Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachhaltigkeitsfaktor

Beim Nachhaltigkeitsfaktor handelt es sich um einen Faktor, der in der gesetzlichen Rentenversicherung Anwendung findet. Nach dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz wurde der Nachhaltigkeitsfaktor zur Ergänzung der Rentenformel eingeführt und soll bewirken, dass der Rentenanstieg bei einer Erhöhung der Rentneranzahl im Verhältnis zur Beitragszahleranzahl gedämpft wird. Außerdem soll der Nachhaltigkeitsfaktor die Beitragszahler entlasten.

Der Nachhaltigkeitsfaktor beeinflusst auch die jährliche Rentenanpassung durch eine Abhängigkeit im Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern. Die Rentenanpassung vermindert sich also, wenn sich die Rentneranzahl zu Lasten der Anzahl von Beitragszahlern entwickelt und umgekehrt.

 

Nachhaftung

Bei der Nachhaftung handelt es sich um einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Leistungsbestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherungen. Durch die Nachhaftung muss die Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann noch für mindestens einen Monat haften, wenn der Versicherungsvertrag beendet ist. Durch die Leistung der Nachhaftung soll ein lückenloser Schutz von Unfallgeschädigten herbeigeführt werden. Allerdings wird durch die Nachhaftung nur die gesetzlich festgelegte Mindestsumme von 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 7,5 Millionen Euro für Personenschäden geleistet.

Die Nachhaftung der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt am Tag der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und beträgt regelmäßig einen Monat. Während dieses Zeitraums steht das abgemeldete Fahrzeug unter dem Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. Kommt es also nach der Abmeldung des Fahrzeuges zu einem Verkehrsunfall, sind schuldlos geschädigte Personen und Sachen des Unfallgegners noch versichert. Die Höhe der Nachhaftung entspricht in der Regel den gesetzlichen Mindestdeckungen, die im Normalfall niedriger ausfallen als vertraglich vereinbarte Deckungssummen. Ist bei einem Unfall ein höherer Schaden entstanden, müssen Unfallverursacher selbst für die Differenz aufkommen. Eine Nachhaftung gilt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich verankerte Leistung. Teil- und Vollkaskoversicherungen bieten diese Leistungen nicht an.

Bei Erwerb bzw. Verkauf eines neuen Fahrzeuges erlischt die Nachhaftung einer alten Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Anmeldung durch den Käufer.

 

Nachgelagerte Besteuerung

Bei der nachgelagerten Besteuerung handelt es sich um ein Prinzip, das u.a. im Bereich der Altersvorsorge eine Rolle spielt. Versicherungs- und Bausparverträge mit einer steuerlichen Begünstigung werden dann nachgelagert besteuert, wenn sie beliehen, abgetreten oder vorzeitig zurückgezahlt werden. Auch steuerlich begünstigte Gewinne aus Mehreinnahmen müssen manchmal für zurückliegende Jahre nachgelagert versteuert werden.

Eine nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Bereich der Altersvorsorge, dass die Beiträge während der Phase des Ansparens steuerbegünstigt oder steuerbefreit sind und dafür aber Versorgungsbezüge in der Phase der Auszahlung teilweise oder ganz versteuert werden müssen. Voll versteuert werden müssen Riester-Renten. Andere private Renten müssen hingegen nur in Höhe des Ertragsanteils bei Renteneintritt versteuert werden. Seit 2005 sind Zahlungen aus Lebensversicherungen nach fünf Beitragsjahren sowie zwölf Laufzeitjahren abzüglich der Einzahlungen ab einem bestimmten Lebensjahr zur Hälfte steuerfrei. Vor 2005 waren die Zahlungen aus Kapitallebensversicherungen komplett steuerpflichtig.

Seit Anfang 2005 sind auch gesetzliche Renten zum Teil steuerpflichtig. Zu Beginn galt als steuerpflichtig der 50 %-ige Anteil der Rente. Jährlich stieg dieser Anteil um zwei Prozentpunkte bis zum Jahr 2020 auf 80 %. Seit dem Jahr 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil um einen Prozentpunkt im Jahr, sodass im Jahr 2040 die vollen 100 % erreicht werden. Ähnlich geschieht dies bei den steuerfreien Anteilen der Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Der jeweils steuerfreie Anteil wird bei Rentenantritt in einen Freibetrag umgewandelt, der immer gleich hoch bleibt. Dadurch wird ausgeschlossen, dass der steuerpflichtige Rentenanteil bei einer Rentenerhöhung mit ansteigt.

Nachbesserungsbegleitschaden

Der Begriff des Nachbesserungsbegleitschadens nimmt im Bereich der betrieblichen Haftpflichtversicherung eine entscheidende Rolle ein. Berufs-, Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen schützen vor finanziellen Folgen einer beruflichen Haftung. Die Haftpflichtversicherung prüft an sie gestellte Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und tritt für berechtigte Ansprüche in die Leistung ein.

Nachbesserungsbegleitschäden können zu den Leistungsbestandteilen einer Betriebshaftpflichtversicherung zählen. Wichtig ist die Leistung von Nachbesserungsbegleitschäden insbesondere für handwerkliche und technische Betriebe. Von einem Nachbesserungsbegleitschaden wird gesprochen, wenn durch das Fehlen von vereinbarten Eigenschaften an einem eigenen Gewerk  bei der Nachbesserung die mangelfreien Arbeiten von anderen Handwerkern zerstört oder beschädigt werden und deshalb danach wiederhergestellt werden müssen. Wichtig bei der Unterscheidung vom Nachbesserungsbegleitschaden ist, dass es vorher keinen Sachschaden gegeben hat.

Ein Beispiel für einen Nachbesserungsbegleitschaden:
Ein Sanitärinstallateur verlegt in einem Neubau Wasserleitungen. Danach werden die Wände und Böden durch einen Fliesenleger gefliest. Nach Abschluss der Arbeiten wird festgestellt, dass durch die verlegten Leitungen kein Wasser fließt. Deshalb verlangt der Bauherr vom Sanitärinstallateur eine Nachbesserung, bei der allerdings die Fliesen auf den Wänden wieder entfernt werden müssen. Nach Abschluss der Nachbesserung muss der Fliesenleger erneut Fliesen verlegen. Bei den dadurch entstandenen Kosten für die Nacharbeit und Neuarbeit handelt es sich um einen Nachbesserungsbegleitschaden. Die nachträglichen Leitungsreparaturen fallen hingegen unter die schuldrechtlichen Erfüllungsschäden, die grundsätzlich nicht versichert werden können.

Betriebshaftpflichtversicherungen können einen Schutz gegen derartige Nachbesserungsbegleitschäden bieten.

Nachbarschaftsgefahr

Von einer Nachbarschaftsgefahr wird gesprochen, wenn von einem Nachbargrundstück potenzielle Gefahren ausgehen. Häufig ist dabei eine Brandgefahr gemeint, mit der in einem Nebengebäude beispielsweise wegen einer darin betriebenen Werkstatt gerechnet werden könnte.

Bei der Eigengefahr handelt es sich um die Gefahr, die von dem eigenen versicherten Objekt oder dem Ort, an dem es sich befindet, ausgeht. Die von einem benachbarten Grundstück ausgehende Nachbarschaftsgefahr wird jedoch auch bei der Risikobeurteilung und der Prämienberechnung in Versicherungsbereichen wie der Feuerversicherung herangezogen.

Ist die Nachbarschaftsgefahr erhöht, was zum Beispiel durch gefährliche Betriebe, Gebäude oder Lager in der Nachbarschaft der Fall sein könnte, wird ein Prämienzuschlag in Rechnung gestellt. Dieser Zuschlag fällt umso höher aus, desto näher sich die jeweilige Gefahr am versicherten Objekt befindet. Bei unzureichenden räumlichen oder baulichen Trennungen fällt der Prämienzuschlag für die Nachbarschaftsgefahr entsprechend hoch aus.

Musterbedingungen

Musterbedingungen und Mustertarife sind exemplarisch von den Versicherungsgesellschaften an Interessenten bzw. potenzielle Versicherungsnehmer übermittelte Unterlagen, wie eine abzuschließende Versicherung ausgelegt werden könnte.

Früher haben Versicherungsverbände und Aufsichtsbehörden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ausgearbeitet und übermittelt. Seit dem Wegfall des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsbedürfnisses werden durch Verbände und Gesellschaften unverbindliche Musterbedingungen und Mustertarife für Privatkunden ausgearbeitet, um für mehr Markttransparenz zu sorgen.

Musterbedingungen und Mustertarife sollen demnach als grundlegendes Regelwerk einen Überblick über die Möglichkeiten im Versicherungsbereich gewähren, sind für die Versicherungsgesellschaften jedoch unverbindlich. Die Verwendung von Musterbedingungen und Mustertarifen ist fakultativ. Es können trotzdem abweichende Bedingungen vereinbart werden. Oft beziehen sich Versicherungsgesellschaften in ihren Versicherungsbedingungen aber auf ihre Musterbedingungen. Gemeinsam mit den Tarifbedingungen sowie dem Tarif bilden die Musterbedingungen dann die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Synonyme - Mustertarife
Musikinstrumentenversicherung

Eine Musikinstrumentenversicherung stellt Musikinstrumente unter besonderen Versicherungsschutz und gilt für professionelle Musiker als einzige Versicherung, die einen allumfassenden Schutz für teure und kostbare Instrumente bietet. Allerdings werden Musikinstrumente auch durch die Hausratversicherung abgesichert, sofern diese sich in der versicherten Wohnung befinden und dort zu Schaden kommen. Im Gegensatz zur Hausratversicherung übernimmt die Musikinstrumentenversicherung jedoch auch Schäden, die unterwegs oder durch Diebstahl entstanden sind.

Hobbymusiker sollten sich dennoch überlegen, ob die Hausratversicherung zum Schutz der Instrumente ausreicht, was mitunter auch von dem Wert des Musikinstruments abhängt. Versichert sind über die Hausratversicherung Schäden durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Da sich Profi-Musiker oder Konzert-Musiker jedoch nicht immer im versicherten Bereich der eigenen Wohnung befinden, kann eine Musikinstrumentenversicherung hier die bessere Wahl sein.

Eine Musikinstrumentenversicherung bietet regelmäßig eine Allgefahrendeckung, die zahlreiche Risiken wie Diebstahl, Verlust, Wasser und Feuer abdeckt. Eine Instrumentenversicherung kann im Falle eines Schaden die Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten zum Zeit- oder Neuwert erstatten und auch die Kosten für ein Leihinstrument übernehmen. Dies gilt auch für Zubehör wie Notenständer, Noten, Mikrofone und Transportbehälter.

Multiple-Trigger-Deckung

Bei einer Multiple-Trigger-Deckung handelt es sich um ein Konzept aus dem Bereich der Rückversicherungen, der Finite Risk Reinsurance oder des Alternativen Risikotransfers. Voraussetzung für eine Zahlung von Entschädigungsleistungen ist bei einer Multiple-Trigger-Deckung die gleichzeitige Realisierung von mehreren Risikoereignissen (Trigger). Je nach Variante können diese Ereignisse sowohl aus dem versicherungstechnischen als auch dem nicht-versicherungstechnischen Bereich stammen sowie unternehmensinterne oder unternehmensexterne Ereignisse sowie Marktrisiken umfassen. 

 

 

Multi-Year-Deckung

Bei einer Multi-Year-Deckung handelt es sich um eine Rückversicherungsvereinbarung, die über mehrere Jahre abgeschlossen wird. Die Multi-Year-Deckung gilt als wesentliches Merkmal zahlreicher Konzepte im Bereich der Finanzrückversicherung.

Häufig findet sich eine Multi-Year-Deckung in einer Kombination aus mehreren mit einbezogenen Versicherungssparten und -zweigen wie bei der Multi-Line-Deckung. In Kombination wird dann von einer Multi-Line-Multi-Year-Deckung oder einem MLMY-Konzept gesprochen. Durch die meist mehrjährige Laufzeit der Multi-Year-Deckung wird der Risikoausgleich gefördert, was insbesondere Schäden betrifft, die nur selten eintreten - aber dafür dann in einem hohen Ausmaß. Im Bereich der Finanzrückversicherung wird durch die mehrjährige Laufzeit die Berücksichtigung von Kapitalerträgen und Zinsen begünstigt, was den Mechanismus der Risikofinanzierung unterstützt.

 

Multi-Risks-Deckung

Bei einer Multi-Risks-Deckung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der gleichzeitig mehrere Risiken aus unterschiedlichen Versicherungszweigen abdeckt und insbesondere von Unternehmen oder Betrieben in Anspruch genommen wird. Bei einer Multi-Risks-Deckung können beispielsweise Deckungsbausteine aus Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung, Ertragsausfallversicherung, Transportversicherung, Elektronikversicherung und viele weitere Technik- und Sachversicherungen in einer Versicherungspolice gebündelt werden. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Prämien kann der Jahresnettoumsatz herangezogen werden. Die Multi-Risks-Deckung bietet dadurch Versicherungsschutz gegen die größten und häufigsten Risiken und Gefahren wie Feuer, Raub, Einbruch, Sturm, Leitungswasser, Hagel, Glasbruch und mehr, sodass ein hoher Schutz erreicht werden kann.

Zu den Vorteilen der Multi-Risks-Deckung gehört im Gegensatz zur Einzelversicherung eine geringere Komplexität und einfachere Verwaltung bei gleichzeitig umfangreichem Versicherungsschutz und verschiedenen Prämienvorteilen.

 

 

Multi-Line-Deckung

Eine Multi-Line-Deckung beschreibt die Kombination mehrerer Versicherungssparten und -zweigen in einem Versicherungsvertrag; häufig aus dem Bereich der Rückversicherungen. Multi-Line-Deckungen werden mit mehrjährigen Laufzeiten abgeschlossen. Durch eine zeitliche und finanzielle Abstimmung von Deckungen, Auslösern und Limits kann durch die Multi-Line-Deckung ein hoher Integrationsgrad gewährleistet werden, da sich auch Selbstbeteiligungen und Rückversicherungsprämien optimieren lassen. 

Eine Multi-Line-Police ist als Form der verbundenen Versicherung zu betrachten, bei der aber auch Sparten wie Haftpflicht- und Sachversicherungen in einem Versicherungsvertrag geführt werden. Die einzelnen Sparten bestehen dabei aus rechtlicher Sicht unselbstständig, was bedeutet, dass der Vertrag nur als Ganzes gekündigt werden kann.

 

 

Mortalität

Bei der Mortalität handelt es sich um einen Rechenfaktor, der die Sterblichkeitsrate in Bezug auf eine bestimmte Erkrankung definiert. Die Mortalität beschreibt die Anzahl der an einer Erkrankung in einem bestimmten Zeitraum verstorbenen Menschen; bezogen auf eine spezifische Gruppe von häufig 1.000 Patienten oder aber die Gesamtbevölkerung. Als Zeitraum wird regelmäßig ein Jahr definiert. Die Mortalität wird häufig als Sterberate in der Form einer Prozentzahl angegeben, während bei Anwendungsberechnungen eher die Anzahl von Todesfällen in einem Jahr Verwendung findet.

Als eigentlich demografische Begriffe nehmen die Mortalität, die Mortalitätsrate und das Mortalitätsrisiko wichtigen Einfluss auf Lebens- und Personenversicherungen sowie Versicherungen im Bereich der Altersversorgung. Die Mortalitätsrate ist der Begriff der Wahrscheinlichkeit, mit der jemand in einem bestimmten Zeitraum verstirbt. Mortalität, Mortalitätsrate und Mortalitätsrisiko fließen im Rahmen der Ausscheidewahrscheinlichkeiten in die Vertragsverhandlungen von Versicherungsverträgen ein. Die statistischen Grundlagen sind die wesentlichen Faktoren für die Prämienkalkulation und die Berechnung von Reserven in Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen.

 

Synonyme - Mortalitätsrate,Mortalitätsrisiko
Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Der kurz "Morbi-RSA" genannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich ist ein Begriff aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenkasse. Bei einem RSA, also Risikostrukturausgleich, handelt es sich um ein Kernelement der solidarischen Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach können alle Versicherten frei wählen, in welcher gesetzlichen Krankenkasse sie Mitglied sein möchten und die gewählte Kasse muss jeden Versicherten entsprechend dem Kontrahierungszwang auch aufnehmen. Da Krankenkassen eine ungleiche Versicherungsstruktur mit einem Ungleichgewicht aus vielen gut verdienenden und gesunden Versicherten oder vielen gering verdienenden und kranken Versicherten vorweisen, soll der Risikostrukturausgleich faire Wettbewerbsbedingungen für alle gesetzlichen Krankenkassen gewährleisten.

Bis zum Jahr 2008 wurde im Risikostrukturausgleich die Morbidität von Versicherten nur indirekt über Merkmale wie Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente erfasst. Zwischen 2002 und 2008 wurden zusätzlich chronische Krankheiten in Anlehnung des DMP Disease Management Programm berücksichtigt. Durch das GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde das RSA-Verfahren neu gestaltet und die Morbidität direkt als Risikofaktor mit einbezogen. Der Morbi-RSA als morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich soll Sorge dafür tragen, dass aus unterschiedlichen Versichertenstrukturen bei den Krankenkassen keine Wettbewerbsnachteile entstehen.

Durch die Reform des GKV-FKG (Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung) werden seit 2021 alle Krankheiten mit einbezogen. Gesetzliche Krankenkassen, die für bestimmte Versicherte Leistungen über 100.000,00 € ausgeben, erhalten eine Entlastung durch einen Risikopool. Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten eine Vorsorgepauschale und regionale Zuschläge, um Kostenunterschiede auszugleichen. In Abständen von vier Jahren wird durch das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) geprüft, ob und wie dieser Finanzausgleich wirkt. Der Anspruch von Versicherten auf die Zahlung von Krankengeld wird jetzt als Risikomerkmal berücksichtigt, während eine Erwerbsminderungsrente kein Risikomerkmal mehr darstellt.

 

 

Synonyme - Morbi-RSA
Morbidität/Multimorbidität

Mit der Morbidität bzw. Multimorbidität werden Gesundheitsindikatoren beschrieben, mit denen die Häufigkeit von Erkrankungen in einer bestimmten Personengruppe und in einem bestimmten Zeitraum bemessen werden. Morbidität wird durch die Kennziffern Inzidenz sowie Prävalenz bestimmt. Die Morbidität dient auch als Maßstab für medizinische Interventionen und Vergleiche.

Bestehen mehrere Erkrankungen gleichzeitig, wird von einer Multimorbidität gesprochen. Eine Multimorbidität ist typisch für Menschen im fortgeschrittenen Alter.

Von Bedeutung ist die Morbidität insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. dem Risikostrukturausgleich. Der Risikostrukturausgleich hat eine Schlüsselfunktion bei der Verteilung der Mittel aus den Gesundheitsfonds auf die Krankenkassen inne. Um den unterschiedlichen Ausgabe-Risiken von Versicherten gerecht werden zu können und für gleiche Bedingungen im Wettbewerb der Krankenversicherungen Sorge zu tragen, wird bei der Ermittlung der Mittelverteilung aus den Fonds für alle bekannten Erkrankungen ein spezieller Morbiditäts-Zuschlag berücksichtigt.

 

 

Moral Hazard

Der Begriff des Moral Hazard kann sinngemäß mit "moralischem Risiko" übersetzt werden. Moral Hazard stammt aus der Gesundheitsökonomie und Public Choice-Theorie. Moral Hazard hat seinen Ursprung in den Feuerversicherungen der USA. Dort bezieht sich der Begriff auf fahrlässiges Verhalten oder Brandstiftung durch Versicherungsnehmer. Demnach beschreibt Moral Hazard das Verhaltensmuster, durch das Rationalität einzelner zu kollektiven Irrationalitäten führt. Nach dem deutschen Gesundheitsökonom Philipp Herder-Dorneich kann auch von einer "Rationalitätenfalle" gesprochen werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Gewährung von Leistungen unabhängig von der Höhe der einzuzahlenden Beiträge. Dadurch könnte vor dem Hintergrund des Moral Hazard ein Anreiz entstehen, so viele Leistungen der Krankenversicherung wie möglich in Anspruch zu nehmen, um sich einen Vorteil gegenüber anderen Versicherten zu verschaffen. Dadurch müssten andere Versicherte sogar trotz sparsamer und bescheidener Inanspruchnahme von Leistungen befürchten, dass sie wegen der Anspruchsmentalität anderer mit Nachteilen wie etwa höheren Beiträgen zu rechnen haben. Das Moral Hazard Phänomen ließe sich jedoch durch Zuzahlungen und andere Regelung in den Griff bekommen.

Belege und Nachweise der Moral Hazard These, wonach die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ein solch erstrebenswertes Vergnügen sei, gibt es bislang nicht. Eher wird von einem Vorurteil ausgegangen.

 

 

Synonyme - moralisches Risiko
Montrealer Übereinkommen

Beim Montrealer Übereinkommen handelt es sich um das "Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr". Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr; also Fragen des Transports von Gütern und Personen. Unterzeichnet wurde das Montrealer Übereinkommen am 28.05.1999 bei einer Übereinkunft über die Modernisierung der Rechtsvorgaben bei Luftbeförderungen. In Deutschland ist das Montrealer Übereinkommen seit 2004 in Kraft und hat das seit 1929 etablierte "Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" abgelöst.

Beim Montrealer Übereinkommen geht es in erster Linie um die Haftung des Luftfrachtführers für Schäden, die während der Luftbeförderung an Gepäck, Fracht oder Personen entstehen. Neben Personenschäden und Sachschäden regelt das Montrealer Übereinkommen auch Verspätungsschäden. In Einzelfällen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftungsfreistellung des Luftfrachtführers möglich.

 

Montageversicherung

Eine Montageversicherung hat den Zweck, Schäden oder Verluste, die während einer Montage oder während eines Probebetriebs an einem versicherten Objekt entstanden sind, abzudecken. Die Montageversicherung sichert Besteller, Montageunternehmen und beteiligte Subunternehmen in Bezug auf Anlagen gegen potenzielle Montagerisiken ab. Von der Montage bis zur Abnahme der fertigen Anlage oder Maschine werden Versicherungsnehmer bei der Montageversicherung unter Versicherungsschutz gestellt.

Die Montageversicherung fällt in den Bereich der Allgefahrendeckung; sichert Montageobjekte also gegen alle möglichen Gefahren ab, die in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden. Zu den typischen von der Montageversicherung abgedeckten Risiken gehören Ungeschicklichkeit sowie Vorsatz Dritter, höhere Gewalt, Diebstahl, Explosion, Brand, Blitzschlag, Erdbeben, Erdrutsch, un- oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse sowie Material-, Konstruktions-, Werkstätten-, Berechnungs- und Montagefehler.

Eine zusätzliche Option der Montageversicherung ist die Ausweitung auf Montageausrüstungen und fremde Gegenstände bzw. Sachen, die nicht zum Montageobjekt gehören. Auch zusätzliche Transportversicherungen gelten als geläufige Kombination zur Montageversicherung.

 

Monopolversicherung

Bei einer Monopolversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die nur von einer einzigen Versicherungsgesellschaft angeboten werden durfte. Heute gibt es keine Monopolversicherungen mehr.

Ursprünglich oblag die Versicherung gegen Gebäudeschäden durch Feuer, Explosion und Blitzschlag nach den genossenschaftlichen Regelungen und dem Versicherungszwang den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die von den Versicherten zu zahlenden Umlagen wurden durch einen Verwaltungsakt festgesetzt. Erst im 19. Jahrhundert wurde in Deutschland in Teilen der Beitrittszwang zu den Feuerversicherungsanstalten aufgehoben, was der Privatwirtschaft Möglichkeiten eröffnete, selbst Gebäude-Feuerversicherungen anzubieten. Monopolversicherungen gab es in einigen Regionen Deutschlands bis in die 70er Jahre.

Endgültig abgeschafft wurden Monopolversicherungen zum 01.07.1994, um gleiche Marktbedingungen für alle Teilnehmer am Versicherungsmarkt zu eröffnen. Durch das Gesetz zur Überleitung landesrechtlicher Gebäudeversicherungsverhältnisse konnten bestehende gesetzliche Versicherungsverhältnisse in vertragliche Versicherungsverhältnisse umgewandelt werden, die heute unter das Versicherungsvertragsgesetz fallen. Die Monopolversicherungen wurden alsdann aufgelöst.

 

Modified Coinsurance

Modified Coinsurance ist ein Begriff aus dem Bereich der Rückversicherungen. Bei Modified Coinsurance Verträgen behält der Zedent (seine Forderungen an Dritte abtretender Gläubiger) die Vermögenswerte aller in der Rückversicherung enthaltenen Policen. Der Zedent bildet und behält auch die Gesamtreserven auf jeden jeweiligen Policen. Ihn trifft die Verpflichtung für eine spätere Zahlung an die Rückversicherung. Diese Zahlungen beinhalten einen Anteil an der Bruttoprämie sowie eine Vermögensrendite.

 

Modellrechnung

Die Modellrechnung ist ein Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherung. Nach § 154 VVG muss eine Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit einem Angebot oder dem Abschluss einer Lebensversicherung, bei denen über die bezifferten Leistungshöhen und vertraglich garantierten Leistungen hinausgehende mögliche Leistungen enthalten sind, eine Modellrechnung übersenden. Auf der Modellrechnung muss die mögliche Ablaufleistung unter Berücksichtigung der Rechnungsgrundlagen für die Beiträge bzw. Prämien mit drei verschiedenen Zinssätzen dargestellt werden. Dies gilt nicht für Risiko-Lebensversicherungen.

Die Modellrechnung ist also ein Rechenmodell, das fiktive Annahmen enthält. Versicherungsnehmer müssen klar und deutlich darauf  hingewiesen werden, dass aus der Modellrechnung kein Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft abgeleitet werden kann. Die Modellrechnung ist lediglich als Szenarioberechnung über die potenzielle Ablaufleistung einer Lebensversicherung zu betrachten.

Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflichten sind einem Versicherungsnehmer auferlegte Pflichten, die sich in allen Einzelheiten immer aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Versicherungsnehmer müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflichten alles Zumutbare dafür tun, dass ein Versicherungsschaden so gering wie möglich gehalten werden kann.

Versicherungsnehmer müssen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten mit der Versicherungsgesellschaft zusammenarbeiten, wenn es beispielsweise um die Beschaffung von Unterlagen oder Dokumenten geht. Häufig ist dies im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall, wenn weitere ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Arbeits- und Berufsunfähigkeit notwendig sind. Auch die Entbindung von Ärzten und Kliniken von ihrer Schweigepflicht ist vom Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zu veranlassen. Kommen Versicherungsnehmer ihrer Mitwirkungspflichten nicht nach, riskieren sie die Verweigerung von Leistungen oder sogar eine fristlose Kündigung des Versicherungsverhältnisses.

 

 

Mitwirkungspflicht

Die Mitwirkungspflicht ist ein Begriff aus dem Rechtswesen und beschreibt die Verpflichtung einer Person, aktiv an einem bestimmten Prozess oder einer Handlung mitzuwirken. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass eine Person dazu verpflichtet ist, alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, um einen Prozess oder eine Handlung erfolgreich durchzuführen. Die Mitwirkungspflicht kann in verschiedenen Bereichen Anwendung finden, wie beispielsweise im Arbeitsrecht, im Sozialrecht oder im Versicherungsrecht.

Mitwirkungspflicht bei Versicherungen
Im Versicherungsrecht ist die Mitwirkungspflicht eine wichtige Regelung, die sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherungsgesellschaften gilt. Sie besagt, dass beide Parteien dazu verpflichtet sind, bei Abschluss eines Versicherungsvertrages sowie im Schadensfall aktiv mitzuwirken. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen muss, um den Versicherungsfall zu prüfen und abzuwickeln. Auf der anderen Seite ist die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Schaden zu regulieren.
Beispiel
Ein Autofahrer hat einen Verkehrsunfall, bei dem sein Fahrzeug beschädigt wird. Er hat eine Kaskoversicherung abgeschlossen und meldet den Schaden seiner Versicherung. Diese ist nun dazu verpflichtet, den Schaden zu prüfen und zu regulieren. Dazu benötigt sie jedoch alle relevanten Informationen, wie beispielsweise den Unfallbericht, die Schadenshöhe und eventuelle Zeugenaussagen. Der Versicherungsnehmer ist somit dazu verpflichtet, aktiv bei der Schadensregulierung mitzuwirken, indem er alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.

Konsequenzen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
Kommt eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Im Versicherungsrecht kann dies beispielsweise bedeuten, dass die Versicherungsgesellschaft die Schadensregulierung ablehnt oder den Versicherungsvertrag kündigt. Auch im Arbeitsrecht kann die Verletzung der Mitwirkungspflicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung.

Mitversicherung

Eigentlich handelt es sich bei einer Mitversicherung um die Konstellation, dass mehrere Versicherungsgesellschaften an der Versicherung von einem Risiko beteiligt sind. Zu dieser Mitversicherung kommt es in der Regel dann, wenn im industriellen Bereich ein hohes Risiko abgedeckt werden muss. Für die Mitversicherung werden dann mehrere Versicherungsverträge in einer Police zusammengefasst und jede beteiligte Versicherungsgesellschaft haftet nur für ihren jeweiligen Anteil. Eine Versicherungsgesellschaft übernimmt dann federführend die Organisation der Mitversicherung und erhält dafür Provisionen von den anderen Gesellschaften.

Gemeint wird mit dem Begriff der Mitversicherung jedoch häufig, ob Familienangehörige oder Partner in einem bereits bestehenden oder neu abzuschließenden Versicherungsvertrag mitversichert werden können.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können oft Familienmitglieder in der Krankenversicherung mitversichern. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist die Versicherung für Mitversicherte beitragsfrei oder mit günstigen Beiträgen verbunden. Zu den Voraussetzungen für eine Mitversicherung gehört, dass der Mitversicherte selbst kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und das bereits versicherte Mitglied entweder pflichtversichert oder selbstversichert ist.

Zu den klassischen Mitversicherten gehören Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Eine Mitversicherung hängt in einigen Fällen vom Einkommen und dem Alter der Mitversicherten ab und ob sie selbst einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

 

 

Synonyme - Mitversicherte
Mitverschulden

Beim Mitverschulden handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der häufig im Bereich von Verkehrsunfällen oder anderen Schadensereignissen Erwähnung findet. Kommt es zu einem Unfall oder Schaden, wird die Frage gestellt, wer diesen Unfall bzw. Schaden verschuldet hat. Juristisch betrachtet wird nach einem Schuldigen und nach einem Geschädigten gesucht. Allerdings gibt es Fälle, bei denen den Geschädigten ein Mitverschulden trifft, weil er durch eigenes schuldhaftes Verhalten am eigenen Schaden beteiligt war.

Das Mitverschulden ist in § 254 BGB geregelt, wonach das eigene Mitwirken des Geschädigten am Schaden zu einer Schadensersatzverpflichtung führen kann. Der Umfang des Schadensersatzes hängt dann von den Umständen ab, insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil der Parteien verursacht worden ist. Es kann also aufgrund eines Mitverschuldens auch vorkommen, dass ein Schaden nach Quoten des Verschuldens aufgeteilt wird. Diese Quotelung findet häufig bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen statt.

Synonyme - Mitverschuldensanteil,Mitverursachung
Mitteilungspflichten

Alle Versicherungsnehmer trifft verschiedene Mitteilungspflichten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine freiwillige, vorgeschriebene, private oder berufliche Versicherung handelt.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich die Mitteilungspflichten der Versicherten aus § 206 SGB V, wonach Versicherte der Krankenkasse alle für die Feststellung von Versicherungs- und Beitragspflichten und andere der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen mitzuteilen haben. Des Weiteren gilt die Mitteilungspflicht auch über Veränderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung von Versicherungs- und Beitragspflichten relevant sind. Verstoßen Versicherte gegen ihre Mitteilungspflichten, müssen daraus resultierende Aufwendungen von den Versicherten erstattet werden.

Die Mitteilungspflichten von Versicherungsnehmern ergeben sich immer aus den jeweiligen Versicherungsdokumenten. Im Bereich der Kfz-Versicherungen handelt es sich dabei beispielsweise um vorvertragliche Anzeigepflichten und Anzeige- bzw. Mitwirkungspflichten im Schadensfall.

Mitteilungspflichten bzw. Informationspflichten haben jedoch auch Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter gegenüber Kunden und Interessenten.

 

Mitarbeiterversicherung

Bei einer Mitarbeiterversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen. Die Versicherungsprämien werden dabei ganz oder zum Teil vom Arbeitgeber übernommen. Zu den typischen Mitarbeiterversicherungen gehören die betriebliche Altersversorgung, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, die betriebliche Krankenversicherung und die betriebliche Unfallversicherung.

Mitarbeiterversicherungen sind geeignet, die eigenen Mitarbeiter durch attraktive Versorgungskonzepte und Möglichkeiten der Absicherung an das Unternehmen zu binden. Durch Mitarbeiterversicherungen wird ein Unternehmen nicht nur für die bereits vorhandenen Mitarbeiter attraktiv, sondern auch für Nachwuchskräfte. Dies, zumal betriebliche Vorsorgekonzepte und Absicherungen mit steuerlichen Vergünstigungen einher gehen können. Unternehmen können durch Mitarbeiterversicherungen auf der anderen Seite Kosten sparen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Zu den Mitarbeiterversicherungen gehört die betriebliche Altersvorsorge, die den Ruhestand der Mitarbeiter absichert. Die betriebliche Altersvorsorge ist geeignet, Lohnnebenkosten zu sparen und gilt als Instrument der Mitarbeitermotivation, dauerhaft im Unternehmen zu bleiben. Aber auch die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Mitarbeiterversicherungen. Diese sichert die Mitarbeiter gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ab und sichert deren Einkommen. Des Weiteren kann eine betriebliche Krankenversicherung die Mitarbeiter aktiv im Bereich der Gesundheit unterstützen und gleichzeitig für weniger Ausfälle wegen Krankheit Sorge tragen. Bei der betrieblichen Krankenversicherung als Mitarbeiterversicherung sparen Unternehmen und Mitarbeiter Geld durch günstigere Prämien. Zum finanziellen Schutz gegen Arbeits- und Freizeitunfälle kann eine betriebliche Unfallversicherung den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll ergänzen.

 

Minimum Capital Requirement

Beim Minimum Capital Requirement (MCR) handelt es sich um die Mindestkapitalanforderung an Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen. Das MCR beschreibt die Kapitaluntergrenze, die die Gesellschaften mindestens mit Basiseigenmitteln oder anrechnungsfähigen Mitteln abdecken müssen.

Sollte einer Versicherungsgesellschaft drohen, das Minimum Capital Requirement nicht mehr abdecken zu können, so muss sie innerhalb von drei Monaten die Aufsichtsbehörde darüber informieren und einen kurzfristigen sowie realisierbaren Finanzierungsplan vorlegen. Aus diesem Plan muss hervorgehen, wie die Versicherungsgesellschaft die erforderlichen Mittel innerhalb von drei Monaten erhöhen wird oder aber das Risikoprofil senken kann, um das MCR wieder abzudecken. Unterschreitet eine Gesellschaft das Minimum Capital Requirement dauerhaft, kann die Aufsichtsbehörde eine freie Verfügung über die Vermögenswerte der Gesellschaft einschränken oder sogar untersagen. Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde können im schlechtesten Fall auch den Entzug der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb bedeuten.

Berechnet wird die Höhe des Minimum Capital Requirement nach einem Faktormodell, bei dem Prämienrisiken, Reserverisiken und spartenspezifische Besonderheiten Berücksichtigung finden. Als Untergrenze ist ein fester Kapitalbetrag vorgeschrieben, der von den jeweiligen Versicherungszweigen abhängt. Das MCR muss vierteljährlich neu berechnet werden.

 

 

Synonyme - MCR
Mindestversicherungsdauer

Wenn von einer Mindestversicherungsdauer die Rede ist, dann ist damit in der Regel die Mindestversicherungszeit oder Wartezeit bei der gesetzlichen Rente gemeint. Ein Anspruch auf die gesetzliche Rente entsteht nur dann, wenn u.a. eine Wartezeit erfüllt worden ist. Bei der Wartezeit handelt es sich um eine bestimmte Mindestversicherungsdauer in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Mindestversicherungszeit wird an der Anzahl der Rentenzeiten und eingezahlten Beiträge gemessen. Unterschieden wird zwischen Wartezeiten von 5, 20, 25, 35 oder 45 Jahren. Eine Überprüfung, ob die erforderliche Wartezeit erfüllt worden ist, erfolgt nicht in Jahren, sondern in Kalendermonaten. In Tagen wird nicht gerechnet. Ein nur zum Teil mit Rentenzeiten erfüllter Kalendermonat zählt dabei als ganzer Monat.

 

 

Synonyme - Mindestversicherungszeit,Wartezeit
Mindestrente

Eine allgemeine Mindestrente sieht das deutsche Rentensystem nicht vor. Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich ausschließlich nach dem bisherigen und individuellen Versicherungsverlauf. Fällt eine Rente jedoch besonders gering aus, bestehen vielleicht Ansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung.

Viele Jahre hat die Bundesregierung Debatten über eine Mindestrente, Solidarrente, Zuschussrente oder Lebensleistungsrente geführt. Seit dem 01.01.2021 können Bürger nun eine Grundrente erhalten. Als Zuschlag für Geringverdiener sollen alle von der Grundrente profitieren, die mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Grundrentenzuschlag wird gestaffelt und erreicht nach 35 Beitragsjahren seine volle Höhe, wobei auch Kindererziehungs- und Pflege-Zeiten angerechnet werden.

Die Grundrente muss nicht gesondert beantragt werden. Gemeinsam mit den Finanzämtern prüft die Rentenversicherung den Anspruch automatisch. Bei der Berechnung der Grundrente wird das Einkommen berücksichtigt. Eine Vermögensprüfung findet jedoch nicht statt. Nach Informationen aus dem Arbeitsministerium soll der Zuschlag zur Rente maximal 404,86 € in den alten Bundesländern und bis etwa 390,00 € in den neuen Bundesländern betragen.

Mindestdeckungssumme

Bei der Mindestdeckungssumme handelt es sich um die Summe, bis zu der die jeweilige Versicherungsgesellschaft die durch einen Schaden entstandenen Kosten übernehmen muss. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen wie etwa der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung wird häufig auch die Mindestdeckungssumme vorgeschrieben. Eine gesetzlich vorgegebene Mindestdeckungssumme darf nicht unterschritten werden.

Durch die Mindestdeckungssumme soll sichergestellt werden, dass finanzielle Folgen nach einem Schaden in einer ausreichenden Höhe von der Versicherung abgedeckt werden können. Bei Haftpflichtversicherungen wird in der Regel der Geschädigte und nicht der Versicherungsnehmer entschädigt. Die Mindestdeckungssumme ist daher so bemessen, dass unverschuldet Geschädigte durch den entstandenen Schaden und seiner Folgen nicht in eine finanzielle Notlage geraten.

 

Mindestbeitrag

Bei einem Mindestbeitrag handelt es sich um den Betrag, der beispielsweise zu einem Sozialversicherungssystem mindestens zu bezahlen ist, um Versicherungsschutz zu erlangen. Häufig wird der Mindestbeitrag auch freiwilliger Beitrag genannt, den freiwillige Mitglieder und Versicherte der Krankenversicherung oder Rentenversicherung pro Monat mindestens entrichten müssen. Mindestbeiträge können aber auch bei einer bestehenden Versicherungspflicht eingefordert werden. Mindestbeitrag bedeutet gleichzeitig, dass auch ein höherer Beitrag in Frage kommt und demnach ein Beitragsrahmen existiert. Feste Beiträge, die sich an der Bezugsgröße orientieren und für alle gleich hoch sind, fallen deshalb nicht unter die Mindestbeiträge. Mindestbeiträge für die freiwillige Versicherung in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) und die Rentenversicherung werden im Sozialgesetzbuch geregelt. Mindestbeiträge können mitunter anhand einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage berechnet werden.

Aber auch in anderen Versicherungssparten, insbesondere bei Gewerbeversicherungen kommt die Mindestprämie zur Anwendung. Sofern eine Firma zum Beispiel ein Risiko mit einer bestimmten Versicherungssumme versichern will, dies jedoch zu einem Beitrag unterhalb der Mindestprämie führen würde, so ist der Mindestbeitrag zu bezahlen. Der Mindestbeitrag bildet also grundsätzlich die Untergrenze für den Beitrag.

Synonyme - Mindestprämie
Minderung der Erwerbsfähigkeit

Bei der kurz „MdE“ genannten Minderung der Erwerbsfähigkeit handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der insbesondere im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung relevant ist. Bis 2007 war die Minderung der Erwerbsfähigkeit auch für das soziale Entschädigungsrecht von Bedeutung.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist die Folge einer Berufskrankheit, eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls und ist für die Beurteilung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung von Bedeutung. Der bislang ausgeübte Beruf spielt bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit keine Rolle. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit grenzt sich von der Erwerbsminderung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Grad der Behinderung (GdB) im Bereich des Schwerbehindertenrechts und der Arbeitsunfähigkeit (AU) im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Anders als beim GdB werden bei der MdE nur gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt, die auf den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit zurückzuführen sind.

Wenn Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Rehabilitationsmaßnahme oder Heilbehandlung nicht wieder ohne Einschränkungen am Erwerbsleben teilnehmen können, zahlen Berufsgenossenschaften eine Unfall-, Verletzten- oder Berufskrankheitsrente. Voraussetzung hierfür ist eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit in Form einer MdE von mindestens 20 %, die durch eine Berufskrankheit, einen Wegeunfall oder einen Arbeitsunfall entstanden ist.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtig sich nach der Verminderung des geistigen und körperlichen Leistungsvermögens und der damit einhergehenden Einschränkung bei den Arbeitsmöglichkeiten. Verglichen wird also die Leistungsfähigkeit oder Arbeitskraft vor und nach der Berufskrankheit oder dem Arbeitsunfall. Festgestellt wird der Grad der MdE durch eine ärztliche Begutachtung, bei der die Gutachter auf MdE-Tabellen zurückgreifen, die auf langjährigen Erfahrungen beruhen. Angegeben wird der Grad der MdE in Prozent, wonach sich der bei der gesetzlichen Unfallversicherung und im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts dann auch die Höhe der Rente bemisst. Wurde die Erwerbsfähigkeit durch mehrere Fälle gemindert, wird die MdE für jeden einzelnen Versicherungsfall gesondert festgestellt. Es ist also auch möglich, dass mehrere Renten gezahlt werden.

Synonyme - MdE
Mietverlustversicherung

Eine Mietverlustversicherung leistet Entschädigungen für Mietausfälle, die auf einen Schaden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Hagel beruhen. Die Mietverlustversicherung ist eine Ergänzung der Gebäudeversicherung. Versichert wird der Mietausfall, der dadurch entsteht, dass die Mieter wegen des Schadens die Zahlung der Miete ganz oder teilweise einstellen. Die Mietverlustversicherung schützt demnach vor den wirtschaftlichen Folgen eines solchen Schadens. Ersetzt wird dann der Mietausfall als Folge der gesetzlichen oder vertraglichen Berechtigung von Mietern, die Mietzahlung ganz oder teilweise wegen der Nutzungseinschränkung einzustellen. Die vermieteten Räumlichkeiten müssen demnach durch das Schadensereignis unbenutzbar bzw. unbewohnbar sein, sodass Mieter das Recht haben, die Miete zu kürzen, zu mindern oder ganz einzubehalten.

Versichert wird vor allem der Mietausfallschaden, der durch den Sachschaden am vermieteten Objekt entstanden ist. Aber auch fortlaufende Nebenkosten können mitversichert werden.

Synonyme - Mietausfallversicherung
Mietsachschaden

Ein Mietsachschaden ist ein Schaden an einem gemieteten Wohnobjekt, den Mieter verursacht haben und für diesen auch haften müssen. Eine private Haftpflichtversicherung kann auch gegen Mietsachschäden absichern. In diesem Fall deckt die Haftpflichtversicherung die Forderungen des Vermieters ab. Entscheidend ist aber, welche Mietsachschäden versichert sind, da viele Ausschlussklauseln Schäden an Möbeln oder Außenflächen ausgrenzen.

Ein Mietsachschaden kommt in der Regel am fest verbauten Inventar des Mietobjekts in Betracht, was beispielsweise die Sanitäranlagen, Fußböden, Einbauschränken und mit im Mietvertrag verankerte Einbauküchen betrifft. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn etwas davon schuldhaft durch  die Mieter beschädigt worden ist. Mietsachschäden können natürlich auch aus Versehen oder Unachtsamkeit herbeigeführt werden. Mieter müssen einen Schaden unverzüglich nach der Entstehung dem Vermieter melden. Vermieter haben in diesem Fall das Recht, die Kosten für eine Ausbesserung oder Reparatur bei den Mietern geltend zu machen.

Ausgenommen davon sind Bestandteile des Mietobjekts, die der normalen Abnutzung und dem Verschleiß unterliegen. Gebrauchsspuren durch eine gewöhnliche Nutzung und Beanspruchung lassen sich nicht vermeiden und werden nicht zu den Mietsachschäden gezählt.

Durch eine private Haftpflichtversicherung lassen sich auch Mietsachschäden absichern. Die Versicherung kommt dann für Schadensforderungen des Vermieters auf, sofern die Schäden das mitgemietete Inventar betreffen. Außenanlagen wie Gärten oder Garagen und Möbel oder Küchengeräte werden häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Versicherungen sichern auch für den Fall ab, dass Mieter ihre Schlüssel verlieren und aus diesem Grund eine neue Schließanlage installiert werden muss.

 

Mietnomaden

Mietnomaden sind Menschen, die - oft sogar in regelmäßigen Abständen - eine Mietwohnung oder ein Miethaus beziehen und von vornherein den Vorsatz haben, die Miete nicht zu bezahlen. Die Bezeichnung als Mietnomade erinnert an das nomadenhafte Verhalten durch das kontinuierliche Umziehen. Für Vermieter sind Mietnomaden naturgemäß ein Problem, da durch hohe Mietschulden die eigene Liquidität in Mitleidenschaft gezogen wird. Oft zerstören Mietnomaden zusätzlich das Eigentum des Vermieter und verlassen das Mietobjekt verschmutzt und beschädigt, was wiederum zu hohen Kosten führt.

Vermietern wird daher immer angeraten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Spezielle Vermieterrechtsschutzversicherungen können schon vor einer Vermietung prüfen, ob die Mieter über eine angemessene Bonität verfügen. Je nach Tarif und Vertrag kann die Vermieterrechtsschutzversicherung auch beim Forderungsmanagement behilflich sein, Anwalts- und Prozesskosten bei gerichtlichen Verfahren übernehmen und Mietausfälle absichern. In der Regel gelten diese zusätzlichen Leistungen bei der Vermieterrechtsschutzversicherung nur für Komfort- und Premium-Pakete.

Des Weiteren bieten Mietschutzversicherungen eine Absicherung privater Vermieter an, die Wohnraum vermieten. Der Versicherungsschutz gilt dann für bestehende und neue Mietverhältnisse. Mietrückstände und rückständige Nebenkosten werden mit abgesichert. Je nach Variante kann die Versicherung auch die Kosten für Renovierung, Entrümpelung und Sanierung übernehmen, Vorschüsse leisten und Schäden für zerstörte, beschädigte oder entwendete Gegenstände ersetzen.

 

Mietkautionsversicherung

Durch eine Mietkautionsversicherung können Mieter die Hinterlegung einer meist hohen Mietkautionssumme umgehen. Die Mietkautionsversicherung stellt eine Alternative zur bar gezahlten Kaution dar, was die Finanzierung anderer Ausgaben erleichtern kann.

Die durchschnittliche Mietkaution beträgt drei Monatsmieten bzw. Kaltmieten und darf auch auf maximal drei Monatsraten aufgeteilt werden. Die Mietkautionsversicherung bietet die Möglichkeit, die Zahlung der Mietkaution gänzlich zu umgehen. Dabei übernimmt die Versicherungsgesellschaft eine Bürgschaft in Höhe der Mietkaution für die Mieter. Anstelle der Barkaution erhalten Vermieter also eine Bürgschaftsurkunde von der Versicherungsgesellschaft. Tritt ein Schaden auf, erstattet die Versicherung bis zur Kautions- bzw. Versicherungssumme direkt an die Vermieter und holt sich das Geld im Anschluss daran von den Mietern zurück.

Mieter sollten sich bei einer Mietkautionsversicherung darüber bewusst sein, dass sie die gezahlten Prämien für die Versicherung im Gegensatz zur bar gezahlten Kaution am Ende eines Mietverhältnisses nicht zurück bekommen können. Vermieter sind auf der anderen Seite auch nicht verpflichtet, eine Mietkautionsversicherung als Alternative zur Barkaution zu akzeptieren. Eine Mietkautionsversicherung ist für Mieter im Übrigen immer nur dann möglich, wenn ihre Bonität dies zulässt.

Eine Mietkautionsversicherung beinhaltet eine Bürgschaft für Mieter, die von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Ein Schaden liegt dann vor, wenn Mieter die Mietsache beschädigt hinterlassen haben, vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt wurden oder Mietrückstände bestehen. In diesen Fällen dürfen Vermieter die Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen. Die Mietkautionsversicherung leistet im Schadensfall bis zur vertraglich vereinbarten Kautionssumme. Forderungen, die diese Versicherungssumme übersteigen, werden nicht übernommen.

 

Synonyme - Mietkautionsbürgschaft,Kautionsversicherung
Mietausfall

Ein Mietausfall liegt dann vor, wenn Vermieter die im Mietvertrag vereinbarte Miete gar nicht oder nicht in voller Höhe erhalten. Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse, in der sich Mieter der Zahlung der vereinbarten Miete verpflichten. Zu einem Mietausfall kann es insbesondere dann kommen, wenn Mieter wegen Arbeitslosigkeit, Schulden, steigenden Kosten oder aus anderen Gründen zahlungsunfähig werden. Mietnomaden zahlen die Miete ganz oder teilweise jedoch aus Gründen der Zahlungsunwilligkeit nicht.

Weist das Mietobjekt einen begründeten Mangel auf, können Mieter auch eine Mietminderung geltend machen, was zum normalen Mietausfallrisiko gehört. Unter einen Mietausfall kann auch die Vermietung von Räumlichkeiten zu einem geringeren Mietzins als der bisher erzielten Miete zählen. Leerstände fallen hingegen nicht unter das Mietausfallrisiko, weil hier eine Nichtvermietung vorliegt.

Vermietern stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, sich vor Mietausfällen zu schützen und abzusichern. Mitbürgschaften und Mietsicherheiten reduzieren das Risiko von Mietausfällen. Kommt es zu einem Ausfall der Miete, dürfen Vermieter diese Sicherheiten in Anspruch nehmen. Durch den Abschluss einer Mietverlustversicherung kann das vermietete Objekt gegen Gefahren wie Brand, Explosion, Blitzschlag, Rohrbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Frost gegen eine Unbenutzbarkeit und damit gegen Gründe für die Verweigerung von Mietzahlungen oder Mietminderungen abgesichert werden.

Ähnlich gelagerte Ausfallrisiken können durch zusätzliche Bausteine einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Die Kosten einer separaten Mietausfallversicherung können nicht im Rahmen der Nebenkosten für Wohnraum-Mietverträge auf die Mieter umgelegt werden. Bei gewerblichen Mietverträgen können andere Regelungen gelten.

 

Meldung Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer trifft die Pflicht, bei Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse und vielleicht auch der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung Meldung zu machen. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arzt eine Krankschreibung ausgestellt hat. Dadurch wird aus medizinischer Sicht ein vorübergehender Zustand bescheinigt, in dem wegen einer Krankheit oder eines Unfalls ein Beruf nicht ausgeübt werden kann. Der diagnostizierende und behandelnde Arzt stellt in diesen Fällen die umgangssprachlich auch "Krankenschein" genannte AU-Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse aus.

Beim Arbeitgeber sollte eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit jedoch schon viel früher erfolgen; nämlich im Idealfall vor Arbeitsbeginn am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die AU-Bescheinigung vom Arzt muss dem Arbeitgeber jedoch spätestens am Tag nach dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, so muss der Krankenschein spätestens am Montag darauf nachgereicht werden.

Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Krankenversicherung wird ebenfalls mittels der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt durchgeführt. Diese Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Geschieht dies nicht, dann könnte ein Anspruch auf Krankengeld als verwirkt eingeschätzt werden.

Bei Vorhandensein einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung sollte die Meldung der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich nach der Krankschreibung erfolgen, was ebenfalls durch eine ärztliche Bescheinigung geschehen kann. Entsprechende Informationen zur Vorgehensweise befinden sich in den Versicherungsbedingungen. Hierbei wird jedoch eher auf eine längere Arbeitsunfähigkeit abgezielt. Deswegen muss die entsprechende ärztliche Bescheinigung auch von einem Facharzt aus der entsprechenden Fachrichtung für die Dauer von mindestens sechs Monaten ausgestellt werden. Je nach Versicherung gelten hierfür auch Meldefristen.

 

 

Synonyme - Krankmeldung
Meldepflicht

Eine Meldepflicht ist für verschiedene Bereiche vorgesehen, damit bestimmte Ereignisse bei den dafür zuständigen Behörden angezeigt werden. In deutschen Gesetzen sind verschiedene Meldepflichten verankert. So müssen sich Bürger beispielsweise nach einem Umzug im zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Krankheiten wie etwa auch die durch das Coronavirus verbreitete Covid-19-Erkrankung im Rahmen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Arbeitgeber trifft die Meldepflicht, alle Beschäftigten bei der Sozialversicherung anzumelden. Ist eine Meldepflicht nicht schon gesetzlich vorgeschrieben, können Gerichte eine Meldepflicht festlegen. Wird eine gesetzliche Meldepflicht nicht beachtet, wird dies im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.

Im Bereich der Versicherung ist eine Meldepflicht insbesondere im Rahmen von Haftpflichtversicherungen von Bedeutung. Nach einem Unfall oder einem anderen Schadensereignis trifft Versicherungsnehmer die Meldepflicht, der Versicherung den Schaden zu melden. Für die Meldepflicht gilt dabei in der Regel eine Meldefrist, die sich aus den Versicherungsdokumenten ergibt. Werden Meldepflichten und Meldefristen von Versicherungsnehmern nicht beachtet, können Ansprüche auf Versicherungsleistungen entfallen. Bei vielen Versicherungssparten beträgt die Meldefrist eine Woche.

 

Meldejahresschaden

Ein Meldejahresschaden setzt sich aus allen Versicherungsfällen zusammen, die in einem Geschäftsjahr gemeldet worden sind. Beim Meldejahresschaden kommt es nicht darauf an, wann und ob der Schaden ebenfalls im Geschäftsjahr eingetreten ist oder vielleicht schon im Vorjahr. Ausschlaggebend zur Berechnung des Meldejahresschadens ist der Zeitpunkt der Schadensmeldung.

Der Aufwand für Meldejahresschäden wird Meldejahresschadenaufwand genannt. Die Berechnung des Meldejahresschadens ist für jede Versicherungsgesellschaft auch bei weit nach dem Eintrittsjahr gemeldeten Schäden sinnvoll, da zwischen dem Jahr des Schadenereignisses und der Anerkennung des Schadens längere Zeiträume liegen können. Der Meldejahresschaden ist die Summe aus dem gemeldeten Geschäftsjahresschaden und dem gemeldeten Vorjahresschaden. Ein noch nicht abgewickelter Meldejahresschaden aus den Vorjahren wird als Altschaden bezeichnet, während noch nicht erkennbare und nicht gemeldete Schäden aus den Vorjahren zu den Spätschäden zählen.

Der Meldejahresschaden dient als Kennziffer, der die Anzahl an gemeldeten Schäden und gleichzeitig die Arbeitslast der Versicherungsabteilungen im betreffenden Jahr ausweist.

Meldefrist

Eine Versicherung muss bei Eintritt eines Schadens unverzüglich informiert werden. Um einen Schaden zu melden, muss die Versicherungsgesellschaft telefonisch, online, per Mail oder schriftlich kontaktiert werden. Für Schadensmeldungen gelten verschiedene Meldefristen, innerhalb dieser der Schaden gemeldet werden muss. Geschieht dies nicht innerhalb der jeweiligen Meldefrist, können die Ansprüche auf Leistung bzw. Schadensregulierung verwirkt sein.

Die für einen Versicherungsvertrag gültige Meldefrist ergibt sich aus der Versicherungspolice. Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die übliche Meldefrist bis zu einer Woche. Kfz-Haftpflichtversicherungen müssen nach einem Verkehrsunfall prüfen, von wem der Schaden verursacht wurde und in welchem Umfang Schäden entstanden sind. Deshalb ist eine Schadensmeldung innerhalb der Meldefrist wichtig, um Schadensfälle noch vor Durchführung von Reparaturen zu prüfen und potenziell unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Generell ist es sinnvoll, einen Schaden unmittelbar nach dem Ereignis der Versicherung zu melden. Auch sollten Versicherungsnehmer in ihren Unterlagen nach der jeweiligen Meldefrist schauen und sie verinnerlichen. Denn bei Unfallversicherungen gelten zum Beispiel viel längere Fristen. Die Meldefrist bei vielen Unfallversicherungen beträgt 15, 24 oder 36 Monate. Dies aus dem Grund, dass eine Unfallversicherung erst dann leisten muss, wenn dauerhafte Unfallfolgen auftreten. Dies kann in viele Fällen erst später nach eingehenden Behandlungen und Untersuchungen der Fall sein, sodass Unfallversicherungen mit stark verlängerten Meldefristen arbeiten.

Meldebogen

In vielen Versicherungssparten versenden Versicherungsgesellschaften regelmäßig ein Mal im Jahr einen Meldebogen an ihre Versicherungsnehmer. Versicherungsbeiträge richten sich beispielsweise nach der Art und dem Alter eines Fahrzeuges, dem Beruf des Versicherungsnehmers, der Größe und Ausstattung eines Haushalts, den Umsätzen eines Betriebes und vielen Kriterien mehr, die sich im Laufe eines Jahres durchaus verändern können. Diese potenziellen Änderungen können sowohl den Versicherungsschutz als auch die Prämienhöhe beeinflussen, sodass eine Anpassung erfolgen muss. Durch den Meldebogen können die wesentlichen Änderungen erfasst und dann von der Versicherungsgesellschaft auf mögliche Vertragsanpassungen überprüft werden. Für die Prämien relevante Anpassungen finden dann auch Berücksichtigung und machen sich in den Abrechnungen bemerkbar.

Ein Meldebogen sollte sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich immer vollständig und sorgfältig ausgefüllt sowie zeitnah der Versicherungsgesellschaft übermittelt werden, damit der Versicherungsschutz stets dem aktuellen Stand entspricht. Dies, zumal Änderungen aus dem Meldebogen auch zu einer Reduzierung der Prämien führen können. Den Versicherungsschutz betreffende Änderungen werden durch einen Nachtrag zum Versicherungsvertrag angepasst. Ausbleibende Reaktionen auf die Übermittlung des Meldebogens können von Versicherungsgesellschaften mit Strafbeiträgen sanktioniert werden.

Der jährliche Meldebogen dient der Erfassung der wichtigsten Risikodaten und anzeigepflichtigen Gefahrenerhöhungen. Je nach Versicherungssparte können Versicherungsgesellschaften den uneingeschränkten Versicherungsschutz von der Rücksendung des ausgefüllten Meldebogens abhängig machen. Es gehört zu den Mitwirkungspflichten von Versicherungsnehmern, einen übermittelten Meldebogen nach bestem Wissen auszufüllen und in einem angemessenen Zeitraum der Versicherung zurück zu schicken.

Meistbegünstigungsklausel

Nach der Meistbegünstigung, dem Meistbegünstigungstarif oder der Meistbegünstigungsklausel müssen Vorteile bzw. Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, vor dem Hintergrund der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden. Durch die Meistbegünstigung soll unterbunden werden, Handelsvergünstigungen nur einzelnen Staaten oder nur wenigen Staaten zu gewähren.

Die Meistbegünstigung hat ihren Ursprung im 17. Jahrhundert. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts galt die Meistbegünstigungsklausel als wesentlicher Bestandteil der Handelsverträge im internationalen Handel. Durch die Meistbegünstigungsklausel wird dem betreffenden Land die Gleichbehandlung in Bezug auf Zollvorschriften gesichert. Durch die Meistbegünstigung wird ein Staat verpflichtet, alle Zollvorteile und handelspolitischen Vergünstigungen, die einem anderen Staat bereits eingeräumt wurden, auch allen anderen Staaten mit der Vereinbarung der Meistbegünstigung einzuräumen.

Begriffsübergreifend bedeutet eine Meistbegünstigungsklausel auch, dass ein Anbieter mit keinem anderen Kunden günstigere Verträge und Bedingungen vereinbaren darf.

 

Mehrwertleistungen

Mehrwertleistungen sind ein Begriff aus der betriebswirtschaftlichen Mehrwertstrategie, die zum unternehmerischen Marketing oder zur Absatzpolitik zählt. Im Wettbewerb verliert die Preispolitik an Bedeutung, da sie vor dem Hintergrund einer Mindestmarge nicht unbegrenzt fortgeführt werden kann. Deshalb wird über eine Mehrwertstrategie versucht, Verkäufe anzukurbeln und die Kundenbindung zu verstärken.

Zu den Mehrwertleistungen gehören beispielsweise Zusatzleistungen oder zusätzliche Services beim Kauf eines Produkts oder bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Nach der Mehrwertstrategie werden Vertriebsmitarbeiter auch geschult, den Kunden die Vorteile des Produkts konkret darzustellen, um Diskussionen um den Preis zu reduzieren. Durch die Mehrwertstrategie sollen den Kunden mess- und greifbare Mehrwerte angeboten werden, die ihnen dienlich sein können. Durch die Mehrwertleistungen können sich Unternehmen über die Mehrwertleistungen und nicht nur über den Preis am Markt positionieren. Mehrwertleistungen können durch Produkte oder Dienstleistungen, Prozesse rund um Produkte oder für Kunden entstehende Profite aufgeteilt werden.

Im Bereich der Finanzprodukte und Versicherungen haben sich Mehrwertstrategien als Instrumente für Differenzierung und Kundenbindung etabliert. Eine Leistung wird dabei durch eine Mehrwertleistung erweitert. Typische Mehrwertleistungen in diesem Bereich sind zusätzliche Schlüsselservices, Reiseservices, Buchungsservices, Rechtsschutzversicherungen, Schutzbriefe, Reiserücktrittsversicherungen, Auslandskrankenversicherungen oder andere Versicherungsbausteine. Kosten für Mehrwertleistungen werden jedoch häufig durch höhere Gebühren an anderer Stelle refinanziert.

Mehrwertleistungen ergänzen damit Kernprodukte um Zusatz-Services, was den wahrgenommenen Wert des Produkts beim Kunden steigert und ihn gleichzeitig an das Unternehmen bindet.

 

Mehrkosten

Bei Mehrkosten handelt es sich um Kosten, die über einen vergleichbaren Kostenwert hinausgehen. Mehrkosten gehen im Bereich von Fertigungsausschüssen, Zeitüberschreitungen, Lohnüberschreitungen, Materialnachforderungen, Lagerschwund oder Materialnachforderungen über die geplanten Kosten hinaus. Es handelt sich um Abweichungen, die in außergewöhnlichem Umfang auch als Wagnis-Verluste betrachtet werden können.

Im Bereich der Versicherungen kommt es häufig zu Mehrkosten bzw. Nacharbeitskosten, wenn ein Versicherungsnehmer nach einem Sachschaden eigene Maßnahmen zur Betriebsweiterführung unternommen hat, um die wirtschaftlichen Einbußen einer Betriebsunterbrechung zu vermindern oder abzuwenden. Viele Versicherungen übernehmen Mehrkosten, die bei derartig gelagerten Sachschäden anfallen.

Mehrkostenversicherungen ähneln daher Betriebsunterbrechungsversicherungen, die auf das Sachinteresse und Nutzungsinteresse ausgerichtet sind. Der eigentliche Unterbrechungsschaden ist bei einer Mehrkostenversicherung nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Eine Versicherung über Mehrkosten ist bei den technischen Versicherungen, bei Feuerversicherungen und verwandten Versicherungszweigen zu finden. Als Mehrkosten werden die Kosten für Maßnahmen versichert, die der Erhaltung oder schnellen Wiederherstellung der Betriebsleistung nach dem Schadensereignis dienen. In Versicherungsverträgen werden die übernahmefähigen Mehrkosten durch Aufzählungen deklariert. 

 

Mehrfirmenvertreter

Bei einem Mehrfirmenvertreter handelt es sich um einen Handelsvertreter, der mehrere Firmen vertritt. Während des Vertragsverhältnisses besteht ein Wettbewerbsverbot, weshalb eine Mehrfirmenvertretung nur dann möglich ist, wenn es dabei zu keinen Interessenskonflikten kommen kann. Handelsvertreter, die nur für ein Unternehmen handeln, werden Einfirmenvertreter genannt.

In der Versicherungsbranche wird von einem Mehrfirmenvertreter gesprochen, wenn ein Versicherungsvertreter mit mehreren Versicherungsgesellschaften Vertreterverträge geschlossen hat und für diese vermittelnd tätig ist. Auch bei Finanzanlagenvermittlern kann von Mehrfirmenvertretern gesprochen werden, wenn sie von mehreren konkurrierenden Finanzanbietern betraut werden.

Bei Versicherungen ist die Mehrfirmenvertretung sowohl mit konkurrierenden als auch mit nicht-konkurrierenden Versicherungen möglich. Mehrfirmenvertreter mit Konkurrenzprodukten benötigen eine Erlaubnis gem. § 34 d GewO.

 

Mehrfachversicherung

Von einer Mehrfachversicherung oder Doppelversicherung wird gesprochen, wenn sich ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherungen gleichzeitig gegen die gleichen Risiken abgesichert hat und die addierten Versicherungssummen den tatsächlichen Versicherungswert übersteigen. Bei der Mehrfachversicherung wurde demnach derselbe Versicherungsschutz bei mehreren Versicherungen abgeschlossen, sodass die vereinbarten Versicherungssummen zusammen höher als der tatsächliche Versicherungswert ausfallen.

Oft kommt es zu einer Mehrfachversicherung, weil Versicherungsnehmer vergessen, eine Versicherung rechtzeitig zu kündigen und bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Mehrfachversicherungen können nur dann Sinn machen, wenn sie sich auf Vorsorgeversicherungen beziehen. Eine Mehrfachversicherung ist ansonsten nicht nur unnötig teuer, sondern kann auch im Falle eines Schadens Probleme machen.

Mehrfachversicherungen bei Sachversicherungen könnten unter Umständen zur Prüfung eines Versicherungsbetruges führen. Hat ein Versicherungsnehmer in betrügerischer Absicht Mehrfachversicherungen abgeschlossen, um im Falle eines Schadens mehrfach von Erstattungen zu profitieren, handelt es sich um einen strafrechtlich relevanten Versicherungsbetrug. Kann dieser dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden, sind Versicherungsschutz und Erstattungsleistungen hinfällig.

Noch häufiger kommt es jedoch aus Versehen zu einer Mehrfachversicherung. Im Falle eines Schadens ist die Zuordnung, welche Versicherung dann für den Schaden aufkommen muss, nicht einfach. Es kann sein, dass sich bei einer Mehrfachversicherung keine der Versicherungsgesellschaften für die Schadensübernahme verantwortlich fühlt.

 

Synonyme - Doppelversicherung
Medizinprodukte

Bei Medizinprodukten handelt es sich um Produkte mit einer medizinischen Zweckbestimmung, die von den Herstellern für die Anwendung beim/am Menschen bestimmt sind. Anders als bei Arzneimitteln, die pharmakologisch, metabolisch oder immunologisch wirken, wird die Hauptwirkung von Medizinprodukten physikalisch bzw. primär erreicht. Deshalb gehören beispielsweise auch Implantate, Infusionen, Injektions-Produkte, Dialysen, Transfusionen, Instrumente aus der Humanmedizin, medizinische Softwareprodukte, Herzschrittmacher, Katheter, Verbandstoffe, Sehhilfen, Dentalprodukte, Röntgengeräte, ärztliche Instrumente, Labordiagnoseprodukte und sogar Kondome zu den Medizinprodukten.

In Europa gilt für Medizinprodukte Art. 2 Nr. 1 der EU Verordnung 2017/745 Medical Device Regulation, MDR. Alle Medizinprodukte werden in eine Risikoklasse zwischen I. bis III. eingeordnet und nach konsequenten Richtlinien überprüft. Für die Einführung neuer Medizinprodukte gelten strenge Marktzulassungsverordnungen. Anerkannte Medizinprodukte verfügen über eine CE-Kennzeichnung.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertet Meldungen zu schwerwiegenden Vorkommnissen in Bezug auf Medizinprodukte. Entsprechende Meldungen erhält das BfArM von Ärzten, Kliniken, Anwendern oder Herstellern. Sind nach der Prüfung und Risikobewertung Änderungen aus Sicherheitsgründen am Medizinprodukt erforderlich, spricht das BfArM eine Empfehlung an den Hersteller aus oder veranlasst eine Überwachung durch die Landesbehörde. Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit kann das BfArM bei Gefahr im Verzug auch auf weitere Anordnungsmöglichkeiten zurückgreifen.

Des Weiteren führt das BfArM auch klinische Prüfungen an Medizinprodukten durch, die an freiwilligen Probanden vorgenommen werden. Aus diesen Prüfungen ergeben sich Sicherheits- und Leistungsdaten, die in der klinischen Praxis überprüft werden können. Bei digitalen Medizinprodukten entscheidet das BfArM über die Aufnahme des Produkts in das öffentliche DiGA-Verzeichnis und somit auch über eine Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Informationen über Medizinprodukte werden in der DMIDS Datenbank des BfArM sowie über EUDAMED als europäische Datenbank bereitgestellt.

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind spezielle Behandlungsmaßnahmen, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern. Sie dienen somit der beruflichen und sozialen Teilhabe von Versicherten und sollen dazu beitragen, dass diese trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen können.

Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag des Versicherten bewilligt und finanziert. Sie sind somit Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und werden aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. Die Kosten für die Maßnahmen werden in der Regel vollständig von der Rentenversicherung übernommen, sodass für die Versicherten keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen.

Zu den medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung gehören unter anderem stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, die in spezialisierten Rehabilitationskliniken durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um ganzheitliche Behandlungsprogramme, die individuell auf die Bedürfnisse und Einschränkungen des Versicherten abgestimmt werden. Ziel ist es, die körperliche, geistige und psychische Gesundheit des Versicherten zu verbessern und somit seine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten.

Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören unter anderem ärztliche und therapeutische Maßnahmen, wie zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder psychologische Betreuung. Auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, wie zum Beispiel Umschulungen oder berufliche Weiterbildungen, können Teil der Behandlung sein. Die Maßnahmen werden von einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Therapeuten und anderen Fachkräften durchgeführt und eng miteinander abgestimmt.

Um eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme der Gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag bei ihrer zuständigen Rentenversicherung stellen. Dieser sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, um eine zeitnahe Bearbeitung und Bewilligung zu ermöglichen. In der Regel wird vor der Bewilligung eine medizinische Begutachtung durchgeführt, um die Notwendigkeit und Erfolgsaussichten der Maßnahme zu prüfen.

Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind für alle Versicherten offen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Art der Erkrankung. Auch Personen, die bereits in Rente sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von den Maßnahmen profitieren. Die Rentenversicherung legt dabei großen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der Versicherten und berücksichtigt auch deren persönliche und soziale Situation.

Es ist wichtig, dass Versicherte, die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen sind, sich über die Möglichkeiten einer medizinischen Rehabilitation informieren und diese gegebenenfalls in Anspruch nehmen.

Synonyme - Medizinische Reha, Medizinische Rehamaßnahmen
Medizinisch notwendige Heilbehandlung

Der Begriff der medizinisch notwendigen Heilbehandlung entscheidet in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung regelmäßig darüber, ob Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen können oder eine Erstattung erhalten. Eine medizinische notwendige Heilbehandlung ist eine Behandlung, die nach objektiven und medizinischen Befunden sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung eine notwendige, von der Schulmedizin anerkannte Untersuchungsmethode, Behandlungsmethode oder anerkanntes Arzneimittel darstellt.

Die PKV (Private Krankenversicherung) schuldet medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen einer Krankheit oder der Folgen eines Unfalls. Im Gegensatz zur GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) bestehen bei der PKV keine leistungsrechtlichen Kataloge nach dem Sozialgesetzbuch, sodass für Untersuchungsmethoden, Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die überwiegend von der Schulmedizin anerkannt werden, deutlich mehr Leistungsansprüche bestehen. Die ausgewählten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen müssen aber geeignet sein, die Krankheitsursachen aufzuklären und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Verschlimmerungen verhindern und zu einer Linderung, Besserung oder Heilung führen.

Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung muss es nach Auffassung des Bundesgerichtshofes zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung wegen objektiver medizinischer Erkenntnisse und Befunde vertretbar gewesen sein, die Behandlung als notwendig zu betrachten. Diese Hintergründe sind deshalb so wichtig, weil Krankenversicherungen regelmäßig nur dann Kosten erstatten oder bezahlen, wenn die Behandlung Teil des Leistungskatalogs ist und als medizinisch notwendig betrachtet werden kann. Zu beachten sind hierbei die Unterschiede zwischen der PKV und GKV - die private Krankenversicherung übernimmt je nach Tarif mehr Gesundheitsleistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. In beiden Krankenversicherungssystemen muss jedoch für eine Leistung eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.