Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Höchstrechnungszins | Der Höchstrechnungszins wird auch Höchstbetrag für den Rechnungszins, Höchstzinssatz oder (fälschlicherweise) Garantiezins genannt. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungsgesellschaften bei der Kalkulation der Deckungsrückstellungen maximal verwenden dürfen. Der Höchstversicherungszins wird auch Garantiezins genannt, da er bei klassischen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, also nicht bei Fondspolicen angewendet wird. Der Höchstrechnungssitz stellt vor diesem Hintergrund den Zinssatz dar, den Versicherungsgesellschaften ihren Versicherungsnehmern maximal auf den im Beitrag enthaltenen Sparanteil zusagen dürfen. Lebensversicherungen garantieren ihren Versicherungsnehmern von Beginn des Versicherungsverhältnisses an eine gewisse Verzinsung des Sparanteils. Festgelegt wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen nach der Deckungsrückstellungsverordnung und für Krankenversicherungen nach der Kalkulationsverordnung. Eine Entscheidung, ob und wann eine Absenkung des Höchstrechnungszinses erfolgt, trifft das BMF (Bundesministerium der Finanzen) durch eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung. Hierzu geben die DAV (Deutsche Aktuarvereinigung) und die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unabhängig voneinander entsprechende Empfehlungen ab. Entgültiger Entscheidungsträger ist jedoch das BMF, das als Grundlage für die Ermittlung eines Höchstrechnungszinses die Renditen 10-jähriger europäischer Anleihen aus der öffentlichen Hand heranzieht. Der Höchstrechnungszins darf 60 % dieser Renditen nicht überschreiten. |
HIS | Beim kurz „HIS“ genannten Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft handelt es sich um ein im Interesse von Versicherungskunden geführtes Verzeichnis gegen Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch. Entwickelt wurde HIS erstmalig im Jahr 1993 und nach umfangreichen Änderungen von der informa HIS GmbH im Jahr 2011 in Betrieb genommen. Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft soll als Hilfsmittel eingesetzt werden, damit Versicherungsgesellschaften die in Versicherungsanträgen erklärten Angaben überprüfen können. Auch soll HIS helfen, Schadenfälle mit Verdacht der Manipulation aufzuklären und zu verhindern. Hinweisen aus dem HIS kann die Versicherungsgesellschaft bei der Risiko- oder Leistungsfallprüfung nachgehen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass sich redliche Versicherungsnehmer dann auch darauf verlassen können, dass die von ihnen geleisteten Prämien wirklich der Absicherung von versicherten Risiken dienen und keine unnötigen Kosten enthalten, die der Gesellschaft durch Missbrauch entstehen. Eingetragen in das HIS werden die Daten von Versicherungsnehmern, versicherten Personen, Geschädigten, Zeugen, Gebäuden, Fahrzeugen und anderen Objekten. Die Eintragungen erfolgen zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug und Missbrauch. Eintragungen werden in den Versicherungssparten Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Transportversicherung, Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung und Haftpflichtversicherung vorgenommen. Einträge in der PKV (Private Krankenversicherung) sind nicht vorgesehen. Das HIS ähnelt im Konzept dem Flensburger Verkehrsregister. Auch hier werden Punkte verteilt, Eintragungen vorgenommen und zur Risikoprüfung herangezogen. Die Einträge im HIS werden nach fünf Jahren gelöscht, sofern keine neue Meldung erfolgt. Jeder Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, jährlich eine unentgeltliche Auskunft über die eigenen im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft gespeicherten Daten anzufordern. |
Hinzuverdienst | Hinzuverdienst bezeichnet die Einkünfte, die jemand zusätzlich zu seiner Haupteinnahmequelle oder seiner Rente erzielt. Diese Einnahmen können aus verschiedenen Quellen stammen, beispielsweise aus einer Nebentätigkeit, freiberuflicher Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalerträgen. In der Regel wird der Zusatzverdienst zum Gesamteinkommen addiert und kann Auswirkungen auf Sozialleistungen oder steuerliche Verpflichtungen haben.
Hinzuverdienst bei Rentnern Berücksichtigung der unterschiedlichen Rentenarten
Beispiele
Hinzuverdienst bei Selbstständigen Derzeit (2024) gilt für Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine Einkommensgrenze von 6.300 Euro jährlich. Das bedeutet, dass sie neben ihrer selbstständigen Tätigkeit bis zu diesem Betrag verdienen können, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenversicherungspflicht hat. Beispiel Änderungen ab 2024: Die Flexi-Rente Beispiel
Hinzuverdienst bei Arbeitnehmern Beispiele
Hinzuverdienst bei Arbeitslosen
Hinzuverdienst bei Berufsunfähigkeit Tipps:
Zusammenfassung
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Hinterbliebenenrente | Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient dazu, Hinterbliebene durch die Kompensation des wegfallenden Einkommens des verstorbenen Angehörigen finanziell abzusichern. Die Höhe der Hinterbliebenenrente wird im Einzelfall berechnet, da sie sich aus den gesetzlichen Rentenansprüchen des Verstorbenen ergibt. Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Hinterbliebene, dessen verstorbener Partner mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder aber vorzeitig einen Rentenanspruch erworben hat. Des Weiteren kommt es auf das familiäre Verhältnis zwischen Verstorbenen und Antragstellern an. Dies, zumal es mehrere Arten von Hinterbliebenenrenten gibt:
Ein Antrag auf Hinterbliebenenrente sollte möglichst zeitnah nach dem Tod des Angehörigen gestellt werden. Unter Umständen; beispielsweise für den kurzfristigen Ausgleich von Beerdigungskosten, kann ein Vorschuss beantragt werden, der drei Monatsrenten als Einmalzahlung beinhaltet. Ehepartner haben die Möglichkeit, ein Rentensplitting zu vereinbaren. In diesen Fällen wird eine verbindliche Entscheidung darüber getroffen, ob jeder nur seine selbst erarbeitete Rente ausgezahlt bekommt oder aber die Rentenansprüche geteilt werden sollen. Die Entscheidung für ein Rentensplitting, nach dem die Rentenansprüche beider Partner addiert und später je zur Hälfte ausgezahlt werden, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung für ein Rentensplitting hebt die Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente auf. Auch nach dem Tod des Ehepartners wird dann keine zusätzliche Hinterbliebenenrente ausgezahlt. |
Heredität | Bei der Heredität handelt es sich um einen Fachbegriff aus der Medizin und Biologie, der sich mit der Vererbungslehre beschäftigt. Mit Heredität wird die Weitergabe von in den Genen befindlichen Erbanlagen von einer Generation an ihre Nachkommen beschrieben, wodurch ähnliche Merkmale und Eigenschaften begründet werden können. Als Grundlage der Erbanlagen wird die DNA als Erbsubstanz betrachtet. Die Heredität ist demnach ein Bestandteil der tierischen und menschlichen Vererbungslehre sowie der pflanzlichen Genforschung. Gene können starke Eigenschaften vorweisen, die sich auch bei folgenden Generationen durchsetzen. Das Erbgut des Menschen hat beispielsweise einen Einfluss auf Hautfarbe, Haarfarbe, Größe, Gesichtsform, Körperform und Augenfarbe. Des Weiteren können auch Gesichtszüge, Begabungen, Talente und Intelligenz vererbt werden. Auf der anderen Seite betrifft Heredität jedoch auch die Vererbung von Krankheiten. Bestimmte Krankheiten können danach auch in Folgegenerationen wieder auftreten. Aus diesem Grund hat die Heredität auch einen Einfluss auf das Versicherungswesen.In Personenversicherungen können anomale Risiken nur unter erschwerten Bedingungen versichert werden. Ursachen von anomalen Risiken können Gesundheitszustände sein, die von der Norm abweichen oder aber körperliche und geistige Erkrankungen. Bei einigen Versicherungen wird auch eine Vorbelastung durch Heredität oder ein Beruf mit einer hohen Unfallwahrscheinlichkeit problematisch. Eine Folge dieser erschwerten Bedingungen könnte ein höherer Beitrag sein. Auch eine staffelweise Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme kommt in Betracht, sofern der Versicherungsfall in den ersten Jahren nach Vertragsschluss eintritt. Grundlage für die von der Versicherung zu treffende Entscheidung über anomale Risiken ist eine Risikoprüfung. Der medizinische Begriff der Heredität beschreibt in diesem Zusammenhang die Überprüfung der gesundheitlichen Erbanlagen im Hinblick auf die eigene und die familiäre Krankengeschichte. Diese Prüfung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft bei Personenversicherungen wie etwa Lebensversicherungen im Rahmen einer möglichen Risikoübernahme. |
Heilbehandlung | Nach der Definition handelt es sich bei einer Heilbehandlung um eine ärztliche Tätigkeit, die durch eine Krankheit verursacht worden ist, sofern die ärztliche Leistung in Art und Umfang in den Bereich der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf eine Heilung, Verbesserung oder Linderung der Erkrankung abzielt. Eine Heilbehandlung setzt also eine Heilung nicht zwingend voraus, sondern kann auch in den Bereich der Diagnose, Therapie, Prävention oder Rehabilitation fallen. Ausgeschlossen von den Heilbehandlungen werden je nach Anwendungsbereich kosmetische Verbesserungen, verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Wichtig ist der Begriff der Heilbehandlung im Versicherungswesen. Eine Heilbehandlung kann ambulant oder stationär erfolgen. Zu den ambulanten Heilbehandlungen gehören zum Beispiel ärztliche Untersuchungen und Beratungen (auch zahnmedizinisch), Therapien, Operationen, Medikamente, Verbandsmittel, Zahnersatz, Hilfsmittel und Heilmittel. Bei den stationären Heilbehandlungen handelt es sich um die Behandlung, Krankenpflege, Unterbringung und Verpflegung in einer dafür zugelassenen medizinischen Einrichtung. In der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) haben Versicherte einen Anspruch auf Krankenbehandlungen und Heilbehandlungen, wenn sie erforderlich sind, um Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen, einer Verschlimmerung entgegenzuwirken oder damit verbundene Beschwerden zu lindern. Zu den Heilbehandlungen gehören hier auch die ärztlichen, zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen sowie künstliche Befruchtungen. Die PKV (private Krankenversicherung) ersetzt im Versicherungsfall je nach Vertrag und Tarif die Aufwendungen für Heilbehandlungen. Bei der Krankenhaustagegeldversicherung wird für stationäre Heilbehandlungen Krankenhaustagegeld ausgezahlt. In allen Fällen müssen die Heilbehandlungen medizinisch notwendig sein, die versicherte Person betreffen und eine Krankheit oder einen Unfall als Ursache haben. Versicherungsfälle beginnen mit der Heilbehandlung und enden nach einem medizinischen Befund, der aussagt, dass keine weitere Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. |
Haustiere | Nach der offiziellen Definition handelt es sich bei Haustieren um Tiere, die durch Domestikation aus ursprünglichen Wildtieren hervorgegangen sind. Haustiere werden sowohl als Nutztiere wie auch als Heimtiere gezüchtet und gehalten. Zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland gehören Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel sowie diverse Aquarien- und Terrarien-Bewohner. Auch für Haustiere werden zahlreiche Versicherungen angeboten. Hierzu gehören TierkrankenversicherungenDiese sollen die Gesundheit von Haustieren unterstützen und schützen. Bei einer Tierkrankenversicherung bezieht sich der Schutz auf die Erstattung von Kosten für veterinärmedizinische Behandlungen. Je nach Vertrag und Tarif können auch Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen unter den Versicherungsschutz gestellt werden. Separate OP-Kostenversicherungen für Haustiere übernehmen hingegen nur die Kosten für operative Eingriffe einschließlich der Nachbehandlung. Tierkrankenversicherungen leisten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Versichert werden häufig nur gesunde Haustiere. TierhalterhaftpflichtversicherungenBesonders wichtig kann jedoch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sein, was insbesondere für Hundehalter oder Pferdehalter gilt. Halter von Haustieren haften in unbegrenzter Höhe für Schäden, die ihr Haustier verursacht hat. Selbst bei „gut erzogenen“ Haustieren können Personen-, Sach- und Vermögensschäden niemals ausgeschlossen werden. Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen Halter von Haustieren vor diesem finanziellen Risiko und übernehmen berechtigte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Unberechtigte Forderungen wehrt die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch im Namen des Versicherungsnehmers ab. |
Hausratversicherung | Eine Hausratversicherung sichert den Hausrat gegen Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder ausgetretenes Leitungswasser entstehen können. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgüter und Wertsachen, die sich in der Wohnung oder dem Haus befinden und zur Lebensführung sowie Hauswirtschaft benötigt und verwendet werden. Der Abschluss einer Hausratversicherung wird immer dann als sinnvoll erachtet, wenn ein Versicherungsnehmer nicht in der Lage wäre, den kompletten Verlust seines Hausrates selbst wieder auszugleichen. Dies gilt insbesondere bei einer wertvollen Einrichtung und dem Vorhandensein von zahlreichen Wertsachen. Welche Schäden von der Hausratversicherung in welchem Umfang übernommen werden, wird in den Versicherungsbedingungen geregelt. Zwar unterscheiden sich die Tarife von Gesellschaft zu Gesellschaft, aber grundsätzlich gelten folgende Regelungen:
Nicht zum Versicherungsort gehören jedoch Räume mit einem separaten Eingang, die ausnahmslos beruflich oder gewerblich genutzt werden. Eine beruflich genutzte Garage oder Werkstatt fällt nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Ein in Haus oder Wohnung befindliches Arbeitszimmer kann hingegen abgesichert werden. Der versicherte Hausrat muss sich auch nicht immer im eigenen zu Hause befinden. Wird beispielsweise im Urlaub ein versicherter Wertgegenstand gestohlen, kann die Hausratversicherung auch diesen Schaden ersetzen. Häufig werden die Regelungen für Reisen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Für den Fall, dass die Kinder der Familie eine eigene Wohnung haben und sich im Moment in einer Ausbildung oder in einem freiwilligen Jahr befinden, kann auch in diesen Fällen und für deren Hausrat die eigene Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung greifen.
Über die Erstattung zum Neuwert hinaus trägt die Hausratversicherung auch Folgekosten, die durch den Schadensfall entstanden sind. Hierzu zählen je nach Tarif Reparaturkosten, Bewachungskosten, Aufräumkosten oder Kosten für die Unterbringung, wenn die versicherten Räumlichkeiten aufgrund des Schadensereignisses nicht sofort wieder genutzt werden können. Hierfür gilt oft eine zeitliche Begrenzung. Ausgezahlt werden die Beträge abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Weitere zusätzliche Bausteine einer Hausratversicherung decken Schmor- und Sengschäden durch Hitze und Feuer sowie Wasserschäden durch Aquarien oder Reinigungsarbeiten ab. Erweitert werden kann eine Hausratversicherung auch durch die Absicherung von Elementarschäden. Elementarschäden entstehen durch Erdbeben, Hochwasser oder Überschwemmungen. Zusätzliche Bausteine erhöhen die jeweilige Prämie. Empfohlen wird, beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf zu achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert wird. Falls Türen offen gelassen werden oder Kerzen kurzfristig unbeaufsichtigt brennen, kann dies im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Durch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag werden auch solche Schäden mitversichert. Letztendlich soll eine Hausratversicherung auf die individuellen Lebensumstände zugeschnitten abgeschlossen werden, da diese Versicherung vor einem potenziellen finanziellen Ruin schützen soll.
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Hausrat | Als Hausrat werden alle in einer Wohnung oder in einem Haus befindlichen und zur Lebensführung bzw. zur Hauswirtschaft notwendigen Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände von Privatpersonen bezeichnet. Der Hausrat stellt einen wesentlichen Teil des (Privat-)Vermögens eines Haushaltes dar. Aus diesem Grund müssen sich auch mehrere Rechtsgebiete und Versicherungszweige mit dem Hausrat beschäftigen. Nicht immer ist es einfach, den Hausrat von anderen Gütern abzugrenzen. Unterteilt werden kann Hausrat in vier Bereiche:
Im Versicherungswesen kann eine Hausratversicherung den Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus absichern. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können von einer Hausratversicherung auch Markisen, Boote, Arbeitsgeräte für die Ausübung des Berufs, Rasenmäher und von Mietern eingebrachte Gegenstände oder Sachen mitversichert werden. Wenn zum Hausrat besonders viele Wertsachen gehören, wird die Hausratversicherung eine Haftungsgrenze festlegen und empfehlen, den Vertrag mit einer Selbstbeteiligung abzuschließen. |
Haushaltsglasversicherung | Eine Haushaltsglasversicherung ist ein ergänzender Baustein zur Hausratversicherung. Über die Haushaltsglasversicherung können Schäden an der Mobiliarverglasung, an den Fenstern bis hin zu Schäden an Ceranfeldern und anderen Glaskeramik-Kochfeldern abgesichert werden. Gegen Aufpreis können zusätzlich auch größere Terrarien oder Aquarien mitversichert werden. Einige Gesellschaften bieten sogar eine Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit an. Die Gebäudeverglasungen an Fenstern und Türen fallen nicht unter den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, die bei einem Einbruchdiebstahl entstanden sind. Eine Haushaltsglasversicherung erweitert den Schutz einer Hausratversicherung. Zu den Leistungen gehören je nach Versicherungsgesellschaft und TarifGlasbruch an:
Übernahme von Kosten für
Darüber hinaus übernimmt die Haushaltsglasversicherung die Kosten für Glasbruch an der Gebäudeverglasung. Ausgenommen hiervon sind Beleuchtungsgläser in Einfamilienhäusern. Je nach Versicherungsgesellschaft werden auch Schäden übernommen, die fahrlässig vom Versicherungsnehmer selbst oder seiner Familie herbeigeführt worden sind. Bei der Haushaltsglasversicherung handelt es sich um eine Naturalersatz-Versicherung, die unabhängig vom Verschulden einen Ersatz in gleicher Art und Güte leistet. Haushaltsglasversicherungen werden dann empfohlen, wenn beispielsweise viele Kinder für ein erhöhtes Risiko sorgen könnten. Wohnungen im Erdgeschoss oder Häuser mit überdurchschnittlich großen und teuren Glasflächen können ebenfalls von einer Haushaltsglasversicherung profitieren. Bei Vorhandensein einer Photovoltaikanlage wird jedoch wegen dem erhöhten finanziellen Risiko häufig zu einer separaten Photovoltaik-Versicherung geraten. Diese Versicherung nutzt das Prinzip der Allgefahrendeckung. Hiernach werden Schäden nicht nur bei Hagelschaden oder Diebstahl erstattet, sondern auch bei Fahrlässigkeit, Bedienungsfehlern und vielen anderen Risiken. |
Haus- und Wohnungsschutzbrief | Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief gilt als zusätzlicher Baustein der Hausratversicherung. Ein separater Versicherungsvertrag sowie die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sind nicht möglich. Durch einen Haus- und Wohnungsschutzbrief sichert sich der Versicherungsnehmer für Notfälle ab, bei denen beispielsweise Kosten für einen Schlüsseldienst entstehen könnten. Eine Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer (inklusive Blitzschäden und Überspannungsschäden), Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus entstehen könnten. Kosten für Kammerjäger, Schlüsseldienste und an den Feiertagen eingesetzte Handwerker übernimmt die Hausratversicherung jedoch nicht. Aus diesem Grund bieten einige Versicherungsgesellschaften den Zusatzbaustein Haus- und Wohnungsschutzbrief als Deckungserweiterung an. Mit dem als Vollkaskoschutz deklarierten Angebot richten sich Versicherungsgesellschaften sowohl an Mieter als auch an Eigentümer. Je nach Tarif in der Hausratversicherung und zusätzlicher Deckungserweiterung durch den Haus- und Wohnungsschutzbrief erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgende Risiken und Kosten für:
Die Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief können allerdings zwischen den Versicherungsgesellschaften stark variieren. Häufig werden die Leistungen auf einen Betrag in Höhe von 500,00 € pro Schadensfall und die jährlichen Leistungspflichten auf bis zu 1.500,00 € beschränkt. Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief kann für Mieter interessant sein, wenn sie gemäß ihrem Mietvertrag an den Kosten für Reparaturen beteiligt werden und dann die Kosten für Sanitär-Reparaturen oder Rohrreinigungen von der Versicherung erstattet bekommen. Für eine Schädlingsbekämpfung muss jedoch grundsätzlich der Vermieter aufkommen. Empfehlenswert ist ein Haus- und Wohnungsschutzbrief insbesondere dann, wenn Versicherungsnehmer über die Leistungen der Hausratversicherung zusätzlich abgesichert werden möchten. Im Vergleich zur Leistungshöhe fällt der zusätzliche Beitrag für den Haus- und Wohnungsschutzbrief nur minimal aus. |
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung | Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die durch das betreffende Grundstück oder Gebäude verursacht werden. Sie ist also eine Absicherung für den Haus- oder Grundbesitzer, falls Dritte durch das Eigentum des Versicherungsnehmers zu Schaden kommen. Dabei können sowohl Personen- als auch Sachschäden abgedeckt sein. Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter variieren. Versicherte Risiken
Sinnhaftigkeit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll? Kosten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Zusammenfassung |
Hauptfälligkeit | Als Hauptfälligkeit wird im Versicherungswesen der Zeitpunkt beschrieben, an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt. Gleichzeitig bedeutet Hauptfälligkeit aber auch, dass die Versicherungsprämie zur Zahlung fällig wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Prämie entrichtet wird, steht die Versicherungsgesellschaft auch unter Leistungspflicht. In der Kfz-Versicherung kann mit der Hauptfälligkeit auch das Datum verstanden werden, an dem der Versicherungsvertrag ausläuft. Bei vielen Kfz-Versicherungen ist dies der 31. Dezember. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages, verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr. Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss mindestens vier Wochen vor der Hauptfälligkeit ausgesprochen werden; also in der Regel zum 30.11.. Auch bei der Kfz-Versicherung muss zur Hauptfälligkeit die Prämie entrichtet werden. Zahlreiche Gesellschaften bieten im Bereich der Hausratversicherungen oder Unfallversicherungen mittlerweile auch sogenannte „unterjährige“ Hauptfälligkeiten an. Wird zum Beispiel ein Vertrag im März abgeschlossen, so läuft dieser auch im März des Folgejahres aus. Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen. Eine unterjährige Hauptfälligkeit kann den Vorteil haben, dass die Beiträge nicht auch noch neben vielen anderen Abbuchungen direkt zu Beginn des Jahres fällig werden und übermäßig belasten. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung wird jedes Jahr der Schadenfreiheitsrabatt neu berechnet. Musste im Vorjahr kein Schaden reguliert werden, erhöht sich der Schadensfreiheitsrabatt und der Versicherungsnehmer erhält einen entsprechenden Nachlass. Stichtag zur Berechnung der Rabatte ist immer der 01. Januar. Von der neuen Schadenfreiheitsklasse profitieren Versicherungsnehmer jedoch erst bei der nächsten Prämienzahlung, die bei unterjähriger Hauptfälligkeit und jährlicher Zahlungsweise auch nach dem 01. Januar fällig sein könnte. |
Härtefallregelung | Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Härtefällen um Sachverhalte, die in erheblichem Umfang vom Normalfall abweichen. Bei derart atypischen Fällen mit erheblichen Abweichungen gelten Ausnahmeregelungen oder Entscheidungen, die Ausnahmen rechtfertigen. Eine Härtefallregelung ist insbesondere ein Begriff aus der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsnehmer in der GKV sollen nach der Härtefallregelung nicht unzumutbar stark belastet werden. Dies gilt insbesondere für die nach § 61 SGB V zu begleichenden Zuzahlungen für einige Leistungen der Krankenkassen. Durch die Härtefallregelung ist es daher möglich, dass Zuzahlungen lediglich bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze bezahlt werden müssen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % vom jährlichen Bruttoeinkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Die Belastungsgrenze wird dadurch ermittelt, dass das jährliche Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen aufaddiert wird. Hierzu gehören Arbeitsentgelte, Sonderzahlungen, Einkommen aus selbstständigen Tätigkeiten, Arbeitslosengelder, Renten, Unterhalt, Mieteinnahmen, Pensionen, Zinserträge und andere Zuwendungen. Nach der Summenberechnung werden die jährlichen Freibeträge abgezogen. Bei chronisch Kranken greift die Härtefallregelung schon bei einer Belastungsgrenze von 1 % der Jahres-Bruttoeinnahmen, aus denen der Lebensunterhalt bestritten werden muss. Wer als chronisch Kranker von dieser Härtefallregelung profitieren kann, ergibt sich aus den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Chronikerregelung. In Bezug auf die Versorgung mit Zahnersatz gibt es abweichende Vorgaben für die Härtefallregelung. |
Handyversicherung | Bei der Anschaffung eines neuen Handys oder Smartphones wird Kunden häufig gleichzeitig eine Handyversicherung angeboten. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich bei mobiler Kommunikationselektronik um Geräte von hohem Wert handelt. Handyversicherungen ersetzen je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif Beschädigungen durch ein Herunterfallen des Smartphones. Zerspringt dabei zum Beispiel das Display des Handys, dann zahlt die Smartphoneversicherung die Reparatur. Dies jedoch nur, wenn die Umstände des Herunterfallens nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen worden sind. Auch Feuchtigkeitsschäden, die die Funktion des Handys beeinträchtigen, können über eine Handyversicherung abgedeckt werden. In diesem Bereich werden jedoch häufig Witterungseinflüsse ausgeschlossen. Die Absicherung von Diebstahl Schäden erfordert bei vielen Versicherungsgesellschaften einen zusätzlichen Tarif. In manchen Handyversicherungen sind jedoch auch Schäden durch Fehler in der Bedienung mitversichert. Welche Bedienungsfehler jedoch unter den Versicherungsschutz fallen, muss genau in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Bei Handyversicherungen ist darauf zu achten, ob der Neuwert oder Zeitwert des Smartphones bei einem „Totalschaden“ erstattet wird. Gute Smartphoneversicherungen erstatten ein neuwertiges Ersatzgerät, während andere Gesellschaften ein Austauschgerät zum Zeitwert anbieten. In Anbetracht der Tatsache, dass Smartphones bereits nach ein paar Monaten enorm an Wert verlieren, sollte jeder über die Notwendigkeit einer Handyversicherung nachdenken. Auch die Reparatur eines hochwertigen Displays kostet heute in etwa so viel wie die Versicherungsprämien für ein Jahr. Es gibt auch Vertragsmodalitäten, die nur auf die Erstattung von Reparaturkosten abzielen. Des Weiteren kann auch bei einer Handyversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Ausschlaggebend für den Vergleich von Handyversicherungen ist nicht das Gerät selbst, sondern der Kaufpreis. Im Allgemeinen können Handyversicherungen nur bei außergewöhnlich teuren Smartphones empfohlen werden. Für normale Geräte und bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten erscheint eine zusätzliche Absicherung als nicht unbedingt notwendig. |
Handelsbestand | Die Finanzinstrumente von Kreditinstituten, die nicht zur Liquiditätsreserve oder zum Anlagebestand gehören, werden Finanzinstrumente im Handelsbestand genannt. Der Handelsbestand ist demnach eine Kategorie für die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Entweder umfasst ein Handelsbestand Wertpapiere, die mit einer kurzfristigen Absicht der Veräußerung erworben worden sind oder aber als derivative Finanzinstrumente gelten. Im Handelsbestand können sich auch Wertpapiere befinden, die Teil eines gemeinschaftlichen Portfolios sind, durch das kurzfristige Gewinne vor dem Hintergrund von Kursschwankungen erzielt werden sollen. Bei Versicherungsunternehmen kann entsprechend der Aufteilung von Kapitalanlagen gemäß der RechVersV (Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) der Handelsbestand auf Aktien, Anlageklassen, Investmentanteile, Inhaberschuldverschreibungen sowie andere nicht-festverzinsliche sowie festverzinsliche Wertpapiere und Kapitalanlagen angewendet werden. Banken müssen Finanzinstrumente im Handelsbestand zum Zeitwert abzüglich des Risikoabschlags bewerten. Die Positionen des bankaufsichtsrechtlichen Handelsbuches werden im KWG (Kreditwesengesetz) definiert. Grundsätzlich wird von einer Übereinstimmung von Handelsbestand und Handelsbuch ausgegangen. Der Handelsbestand dient Banken zur Erzielung eigener Handelsgewinne. Kurzfristige Wiederverkäufe von Wertpapieren oder Derivaten können wegen Marktpreisschwankungen oder Margen zwischen Ein- und Verkaufspreisen zu Gewinnen führen, die dem Handelsbestand zuzurechnen sind. In Bezug auf die kurzfristige Realisierung von Gewinnen stimmt der Handelsbestand nach der im HGB (Handelsgesetzbuch) verankerten Definition der Kategorie held for trading nach IFRS (International Financial Reporting Standards) überein. In Bezug auf Derivate gibt es jedoch Unterschiede. |
Halbzwingende Vorschrift | Die wichtigste Rechtsgrundlage für alle Fragen in Bezug auf Versicherungen ist das VVG, also das Versicherungsvertragsgesetz. Generell gilt bei der Vereinbarung von Versicherungsverträgen Vertragsfreiheit, die sich auf den Inhalt und den Abschluss des Vertrages bezieht. Grundsätzlich ist es den Parteien demnach auch möglich, Vereinbarungen zu treffen, die von den Regelungen im VVG abweichen. Diese zulässigen Vereinbarungen werden abdingbare Bestimmungen genannt. Die gänzlich freie Gestaltung von Versicherungsverträgen wird zum Schutz von Versicherungsnehmern durch die Regelungen im VVG jedoch in Teilen eingeschränkt. Die darin definierten zwingenden Vorschriften dürfen grundsätzlich von keiner Partei geändert werden. Dies gilt unabhängig davon, wer von der Veränderung der Vereinbarung einen Vorteil haben könnte. Halbzwingende Vorschriften dürfen nur in den Fällen geändert werden, wenn sich daraus ein Vorteil für den Versicherungsnehmer ergibt. Halbzwingende Vorschriften liegen also dann vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass die Versicherungsgesellschaft sich nicht auf eine der von der gesetzlichen Vorschrift abweichenden Vereinbarung berufen kann. Verstößt eine Versicherungsgesellschaft gegen eine halbzwingende Vorschrift, so bleibt der Versicherungsvertrag zwar bestehen, aber an die Stelle der abweichenden Vereinbarung tritt dann die gesetzliche Regelung. Wird von der Versicherungsgesellschaft sogar gegen eine zwingende Vorschrift verstoßen, kann je nach der betreffenden Norm auch der gesamte Versicherungsvertrag nichtig sein. In anderen Fällen bleibt der Versicherungsvertrag bestehen, wobei nur die jeweilige Vereinbarung für nichtig erklärt wird. |
Halbwaisenrente | Die Halbwaisenrente ist eine Leistung der deutschen Rentenversicherung, die minderjährigen Kindern oder jungen Erwachsenen in Ausbildung oder Studium gezahlt wird, wenn ein Elternteil verstorben ist. Die Halbwaisenrente soll dazu beitragen, den finanziellen Verlust durch den Tod eines Elternteils teilweise auszugleichen und sicherzustellen, dass die Ausbildung der Kinder nicht gefährdet wird. Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt in der Regel 10 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils zuzüglich eventueller Zuschläge. Wer hat Anspruch auf die Halbwaisenrente?
Beispiel für einen berechtigten Fall Beispiel für einen nicht berechtigten Fall Wie beantragt man die Halbwaisenrente?
Es ist empfehlenswert, sich bei der Beantragung von der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt eingereicht werden. Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
Dies verdeutlicht, dass die Halbwaisenrente stark vom Einkommen und den Rentenbeiträgen des verstorbenen Elternteils abhängig ist. |
Hakenlastversicherung | Bei einer Hakenlastversicherung handelt es sich um eine Schwergutversicherung bzw. Haftungsversicherung. Hakenlastversicherungen werden von Unternehmen aus dem Bereich Schwergut, Bergung und Abschleppdienst abgeschlossen. Die Versicherung schützt ihre Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen, die bei der Beförderung von Gütern oder Fahrzeugen mit einem Kran bzw. Haken entstehen können. Der Versicherungsschutz der Hakenlastversicherung besteht für das Befördern, Abschleppen oder Bergen von fremden Gütern oder Fahrzeugen zum Zwecke der Rückführung. Mitversichert sind Ansprüche aus Verlust und Beschädigung sowie je nach Tarif auch Vermögensschäden. Die Hakenlastversicherung schützt auch dann, wenn kein direktes Verschulden der Versicherungsnehmer vorgelegen hat. Nicht versichert sind jedoch Schäden die bewusst – also vorsätzlich – herbeigeführt wurden. Bei der Schadensregulierung erstattet die Hakenlastversicherung die Schäden und Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssumme. Zu den obligatorischen Ansprüchen zählen Kosten für die Feststellung des Schadens, Gebühren für Anwälte und Gerichte, Bergungskosten und zusätzliche Kosten für die Schadensabwendung oder Schadensminderung. |
Hagelschaden | In der Gewittersaison im Sommer kommt es häufig zu starken Niederschlägen, die auch Hagel beinhalten können. Die gefrorenen und harten Hagelkörner sind in der Lage, Fahrzeuge, Gebäude, landwirtschaftliche Flächen, Tiere und Personen zu beschädigen bzw. zu verletzen, wobei dann von einem Hagelschaden die Rede ist. Schon ab einer Korngröße zwischen 1 und 2 cm gilt Hagel als gefährlich. Im Versicherungswesen ist insbesondere ein Hagelschaden an Fahrzeugen oder Gebäuden von Bedeutung. Wenn es draußen hagelt, sollten Fahrzeuge und andere gefährdete Sachen möglichst untergestellt oder abgedeckt werden, ohne jedoch eigene Gefährdungen hervorzurufen. Sollte es während der Fahrt zu einem Hagelschauer kommen, kann nach Möglichkeit nach einem Unterstellplatz Ausschau gehalten werden. Ist dies nicht möglich, muss Ruhe bewahrt und abgewartet werden. In der Praxis hat es sich bewährt, während des Hagelschauers bei stehendem Fahrzeug Videos oder Fotos zu machen, um der Versicherungsgesellschaft später Beweise anbieten zu können. Ein Hagelschaden am Auto muss unverzüglich der Kasko-Versicherung gemeldet werden. Allgemeine Unwetter- und Hagelschäden werden je nach Tarif über die Teilkasko- bzw. Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Wurde nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, muss die Reparatur selbst bezahlt werden. Zu prüfen ist vor einer Reparatur, ob im Kasko-Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart worden ist. Bei einer Werkstattbindung schreibt die Versicherungsgesellschaft vor, in welcher Werkstatt das Fahrzeug repariert werden soll. Bei einer freien Werkstattwahl sollte darauf geachtet werden, dass sich die Werkstatt mit der Beseitigung von Hagelschäden auskennt. Bei der Schadenmeldung eines Hagelschadens bei der Versicherung werden Informationen nach dem genauen Standort des Fahrzeuges und der Uhrzeit benötigt, damit die Niederschläge entsprechend gegengeprüft werden können. Es ist auch hilfreich, wenn der Versicherungsgesellschaft dokumentarisch Fotos vom Hagelschaden übermittelt werden können. Bei Kaskoschäden obliegt es der Versicherungsgesellschaft, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Nach der Begutachtung übermittelt der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft ein Gutachten, das die gemeldeten Hagelschäden sowie die voraussichtliche Schadenhöhe umfasst. Versicherungsnehmer haben regelmäßig die Wahl, ob sie den Hagelschaden reparieren lassen oder aber die Schadenssumme ausgezahlt erhalten wollen. Bei der Auszahlung der Schadenssumme weist die Versicherungsgesellschaft die Netto-Reparaturkosten an. Wird eine Rechnung über die Instandsetzung des Hagelschadens eingereicht, zahlt die Versicherungsgesellschaft bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmern anteilig auch die Mehrwertsteuer aus. Vereinbarte Selbstbeteiligungen werden auch bei der Regulierung von Hagelschäden abgezogen.
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Hagel | Bei Hagel handelt es sich um Niederschlag, der aus gefrorenem Wasser besteht. Von Eishagel oder Hagel wird gesprochen, wenn die einzelnen Hagelkörner einen Durchmesser von mindestens 0,5 cm vorweisen. Kleinere, feste und gefrorene Niederschlags-Partikel werden Graupel genannt. Noch kleinere, halbfeste und eher einer Schneeflocke ähnelnde Partikel gehören hingegen zu den Grieseln. Hagel entsteht im Bereich von Gewitterzellen. Unterkühltes Wasser kann in sehr wasserreichen Gewitterwolken zu Eis gefrieren. Entscheidenden Einfluss an der Bildung von Hagel hat neben der Temperatur auch die Luftströmung. Durch einen Aufwind verbleibt das Wasser länger in der Wolke und erhält mehr Gelegenheit zum Gefrieren. Ohne diesen Aufwind würde die Schwerkraft dafür Sorge tragen, dass sich das Wasser schneller aus der Wolke befreit und zu Boden fällt. Durch die unterschiedlich starken Luftströmungen im Bereich einer Gewitterwolke wird Hagel angehoben, fällt in tiefere Schichten, nimmt dort noch mehr Wasser auf und wird durch Aufwind wieder nach oben befördert. Dies geschieht so lange, bis ein Hagelkorn zu schwer ist, um noch vom Wind getragen werden zu können. Dann verlassen die Hagelkörner als Niederschlag die Wolken. Die Größe von Hagelkörnern erlaubt deshalb auch Rückschlüsse auf die Windstärke. Mit einem Durchmesser von etwa 20 cm und einem Gewicht von 875 Gramm wurde im Jahr 2010 in den USA das bisher größte Hagelkorn dokumentiert. In Deutschland fiel im Jahr 2013 mit einer Geschwindigkeit von 186 km/h ein Hagelkorn mit einem Durchmesser von 14,1 cm zu Boden. Hagelschauer können große Schäden an Personen, Tieren, Pflanzen, Fahrzeugen und Gebäuden verursachen. Ein Großteil der landwirtschaftlichen Flächen ist dem Hagel schutzlos ausgeliefert, was schon enorme Ernteschäden verursacht hat. Des Weiteren kann Hagel auch Bäume schädigen und den Waldbestand gefährden. Hagelversicherungen gehören zu den Schadenversicherungen, die finanzielle Risiken durch Hagelschäden absichern. Auch Wohngebäudeversicherungen übernehmen in der Regel Schäden durch Hagel. Bei Hagelschäden an Fahrzeugen müssen sich Fahrzeughalter an ihre Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung wenden. |
Haftungsverhältnis | Das deutsche Haftungsrecht beschreibt mit der Verschuldenshaftung, der Gefährdungshaftung und der Vertragshaftung grundsätzlich drei Haftungsarten, die auf viele rechtliche, wirtschaftliche und versicherungstechnische Abläufe Einfluss nehmen. Die Verschuldenshaftung beschäftigt sich mit dem schuldhaften Verhalten eines Schädigers, der durch widerrechtliches Handeln ein Rechtsgut verletzt hat. Voraussetzung hierfür ist die Deliktfähigkeit des Schädigers sowie ein Kausalzusammenhang zwischen der Handlung und dem Schaden. Bei der Gefährdungshaftung wird nicht auf „Schuld“ abgezielt, sondern allein aus dem Betrieb oder Besitz einer mit Risiken behafteten Sache wie etwa einem Fahrzeug oder einer Maschine. Die Vertragshaftung hat wiederum Haftungsverhältnisse aus gültigen und bestehenden Vertragsverhältnissen zwischen der schädigenden und der geschädigten Partei zum Inhalt. Voraussetzung für eine Vertragshaftung ist eine mangelhafte oder ausbleibende Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen. Zu jeder einzelnen Haftungsart werden Versicherungsprodukte angeboten, bei denen sich der Versicherungsschutz häufig auf vorab festgelegte Versicherungssummen beschränkt. Beim Verhältnis zwischen Versicherungsnehmern sowie mitversicherten Personen und dem geschädigten Dritten wird vom Haftungsverhältnis gesprochen. Das Verhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer ist hingegen als Deckungsverhältnis bekannt. Ein Versicherungsnehmer haftet gegenüber einem Geschädigten in unbegrenzter Höhe. Eine Versicherungsgesellschaft deckt jedoch nur Schäden bis zum Erreichen einer bestimmten Versicherungssumme ab. Versicherungsnehmer haften auch für vorsätzlich begangene Schädigungen. Haftpflichtversicherungen schließen für Vorsatz eine Deckung aus. Nicht zuletzt haben Versicherungsnehmer für bestimmte Schadenfolgen zu haften, die durch eine Versicherungsgesellschaft wegen der vereinbarten Ausschlüsse nicht abgedeckt werden können. Auch im betriebswirtschaftlichen Bereich und insbesondere bei der Bilanzierung haben Haftungsverhältnisse einen entscheidenden Einfluss. Sie sind als Verpflichtung zu verstehen, die ab Bilanzstichtag zum Jahresabschluss bereits bekannt sind, aber nicht mit ihrer Inanspruchnahme gerechnet werden muss. Haftungsverhältnisse werden nicht auf der Passiva ausgewiesen. Erfolgt in der Bilanz eine Passivierung, so geschieht dies als Rückstellung oder Verbindlichkeit. Haftungsverhältnisse in diesem Sinne betreffen Verpflichtungen aus Wechseln, Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen und Beteiligungen. |
Haftungsdach | Das Haftungsdach ist der Begriff für einen Ausnahmetatbestand aus der im KWG (Kreditwesengesetz) geregelten Bankenaufsicht. Nach § 2 Abs. 10 S. 1 KWG müssen Unternehmen, die keine Bankgeschäfte betreiben und im Rahmen von Finanzdienstleistungen nur Anlagen und Abschlüsse vermitteln, ihre Geschäfte ausnahmslos auf Rechnung für inländisch ansässige oder im Inland tätige Kreditinstitute bzw. Wertpapierhändler erbringen, die dafür auch die Haftung übernehmen. Derart vertraglich gebundene Vermittler benötigen dann keine Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), wenn das haftende Institut dies der BaFin anzeigt. Aus zivilrechtlicher Sicht werden dann die Tätigkeiten des Vermittlers dem jeweils haftenden Institut zugerechnet. Über die unter das vorbeschriebene Haftungsdach fallenden Vermittler führt die BaFin ein öffentliches Register, das sowohl das haftende Institut als auch Informationen zum Vermittler und der Haftungsdauer ausweist. Einträge in dieses Register können nur von den haftenden Instituten selbst vorgenommen werden. Mit Einführung der Finanzmarktrichtlinie im Jahr 2007 wurde bei den Regelungen zum Haftungsdach die bisher erlaubnisfreie Anlageberatung in eine Finanzdienstleistung umgewandelt, die von einer Erlaubnis abhängig ist. Das Haftungsdach gilt als Rechtsträger für Berater und Unternehmen im Bereich der Kapitalanlage, die über keine eigene Zulassung verfügen. Dadurch fungiert beispielsweise ein Anlageberater als Vermittler, der vertraglich an ein zugelassenes Institut gebunden ist. Das Haftungsdach hat die Pflicht, die entsprechenden Anlageberater zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Haftungsdächer entlasten ihre vermittelnden Berater durch die Übernahme von organisatorischen und administrativen Aufgaben. Im Gegenzug dafür bekommt das Haftungsdach entsprechende Provisionen, die in Teilen dann wiederum an den Anlageberater weitergeleitet werden. Selbst wenn der Anlageberater selbstständig tätig ist, tritt er gegenüber dem jeweiligen Kunden wie ein Angestellter auf. |
Haftstrecke | Bei der Haftstrecke handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Rückversicherungen; genauer der häufig mit „XL“ abgekürzten Schadenexzedentenrückversicherungen. Durch eine Rückversicherung wird ein Teil der von einer Versicherungsgesellschaft gegenüber seinem Versicherungsnehmer übernommenen Risiken und Gefahren auf eine zweite Versicherungsgesellschaft abgewälzt. Gründe für den Abschluss einer Rückversicherung ist in der Regel der Transfer von Risiken; beispielsweise wegen der Häufung von zufälligen Schäden, übermäßig vielen Schäden aus einem bestimmten Ereignis oder zur Absicherung von umfangreichen Schäden bei besonders hohen Risiken. Unterschieden wird zwischen nichtproportionalen und proportionalen Versicherungen, bei denen eine anteilige Quote rückversichert wird. Bei nichtproportionalen Versicherungen orientiert sich die Rückversicherungssumme am tatsächlichen Schaden, also am Schadensexzedenten. Bei Schadensexzedenten werden Schadensgrenzen nach Priorität und Höhe der maximal vom Rückversicherer zu übernehmenden Leistung im Entschädigungsfall vereinbart. Diese von der Rückversicherungsgesellschaft maximal zu übernehmende Entschädigung wird Haftstrecke genannt. |
Haftpflichtversicherung | Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die rechtliche Basis für Haftpflichtversicherungen. Gemäß diesem Gesetz ist jeder, der einem anderen Schaden zufügt, verpflichtet, für diesen zu haften. Die Entschädigung, die im schlimmsten Fall existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann, richtet sich nach dem verursachten Schaden. Um sich vor solchen finanziellen Belastungen zu schützen, existieren Haftpflichtversicherungen. Haftpflichtversicherungen sind essenzielle Absicherungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, um sich gegen Forderungen Dritter zu schützen. Sie übernehmen die Kosten für Schäden, die durch den Versicherten verursacht wurden. Es gibt diverse Arten von Haftpflichtversicherungen, die im Folgenden detaillierter beschrieben werden.
Die Details einer Haftpflichtversicherung können je nach Anbieter und Vertrag variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie:
Wichtige Aspekte bei der Auswahl einer Haftpflichtversicherung:
Erfahrungen anderer Kunden können wertvolle Hinweise auf die Zuverlässigkeit und den Kundenservice eines Versicherers geben. Zusammenfassung |
Haftpflichtprozess | Das mit HPflG abgekürzte Haftpflichtgesetz regelt die Haftung in Bezug auf Schadensereignisse, die im Zusammenhang mit gefährlichen Tätigkeiten und Unternehmen geschehen können. Im Haftpflichtgesetz wird die Haftung in Teilen als Gefährdungshaftung ausgelegt, was im Regelfall kein schuldhaftes Verhalten erfordert. Ein Haftpflichtprozess hat in erster Linie den Sinn und Zweck, das Haftungsverhältnis zu klären. Des Weiteren haben die Feststellungen aus dem Haftpflichtprozess einen entscheidenden Einfluss auf den Deckungsprozess. Im Haftpflichtprozess wird die Bindungswirkung für Klageverfahren von Versicherungsnehmern gegen ihre Versicherungsgesellschaft festgestellt. Im Deckungsprozess wird ermittelt, ob dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für ein Schadensereignis Versicherungsschutz gewährt werden muss. Haftpflichtprozesse können sich auch mit dem Grund und der Höhe des Haftpflichtanspruches beschäftigen. Klagende Partei im Haftpflichtprozess ist in der Regel der Geschädigte, sofern sein Anspruch nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die beklagte Partei ist demnach dann der Verursacher des jeweiligen Schadens. Verursachen Kinder einen solchen Schaden, kann sich der Haftpflichtprozess auch wegen einer Aufsichtspflichtverletzung gegen die Eltern oder Erziehungsberechtigten richten. Darüber hinaus werden im Haftpflichtprozess Feststellungen zu Haftungsgrundlagen, Mitverschulden, Personen- oder Sachschäden, Schmerzensgeldern, Schadensersatz, Vorteilsausgleichen, Haftungsausschlüssen, Ausgleichsansprüchen und vielen weiteren Details getroffen. Haftpflichtprozesse nehmen allein im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Verkehrsunfällen einen Großteil der Zivilverfahren vor deutschen Gerichten ein. |
GRV | GRV ist eine Abkürzung für "Gesetzliche Rentenversicherung". Es handelt sich um ein staatliches Alterssicherungssystem, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zahlen, um im Rentenalter eine gesetzlich festgelegte Rente zu erhalten. Die GRV ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall. |
Grüne Karte | Bei dem umgangssprachlich wegen seiner ursprünglichen Färbung „Grünen Karte“ genannten Dokument handelt es sich um die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Die Grüne Karte ist Bestandteil des europäischen und teilweise internationalen Systems, mit dem das Fahren mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in verschiedenen Ländern ermöglicht wird, ohne eine zusätzliche Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen. In der EU sind die Haftungsregeln im Straßenverkehr und die Versicherungsbedingungen nicht einheitlich geregelt, was beispielsweise Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft. Bis zum Jahr 1965 mussten Fahrer deshalb beim Passieren einer Grenze einen für das Ausland geltenden Versicherungsnachweis mitführen. Dieser Nachweis wurde in den Staaten, die dem Grüne-Karte-Abkommen beigetreten sind, durch eine einheitliche Grüne Karte abgelöst. Da die Grüne Karte wegen des Kennzeichenabkommens in Teilen überflüssig geworden ist, führt sie heute nicht jeder Fahrzeughalter mehr mit. Einige Versicherungsgesellschaften händigen die Grüne Karte sogar nur noch auf Anfrage aus. In Leih- und Mietwagen wird jedoch immer eine Grüne Karte hinterlegt. Das Mitführen der Grünen Karte kann im Falle eines Verkehrsunfalls sehr hilfreich sein. Die Versicherungskarte ist als Versicherungsnachweis im Ausland anerkannt und bescheinigt einen entsprechenden Versicherungsschutz. Des Weiteren sind auf der Grünen Karte die Adressen der ausländischen Regulierungsbüros notiert, an die Geschädigte verwiesen werden können. Grüne Karten werden von Versicherungsgesellschaften angeboten, die auch Kfz-Haftpflichtversicherungen im Repertoire haben. |
Grundtarif | Ein Grundtarif bei Versicherungen ist ein festgelegter Betrag, der von Versicherungsunternehmen für ihre Versicherungsleistungen berechnet wird. Dieser Tarif bildet die Basis für die Berechnung der Versicherungsprämie. Funktion des Grundtarifs Vorteile des Grundtarifs Nachteile des Grundtarifs Gestaltungsmöglichkeiten des Grundtarifs Leistungen des Grundtarifs Beispiel aus der privaten Krankenversicherung |
Grundsicherungsleistungen | In der Bundesrepublik haben gewisse Personengruppen Anspruch auf soziale Unterstützungsleistungen, die explizit zur Absicherung des Grundbedarfs dienen. Um solche Hilfen zu erlangen, müssen Antragsteller entsprechende Bedingungen erfüllen, zu denen vor allem die finanzielle Notlage zählt. Dies impliziert, dass lediglich Personen mit geringem Einkommen und minimalen finanziellen Reserven gefördert werden. Ein formeller Antrag ist für den Erhalt dieser Unterstützung unerlässlich. Mit der Einführung des Bürgergeldes im Jahr 2023 erfährt das deutsche Sozialsystem eine umfassende Modernisierung. Das neue, einheitliche Bürgergeld ersetzt mehrere bisherige Sozialleistungen und zielt darauf ab, das System fairer, unkomplizierter und durchschaubarer zu machen. Kernpunkt der Neuausrichtung war die Konsolidierung verschiedener Unterstützungsangebote wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Kinderzuschlag sowie des Wohngeldes zu einer einzigen Leistung. Durch diese Vereinheitlichung sollen die Komplexität verringert und die Anreize zur Arbeitsaufnahme verstärkt werden. Das neue System soll es ermöglichen, dass sich Arbeit finanziell auszahlt, ohne dass die Unterstützung bei Aufnahme einer Beschäftigung abrupt endet. Zudem soll die Anrechnung von Verdiensten vereinfacht werden, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Bürgergeld-Reform beinhaltet auch Strategien zur Armutsbekämpfung und Unterstützung von Bildung und Partizipation. Insbesondere Kinder aus finanziell schwächeren Verhältnissen sollen durch zielgerichtete Fördermaßnahmen verbesserten Zugang zu Bildungsressourcen bekommen. |
Grundrente | Der Deutsche Bundestag hat sich Anfang Juli 2020 auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Menschen mit einer niedrigen Rente können durch das Grundrentengesetz seit dem 01.01.2021 mit der eingeführten Grundrente einen Zuschlag zur Rente erhalten. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern wird zusätzlich zur normalen Rente ausgezahlt. Als individueller Rentenzuschlag haben Rentner und Rentnerinnen einen Anspruch auf Grundrente, wenn sie lange versicherungspflichtig gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Für die Grundrente ist kein gesonderter Antrag notwendig. Sofern ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung die Grundrente automatisch mit der normalen Rente aus. Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet. Um die Grundrente erhalten zu können, müssen Rentner und Rentnerinnen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Zu diesen Grundrentenzeiten zählen zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Berufstätigkeit, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten sowie Zeiten mit Leistungen aus Rehabilitation oder Krankheit. Mitunter können auch im Ausland erworbene Rentenzeiten dazu gezählt werden, sofern diese nach einem Sozialversicherungsabkommen oder dem Europarecht für die Rente berücksichtigt werden müssen. Im Durchschnitt muss das Einkommen im Berufsleben weniger als 80 % des Durchschnittsverdienstes betragen haben, um vom Grundrentenzuschlag profitieren zu können. Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet, was durch eine automatisierte Einkommensprüfung erfolgt. Maßgeblich hierfür sind zu versteuernde Einkünfte, ausländische Einkünfte und Kapitalerträge. Grundrente wird bei einem Einkommen bis 1.250,00 € bei Alleinstehenden bzw. 1.950,00 € bei Paaren in voller Höhe ausgezahlt. Liegt das Einkommen über diesen Einkommensgrenzen, wird die Grundrente gekürzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Rentenempfänger in Deutschland künftig Grundrente erhalten. Die Grundrente wird sich wahrscheinlich im Durchschnitt auf etwa 75,00 € pro Monat belaufen. Die höchstmögliche Grundrente wird aktuell auf 418,00 € pro Monat bemessen. Die Deutsche Rentenversicherung ist seit Juli 2021 damit beschäftigt, automatisch die Daten und Zeiten aller Rentenempfänger und neuer Antragsteller zu ermitteln und zu prüfen. Um die Grundrente zu erhalten, bedarf es keines gesonderten Antrages – auch nicht von im Ausland lebenden Rentenempfängern. Alle werden automatisch von der Deutschen Rentenversicherung benachrichtigt, sofern eine Grundrente in Betracht kommt. Da mehr als 26 Millionen Rentenkonten von der Deutschen Rentenversicherung auf die Berechtigung zur Grundrente überprüft werden müssen, kann es voraussichtlich mit einem entsprechenden Rentenbescheid bis zum Ende des Jahres 2022 dauern. Die Beträge, auf die seit Einführung der Grundrente zu Beginn des Jahres 2021 ein Anspruch bestanden hat, werden entsprechend nachgezahlt.
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Grundlegender Leistungsumfang | Der grundlegende Leistungsumfang bezieht sich auf die Mindestleistungen, die in einer bestimmten Versicherungspolice enthalten sind. Es handelt sich um die grundlegenden Leistungen, die von der Versicherungsgesellschaft angeboten werden, um den Versicherungsnehmer vor bestimmten Risiken zu schützen. Der grundlegende Leistungsumfang kann je nach Versicherungsart variieren, ist aber in der Regel in allen Versicherungspolicen einer bestimmten Art gleich. Beispielsweise beinhaltet der grundlegende Leistungsumfang einer Kfz-Haftpflichtversicherung die Deckung von Schäden, die der Versicherte mit seinem Fahrzeug verursacht. Bei einer Hausratversicherung sind es die Kosten für die Wiederbeschaffung von gestohlenen oder beschädigten Gegenständen. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst der grundlegende Leistungsumfang die Zahlung einer monatlichen Rente bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Warum ist der grundlegende Leistungsumfang wichtig? Darüber hinaus ist der grundlegende Leistungsumfang auch für die Versicherungsgesellschaften von Bedeutung. Sie müssen sicherstellen, dass sie die im grundlegenden Leistungsumfang aufgeführten Leistungen erbringen können, um den Versicherungsvertrag einzuhalten. Dies ist auch der Grund, warum der grundlegende Leistungsumfang in der Regel in allen Versicherungspolicen einer bestimmten Art gleich ist. Zusammenfassung |
Grundfähigkeitsversicherung | Eine Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die den Verlust einer Grundfähigkeit durch die Auszahlung einer monatlichen Rente auffängt. Zu den Grundfähigkeiten gehört das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen, das Sprechen, das Hören, das Sehen und teilweise auch Fertigkeiten wie das Fahren von Fahrrädern oder Autos. Unterteilt werden die versicherten Risiken in sensorische, motorische, feinmotorische und intellektuelle Fähigkeiten im Alltag. Kalkuliert wird eine Grundfähigkeitsversicherung wie eine Lebensversicherung, wobei auch sie als eigenständige Versicherung abgeschlossen wird. Nachträgliche Anpassungen sind bei der Grundfähigkeitsabsicherung ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundfähigkeitsversicherungen werden seit dem Jahr 2000 angeboten und gelten im Rahmen der Schweren-Krankheits-Vorsorge als Alternative zur Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Grundfähigkeitsabsicherung hat keinen Bezug zum ausgeübten Beruf. Basis des Versicherungsschutzes ist die Einschränkung in den grundlegenden Fähigkeiten durch eine Krankheit. Je nach Versicherungsgesellschaft wird bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten bzw. bei Demenz oder Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente angewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob Versicherungsnehmer noch ihrem Beruf nachgehen können oder nicht. Solange die Einschränkungen in den Fähigkeiten bestehen, wird auch die Rente gezahlt. Zu den Ursachen für den Verlust von grundlegenden Fähigkeiten gehören Kräfteverfälle, Krankheiten und Unfälle. Durch die Grundfähigkeitsabsicherung wird eine verhältnismäßig günstige Absicherung der Arbeitskraft ermöglicht. Versicherungsgesellschaften legen ihren Verträgen Fähigkeitenkataloge zugrunde, die die abgesicherten Grundfähigkeiten näher beschreiben. Neben den bereits erwähnten Grundfähigkeiten werden auch Verträge angeboten, die Fertigkeiten wie das Fahren von Sport- und Kraftfahrzeugen oder Erkrankungen wie Demenz und Depressionen versichern. Ein Versicherungsfall tritt bei der Grundfähigkeitsversicherung dann ein, wenn ein Versicherungsnehmer für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel zwischen 6 und 12 Monate – nicht in der Lage war bzw. sein wird, eine oder mehrere der abgesicherten Grundfähigkeiten auszuüben. Versicherungsnehmer müssen einen ärztlichen Nachweis über die Erkrankung und die Einschränkungen in den Fähigkeiten vorlegen, die von der Versicherungsgesellschaft überprüft werden können. Ob die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Allerdings müssen Rentenzahlungen aus der Grundfähigkeitsabsicherung versteuert werden. |
Grundfähigkeitsversicherung | Mit einer Grundfähigkeitsversicherung lassen sich bestimmte Grundfähigkeiten absichern. Gehen diese elementaren Fähigkeiten durch einen Unfall oder eine Krankheit über einen längeren Zeitraum – regelmäßig mindestens sechs bis zwölf Monate - in Verlust, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Zu den typischen Grundfähigkeiten gehören:
Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können auch geistige und psychische Fähigkeiten versichert werden. Eine Grundfähigkeitsversicherung empfiehlt sich insbesondere für Menschen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu hohe Kosten verursacht oder gar keine Möglichkeit für einen Versicherungsvertrag besteht. Kann keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, gilt die Grundfähigkeitsversicherung als günstige Alternative für einen Basisschutz. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die klar auf die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung abzielt, beschränkt sich die Grundfähigkeitsversicherung auf einzelne Fähigkeiten. In den Verträgen wird genau definiert, welche Fähigkeiten versichert sind und welche nicht. Die Unterteilung der Fähigkeiten in Katalogen oder Gruppen ist möglich. Die Anforderungen, ab wann eine Rente gezahlt wird, sind bei Grundfähigkeitsversicherungen jedoch eher hoch. Hier sollte genau darauf geachtet werden, ab wann eine Fähigkeit als verloren gilt. Bestehen Vorerkrankungen gibt es auch bei der Grundfähigkeitsversicherung Versicherungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Die gestellten Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Siehe auch: Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung |
große Witwenrente | Die große Witwenrente ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rentenversicherungssystems und bietet finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nach dem Verlust eines Ehepartners. Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, und finanzielle Sorgen können die Situation noch belasten. Die große Witwenrente soll dazu beitragen, diesen finanziellen Druck zu lindern. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf diese Leistung hat, wie hoch sie ausfallen kann, wie sie beantragt wird und was sonst noch wichtig ist. Wer bekommt die große Witwenrente?
Wie hoch ist die große Witwenrente? Wie wird die große Witwenrente beantragt?
Was ist noch wichtig?
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Grenzversicherung | Bei der Grenzversicherung handelt es sich um eine internationale Fahrzeugversicherung, die beispielsweise für Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug durch Europa benötigt wird. Reisende aus einem nichteuropäischen Land benötigen eine Grenzversicherung für ihr Fahrzeug, um in europäische Länder reisen zu können. Wird das Fahrzeug erst im Ankunftsland erworben, zugelassen und versichert, wird ebenfalls unter Umständen eine ergänzende Grenzversicherung für die Weiterreise benötigt, was auch von den zu bereisenden Ländern abhängt. Gleiches gilt im Übrigen für Überführungen. In Europa gelten mitunter andere Versicherungsbedingungen als in anderen Staaten, sodass die verschiedenen Konzepte der Kfz-Versicherung in europäischen Ländern ungültig sind. In den USA wird beispielsweise der Fahrer und nicht das Fahrzeug versichert. In Europa wird jedoch das Fahrzeug versichert, sodass die Versicherung unabhängig vom Fahrer erfolgt. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Kfz-Versicherungen Unterschiede in Bezug auf das Alter der Fahrer, die Fahrerlaubnis und viele weitere Details. In Deutschland und anderen europäischen Staaten handelt es sich bei der Pkw Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Über die Haftpflichtversicherung werden Schäden abgesichert, die an fremden Sachen und Fahrzeugen sowie an Dritten selbst als Personenschäden verursacht werden könnten. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur durch eine zusätzliche Kaskoversicherung abgesichert werden. Bei Abschluss einer Grenzversicherung wird in der Regel auch eine internationale Versicherungsbestätigung (Grüne Karte) übermittelt. Bürger aus einem europäischen Land benötigen bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug in Länder wie Bulgarien oder die Niederlande lediglich die Grüne Karte, womit der Versicherungsschutz in allen EU-Staaten nachgewiesen werden kann. Eine Grenzversicherung wird jedoch für Regionen wie Montenegro benötigt. Im Idealfall wird vor Reiseantritt überprüft, ob eine Grüne Karte ausreicht oder ob zusätzlich eine Grenzversicherung abgeschlossen werden muss. Letztendlich müssen ausländische Kraftfahrer eine Grenzversicherung abschließen und nachweisen, die keinen anderweitigen Nachweis einer – anerkannten - Haftpflichtversicherung haben. Der Versicherungsschein der Grenzversicherung reicht dann in Kombination mit einer Grünen Karte (Gültigkeit in allen EU-Staaten und der Schweiz) als Versicherungsnachweis aus. |
Grad der Behinderung | Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein zentraler Begriff im deutschen Schwerbehindertenrecht. Er wird in § 2 Abs. 1 SGB IX definiert als "das Ausmaß der Beeinträchtigung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit". Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben, wobei ein höherer Wert eine stärkere Behinderung bedeutet. Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt?
Welche Rechte und Nachteilsausgleiche gibt es?
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GPV | Die Abkürzung GPV steht für gesetzliche Pflegeversicherung. Dies ist eine staatliche Versicherung in Deutschland, die die Kosten für Pflegeleistungen bei körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung übernimmt. Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und finanziert sich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ziel der GPV ist es, eine bedarfsgerechte und bezahlbare Pflege für alle Versicherten sicherzustellen. |
Gliedertaxe | Durch eine private Unfallversicherung können Versicherungsnehmer ihre eigene und die Existenz ihrer Familienangehörigen finanziell gegen Unfallrisiken absichern. Erleiden Versicherungsnehmer privat oder beruflich einen Unfall mit einer dauerhaften Beeinträchtigung, zahlt eine Unfallversicherung anteilig oder vollständig die Versicherungssumme aus. Die Höhe der Zahlung von der Unfallversicherung ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme, dem vom behandelnden Arzt attestierten Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe. Die Versicherungen ordnen dem Verlust eines jeden Körperteils oder Sinnesorgans durch die Gliedertaxe einen bestimmten Invaliditätsgrad zu. Nach der normalen Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit folgender Körperteile und Organe wie folgt ermittelt:
(Stand: 2020) Für Heilberufe gelten abweichende Regelungen in Bezug auf die Gliedertaxe. Wenn die Funktion eines Körperteils oder Sinnesorgans nur in Teilen eingeschränkt ist, wird der entsprechende Anteil als Invaliditätsgrad berechnet. Sind mehrere Körperteile und Organe betroffen, werden die Prozentsätze entsprechend addiert. Dabei kann die Summe 100 % nicht übersteigen. Die Unfallversicherung orientiert sich bei ihrer Leistung an der Gliedertaxe. |
Glasversicherung | Glasschäden sind bei Hausratversicherungen nur abgesichert, wenn die Schäden durch eine der im Versicherungsvertrag festgelegten Gefahren verursacht wurden. Zerbricht zum Beispiel ein Glastisch, weil etwas von oben darauf gefallen ist, besteht kein Versicherungsschutz. Um derartige Schäden unter Versicherungsschutz zu stellen, kann entweder ein Glas-Baustein in die Hausratversicherung integriert oder aber eine separate Glasversicherung abgeschlossen werden. Eine Glasversicherung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn das Haus oder die Wohnung über viele Möbel, Einrichtungsgegenstände und Fenster aus Glas verfügt. Nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen werden Glasschäden nur ausgeglichen, wenn bestimmte Ursachen zum Schaden geführt haben. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Glasschaden wegen Hagel, Brand, Sturm oder Leitungswasser entstanden ist. Normale Stöße und Missgeschicke fallen nicht unter das Leistungsportfolio der Hausratversicherung. Eine Glasversicherung oder Glasbruchversicherung stellt fertig montierte und künstlerisch bearbeitete Scheiben, Spiegel und Platten aus Glas unter Schutz. Bei einem Schaden übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für eine Notverglasung, Entsorgung der beschädigten Gläser sowie für den Einsatz von Gerüsten und Kränen und die Erneuerung von Anstrichen, Folien und Verzierungen. Unterschieden wird bei der Glasversicherung zwischen Schäden an der Mobiliarverglasung und Gebäudeverglasung. Zur versicherten Mobiliarverglasung gehören je nach Versicherungsvertrag Schränke, Duschkabinen, Vitrinen, Bilder, Spiegel, Gläser von Elektrogeräten, Ceran- und Induktionskochfelder sowie Aquarien oder Terrarien. Im Bereich der Gebäudeverglasung bezieht sich der Versicherungsschutz auf Kunststoff- und Glasscheiben von Fenstern, Türen, Terrassen, Veranden, Loggien, Wintergärten, Lichtkuppeln, Profilbaugläsern, Wetterschutzvorbauten und Glasbausteinen. Der genaue Leistungsumfang hängt von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab. Manchmal müssen beispielsweise Aquarien zusätzlich und gegen Aufpreis versichert werden. Was jedoch in der Regel nicht von einer Glasversicherung abgedeckt wird, sind Oberflächenbeschädigungen, Undichtigkeiten, Photovoltaikanlagen, Optische Gläser und Hohlgläser zur Dekoration. Die Glasversicherung schließt des Weiteren Gefahren wie Explosion, Blitzschlag, Brand, Sturm, Einbruchdiebstahl, Krieg, Kernenergie, innere Unruhen und andere Elementarereignisse vom Versicherungsschutz aus. |
GKV | Die Abkürzung steht für die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies ist eine staatlich geregelte Versicherung, die für die finanzielle Absicherung von Krankheitskosten ihrer Versicherten sorgt. Sie ist in der Regel verpflichtend für alle Arbeitnehmer und bietet eine Grundversorgung im Krankheitsfall, einschließlich Kostenübernahme für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Beiträge werden je nach Einkommen der Versicherten berechnet und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen. |
Gewinnbeteiligung | Bei einer Gewinnbeteiligung handelt es sich um die Anteile, mit denen Versicherungsnehmer an den von der Versicherungsgesellschaft erzielten Überschüssen beteiligt sind. Gewinnbeteiligungen werden beispielsweise bei Lebensversicherungen erzielt und an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Die Prämien für eine Lebensversicherung werden mit einer Art „Sicherheitspolster“ kalkuliert und nach Einzahlung von der Versicherungsgesellschaft zu einem Großteil angelegt. Da Lebensversicherungen regelmäßig über einen langen Zeitraum laufen, um eine Vorsorge aufzubauen, entstehen bei der Versicherungsgesellschaft Kapitalerträge, die sie im Rahmen der Gewinnbeteiligung an die Versicherungsnehmer ausschütten. Wie hoch die Beteiligungen ausfallen, wird im Versicherungsvertrag festgelegt. Bei Lebensversicherungen kann die Höhe der Gewinnbeteiligung schwanken, was einer jährlichen Anpassung bedarf. Bei Schadensversicherungen kann die Höhe der Gewinnbeteiligungen den Satzungen entnommen werden. In diesen Fällen erhalten Versicherungsnehmer eine Beitragsrückerstattung. Bei Versicherungen mit dem Zusatz VVaG, also Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, erfolgt eine Auszahlung der Gewinnbeteiligungen an alle Mitglieder. Handelt es sich bei der Versicherungsgesellschaft jedoch um eine Aktiengesellschaft, dann wird nur ein Teil der Überschüsse im Rahmen der Gewinnbeteiligung an die Versicherungsnehmer entrichtet. Bei einer AG handelt es sich dann in der Regel auch nicht um Gewinnbeteiligungen, sondern um Dividenden. Durch die Gewinnbeteiligung werden Versicherungsnehmer auf Grundlage des Versicherungsvertrages am Überschuss der Gesellschaft beteiligt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherungsgesellschaft auch einen Gewinn erzielt hat. Versicherungsnehmer haben das Recht, sich über den Gewinn und die entsprechende Gewinnbeteiligung bei der Versicherungsgesellschaft zu informieren. |
Gewässerschadenhaftpflicht | Gegen Gewässerschäden kann eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die auch als Öltankversicherung bekannt ist. Die Öltankversicherung sichert unverschuldete oder fahrlässige Schäden durch Ölheizungsanlagen ab. Schon durch das Auslaufen von verhältnismäßig wenig Öl können umfangreiche Gewässerschäden entstehen. Durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung werden der Inhaber der Heizungsanlage sowie alle mit der Wartung der Anlage beauftragten Personen abgesichert. Die Versicherung übernimmt im Falle eines Gewässerschadens die Kosten für die Schadensbegrenzung, die Reparatur der Heizungsanlage und die ärztliche Versorgung bei Personenschäden. Auch bei einem Versickern von Heizöl ins Erdreich kommt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für die Schäden auf. Öltankversicherungen erstatten Gutachterkosten, Kosten für die Entsorgung verseuchter Erde, Heizungsreparaturen, Schäden am Eigentum, teilweise sogar die Neubefüllung des Öltanks und Schmerzensgeld bei Personenschäden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die regelmäßigen Wartungs- und Reinigungsintervalle der Heizungsanlage nachweislich eingehalten worden sind. Ein Gewässerschaden entsteht häufig durch einen Rohrbruch oder einen durchgerosteten Behälter. Aber auch dann, wenn beim Nachfüllen der Heizungsanlage ein Fehler geschieht, könnte Öl austreten und im Boden versickern. Gewässerschäden haben besonders häufig Tankbeschädigungen, Versagen der Schutzsysteme oder Fehler in der Bedienung zur Ursache. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich insbesondere für Menschen, die nahe an einem See, Fluss oder in einem Hochwasser-Gebiet wohnen. Dort deckt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung das erhöhte Risiko ab, das die Privathaftpflichtversicherung unter Umständen ausschließt. Privathaftpflichtversicherungen umfassen Gewässerschäden in der Regel nur bei kleinen Öltanks. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden Eigentümer von Öltanks für Gewässerschäden haftbar gemacht. Dies gilt auch dann, wenn der Öltank regelmäßig überprüft wurde und der Schaden unverschuldet eingetreten ist. Bei vermieteten Objekten mit Öltank haftet nach dem Gesetz ebenfalls der Eigentümer im Rahmen der Gefährdungshaftung. |
Gesundheitsprüfung | Bei der Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung handelt es sich im Bereich der Personenversicherungen um das von Versicherungsgesellschaften verlangte Gesundheitszeugnis von einem Arzt über den Gesundheitszustand der versicherten Person. Gesundheitsprüfungen werden häufig bei privaten Krankenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen verlangt. In Personenversicherungen steht die Gesundheit von Versicherungsnehmern im Vordergrund, sodass Versicherungen die Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch eine Gesundheitsprüfung einschätzen müssen. In der Regel wird die Gesundheitsprüfung vor Abschluss des Versicherungsvertrages durchgeführt, damit die Versicherungsgesellschaft eine Entscheidung darüber fällen kann, ob und wie das Gesundheitsrisiko versichert werden kann oder nicht. Ein Versicherungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft über die Vertragsmodalitäten einig sind. Des Weiteren ist die Gesundheitsprüfung auch Basis für die Berechnung der Prämie. Versicherungsverträge mit einer niedrigen Versicherungssumme müssen nicht zwingend eine Gesundheitsprüfung beinhalten, sondern werden auch auf Grundlage von Gesundheitsbefragungen abgeschlossen. Im Durchschnitt wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, wenn die Versicherungssumme den Betrag von € 400.000,00 überschreitet. Bei der Gesundheitsprüfung werden neben Daten zum Geschlecht, Lebensalter, Beruf und Wohnort auch Informationen über den Gesundheitszustand und gefährliche Sportarten eingeholt. Das subjektive Risiko wird bewertet, indem das persönliche Verhalten und die Einstellung zu Krankheiten sowie weitere Absicherungen mit einbezogen werden. Typisch sind Gesundheitsfragen über ambulante Therapien, stationäre Behandlungen, Psychotherapien, Medikamente, Blutuntersuchungen, Diagnosen, Symptome, Schmerzen, Vorerkrankungen, Gewichtsprobleme oder die Angabe, ob eine Nikotin-, Alkohol- oder Drogensucht besteht oder bestand. Versicherungsnehmer trifft eine Anzeigepflicht bis zum Vertragsabschluss über bekannte Gefahren, die für das Versicherungsverhältnis erheblich sind. Werden Krankheiten arglistig verschwiegen, kann der Vertrag angefochten werden. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflichten, kann die Versicherungsgesellschaft auch den Vertrag kündigen und die Leistung verweigern. Versicherungsgesellschaften dürfen mit Einwilligung des jeweiligen Versicherungsnehmers nach § 213 I VVG personenbezogene Gesundheitsdaten von Ärzten, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen erheben, sofern diese Daten für die Beurteilung des Versicherungsrisikos oder der Leistungspflicht benötigt werden. Voraussetzung hierfür ist die Entbindung von der Schweigepflicht der behandelnden Ärzte und Institute. Bei Verträgen im Basistarif oder Kinderversicherungen kann unter Umständen von einer Gesundheitsprüfung abgesehen werden. Auch wenn in der privaten Krankenversicherung der Tarif gewechselt werden soll, muss keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen, wie der BGH im Juli 2016 entschieden hat.
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gesetzliche Unfallversicherung | Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und hat das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abzusichern. Sie ist eine Pflichtversicherung und gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von ihrem Beruf oder ihrer Tätigkeit. In dieser Antwort werden wir genauer auf die gesetzliche Unfallversicherung eingehen und ihre Funktion, Leistungen und Organisation erläutern. Funktion der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung Zusammenfassung Siehe auch: Die gesetzliche Unfallversicherung |
Gesetzliche Rentenversicherung | Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und hat das Ziel, die Alterssicherung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie ist eine staatliche Versicherung, die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend abschließen müssen. In dieser Antwort werden wir uns genauer mit der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigen und ihre Funktion, Organisation und Finanzierung genauer betrachten. Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung Die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung Zusammenfassung Siehe auch: perfektversichert.de/altersvorsorge/gesetzliche-rentenversicherung.html |
Gesetzliche Rente | Die gesetzliche Rente ist eine staatliche Altersvorsorge, die auf dem Umlageverfahren basiert. Das bedeutet, dass die Beiträge der aktuell Beschäftigten zur Finanzierung der Renten der aktuellen Rentner verwendet werden. Sie ist somit ein solidarisches System, bei dem die Jüngeren die Renten der Älteren finanzieren. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre. Wer ist versichert? Wie hoch sind die Beiträge? Wie wird die Rente berechnet? Wann kann man in Rente gehen? Welche Leistungen bietet die gesetzliche Rente?
Wie wird die Zukunft der gesetzlichen Rente aussehen? Zusammenfassung |
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb | Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gehört im deutschen Recht zum Lauterkeitsrecht und schafft gesetzliche Grundlagen, um unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt das Verhalten von Unternehmen am Markt und entspricht den obligatorischen Marktrechten oder Rechten bei Geschäftspraktiken. Durch das UWG sollen Verbraucher, Mitbewerber und die Allgemeinheit unter Schutz gestellt werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt vor irreführender Werbung oder ungerechter Wettbewerbsverzerrung. Verstöße gegen das UWG werden mit Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Gewinnabschöpfungsansprüchen, Beseitigungsansprüchen und Auskunftsansprüchen geahndet. Unlauterer Wettbewerb ist nach dem UWG unzulässig. Zu den Verstößen gehören beispielsweise aggressive Verkaufsmethoden, Behinderungen des Absatzes von Mitbewerbern, Nachahmung oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Durch das UWG werden auch Unternehmer unter Schutz gestellt. Es werden Wettbewerbshandlungen verboten, die gegen die guten Sitten verstoßen.
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Generationskapital | Generationskapital ist ein Begriff, der in der Wirtschaft und Finanzwelt verwendet wird und sich auf das Vermögen bezieht, das von einer Generation auf die nächste übertragen wird. Es handelt sich dabei um finanzielle Ressourcen, die von Eltern oder Großeltern an ihre Kinder oder Enkel weitergegeben werden, um deren finanzielle Stabilität und Wohlstand zu unterstützen. In diesem Sinne kann Generationskapital als eine Art Erbschaft betrachtet werden, die nicht nur materielle Güter, sondern auch finanzielle Mittel umfasst. Die Bedeutung von Generationskapital Arten von Generationskapital Vorteile von Generationskapital Herausforderungen bei der Übertragung von Generationskapital Tipps für eine erfolgreiche Übertragung von Generationskapital |
Generationenvertrag | Der Begriff des Generationenvertrages fällt dann, wenn es um Themen aus dem Bereich der Rente geht. Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im juristischen Sinn, sondern ein Konzept zur Kapitaldeckung der gesetzlichen Altersvorsorge. Eingeführt wurde der Generationenvertrag im Zuge der Rentenreform Ende der 50er Jahre. Betrachtet werden soll der Generationenvertrag als fiktiver Vertrag zwischen zwei Generationen im gesellschaftlichen Konsens. „Vertragsinhalt“ ist die Versorgung im Alter durch die Rente und die stille Vereinbarung, dass die sozialversicherungspflichtig arbeitende Generation durch ihre Sozialabgaben dafür sorgt, dass die Rentenkassen auch aufgefüllt werden. Vor wirtschaftlichem Hintergrund kann der Generationenvertrag auch als dynamische Rentenvereinbarung bezeichnet werden, die über Umlagen finanziert wird. Der Generationenvertrag enthält keine schriftlich fixierten Regelungen. Er unterstützt das Prinzip des deutschen Rentensystems, wonach die arbeitende Bevölkerung durch Abgaben die Generation der Rentner versorgt. Durch Einzahlungen in die Rentenkassen werden Renten an die Generation von Eltern und Großeltern ausgezahlt. Durch die eigene Arbeit werden wiederum Rentenanwartschaften erworben, die später durch die nachfolgende Generation getragen werden. Der demografische Wandel kann den Generationenvertrag gefährden. Die Gesellschaft altert, während immer weniger Kinder geboren werden. Es besteht die Gefahr, dass das Verhältnis zwischen junger und älterer Generation so stark schwankt, dass die eingezahlten Rentenbeiträge für die Anzahl der Rentner nicht mehr ausreicht. Zusätzlich trägt der schwierige Arbeitsmarkt dazu bei, dass zu wenig sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze besetzt werden. Wer befürchtet, dass die gesetzliche Rente im Rentenalter später nicht ausreicht, kann durch eine private Altersvorsorge zusätzliche Einkünfte sichern. |