Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Generationenvertrag

Der Begriff des Generationenvertrages fällt dann, wenn es um Themen aus dem Bereich der Rente geht. Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im juristischen Sinn, sondern ein Konzept zur Kapitaldeckung der gesetzlichen Altersvorsorge.

Eingeführt wurde der Generationenvertrag im Zuge der Rentenreform Ende der 50er Jahre. Betrachtet werden soll der Generationenvertrag als fiktiver Vertrag zwischen zwei Generationen im gesellschaftlichen Konsens. „Vertragsinhalt“ ist die Versorgung im Alter durch die Rente und die stille Vereinbarung, dass die sozialversicherungspflichtig arbeitende Generation durch ihre Sozialabgaben dafür sorgt, dass die Rentenkassen auch aufgefüllt werden. Vor wirtschaftlichem Hintergrund kann der Generationenvertrag auch als dynamische Rentenvereinbarung bezeichnet werden, die über Umlagen finanziert wird.

Der Generationenvertrag enthält keine schriftlich fixierten Regelungen. Er unterstützt das Prinzip des deutschen Rentensystems, wonach die arbeitende Bevölkerung durch Abgaben die Generation der Rentner versorgt. Durch Einzahlungen in die Rentenkassen werden Renten an die Generation von Eltern und Großeltern ausgezahlt. Durch die eigene Arbeit werden wiederum Rentenanwartschaften erworben, die später durch die nachfolgende Generation getragen werden.

Der demografische Wandel kann den Generationenvertrag gefährden. Die Gesellschaft altert, während immer weniger Kinder geboren werden. Es besteht die Gefahr, dass das Verhältnis zwischen junger und älterer Generation so stark schwankt, dass die eingezahlten Rentenbeiträge für die Anzahl der Rentner nicht mehr ausreicht. Zusätzlich trägt der schwierige Arbeitsmarkt dazu bei, dass zu wenig sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze besetzt werden. Wer befürchtet, dass die gesetzliche Rente im Rentenalter später nicht ausreicht, kann durch eine private Altersvorsorge zusätzliche Einkünfte sichern.

Generationenkapital

Der Begriff Generationenkapital bezieht sich auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Beiträge der jeweiligen Generationen. Anders als bei anderen Finanzierungsmethoden, wie zum Beispiel der Umlagefinanzierung, werden hierbei die Beiträge nicht direkt zur Auszahlung der aktuellen Renten verwendet, sondern angespart und für zukünftige Rentenzahlungen verwendet. Somit wird das Kapital einer Generation für die eigene Rente und die der nachfolgenden Generationen genutzt.

Funktionsweise des Generationenkapitals
Die Generationenkapital-Methode basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer während seines Arbeitslebens Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, die dann angespart und verzinst werden. Mit Eintritt in den Ruhestand wird das angesparte Kapital in Form einer Rente ausgezahlt. Dabei wird das Generationenkapital in verschiedenen Anlageformen, wie zum Beispiel Aktien oder Anleihen, investiert, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen.

Vorteile des Generationenkapitals
Ein großer Vorteil des Generationenkapitals ist die langfristige Sicherung der Rentenversicherung. Durch die Anlage des Kapitals in verschiedenen Anlageformen wird das Risiko gestreut und somit die Rentenversicherung unabhängiger von wirtschaftlichen Schwankungen gemacht. Zudem können durch die Verzinsung höhere Renditen erzielt werden als bei der Umlagefinanzierung. Auch die Generationengerechtigkeit spielt eine wichtige Rolle, da jede Generation für ihre eigenen Rentenbeiträge aufkommt und somit nicht die Last der vorherigen Generationen tragen muss.

Nachteile des Generationenkapitals
Allerdings gibt es auch Nachteile bei der Finanzierung der Rentenversicherung durch das Generationenkapital. Zum einen ist die Rendite nicht garantiert und somit besteht immer ein gewisses Risiko, dass das angesparte Kapital nicht ausreicht, um die Rentenansprüche zu erfüllen. Zudem sind die Verwaltungskosten bei dieser Methode höher als bei der Umlagefinanzierung, da das Kapital verwaltet und angelegt werden muss. Auch die Höhe der Rente kann schwanken, je nachdem wie erfolgreich die Anlageformen sind.

Kritik am Generationenkapital
In der Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch immer wieder Kritik am Generationenkapital geübt. So wird zum Beispiel angeführt, dass diese Methode vor allem für Geringverdiener und Selbstständige ungünstig ist, da sie aufgrund niedrigerer Beiträge auch weniger Kapital ansparen können. Zudem wird bemängelt, dass das Generationenkapital nicht ausreichend gegen Inflation geschützt ist und somit die Kaufkraft der Rente im Alter sinken kann.

 

Geheimhaltungsvereinbarung

Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Stillschweigen in Bezug auf Verhandlungen, Gesprächsinhalte, Unterlagen, Ergebnisse, Dokumente und andere sensible Informationen vereinbart wird. Das Abschließen einer Geheimhaltungsvereinbarung bedeutet also, dass sich der Unterzeichner verpflichtet, Informationen und Dokumente, die ihm bekannt gemacht oder zur Verfügung gestellt wurden, geheim zu halten und keiner anderer Verwendung zuzuführen.

Geheimhaltungsvereinbarungen werden häufig im Zusammenhang mit Firmenübernahmen, Patenten, Lizenzvergaben und Fusionen geschlossen. Im Gegensatz zum Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, für das es mitunter gesetzliche Vorgaben gibt, kann eine Geheimhaltungsvereinbarung frei formuliert werden. Was in einer Geheimhaltungsvereinbarung integriert werden sollte ist die Benennung der jeweiligen Vertragsparteien, der konkrete Vertragsgegenstand, die Dauer der vereinbarten Geheimhaltung und die Strafen, falls der Geheimhaltungsverpflichtung zuwider gehandelt wird.

Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung können sich Unternehmer und Freiberufler vor Schadensersatzforderungen schützen, die im Falle der Verletzung einer Geheimhaltungsvereinbarung entstehen könnten. Sofern Freiberufler oder Unternehmer also trotz unterzeichneter Geheimhaltungsvereinbarung sensible und unternehmensinterne Informationen, Kundendaten oder Unternehmensinterna weitergegeben haben, tritt die Berufshaftpflichtversicherung für potenzielle Schadensersatzansprüche ein. Je nach Versicherungsvertrag können von dem Schutz auch zusätzliche Kosten und Umsatzausfälle des geschädigten Kunden umfasst sein.

Synonyme - Vertraulichkeitsvereinbarung,Verschwiegenheitsvereinbarung,NDA,CDA
Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung in der Altersvorsorge bezieht sich auf eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Teil des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in eine zusätzliche Altersvorsorge umgewandelt wird. Dabei wird ein Teil des Gehalts nicht direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.

Diese Form der Altersvorsorge bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile. Für den Arbeitnehmer bedeutet die Gehaltsumwandlung, dass er einen Teil seines Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge investieren kann. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen reduziert und somit auch die Steuerlast. Zudem können auch die Sozialabgaben, wie zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherung, gesenkt werden. Der Arbeitnehmer profitiert somit von einem höheren Nettogehalt.

Für den Arbeitgeber ist die Gehaltsumwandlung ebenfalls attraktiv, da er durch die Reduzierung des Bruttogehalts auch weniger Sozialabgaben zahlen muss. Zudem kann er seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge anbieten, ohne dabei zusätzliche Kosten zu haben. Dies kann ein wichtiger Faktor sein, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.

Die eingezahlten Beträge werden in der Regel in eine betriebliche Altersvorsorgeform, wie zum Beispiel eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, investiert. Dabei können die Arbeitnehmer in der Regel selbst entscheiden, wie ihr Geld angelegt werden soll. Häufig werden auch verschiedene Anlagestrategien angeboten, um das individuelle Risikoprofil und die Anlageziele der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Die eingezahlten Beiträge sind in der Regel bis zum Eintritt in den Ruhestand unantastbar und können nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Geld tatsächlich für die Altersvorsorge genutzt wird. Im Ruhestand können die eingezahlten Beiträge dann als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung genutzt werden.

Die Gehaltsumwandlung in der Altersvorsorge ist somit eine sinnvolle Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Allerdings sollte jeder Arbeitnehmer individuell prüfen, ob diese Form der Altersvorsorge für ihn geeignet ist und ob er eventuell auf andere Vorsorgeformen zurückgreifen möchte. Auch die Höhe der eingezahlten Beiträge sollte gut überlegt sein, da diese nicht mehr ohne weiteres verändert werden können.

Gefahrerhöhung

Bei der Gefahrerhöhung handelt es sich um einen Begriff aus dem in §§ 23 ff. VVG geregelten Versicherungsvertragsrecht. Beschrieben werden mit der Gefahrerhöhung Umstände, die das Risiko bei einem Versicherungsfall nach Vertragsabschluss erhöhen. Sofern beispielsweise Veränderungen an einem Wohngebäude oder am Hausrat vorgenommen werden, müssen Versicherungsnehmer diese Umstände umgehend der jeweiligen Versicherung mitteilen. Dies, da Veränderungen häufig mit zusätzlichen Risiken einhergehen, die entsprechend abgesichert werden müssen.

Bei der Hausratversicherung kommen beispielsweise Wohnraumvergrößerungen, Baugerüste am Gebäude wegen des erhöhten Einbruchsrisikos, Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum oder aber die Entfernung von Alarmanlagen für eine Gefahrerhöhung in Betracht. Werden derartige Veränderungen der Versicherungsgesellschaft nicht mitgeteilt, so kann dies dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall die Leistungen kürzt oder sogar streicht.

Bei einer Wohngebäudeversicherung können sich durch Änderungen am Gebäude ebenfalls Risiken erhöhen. Gründe für eine Gefahrerhöhung könnten hier leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, Baumaßnahmen mit Entfernung des Daches oder aber Umbauten, die eine Nutzung ausschließen, sein. Auch hier ist es wichtig, die jeweilige Gefahrerhöhung sofort der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, damit das jeweilige Risiko mit in den Tarif aufgenommen werden kann.

Versicherungen dürfen bei einer nachträglichen Gefahrerhöhung den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Des Weiteren könnte die Prämie um bis zu 10 % erhöht werden. Verlangt die Versicherungsgesellschaft mehr als 10 %, so steht dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zu.

Kommt es nach einer Gefahrerhöhung zu einem Schaden, so darf die Versicherungsgesellschaft die Leistung dann verweigern oder kürzen, wenn der Versicherungsnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist und die Gründe für die zusätzlichen Risiken verschwiegen hat.

Gefährdungshaftung

Im Regelfall wird ein Schadensersatz durch ein schuldhaftes Verhalten wie Vorsatz oder Fahrlässigkeit begründet. In bestimmten Fällen mit einer besonderen Gefährdung wird jedoch von dieser Regel abgewichen. Ein Schadensersatzanspruch besteht dann schon aus dem Grund, dass sich eine charakteristische Gefahr konkretisiert hat. Die Gefährdungshaftung ist demnach eine Schadensersatzpflicht, die kein Verschulden nach dem Prinzip der Verschuldenshaftung voraussetzt. Die Gefährdungshaftung beruht also darauf, dass bei einem erlaubten Verhalten unvermeidlich eine Gefährdung herbeigeführt wird.

Bestimmte Verhalten und Tätigkeiten werden von der Gesellschaft erlaubt, auch wenn sie mit Gefahren verbunden sind. Dies aus dem Grund, weil die Nützlichkeit dieser Tätigkeit Vorrang vor der Gefährdung hat. Hierzu gehört beispielsweise das Fahren eines Kraftfahrzeugs oder das Betreiben eines Kraftwerkes; auch wenn jeder weiß, dass diese Tätigkeiten gefährlich sein können. Kommt es auch ohne Verschulden des Fahrzeugführers oder Kraftwerkbetreibers zu einem Sach- oder Personenschaden, steht für diesen Schaden derjenige ein, der den Nutzen aus der Tätigkeit zieht. Die Gefährdungshaftung beruht also darauf, dass derjenige, der mit Erlaubnis eine gefährliche Tätigkeit ausübt und daraus einen Nutzen zieht, den Schaden übernehmen muss, den andere in diesem Zusammenhang erleiden.

Die Gefährdungshaftung betrifft u.a. die Haftung von Kraftfahrzeughaltern. Ein Fahrzeughalter hat Schäden zu ersetzen, die beim Betrieb seines Fahrzeuges entstanden sind. Dies auch dann, wenn er das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls gar nicht selbst gefahren ist. Bereits die Inbetriebnahme eines Kfz stellt ein Risiko dar, für das der Halter die Verantwortung zu übernehmen hat. Auch ohne Verschulden, beispielsweise durch das Platzen eines Reifens, lassen sich also Ansprüche aus der Gefährdungshaftung herleiten. 

Die Gefährdungshaftung bezieht sich auch auf Tierhalter. Im Rahmen der Tierhalterhaftung haften Tierhalter und Tieraufseher für entstandene Schäden, die durch das Tier an Mensch oder Sache entstanden sind. Zur Begründung der Ansprüche muss weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorliegen. Alleiniger Haftungsgrund ist die Möglichkeit, dass sich das Tier verwirklichen könnte.

Letztendlich kann die Gefährdungshaftung auch Hersteller von fehlerhaften Produkten treffen. Die Schäden, die wegen eines Produktfehlers entstehen, muss der Hersteller auch ohne eigenes Verschulden ausgleichen. Bei der Gefährdungshaftung kommt es also darauf an, dass ein Schaden deshalb entstanden ist, weil sich die dafür typische Gefahr verwirklicht hat.

Gebündelte Versicherung

Im modernen Zeitalter können viele verschiedene Risiken durch eine Versicherung abgesichert werden. Häufig bieten Versicherungsgesellschaften zu diesem Zweck auch Verträge in Kombinationsform an. Neben der verbundenen Variante gehört auch die gebündelte Versicherung dazu.

Bei einer gebündelten Versicherung handelt es sich um mehrere eigenständige Versicherungen, die in einer Police „gebündelt“ werden. Häufig werden zum Beispiel Hausratversicherungen und Glasversicherungen in einer Versicherungspolice zusammengefasst, obwohl beide Verträge eigenständig bleiben. Der Versicherungsnehmer bekommt von der Versicherung zwar nur einen Versicherungsschein, aber dieser schlüsselt die Gefahren über mehrere rechtlich selbstständige Versicherungsverträge auf. Versicherungsnehmer entrichten bei der gebündelten Versicherung für jeden Vertrag eine entsprechende Prämie. Auch Kündigungen von einzelnen Versicherungen oder Auskopplungen einzelner Risiken aus dem Bündel sind möglich.

Das Gegenteil von einer gebündelten Versicherung ist eine kombinierte Versicherung, bei der mehrere Gefahren über einen einzelnen Versicherungsvertrag abgedeckt werden. Bei der kombinierten Versicherung müssen Versicherungsnehmer nur eine Prämie entrichten und erhalten auch nur einen Versicherungsschein. Im Gegensatz zur gebündelten Versicherung ist es bei der kombinierten Variante nicht möglich, einzelne Versicherungen zu kündigen. 

Gebäudeversicherung

Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die ein im Versicherungsvertrag näher beschriebenes Gebäude, Nebengebäude oder eine Garage absichert. Die Gebäudeversicherung fällt unter die Sachversicherungen und wird grundsätzlich nur für Gebäude angewendet, die zu privaten (Wohn-) Zwecken genutzt werden. Für gewerblich sowie freiberuflich genutzte oder gemischt genutzte Gebäude müssen zusätzliche Einschlüsse vereinbart werden.

Durch die Gebäudeversicherung werden Schäden und Folgeschäden durch Brand, Leitungswasser, Hagel und Sturm abgesichert. Mit einer Zusatzvereinbarung lassen sich darüber hinaus Elementarschäden und Überspannungsschäden versichern.

Versichert werden mit der Gebäudeversicherung fest mit dem Boden verbundene Gebäude und Bestandteile, beispielsweise auf Maß eingebaute Einbauküchen. Gartenhütten und andere separate Gebäude müssen zusätzlich in den Vertrag eingeschlossen werden. Nicht mitversichert sind Zelte oder Wohnwagen, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind. Je nach Versicherungsvertrag ist es auch möglich, Zubehör für das Gebäude wie etwa Heizungsmaterial mit in den Versicherungsschutz zu integrieren. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind in der Regel Photovoltaikanlagen, elektronisch gespeicherte Programme sowie Daten und von Mietern eingebaute Sachen, die durch eine Hausratversicherung seitens der Mieter abgesichert werden könnten.

Gebäudeversicherungen werden mit einer Dynamik abgeschlossen, die sich am gleitenden Neuwertfaktor und damit an der Wertentwicklung des Gebäudes orientiert. Versicherungsnehmer sind zur Vermeidung einer Unterversicherung zur Vereinbarung einer ausreichenden Versicherungssumme verpflichtet. Von einem ausreichenden Schutz kann ausgegangen werden, wenn Informationen von Bausachverständigen oder anerkannte Bestimmungsverfahren den Gebäudewert festgesetzt haben. Bei einer Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden den Zeitwert des Gebäudes. Eine Differenz zum Neuwert wird dem Versicherungsnehmer dann erstattet, wenn das Gebäude wieder aufgebaut wird.

Berücksichtigt für die Beurteilung von Risiken und Prämien werden Bauart, Bedachung, Ort, Nutzung und Ausstattung.

Synonyme - Wohngebäudeversicherung
GAP Deckung

Die GAP Deckung, auch Differenzdeckung genannt, ist eine optionale Kfz-Zusatzversicherung zur Teil- oder Vollkaskoversicherung, die im Falle eines Schadens die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert eines Fahrzeuges übernimmt. Der Begriff „GAP“ steht dabei für „Guaranteed Asset Protection“ oder aber für die englische Bezeichnung von „Lücke“.

Die GAP Deckung ist auf die Absicherung von finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ausgerichtet. Wird ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, schließt die GAP Deckung die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch zur Zahlung ausstehenden Raten. Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Wert, der zur Beschaffung eines gleichwertigen und ähnlich ausgestatteten Fahrzeuges aufgewendet werden muss. Insbesondere bei teureren Fahrzeugen ist der Wiederbeschaffungswert häufig niedriger als der Restwert. Der Restwert resultiert bei Leasingfahrzeugen aus den noch offenen Raten. Wird das Fahrzeug bei einem Unfall zum Totalschaden, müssen dennoch die offenen Raten ausgeglichen werden, sofern eine GAP Deckung nicht zusätzlich vereinbart worden ist. Eine GAP Deckung kann also eine sinnvolle Absicherung sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Neuwertentschädigung nach durchschnittlich zwei Jahren ab Erstzulassung ausläuft.

Lücken zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines Fahrzeuges sind umso größer, desto „teurer“ das Fahrzeug geleast oder finanziert wurde. Deshalb empfiehlt sich eine Differenzdeckung insbesondere für Mittelklasse- und Oberklasse-Fahrzeuge. Bei einer Teilkasko mit GAP Deckung würde die Versicherungsgesellschaft bei Diebstahl eines Leasingfahrzeuges die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übernehmen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall würde nur eine Vollkasko mit GAP Deckung den kompletten Schaden übernehmen.

Sinnvoll ist eine zusätzliche GAP Deckung bei Leasingfahrzeugen, solange der Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigt.

Synonyme - Differenzdeckung
fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen wird. Sie kann von beiden Vertragsparteien – dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer – aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der eine bestimmte Frist eingehalten werden muss, tritt die fristlose Kündigung sofort in Kraft.
Allgemeine Gründe für eine fristlose Kündigung können beispielsweise Vertragsverletzungen, wie Diebstahl, Betrug oder Arbeitsverweigerung, sein. Auch grobe Beleidigungen, Mobbing oder sexuelle Belästigung können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wichtig ist dabei, dass der Grund für die Kündigung so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für beide Parteien unzumutbar ist.

Fristlose Kündigung bei Versicherungen
Im Versicherungsbereich gibt es spezielle Regelungen für eine fristlose Kündigung. Versicherungsverträge sind in der Regel langfristige Verträge, die eine Kündigung während der Laufzeit erschweren. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine fristlose Kündigung notwendig sein kann.
Beispiel
Ein Kunde hat eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und verursacht innerhalb kurzer Zeit mehrere Unfälle, bei denen er grob fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall kann die Versicherung eine fristlose Kündigung aussprechen, da der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat und somit eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.

Gründe für eine fristlose Kündigung bei Versicherungen können beispielsweise sein:

  1. Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge
    Wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht zahlt, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Denn durch die Nichtzahlung entsteht ein Vertrauensverlust zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, der eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht.

  2. Verletzung der Anzeigepflicht
    Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben. Verschweigt er wichtige Informationen oder gibt falsche Angaben, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Denn die Versicherung basiert auf dem Vertrauen in die Angaben des Versicherungsnehmers.

  3. Betrug oder arglistige Täuschung
    Wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben macht oder einen Schaden absichtlich herbeiführt, um eine Versicherungsleistung zu erhalten, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Auch hier ist das Vertrauen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer gestört und eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar.

  4. Verletzung von Obliegenheiten
    Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Verletzt er diese Pflichten, wie zum Beispiel die Meldepflicht bei einem Schadenfall, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

  5. Vertragsverletzungen durch den Versicherer
    Auch der Versicherer kann vertragliche Pflichten verletzen, die eine fristlose Kündigung durch den Versicherungsnehmer rechtfertigen können. Beispielsweise wenn die Versicherung ihre Leistungen nicht erbringt oder die Versicherungsbedingungen einseitig ändert.

In jedem Fall muss eine fristlose Kündigung bei Versicherungen gut begründet und nachweisbar sein. Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

fristgerechte Kündigung

Eine fristgerechte Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der ein Vertrag oder ein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß und innerhalb der vereinbarten Frist beendet wird. Sie kann von beiden Vertragsparteien ausgehen und muss schriftlich erfolgen. Eine fristgerechte Kündigung ist somit ein wichtiges Instrument, um Verträge oder Arbeitsverhältnisse aufzulösen und ermöglicht es den Vertragsparteien, sich von ihren Pflichten zu befreien.

Fristgerechte Kündigung bei Versicherungen
Eine fristgerechte Kündigung bei Versicherungen ist ein spezieller Fall der fristgerechten Kündigung und betrifft Versicherungsverträge. Hierbei handelt es sich um eine Kündigung, die von einem Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer ausgesprochen wird. Sie kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, beispielsweise aufgrund von Unzufriedenheit mit den Leistungen oder aufgrund eines besseren Angebots eines anderen Versicherers.

Fristgerechte Kündigung bei Versicherungen - Gründe und Voraussetzungen
Eine fristgerechte Kündigung bei Versicherungen kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Einer der häufigsten Gründe ist die Unzufriedenheit mit den Leistungen einer Versicherung. Wenn ein Versicherter beispielsweise feststellt, dass seine Versicherung im Schadensfall nicht die erwarteten Leistungen erbringt, kann er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Eine weitere Möglichkeit für eine fristgerechte Kündigung bei Versicherungen ist, wenn ein Versicherter ein besseres Angebot von einem anderen Versicherer erhält. In diesem Fall kann er seinen bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Damit eine fristgerechte Kündigung bei Versicherungen wirksam ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zum einen muss die Kündigung schriftlich erfolgen und die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese ist in der Regel im Versicherungsvertrag festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und Vertragsdauer variieren.
  • Des Weiteren muss die Kündigung an die richtige Adresse des Versicherers gesendet werden. Hier ist es wichtig, die genauen Angaben aus dem Versicherungsvertrag zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Kündigung auch tatsächlich beim Versicherer ankommt.

Ein Beispiel für eine fristgerechte Kündigung bei Versicherungen ist die Kündigung einer Kfz-Versicherung. Nehmen wir an, ein Autobesitzer ist mit den Leistungen seiner aktuellen Kfz-Versicherung nicht zufrieden und möchte zu einem anderen Anbieter wechseln. Er prüft seinen Versicherungsvertrag und stellt fest, dass die Kündigungsfrist drei Monate beträgt und die Kündigung schriftlich erfolgen muss.
Der Autobesitzer sucht sich eine neue Kfz-Versicherung und schließt dort einen Vertrag ab. Anschließend schreibt er einen formellen Brief an seine alte Versicherung und kündigt den Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Er achtet darauf, dass er die Kündigung an die richtige Adresse sendet und bewahrt den Versandbeleg auf, um im Zweifelsfall einen Nachweis über die Kündigung zu haben.

Freizügigkeit

Zunächst ist Freizügigkeit ein Begriff aus dem EU-Recht und Grundgesetz, wonach jeder seinen Wohnsitz und Aufenthalt frei bestimmen und zu jeder Zeit ändern darf. Gemäß Artikel 11 GG haben generell alle Deutschen das Recht auf diese Freizügigkeit, die nur in besonderen Fällen und durch Gesetz beschränkt werden darf. Für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten gilt das EU- Freizügigkeitsgesetz.

Bei der Freizügigkeit von Arbeitnehmern handelt es sich um das Recht, sich innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten in jedem Staat bewerben und auch arbeiten zu dürfen. Diese Form der Freizügigkeit hat den Charakter eines allgemeinen Beschränkungsverbotes.

Im Versicherungswesen bedeutet Freizügigkeit hingegen, dass bei der Deklaration mehrerer Versicherungsorte bei der Frage nach einer Vollversicherung oder Unterversicherung nach dem Verhältnis der gesamten Versicherungssumme zum gesamten Versicherungswert der versicherten Sachen zu entscheiden ist. Die versicherungstechnische Freizügigkeit ist insbesondere bei Feuer-Sachversicherungen und anderen Sachversicherungen von Bedeutung. Je nach Versicherungssparte und Versicherungsgesellschaft kann eine Freizügigkeit mit besonderen Entschädigungsgrenzen für die versicherten Orte vereinbart werden.

freiwillige Versicherung

Eine freiwillige Versicherung ist eine Versicherungsoption, die Personen die Möglichkeit gibt, sich auf eigene Initiative hin zu versichern. Dies ist besonders für diejenigen von Bedeutung, die nicht durch die gesetzliche Pflichtversicherung abgedeckt sind.

  1. Freiwillige Krankenversicherung
    Die freiwillige Krankenversicherung ist eine Option innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie richtet sich an Personen, die nicht pflichtversichert sind, aber dennoch den Schutz der GKV genießen möchten. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige oder Beamte, die sich für eine Mitgliedschaft in der GKV entscheiden können.

  2. Freiwillige Rentenversicherung
    Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Option innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Sie ermöglicht es Personen, die nicht pflichtversichert sind, Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen und sich somit Ansprüche auf Rentenleistungen zu erwerben oder bestehende Ansprüche zu erhöhen.

Unterschiede zwischen freiwilliger Kranken- und Rentenversicherung

Obwohl beide Versicherungsarten unter dem Dach der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme angesiedelt sind, gibt es wesentliche Unterschiede:

  • Zielsetzung
    Die freiwillige Krankenversicherung zielt darauf ab, den Versicherten im Krankheitsfall finanziell abzusichern.
    Die freiwillige Rentenversicherung hingegen soll finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Erwerbsminderung bieten.
  • Beitragsgestaltung
    Während sich die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung nach dem Einkommen richten, können die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung flexibel gewählt werden, solange sie zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag liegen.
  • Leistungsspektrum
    Die Leistungen der freiwilligen Krankenversicherung umfassen medizinische Behandlungen und Prävention.
    Die freiwillige Rentenversicherung bietet hingegen Rentenleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung bietet individuelle Vorsorgeoptionen für Personen, die nicht durch die Pflichtversicherung abgedeckt sind. Sie ermöglicht es, sich flexibel gegen Risiken wie Krankheit oder finanzielle Unsicherheit im Alter abzusichern. Wer die Voraussetzungen erfüllt und Wert auf soziale Sicherheit legt, sollte diese Optionen genauer in Betracht ziehen.

Synonyme - freiwillige Versicherungen
Freibetrag

Bei einem Freibetrag handelt es sich um einen steuerrechtlich relevanten Begriff. Wird ein Freibetrag gewährt, wird dieser Betrag von der Besteuerung freigestellt. Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, unterliegt dann der normalen Besteuerung. Häufig wird synonym auch der Begriff der Freigrenze verwendet, was jedoch nicht richtig ist. Wird eine bestimmte Freigrenze überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

Die Gewährung von Freibeträgen erfolgt u.a. zur Abmilderung der steuerlichen Progression. Aber auch bei Umständen, die für Steuerpflichtige mit besonders hohen Ausgaben verbunden sind, können Freibeträge gewährt werden.

Freibeträge werden in der Regel bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Erbschaftsteuer gewährt. In der Lohn- und Einkommensteuer trägt der Grundfreibetrag dazu bei, dass ein Existenzminimum für Steuerpflichtige gewährleistet bleibt. Darüber hinaus werden auch bei der steuerlichen Einkünfteermittlung Freibeträge für Veräußerungsgewinne, Versorgungsausgaben, Altersentlastungsbeträge, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende oder Sparer-Pauschalen gewährt. Zu den bekannten Freibeträgen gehört der Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag oder Ausbildungsfreibetrag.

Wird ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, darf der Arbeitgeber das von ihm ausgezahlte Arbeitsentgelt um den Freibetrag vermindern und die Lohnsteuer nur auf den verbleibenden Betrag einbehalten. Durch die Eintragung von Freibeträgen auf der Steuerkarte erreichen Arbeitnehmer, dass die Steuerbelastung sich von vornherein am steuerpflichtigen Nettoeinkommen und nicht am Bruttoeinkommen orientiert. Es können u.a. Freibeträge für Sonderausgaben, Werbungskosten oder Pauschalen für Hinterbliebene und Behinderte auf der Steuerkarte eingetragen werden.

Franchise

Häufig wird von Franchise als Partnerschaft zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern als ein Vertriebssystem oder eine Kooperationsform gesprochen. Im Versicherungswesen bezeichnet Franchise jedoch die Selbstbeteiligung, den Eigenanteil oder den Selbstbehalt in einem Versicherungsfall. Es handelt sich in der Regel um den Anteil an einem Versicherungsfall, den ein Versicherungsnehmer selbst zu tragen hat.

Die Franchise ist ein vertraglich vereinbarter Anteil oder Betrag, den Versicherungsnehmer bei versicherten Schäden selbst übernehmen. Eine Franchise kann pro Schadenfall oder pro Jahr mit einem prozentualen Schadenanteil, einem festen Betrag, oder einem prozentualen Anteil der Versicherungssumme vereinbart werden. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt die Franchise eine bewusste Unterversicherung dar.

Durch eine Franchise und die damit verbundene Beteiligung von Versicherungsnehmern reduziert sich das von der Versicherungsgesellschaft zu übernehmende Risiko, was sich vergünstigend auf die Prämien auswirkt. Je nach Franchise reduziert sich auch die Anzahl der abzuwickelnden Schäden insbesondere beim Aufwand von Kleinschäden und Bagatellschäden, was sich auf Betriebskostenzuschläge in den Prämien auswirkt. Des Weiteren sinken durch eine Franchise bei Kumulschäden die Schadenvergütungen für Versicherungsgesellschaften. Letztendlich werden Versicherungsnehmer durch eine Franchise stärker in die Eigenverantwortung genommen, was der Schadensverhütung dient.

Bei Vereinbarung einer Franchise kommen mehrere Methoden in Betracht:

  • absolutes Abzugsfranchise
    Bei der absoluten Abzugsfranchise übernimmt ein Versicherungsnehmer von jedem einzelnen Schaden oder aber vom Gesamtschaden des Jahres einen bestimmten Betrag selbst. Die Versicherungsgesellschaft trägt nur den die Franchise übersteigenden Anteil des Schadens. Die absolute Abzugsfranchise ist in Vollkaskoversicherungen, Teilkaskoversicherungen, privaten Krankenversicherungen und Rückversicherungen üblich.

  • relatives Abzugsfranchise
    Die relative Abzugsfranchise beschreibt eine prozentuale Selbstbeteiligung. Versicherungsnehmer übernehmen von jedem Schaden einen prozentualen Anteil. Die Versicherungsgesellschaft kommt nur für den Rest auf. Oft werden zusätzlich aus Kosten- und Administrationsgründen Mindestbeträge und zumutbare Höchstbeträge für die Franchise vereinbart. Die relative Abzugsfranchise wird u.a. in Sturmversicherungen, Rückversicherungen und Krankheitskostenversicherungen verwendet.

  • Integralfranchise
    Von einer Integralfranchise wird gesprochen, wenn Versicherungsnehmer zunächst jeden einzelnen Schaden oder aber Gesamtschaden eines Jahres bis zum Franchise Betrag selbst tragen. Wird die Franchise überschritten, erstattet die Versicherungsgesellschaft ohne Abzüge den vollen Schadenbetrag. Integralfranchise wird beispielsweise in der Seeversicherung genutzt.

  • Zeitfranchise
    Die Zeitfranchise kann mit der versicherungstechnischen Wartezeit verglichen werden. Bei dieser Franchise tragen Versicherungsnehmer alle Schäden, die ab Beginn der Versicherung in einem vertraglich oder gesetzlich definierten Zeitraum eintreten, selbst. Zeitfranchise wird in der privaten Krankenversicherung, bei Lebensversicherungen und bei Rechtsschutzversicherungen verwendet.

In der privaten Krankenversicherung können durch eine Franchise Beiträge reduziert werden. Bei den Selbstbehaltstarifen wird die Franchise vor Vertragsbeginn vereinbart. Möglich sind Tarife mit prozentualen, absoluten oder fallbezogenen Franchise Höhen. Je höher die jährliche Franchise ausfällt, desto niedriger ist auch die Versicherungsprämie. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip, was die Vereinbarung einer Franchise weitestgehend ausschließt. Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde jedoch den Krankenkassen gestattet, Wahltarife anzubieten, die ebenfalls Selbstbehalte ermöglichen.

In Rückversicherungen werden Franchisen als Selbstbehaltsquoten oder Prioritäten bezeichnet.

Fondssparplan

Bei einem Fondssparplan handelt es sich um einen Sparvertrag, bei dem regelmäßig in Investmentfonds eingezahlt wird. Fondssparpläne werden als vertragliche oder freie Sparmöglichkeiten angeboten. Häufig werben Filialbanken und Direktbanken mit Fondssparplänen, bei denen die Fonds frei gewählt werden können. Verträge mit regelmäßigen Einzahlungen bieten in der Regel Kostenvorteile gegenüber Sparplänen ohne Bindung. Sparer können bei Fondsgesellschaften, an der Börse durch den Erwerb von Anteilsscheinen oder durch Vermittlung eines Vermögensberaters oder einer Bank Anlagen vornehmen.

Beim Fondssparplan werden die erworbenen Anteilsscheine in einem Wertpapierdepot verwahrt. Bei Fondssparplänen mit Vertrag werden die Einzahlungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich vorgenommen, was u.a. von der jeweiligen Fondsgesellschaft abhängt. Durch die Auswahl der jeweiligen Fonds können Fondssparpläne in Bezug auf Sicherheit, Rendite, Anlageschwerpunkte und Verfügbarkeit variieren. Gleiches gilt für die mit einem Fondssparplan verbundenen Kosten. Bei jeder Sparrate muss mit einem Ausgabeaufschlag für die Fonds gerechnet werden. Einkalkuliert werden müssen des Weiteren Verwaltungs-, Management-, Depot- und Bankgebühren, die individuell ausfallen können.

Durch die Geldanlage in Fonds können Sparer an der Wertentwicklung der jeweiligen Fonds teilhaben. Sie profitieren von Ausschüttungen und Dividenden bei Aktienfonds. Fondssparpläne werden neben Aktienfonds auch in Rentenfonds, Dachfonds, Indexfonds, Garantiefonds und Mischfonds angeboten. Je nach Fonds kann ein Fondssparplan auch mit einem Risiko einhergehen, der den allgemeinen Kursentwicklungen entspricht. Sparer können selbst entscheiden, in welche Fonds investiert werden soll. Fondssparpläne haben den Vorteil, dass sie ohne Kostenrisiko zu jedem Zeitpunkt pausiert oder beendet werden können. Bei Kursverlusten können Sparer den Fondssparplan demnach auch vorzeitig auflösen, wobei dann jedoch mit Verlusten gerechnet werden muss.

Mit Ausnahme von Riester-Fondssparplänen können Sparer am Ende der Sparphase frei über das angesparte Geld verfügen. Sie können zwischen einer Auszahlung als Einmalsumme oder monatlichen Rentenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplanes wählen.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, bei der der Versicherte regelmäßig Beiträge einzahlt, die in Investmentfonds angelegt werden. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung, bei der das Kapital von der Versicherungsgesellschaft verwaltet wird, kann der Versicherte bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung selbst entscheiden, in welche Fonds sein Geld investiert wird. Je nach Anbieter und Tarif können verschiedene Fonds zur Auswahl stehen, die sich beispielsweise in ihrer Anlagestrategie oder Risikoklasse unterscheiden.

Wie funktioniert eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Bei Abschluss einer Fondsgebundenen Rentenversicherung wird ein Vertrag zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Der Versicherte zahlt regelmäßig Beiträge in den Vertrag ein, die von der Versicherungsgesellschaft in ausgewählte Investmentfonds investiert werden. Die Höhe der Beiträge kann dabei individuell vereinbart werden und richtet sich meist nach dem gewünschten Rentenbeginn und der gewünschten Rentenhöhe.

Die Anlagestrategie der Fonds kann je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich sein. In der Regel werden jedoch breit gestreute Fonds gewählt, um das Risiko zu minimieren. Je nach Entwicklung der Fonds kann das angesparte Kapital steigen oder fallen. Bei Rentenbeginn wird das angesparte Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt, die monatlich ausgezahlt wird. Der Versicherte hat dabei die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Vor- und Nachteile einer Fondsgebundenen Rentenversicherung
Wie bei jeder Form der Altersvorsorge gibt es auch bei einer Fondsgebundenen Rentenversicherung Vor- und Nachteile, die im Folgenden näher erläutert werden.

  1. Vorteile
    1. Durch die Anlage in Investmentfonds besteht die Möglichkeit auf höhere Renditen als bei einer klassischen Rentenversicherung.
    2. Der Versicherte kann selbst entscheiden, in welche Fonds sein Geld investiert wird und somit seine Anlagestrategie individuell gestalten.
    3. Durch die Anlage in Fonds kann das angesparte Kapital besser gegen Inflation geschützt werden.
    4. Die Beiträge zur Fondsgebundenen Rentenversicherung können steuerlich abgesetzt werden und die Auszahlungen im Rentenalter sind in der Regel steuerfrei.

  2. Nachteile
    1. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung trägt der Versicherte bei einer Fondsgebundenen Rentenversicherung das Anlagerisiko selbst.
    2. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten einer Fondsgebundenen Rentenversicherung können im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge höher ausfallen.
    3. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung gibt es bei einer Fondsgebundenen Rentenversicherung keine Garantieverzinsung, was zu einer unsicheren Rentenhöhe führen kann.

Für wen eignet sich eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Eine Fondsgebundene Rentenversicherung eignet sich vor allem für Personen, die bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen, um höhere Renditen zu erzielen. Auch für Personen mit einem längeren Anlagehorizont, die somit von möglichen Schwankungen der Fonds weniger betroffen sind, kann diese Form der Altersvorsorge sinnvoll sein. Zudem bietet sie sich für Personen an, die eine individuelle Anlagestrategie bevorzugen und flexibel bleiben möchten.

Zusammenfassung
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der Beiträge in Investmentfonds investiert werden. Versicherte können ihre Anlagestrategie selbst wählen und haben verschiedene Fonds als Optionen. Bei Rentenbeginn kann das Kapital entweder als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Vorteile sind potenziell höhere Renditen und steuerliche Vergünstigungen, allerdings trägt der Versicherte das Anlagerisiko und es gibt keine Garantieverzinsung. Diese Rentenversicherung passt zu risikobereiten Personen mit langfristigem Anlagehorizont und dem Wunsch nach individuellen Anlageentscheidungen.
Siehe auch: Fondsgebundene Rentenversicherung

Synonyme - Fondsrente
Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, bei der ein Teil der Beiträge in Investmentfonds angelegt wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lebensversicherungen, bei denen das Kapital in der Regel in festverzinslichen Anlagen wie Anleihen oder Sparbüchern angelegt wird, bietet die fondsgebundene Lebensversicherung eine höhere Renditechance, da sie von den Entwicklungen an den Finanzmärkten profitiert.

Was sind Investmentfonds?
Investmentfonds sind Anlageprodukte, die von professionellen Fondsmanagern verwaltet werden und das Geld vieler Anleger bündeln, um in verschiedene Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Immobilien zu investieren. Dadurch wird das Risiko gestreut und eine breitere Palette an Anlagemöglichkeiten genutzt, was langfristig zu einer höheren Rendite führen kann.

Wie funktioniert eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Beiträge des Versicherungsnehmers in Fonds investiert, die von der Versicherungsgesellschaft ausgewählt werden. Je nach Versicherungsvertrag können dabei verschiedene Fondsarten wie Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds zur Auswahl stehen. Die Wertentwicklung der Fonds bestimmt maßgeblich die Höhe der späteren Auszahlung der Versicherungssumme.

Welche Vorteile bietet eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet in erster Linie die Chance auf eine höhere Rendite im Vergleich zu herkömmlichen Lebensversicherungen. Da das Geld in Investmentfonds angelegt wird, partizipiert der Versicherungsnehmer an den Entwicklungen an den Finanzmärkten und kann somit von höheren Erträgen profitieren. Zudem gibt es in der Regel keine festgelegte Verzinsung wie bei klassischen Lebensversicherungen, wodurch die Renditechance nochmals erhöht wird.
Des Weiteren bietet eine fondsgebundene Lebensversicherung eine gewisse Flexibilität. So können in der Regel jederzeit zusätzliche Einzahlungen getätigt werden, um die Renditechance weiter zu erhöhen. Auch die Möglichkeit, die Fonds innerhalb des Versicherungsvertrags zu wechseln, ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren und das Anlageportfolio anzupassen.

Welche Risiken gibt es bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
Wie bei jeder Anlageform gibt es auch bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung Risiken, die der Versicherungsnehmer beachten sollte.

  1. Da das Geld in Investmentfonds angelegt wird, unterliegt die Wertentwicklung der Fonds den Schwankungen an den Finanzmärkten. In schlechten Börsenjahren kann es somit zu Verlusten kommen, die sich auch auf die Höhe der späteren Auszahlung der Versicherungssumme auswirken können.
  2. Zudem ist es wichtig zu beachten, dass bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Kosten höher ausfallen können als bei herkömmlichen Lebensversicherungen. Neben den Verwaltungs- und Abschlusskosten können auch Ausgabeaufschläge für den Kauf von Fondsanteilen anfallen. Diese Kosten mindern die Rendite und sollten daher bei der Entscheidung für eine fondsgebundene Lebensversicherung berücksichtigt werden.

Für wen eignet sich eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Eine fondsgebundene Lebensversicherung eignet sich vor allem für Menschen, die bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen und langfristig in den Finanzmärkten investieren möchten. Da die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, sollte der Versicherungsnehmer jedoch eine gewisse Risikobereitschaft mitbringen und sich über die Funktionsweise von Investmentfonds informieren.
Zudem ist eine fondsgebundene Lebensversicherung besonders für Menschen geeignet, die eine höhere Rendite anstreben und bereit sind, dafür höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Auch für Selbstständige und Freiberufler kann eine fondsgebundene Lebensversicherung eine interessante Möglichkeit sein, um für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Zusammenfassung
Eine fondsgebundene Lebensversicherung investiert einen Teil der Beiträge in Investmentfonds, was höhere Renditechancen gegenüber klassischen Lebensversicherungen bietet. Die Fondsauswahl beeinflusst die Auszahlungshöhe, und es besteht Flexibilität bezüglich Einzahlungen und Fondsauswahl. Jedoch können Wertverluste auftreten und die Kosten höher sein. Geeignet ist diese Versicherungsform für risikobereite Personen, die langfristig in den Finanzmarkt investieren und höhere Renditen anstreben wollen.

Synonyme - Fondsgebundene Lebensversicherungen
Folgeprämienverzug

Zu einem Folgeprämienverzug kann es kommen, wenn ein Versicherungsnehmer eine Folgeprämie für einen Versicherungsvertrag nicht oder nicht fristgerecht ausgleicht. Zu Folgeprämien zählen die Prämien, die aus zeitlicher Sicht nach der Erstprämie entrichtet werden müssen. Geregelt wird der Folgeprämienverzug und seine Folgen in § 38 Versicherungsvertragsgesetz. Denn im schlechtesten Fall deckt die Versicherung einen nach dem Folgeprämienverzug entstandenen Schaden nicht ab und hat das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen.

Wird eine Folgeprämie nicht fristgerecht ausgeglichen, übermittelt die Versicherungsgesellschaft dem säumigen Versicherungsnehmer eine schriftliche Mahnung. In der Regel enthält diese eine Zahlungsfrist von zwei Wochen oder – je nach Versicherungssparte – einen längeren Zeitraum. Des Weiteren weist die Versicherungsgesellschaft darauf hin, welche Konsequenzen folgen, sofern die Folgeprämie innerhalb der Zahlungsfrist nicht gezahlt wird. Hierzu gehört die Leistungsfreistellung der Versicherungsgesellschaft im Schadensfall oder die Auflösung des Versicherungsverhältnisses. Voraussetzung für die Kündigung des Versicherungsvertrages ist die schriftliche Mitteilung der Versicherungsgesellschaft über die Konsequenzen des Folgeprämienverzugs. Wird die Folgeprämie innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlt, kann die Versicherung eine fristlose Kündigung aussprechen.

Wird die noch ausstehende Prämie nach dem Mahnschreiben ausgeglichen, kann die Versicherungsgesellschaft die Kündigung zurücknehmen und das Versicherungsverhältnis wieder aktivieren. Die wegen dem Folgeprämienverzug bei der Versicherungsgesellschaft entstandenen Kosten und Zinsen hat der Versicherungsnehmer auszugleichen.

Synonyme - Prämienzahlungsverzug
Folgeprämie

Bei der Folgeprämie oder dem Folgebeitrag handelt es sich um die Prämien, die aus zeitlicher Sicht nach der Erstprämie fällig werden. Von Folgeprämien wird gesprochen, wenn für eine Versicherung mehr als ein Abrechnungszeitraum vereinbart wird oder jährlich mehrmalige Prämienzahlungen Grundlage des Versicherungsverhältnisses sind. Durch den Ausgleich der Folgeprämie leistet ein Versicherungsnehmer seinen Beitrag zur unveränderten Weiterführung des Versicherungsverhältnisses.

Steigen Versicherungsprämien um nicht unwesentliche Beträge an, könnten Versicherungsnehmer unter Umständen von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Neukalkulationen von Folgeprämien werden in Versicherungsbereichen durchgeführt, in denen sich die Risiken und Einflussfaktoren regelmäßig ändern. Dies gilt beispielweise für Gebäudeversicherungen oder Kfz-Haftpflichtversicherungen.

Wird eine Folgeprämie nicht fristgerecht ausgeglichen, kann die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer auf seine Kosten eine Frist setzen und die Rechtsfolgen für den Fall der Nichtzahlung bestimmen. Diese Zahlungsfrist muss je nach Versicherungssparte mindestens zwei Wochen betragen.

Wurde die Folgeprämie innerhalb der von der Versicherungsgesellschaft gesetzten Frist nicht bezahlt, ist die Versicherungsgesellschaft wegen des Prämienverzugs von der Leistung im Schadensfall freigestellt. Des Weiteren kann die Versicherung den Versicherungsvertrag bei Prämienverzug der Folgeprämie fristlos kündigen. Der Versicherungsgesellschaft steht bei vorzeitiger Beendigung eine Teilprämie für die Dauer des Versicherungsschutzes zu.

Synonyme - Folgebeitrag
fixe Selbstbeteiligung

Eine fixe Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen festen Betrag selbst tragen muss, bevor die Versicherung für den Rest des Schadens aufkommt. Im Gegensatz dazu steht die prozentuale Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer einen bestimmten Prozentsatz des Schadens selbst tragen muss.

Beispiel
Um den Begriff der fixen Selbstbeteiligung besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel aus der Kfz-Versicherung. Nehmen wir an, Herr Müller hat eine Kfz-Versicherung mit einer fixen Selbstbeteiligung von 500 Euro abgeschlossen. Bei einem Unfall mit einem Schaden von 2.000 Euro muss Herr Müller zunächst 500 Euro selbst tragen, bevor die Versicherung für den Rest des Schadens aufkommt. In diesem Fall würde die Versicherung also 1.500 Euro übernehmen.

Vorteile und Nachteile der fixen Selbstbeteiligung
Die fixe Selbstbeteiligung hat sowohl Vor- als auch Nachteile.

  1. Zu den Vorteilen gehört, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall genau weiß, welchen Betrag er selbst tragen muss. Dies kann bei der finanziellen Planung hilfreich sein. Zudem kann eine fixe Selbstbeteiligung dazu beitragen, die Versicherungsprämie zu senken, da die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall einen geringeren Betrag übernehmen muss.
  2. Ein Nachteil der fixen Selbstbeteiligung ist, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen höheren Betrag selbst tragen muss als bei einer prozentualen Selbstbeteiligung. Zudem kann es bei einem Schaden, der knapp unter der Höhe der Selbstbeteiligung liegt, für den Versicherungsnehmer günstiger sein, eine prozentuale Selbstbeteiligung zu haben.

Fixe Selbstbeteiligung in verschiedenen Versicherungsbereichen
Die fixe Selbstbeteiligung kommt in verschiedenen Versicherungsbereichen zum Einsatz. Neben der Kfz-Versicherung, wie im obigen Beispiel erwähnt, wird sie auch in der Hausratversicherung, Reiseversicherung oder Haftpflichtversicherung verwendet. In der Hausratversicherung kann der Versicherungsnehmer beispielsweise eine fixe Selbstbeteiligung für bestimmte Schadensarten wie Einbruchdiebstahl oder Leitungswasserschäden vereinbaren.

Zusammenfassung
Eine fixe Selbstbeteiligung ist ein fester Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einem Schaden selbst zahlt, bevor die Versicherung einspringt; bei prozentualer Selbstbeteiligung wird ein Anteil des Schadens selbst getragen. Dies schafft Klarheit für den Versicherten und kann die Prämie senken, kann aber nachteilig sein, wenn der Schaden nahe an der Selbstbeteiligung liegt. Fixe Selbstbeteiligungen finden in verschiedenen Versicherungsarten wie Kfz-, Hausrat-, Reise- und Haftpflichtversicherung Anwendung.

Festverzinsliche Wertpapiere

Festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen, Obligationen, Schuldverschreibungen,Rentenpapiere) werden von Anlegern als Spekulationsmöglichkeit betrachtet, die auf eine höhere Sicherheit Wert legen. Festverzinsliche Wertpapiere werden in verschiedenen Formen – in der Regel als Anleihen -  und aus unterschiedlichen Gründen ausgegeben. Gemeinsam haben sie, dass sie Investoren und Anlegern eine kalkulierbare und feste Rendite bringen.

Kapitalanleger sind immer an einer möglichst hohen Rendite interessiert, die jedoch bei langfristigen Anleihen nicht immer berechenbar ist. Um langfristig mit Anleihen planen zu können, greifen viele auf festverzinsliche Wertpapiere zurück. Grundsätzlich handelt es sich bei festverzinslichen Wertpapieren um Anleihen, durch die ein Unternehmen einen Kredit bei seinen Anlegern aufnimmt und diesen später inklusive Zinsen zurückzahlt. Zu den bekannten festverzinslichen Wertpapieren gehören Unternehmensanleihen, die von Unternehmen an Investoren ausgegeben werden. Über die langfristige Anleiheform der Genussscheine erhalten Kapitalanleger hingegen ein Recht auf regelmäßige Zinsausschüttungen. Zu den festverzinslichen Wertpapieren gehören auch Pfandbriefe, bei denen zusätzlich Grundstücke und Immobilien als Sicherheiten angegeben werden. Die bekannteste Form der festverzinslichen Wertpapiere sind jedoch Staatsanleihen. Staatsanleihen werden vom Staat ausgegeben, der dadurch seinen Haushalt finanziert. Zu ähnlichen Konditionen und Bedingungen werden übrigens auch Kommunalanleihen oder Länderanleihen ausgegeben.

Es gibt noch viele weitere Anleihen, die als festverzinsliche Wertpapiere aufgeführt werden. Der Begriff „Wertpapier“ ist dabei irreführend, da der Investor trotz Annahme der Anleihe kein Mitspracherecht erhält. Dies ist einer der größten Unterschiede von festverzinslichen Wertpapieren zu Aktien, was jedoch gleichzeitig auch die Risiken der freien Aktienmärkte ausschließt. Investoren erhalten bei festverzinslichen Wertpapieren Sicherheiten, auf die sie im Insolvenzfall zurückgreifen können. Auch aus diesem Grund gelten festverzinsliche Wertpapiere als sicher. Die Sicherheit kann durch Investments in Fonds gesteigert werden, in denen mehrere Arten von festverzinslichen Wertpapieren gebündelt sind und sich die Risiken dementsprechend verteilen.

Synonyme - Anleihen, Obligationen, Schuldverschreibungen, Rentenpapiere,Pfandbriefe,Staatsanleihen
Festgeld

Mit Festgeld wird eine Möglichkeit der Geldanlage bezeichnet, bei der Geld für einen vorab vereinbarten Zeitraum zu einem bestimmten Zinssatz fest angelegt wird. Am Ende der Laufzeit bekommen die Kapitalanleger ihr angelegtes Geld nebst erwirtschafteter Zinsen zurück. Vor dem Laufzeitende können sie aber in der Regel nicht über das Geld verfügen. Festgeld kann zu variablen Konditionen angelegt werden, was Laufzeiten und Zinssätze betrifft.

Ein wesentlicher Unterschied zum Tagesgeld ist die Mindestanlagezeit bei Festgeld von mindestens 30 Tagen. Tagesgeldkonten werden errichtet, um täglich über fälliges Geld verfügen zu können. Bei dieser Anlageform wird das Geld demnach kurzfristig „geparkt“. Bei Festgeldanlagen beträgt die Mindestlaufzeit jedoch 30 Tage und es werden Laufzeiten bis zu sechs Jahre angeboten, wobei auch noch längere Vertragsdauern möglich sind. Für alle Laufzeitmodelle werden Konditionstableaus zur Darstellung der Zinssätze präsentiert. Die Vereinbarung individueller Konditionen ist jedoch auch möglich.

Festgeldanlagen werden zu Zinssätzen angeboten, die sich am aktuellen Geld- und Kapitalmarkt orientieren. Vorgegeben werden die Zinssätze vom Leitzins der Europäischen Zentralbank. Darüber hinaus hat auch die vereinbarte Laufzeit einen Einfluss auf den Zinssatz. Der Zinssatz für Festgeld steigt mit der Laufzeit. Dies ist darin begründet, dass die Banken bei längeren Laufzeiten auch länger mit dem festgelegten Geld arbeiten können. Letztendlich steigen die Festgeldzinsen des Weiteren mit der Höhe des Anlagebetrages. Umso mehr Geld fest angelegt wird, desto höher fallen demnach auch die Zinsen aus.

Festgeld gilt als eine sichere Kapitalanlage, da sie von Banken angeboten wird und keinen Kursrisiken unterliegt. Bis zu Beträgen von 100.000,00 € werden Festgeldanlagen darüber hinaus durch die Einlagensicherung abgesichert. Im Gegensatz zum Sparbuch profitieren Anleger beim Festgeld von einer höheren Verzinsung. Ein Nachteil von Festgeldanlagen könnte sein, dass während der Laufzeit nicht über das Geld verfügt werden kann. Eine vorzeitige Beendigung der Festgeldanlage ist häufig nur mit Zustimmung der Bank und Zinsverlusten möglich.

Synonyme - Festgeldanlage,Termingeld, Termineinlagen, Termindepositen
Festbetrag-Selbstbeteiligung

Eine Festbetrag-Selbstbeteiligung bei Versicherungen ist eine Vereinbarung, die zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft getroffen wird. Sie bezieht sich auf die Höhe der Kosten, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt. Dieser Betrag wird als Selbstbeteiligung bezeichnet und ist in der Regel in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Im Gegensatz zur prozentualen Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer einen bestimmten Anteil der Kosten selbst übernehmen muss, handelt es sich bei der Festbetrag-Selbstbeteiligung um einen festen Geldbetrag.

  • Beispiel für eine Festbetrag-Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung
    Ein gängiges Beispiel für eine Festbetrag-Selbstbeteiligung findet sich in der Kfz-Versicherung. Nehmen wir an, Herr Müller hat eine Kfz-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro abgeschlossen. Bei einem Unfall entstehen ihm Reparaturkosten in Höhe von 2.000 Euro. Da er eine Festbetrag-Selbstbeteiligung vereinbart hat, muss er zunächst die 500 Euro selbst bezahlen. Die restlichen 1.500 Euro werden dann von der Versicherung übernommen. Hätte Herr Müller eine prozentuale Selbstbeteiligung von beispielsweise 20% vereinbart, müsste er bei diesem Schadenfall 400 Euro selbst tragen, da 20% von 2.000 Euro ebenfalls 400 Euro entsprechen.

  • Beispiel für eine Festbetrag-Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung
    In der Krankenversicherung ist die Festbetrag-Selbstbeteiligung ein gängiges Modell. Nehmen wir an, ein Versicherter hat eine Krankenversicherung mit einer Festbetrag-Selbstbeteiligung von 500 Euro. Im Falle einer notwendigen Operation fallen insgesamt 10.000 Euro an Kosten an. Davon übernimmt die Versicherung 9.500 Euro, während der Versicherte die restlichen 500 Euro selbst tragen muss. Erst wenn dieser Festbetrag erreicht ist, übernimmt die Versicherung sämtliche weiteren Kosten im Rahmen der Versicherungsleistungen.

  • Beispiel für eine Festbetrag-Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung
    Auch in der Haftpflichtversicherung kann eine Festbetrag-Selbstbeteiligung vereinbart werden. Nehmen wir an, ein Versicherter hat eine private Haftpflichtversicherung mit einer Festbetrag-Selbstbeteiligung von 250 Euro. Kommt es zu einem Schadenfall, bei dem der Versicherte haftbar gemacht wird und der Schaden 5.000 Euro beträgt, muss er zunächst die 250 Euro selbst tragen. Die restlichen 4.750 Euro werden von der Versicherung übernommen.

Vorteile einer Festbetrag-Selbstbeteiligung
Die Festbetrag-Selbstbeteiligung bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Höhe der Selbstbeteiligung selbst zu bestimmen. Je höher der Betrag, desto niedriger ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Somit kann der Versicherungsnehmer durch eine höhere Selbstbeteiligung seine Versicherungskosten senken. Zudem ist bei einer Festbetrag-Selbstbeteiligung die Höhe der Kosten im Schadensfall klar definiert, was eine bessere Planbarkeit ermöglicht.

Nachteile einer Festbetrag-Selbstbeteiligung
Allerdings gibt es auch einige Nachteile bei der Festbetrag-Selbstbeteiligung. Im Gegensatz zur prozentualen Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer bei höheren Schäden auch höhere Kosten tragen muss, bleibt die Selbstbeteiligung bei einer Festbetrag-Selbstbeteiligung immer gleich hoch. Somit kann es passieren, dass der Versicherungsnehmer bei einem größeren Schadenfall einen höheren Betrag selbst tragen muss, als er eigentlich eingespart hat. Zudem ist die Festbetrag-Selbstbeteiligung in der Regel nicht bei allen Versicherungen möglich, sondern wird nur bei bestimmten Versicherungsarten angeboten.

Zusammenfassung
Bei einer Festbetrag-Selbstbeteiligung in Versicherungen trägt der Versicherungsnehmer einen festen Betrag im Schadensfall selbst, bevor die Versicherung zahlt. Dies kann in verschiedenen Versicherungstypen wie Kfz-, Kranken- und Haftpflichtversicherung vorkommen. Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst den Versicherungsbeitrag: Ein höherer Selbstbeteiligungsbetrag führt in der Regel zu einem niedrigeren Beitrag. Die Kosten im Schadensfall sind vorhersehbar, was die Planung erleichtert. Allerdings kann der Versicherungsnehmer bei großen Schäden mehr zahlen müssen, als er einspart, und nicht alle Versicherungen bieten diese Option an.

Familienversicherung

Die Familienversicherung ist eine Form der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die es ermöglicht, dass Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines Versicherten ohne eigene Beitragszahlung mitversichert werden können. Ziel ist es, den Familienangehörigen einen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten, ohne dass für diese zusätzliche Beiträge anfallen.

Die Vorteile der Familienversicherung
Ein wesentlicher Vorteil der Familienversicherung liegt darin, dass sie es Familien ermöglicht, finanzielle Entlastung zu erfahren, da nicht für jedes Familienmitglied eigene Beiträge gezahlt werden müssen. Dies führt dazu, dass der Versicherungsschutz für die ganze Familie erschwinglicher wird. Zudem bietet die Familienversicherung die gleichen Leistungen wie die individuelle gesetzliche Krankenversicherung, sodass die mitversicherten Familienmitglieder einen umfassenden Schutz genießen.

Unter welchen Bedingungen funktioniert die Familienversicherung?
Die Familienversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zunächst muss das Hauptmitglied gesetzlich krankenversichert sein. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen für die Mitversicherung:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
    Sie können über die Familienversicherung mitversichert werden, sofern sie kein eigenes Einkommen haben oder ihr regelmäßiges Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
  • Kinder
    Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert werden. Unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise Schulbesuch, Studium oder Berufsausbildung, verlängert sich dieser Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr. Kinder mit Behinderungen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, können unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert bleiben.
  • Einkommensgrenzen
    Die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern ist nur möglich, wenn deren regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und sollte bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.

Was ist zu beachten?

Bei der Inanspruchnahme der Familienversicherung sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Anmeldung
    Die Familienangehörigen müssen bei der Krankenkasse angemeldet werden. Dazu sind entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder) vorzulegen.
  • Einkommensverhältnisse
    Die Einkommensverhältnisse der mitversicherten Familienangehörigen müssen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind.
  • Änderungen melden
    Änderungen in den Lebensumständen, wie beispielsweise eine Scheidung oder die Aufnahme einer Beschäftigung durch ein mitversichertes Familienmitglied, müssen unverzüglich der Krankenkasse gemeldet werden.
Fahrlässigkeit

Nach § 276 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handelt jemand fahrlässig, wenn er „die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“, also nicht die Vorsicht und Sorgfalt aufbringt, die in einer bestimmten Situation objektiv notwendig ist. Für die Einstufung eines Verhaltens als fahrlässig müssen aus rechtlicher Sicht die Folgen eines derart sorglosen Verhaltens sowohl absehbar als auch vermeidbar sein. Betroffene müssen also generell die Möglichkeit haben, sich in einer Weise zu verhalten, dass keinerlei negative Folgen zu erwarten sind.

Versicherungsrechtlich geht es bei der Fahrlässigkeit um einen Schaden, den jemand zwar nicht beabsichtigt, jedoch durch sein Verhalten fördert oder begünstigt und dadurch verursacht hat. Hätte die jeweilige Person diesen Schaden durch ein anderweitiges Verhalten verhindern können, wird von einer Fahrlässigkeit ausgegangen. Im Falle von Fahrlässigkeit kommt es je nach Versicherungssparte, Tarif und Vertrag darauf an, ob die Gesellschaft nur teilweise oder gar nicht für diesen Schaden aufkommen muss.

Häufig ist der Versicherungsschutz von einer Einstufung eines fahrlässigen Verhaltens oder grob fahrlässigen Verhaltens abhängig. Unterschieden wird zwischen einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wie im BGB definiert, handelt fahrlässig, wer die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, unvorsichtig handelt und dadurch ein gewisses Risiko eingeht. Wurde bei einem Schaden die Sorgfalt deutlich vernachlässigt, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Typische Situationen, bei denen von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen wird, sind beispielsweise das Überfahren von einer roten Ampel oder das Tippen von Nachrichten während der Fahrt.

Beim direkten Vorsatz wird davon ausgegangen, dass ein Schaden mit Absicht herbeigeführt wurde. Vom bedingten Vorsatz wird gesprochen, wenn jemand den Eintritt eines Schadens für möglich hält und dies in Kauf nimmt.

Ob ein Versicherungsschutz im Bereich der Kfz-Versicherung oder Hausratversicherung besteht, hängt von der fahrlässigen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadensentstehung ab. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder verweigert werden. Auskunft darüber geben die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Vorsätzlich verursachte Schäden werden von Versicherungsgesellschaften generell nicht übernommen.

In der Regel übernehmen private Haftpflichtversicherungen fahrlässig und grob fahrlässig verursachte Schäden, wobei auch hier Vorsatz ausgeschlossen wird. Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung spielt die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit keine Rolle, da die Versicherungsgesellschaft in beiden Fällen eintritt. Unterschieden wird jedoch in der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung, sodass hier die Versicherungsbedingungen genau überprüft werden sollten. Oft wird das Ermöglichen eines Diebstahls oder Drogen- und Alkoholkonsum als schadensverursachende Fahrlässigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch bei der Hausratversicherung wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Hier könnte beispielsweise das unbeaufsichtigte Abbrennen von Kerzen oder laufende Haushaltsgeräte trotz Abwesenheit als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Ähnlich gelagert ist die Auffassung in der Gebäudeversicherung.

Synonyme - Fahrlässigkeit, einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz
Expertise

Eine Expertise ist ein von einem Experten in einem Fachgebiet verfasstes Gutachten über einen bestimmten Sachverhalt. Häufig wird mit Expertise aber auch die Kompetenz des jeweiligen Experten umschrieben. Wenn jemand „über Expertise verfügt“ ist damit gemeint, dass gutachterliche Fähigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse vorhanden sind. Börsenmakler bieten beispielsweise ihre Expertise an, um Interessenten bei der Auswahl von Anlagen und Investments zu unterstützen. Derartige Finanzexpertisen befassen sich mit Details aus Wirtschaft und Finanzwesen. Ein Beispiel für eine Finanzexpertise ist die Aktienanalyse.

Expertisen basieren häufig auf akademischen, beruflichen, künstlerischen, motorischen oder spielerischen Fachgebieten. Expertisen können sowohl vergangene Sachverhalte als auch Prognosen für die Zukunft beinhalten.

Europäische Zentralbank

Bei der mit „EZB“ abgekürzten Europäischen Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main handelt es sich um eine Zentralbank der 19 EU-Mitgliedsstaaten, die an der Einführung des Euros beteiligt waren. Wichtigste Aufgabe der Europäischen Zentralbank ist der Erhalt der Kaufkraft des Euros als gemeinsame Währung, um innerhalb des Euroraums eine konstante Preisstabilität zu gewährleisten. Des Weiteren führt die EZB Devisengeschäfte durch und verwaltet Währungsreserven der Mitgliedsstaaten.

Die Europäische Zentralbank ist ein offizielles Organ der Europäischen Union und gilt als zentrale Institution in allen Bereichen des Eurosystems. Die EZB ist u.a. für die Bankenaufsicht zuständig und mit der Festlegung sowie Durchführung der Geldpolitik betraut. Die Aufgaben der Europäischen Zentralbank sind im AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) festgelegt. Hierzu gehört auch die Förderung von Zahlungssystemen, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.

Ausschließlich der Europäischen Zentralbank obliegt das Genehmigungsrecht, ob Banknoten innerhalb des Euroraums ausgegeben werden dürfen. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhebt die EZB statistische Daten.

Da die Europäische Zentralbank dem Wohl der Einwohner Europas unterstellt ist, legt sie vor dem Europäischen Parlament formell Rechenschaft ab. Zu dieser Rechenschaftspflicht gehört die Veröffentlichung eines Jahresberichtes. Zusätzlich werden regelmäßig Wirtschaftsberichte veröffentlicht, Pressekonferenzen abgehalten und weitere Informationen bereitgestellt.

Synonyme - EZB
Erziehungsrente

Die Erziehungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die dazu dient, die finanzielle Absicherung von Eltern zu gewährleisten, die aufgrund der Erziehung ihrer Kinder keine oder nur geringe Rentenansprüche erworben haben. Sie ist somit eine Form der sozialen Absicherung für Eltern, die sich entschieden haben, ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Erziehung ihrer Kinder zurückzustellen.

Die Erziehungsrente wird in der Regel an Mütter oder Väter ausgezahlt, die ihre Kinder erzogen haben und dadurch keine oder nur geringe Rentenansprüche erworben haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder leiblich oder adoptiert sind. Auch Pflegeeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Erziehungsrente haben.

Die Höhe der Erziehungsrente richtet sich in erster Linie nach der Anzahl der erzogenen Kinder und der Dauer der Erziehung. Grundsätzlich gilt, dass für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 1992 geboren wurde, ein Jahr der Erziehung mit 0,5 Entgeltpunkten bewertet wird. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, erhöht sich der Wert auf 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr. Dabei können maximal 30 Entgeltpunkte für die Erziehung von Kindern vor dem 1. Januar 1992 und 45 Entgeltpunkte für die Erziehung von Kindern ab dem 1. Januar 1992 angerechnet werden.

Die Erziehungsrente wird in der Regel ab dem 65. Lebensjahr des Elternteils ausgezahlt, der die Erziehung der Kinder übernommen hat. Bei einer vorzeitigen Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente kann sie auch schon früher beantragt werden. Die Erziehungsrente wird als monatliche Zahlung geleistet und ist steuerpflichtig.

Neben der Erziehungsrente gibt es auch die Möglichkeit, eine Berücksichtigungszeit für die Erziehung von Kindern in der Rentenversicherung geltend zu machen. Diese kann dazu führen, dass die Rente des betroffenen Elternteils höher ausfällt, da die Erziehungszeiten als Beitragszeiten angerechnet werden und somit die Rentenhöhe erhöhen.

Um die Erziehungsrente zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Antragsteller muss mindestens fünf Jahre lang ein Kind erzogen haben und dabei keine oder nur geringe Rentenansprüche erworben haben.
  2. Zudem darf der Antragsteller nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
  3. Auch ein bestimmtes Einkommen darf nicht überschritten werden, um Anspruch auf die Erziehungsrente zu haben.

In manchen Fällen kann es auch zu einer Kürzung oder Streichung der Erziehungsrente kommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Antragsteller wieder erwerbstätig wird oder eine andere Rente bezieht, die höher ausfällt als die Erziehungsrente.

Wichtig zu wissen:
Die Erziehungsrente wird nicht automatisch ausgezahlt!. Sie muss beantragt werden!
Dazu müssen die entsprechenden Antragsformulare bei der zuständigen Rentenversicherung eingereicht werden. Die Erziehungsrente kann auch rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden, falls die Antragsstellung nicht innerhalb der regulären Frist erfolgt ist.

 

Erwerbsunfähigkeit

Die genaue Definition von Erwerbsunfähigkeit variiert je nach Kontext und Gesetzgebung. Im Allgemeinen wird sie jedoch als die dauerhafte Unfähigkeit einer Person angesehen, mindestens 3 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Unfähigkeit muss aufgrund von gesundheitlichen Gründen bestehen und kann nicht durch zumutbare Maßnahmen oder Hilfsmittel behoben werden.

Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung von Erwerbsunfähigkeit ist die sogenannte "allgemeine Erwerbsfähigkeit". Diese bezieht sich auf die Fähigkeit einer Person, überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wenn eine Person aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung grundsätzlich nicht mehr in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen, wird sie als "allgemein erwerbsunfähig" eingestuft und hat Anspruch auf eine Rente oder andere Leistungen.

Die gesetzliche Definition der Erwerbsunfähigkeit
Im Sozialgesetzbuch (SGB) VI, welches die gesetzliche Rentenversicherung regelt, wird die Erwerbsunfähigkeit in § 43 wie folgt definiert:

"Erwerbsunfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."

Diese Definition ist entscheidend für die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeit
Um als erwerbsunfähig zu gelten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Krankheit oder Behinderung
    Die Erwerbsunfähigkeit muss aufgrund von Krankheit oder Behinderung vorliegen. Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund von beispielsweise Grippe oder einer Verletzung reicht nicht aus, um als erwerbsunfähig zu gelten.

  2. Nicht absehbare Zeit
    Die Erwerbsunfähigkeit muss auf nicht absehbare Zeit bestehen. Das bedeutet, dass eine Besserung des Gesundheitszustands nicht in naher Zukunft zu erwarten ist.

  3. Drei Stunden tägliche Erwerbstätigkeit
    Die erwerbsunfähige Person muss aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt.

  4. Übliche Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
    Die Erwerbsunfähigkeit muss unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes bestehen. Das bedeutet, dass die Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage ist, einen Job zu finden, der ihren Fähigkeiten und Qualifikationen entspricht.

Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit
Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Diese prüfen anhand von ärztlichen Gutachten und anderen Unterlagen, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeit erfüllt sind. In der Regel wird auch eine persönliche Untersuchung durchgeführt.

Die unterschiedlichen Formen der Erwerbsunfähigkeit
Es gibt zwei Formen der Erwerbsunfähigkeit, die im SGB VI unterschieden werden: die teilweise Erwerbsminderung und die vollständige Erwerbsminderung.

  1. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung ist die Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen in der Lage, zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten.
  2. Bei einer vollständigen Erwerbsminderung ist die Person nicht mehr in der Lage, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.

Die Auswirkungen auf die Rente
Je nach Art der Erwerbsunfähigkeit hat dies Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird eine Teilrente gezahlt, die sich aus den gezahlten Beiträgen und der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre berechnet. Bei einer vollständigen Erwerbsminderung wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt, die sich aus den gezahlten Beiträgen und der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre sowie einem Zuschlag ergibt.

Abgrenzung zur Berufs- und Dienstunfähigkeit
Oftmals werden die Begriffe Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit miteinander verwechselt oder gleichgesetzt. Jedoch gibt es wichtige Unterschiede, die im Folgenden näher erläutert werden sollen.

  1. Berufsunfähigkeit bezieht sich auf die Unfähigkeit einer Person, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit muss diese Unfähigkeit nicht dauerhaft bestehen, sondern kann auch vorübergehend sein. Eine Person, die berufsunfähig ist, kann unter Umständen noch anderen Tätigkeiten nachgehen, die ihren gesundheitlichen Einschränkungen entsprechen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in solchen Fällen als Absicherung dienen.
  2. Dienstunfähigkeit hingegen betrifft ausschließlich Beamte und Soldaten. Sie beschreibt die Unfähigkeit, den dienstlichen Anforderungen aufgrund von gesundheitlichen Gründen nachzukommen. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit wird hier nicht auf die Fähigkeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgestellt, sondern auf die Erfüllung der spezifischen Dienstaufgaben. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann in diesem Fall als Absicherung dienen.

Zusammenfassung
Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Für die Anerkennung ist wichtig, dass keine Besserung in Sicht ist und die Person auch unter normalen Arbeitsmarktbedingungen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Es gibt teilweise und vollständige Erwerbsminderung, die jeweils unterschiedliche Rentenansprüche nach sich ziehen. Die Feststellung erfolgt durch medizinische Dienste. Nicht zu verwechseln ist Erwerbsunfähigkeit mit Berufs- oder Dienstunfähigkeit, die sich auf spezifische Berufe oder den Beamtenstatus beziehen.

Erwerbsminderungsrente für Behinderte

Die Erwerbsminderungsrente für Behinderte ist ein zentrales Element des deutschen Sozialversicherungssystems, das Menschen mit Behinderungen finanziell unterstützt, wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Diese spezielle Rentenform stellt sicher, dass Betroffene trotz ihrer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit ein gewisses Maß an finanzieller Sicherheit und Lebensqualität aufrechterhalten können.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente, oft auch als Erwerbsunfähigkeitsrente bezeichnet, wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gewährt. Sie richtet sich an Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisherigen Beruf oder in einer anderen zumutbaren Tätigkeit zu arbeiten. Es gibt zwei Hauptformen der Erwerbsminderungsrente:

  1. Volle Erwerbsminderungsrente
    Diese wird gewährt, wenn die betroffene Person weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist.
  2. Teilweise Erwerbsminderungsrente
    Diese Form der Rente erhalten Personen, die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können.

Bedeutung der Erwerbsminderungsrente für Behinderte
Für Menschen mit Behinderungen bietet die Erwerbsminderungsrente eine wichtige finanzielle Unterstützung. Sie hilft, den Lebensunterhalt zu sichern und ermöglicht es Betroffenen, sich auf ihre Gesundheit und Rehabilitation zu konzentrieren, ohne sich um finanzielle Sorgen zu machen. Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten im Jahr 2020 rund 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente, was die Wichtigkeit dieser Sozialleistung unterstreicht.

Voraussetzungen und Kriterien für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente
Um die Erwerbsminderungsrente für Behinderte in Deutschland zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sein. Diese sicherzustellen ist essenziell, um die finanzielle Unterstützung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Anspruch nehmen zu können.

Medizinische Voraussetzungen
Der erste und wichtigste Schritt ist die Feststellung der Erwerbsminderung durch einen ärztlichen Gutachter. Hierbei wird geprüft, ob die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich dazu führen, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben den medizinischen Aspekten müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört insbesondere, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat. Diese Regelung stellt sicher, dass nur diejenigen eine Erwerbsminderungsrente erhalten, die auch einen entsprechenden Versicherungsverlauf nachweisen können.

Sonderregelungen für Junge und Schwerbehinderte
Für junge Menschen und schwerbehinderte Personen gibt es spezielle Regelungen. Junge Menschen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können unter bestimmten Umständen auch dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wenn sie die allgemeinen Wartezeitvoraussetzungen noch nicht erfüllt haben. Schwerbehinderte Menschen haben zudem häufig erleichterte Zugangsbedingungen zur Erwerbsminderungsrente.

Rehabilitationsmaßnahmen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte „Reha vor Rente“-Regelung. Bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, prüft die DRV, ob durch Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt oder verbessert werden kann. Nur wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, wird eine Rente bewilligt.

Antragstellung und erforderliche Dokumente für die Erwerbsminderungsrente
Die Antragstellung für die Erwerbsminderungsrente für Behinderte erfordert sorgfältige Vorbereitung und das Einreichen bestimmter Dokumente. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorzulegen, um den Prozess zu beschleunigen und die Chancen auf Bewilligung zu erhöhen.

  • Der Antragsprozess
    Der erste Schritt zur Antragstellung ist das Ausfüllen des Rentenantragsformulars, das bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhältlich ist. Dieser Antrag kann entweder online auf der Website der DRV heruntergeladen oder direkt bei einer der Beratungsstellen der Rentenversicherung ausgefüllt werden. Alternativ kann der Antrag auch per Post eingereicht werden.

  • Erforderliche Dokumente
    Für die Antragstellung sind verschiedene Dokumente erforderlich, die die gesundheitlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nachweisen:
    • Ärztliche Gutachten und Befunde
      Diese Dokumente sind entscheidend, um den Grad der Erwerbsminderung zu belegen. Hierzu zählen Berichte von Fachärzten, Krankenhausentlassungsberichte und andere medizinische Nachweise.
    • Versicherungsunterlagen
      Nachweise über die entrichteten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in den letzten fünf Jahren. Dies kann durch Rentenversicherungsverläufe und Beitragsnachweise erfolgen.
    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
      Falls vorhanden, sollten auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beigelegt werden.
    • Schwerbehindertenausweis
      Für Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung ist der Schwerbehindertenausweis ein wichtiges Dokument.

Unterstützung bei der Antragstellung
Die Antragstellung kann komplex und zeitaufwendig sein. Daher bietet die Deutsche Rentenversicherung umfassende Beratungsdienste an. Diese Unterstützung kann telefonisch, online oder persönlich in Anspruch genommen werden. Zudem gibt es spezielle Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, die bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente und beim Ausfüllen des Antrags helfen können.

Wichtige Fristen
Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Bearbeitungszeit mehrere Monate betragen kann. Zudem gilt es, bestimmte Fristen zu beachten, um den Anspruch auf rückwirkende Zahlungen nicht zu verlieren. Ein rechtzeitig gestellter Antrag kann finanzielle Engpässe vermeiden und die kontinuierliche Unterstützung sicherstellen.

Berechnung der Rentenhöhe und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente für Behinderte hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die bisher eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung, das durchschnittliche Einkommen und die Art der Erwerbsminderung. Eine genaue Berechnung kann komplex sein, daher ist es ratsam, sich von einem Rentenberater unterstützen zu lassen. Grundsätzlich setzt sich die Rentenhöhe aus den folgenden Komponenten zusammen:

  1. Entgeltpunkte
    Diese werden basierend auf dem Einkommen berechnet, das während des Arbeitslebens erzielt wurde. Je höher das Einkommen und die eingezahlten Beiträge, desto mehr Entgeltpunkte werden gesammelt.
  2. Zugangsfaktor
    Dieser Faktor berücksichtigt das Alter, in dem die Erwerbsminderung eintritt. Frühere Renteneintritte führen zu Abschlägen, während spätere Eintritte zu Zuschlägen führen können.
  3. Rentenartfaktor
    Dieser beträgt bei voller Erwerbsminderung 1,0 und bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5.
  4. Rentenwert
    Der aktuelle Rentenwert (West und Ost) wird jährlich angepasst und bestimmt den monetären Wert eines Entgeltpunktes.

Beispiel
Ein Versicherter mit 40 Entgeltpunkten, einem Zugangsfaktor von 1,0 und einem Rentenwert von 34,19 Euro (West) würde eine monatliche Rente von 1.367,60 Euro erhalten (40 x 1,0 x 34,19).

Zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Neben der Erwerbsminderungsrente stehen Menschen mit Behinderungen auch andere finanzielle Unterstützungsleistungen zur Verfügung:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Diese Leistung hilft, die Lebenshaltungskosten zu decken, wenn die Rente nicht ausreicht.
  • Wohngeld
    Ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der abhängig von Einkommen und Mietkosten ist.
  • Schwerbehindertenausweis
    Dieser ermöglicht verschiedene Vergünstigungen, wie Steuererleichterungen oder ermäßigte Eintrittspreise.

Rechte der Rentenempfänger

  1. Finanzielle Unterstützung
    Rentenempfänger haben das Recht auf regelmäßige Rentenzahlungen, die ihnen helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
  2. Schutz im Arbeitsrecht
    Personen mit einer anerkannten Erwerbsminderung genießen besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen.
  3. Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen
    Die DRV bietet Rehabilitationsmaßnahmen an, die darauf abzielen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen. Rentenempfänger haben das Recht, diese Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
  4. Steuerliche Vergünstigungen
    Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können steuerliche Erleichterungen und andere Vergünstigungen beanspruchen.

Pflichten der Rentenempfänger

  1. Mitwirkungspflicht
    Rentenempfänger sind verpflichtet, an Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen, sofern diese von der DRV angeordnet werden. Dies folgt dem Prinzip "Reha vor Rente".
  2. Meldepflicht
    Änderungen im Gesundheitszustand oder der Erwerbsfähigkeit müssen unverzüglich der DRV gemeldet werden. Auch Änderungen der persönlichen Verhältnisse, wie ein Umzug oder eine Änderung des Familienstands, sind anzugeben.
  3. Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen
    Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente dürfen Rentenempfänger nur begrenzt hinzuverdienen. Die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen sind auf der Webseite der DRV einzusehen.
  4. Nachweispflicht
    Rentenempfänger müssen der DRV regelmäßig Nachweise über ihren Gesundheitszustand oder andere relevante Dokumente vorlegen, um den Fortbestand ihrer Rentenansprüche zu sichern.

Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

  1. Deutsche Rentenversicherung (DRV)
    Die DRV bietet umfassende Beratungsdienste an, sowohl online als auch persönlich. Auf der Webseite der DRV können Sie einen Beratungsstandort in Ihrer Nähe finden.
  2. Sozialverbände
    Organisationen wie der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) bieten rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Durchsetzung von Ansprüchen.
  3. Selbsthilfegruppen
    Lokale und bundesweite Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen bieten Austausch, Unterstützung und praktische Tipps im Umgang mit der Erwerbsminderungsrente.

Online-Ressourcen und Informationsportale

  1. Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK)
    Diese Plattform bietet barrierefreie Informationen und Tools, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind.
  2. eService der DRV
    Die Deutsche Rentenversicherung bietet zahlreiche Online-Services, darunter Rentenrechner und Antragsformulare, die den Prozess der Antragstellung erleichtern.
  3. Inklusionsportal
    Das Portal für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten bietet umfassende Informationen zu Rechten, Unterstützungsleistungen und Hilfsmitteln.

Wichtig:
Menschen mit erheblichen Behinderungen sind nicht zwangsläufig arbeitsunfähig, da der Grad der Beeinträchtigung (GdB) nicht direkt die Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit widerspiegelt. Ein GdB von 50 bedeutet keineswegs automatisch, dass ein Recht auf Erwerbsminderungsrente besteht; in der Regel ist hierfür eine medizinische Begutachtung durch Fachärzte der Rentenversicherung notwendig. Unterlagen über die Beeinträchtigung sollten bei der Beantragung der Rente eingereicht werden. Anspruch auf Teilrente haben Personen, die täglich mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten können. Eine Vollrente wird denen gewährt, die weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Andererseits kann man mit einem GdB von 50 oder mehr sowie nach 35 Jahren Wartezeit bereits vorzeitig Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, wobei hier der Schwerbehindertenausweis genügt.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung, die dazu dient, Menschen finanziell abzusichern, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Sie soll somit den Lebensunterhalt der Betroffenen sichern und ihnen eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Dauer der Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, dem durchschnittlichen Einkommen während des Erwerbslebens und dem Grad der Erwerbsminderung.

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

  1. Die volle Erwerbsminderungsrente
    Die Voraussetzungen für den Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente sind streng geregelt. Grundsätzlich muss die betroffene Person mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, wobei in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt worden sein müssen. Zudem muss eine dauerhafte Erwerbsminderung von mindestens 50 Prozent vorliegen. Diese wird durch den medizinischen Dienst der Rentenversicherung geprüft.
    Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erwerbsgemindert sind, erhalten bereits nach einer Wartezeit von einem Jahr eine volle Erwerbsminderungsrente. Auch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gelten Sonderregelungen.
    Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Rentenanspruch bei voller Erwerbsminderung bei rund 37 Prozent des fiktiven Einkommens. Dieser Durchschnittswert orientiert sich an den aktuellen Entwicklungen und kann sich in den kommenden Jahren noch verändern.

  2. Die teilweise Erwerbsminderungsrente
    Um Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu haben, muss der Versicherte mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Zudem muss eine Erwerbsminderung ärztlich festgestellt werden, die dazu führt, dass der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann, aber noch in der Lage ist, leichte Tätigkeiten auszuüben, die ihm auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird in der Regel ab dem Monat gezahlt, in dem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch möglich, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wird. Bei späteren Anträgen erfolgt die Zahlung ab dem Antragsmonat.
    Die Höhe der teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt aktuell (Stand 2023) 33,05 Prozent des fiktiven Einkommens. Die genaue Rentenhöhe hängt also von der individuellen Situation ab und kann nicht pauschal angegeben werden.

Für beide Rentenarten gilt:

  • Die genaue Berechnung der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente ist komplex und kann nicht pauschal angegeben werden. Grundsätzlich werden jedoch die Beitragszeiten, das bisherige Einkommen sowie der Grad der Erwerbsminderung berücksichtigt. Die Beitragszeiten umfassen alle Zeiten, in denen die betroffene Person in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, zum Beispiel durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Auch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen können angerechnet werden.
    Allerdings gibt es eine Mindesthöhe, die sich aus der sogenannten Regelaltersrente ergibt. Diese liegt aktuell bei 33,05 Euro pro Monat für jeden Beitragsmonat.
  • Keine der Erwerbsminderungsrenten wird automatisch ausgezahlt. Sie müssen bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt werdenn. Dafür werden die erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel ärztliche Gutachten, benötigt.
Erwerbsminderung

Erwerbsminderung bezieht sich auf die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit einer Person aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie kann sowohl körperlicher als auch geistiger Natur sein und kann in verschiedenen Ausmaßen auftreten. In der Regel wird von Erwerbsminderung gesprochen, wenn eine Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, den Anforderungen ihres bisherigen Berufs nachzukommen. Dies kann sowohl eine teilweise als auch eine vollständige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bedeuten.

Ursachen für Erwerbsminderung
Es gibt verschiedene Ursachen, die zu einer Erwerbsminderung führen können. Dazu zählen unter anderem chronische Erkrankungen wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, psychische Erkrankungen oder auch Unfälle. Auch altersbedingte Einschränkungen können zu einer Erwerbsminderung führen, da mit zunehmendem Alter oft die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit abnimmt. Zudem können auch ungesunde Arbeitsbedingungen oder eine falsche Belastung am Arbeitsplatz zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, die letztendlich zu einer Erwerbsminderung führen können.

Auswirkungen von Erwerbsminderung auf die Arbeit
Eine Erwerbsminderung kann sowohl für die betroffene Person als auch für ihren Arbeitgeber weitreichende Auswirkungen haben.

  1. Für die betroffene Person bedeutet es oft, dass sie ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann und somit möglicherweise auch ein geringeres Einkommen hat. Dies kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen und die Lebensqualität beeinträchtigen. Zudem kann eine Erwerbsminderung auch Auswirkungen auf die soziale Absicherung haben, da beispielsweise die Rentenansprüche geringer ausfallen können.
  2. Für den Arbeitgeber kann eine Erwerbsminderung bedeuten, dass er möglicherweise eine Ersatzkraft einstellen muss oder die Arbeitszeit der betroffenen Person reduziert werden muss. Auch die Arbeitsorganisation kann sich durch eine Erwerbsminderung verändern, da möglicherweise Aufgaben neu verteilt werden müssen.

Arten von Erwerbsminderung
Man unterscheidet zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung.

  1. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung ist die Person noch in der Lage, zumindest teilweise einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dies kann bedeuten, dass die Arbeitszeit reduziert oder die Tätigkeit angepasst werden muss.
  2. Bei voller Erwerbsminderung hingegen ist die Person nicht mehr in der Lage, irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Konkrete Auswirkungen von Erwerbsminderung
Erwerbsminderung kann sich auf verschiedene Bereiche auswirken.

  1. Zum einen kann es zu finanziellen Einbußen kommen, da das Einkommen durch die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit geringer ausfällt.
  2. Auch die soziale Absicherung kann betroffen sein, da bei voller Erwerbsminderung die Möglichkeit besteht, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
  3. Zudem kann es zu einer Einschränkung der Lebensqualität kommen, da die Betroffenen oft nicht mehr in der Lage sind, ihren gewohnten Alltag zu bewältigen und auf Unterstützung angewiesen sind.

Diagnose und Behandlung von Erwerbsminderung
Die Diagnose von Erwerbsminderung wird in der Regel durch einen Arzt gestellt. Dieser untersucht die gesundheitliche Situation der Person und entscheidet, ob eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Je nach Ursache und Schwere der Erkrankung kann eine Behandlung erfolgen, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. In manchen Fällen ist dies jedoch nicht möglich und es muss nach anderen Lösungen gesucht werden, wie beispielsweise einer Umschulung oder einer Anpassung des Arbeitsplatzes.

Rechtliche Regelungen bei Erwerbsminderung
In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Erwerbsminderung unterstützen sollen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese wird jedoch nur bei voller Erwerbsminderung gewährt und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Auch der Anspruch auf Krankengeld oder die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit können in Betracht gezogen werden.

Erwerbsminderungsrente als Unterstützung
Um die finanziellen Auswirkungen einer Erwerbsminderung abzufedern, gibt es in Deutschland die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und soll die betroffene Person finanziell absichern. Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist, dass die betroffene Person mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Rehabilitation und Wiedereingliederung
In vielen Fällen ist es möglich, durch eine gezielte Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zumindest zu verbessern. Die Deutsche Rentenversicherung bietet hierfür verschiedene Maßnahmen an, wie beispielsweise medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation oder auch eine Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel ist es, die betroffene Person wieder in das Arbeitsleben zu integrieren und somit die finanzielle Situation zu verbessern.

Zusammenfassung
Erwerbsminderung bedeutet, dass Personen aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr voll arbeiten können. Die Ursachen sind vielfältig, z.B. chronische Krankheiten, Unfälle oder Alterserscheinungen. Betroffene können dadurch finanzielle Einbußen erleiden und ihre Lebensqualität kann sich verschlechtern. Es gibt teilweise und vollständige Erwerbsminderungen, wobei letztere keinerlei Berufstätigkeit mehr zulässt. In Deutschland können Betroffene Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie mind. fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit zu verbessern und Betroffene wieder ins Arbeitsleben zu integrieren.

Synonyme - EM
Erweiterte Einlösungsklausel

Im Regelfall beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt, an dem die Versicherungsgesellschaft den Zahlungseingang der ersten Prämie feststellen konnte. Je nach Versicherungssparte und Versicherungsvertrag kann der Versicherungsschutz auch durch die erweiterte Einlösungsklausel sofort oder ab einem vereinbarten Zeitpunkt beginnen. Auch in diesen Fall muss die erste Prämie unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. der Versicherungsdokumente – häufig innerhalb von 14 Tagen – ausgeglichen werden. Durch die erweiterte Einlösungsklausel werden Lücken im Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die erweiterte Einlösungsklausel ist in vielen Versicherungsbedingungen bereits enthalten. Ist dies nicht der Fall, sollten Vermittler oder Kunden auf die Klausel oder die Vereinbarung einer vorläufigen Deckung hinweisen. Durch die erweiterte Einlösungsklausel wird aus rechtlicher Sicht der materielle mit dem technischen Versicherungsbeginn zusammengefasst. Durch die erweiterte Einlösungsklausel lässt sich der Versicherungsbeginn individuell festlegen, damit unabhängig von der Prämienzahlung Versicherungsschutz besteht.

Im Gegensatz zur erweiterten Einlösungsklausel wird bei der einfachen oder strengen Einlösungsklausel keine besondere Regelung getroffen. In diesen Fällen beginnt der Versicherungsschutz dann, wenn die Prämie gezahlt worden ist. Da der Versicherungsschein erst mit dem Ausgleich des Beitrages eingelöst wird, heißt diese Regelung umgangssprachlich auch Einlösungsprinzip.

Ertragsschadenversicherung

Eine Ertragsschadenversicherung ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, die Unternehmen vor finanziellen Verlusten schützt, die durch Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs entstehen. Sie wird auch als Ertragsausfallversicherung oder Ertragsausfalldeckung bezeichnet und ist vor allem für Unternehmen relevant, die von einer kontinuierlichen Produktion oder Dienstleistungserbringung abhängig sind.

Was ist ein Ertragsschaden?
Ein Ertragsschaden bezieht sich auf den entgangenen Gewinn oder Umsatz, den ein Unternehmen aufgrund einer Betriebsunterbrechung erleidet. Diese Unterbrechung kann durch verschiedene Faktoren wie Naturkatastrophen, Brände, technische Defekte oder auch politische Unruhen verursacht werden. In solchen Fällen kann das Unternehmen nicht wie gewohnt arbeiten und erleidet dadurch finanzielle Einbußen.

Wie funktioniert eine Ertragsschadenversicherung?
Eine Ertragsschadenversicherung deckt die finanziellen Verluste ab, die ein Unternehmen aufgrund einer Betriebsunterbrechung erleidet. Dabei werden in der Regel die laufenden Kosten wie Gehälter, Mieten, Leasingraten und andere betriebliche Ausgaben übernommen. Auch der entgangene Gewinn oder Umsatz wird erstattet, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

Für wen ist eine Ertragsschadenversicherung sinnvoll?
Eine Ertragsschadenversicherung ist vor allem für Unternehmen sinnvoll, die von einer kontinuierlichen Produktion oder Dienstleistungserbringung abhängig sind. Dazu zählen beispielsweise Fabriken, Handelsunternehmen, Logistikunternehmen, aber auch Hotels, Restaurants und andere Dienstleister. Auch Unternehmen, die auf bestimmte Lieferanten oder Kunden angewiesen sind, können von einer Ertragsschadenversicherung profitieren.

Welche Risiken werden abgedeckt?
Eine Ertragsschadenversicherung deckt in der Regel alle Risiken ab, die zu einer Betriebsunterbrechung führen können. Dazu zählen unter anderem:

  • Sachschäden
    Schäden an Gebäuden, Maschinen oder anderen betrieblichen Einrichtungen können zu einer Betriebsunterbrechung führen.

  • Naturkatastrophen
    Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben oder andere Naturereignisse können den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen.

  • Technische Defekte
    Ausfälle von Maschinen oder Anlagen können zu Produktionsausfällen und somit zu einem Ertragsschaden führen.

  • Politische Unruhen
    Streiks, Demonstrationen oder andere politische Unruhen können den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen.

  • Lieferanten- oder Kundeninsolvenzen
    Wenn wichtige Lieferanten oder Kunden zahlungsunfähig werden, kann dies zu einer Betriebsunterbrechung führen.

Was ist der Unterschied zur Betriebsunterbrechungsversicherung?
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt in der Regel nur die Kosten ab, die durch eine Betriebsunterbrechung entstehen, wie beispielsweise die laufenden Kosten. Eine Ertragsschadenversicherung geht darüber hinaus und erstattet auch den entgangenen Gewinn oder Umsatz. Sie bietet somit einen umfassenderen Schutz für Unternehmen.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie?
Die Höhe der Versicherungsprämie für eine Ertragsschadenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  1. Art des Unternehmens
    Je nach Branche und Tätigkeitsfeld können die Risiken und somit auch die Versicherungsprämie unterschiedlich ausfallen.

  2. Größe des Unternehmens
    Die Größe des Unternehmens, gemessen an Umsatz und Mitarbeiterzahl, kann ebenfalls Einfluss auf die Versicherungsprämie haben.

  3. Standort des Unternehmens
    Unternehmen in Risikogebieten, wie beispielsweise in der Nähe von Flüssen oder in Erdbebengebieten, müssen in der Regel höhere Prämien zahlen.

  4. Sicherheitsmaßnahmen
    Die Versicherungsprämie kann durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen oder Notfallpläne reduziert werden.

Zusammenfassung
Die Ertragsschadenversicherung schützt Unternehmen finanziell bei Betriebsunterbrechungen, indem sie entgangene Gewinne und laufende Kosten abdeckt. Diese Versicherung ist besonders für Firmen wichtig, die auf kontinuierliche Produktion oder Dienstleistung angewiesen sind. Verschiedene Ursachen wie Naturkatastrophen oder politische Unruhen können zu solchen Unterbrechungen führen. Im Gegensatz zur normalen Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet sie auch den verlorenen Umsatz. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von Faktoren wie Unternehmensart, -größe, Standort und Sicherheitsvorkehrungen ab.

Synonyme - Ertragsausfallversicherung, Ertragsausfallversicherungen, Ertragsschadenversicherung
Ertragsschaden

Ein Ertragsschaden bezeichnet einen finanziellen Verlust, der einem Unternehmen oder einer Privatperson aufgrund einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung der normalen Geschäftstätigkeit entsteht. Es handelt sich dabei um einen immateriellen Schaden, da er nicht direkt an materiellen Gütern oder Vermögenswerten gemessen werden kann, sondern an entgangenen Einnahmen oder Gewinnen.

Ursachen für einen Ertragsschaden
Ein Ertragsschaden kann durch verschiedene Ursachen entstehen, wie beispielsweise durch Naturkatastrophen, technische Defekte, Diebstahl oder auch durch rechtliche Auseinandersetzungen. Auch die aktuelle COVID-19 Pandemie hat bei vielen Unternehmen zu einem Ertragsschaden geführt, da sie aufgrund von Lockdowns und Einschränkungen ihre Geschäfte nicht wie gewohnt weiterführen konnten.

Beispiele für einen Ertragsschaden
Um das Konzept des Ertragsschadens besser zu verstehen, hier einige Beispiele:

  1. Ein Einzelhändler erleidet einen Ertragsschaden, wenn sein Geschäft aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend geschlossen werden muss und er dadurch Einnahmen verliert.
  2. Ein Unternehmen, das auf die Produktion von Elektronikteilen spezialisiert ist, erleidet einen Ertragsschaden, wenn ein Brand in der Fabrik die Maschinen beschädigt und die Produktion für mehrere Wochen unterbrochen werden muss.
  3. Ein Restaurantbesitzer erleidet einen Ertragsschaden, wenn aufgrund von Baumaßnahmen vor dem Lokal die Zufahrt erschwert wird und dadurch weniger Kunden kommen.
  4. Eine Veranstaltungsagentur erleidet einen Ertragsschaden, wenn aufgrund von behördlichen Vorschriften eine geplante Veranstaltung abgesagt werden muss und dadurch Einnahmen aus Ticketverkäufen und Sponsorengeldern ausbleiben.

Bedeutung für Unternehmen und Versicherungen
Für Unternehmen kann ein Ertragsschaden sehr kostspielig sein, da sie nicht nur die entgangenen Einnahmen kompensieren müssen, sondern auch mögliche Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen von Kunden oder Geschäftspartnern befürchten müssen. Um sich vor solchen finanziellen Risiken zu schützen, können Unternehmen eine Ertragsausfallversicherung abschließen, die sie im Falle eines Ertragsschadens finanziell absichert.

Für Versicherungen ist der Ertragsschaden ein wichtiger Faktor bei der Berechnung von Versicherungsprämien und der Festlegung von Versicherungsbedingungen. Sie müssen die möglichen Risiken und Schäden einschätzen, um angemessene Versicherungsleistungen anbieten zu können.

Welche Versicherungen zahlen bei einem Ertragsschaden?

  1. Betriebsunterbrechungsversicherung
    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist die bekannteste und wichtigste Versicherung, wenn es um Ertragsschäden geht. Sie deckt die finanziellen Verluste ab, die ein Unternehmen aufgrund einer Unterbrechung seiner Geschäftstätigkeit erleidet. Dies kann beispielsweise durch einen Brand, einen Wasserschaden oder einen Stromausfall verursacht werden. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für laufende Betriebsausgaben wie Löhne, Mieten und Leasingraten sowie den entgangenen Gewinn. Auch die Kosten für die Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit können von der Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt werden.

  2. Sachversicherung
    Die Sachversicherung deckt Schäden an Gebäuden, Inventar und anderen betrieblichen Vermögenswerten ab. Wenn ein Unternehmen aufgrund eines Ertragsschadens nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit auszuführen, können die entstandenen Schäden an Gebäuden und Inventar von der Sachversicherung übernommen werden. Dies kann beispielsweise bei einem Brand oder einem Einbruchdiebstahl der Fall sein.

  3. Ertragsausfallversicherung
    Die Ertragsausfallversicherung ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung und deckt die finanziellen Verluste ab, die ein Unternehmen aufgrund von Umsatzeinbußen erleidet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Lieferant ausfällt oder wichtige Maschinen nicht mehr funktionieren. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die entgangenen Umsätze und den Gewinn.

  4. Maschinenversicherung
    Die Maschinenversicherung deckt Schäden an Maschinen und technischen Geräten ab. Wenn ein Unternehmen aufgrund eines technischen Defekts oder einer Fehlfunktion einer Maschine nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen, können die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Maschine von der Versicherung übernommen werden.

  5. Elektronikversicherung
    Die Elektronikversicherung deckt Schäden an elektronischen Geräten wie Computern, Telefonanlagen oder Kassensystemen ab. Wenn ein Unternehmen aufgrund eines technischen Defekts oder einer Beschädigung dieser Geräte nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit auszuführen, können die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von der Versicherung übernommen werden.

  6. Transportversicherung
    Die Transportversicherung deckt Schäden an Waren während des Transports ab. Wenn ein Unternehmen aufgrund von Beschädigungen oder Verlusten von Waren nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen, können die Kosten für die beschädigten oder verlorenen Waren von der Versicherung übernommen werden.

  7. Haftpflichtversicherung
    Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die ein Unternehmen Dritten zufügt. Wenn ein Unternehmen aufgrund von Schadensersatzansprüchen nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit auszuführen, können die Kosten für die Schadensersatzzahlungen von der Versicherung übernommen werden.

  8. Rechtsschutzversicherung
    Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen ab. Wenn ein Unternehmen aufgrund von Rechtsstreitigkeiten nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit auszuführen, können die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren von der Versicherung übernommen werden.

Zusammenfassung
Ein Ertragsschaden ist ein finanzieller Verlust, der durch Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit entsteht und sich in entgangenen Einnahmen zeigt. Ursachen können Naturkatastrophen, technische Defekte und andere Ereignisse wie die COVID-19 Pandemie sein. Beispiele für Ertragsschäden sind geschlossene Geschäfte wegen Wasserschadens oder Produktionsausfälle durch Brände. Unternehmen können sich mit einer Ertragsausfallversicherung schützen, welche die finanziellen Verluste abdeckt. Versicherungen bieten zudem Policies für Sachschäden, Maschinenschäden und Haftpflicht, um verschiedene Risiken abzusichern. Die genaue Art der Versicherung hängt dabei von der Ursache des Ertragsschadens ab.

Erstrisikoversicherung

Eine Erstrisikoversicherung wird auch Versicherung auf erstes Risiko oder erste Gefahr genannt. Bei der Erstrisikoversicherung wird die Versicherungsleistung durch die Versicherungssumme begrenzt. Die Versicherungsgesellschaft trägt in diesem Fall das bis zu diesem Limit als Obergrenze dienende Risiko im Falle eines Schadens, das dann als Erstrisiko bezeichnet wird. Tritt ein Schaden ein, der über die Versicherungssumme hinausgeht, trägt dafür der Versicherungsnehmer das Risiko. Das die Versicherungssumme übersteigende Risiko wird daher auch Zweitrisiko genannt. Je nach Versicherungssparte ist es möglich, das Zweitrisiko anderweitig zu versichern. Die Erstrisikoversicherung hat den Charakter einer Interessenversicherung, bei der ein Versicherungswert nicht angegeben wird und dadurch eine Unterversicherung ausgeschlossen werden kann.

Erstrisikoversicherungen werden in die Schadens- und Summenversicherungen eingeordnet. Sie sind dann sinnvoll, wenn ein genauer Versicherungswert nicht kalkuliert oder bestimmt werden kann. In vielen Fällen werden Erstrisikoversicherungen im Bereich der Haftpflichtversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen. In diesen Versicherungssparten können Schäden theoretisch in unbegrenzten Höhen eintreten. Bei Sachversicherungen werden Erstrisikoversicherungen nur dann abgeschlossen, wenn genaue Versicherungswerte nicht beziffert werden können. Dies gilt beispielsweise für Kostenpositionen wie Sachverständigengebühren, Ausstattungsersatz oder Aufräumkosten in der Feuerversicherung oder Hausratversicherung. In diesen Fällen dient eine Erstrisikoversicherung der Erleichterung bei der Regulierung.

Erstprämienverzug

In den Erstprämienverzug gelangen Versicherungsnehmer dann, wenn sie die erste Prämie nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht oder nicht rechtzeitig entrichten. Ein Erstprämienverzug kann die Kündigung oder den Rücktritt des Versicherungsvertrages seitens der Versicherung begründen. Auch im Schadensfall muss die Versicherungsgesellschaft nicht in die Leistung eintreten, wenn Erstprämienverzug besteht. Je nach Versicherungssparte sind Versicherungsgesellschaften aber verpflichtet, auf die Möglichkeit eines Erstprämienverzuges und dessen Folgen hinzuweisen. Seit dem 01.01.2018 sind Gesellschaften einiger Sparten angehalten, Versicherungsnehmer ausdrücklich und schriftlich auf die Folgen des Erstprämienverzuges hinzuweisen. Wird dies versäumt, so sind sie auch bei Nichtzahlung der Erstprämie leistungspflichtig.

Nach den Versicherungsbedingungen und den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag sind Versicherungsnehmer verpflichtet, die Erstprämie innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes – in der Regel innerhalb von zwei Wochen – nach Erhalt der Versicherungsdokumente zu entrichten. Geht die Erstprämie nicht innerhalb dieser Frist bei der Versicherungsgesellschaft ein, besteht Erstprämienverzug. Die Versicherungsgesellschaft hat ab diesem Zeitpunkt das Recht, vom bereits geschlossenen Versicherungsvertrag zurückzutreten. Tritt in dem Zeitraum zwischen Zustellung der Versicherungsdokumente bis zum Ende der Zahlungsfrist ein Schaden beim Versicherungsnehmer ein, so unterliegt die Versicherung auch nicht der Leistungspflicht.

Die Folgen des Erstprämienverzuges treten jedoch nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer den Erstprämienverzug selbst verschuldet hat. Hat er keine Schuld und kann dies auch nachweisen, muss die Versicherungsgesellschaft ihrer Leistungspflicht nachkommen, auch wenn sie die Erstprämie nicht bis zum Stichtag erhalten hat. Zu den plausiblen Gründen für die unverschuldete Nichtzahlung der Erstprämie oder den fehlenden Eingang der Prämie bei der Versicherung gehören schwere Erkrankungen oder Bankirrtümer.

Versicherungsgesellschaften können nach einer vergeblichen Zahlungsaufforderung ihren Anspruch auf die Erstprämie per Klage oder Mahnbescheid geltend machen. In diesem Fall hat die Versicherung über den Betrag der Prämie hinaus auch einen Anspruch auf entstandene Kosten und Zinsen, die durch den Erstprämienverzug entstanden sind.

Erstprämie

Jeder Versicherungsvertrag ist an die Zahlung von Versicherungsprämien gebunden. Die Erstprämie stellt in der Regel die erste Prämie dar, die vom Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft geleistet werden muss. Je nach Versicherungssparte kommt durch die Zahlung der Erstprämie der Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft erst bindend zustande. Wurde die Erstprämie ausgeglichen, wird dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolice ausgehändigt oder übermittelt. Der Versicherungsschutz ist ab dem Zeitpunkt gewährleistet, an dem die Erstprämie bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist.

Grundsätzlich kann sich eine Versicherungsgesellschaft ihrer Absicherungs- und Regulierungspflicht entziehen, wenn die Zahlung der Erstprämie nicht erfolgt ist. Versicherungen können vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn die Erstprämie entweder gar nicht oder mit Verspätung ausgeglichen wurde. Dies jedoch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung der Erstprämie zu vertreten hat. Eine Ausnahme davon ist die Gewährung von vorläufigem Deckungsschutz oder aber eine Rückwärtsversicherung. Aber auch in diesen Fällen muss die Erstprämie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice entrichtet werden.

Wird eine Erstprämie nicht gezahlt, kann die Versicherungsgesellschaft ihren Anspruch innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend machen. Versicherungen sind im Schadensfall nicht verpflichtet, Schäden auszugleichen, wenn die Erstprämie nicht gezahlt worden ist. Auch Folgebeiträge müssen pünktlich monatlich, im Quartal oder jährlich entrichtet werden.

Synonyme - Erstbeitrag
Erlebensfall

Der Erlebensfall ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der im Zusammenhang mit Lebensversicherungen eine Rolle spielt. Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, die Risiken absichern, die in der Person des Versicherungsnehmers gründen. Es handelt sich danach beim Erlebensfall um den Fall, dass ein Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter oder einen zuvor festgelegten Termin „erlebt“; also erreicht. Häufig entspricht dieses Lebensalter oder der vereinbarte Zeitpunkt dann gleichzeitig dem Vertragsende der Lebensversicherung. Je nach Vertrag wird dann die Erlebensfallleistung, also die bisher angesparte Ablaufleistung, fällig.

In der Praxis weisen Versicherungsgesellschaften ihre Kunden kurz vor Ablauf des Vertrages auf den Eintritt des Erlebensfalles hin. Um die Erlebensfallleistung ausgezahlt zu bekommen, bedarf es in der Regel eines Nachweises. In den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, ob zu diesem Zweck die letzte Prämienzahlung nachgewiesen werden oder die Versicherungspolice zurück zur Versicherungsgesellschaft geschickt werden muss. Wurde der Nachweis erbracht, zahlt die Versicherungsgesellschaft die Leistung im Erlebensfall aus, die sich aus Garantiesumme und Überschussbeteiligung zusammensetzt.

Während der Erlebensfall voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt am Leben ist, gilt bei der Todesfall-Leistung als Pendant dazu, dass eine Auszahlung wegen des Todes des Versicherungsnehmers erfolgt. Im Todesfall erhalten dann die in der Lebensversicherung verfügten Hinterbliebenen eine entsprechende Auszahlung.

Entschädigungsgrenze

Entschädigungsgrenzen werden im Versicherungsjargon auch „Sublimits“ genannt. Es handelt sich dabei um Höchstbeträge, die eine Versicherung maximal im Schadensfall ausgleicht. Im Bereich der Sachversicherungen sind für alle Leistungsbereiche individuelle Entschädigungsgrenzen vorgesehen.

In Hausratversicherungen werden beispielsweise alle Gegenstände aus dem Hausrat bis zur Entschädigungsgrenze der Versicherungssumme versichert. Ersetzt wird in diesen Fällen der Neuwert. Sollten jedoch Wertgegenstände wie Münzen, Gold, Schmuck oder Wertpapiere zu Schaden gekommen sein, die nicht zusätzlich in einem Tresor o.ä. gesichert waren, zahlt die Versicherungsgesellschaft nur anteilig – häufig etwa 20 % - als Entschädigung aus. Für Aufräumkosten gilt in der Regel eine Entschädigungsgrenze von 5 %.

Durch die Entschädigungsgrenze wird also die Versicherungssumme auf einen bestimmten Betrag beschränkt, die eine Versicherung im Falle des Schadens auszahlt. Die entsprechenden Sublimits können den Versicherungsbedingungen und der Versicherungspolice entnommen werden.

Synonyme - Sublimits
Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind ein Maß für die Beitragsleistung eines Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie werden für jedes Beitragsjahr ermittelt und fließen in die Berechnung der Rentenhöhe ein. Dabei gilt: Je höher die Anzahl der Entgeltpunkte, desto höher die spätere Rente. Um Entgeltpunkte zu erhalten, muss der Versicherte Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit können Entgeltpunkte generieren, sofern sie als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden.

Wie werden Entgeltpunkte berechnet?
Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt auf Grundlage des Bruttoeinkommens des Versicherten. Dabei wird das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Deutschland als Vergleichswert herangezogen, der sogenannte "Durchschnittsverdienst". Dieser wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei rund 40.000 Euro pro Jahr.
Um die Anzahl der Entgeltpunkte für ein bestimmtes Beitragsjahr zu ermitteln, wird das individuelle Bruttoeinkommen des Versicherten durch den Durchschnittsverdienst geteilt und mit dem Faktor 1,0 multipliziert. Liegt das Einkommen also beispielsweise bei 30.000 Euro, ergibt sich ein Entgeltpunkt von 0,75 (30.000 / 40.000 x 1,0). Bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro würde ein Entgeltpunkt von 1,0 erzielt werden.
Die maximale Anzahl an Entgeltpunkten, die ein Versicherter pro Jahr erhalten kann, beträgt 2,0. Dies entspricht einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro oder mehr. Bei einem Einkommen über dieser Grenze werden keine weiteren Entgeltpunkte mehr berechnet. Dies dient dazu, eine Begrenzung der Rentenhöhe zu gewährleisten.

Um die Berechnung der Entgeltpunkte besser zu verstehen, hier ein Beispiel
Herr Müller hat in den letzten 30 Jahren stets ein Bruttoeinkommen von 50.000 Euro pro Jahr erzielt. Seine Entgeltpunkte für jedes dieser Beitragsjahre berechnen sich wie folgt: 

50.000 / 40.000 x 1,0 = 1,25 Entgeltpunkte pro Jahr

Insgesamt hat Herr Müller somit 37,5 Entgeltpunkte (30 Jahre x 1,25 Entgeltpunkte pro Jahr) angesammelt. Diese fließen in die Berechnung seiner Rente ein und bestimmen somit maßgeblich deren Höhe.

Emission

Bei einer Emission handelt es sich um den Vorgang der Platzierung von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen am Kapital- und Finanzmarkt. Geben die Notenbanken Geld aus, wird dies ebenfalls als Emission bezeichnet. Unternehmen, die Aktien oder Anleihen platzieren, werden Emittent genannt. Auch das neu platzierte Wertpapier selbst wird im Börsenjargon als Emission bezeichnet. Werden neue Bundesanleihen ausgegeben, handelt es sich um öffentliche Emissionen.

Bei der Erstausgabe sowie Unterbringung von Wertpapieren am Finanzmarkt werden in der Regel Kreditinstitute hinzugezogen, die sich zu einem Konsortium zusammenschließen. Emissionen dienen Unternehmen der Beschaffung von Kapital. Je nach Art der jeweiligen Wertpapiere geht es um die Beschaffung von Eigenkapital oder Fremdkapital. Werden Aktien von einem Unternehmen emittiert, wird Eigenkapital beschafft, da die Aktionäre Miteigentümer des Unternehmens sind. Mit der Emission von Anleihen wird hingegen Fremdkapital beschafft, da es sich um Schuldverschreibungen handelt. Geht ein Unternehmen zum ersten Mal an die Börse, wird von einer Neuemission gesprochen.

Emissionen erfolgen nach § 32 Abs. 2 BörsG unter Zuhilfenahme von Kreditinstituten, die die Emissionsabläufe steuern und diverse Risiken übernehmen. Eine Ausnahme bildet das Private Placement. Bei dieser Selbstemission werden Wertpapiere nur ausgewählten Investoren und Kapitalanlegern zum Kauf angeboten. Bei Daueremittenten handelt es sich um Banken und Kreditinstitute, die kontinuierlich am Kapitalmarkt vertreten sind und für die Finanzierung von Krediten und Darlehen immer wieder frisches Kapital brauchen.

Bei Aktien muss der Emissionskurs über dem Nennwert liegen. Ansonsten gibt es verschiedene Arten, wie der Preis für eine Emission festgelegt wird. Bei Auktionsverfahren wird eine Frist gesetzt, bis zu deren Ablauf Gebote von Interessenten abgegeben werden können. Nach Fristende werden die Wertpapiere vom Höchstbietenden an der Reihe nach zugeteilt, bis alle Wertpapiere vergeben sind. Bei Emissionen zum Festpreis wird ein fixer Ausgabepreis ermittelt. Im Bookbuilding-Verfahren wird hingegen eine Preisspanne und eine Frist vorgegeben. Innerhalb dieser Zeitspanne können Gebote abgegeben werden. Am Ende entscheidet sich, wer zu welchen Konditionen den Zuschlag erhält. Hier kommt es also auf die Nachfrage an, wie hoch der Preis letztendlich ausfällt.

Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung ist eine spezielle Form der Sachversicherung, die Schäden abdeckt, die durch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme oder andere Naturkatastrophen verursacht werden. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur herkömmlichen Gebäude- und Hausratversicherung und bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch Elementarschäden entstehen können.

Was sind Elementarschäden?
Der Begriff Elementarschäden leitet sich von dem lateinischen Wort "elementum" ab, was so viel wie "Grundstoff" oder "Naturgewalt" bedeutet. Elementarschäden werden daher auch als Naturgewalten bezeichnet, da sie von natürlichen Ereignissen verursacht werden. Sie sind unvorhersehbar und können große Auswirkungen auf die Umwelt, die Infrastruktur und die Menschen haben.

Arten von Elementarschäden

  1. Stürme
    Stürme sind eine der häufigsten Ursachen für Elementarschäden. Sie können in Form von starken Winden, Tornados oder Wirbelstürmen auftreten und verursachen oft erhebliche Schäden an Gebäuden, Bäumen und Infrastruktur.
    Beispiele für Stürme, die in der Vergangenheit große Schäden verursacht haben, sind der Hurrikan Katrina in den USA im Jahr 2005 und der Taifun Haiyan auf den Philippinen im Jahr 2013.

  2. Überschwemmungen
    Überschwemmungen treten auf, wenn Wasser über die Ufer von Flüssen oder Seen tritt und Gebiete überschwemmt. Sie können durch starke Regenfälle, Schneeschmelze oder auch durch Dämme, die brechen, verursacht werden. Überschwemmungen können enorme Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Feldern anrichten.
    Ein Beispiel für eine schwere Überschwemmung ist die Jahrhundertflut in Deutschland im Jahr 2013.

  3. Erdbeben
    Erdbeben sind Erschütterungen der Erdoberfläche, die durch tektonische Verschiebungen verursacht werden. Sie können Gebäude zum Einsturz bringen, Erdrutsche auslösen und Infrastruktur zerstören. Besonders verheerend sind Erdbeben, die in dicht besiedelten Gebieten auftreten.
    Ein Beispiel dafür ist das Erdbeben in Haiti im Jahr 2010, das zu einer humanitären Katastrophe führte.

  4. Brände
    Brände können sowohl durch natürliche als auch durch menschliche Ursachen entstehen. Sie können durch Blitzeinschläge, heiße Temperaturen oder auch durch Fahrlässigkeit verursacht werden. Brände können schnell außer Kontrolle geraten und große Schäden an Wäldern, Gebäuden und Infrastruktur verursachen.
    Ein Beispiel für einen großen Brand ist der Waldbrand in Kalifornien im Jahr 2018, der zu Evakuierungen und Zerstörungen führte.

  5. Explosionen
    Explosionen können durch verschiedene Faktoren wie Gaslecks, chemische Reaktionen oder auch durch terroristische Anschläge ausgelöst werden. Sie können erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen und auch zu Verletzungen oder sogar Todesfällen führen.
    Ein Beispiel für eine Explosion, die große Schäden verursacht hat, ist die Explosion in der libanesischen Hauptstadt Beirut im Jahr 2020.

Warum ist eine Elementarschadenversicherung wichtig?
In den letzten Jahren haben sich die Wetterbedingungen aufgrund des Klimawandels stark verändert und Naturkatastrophen treten immer häufiger auf. Dies kann zu erheblichen Schäden an Gebäuden und Hausrat führen, die ohne eine Elementarschadenversicherung nicht abgedeckt sind. Die Kosten für die Instandsetzung oder den Wiederaufbau können dabei schnell in die Tausende oder sogar Millionen gehen. Eine Elementarschadenversicherung bietet daher einen wichtigen Schutz vor finanziellen Verlusten und sichert somit das eigene Zuhause und das Vermögen ab.

Was deckt eine Elementarschadenversicherung ab?
Eine Elementarschadenversicherung kann sowohl für Gebäude als auch für Hausrat abgeschlossen werden. Sie deckt in der Regel Schäden ab, die durch Naturereignisse verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Schäden an der Bausubstanz, an Einrichtungsgegenständen, technischen Anlagen oder auch an der Außenanlage. Auch Folgeschäden wie Schimmelbildung oder der Verlust von Mieteinnahmen können in der Versicherung enthalten sein.

Welche Leistungen sind in der Elementarschadenversicherung enthalten?
Die genauen Leistungen einer Elementarschadenversicherung können je nach Versicherungsanbieter variieren. In der Regel sind jedoch folgende Leistungen in der Versicherung enthalten:

  1. Schäden an Gebäuden und Hausrat
    Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigten Gebäuden und Hausrat.

  2. Aufräum- und Abbruchkosten
    Auch die Kosten für das Entfernen und Entsorgen von beschädigten Gebäuden oder Gegenständen werden von der Versicherung übernommen.

  3. Hotelkosten
    Falls das eigene Zuhause aufgrund eines Elementarschadens vorübergehend unbewohnbar ist, werden die Kosten für eine Unterbringung in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft übernommen.

  4. Schutz vor Folgeschäden
    Die Versicherung übernimmt auch Kosten, die durch Folgeschäden wie Schimmelbildung oder den Verlust von Mieteinnahmen entstehen.

  5. Schutz vor Rückstau
    Viele Versicherungen bieten auch Schutz vor Schäden, die durch Rückstau von Abwasser entstehen.

  6. Schutz vor Erdbeben
    Eine Elementarschadenversicherung kann auch Schäden durch Erdbeben abdecken, die in der herkömmlichen Gebäudeversicherung nicht enthalten sind.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Höhe der Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, um im Schadensfall alle Kosten abdecken zu können. Dabei sollte nicht nur der Wert des Gebäudes oder des Hausrats berücksichtigt werden, sondern auch mögliche Folgekosten wie Hotelunterbringung oder Aufräum- und Abbruchkosten. Eine genaue Berechnung der Versicherungssumme kann mit Hilfe eines Versicherungsberaters erfolgen.

Was ist bei Abschluss einer Elementarschadenversicherung zu beachten?
Beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Versicherungssumme
    Wie bereits erwähnt, sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden, um im Schadensfall alle Kosten abdecken zu können.

  2. Selbstbeteiligung
    Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung, um die Versicherungsprämie zu senken. Hier sollte jedoch abgewogen werden, ob die Einsparung der Prämie im Schadensfall die höhere Selbstbeteiligung rechtfertigt.

  3. Ausschlüsse
    Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um mögliche Ausschlüsse zu kennen. So sind beispielsweise Schäden durch Krieg oder Kernenergie in der Regel nicht versichert.

  4. Versicherungsumfang
    Je nach Versicherungsanbieter können die Leistungen und der Umfang der Versicherung variieren. Es ist daher ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich von einem Versicherungsberater beraten zu lassen.

Unterschiede zwischen der Elementarschadenversicherung und der Naturkatastrophenversicherung

Versicherungsgegenstand
Der Hauptunterschied zwischen der Elementarschadenversicherung und der Naturkatastrophenversicherung liegt in ihrem Versicherungsgegenstand. Während die Elementarschadenversicherung Schäden an Gebäuden und/oder Hausrat abdeckt, die durch verschiedene Naturereignisse verursacht werden, deckt die Naturkatastrophenversicherung nur Schäden ab, die durch spezifische Naturkatastrophen verursacht werden.

Versicherungsumfang
Die Elementarschadenversicherung bietet in der Regel einen umfassenderen Versicherungsschutz als die Naturkatastrophenversicherung. Sie deckt nicht nur die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigtem Eigentum, sondern auch zusätzliche Kosten wie z.B. Aufräum- und Entsorgungskosten oder Kosten für vorübergehende Unterkünfte. Die Naturkatastrophenversicherung hingegen deckt nur die direkten Schäden durch die Naturkatastrophe ab.

Versicherungspflicht
Während die Elementarschadenversicherung eine freiwillige Versicherung ist, ist die Naturkatastrophenversicherung in einigen Ländern oder Regionen gesetzlich vorgeschrieben. Dies liegt daran, dass Naturkatastrophen oft große Schäden verursachen und viele Menschen betroffen sind. Die Versicherungspflicht soll sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend geschützt sind und im Falle einer Naturkatastrophe nicht alleine mit den Kosten dastehen.

Versicherungsprämie
Die Versicherungsprämie für eine Elementarschadenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Lage des Gebäudes, der Bauweise und der Höhe der Versicherungssumme. Die Prämie für eine Naturkatastrophenversicherung hingegen wird oft von staatlichen Stellen festgelegt und ist für alle Versicherungsnehmerinnen und -nehmer gleich.

Zusammenfassung
Eine Elementarschadenversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Gebäude- und Hausratversicherung, die Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben und Stürme abdeckt. Sie dient dem Schutz vor finanziellen Verlusten durch solche Naturgewalten, die oft große Schäden an Infrastruktur und Privatbesitz verursachen. Die Versicherung beinhaltet Leistungen für Reparaturen, Ersatz von beschädigten Gegenständen, Aufräum- und Abbruchkosten sowie Übernahme von Kosten für temporäre Unterkünfte. Versicherungssummen sollten ausreichend hoch sein, um alle Kosten abzudecken, und beim Abschluss sind Aspekte wie Selbstbeteiligung und Versicherungsumfang zu beachten. Im Gegensatz zur Naturkatastrophenversicherung, die oft gesetzlich vorgeschrieben ist und spezifische Risiken abdeckt, bietet die Elementarschadenversicherung einen breiteren Schutz und ist freiwillig. Versicherungsprämien sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Standort und Bauweise.

Synonyme - Elementarschaden,Elementarschäden
Elektronische Versicherungsbestätigung

Bei der mit „eVB“ abgekürzten elektronischen Versicherungsbestätigung handelt es sich um den Nachweis, dass für ein Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. In Deutschland gilt die Pflicht, Kraftfahrzeuge mit einer Haftpflichtversicherung zu versichern.

Die elektronische Versicherungsbestätigung muss der Kfz-Zulassungsstelle sowohl bei der Erstzulassung als auch bei technischen Änderungen oder personenbezogenen Ummeldungen vorgelegt werden. Nur bei Vorlage der eVB kann eine Zulassung, Anmeldung oder Ummeldung erfolgen. Eine elektronische Versicherungsbestätigung wird demnach für Neuzulassungen, Fahrzeugwechsel, neue Kennzeichen, Wiederzulassungen, Ummeldungen, Eintragungen von Fahrzeugänderungen und Kurzzeitkennzeichen benötigt. Durch Vorlage der eVB wird der Zulassungsstelle ein vorhandener Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz bestätigt.

Die elektronische Versicherungsbestätigung setzt sich aus der Versicherungsbestätigungsnummer aus sieben Zeichen mit Ziffern und Großbuchstaben zusammen. Die ersten beiden Zeichen weisen dabei auf die jeweilige Versicherungsgesellschaft hin.

Eingeführt wurde die elektronische Versicherungsbestätigung aus Vereinfachungsgründen im Jahr 2008. Vorher musste bei der Zulassungsbehörde eine Deckungskarte, Doppelkarte oder „grüne Karte“ in Papierform vorgelegt werden, um zulassungsrelevante Meldungen durchführen zu können. Die eVB kann heute online oder telefonisch bei der Versicherungsgesellschaft angefordert und übermittelt werden.

Die Gültigkeit der elektronischen Versicherungsbestätigung ist abhängig von der versichernden Gesellschaft. Jede Versicherung kann die Gültigkeitsdauer der eVB selbst festlegen, wobei die maximal zulässige Gültigkeit 24 Monate beträgt. In der Regel wird die Gültigkeitsdauer auf drei bis neun Monate beschränkt. Wird die elektronische Versicherungsbestätigung nicht innerhalb dieses Zeitraumes verwendet, verfällt sie und kann nach einer Sperrfrist erneut von der Versicherungsgesellschaft genutzt werden. Für Versicherungskunden mit umfangreichem Fuhrpark können aber auch Dauer-eVBs ausgegeben werden, die unbegrenzt gültig sind.

Synonyme - eVB
Elektronikversicherung

Eine Elektronikversicherung ist eine spezielle Art der Versicherung, die Schutz für elektronische Geräte und Anlagen bietet. Sie deckt sowohl Schäden durch äußere Einflüsse als auch durch technische Defekte ab. Diese Versicherung ist vor allem für Unternehmen und Gewerbetreibende von großer Bedeutung, da sie in der heutigen Zeit stark von elektronischen Geräten und Anlagen abhängig sind.

Was wird von einer Elektronikversicherung abgedeckt?
Eine Elektronikversicherung deckt in der Regel Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen ab, die durch äußere Einflüsse wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasser oder Sturm entstehen. Auch Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschlüsse, Überspannung oder Materialfehler werden von der Versicherung übernommen. Darüber hinaus kann auch ein Ausfall der Geräte aufgrund von technischen Defekten versichert werden.

Welche elektronischen Geräte und Anlagen sind versicherbar?
Eine Elektronikversicherung kann für eine Vielzahl von elektronischen Geräten und Anlagen abgeschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise Computer, Laptops, Server, Drucker, Telefonanlagen, Kassensysteme, Maschinensteuerungen, medizinische Geräte und viele mehr. Auch die dazugehörige Software kann in der Versicherung mit eingeschlossen werden.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?
Im Schadensfall übernimmt die Elektronikversicherung in der Regel die Kosten für Reparaturen oder den Austausch der beschädigten Geräte und Anlagen. Auch die Kosten für die Wiederherstellung von Daten oder die Neuanschaffung von Software können erstattet werden. Zudem werden oft auch die Kosten für einen eventuellen Ausfall der Geräte und die dadurch entstehenden Betriebsunterbrechungen abgedeckt.

Was ist bei einer Elektronikversicherung zu beachten?
Bei einer Elektronikversicherung ist es wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse zu beachten. So sind beispielsweise Schäden durch Krieg, Kernenergie oder vorsätzliche Handlungen nicht versichert. Auch der Diebstahl von Geräten aus dem unverschlossenen Auto oder aus dem Büro ist oft nicht abgedeckt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um im Schadensfall alle Kosten abzudecken.

Für wen ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?
Eine Elektronikversicherung ist vor allem für Unternehmen und Gewerbetreibende sinnvoll, die auf elektronische Geräte und Anlagen angewiesen sind. Dazu gehören beispielsweise Büros, Arztpraxen, Handwerksbetriebe, Einzelhändler oder Gastronomiebetriebe. Auch Privatpersonen, die teure elektronische Geräte besitzen, können von einer Elektronikversicherung profitieren.

Welche Vorteile bietet eine Elektronikversicherung?
Eine Elektronikversicherung bietet vor allem Schutz vor finanziellen Verlusten im Falle eines Schadens. Durch die Übernahme der Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen können Unternehmen und Privatpersonen hohe Ausgaben vermeiden. Zudem bietet die Versicherung auch Schutz vor Betriebsunterbrechungen und damit verbundenen Einnahmeverlusten. Auch die Wiederherstellung von Daten kann im Schadensfall durch die Versicherung abgedeckt werden.

Zusammenfassung
Eine Elektronikversicherung bietet Schutz für elektronische Geräte gegen Schäden durch äußere Einwirkungen und technische Defekte, was besonders für Unternehmen wichtig ist, die von solchen Geräten abhängig sind. Versichert werden können verschiedenste elektronische Geräte inklusive Software, wobei im Schadensfall die Reparaturkosten, Ersatzkosten und sogar Betriebsunterbrechungen abgedeckt sein können. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da nicht alle Schäden (z.B. durch Krieg oder vorsätzliche Handlungen) abgesichert sind. Diese Versicherung ist besonders für Gewerbetreibende und Unternehmen sinnvoll, kann aber auch für Privatpersonen mit teuren Geräten von Nutzen sein. Sie hilft, finanzielle Verluste durch Schäden oder Betriebsausfälle zu vermeiden.

Einstandskurs

Bei einem Einstandskurs handelt es sich um den Kurs eines Wertpapiers, der inklusive aller Nebenkosten zu seinem Erwerb aufgewendet werden musste. Der Einstandskurs setzt sich aus dem Kurs, dem Kaufpreis und den Nebenkosten zusammen. Wie auch bei Krediten muss beim Kauf von Wertpapieren mit Kosten und Gebühren verschiedenster Art gerechnet werden. Zu den Nebenkosten gehören Gebühren, die bei der ausgebenden Bank anfallen. Investoren müssen diese Kosten grundsätzlich mit finanzieren, weshalb sich der Einstandskurs deutlich vom Handelskurs unterscheidet.

Einstandskurse sind also Kaufkurse für Geldanlagen inklusive aller Gebühren, die bei einem Kauf anfallen. Erst wenn der aktuelle Wertpapierkurs den Einstandskurs überschreitet, ergibt sich für Investoren eine Wertsteigerung der Geldanlage. Werden zu unterschiedlichen Zeiten die gleichen Wertpapiere erworben, kann ein durchschnittlicher Einstandskurs kalkuliert werden.

Eigenschadenversicherung

Eine Eigenschadenversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen und Selbstständige vor finanziellen Verlusten durch Schäden an ihrem eigenen Eigentum schützt. Sie ist eine wichtige Absicherung für Unternehmen, da sie vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Bränden, Diebstählen, Naturkatastrophen oder technischen Defekten schützt.

Was deckt eine Eigenschadenversicherung ab?
Eine Eigenschadenversicherung deckt in der Regel Schäden an Gebäuden, Maschinen, Einrichtungen, Vorräten und anderen betrieblichen Vermögenswerten ab. Auch Schäden an elektronischen Geräten, wie Computer oder Produktionsmaschinen, sind in der Regel mitversichert. Darüber hinaus kann sie auch Betriebsunterbrechungen, entgangene Gewinne und Mehrkosten aufgrund von Schäden abdecken.

Beispiele für Schäden, die durch eine Eigenschadenversicherung abgedeckt werden können, sind:

  • Ein Brand in einem Produktionsgebäude, der zu erheblichen Schäden an Maschinen und Einrichtungen führt.
  • Ein Einbruchdiebstahl, bei dem wertvolle Büroausstattung gestohlen wird.
  • Eine Überschwemmung, die zu Beschädigungen an Lagerbeständen und Produktionsanlagen führt.
  • Ein Stromausfall, der zu einem Produktionsstillstand und somit zu entgangenen Gewinnen führt.
  • Ein technischer Defekt an einer wichtigen Maschine, der zu einem Ausfall der Produktion und somit zu Mehrkosten durch Ersatzteile und Reparaturen führt.

Welche Arten von Eigenschadenversicherungen gibt es?
Es gibt eine Vielzahl von Eigenschadenversicherungen, die je nach individuellen Bedürfnissen und Risiken angepasst werden können. Im Allgemeinen dienen sie dazu, den Versicherungsnehmer vor finanziellen Schäden zu schützen, die durch Schäden an seinem eigenen Eigentum entstehen können. 

  1. Gebäudeversicherung
    Diese Versicherung deckt Schäden an Gebäuden und deren festen Bestandteilen ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel oder weitere benannte Gefahren entstehen. Sie ist vor allem für Hausbesitzer und Eigentümer von Immobilien von großer Bedeutung, da sie im Falle von Schäden an der Bausubstanz die Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau übernimmt.

  2. Hausratversicherung
    Diese Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlusten durch Schäden an seinem beweglichen Eigentum, wie Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung oder Wertgegenständen. Auch hier sind Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Diebstahl versichert. Die Hausratversicherung ist vor allem für Mieter von Bedeutung, da sie das eigene Hab und Gut absichert.

  3. Kfz-Versicherung
    Die Kfz-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, die er mit seinem Fahrzeug verursacht. Sie umfasst in der Regel eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt, sowie optional eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, die auch Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt.

  4. Transportversicherung
    Diese Versicherung ist für Unternehmen von großer Bedeutung, die Waren transportieren. Sie deckt Schäden an den transportierten Gütern ab, die beispielsweise durch Unfälle, Diebstahl oder Naturkatastrophen entstehen können. Auch hier gibt es verschiedene Varianten, je nach Art des Transports und der zu versichernden Güter.

  5. Maschinenversicherung
    Diese Versicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden, die durch Ausfälle von Maschinen und technischen Anlagen entstehen. Sie umfasst in der Regel Schäden durch Bedienungsfehler, Verschleiß oder technische Defekte und ist vor allem für produzierende Unternehmen von großer Bedeutung.

  6. Elektronikversicherung
    Diese Versicherung deckt Schäden an elektronischen Geräten, wie beispielsweise Computern, Telefonanlagen oder Maschinensteuerungen, ab. Sie ist vor allem für Unternehmen wichtig, die auf eine funktionierende IT-Infrastruktur angewiesen sind und bei Ausfällen hohe finanzielle Verluste erleiden könnten.

  7. Betriebsunterbrechungsversicherung
    Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn ein Unternehmen aufgrund eines versicherten Schadens vorübergehend nicht arbeiten kann. Sie übernimmt in der Regel die fortlaufenden Kosten, wie beispielsweise Löhne und Gehälter, Miete oder Leasingraten, und gleicht somit die finanziellen Einbußen aus.

  8. Rechtsschutzversicherung
    Diese Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Kosten eines Rechtsstreits. Sie umfasst in der Regel die Bereiche Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz und übernimmt beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten.

  9. Haftpflichtversicherung
    Die Haftpflichtversicherung ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Sie ist in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht oder Bauherrenhaftpflicht, abschließbar.

  10. Umweltversicherung
    Diese Versicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden, die durch Umweltverschmutzungen oder Umweltschäden entstehen können. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für Sanierungsmaßnahmen oder Schadensersatzansprüche von Dritten.

Es gibt noch viele weitere Arten von Eigenschadenversicherungen, die je nach individuellen Bedürfnissen und Risiken abgeschlossen werden können. Eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten ist daher empfehlenswert, um die passenden Versicherungen auszuwählen und sich optimal gegen mögliche Schäden abzusichern.

Warum ist eine Eigenschadenversicherung wichtig?

  1.  Schutz vor finanziellen Risiken
    Eine Eigenschadenversicherung bietet Schutz vor finanziellen Risiken, die durch Schäden an eigenen Sachen oder Vermögenswerten entstehen können.
    1. Schutz vor Sachschäden
      Unternehmen und Selbstständige besitzen oft teure und wichtige Sachwerte wie Maschinen, Gebäude oder Waren. Bei einem Schaden durch Feuer, Wasser oder Diebstahl können hohe Kosten entstehen, die das Unternehmen belasten und im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend sein können. Eine Eigenschadenversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen.
    2. Schutz vor Vermögensschäden
      Auch Vermögensschäden können durch verschiedene Ereignisse wie Betriebsunterbrechungen, Lieferausfälle oder Betrugsfälle entstehen. Diese können zu Umsatzeinbußen oder sogar zum Verlust von Kunden führen. Eine Eigenschadenversicherung bietet hier Schutz vor finanziellen Folgen und übernimmt beispielsweise die Kosten für Ersatzlieferungen oder entgangene Gewinne.

 

Vertragsbedingungen und Prämienhöhe
Die Vertragsbedingungen und Prämienhöhe einer Eigenschadenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab.

  1. Risikobeurteilung
    Bei der Risikobeurteilung werden Faktoren wie die Branche, die Größe des Unternehmens, die Art der Sachwerte und die Lage des Unternehmens berücksichtigt. Je höher das Risiko eingeschätzt wird, desto höher können die Prämien ausfallen.

  2. Versicherungsbedingungen
    Die Versicherungsbedingungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Es ist wichtig, diese sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit verschiedenen Anbietern zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden.

  3. Prämienhöhe
    Die Prämienhöhe einer Eigenschadenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Versicherungssumme, der Selbstbeteiligung und den Zusatzleistungen. Auch die Anzahl der Schäden in der Vergangenheit kann Einfluss auf die Prämienhöhe haben.

Um die Wichtigkeit einer Eigenschadenversicherung zu verdeutlichen, hier ein Beispiel:
Herr Müller betreibt ein kleines Unternehmen, das Möbel herstellt. In seiner Werkstatt kommt es durch einen technischen Defekt zu einem Brand, bei dem die Maschinen und Werkzeuge zerstört werden. Ohne eine Eigenschadenversicherung müsste Herr Müller die Kosten für die Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen selbst tragen. Da er jedoch eine Eigenschadenversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese die Kosten und sichert somit die Existenz seines Unternehmens.

Zusammenfassung
Eine Eigenschadenversicherung schützt Unternehmen und Selbstständige vor finanziellen Verlusten durch Schäden an ihrem Eigentum, wie Gebäude, Maschinen und Vorräte. Sie deckt auch Betriebsunterbrechungen und entgangene Gewinne ab. Es gibt verschiedene Arten von Eigenschadenversicherungen, darunter Gebäude-, Hausrat-, Kfz-, Transport-, Maschinen-, Elektronik-, Betriebsunterbrechungs-, Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Umweltversicherungen, die jeweils spezifische Risiken abdecken. Die Vertragsbedingungen und Prämienhöhen hängen von der Risikobeurteilung ab, die Faktoren wie Branche und Lage des Unternehmens berücksichtigt. Eigenschadenversicherungen sind wichtig, um im Schadensfall die finanziellen Folgen zu mildern und die Existenz eines Unternehmens zu sichern. Eine umfassende Beratung ist empfehlenswert, um optimalen Schutz zu gewährleisten.

Effektivzins

Der Effektivzins wird auch effektiver Jahreszins genannt. Bei Geldgeschäften wird mit dem Effektivzins der Zinssatz umschrieben, der beispielsweise für einen Kredit gezahlt werden muss. Mit dem effektiven Jahreszinssatz werden die auf die Höhe des Kredites bezogenen Kreditkosten pro Jahr beziffert. Die Angabe des Effektivzinses erfolgt in Prozent. Können sich bei einem Kreditgeschäft die preisbestimmenden Konditionen während der Laufzeit ändern, wird der Effektivzins auch anfänglicher effektiver Jahreszins genannt.

Bei Kreditangeboten wird jedoch häufig nur mit „mit … % Zinsen“ geworben. Hier muss genau nachgesehen werden, weil es sich dabei auch um Nominalzinsen oder Sollzinsen handeln kann. Diese Zinsen geben den eigentlichen Kreditzins ohne Kosten wieder. Zu beachten ist immer der Effektivzins, der sich auch für den Vergleich von verschiedenen Krediten anbietet. Im Effektivzins sind neben dem jeweiligen Kreditzins auch Kosten enthalten. Durch Angabe des effektiven Jahreszinses wird also die Gesamtbelastung dargestellt. Im Gegensatz zum Sollzins ist der Effektivzins damit aussagekräftiger. Bei den zusätzlichen Gebühren im Effektivzins handelt es sich in der Regel um Bankgebühren, die Kreditnehmer zu tragen haben.

Bei der Überziehung eines Kontos fallen Überziehungszinsen an. Diese Überziehungszinsen variieren je nach Bank oder Kreditinstitut. In der Regel sind sie jedoch höher als Darlehenszinsen, da eine Kontoüberziehung eigentlich einen nur kurzfristig zur Verfügung gestellten Kreditrahmen darstellt. Bei Kontoüberziehungen ist der effektive Jahreszins also wegen der kurzen Finanzierungsdauer nicht ausschlaggebend. Dennoch sollten auch hier auf die Effektivzinsen geachtet werden, die für eine Überziehung ausgeglichen werden müssen.

Der Effektivzins orientiert sich am Leitzins. Der Leitzins wird von der EZB (europäische Zentralbank) festgelegt und gibt an, zu welchen Konditionen sich Banken und Kreditinstitute Geld leihen können. Für die Banken ist der Leitzins automatisch auch Effektivzins. Die Banken müssen einen Zins in Höhe des bestimmten Leitzinses bezahlen. Dadurch beeinflusst der Leitzins auf indirekte Weise auch die Konditionen von Kreditgeschäften mit Privatpersonen. Privatpersonen können sich nicht direkt bei der EZB Geld leihen. Dies ist nur Kreditinstituten vorbehalten.

Synonyme - effektiver Jahreszins,Effektivzinssatz
Dynamik

Im Finanz- und Versicherungsbereich bedeutet die Dynamik die dynamische Erhöhung von Beiträgen und Leistungen eines Vertrages. Die Dynamik wird dabei regelmäßig und häufig jährlich durchgeführt. Mit Dynamik berechnete Verträge haben den Zweck, den Vertragsumfang während der Laufzeit an die wahrscheinliche Änderung des Bedarfs anzupassen. Dynamische Erhöhungen erfolgen je nach Vertragsgrundlage entweder nach einem den erwartenden Änderungen des Bedarfs entsprechenden Index oder aber nach einem festgelegten Faktor. Grund für die Vereinbarung einer Dynamik ist schlicht Vereinfachung: Vertragsanpassungen müssen dadurch nicht mehr bei jeder Änderung der Bedarfssituation neu ausgehandelt und vereinbart werden. Mit einer Dynamik werden häufig Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen.

Unter Umständen kann die Vereinbarung einer Dynamik bei Lebensversicherungen steuerliche Vorteile haben. Auf der anderen Seite besteht das Risiko, dass sich der dynamisch vereinbarte Lebensversicherungsvertrag nicht nach dem tatsächlichen Bedarf entwickelt oder dass die Erhöhungen mit der Zeit aus wirtschaftlichen Gründen zu hoch ausfallen. Bei einigen Verträgen wird die Dynamik mit der Möglichkeit des Widerrufs vereinbart. Dadurch hat der Versicherungsnehmer die Gelegenheit, der Erhöhung durch die Dynamik zu widersprechen. Je nach Vertragskonstellation sind Widersprüche aber nicht unbegrenzt möglich. Mehrere Widerspruchseinlegungen könnten zum Ausschluss der Dynamik für die Zukunft führen und damit den Versicherungsinhalt in Mitleidenschaft ziehen.