanzdienstleistung umgewandelt, die von einer Erlaubnis abhängig ist. Das Haftungsdach gilt als Rechtsträger für Berater und Unternehmen im Bereich der Kapitalanlage, die über keine eigene Zulassung verfügen. Dadurch fungiert beispielsweise ein Anlageberater als Vermittler, der vertraglich an ein zugelassenes Institut gebunden ist. Das Haftungsdach hat die Pflicht, die entsprechenden Anlageberater zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Haftungsdächer entlasten ihre vermittelnden Berater durch die Übernahme von organisatorischen und administrativen Aufgaben. Im Gegenzug dafür bekommt das Haftungsdach entsprechende Provisionen, die in Teilen dann wiederum an den Anlageberater weitergeleitet werden. Selbst wenn der Anlageberater selbstständig tätig ist, tritt er gegenüber dem jeweiligen Kunden wie ein Angestellter auf.

Haftstrecke

Bei der Haftstrecke handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Rückversicherungen; genauer der häufig mit „XL“ abgekürzten Schadenexzedentenrückversicherungen.

Durch eine Rückversicherung wird ein Teil der von einer Versicherungsgesellschaft gegenüber seinem Versicherungsnehmer übernommenen Risiken und Gefahren auf eine zweite Versicherungsgesellschaft abgewälzt. Gründe für den Abschluss einer Rückversicherung ist in der Regel der Transfer von Risiken; beispielsweise wegen der Häufung von zufälligen Schäden, übermäßig vielen Schäden aus einem bestimmten Ereignis oder zur Absicherung von umfangreichen Schäden bei besonders hohen Risiken.

Unterschieden wird zwischen nichtproportionalen und proportionalen Versicherungen, bei denen eine anteilige Quote rückversichert wird. Bei nichtproportionalen Versicherungen orientiert sich die Rückversicherungssumme am tatsächlichen Schaden, also am Schadensexzedenten. Bei Schadensexzedenten werden Schadensgrenzen nach Priorität und Höhe der maximal vom Rückversicherer zu übernehmenden Leistung im Entschädigungsfall vereinbart. Diese von der Rückversicherungsgesellschaft maximal zu übernehmende Entschädigung wird Haftstrecke genannt.

Haftpflichtversicherung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die rechtliche Basis für Haftpflichtversicherungen. Gemäß diesem Gesetz ist jeder, der einem anderen Schaden zufügt, verpflichtet, für diesen zu haften. Die Entschädigung, die im schlimmsten Fall existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann, richtet sich nach dem verursachten Schaden. Um sich vor solchen finanziellen Belastungen zu schützen, existieren Haftpflichtversicherungen.

Haftpflichtversicherungen sind essenzielle Absicherungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, um sich gegen Forderungen Dritter zu schützen. Sie übernehmen die Kosten für Schäden, die durch den Versicherten verursacht wurden. Es gibt diverse Arten von Haftpflichtversicherungen, die im Folgenden detaillierter beschrieben werden.

  • Privathaftpflichtversicherung
    Diese Art der Versicherung wird jedem empfohlen, der nicht anderweitig abgesichert ist, etwa durch den Arbeitgeber. Sie deckt Schäden im privaten Bereich ab, wie Sach- oder Personenschäden, und auch solche, die durch Kinder oder Haustiere verursacht werden.

  • Berufshaftpflichtversicherung
    Besonders wichtig für Freiberufler und Selbstständige, schützt sie vor Ansprüchen, die im beruflichen Kontext entstehen. Je nach Berufsfeld variieren die versicherten Risiken, weshalb eine individuelle Beratung von Vorteil ist.

  • Betriebshaftpflichtversicherung
    Für Unternehmen unverzichtbar, deckt sie Schäden ab, die in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit stehen, wie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, einschließlich solcher durch Produkte oder Dienstleistungen.

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
    Sinnvoll für Immobilienbesitzer, schützt sie vor Ansprüchen, die durch Mängel oder Gefahren an der Immobilie entstehen. Auch Schäden durch Mieter oder Besucher sind meist abgedeckt.

  • Umwelthaftpflichtversicherung
    Gesetzlich vorgeschrieben für Unternehmen, die mit umweltgefährdenden Materialien arbeiten. Sie sichert gegen Schäden, die durch den Umgang mit solchen Stoffen entstehen können, zum Beispiel Boden- oder Gewässerverunreinigungen.

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Empfehlenswert für Tierbesitzer, sie deckt Schäden durch das Tier, wie Bissverletzungen oder Sachschäden, auch im Ausland, ab.

  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
    Für Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtend, deckt sie Schäden durch den Betrieb des Fahrzeugs ab, einschließlich solcher bei Nutzung von Anhängern oder Unfällen im Ausland.

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
    Sinnvoll für die Organisatoren von Events, sie schützt vor Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftreten, einschließlich solcher durch Besucher oder Teilnehmer.

Die Details einer Haftpflichtversicherung können je nach Anbieter und Vertrag variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie:

  1. Prüfung der Haftpflichtansprüche
    Die Versicherung prüft, ob der Versicherte haftbar ist.

  2. Übernahme von Schadensersatzansprüchen
    Die Versicherung trägt die Kosten für Schäden, für die der Versicherte haftet.

  3. Abwehr unberechtigter Ansprüche
    Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, einschließlich der Kosten für mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen.

  4. Schadensregulierung
    In Absprache mit dem Versicherten wird der Schaden reguliert und Kosten für Reparaturen oder Ersatzleistungen übernommen.

  5. Versicherungssumme
    Diese bestimmt die maximale Höhe, bis zu der die Versicherung für Schäden aufkommt.

  6. Selbstbeteiligung
    Ein vertraglich vereinbarter Betrag, den der Versicherte bei einem Schadensfall selbst tragen muss.

  7. Versicherungsschutz im Ausland
    Viele Versicherungen bieten Schutz weltweit oder in bestimmten Ländern an.

  8. Versicherungsschutz für Familie und Mitbewohner
    Oft sind auch Angehörige und Mitbewohner des Versicherten geschützt.

  9. Zusatzleistungen
    Einige Versicherungen bieten zusätzliche Optionen, wie eine Forderungsausfalldeckung.

Wichtige Aspekte bei der Auswahl einer Haftpflichtversicherung:

  1. Deckungssumme
    Muss hoch genug sein, um mögliche Schäden voll abzudecken, da eine unzureichende Summe zu Finanzbelastungen führen kann.

  2. Versicherungsumfang
    Definiert, welche Schäden abgedeckt sind und sollte den individuellen Bedürfnissen entsprechend ausgewählt werden.

  3. Selbstbeteiligung
    Ein höherer Selbstbehalt führt zu niedrigeren Prämien, sollte aber nicht zu hoch angesetzt werden.

  4. Versicherungsprämie
    Regelmäßige Zahlung, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Vergleichen Sie Angebote, um die beste Option zu finden.

  5. Versicherungsbedingungen
    Diese regeln die genauen Konditionen und Ausschlüsse; wichtig, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen.

  6. Versicherungsdauer und Kündigungsfristen
    Wichtig, um flexibel den Anbieter wechseln zu können.

  7. Schadenregulierung
    Wichtig ist eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung im Schadensfall.

Erfahrungen anderer Kunden können wertvolle Hinweise auf die Zuverlässigkeit und den Kundenservice eines Versicherers geben.

Zusammenfassung
Das Bürgerliche Gesetzbuch bildet die Grundlage für Haftpflichtversicherungen in Deutschland, die für Personen- und Sachschäden aufkommen. Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen: die private Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich, die Berufshaftpflicht für Freiberufler und Selbstständige, die Betriebshaftpflicht für Unternehmen, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Immobilienbesitzer, die Umwelthaftpflicht für umweltgefährdende Unternehmen, die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeughalter und die Tierhalterhaftpflicht für Tierbesitzer. Überdies gibt es die Veranstalterhaftpflicht für Eventorganisatoren. Wichtig bei der Auswahl sind Deckungssummen, Versicherungsumfang, Selbstbeteiligung, Prämien, Bedingungen sowie Dauer und Kündigungsfristen. Erfahrungen anderer Kunden können bei der Wahl des Versicherers hilfreich sein.

Synonyme - Haftpflichtversicherungen
Haftpflichtprozess

Das mit HPflG abgekürzte Haftpflichtgesetz regelt die Haftung in Bezug auf Schadensereignisse, die im Zusammenhang mit gefährlichen Tätigkeiten und Unternehmen geschehen können. Im Haftpflichtgesetz wird die Haftung in Teilen als Gefährdungshaftung ausgelegt, was im Regelfall kein schuldhaftes Verhalten erfordert.

Ein Haftpflichtprozess hat in erster Linie den Sinn und Zweck, das Haftungsverhältnis zu klären. Des Weiteren haben die Feststellungen aus dem Haftpflichtprozess einen entscheidenden Einfluss auf den Deckungsprozess. Im Haftpflichtprozess wird die Bindungswirkung für Klageverfahren von Versicherungsnehmern gegen ihre Versicherungsgesellschaft festgestellt. Im Deckungsprozess wird ermittelt, ob dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für ein Schadensereignis Versicherungsschutz gewährt werden muss.

Haftpflichtprozesse können sich auch mit dem Grund und der Höhe des Haftpflichtanspruches beschäftigen. Klagende Partei im Haftpflichtprozess ist in der Regel der Geschädigte, sofern sein Anspruch nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die beklagte Partei ist demnach dann der Verursacher des jeweiligen Schadens. Verursachen Kinder einen solchen Schaden, kann sich der Haftpflichtprozess auch wegen einer Aufsichtspflichtverletzung gegen die Eltern oder Erziehungsberechtigten richten.

Darüber hinaus werden im Haftpflichtprozess Feststellungen zu Haftungsgrundlagen, Mitverschulden, Personen- oder Sachschäden, Schmerzensgeldern, Schadensersatz, Vorteilsausgleichen, Haftungsausschlüssen, Ausgleichsansprüchen und vielen weiteren Details getroffen.

Haftpflichtprozesse nehmen allein im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Verkehrsunfällen einen Großteil der Zivilverfahren vor deutschen Gerichten ein.

GRV
GRV ist eine Abkürzung für "Gesetzliche Rentenversicherung". Es handelt sich um ein staatliches Alterssicherungssystem, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zahlen, um im Rentenalter eine gesetzlich festgelegte Rente zu erhalten. Die GRV ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall.
Grüne Karte

Bei dem umgangssprachlich wegen seiner ursprünglichen Färbung „Grünen Karte“ genannten Dokument handelt es sich um die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Die Grüne Karte ist Bestandteil des europäischen und teilweise internationalen Systems, mit dem das Fahren mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in verschiedenen Ländern ermöglicht wird, ohne eine zusätzliche Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen.

In der EU sind die Haftungsregeln im Straßenverkehr und die Versicherungsbedingungen nicht einheitlich geregelt, was beispielsweise Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft. Bis zum Jahr 1965 mussten Fahrer deshalb beim Passieren einer Grenze einen für das Ausland geltenden Versicherungsnachweis mitführen. Dieser Nachweis wurde in den Staaten, die dem Grüne-Karte-Abkommen beigetreten sind, durch eine einheitliche Grüne Karte abgelöst. Da die Grüne Karte wegen des Kennzeichenabkommens in Teilen überflüssig geworden ist, führt sie heute nicht jeder Fahrzeughalter mehr mit. Einige Versicherungsgesellschaften händigen die Grüne Karte sogar nur noch auf Anfrage aus. In Leih- und Mietwagen wird jedoch immer eine Grüne Karte hinterlegt.

Das Mitführen der Grünen Karte kann im Falle eines Verkehrsunfalls sehr hilfreich sein. Die Versicherungskarte ist als Versicherungsnachweis im Ausland anerkannt und bescheinigt einen entsprechenden Versicherungsschutz. Des Weiteren sind auf der Grünen Karte die Adressen der ausländischen Regulierungsbüros notiert, an die Geschädigte verwiesen werden können. Grüne Karten werden von Versicherungsgesellschaften angeboten, die auch Kfz-Haftpflichtversicherungen im Repertoire haben.

Synonyme - Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr
Grundtarif

Ein Grundtarif bei Versicherungen ist ein festgelegter Betrag, der von Versicherungsunternehmen für ihre Versicherungsleistungen berechnet wird. Dieser Tarif bildet die Basis für die Berechnung der Versicherungsprämie.

Funktion des Grundtarifs
Der Grundtarif dient als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie und wird von Versicherungsunternehmen auf Basis von verschiedenen Faktoren festgelegt. Dazu gehören unter anderem das Risiko, das mit der Versicherung verbunden ist, sowie die individuelle Situation des Versicherungsnehmers. Der Grundtarif ermöglicht es Versicherungsunternehmen, ihre Kosten zu decken und Gewinne zu erzielen.

Vorteile des Grundtarifs
Der Grundtarif bietet sowohl für Versicherungsunternehmen als auch für Versicherungsnehmer Vorteile. Für Versicherungsunternehmen ist er eine Möglichkeit, ihre Kosten zu kalkulieren und somit langfristig stabile Prämien anzubieten. Für Versicherungsnehmer bietet der Grundtarif Transparenz, da sie wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Zudem kann der Grundtarif als Vergleichsbasis dienen, um verschiedene Angebote von Versicherungsunternehmen zu vergleichen.

Nachteile des Grundtarifs
Ein Nachteil des Grundtarifs ist, dass er nicht auf individuelle Bedürfnisse und Risiken angepasst werden kann. Versicherungsnehmer, die ein geringeres Risiko haben, können somit unter Umständen höhere Beiträge zahlen, als sie eigentlich müssten. Zudem kann es vorkommen, dass Versicherungsunternehmen den Grundtarif erhöhen, um ihre Kosten zu decken, was zu höheren Prämien für Versicherungsnehmer führt.

Gestaltungsmöglichkeiten des Grundtarifs
Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, den Grundtarif nach ihren eigenen Kriterien zu gestalten. Sie können beispielsweise verschiedene Tarife für unterschiedliche Risikogruppen anbieten oder zusätzliche Leistungen in den Grundtarif aufnehmen. Auch die Art der Berechnung des Grundtarifs kann variieren, beispielsweise durch die Verwendung von Pauschalbeträgen oder individuellen Risikobewertungen.

Leistungen des Grundtarifs
Die Leistungen, die im Grundtarif enthalten sind, hängen von der jeweiligen Versicherungsart ab. Im Allgemeinen umfasst der Grundtarif jedoch die Grundabsicherung für den Versicherungsnehmer. Ein Beispiel dafür ist die Haftpflichtversicherung, bei der der Grundtarif die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter beinhaltet. Bei einer Krankenversicherung kann der Grundtarif beispielsweise die Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente abdecken.

Beispiel aus der privaten Krankenversicherung
Ein Beispiel für die Anwendung des Grundtarifs in der privaten Krankenversicherung ist die Tarifgestaltung der XYZ Versicherung. Diese bietet ihren Kunden den Grundtarif "BasisPlus" an, der eine umfassende Grundversorgung beinhaltet. Versicherte haben die Möglichkeit, zusätzliche Tarife, wie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung, hinzuzubuchen. Zudem können sie zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungsmodellen wählen, um ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Die XYZ Versicherung bietet somit eine flexible Gestaltung des Grundtarifs an, um den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden.

Grundsicherungsleistungen

In der Bundesrepublik haben gewisse Personengruppen Anspruch auf soziale Unterstützungsleistungen, die explizit zur Absicherung des Grundbedarfs dienen. Um solche Hilfen zu erlangen, müssen Antragsteller entsprechende Bedingungen erfüllen, zu denen vor allem die finanzielle Notlage zählt. Dies impliziert, dass lediglich Personen mit geringem Einkommen und minimalen finanziellen Reserven gefördert werden. Ein formeller Antrag ist für den Erhalt dieser Unterstützung unerlässlich.

Mit der Einführung des Bürgergeldes im Jahr 2023 erfährt das deutsche Sozialsystem eine umfassende Modernisierung. Das neue, einheitliche Bürgergeld ersetzt mehrere bisherige Sozialleistungen und zielt darauf ab, das System fairer, unkomplizierter und durchschaubarer zu machen.

Kernpunkt der Neuausrichtung war die Konsolidierung verschiedener Unterstützungsangebote wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Kinderzuschlag sowie des Wohngeldes zu einer einzigen Leistung. Durch diese Vereinheitlichung sollen die Komplexität verringert und die Anreize zur Arbeitsaufnahme verstärkt werden. Das neue System soll es ermöglichen, dass sich Arbeit finanziell auszahlt, ohne dass die Unterstützung bei Aufnahme einer Beschäftigung abrupt endet. Zudem soll die Anrechnung von Verdiensten vereinfacht werden, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Bürgergeld-Reform beinhaltet auch Strategien zur Armutsbekämpfung und Unterstützung von Bildung und Partizipation. Insbesondere Kinder aus finanziell schwächeren Verhältnissen sollen durch zielgerichtete Fördermaßnahmen verbesserten Zugang zu Bildungsressourcen bekommen.

Grundrente

Der Deutsche Bundestag hat sich Anfang Juli 2020 auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Menschen mit einer niedrigen Rente können durch das Grundrentengesetz seit dem 01.01.2021 mit der eingeführten Grundrente einen Zuschlag zur Rente erhalten. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern wird zusätzlich zur normalen Rente ausgezahlt. Als individueller Rentenzuschlag haben Rentner und Rentnerinnen einen Anspruch auf Grundrente, wenn sie lange versicherungspflichtig gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben.

Für die Grundrente ist kein gesonderter Antrag notwendig. Sofern ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung die Grundrente automatisch mit der normalen Rente aus. Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet.

Um die Grundrente erhalten zu können, müssen Rentner und Rentnerinnen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Zu diesen Grundrentenzeiten zählen zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Berufstätigkeit, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten sowie Zeiten mit Leistungen aus Rehabilitation oder Krankheit. Mitunter können auch im Ausland erworbene Rentenzeiten dazu gezählt werden, sofern diese nach einem Sozialversicherungsabkommen oder dem Europarecht für die Rente berücksichtigt werden müssen.

Im Durchschnitt muss das Einkommen im Berufsleben weniger als 80 % des Durchschnittsverdienstes betragen haben, um vom Grundrentenzuschlag profitieren zu können. Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet, was durch eine automatisierte Einkommensprüfung erfolgt. Maßgeblich hierfür sind zu versteuernde Einkünfte, ausländische Einkünfte und Kapitalerträge. Grundrente wird bei einem Einkommen bis 1.250,00 € bei Alleinstehenden bzw. 1.950,00 € bei Paaren in voller Höhe ausgezahlt. Liegt das Einkommen über diesen Einkommensgrenzen, wird die Grundrente gekürzt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Rentenempfänger in Deutschland künftig Grundrente erhalten. Die Grundrente wird sich wahrscheinlich im Durchschnitt auf etwa 75,00 € pro Monat belaufen. Die höchstmögliche Grundrente wird aktuell auf 418,00 € pro Monat bemessen.

Die Deutsche Rentenversicherung ist seit Juli 2021 damit beschäftigt, automatisch die Daten und Zeiten aller Rentenempfänger und neuer Antragsteller zu ermitteln und zu prüfen. Um die Grundrente zu erhalten, bedarf es keines gesonderten Antrages – auch nicht von im Ausland lebenden Rentenempfängern. Alle werden automatisch von der Deutschen Rentenversicherung benachrichtigt, sofern eine Grundrente in Betracht kommt. Da mehr als 26 Millionen Rentenkonten von der Deutschen Rentenversicherung auf die Berechtigung zur Grundrente überprüft werden müssen, kann es voraussichtlich mit einem entsprechenden Rentenbescheid bis zum Ende des Jahres 2022 dauern. Die Beträge, auf die seit Einführung der Grundrente zu Beginn des Jahres 2021 ein Anspruch bestanden hat, werden entsprechend nachgezahlt.

 

Grundlegender Leistungsumfang

Der grundlegende Leistungsumfang bezieht sich auf die Mindestleistungen, die in einer bestimmten Versicherungspolice enthalten sind. Es handelt sich um die grundlegenden Leistungen, die von der Versicherungsgesellschaft angeboten werden, um den Versicherungsnehmer vor bestimmten Risiken zu schützen. Der grundlegende Leistungsumfang kann je nach Versicherungsart variieren, ist aber in der Regel in allen Versicherungspolicen einer bestimmten Art gleich.

Beispielsweise beinhaltet der grundlegende Leistungsumfang einer Kfz-Haftpflichtversicherung die Deckung von Schäden, die der Versicherte mit seinem Fahrzeug verursacht. Bei einer Hausratversicherung sind es die Kosten für die Wiederbeschaffung von gestohlenen oder beschädigten Gegenständen. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst der grundlegende Leistungsumfang die Zahlung einer monatlichen Rente bei Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Warum ist der grundlegende Leistungsumfang wichtig?
Der grundlegende Leistungsumfang ist wichtig, da er die Basisleistungen einer Versicherungspolice darstellt. Er gibt dem Versicherungsnehmer eine Orientierung darüber, welche Risiken durch die Versicherung abgedeckt sind und welche nicht. Zudem dient er als Vergleichsmaßstab bei der Auswahl von Versicherungen. So kann der Versicherungsnehmer beispielsweise die grundlegenden Leistungen verschiedener Versicherungsgesellschaften vergleichen und sich für das Angebot mit dem besten Leistungsumfang entscheiden.

Darüber hinaus ist der grundlegende Leistungsumfang auch für die Versicherungsgesellschaften von Bedeutung. Sie müssen sicherstellen, dass sie die im grundlegenden Leistungsumfang aufgeführten Leistungen erbringen können, um den Versicherungsvertrag einzuhalten. Dies ist auch der Grund, warum der grundlegende Leistungsumfang in der Regel in allen Versicherungspolicen einer bestimmten Art gleich ist.

Zusammenfassung
Der grundlegende Leistungsumfang einer Versicherung bezeichnet die Basisleistungen, die zum Schutz des Versicherungsnehmers vor definierten Risiken dienen. Er variiert je nach Versicherungsart, ist aber innerhalb einer Art konstant. Dieser Umfang ist für den Versicherungsnehmer entscheidend, um die abgedeckten Risiken zu verstehen und Angebote zu vergleichen. Für Versicherungsgesellschaften gewährleistet er, dass sie die zugesagten Leistungen erbringen und den Vertrag einhalten.

Grundfähigkeitsversicherung

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die den Verlust einer Grundfähigkeit durch die Auszahlung einer monatlichen Rente auffängt. Zu den Grundfähigkeiten gehört das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen, das Sprechen, das Hören, das Sehen und teilweise auch Fertigkeiten wie das Fahren von Fahrrädern oder Autos. Unterteilt werden die versicherten Risiken in sensorische, motorische, feinmotorische und intellektuelle Fähigkeiten im Alltag.

Kalkuliert wird eine Grundfähigkeitsversicherung wie eine Lebensversicherung, wobei auch sie als eigenständige Versicherung abgeschlossen wird. Nachträgliche Anpassungen sind bei der Grundfähigkeitsabsicherung ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Grundfähigkeitsversicherungen werden seit dem Jahr 2000 angeboten und gelten im Rahmen der Schweren-Krankheits-Vorsorge als Alternative zur Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Grundfähigkeitsabsicherung hat keinen Bezug zum ausgeübten Beruf. Basis des Versicherungsschutzes ist die Einschränkung in den grundlegenden Fähigkeiten durch eine Krankheit.

Je nach Versicherungsgesellschaft wird bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten bzw. bei Demenz oder Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente angewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob Versicherungsnehmer noch ihrem Beruf nachgehen können oder nicht. Solange die Einschränkungen in den Fähigkeiten bestehen, wird auch die Rente gezahlt. Zu den Ursachen für den Verlust von grundlegenden Fähigkeiten gehören Kräfteverfälle, Krankheiten und Unfälle. Durch die Grundfähigkeitsabsicherung wird eine verhältnismäßig günstige Absicherung der Arbeitskraft ermöglicht.

Versicherungsgesellschaften legen ihren Verträgen Fähigkeitenkataloge zugrunde, die die abgesicherten Grundfähigkeiten näher beschreiben. Neben den bereits erwähnten Grundfähigkeiten werden auch Verträge angeboten, die Fertigkeiten wie das Fahren von Sport- und Kraftfahrzeugen oder Erkrankungen wie Demenz und Depressionen versichern.

Ein Versicherungsfall tritt bei der Grundfähigkeitsversicherung dann ein, wenn ein Versicherungsnehmer für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel zwischen 6 und 12 Monate – nicht in der Lage war bzw. sein wird, eine oder mehrere der abgesicherten Grundfähigkeiten auszuüben. Versicherungsnehmer müssen einen ärztlichen Nachweis über die Erkrankung und die Einschränkungen in den Fähigkeiten vorlegen, die von der Versicherungsgesellschaft überprüft werden können.

Ob die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Allerdings müssen Rentenzahlungen aus der Grundfähigkeitsabsicherung versteuert werden.

Grundfähigkeitsversicherung

 Mit einer Grundfähigkeitsversicherung lassen sich bestimmte Grundfähigkeiten absichern. Gehen diese elementaren Fähigkeiten durch einen Unfall oder eine Krankheit über einen längeren Zeitraum – regelmäßig mindestens sechs bis zwölf Monate -  in Verlust, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.

Zu den typischen Grundfähigkeiten gehören:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Knien
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • Gebrauch eines Armes
  • Autofahren

Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können auch geistige und psychische Fähigkeiten versichert werden.

Eine Grundfähigkeitsversicherung empfiehlt sich insbesondere für Menschen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu hohe Kosten verursacht oder gar keine Möglichkeit für einen Versicherungsvertrag besteht. Kann keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, gilt die Grundfähigkeitsversicherung als günstige Alternative für einen Basisschutz.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die klar auf die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung abzielt, beschränkt sich die Grundfähigkeitsversicherung auf einzelne Fähigkeiten. In den Verträgen wird genau definiert, welche Fähigkeiten versichert sind und welche nicht. Die Unterteilung der Fähigkeiten in Katalogen oder Gruppen ist möglich. Die Anforderungen, ab wann eine Rente gezahlt wird, sind bei Grundfähigkeitsversicherungen jedoch eher hoch. Hier sollte genau darauf geachtet werden, ab wann eine Fähigkeit als verloren gilt.

Bestehen Vorerkrankungen gibt es auch bei der Grundfähigkeitsversicherung Versicherungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Die gestellten Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Siehe auch: Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

große Witwenrente

Die große Witwenrente ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rentenversicherungssystems und bietet finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nach dem Verlust eines Ehepartners. Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, und finanzielle Sorgen können die Situation noch belasten. Die große Witwenrente soll dazu beitragen, diesen finanziellen Druck zu lindern. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf diese Leistung hat, wie hoch sie ausfallen kann, wie sie beantragt wird und was sonst noch wichtig ist.

Wer bekommt die große Witwenrente?
Berechtigt sind Witwen oder Witwer, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der hinterbliebene Ehepartner muss entweder das 47. Lebensjahr vollendet haben,
  • erwerbsgemindert sein,
  • für ein Kind unter 18 Jahren sorgen oder
  • ein behindertes Kind erziehen, unabhängig vom Alter des Kindes.

Wie hoch ist die große Witwenrente?
Die Höhe der großen Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hat oder hätte erhalten können. Es gibt jedoch Anpassungen und Höchstgrenzen, die beachtet werden müssen. Das Einkommen des Hinterbliebenen kann ebenfalls die Höhe der Witwenrente beeinflussen, da Einkommen wie Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen oder Vermögenseinkommen auf die Witwenrente angerechnet werden können.

Wie wird die große Witwenrente beantragt?
Der Antrag auf die große Witwenrente ist ein formeller Prozess, der sorgfältig durchgeführt werden sollte, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen:

  1. Antragsformular besorgen
    Das Antragsformular für die große Witwenrente erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung oder online auf deren Webseite.
  2. Dokumente sammeln
    Für den Antrag werden verschiedene Dokumente benötigt, darunter die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, der Nachweis über die Erfüllung der Wartezeit (Renteninformationen des Verstorbenen), Ihre Heiratsurkunde sowie Nachweise über Ihr eigenes Einkommen.
  3. Antrag einreichen
    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten bei Ihrer Rentenversicherung ein. Es empfiehlt sich, dies persönlich zu tun oder den Antrag per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über die Einreichung zu haben.
  4. Bearbeitungszeit
    Die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen wird sich die Rentenversicherung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was ist noch wichtig?

  • Zeitpunkt der Antragstellung
    Der Antrag auf die große Witwenrente sollte so bald wie möglich nach dem Tod des Ehepartners gestellt werden, da die Rentenzahlungen rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor Antragstellung geleistet werden.
  • Beitragszeiten
    Die Höhe der großen Witwenrente hängt auch von den Beitragszeiten des verstorbenen Ehepartners ab. Längere Beitragszeiten führen in der Regel zu einer höheren Rente.
  • Steuerliche Aspekte
    Die große Witwenrente ist steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Ihre individuelle Situation zu klären.
  • Wiederverheiratung
    Sollten Sie sich dazu entscheiden, erneut zu heiraten, endet der Anspruch auf die große Witwenrente. In diesem Fall besteht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten.
Grenzversicherung

Bei der Grenzversicherung handelt es sich um eine internationale Fahrzeugversicherung, die beispielsweise für Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug durch Europa benötigt wird. Reisende aus einem nichteuropäischen Land benötigen eine Grenzversicherung für ihr Fahrzeug, um in europäische Länder reisen zu können. Wird das Fahrzeug erst im Ankunftsland erworben, zugelassen und versichert, wird ebenfalls unter Umständen eine ergänzende Grenzversicherung für die Weiterreise benötigt, was auch von den zu bereisenden Ländern abhängt. Gleiches gilt im Übrigen für Überführungen.

In Europa gelten mitunter andere Versicherungsbedingungen als in anderen Staaten, sodass die verschiedenen Konzepte der Kfz-Versicherung in europäischen Ländern ungültig sind. In den USA wird beispielsweise der Fahrer und nicht das Fahrzeug versichert. In Europa wird jedoch das Fahrzeug versichert, sodass die Versicherung unabhängig vom Fahrer erfolgt. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Kfz-Versicherungen Unterschiede in Bezug auf das Alter der Fahrer, die Fahrerlaubnis und viele weitere Details.

In Deutschland und anderen europäischen Staaten handelt es sich bei der Pkw Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Über die Haftpflichtversicherung werden Schäden abgesichert, die an fremden Sachen und Fahrzeugen sowie an Dritten selbst als Personenschäden verursacht werden könnten. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur durch eine zusätzliche Kaskoversicherung abgesichert werden.

Bei Abschluss einer Grenzversicherung wird in der Regel auch eine internationale Versicherungsbestätigung (Grüne Karte) übermittelt. Bürger aus einem europäischen Land benötigen bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug in Länder wie Bulgarien oder die Niederlande lediglich die Grüne Karte, womit der Versicherungsschutz in allen EU-Staaten nachgewiesen werden kann. Eine Grenzversicherung wird jedoch für Regionen wie Montenegro benötigt. Im Idealfall wird vor Reiseantritt überprüft, ob eine Grüne Karte ausreicht oder ob zusätzlich eine Grenzversicherung abgeschlossen werden muss.

Letztendlich müssen ausländische Kraftfahrer eine Grenzversicherung abschließen und nachweisen, die keinen anderweitigen Nachweis einer – anerkannten - Haftpflichtversicherung haben. Der Versicherungsschein der Grenzversicherung reicht dann in Kombination mit einer Grünen Karte (Gültigkeit in allen EU-Staaten und der Schweiz) als Versicherungsnachweis aus.

Synonyme - internationale Fahrzeugversicherung
Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein zentraler Begriff im deutschen Schwerbehindertenrecht. Er wird in § 2 Abs. 1 SGB IX definiert als "das Ausmaß der Beeinträchtigung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit". Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben, wobei ein höherer Wert eine stärkere Behinderung bedeutet.
Der GdB ist somit ein Indikator für die Schwere einer Behinderung und dient als Grundlage für die Gewährung von Rechten und Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen. Er kann sowohl für körperliche als auch für geistige und seelische Beeinträchtigungen festgestellt werden.

Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt?
Die Feststellung des GdB erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die Versorgungsbehörde. Dabei wird in einem mehrstufigen Verfahren geprüft, inwieweit die Beeinträchtigungen des Antragstellers die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen.

  1. Zunächst muss der Antragsteller einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen und seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie deren Auswirkungen auf sein tägliches Leben umfassend darlegen. Hierbei können auch ärztliche Gutachten oder andere medizinische Unterlagen eingereicht werden.
  2. Im nächsten Schritt erfolgt eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst des zuständigen Versorgungsamtes. Dabei werden die vorhandenen Einschränkungen in verschiedenen Bereichen wie Mobilität, Sinnesfunktionen, kognitive Fähigkeiten und psychische Belastbarkeit bewertet.
  3. Abschließend wird der GdB durch das Versorgungsamt festgestellt und dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Bei Bedarf können auch weitere Begutachtungen oder Nachprüfungen durchgeführt werden, um eine angemessene Einstufung des GdB zu gewährleisten.

Welche Rechte und Nachteilsausgleiche gibt es?
Der GdB hat verschiedene Auswirkungen auf die Rechte und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen.

  • So können beispielsweise bei einem GdB von mindestens 50 bestimmte Nachteilsausgleiche wie Steuererleichterungen, Zusatzurlaub oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen werden.
  • Ab einem GdB von 30 besteht zudem die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dieser dient als Nachweis für die Schwerbehinderteneigenschaft und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Vergünstigungen, wie beispielsweise Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder Eintrittspreisen.
  • Darüber hinaus können Menschen mit einem GdB von mindestens 50 auch einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen stellen. Dadurch erhalten sie die gleichen Rechte und Nachteilsausgleiche wie Schwerbehinderte, auch wenn ihr GdB unter 50 liegt.

 

Synonyme - GdB
GPV

Die Abkürzung GPV steht für gesetzliche Pflegeversicherung. Dies ist eine staatliche Versicherung in Deutschland, die die Kosten für Pflegeleistungen bei körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung übernimmt. Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und finanziert sich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ziel der GPV ist es, eine bedarfsgerechte und bezahlbare Pflege für alle Versicherten sicherzustellen.

Gliedertaxe

Durch eine private Unfallversicherung können Versicherungsnehmer ihre eigene und die Existenz ihrer Familienangehörigen finanziell gegen Unfallrisiken absichern. Erleiden Versicherungsnehmer privat oder beruflich einen Unfall mit einer dauerhaften Beeinträchtigung, zahlt eine Unfallversicherung anteilig oder vollständig die Versicherungssumme aus.

Die Höhe der Zahlung von der Unfallversicherung ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme, dem vom behandelnden Arzt attestierten Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe. Die Versicherungen ordnen dem Verlust eines jeden Körperteils oder Sinnesorgans durch die Gliedertaxe einen bestimmten Invaliditätsgrad zu.

Nach der normalen Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit folgender Körperteile und Organe wie folgt ermittelt:

  • Arm, Schultergelenk: 70 %
  • Arm, oberhalb des Ellenbogens: 65 %
  • Arm, unterhalb des Ellenbogens: 60 %
  • Hand, Handgelenk: 55 %
  • Daumen: 20 %
  • Zeigefinger: 10 %
  • Andere Finger: 5 %
  • Bein, über Mitte Oberschenkel: 70 %
  • Bein, bis Mitte Oberschenkel: 60 %
  • Bein, bis unterhalb Knie: 50 %
  • Bein, bis Mitte Unterschenkel: 45 %
  • Fuß, im Fußgelenk: 40 %
  • Großer Zeh: 5 %
  • Anderer Zeh: 2 %
  • Auge: 50 %
  • Ohr, Gehör: 30 %
  • Geruchssinn: 10 %
  • Geschmacksinn: 5 %

(Stand: 2020)

Für Heilberufe gelten abweichende Regelungen in Bezug auf die Gliedertaxe.

Wenn die Funktion eines Körperteils oder Sinnesorgans nur in Teilen eingeschränkt ist, wird der entsprechende Anteil als Invaliditätsgrad berechnet. Sind mehrere Körperteile und Organe betroffen, werden die Prozentsätze entsprechend addiert. Dabei kann die Summe 100 % nicht übersteigen. Die Unfallversicherung orientiert sich bei ihrer Leistung an der Gliedertaxe.

Synonyme - Invaliditätsgrad
Glasversicherung

Glasschäden sind bei Hausratversicherungen nur abgesichert, wenn die Schäden durch eine der im Versicherungsvertrag festgelegten Gefahren verursacht wurden. Zerbricht zum Beispiel ein Glastisch, weil etwas von oben darauf gefallen ist, besteht kein Versicherungsschutz. Um derartige Schäden unter Versicherungsschutz zu stellen, kann entweder ein Glas-Baustein in die Hausratversicherung integriert oder aber eine separate Glasversicherung abgeschlossen werden.

Eine Glasversicherung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn das Haus oder die Wohnung über viele Möbel, Einrichtungsgegenstände und Fenster aus Glas verfügt. Nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen werden Glasschäden nur ausgeglichen, wenn bestimmte Ursachen zum Schaden geführt haben. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Glasschaden wegen Hagel, Brand, Sturm oder Leitungswasser entstanden ist. Normale Stöße und Missgeschicke fallen nicht unter das Leistungsportfolio der Hausratversicherung.

Eine Glasversicherung oder Glasbruchversicherung stellt fertig montierte und künstlerisch bearbeitete Scheiben, Spiegel und Platten aus Glas unter Schutz. Bei einem Schaden übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für eine Notverglasung, Entsorgung der beschädigten Gläser sowie für den Einsatz von Gerüsten und Kränen und die Erneuerung von Anstrichen, Folien und Verzierungen.

Unterschieden wird bei der Glasversicherung zwischen Schäden an der Mobiliarverglasung und Gebäudeverglasung. Zur versicherten Mobiliarverglasung gehören je nach Versicherungsvertrag Schränke, Duschkabinen, Vitrinen, Bilder, Spiegel, Gläser von Elektrogeräten, Ceran- und Induktionskochfelder sowie Aquarien oder Terrarien. Im Bereich der Gebäudeverglasung bezieht sich der Versicherungsschutz auf Kunststoff- und Glasscheiben von Fenstern, Türen, Terrassen, Veranden, Loggien, Wintergärten, Lichtkuppeln, Profilbaugläsern, Wetterschutzvorbauten und Glasbausteinen.

Der genaue Leistungsumfang hängt von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab. Manchmal müssen beispielsweise Aquarien zusätzlich und gegen Aufpreis versichert werden. Was jedoch in der Regel nicht von einer Glasversicherung abgedeckt wird, sind Oberflächenbeschädigungen, Undichtigkeiten, Photovoltaikanlagen, Optische Gläser und Hohlgläser zur Dekoration. Die Glasversicherung schließt des Weiteren Gefahren wie Explosion, Blitzschlag, Brand, Sturm, Einbruchdiebstahl, Krieg, Kernenergie, innere Unruhen und andere Elementarereignisse vom Versicherungsschutz aus.

Synonyme - Glasbruchversicherung
GKV

Die Abkürzung steht für die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies ist eine staatlich geregelte Versicherung, die für die finanzielle Absicherung von Krankheitskosten ihrer Versicherten sorgt. Sie ist in der Regel verpflichtend für alle Arbeitnehmer und bietet eine Grundversorgung im Krankheitsfall, einschließlich Kostenübernahme für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Beiträge werden je nach Einkommen der Versicherten berechnet und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen.

Gewinnbeteiligung

Bei einer Gewinnbeteiligung handelt es sich um die Anteile, mit denen Versicherungsnehmer an den von der Versicherungsgesellschaft erzielten Überschüssen beteiligt sind.

Gewinnbeteiligungen werden beispielsweise bei Lebensversicherungen erzielt und an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Die Prämien für eine Lebensversicherung werden mit einer Art „Sicherheitspolster“ kalkuliert und nach Einzahlung von der Versicherungsgesellschaft zu einem Großteil angelegt. Da Lebensversicherungen regelmäßig über einen langen Zeitraum laufen, um eine Vorsorge aufzubauen, entstehen bei der Versicherungsgesellschaft Kapitalerträge, die sie im Rahmen der Gewinnbeteiligung an die Versicherungsnehmer ausschütten. Wie hoch die Beteiligungen ausfallen, wird im Versicherungsvertrag festgelegt. Bei Lebensversicherungen kann die Höhe der Gewinnbeteiligung schwanken, was einer jährlichen Anpassung bedarf.

Bei Schadensversicherungen kann die Höhe der Gewinnbeteiligungen den Satzungen entnommen werden. In diesen Fällen erhalten Versicherungsnehmer eine Beitragsrückerstattung. Bei Versicherungen mit dem Zusatz VVaG, also Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, erfolgt eine Auszahlung der Gewinnbeteiligungen an alle Mitglieder. Handelt es sich bei der Versicherungsgesellschaft jedoch um eine Aktiengesellschaft, dann wird nur ein Teil der Überschüsse im Rahmen der Gewinnbeteiligung an die Versicherungsnehmer entrichtet. Bei einer AG handelt es sich dann in der Regel auch nicht um Gewinnbeteiligungen, sondern um Dividenden.

Durch die Gewinnbeteiligung werden Versicherungsnehmer auf Grundlage des Versicherungsvertrages am Überschuss der Gesellschaft beteiligt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherungsgesellschaft auch einen Gewinn erzielt hat. Versicherungsnehmer haben das Recht, sich über den Gewinn und die entsprechende Gewinnbeteiligung bei der Versicherungsgesellschaft zu informieren.

Synonyme - Überschussbeteiligung
Gewässerschadenhaftpflicht

Gegen Gewässerschäden kann eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die auch als Öltankversicherung bekannt ist. Die Öltankversicherung sichert unverschuldete oder fahrlässige Schäden durch Ölheizungsanlagen ab. Schon durch das Auslaufen von verhältnismäßig wenig Öl können umfangreiche Gewässerschäden entstehen.

Durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung werden der Inhaber der Heizungsanlage sowie alle mit der Wartung der Anlage beauftragten Personen abgesichert. Die Versicherung übernimmt im Falle eines Gewässerschadens die Kosten für die Schadensbegrenzung, die Reparatur der Heizungsanlage und die ärztliche Versorgung bei Personenschäden. Auch bei einem Versickern von Heizöl ins Erdreich kommt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für die Schäden auf. Öltankversicherungen erstatten Gutachterkosten, Kosten für die Entsorgung verseuchter Erde, Heizungsreparaturen, Schäden am Eigentum, teilweise sogar die Neubefüllung des Öltanks und Schmerzensgeld bei Personenschäden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die regelmäßigen Wartungs- und Reinigungsintervalle der Heizungsanlage nachweislich eingehalten worden sind.

Ein Gewässerschaden entsteht häufig durch einen Rohrbruch oder einen durchgerosteten Behälter. Aber auch dann, wenn beim Nachfüllen der Heizungsanlage ein Fehler geschieht, könnte Öl austreten und im Boden versickern. Gewässerschäden haben besonders häufig Tankbeschädigungen, Versagen der Schutzsysteme oder Fehler in der Bedienung zur Ursache. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich insbesondere für Menschen, die nahe an einem See, Fluss oder in einem Hochwasser-Gebiet wohnen. Dort deckt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung das erhöhte Risiko ab, das die Privathaftpflichtversicherung unter Umständen ausschließt. Privathaftpflichtversicherungen umfassen Gewässerschäden in der Regel nur bei kleinen Öltanks.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden Eigentümer von Öltanks für Gewässerschäden haftbar gemacht. Dies gilt auch dann, wenn der Öltank regelmäßig überprüft wurde und der Schaden unverschuldet eingetreten ist. Bei vermieteten Objekten mit Öltank haftet nach dem Gesetz ebenfalls der Eigentümer im Rahmen der Gefährdungshaftung.

Synonyme - Gewässerschadenhaftpflichtversicherung,Gewässerschaden,Öltankversicherung
Gesundheitsprüfung

Bei der Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung handelt es sich im Bereich der Personenversicherungen um das von Versicherungsgesellschaften verlangte Gesundheitszeugnis von einem Arzt über den Gesundheitszustand der versicherten Person. Gesundheitsprüfungen werden häufig bei privaten Krankenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen verlangt.

In Personenversicherungen steht die Gesundheit von Versicherungsnehmern im Vordergrund, sodass Versicherungen die Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch eine Gesundheitsprüfung einschätzen müssen. In der Regel wird die Gesundheitsprüfung vor Abschluss des Versicherungsvertrages durchgeführt, damit die Versicherungsgesellschaft eine Entscheidung darüber fällen kann, ob und wie das Gesundheitsrisiko versichert werden kann oder nicht. Ein Versicherungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft über die Vertragsmodalitäten einig sind.

Des Weiteren ist die Gesundheitsprüfung auch Basis für die Berechnung der Prämie. Versicherungsverträge mit einer niedrigen Versicherungssumme müssen nicht zwingend eine Gesundheitsprüfung beinhalten, sondern werden auch auf Grundlage von Gesundheitsbefragungen abgeschlossen. Im Durchschnitt wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, wenn die Versicherungssumme den Betrag von € 400.000,00 überschreitet.

Bei der Gesundheitsprüfung werden neben Daten zum Geschlecht, Lebensalter, Beruf und Wohnort auch Informationen über den Gesundheitszustand und gefährliche Sportarten eingeholt. Das subjektive Risiko wird bewertet, indem das persönliche Verhalten und die Einstellung zu Krankheiten sowie weitere Absicherungen mit einbezogen werden. Typisch sind Gesundheitsfragen über ambulante Therapien, stationäre Behandlungen, Psychotherapien, Medikamente, Blutuntersuchungen, Diagnosen, Symptome, Schmerzen, Vorerkrankungen, Gewichtsprobleme oder die Angabe, ob eine Nikotin-, Alkohol- oder Drogensucht besteht oder bestand.

Versicherungsnehmer trifft eine Anzeigepflicht bis zum Vertragsabschluss über bekannte Gefahren, die für das Versicherungsverhältnis erheblich sind. Werden Krankheiten arglistig verschwiegen, kann der Vertrag angefochten werden. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflichten, kann die Versicherungsgesellschaft auch den Vertrag kündigen und die Leistung verweigern.

Versicherungsgesellschaften dürfen mit Einwilligung des jeweiligen Versicherungsnehmers nach § 213 I VVG personenbezogene Gesundheitsdaten von Ärzten, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen erheben, sofern diese Daten für die Beurteilung des Versicherungsrisikos oder der Leistungspflicht benötigt werden. Voraussetzung hierfür ist die Entbindung von der Schweigepflicht der behandelnden Ärzte und Institute.

Bei Verträgen im Basistarif oder Kinderversicherungen kann unter Umständen von einer Gesundheitsprüfung abgesehen werden. Auch wenn in der privaten Krankenversicherung der Tarif gewechselt werden soll, muss keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen, wie der BGH im Juli 2016 entschieden hat.

 

Synonyme - Gesundheitsangaben,Gesundheitsfragen
gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und hat das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abzusichern. Sie ist eine Pflichtversicherung und gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von ihrem Beruf oder ihrer Tätigkeit. In dieser Antwort werden wir genauer auf die gesetzliche Unfallversicherung eingehen und ihre Funktion, Leistungen und Organisation erläutern.

Funktion der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung hat zwei Hauptaufgaben: Prävention und Rehabilitation. Zum einen ist sie dafür zuständig, Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern und die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten. Dazu werden Arbeitgeber regelmäßig von den Berufsgenossenschaften überprüft und beraten. Zum anderen bietet die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit finanzielle und medizinische Unterstützung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen sowohl finanzielle als auch medizinische Leistungen. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit werden die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation übernommen. Dazu gehören beispielsweise Krankenhauskosten, Arztkosten, Medikamente, Therapien und Hilfsmittel. Auch die Kosten für eine eventuelle Umschulung oder berufliche Rehabilitation werden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Zudem erhalten die Betroffenen eine Verletztenrente, die je nach Schwere der Verletzung und Beeinträchtigung gezahlt wird.

Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verwaltet. Es gibt insgesamt neun Berufsgenossenschaften, die jeweils für bestimmte Branchen zuständig sind, sowie die Unfallkassen, die für die öffentlichen Verwaltungen und die Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche zuständig sind. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Betriebs und der Anzahl der Beschäftigten.

Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten in Deutschland. Dazu gehören auch Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, Minijobberinnen und Minijobber sowie freiwillig versicherte Selbstständige. Auch Wegeunfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passieren, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für ehrenamtlich Tätige oder Personen, die in einem Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten arbeiten.

Zusammenfassung
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie ist für alle Beschäftigten obligatorisch und wird von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verwaltet. Ihre Hauptaufgaben sind Prävention und Rehabilitation, inklusive finanzieller und medizinischer Unterstützung wie Behandlungs- und Rehabilitationskosten, sowie die Zahlung einer Verletztenrente. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern entrichtet und sind abhängig von der Gefahrenklasse und Mitarbeiterzahl. Der Schutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Praktikanten, Auszubildende und bestimmte Selbstständige, und deckt auch Wegeunfälle ab, jedoch mit Ausnahmen für ehrenamtlich Tätige oder Kleinstunternehmen.

Siehe auch: Die gesetzliche Unfallversicherung

Synonyme - GUV
Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und hat das Ziel, die Alterssicherung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie ist eine staatliche Versicherung, die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend abschließen müssen. In dieser Antwort werden wir uns genauer mit der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigen und ihre Funktion, Organisation und Finanzierung genauer betrachten.

Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Form der Alterssicherung, die auf dem Prinzip der Generationenverantwortung basiert. Das bedeutet, dass die Beiträge der aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Finanzierung der Renten der älteren Generationen verwendet werden. Im Gegenzug erhalten die Beitragszahlerinnen und -zahler im Rentenalter eine monatliche Rente, die ihnen ein angemessenes Einkommen im Ruhestand sichern soll.
Neben der Altersrente gibt es auch andere Leistungen, die von der gesetzlichen Rentenversicherung abgedeckt werden, wie beispielsweise die Erwerbsminderungsrente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, oder die Hinterbliebenenrente für Witwen und Witwer. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet somit eine grundlegende soziale Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall.

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verwaltet, die aus 16 regionalen Trägern besteht. Diese sind für die Durchführung der Rentenversicherung zuständig und betreuen die Versicherten in ihrem jeweiligen Bundesland. Die DRV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die DRV ist in drei Bereiche unterteilt: die Rentenversicherungsträger, die Rentenversicherungskassen und die Rentenversicherungsbanken. Die Rentenversicherungsträger sind für die Beratung und Betreuung der Versicherten zuständig, während die Rentenversicherungskassen für die Beitragszahlungen und die Rentenberechnung zuständig sind. Die Rentenversicherungsbanken sind für die Auszahlung der Renten zuständig.

Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert. Derzeit beträgt der Beitragssatz 18,6% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte übernehmen. Selbstständige zahlen den vollen Beitrag alleine. Die Beitragshöhe wird regelmäßig angepasst, um die Rentenversicherung finanziell stabil zu halten.
Zusätzlich zu den Beiträgen wird die Rentenversicherung auch durch Steuermittel finanziert. Diese werden verwendet, um die Renten von Geringverdienern aufzustocken und bestimmte Leistungen, wie beispielsweise die Mütterrente, zu finanzieren.

Die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung steht die gesetzliche Rentenversicherung vor großen Herausforderungen. Um auch in Zukunft eine ausreichende Alterssicherung zu gewährleisten, wurden in den letzten Jahren verschiedene Reformen eingeführt.

Zusammenfassung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein zentraler Teil des deutschen Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung und für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Sie basiert auf dem Generationenprinzip, finanziert also die Renten der Älteren durch die Beiträge der Jüngeren und gewährt neben Altersrenten auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Verwaltet wird sie von der Deutschen Rentenversicherung und finanziert sich über Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie über staatliche Zuschüsse. Wegen demografischer Veränderungen stehen Reformen an, um die Rentenversicherung zukunftsfähig zu machen.

Siehe auch: perfektversichert.de/altersvorsorge/gesetzliche-rentenversicherung.html

Synonyme - DRV
Gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rente ist eine staatliche Altersvorsorge, die auf dem Umlageverfahren basiert. Das bedeutet, dass die Beiträge der aktuell Beschäftigten zur Finanzierung der Renten der aktuellen Rentner verwendet werden. Sie ist somit ein solidarisches System, bei dem die Jüngeren die Renten der Älteren finanzieren. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre.

Wer ist versichert?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Dazu gehören auch Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Minijobber. Selbstständige und Freiberufler können sich auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern lassen.

Wie hoch sind die Beiträge?
Die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Derzeit beträgt der Beitragssatz 18,6% des Bruttoeinkommens, wobei die Hälfte davon vom Arbeitnehmer und die andere Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt wird. Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also bis zu einem bestimmten Einkommenshöchstbetrag, erhoben. Derzeit liegt dieser bei monatlich 6.900 Euro in den alten Bundesländern und 6.450 Euro in den neuen Bundesländern.

Wie wird die Rente berechnet?
Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre. Dabei wird das Durchschnittseinkommen der letzten 45 Jahre vor Rentenbeginn berücksichtigt. Wer weniger als 45 Jahre eingezahlt hat, erhält eine anteilige Rente. Die genaue Höhe der Rente hängt also von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen, der Beitragsdauer und dem Renteneintrittsalter.

Wann kann man in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 67 Jahren. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, früher oder später in Rente zu gehen. So können Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können. Auch eine Rente mit 63 ohne Abschläge ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel eine Schwerbehinderung oder eine lange Versicherungszeit. Zudem gibt es die Möglichkeit der Altersrente für langjährig Versicherte, bei der das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren liegt.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Rente?
Die gesetzliche Rente bietet verschiedene Leistungen, die im Folgenden genauer erläutert werden:

  1. Altersrente
    Die Altersrente ist die bekannteste Leistung der gesetzlichen Rente und wird an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, die das Rentenalter erreicht haben. Das Rentenalter beträgt derzeit 67 Jahre. Die Höhe der Altersrente hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre ab.

  2. Erwerbsminderungsrente
    Die Erwerbsminderungsrente wird an Menschen ausgezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, voll oder teilweise zu arbeiten. Hierbei wird zwischen der teilweisen und vollständigen Erwerbsminderung unterschieden und die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung.

  3. Hinterbliebenenrente
    Die Hinterbliebenenrente wird an Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Witwen und Witwer ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstorben ist. Auch Waisen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

  4. Rehabilitationsleistungen
    Die gesetzliche Rente bietet auch Rehabilitationsleistungen an, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen. Dazu gehören beispielsweise medizinische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

  5. Kindererziehungszeiten
    Für Eltern, die ihre Kinder erzogen haben, werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Diese Zeiten werden als Beitragszeiten angerechnet und erhöhen somit die Höhe der späteren Rente.

Wie wird die Zukunft der gesetzlichen Rente aussehen?
Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung stehen die gesetzliche Rente und das Umlageverfahren vor großen Herausforderungen. Um die Renten auch in Zukunft sicherzustellen, wurden bereits einige Reformen beschlossen. Dazu gehören unter anderem die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und die Einführung der sogenannten Mütterrente, die Müttern für vor 1992 geborene Kinder zusätzliche Rentenpunkte gutschreibt. Auch die Einführung der sogenannten "doppelten Haltelinie", die eine Mindesthöhe der Rente sowie eine Begrenzung der Beitragssätze vorsieht, soll die Renten langfristig stabilisieren.

Zusammenfassung
Die gesetzliche Rente in Deutschland ist ein solidarisches Altersvorsorgesystem, das sich über das Umlageverfahren finanziert, bei dem Arbeitnehmer für die Renten der Älteren aufkommen. Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, sowie freiwillig versicherte Selbstständige, zahlen Beiträge, die sich nach dem Einkommen richten. Die Rentenhöhe basiert auf den Beitragsjahren und dem Einkommen, wobei das Renteneintrittsalter aktuell bei 67 Jahren liegt, mit Optionen für einen früheren oder späteren Start. Es gibt verschiedene Rentenarten wie Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Zukünftige Herausforderungen der gesetzlichen Rente werden durch Reformen wie die Anhebung des Rentenalters und die Einführung der Mütterrente angegangen.
Siehe auch: Die gesetzliche Rentenversicherung

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gehört im deutschen Recht zum Lauterkeitsrecht und schafft gesetzliche Grundlagen, um unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt das Verhalten von Unternehmen am Markt und entspricht den obligatorischen Marktrechten oder Rechten bei Geschäftspraktiken. Durch das UWG sollen Verbraucher, Mitbewerber und die Allgemeinheit unter Schutz gestellt werden.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt vor irreführender Werbung oder ungerechter Wettbewerbsverzerrung. Verstöße gegen das UWG werden mit Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Gewinnabschöpfungsansprüchen, Beseitigungsansprüchen und Auskunftsansprüchen geahndet. Unlauterer Wettbewerb ist nach dem UWG unzulässig. Zu den Verstößen gehören beispielsweise aggressive Verkaufsmethoden, Behinderungen des Absatzes von Mitbewerbern, Nachahmung oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.

Durch das UWG werden auch Unternehmer unter Schutz gestellt. Es werden Wettbewerbshandlungen verboten, die gegen die guten Sitten verstoßen.

 

Synonyme - UWG
Generationskapital

Generationskapital ist ein Begriff, der in der Wirtschaft und Finanzwelt verwendet wird und sich auf das Vermögen bezieht, das von einer Generation auf die nächste übertragen wird. Es handelt sich dabei um finanzielle Ressourcen, die von Eltern oder Großeltern an ihre Kinder oder Enkel weitergegeben werden, um deren finanzielle Stabilität und Wohlstand zu unterstützen. In diesem Sinne kann Generationskapital als eine Art Erbschaft betrachtet werden, die nicht nur materielle Güter, sondern auch finanzielle Mittel umfasst.

Die Bedeutung von Generationskapital
Generationskapital spielt eine wichtige Rolle in der finanziellen Planung von Familien und kann einen erheblichen Einfluss auf die Zukunft der nachfolgenden Generationen haben. Es ermöglicht den Empfängern, ein finanzielles Polster aufzubauen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Zudem kann es dazu beitragen, dass Bildung, Unternehmertum und Investitionen in die Zukunft gefördert werden.

Arten von Generationskapital
Es gibt verschiedene Arten von Generationskapital, die übertragen werden können. Dazu gehören finanzielle Vermögenswerte wie Bargeld, Immobilien, Aktien, Anleihen, Lebensversicherungen und Renten. Aber auch nicht-finanzielle Vermögenswerte wie Bildung, Wissen, Fähigkeiten und Beziehungen können als Generationskapital betrachtet werden. Diese Art von Kapital kann oft noch wertvoller sein als finanzielle Mittel, da sie den Empfängern helfen kann, ein erfolgreiches und erfülltes Leben zu führen.

Vorteile von Generationskapital
Der Hauptvorteil von Generationskapital besteht darin, dass es den Empfängern ermöglicht, ein finanzielles Fundament aufzubauen und sich auf ihre Zukunft vorzubereiten. Es kann auch dazu beitragen, finanzielle Ungleichheiten zwischen verschiedenen Generationen zu verringern und soziale Mobilität zu fördern. Zudem kann es den Empfängern die Möglichkeit geben, ihre Träume und Ziele zu verwirklichen und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Herausforderungen bei der Übertragung von Generationskapital
Obwohl Generationskapital viele Vorteile bietet, gibt es auch Herausforderungen bei der Übertragung. Eine davon ist die Ungleichverteilung von Vermögen innerhalb einer Familie. Oftmals werden nicht alle Kinder oder Enkel gleich behandelt, was zu Spannungen und Konflikten führen kann. Zudem kann es schwierig sein, das Generationskapital gerecht aufzuteilen und sicherzustellen, dass es für die beabsichtigten Zwecke verwendet wird. Auch die steuerlichen Auswirkungen und rechtlichen Aspekte müssen bei der Übertragung von Generationskapital berücksichtigt werden.

Tipps für eine erfolgreiche Übertragung von Generationskapital
Um sicherzustellen, dass das Generationskapital erfolgreich übertragen wird, ist es wichtig, im Voraus eine klare Planung und Kommunikation zu haben. Dies kann helfen, potenzielle Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wünsche des Übergebers respektiert werden. Auch die Einbeziehung eines professionellen Finanzberaters oder Anwalts kann hilfreich sein, um steuerliche und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen und die Übertragung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Generationenvertrag

Der Begriff des Generationenvertrages fällt dann, wenn es um Themen aus dem Bereich der Rente geht. Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im juristischen Sinn, sondern ein Konzept zur Kapitaldeckung der gesetzlichen Altersvorsorge.

Eingeführt wurde der Generationenvertrag im Zuge der Rentenreform Ende der 50er Jahre. Betrachtet werden soll der Generationenvertrag als fiktiver Vertrag zwischen zwei Generationen im gesellschaftlichen Konsens. „Vertragsinhalt“ ist die Versorgung im Alter durch die Rente und die stille Vereinbarung, dass die sozialversicherungspflichtig arbeitende Generation durch ihre Sozialabgaben dafür sorgt, dass die Rentenkassen auch aufgefüllt werden. Vor wirtschaftlichem Hintergrund kann der Generationenvertrag auch als dynamische Rentenvereinbarung bezeichnet werden, die über Umlagen finanziert wird.

Der Generationenvertrag enthält keine schriftlich fixierten Regelungen. Er unterstützt das Prinzip des deutschen Rentensystems, wonach die arbeitende Bevölkerung durch Abgaben die Generation der Rentner versorgt. Durch Einzahlungen in die Rentenkassen werden Renten an die Generation von Eltern und Großeltern ausgezahlt. Durch die eigene Arbeit werden wiederum Rentenanwartschaften erworben, die später durch die nachfolgende Generation getragen werden.

Der demografische Wandel kann den Generationenvertrag gefährden. Die Gesellschaft altert, während immer weniger Kinder geboren werden. Es besteht die Gefahr, dass das Verhältnis zwischen junger und älterer Generation so stark schwankt, dass die eingezahlten Rentenbeiträge für die Anzahl der Rentner nicht mehr ausreicht. Zusätzlich trägt der schwierige Arbeitsmarkt dazu bei, dass zu wenig sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze besetzt werden. Wer befürchtet, dass die gesetzliche Rente im Rentenalter später nicht ausreicht, kann durch eine private Altersvorsorge zusätzliche Einkünfte sichern.