Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Managed Competition | Bei der Managed Competition handelt es sich um einen in den Vereinigten Staaten und in den Niederlanden entstandenen Regulierungsrahmen für Krankenversicherungssysteme, die sich wettbewerblich organisieren. Zu den wesentlichen Bestandteilen einer Managed Competition gehört die Wahlfreiheit oder aber die Möglichkeit der Versicherungsnehmer, regelmäßig zu wechseln. Ziel der Managed Competition ist eine präferenzgerechte Versorgung von Versicherungsnehmern zu vertretbaren Kosten. Managed Competition wird in kaum einem wettbewerblich organisierten System für Krankenversicherungen komplett umgesetzt. Der regulierte Wettbewerb kommt durch eine Vorgabe von umfassenden Mindestleistungspaketen und einer von den individuellen Risiken unabhängigen Prämie zustande. Zu den weiteren Mechanismen der Wettbewerbsregulierung gehört die Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang) sowie der versicherungsübergreifende Risikostrukturausgleich.
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Managed Care | Managed Care beschreibt ein Bündel aus Aktivitäten, die das Ziel haben, die Kosten im Bereich der Gesundheitsversorgung zu senken und dennoch eine hochwertige Versorgung nach amerikanischem Vorbild zu gewährleisten. Eine optimale Gesundheitsversorgung soll mit Managed Care zu erschwinglichen Preisen durch die Verwendung eines umfangreichen Ressourcen-Mixes möglich werden. Krankenversicherungen unterstützen häufig Managed-Care-Pläne, obwohl sie in Teilen ihre eigenen Ärzte und Fachärzte bereitstellen. Dies geschieht, weil durch Managed Care die Gesundheitskosten niedrig gehalten werden können, da Verträge mit günstigen Gesundheitsdienstleistern abgeschlossen werden. Managed Care Anbieter organisieren sich in einem Netzwerk. Wird darin nach einer speziellen Behandlung gesucht, erhält der Anbieter, durch den der Anruf erfolgt, den Auftrag. Durch diese Netzwerkbeziehungen können mehr Optionen und Deckungen angeboten werden als in vielen klassischen Krankenversicherungen. Auch wenn es verschiedene Managed-Care-Pläne gibt, wird das Fee-for-Service-Konzept in den Vereinigten Staaten bevorzugt. Bei diesen Plänen legt der Leistungserbringer die Beträge für seine Leistungen und die Leistungsarten selbst fest. Für jede Leistung wird mit der Versicherungsgesellschaft ein Preis vereinbart. Je nach Managed-Care-Plan können auch Ärzte außerhalb des Netzwerkes konsultiert werden. Sind Krankenhäuser in das Netzwerk eingeschlossen, stehen mehr qualifizierte Ärzte für mehr Patienten zur Verfügung. Häufig wird die Anzahl der Krankenhäuser pro Patient und Gesundheitsplan begrenzt. Durch Managed Care werden eine Vielzahl an Gesundheitsleistungen abgedeckt, wozu beispielsweise auch verschreibungspflichtige Medikamente, Hörgeräte, Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte zählen. Der Anschluss an ein Managed-Care-System ist freiwillig und geschieht häufig aufgrund von Beitragssenkungen. In den USA ist es zudem üblich, durch den Arbeitgeber entsprechend versichert zu werden.
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Mallorca-Police | Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung, die von deutschen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Sie gilt für deutsche Fahrzeughalter, die im Ausland ein Fahrzeug mieten. Sie ist eine Ergänzung zur bestehenden Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeugs und bietet zusätzlichen Schutz, der im Ausland oft notwendig ist. Welche Risiken deckt die Mallorca-Police ab? Welche Länder sind durch die Mallorca-Police abgedeckt? Was ist der Unterschied zur regulären Haftpflichtversicherung? Welche Vorteile bietet die Mallorca-Police? Zusammenfassung |
Maklerpool | Im Bereich der Versicherungen, Kapitalanlagen und seit dem Jahr 2002 auch bei Immobilienfinanzierungen können sich Makler zu einem Pool zusammenschließen, um bestimmte Ressourcen gemeinsam zu nutzen. In einem Maklerpool lassen sich die Geschäfte von vielen Finanzmaklern oder Versicherungsmaklern „poolen“, also bündeln. Durch den Zusammenschluss können Maklerpools sehr hohe Umsätze erreichen und bei Fondsanbietern, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften bessere Konditionen aushandeln. Die so erwirtschafteten Vorteile können durch den Maklerpool an die Mitglieder als Rendite weitergegeben werden. Die Makler können wiederum diese Vorteile mittels besserer Deckungskonzepte oder auch Beitragsnachlässen an ihre eigenen Kunden weitergeben. Maklerpools können ihren Mitgliedern des Weiteren zusätzliche Servicedienstleistungen anbieten. Unabhängige Versicherungsmakler müssen heute mehr tun, als lediglich Kunden zu beraten. Sie müssen sich an viele Gesetze und Vorschriften halten, was einen hohen Verwaltungs- und Recherche-Aufwand bedeutet. Hierbei können sich Makler durch Maklerpools unterstützen lassen, die administrative Prozesse für ihre Mitglieder abwickeln. So lassen sich alle erforderlichen Daten, Verträge und Dokumente zu den einzelnen Versicherungen im Pool bündeln und als eine Oberfläche darstellen. Als Mitglied im Maklerpool können die Makler zu jeder Zeit auf alle Daten zugreifen. Dies gilt nicht nur für Versicherungsprodukte, sondern auch für Kredite, Fonds oder Finanz- und Bankprodukte.
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Makler | Ein Makler ist ein Vermittler, der gewerblich für andere die Vermittlung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren, Versicherungen, Mietverhältnissen, Beförderungen oder anderen Geschäften des Handelsverkehrs übernimmt. Der Begriff „Makler“ entstammt dem niederdeutschen Begriff „makeln“ und bedeutet in diesem Zusammenhang „Geschäfte machen“. Makler werden als Vermittler für eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages tätig. Die gesetzlichen Bestimmungen von Maklerverträgen sind in §§ 652 ff. BGB und bei Handelsmaklern in §§ 93 ff. HGB geregelt. In einem Maklervertrag wird festgehalten, dass Auftraggeber verpflichtet werden, bei Erfolg (also Abschluss eines Vertrages) einen Maklerlohn (Provision bzw. Courtage) zu zahlen. Ein Anspruch auf Maklerprovision hat der Makler nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit den Auftraggebern. In Deutschland können Makler ihre Tätigkeit auch ohne eine berufsspezifische Qualifikation ausüben. Erforderlich ist zur Ausübung eines Maklergewerbes eine Erlaubnis nach § 34 c GewO. Wie Makler im Immobiliensektor ihre Tätigkeit auszuüben haben, gibt die MaBV Makler- und Bauträgerverordnung vor. Unterschieden wird zwischen Nachweis- und Vermittlungsmaklern. Nachweismakler müssen die Möglichkeit zu einem Vertragsabschluss nachweisen, um für ihre Leistungen bezahlt zu werden. Er muss also eine Gelegenheit zum Abschluss des jeweiligen Vertrages herbeiführen, also beispielsweise einen Kaufinteressenten mit dem Immobilieneigentümer für Vertragsverhandlungen zusammenbringen. Vermittlungsmakler sollen den Abschluss von Hauptverträgen herbeiführen, also nicht abschlussbereite Interessen bis hin zum Abschluss des Vertrages vermitteln. Hierbei hat er in Bezug auf beide Vertragsparteien Neutralität zu wahren. Ein Versicherungsmakler schließt mit Interessenten einen Maklerauftrag vor dem Hintergrund des benötigten Versicherungsschutzes. Er vermittelt den Abschluss von Versicherungsverträgen und übernimmt, je nach Konstellation, auch die Betreuung von Kunden und Verträgen. Im Gegensatz zum Großteil der Versicherungsvertreter ist der Versicherungsmakler unabhängig von einer Versicherungsgesellschaft. Ein Unterschied zu anderen Maklern besteht bei Versicherungsmaklern in Bezug auf die Provision, die der Makler in der Regel von den Versicherungsgesellschaften erhält.
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Luftfahrtversicherung | Eine Luftfahrtversicherung empfiehlt sich für Charterer oder Halter von Luftfahrzeugen wie Motorflugzeugen, Segelflugzeugen, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen, Ballonen, Fallschirmen, Paraglidern und Flugmodellen sowie Drohnen. Je nach Gesellschaft und Tarif werden Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen, Luftfahrt-Kaskoversicherungen und Luftfahrt-Unfallversicherungen angeboten, die Flugschüler, Fluglehrer, Flugprüfer und Charterer absichern. Im Zuge der Versicherungserweiterung kann auch eine speziell auf die Luftfahrt zugeschnittene Unfall- und Rechtsschutzversicherung integriert werden. Halter und Führer von Luftfahrzeugen haften genau wie andere Personenbeförderer für Sach- und Personenschäden. Durch die Regelungen der Gefährdungshaftung können Geschädigte auch ohne Vorliegen eines Verschuldens Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder geltend machen. Bei den Luftfahrtversicherungen deckt die Halterhaftpflichtversicherung die Schäden bei Dritten ab. Eine Passagierhaftpflichtversicherung reguliert Ansprüche von geschädigten Passagieren. Eine CSL Versicherung kombiniert beide Luftfahrtversicherungen im Haftpflichtbereich. Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegen auch Luftfahrzeuge einer gesetzlichen Haftpflicht-Versicherungspflicht.
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Löschwasserschaden | Ein Löschwasserschaden kann durch eine Brandbekämpfung entstehen. Bei einem Brand löschen Feuerwehren das Feuer mit Wasser oder anderen Löschmitteln. Löschwasserschäden sind Wasserschäden, die durch das Löschwasser entstanden sind. Das Löschwasser kann sowohl die Bausubstanz als auch den Hausrat beschädigen oder zerstören. Neben der Verschmutzung durch Ruß und Rauch verursacht häufig die Brandbekämpfung mit Löschwasser oder Pulver umfangreiche Schäden. Für die Regulierung von Löschwasserschäden kommen Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und insbesondere Feuerversicherungen in Betracht. Eine Feuerversicherung schützt Immobilieneigentümer gegen Feuerschäden durch Feuer, Explosion, Brand und Blitzschlag. Über private und gewerbliche Immobilien hinaus können auch Betriebsgrundstücke und gewerbliches Inventar versichert werden. Die Feuerversicherung reguliert auch Schäden durch Brandstiftung und übernimmt die Kosten für die Behebung unmittelbarer Schäden. Zu den ebenfalls vom Versicherungsschutz umfassten sekundären Schäden gehört die Übernahme der Kosten für den Feuerwehreinsatz, die Beseitigung von Ruß- und eben auch Löschwasserschäden. Gewerbliche Versicherungsnehmer profitieren des Weiteren von der Kostenübernahme der Betriebskosten bei einer durch den Brand bedingten Betriebsunterbrechung.
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Lohnfortzahlung | Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und bezieht sich auf die Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unverschuldeten Gründen vorübergehend arbeitsunfähig sind. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in solchen Fällen weiterhin ein Einkommen erhalten und somit vor finanziellen Einbußen geschützt werden. Wie funktioniert die Lohnfortzahlung? Wer zahlt die Lohnfortzahlung? Wann endet die Lohnfortzahlung? Was passiert bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit? |
Lieferantenkreditversicherung | Eine Lieferantenkreditversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen vor Verlusten schützt, die durch den Ausfall von Zahlungen seitens ihrer Kunden entstehen. Sie wird auch als Warenkreditversicherung oder Kreditversicherung bezeichnet und ist ein wichtiges Instrument, um das Risiko von Zahlungsausfällen im Geschäftsbereich zu minimieren. Wie funktioniert eine Lieferantenkreditversicherung? Welche Arten von Risiken werden von einer Lieferantenkreditversicherung abgedeckt? Wer kann eine Lieferantenkreditversicherung abschließen? Welche Vorteile bietet eine Lieferantenkreditversicherung? Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Lieferantenkreditversicherung? Welche Schritte sind erforderlich, um eine Lieferantenkreditversicherung abzuschließen? Gibt es auch Nachteile bei einer Lieferantenkreditversicherung? Zusammenfassung |
Liebhaberwert | Sachen und Gegenstände besitzen einen Sachwert, Materialwert, Substanzwert, Gebrauchswert oder Metallwert. Bei Erbstücken oder Sammlungen entwickeln Personen aufgrund von Erinnerungen, Erfahrungen oder Gefühlen persönliche Beziehungen zu diesen Sachen, wodurch der objektive Wert übertroffen wird und vom Liebhaberwert gesprochen werden kann. Lieberhaberwerte beinhalten subjektive Aspekte, die über das reine Vermögensinteresse hinausgehen. Liebhaberwerte werden durch das allgemeine Interesse bestimmt. Bei Käufern von Sammlungen gilt insbesondere die Seltenheit, der Zustand oder das Alter einer Sache als ein wichtiger Faktor bei der Bemessung des Wertes. Bei einem Liebhaberwert handelt es sich im Bereich der Sachversicherungen um den besonderen Wert von einer Sache, der über den gewöhnlichen Wert dieser Sache hinausgeht. Sofern Gegenstände für Versicherungsnehmer und ihre Familienangehörigen einen ideellen Wert darstellen, der nicht mit Zahlen oder Geld bewertet werden kann, ist dieser in der Regel nicht versicherbar. Erstattet werden kann nur ein Sachwert oder Wiederbeschaffungswert. Versicherungsschutz besteht nur in den Fällen, in denen Gegenstände für eine größere Personengruppe wie etwa Kunstsammler einen Liebhaberwert darstellen. Dieser kann dann als Handelswert betrachtet und versichert werden. Dieser Handels- bzw. Liebhaberwert entspricht dann dem gemeinen Wert oder Marktwert, wobei die Summenbegrenzungen in den Bedingungen zu beachten sind.
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Leitungswasserschaden | Bei einem Leitungswasserschaden tritt unkontrolliert Wasser aus einer Leitung aus. Leitungswasserschäden können an Zuflussrohren, Abflussrohren, Heizungsrohren sowie an Anschlüssen von Waschmaschinen und Waschbecken auftreten. Oft basieren Leitungswasserschäden auf Materialfehlern, Abnutzungserscheinungen oder Frost. Durch Leitungswasserschäden entstehen häufig Sachschäden an Gebäuden und Einrichtungen. Das bestimmungswidrig austretende Leitungswasser aus Wasserinstallationen schädigt die Bausubstanz und zerstört Sachen. Leitungswasserschäden werden von anderen Wasserschäden wie Schäden durch Regenwasser oder Löschwasser abgegrenzt. Ein Leitungswasserschaden gilt nur als solcher, wenn der Schaden aufgrund einer Leckage an einer Leitung entstanden ist. Für die Abdeckung eines Leitungswasserschadens kommen drei Versicherungen in Betracht. Hauseigentümer mit einer Wohngebäudeversicherung profitieren von einer Abdeckung aller Schäden, die unmittelbar an der Immobilie und deren Installationen entstehen. Mieter und Eigentümer können ihr Inventar über eine Hausratversicherung vor Leitungswasserschäden schützen. In Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung, die Schäden in fremden Wohnungen absichern.
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Leistungszusage | Bei der Leistungszusage handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge. Eine Versorgungszusage gilt als Versorgungsversprechen und rechtliche Begründung vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer. Das Betriebsrentengesetz regelt die Zusagearten. Von einer Leistungszusage wird ausgegangen, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Leistungen aus der Altersversorgung, Invalidenversorgung oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Der Arbeitgeber muss dann die konkret benannten Leistungen auch erbringen. Welcher Aufwand zur Finanzierung dieser zugesagten Leistungen notwendig ist, ist dafür erst einmal nicht relevant. Die Leistungszusage stellt die ursprünglichste Form der Zusagen dar. Eine beitragsorientierte Leistungszusage verspricht, eine bestimmte Versorgungsleistung an den Arbeitnehmer zu erbringen. Es handelt sich demnach nicht um eine Beitragszusage, bei der unabhängig von der Leistungshöhe ein Beitrag entrichtet werden muss. In der beitragsorientierten Leistungszusage muss dem Arbeitnehmer der Betrag mitgeteilt werden, den der Arbeitgeber zur Finanzierung von Versorgungsleistungen aufwendet. Beitragsorientierte Leistungszusagen können flexibel eingesetzt und auf eine bestimmte Zeit begrenzt werden. Die Beitragszusage mit Mindestleistung gilt nur für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Mit dieser Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, die festgelegten Beiträge für die Finanzierung der zugesagten Leistungen zu investieren und diese anzulegen. Arbeitnehmer erhalten dann die Leistungen, die sich aus der Anlage von Kapital und den Erträgen durch Zinsen ergeben. Die Höhe der späteren Versorgung ist demnach nicht bestimmbar.
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Leistungsverweigerung | Der Begriff der Leistungsverweigerung wird verwendet, wenn Versicherungsnehmer bei ihrer Versicherung eine Rechnung einreichen oder einen Schaden geltend machen und die Versicherungsgesellschaft nicht reguliert. Eine Leistungsverweigerung seitens der Versicherungsgesellschaft kann mehrere Gründe haben. Eine Schadensregulierung kann zum Beispiel dann verweigert werden, wenn der zeitliche oder räumliche Geltungsbereich der Versicherung überschritten ist. Viele Versicherungen und Zusatzversicherungen treten erst nach Ablauf einer Wartezeit stufenweise in die Leistung ein. Die Leistungen einer Versicherung müssen immer auf einer nachvollziehbaren Rechtsgrundlage basieren. Weitere Gründe für eine Leistungsverweigerung können Verletzungen im Bereich der Mitwirkungspflichten der Versicherungsnehmer oder Selbstverschulden sein.
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Leistungsumfang | Der Leistungsumfang umfasst alle Leistungen, die im Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden. Er beschreibt somit den Umfang der Risiken, die durch die Versicherung abgedeckt werden. Der Begriff umfasst dabei sowohl die Art der versicherten Risiken als auch die Höhe der Versicherungssumme und die Bedingungen, unter denen die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall leistet. Arten des Leistungsumfangs
Einflussfaktoren auf den Leistungsumfang
Wichtigkeit des Leistungsumfangs für Versicherungsnehmer Kontrolle und Anpassung des Leistungsumfangs Zusammenfassung
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Leistungsort | Der Leistungsort ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz der Wohnsitz oder der Sitz der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Da es sich bei einer Versicherungsprämie um eine sogenannte "Schickschuld" handelt, müssen Versicherungsnehmer die fälligen Beiträge auf ihre Kosten oder Gebühren und auf ihr Risiko an die Versicherungsgesellschaft übermitteln. Versicherungsnehmer übernehmen dabei das Risiko von Fehlbuchungen oder vom Verlust der Prämien. Aus diesem Grund wird zur Abwicklung von Versicherungsverhältnissen in der Regel auf das Lastschriftverfahren ausgewichen, durch das die Risiken minimiert werden können. Durch das Lastschriftverfahren wird aus der Schickschuld der Versicherungsnehmer eine "Holschuld" der Versicherungsgesellschaft, die dann für den rechtzeitigen Einzug der Versicherungsprämien verantwortlich ist.
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Leistungsfreiheit | Leistungsfreiheit bedeutet, dass eine Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht freigestellt wird. Die Leistungsfreiheit beschreibt die Situation, das die Versicherungsgesellschaft trotz eines eingetretenen Versicherungsfalls nicht zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem jeweiligen Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Die Leistungsfreiheit beruht dann meist darauf, dass der Versicherungsnehmer seine Vertragspflichten oder Obliegenheitspflichten verletzt hat. Durch diese Pflichtverletzungen hat der Versicherungsnehmer seinen vertraglich vereinbarten Leistungsanspruch verloren. Zu den Ursachen einer Leistungsfreiheit gehören Prämienrückstände aufgrund Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung, Verletzung der Hauptleistungspflichten und Obliegenheitsverletzungen. Insbesondere Obliegenheitsverletzungen wie Alkohol im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Falschangaben können eine Leistungsfreiheit begründen. Je nach Versicherungssparte und Tarif kommt auch eine gestaffelte Leistungsfreiheit in Betracht, die eine teilweise Regulierung oder aber Kürzung des Leistungsanspruches ermöglicht.
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Leistungsfall | In Personenversicherungen wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen oder Unfallversicherungen spricht man von einem Leistungsfall, wenn ein Ereignis eintritt, das die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung auslöst. Dies wäre bei Personenversicherungen beispielsweise bei Tod, Erleben, Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit der Fall. Wie genau ein solches den Leistungsfall begründendes Ereignis beschaffen sein muss, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Tritt ein Versicherungsfall ein, wird die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft begründet. Versicherungsfälle liegen nicht vor, wenn das Ereignis nicht geeignet ist, die Leistungspflicht hervorzurufen. Hier kommt es auf das versicherte Risiko an, da nicht jeder Versicherungsfall zu einer Leistungspflicht führt. Bei Auftreten eines Versicherungsfalls treffen Versicherungsnehmer gleichzeitig Obliegenheiten wie Anzeigepflichten, Auskunftspflichten, Rettungspflichten oder Belegpflichten. Versicherungsnehmer müssen den Eintritt eines Versicherungsfalls unverzüglich anzeigen und Auskünfte erteilen, die zur Feststellung des Versicherungs- oder Leistungsfalles erforderlich sind. |
Leistungsdauer | Der Begriff der Leistungsdauer ist insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Bei der Versicherungsdauer handelt es sich um die Dauer des Versicherungsschutzes. Um als Leistung eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss der Versicherungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten sein. Bei der Leistungsdauer handelt es sich jedoch um den Zeitraum, bis zu dem eine Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung geleistet wird. Die Leistungsdauer kann also länger sein als die Versicherungsdauer, was umgekehrt nicht gilt. Versicherungs- und Leistungsdauer können jedoch unterschiedliche Zeiträume haben. Auch die Beitragszahlungsdauer, bis zu deren Ablauf die Beiträge entrichtet werden müssen, können davon abweichen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten Tarife ohne Begrenzung auf das Leistungsendalter an und zahlen eine lebenslange Rente aus. Hier gilt oft die Voraussetzung, dass die Berufsunfähigkeit bis zu einem bestimmten Alter eingetreten sein muss. Vorsicht ist in den Fällen geboten, in denen die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer vereinbart wird. Werden Versicherungsnehmer dann nach Ablauf der Versicherungsdauer berufsunfähig, fällt dies nicht mehr unter den Versicherungsschutz. Fällt das für die Berufsunfähigkeit ursächliche Ereignis aber in die Versicherungsdauer, profitieren Versicherungsnehmer von Leistungen bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Aus diesen Gründen wird immer empfohlen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so abzuschließen, dass sie in Bezug auf die Leistungen mindestens nahtlos in die gesetzliche Altersrente übergeht.
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Leistungsausschluss | Bei einem Leistungsausschluss werden seitens der Versicherungsgesellschaft Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Leistungsausschlüsse kommen insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung vor. Hier kann die Versicherung bei bestimmten Vorerkrankungen Leistungsausschlüsse vereinbaren, um später nicht für diese (ausgeschlossenen) Leistungen aufkommen zu müssen. Geregelt wird ein Leistungsausschluss im Bereich der PKV durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Musterbedingungen, Tarifbedingungen und Tarife. Bestimmte Leistungen werden durch den Leistungsausschluss vom Versicherungsschutz ausgenommen. Haben Versicherungsnehmer vor Beginn des Versicherungsverhältnisses bereits gesundheitliche Probleme, wird die Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag verlangen. Dieser wird zum Normaltarif hinzugerechnet. Kann ein erhöhtes Gesundheitsrisiko nicht durch einen Risikozuschlag abgedeckt werden, wird in der Regel ein Leistungsausschluss vereinbart. Durch den Leistungsausschluss werden dann die Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen, die mit der bereits vorhandenen Vorerkrankung zusammenhängen. Zu Leistungsausschlüssen kann es auch kommen, wenn in absehbarer Zeit Schwangerschaften oder Operationen wahrscheinlich oder bereits geplant sind. Ist ein Krankheitsrisiko trotz Vereinbarung eines Risikozuschlags oder Leistungsausschlusses zu hoch, kann die Versicherung den Antrag auf PKV in seltenen Fällen auch komplett ablehnen. Es gibt jedoch auch Leistungsausschlüsse, die für alle Versicherungsnehmer gelten. Diese werden in den Versicherungsbedingungen geregelt. Private Krankenversicherungen erklären regelmäßig Leistungsausschlüsse für die Folgen von Kriegsereignissen oder vorsätzlich herbeigeführte Unfälle und Krankheiten. Überschreiten Heilbehandlungen oder medizinische Maßnahmen das notwendige Maß, dürfen private Krankenversicherungen die Leistungen kürzen. Leistungsausschlüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung werden in § 52 SGB V geregelt. Hier gilt, dass Versicherungsnehmer sich an den Kosten beteiligen müssen, wenn sie durch vorsätzliches Selbstverschulden krank geworden sind. Auch dann, wenn eine Erkrankung durch eine Tätowierung, ein Piercing oder eine andere medizinisch nicht indizierte und der Ästhetik dienende Operation hervorgerufen wurde, können Versicherungsnehmer an den Krankheitskosten beteiligt werden.
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Leistungsart | Der Begriff der Leistungsart bezeichnet die Bandbreite der verschiedenen Leistungen im Versicherungsbereich Rechtsschutz. Rechtsschutzversicherungen bieten in der Regel Rechtsschutz in den Bereichen Arbeit, Beratungen, Disziplinarverfahren, Standesrecht, Ordnungswidrigkeiten, Vertragsrecht, Sachenrecht, Schadensersatz, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafverfahren, Verwaltungssachen, Wohnungsangelegenheiten, Grundstücksrecht, Opferentschädigung, Betreuungsverfahren und Daten-Rechtsschutz an. Der Umfang dieser Leistungsarten ist entsprechend variabel. Im Normalfall bieten Versicherungsgesellschaften ihrem Versicherungsnehmer im Arbeits-Rechtsschutz die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten an, sofern der arbeitsrechtliche Rechtsstreit Erfolg verspricht. Unter den Beratungs-Rechtsschutz fallen die Kosten der Erstberatung beim Rechtsanwalt, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Für Beamte und Freiberufler, die einer Kammer angehören, wird der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz empfohlen, bei dem die Versicherung die Kosten für die rechtliche Interessenwahrnehmung trägt. Bei Widersprüchen und Verfahren gegen Bußgeldbescheide hilft hingegen der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, während ein Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz für zivilrechtliche Verfahren zuständig ist. Im Zivilrecht kommt es oft zu Streitigkeiten über Verträge und Rechte, was Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Diese Verfahren dauern nicht nur lange, sondern kosten auch viel Geld, weshalb insbesondere im gewerblichen Bereich oft der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfohlen wird. Zu den Leistungsarten für bestimmte Lebenssituationen zählt der Sozial-Rechtsschutz, der Streitigkeiten in Bezug auf die Sozialversicherung absichert. Steuerliche Konflikte deckt der Steuer-Rechtsschutz ab und wie beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz kann der Straf-Rechtsschutz die Kosten für Strafverfahren auffangen. Dies kann sowohl für Anklagen durch die Strafbehörden als auch für Nebenklagen im eigentlichen Strafverfahren gelten. Unter den Verwaltungs-Rechtsschutz fallen Streitigkeiten mit verwaltenden Behörden und Konflikte rund um Haus oder Wohnung werden vom Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz umfasst. Ein Opfer-Rechtsschutz ist interessant für Menschen, die einem höheren Gefahrenpotenzial ausgesetzt sind und für Betreuer bzw. betreute Menschen kann der Betreuungs-Rechtsschutz etwas mehr Sicherheit bieten. Letztendlich geht das moderne Zeitalter mit zahlreichen Streitigkeiten rund um wichtige Daten einher. Um beispielsweise Hacker-Angriffe und entsprechende Schäden abzuwehren bzw. geltend zu machen, halten Rechtsschutzversicherungen auch den Daten-Rechtsschutz als Leistungsart bereit.
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Leistungsanpassung | Der Begriff der Leistungsanpassung kommt sowohl in der Elektrotechnik als auch im versicherungstechnischen Bereich vor. Bei zahlreichen Versicherungen finden Leistungsanpassungen statt. Dies bedeutet, dass die im Schadensfall fällig werdende Leistung der Versicherung pro Jahr nach oben angepasst wird, um die aktuelle Kaufkraft beibehalten zu können. Eine Leistungsanpassung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern wird von einer vertraglichen Festlegung abhängig gemacht. Gleichzeitig mit der Leistungsanpassung werden auch die Beiträge angehoben. Besonders häufig kommen Leistungsanpassungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen vor. Die Versicherungen bieten generell ein breit gefächertes Spektrum an Leistungen an, aus dem sich Versicherungsnehmer das für sie passende Angebot auswählen können. Die Tarifkalkulation erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten und der Marktsituation im Gesundheitswesen. Und da sich diese Werte im Laufe der Zeit ändern können, variieren naturgemäß auch die Kosten. Steigen die Kosten für Medizin und Gesundheit, dann nehmen die Versicherungsgesellschaften eine Leistungsanpassung vor. Dadurch werden die Beiträge an die aktuellen Marktkonditionen angepasst. Bei einer Leistungsanpassung durch die Versicherungsgesellschaft tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Versicherungsnehmer können dann zu einer anderen Versicherung wechseln. Bei Kfz-Versicherungen kann es bei Umzügen der Versicherungsnehmer zu Änderungen in den Regionalklassen kommen. Auch hier wird eine Leistungsanpassung erforderlich, die jedoch die Versicherungsnehmer nicht zur außerordentlichen Kündigung und einem Versicherungswechsel berechtigt. Steigen Beiträge jedoch ohne Leistungsanpassung, gilt auch bei Kfz-Versicherungen das Sonderkündigungsrecht.
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Leistungen | Wenn im versicherungstechnischen Bereich von Leistungen die Rede ist, sind in der Regel die Versicherungsleistungen damit gemeint. Bei diesen Leistungen handelt es sich um die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen, die die Versicherungsgesellschaften gegenüber ihren Versicherungsnehmern zu erbringen haben. Voraussetzung hierfür ist ein Versicherungsfall, also ein bestimmtes und vertraglich festgelegtes Ereignis. Ob ein Versicherungsfall vorliegt, prüft die Versicherungsgesellschaft im Rahmen ihrer Leistungsprüfung. Häufig werden die Leistungen von Versicherungsgesellschaften so vereinbart, dass sie Schäden abgelten. So erstattet zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden, die der Versicherungsnehmer bei Dritten im Rahmen eines Unfalls verursacht hat. Bei Lebensversicherungen beziehen sich die Leistungen hingegen auf die versicherte Person selbst. Bei der Todesfallleistung zahlt die Versicherungsgesellschaft beim Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme an die begünstigte Person aus. Bei Kapitallebensversicherungen wird die Versicherungssumme nebst Überschussanteilen als Leistung fällig, wenn das Ablaufdatum der Versicherung erreicht wurde. Letztendlich sollten die Leistungen bei jeder Versicherung genau geprüft und verglichen werden. Viele Portale bieten Vergleiche von Tarifen, Gesellschaften, Beiträgen und Leistungen an.
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Leichte Fahrlässigkeit | Unter den Begriff der Fahrlässigkeit fallen Handlungen, bei denen für die individuelle Situation objektiv notwendige Vorsicht oder Sorgfalt nicht aufgebracht worden ist. Ob bei der Verursachung eines Schadens ein fahrlässiges Verhalten vorgelegen hat oder eben nicht, ist ausschlaggebend für die Kostenübernahme des entstandenen Schadens durch die Versicherungsgesellschaft. Nach § 276 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handelt derjenige fahrlässig, der die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dies bedeutet, dass jeder genau die Vorsicht und Sorgfalt aufbringen muss, die in einer bestimmten Situation notwendig ist. Als fahrlässig wird ein Verhalten eingestuft, wenn bereits im Vorhinein die Folgen des sorglosen Verhaltens als vermeidbar oder absehbar eingestuft werden können. Jeder Mensch hat sich also so zu verhalten, dass keinerlei negative Folgen erwartet werden müssen. Geschieht dies nicht, kann von einer fahrlässigen Handlung ausgegangen werden. Im Bereich der Versicherungen geht es vor dem Hintergrund der Fahrlässigkeit um Schäden, die jemand nicht beabsichtigt, aber dennoch durch sein Verhalten begünstigt und damit verursacht hat. Im Falle der Fahrlässigkeit kann es dazu kommen, dass eine Versicherung einen Schaden nur teilweise reguliert oder gar nicht für den Schaden aufkommt. Die Fahrlässigkeit grenzt sich zum Vorsatz darin ab, dass bei ihr der Schaden nicht das Ziel der Handlungen war. Bei Fahrlässigkeit wird die Schadensentstehung billigend in Kauf genommen, während Vorsatz die Schädigung zum Ziel hat. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden nicht von Versicherungen ausgeglichen. Wird jemand allerdings durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschädigt,so hat der Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz. Unterschieden wird bei der Fahrlässigkeit zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Diese Unterscheidung ist ausschlaggebend dafür, ob der Schaden von einer Versicherung übernommen wird. Die leichte Fahrlässigkeit basiert häufig auf einer spontanen Unaufmerksamkeit. Grob fahrlässig handelt derjenige, der durch bewusstes Vernachlässigen seiner Sorgfaltspflichten einen Schaden verursacht. Private Haftpflichtversicherungen kommen in der Regel für Schäden auf, die auf leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit basieren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss Schäden ausgleichen, die Versicherungsnehmer bei Dritten verursachen. Zunächst geschieht dies unabhängig von leichter oder grober Fahrlässigkeit. Kommt im Nachhinein heraus, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung ihn in Regress nehmen.
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Leibrente | Nach deutschem Recht handelt es sich bei einer Leibrente um eine wiederkehrende Zahlung, also Rente, die bis zum Tod des Empfängers oder einem bestimmten Ereignis gezahlt wird. Eine Leibrente ist demnach ein gleichbleibender Bezug auf Lebenszeit. Zu den privaten Leibrenten gehören beispielsweise die gesetzlichen Altersrenten. Aber auch im Bereich der Immobilien treten Leibrenten auf. Bei der Immobilien-Leibrente verkauft der Eigentümer die von ihm selbst genutzte Immobilie, um seine Einkünfte aufzubessern und sein Erbe zu schmälern. Der Erwerber bezahlt dafür jedoch keinen Kaufpreis, sondern gleicht die Veräußerung durch eine monatliche Rente an den Verkäufer und ein lebenslanges Wohnrecht aus. Manchmal wird bei dieser Leibrente auch eine Einmalzahlung mit einer niedrigeren Rente kombiniert. Die Höhe der Leibrente hängt vom Immobilienwert und dem Alter des Verkäufers ab. Gängig ist ein Mindestalter von 70 Jahren.
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Legalzession | Mit einer Legalzession oder "cessio legis" wird der Übergang einer fremden Forderung kraft Gesetzes beschrieben. Bei Versicherungen ist es üblich, dass eine Legalzession für die versicherte Person als Sicherheit in schwerwiegenden und bedeutsamen Fällen genutzt werden kann. Versicherungen sichern ihre Versicherungsnehmer durch Legalzessionen ab. Zusätzlich können Versicherungsgesellschaft ihre Versicherungsnehmer auch durch eine Haftungsübernahme schützen. In diesen Fällen übernimmt die Gesellschaft die Haftung mit einem hohen Geldwert, die eigentlich den Versicherungsnehmer treffen würde. Da sich Versicherungsgesellschaften aber auch selbst mittels bestimmter Richtlinien absichern müssen, wird auch hier in vielen Fällen eine Legalzession genutzt. Durch die Legalzession haftet die Versicherung für eine Schuld, für die andere verantwortlich sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Versicherungsgesellschaften die Schadensersatzforderungen ihrer Versicherungsnehmer übernehmen. Liegt jedoch eine Vertragsverletzung vor, muss die Haftung selbst übernommen werden. Wird zum Beispiel ein Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt, so muss die Kfz-Versicherung nicht für den Schaden aufkommen. Die Legalzession ist in § 67 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Danach gehen die Ansprüche auf Schadensersatz von Versicherten, ausgehend von geschädigten Dritten, auf die Versicherungsgesellschaft über. Die Versicherungsgesellschaft ist dann verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Schaden inklusive Kosten zu übernehmen. Im Nachhinein kann die Versicherungsgesellschaft jedoch den Versicherungsfall überprüfen und potenzielle Regressansprüche geltend machen. Dies ist jedoch selten und kommt dann vor, wenn Versicherungsnehmer grobe Fehler gemacht haben.
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Lebensversicherung | Lebensversicherungen sind Verträge zwischen einer Versicherungsgesellschaft und einer Privatperson, die im Falle des Todes oder der Invalidität des Versicherungsnehmers eine finanzielle Absicherung bieten. Sie gehören zu den wichtigsten Versicherungsformen und dienen in erster Linie der Vorsorge für den Todesfall. Welche Arten von Lebensversicherungen gibt es?
Neben den genannten Hauptarten gibt es noch weitere spezielle Formen von Lebensversicherungen, die je nach Bedarf und individueller Situation des Versicherungsnehmers sinnvoll sein können. Dazu zählen z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung (Versicherung bei schweren Krankheiten) oder die Risikoversicherung mit Beitragsrückgewähr. Welche Leistungen bieten Lebensversicherungen? Wer kann eine Lebensversicherung abschließen? Welche Vorteile bieten Lebensversicherungen? Welche Nachteile gibt es bei Lebensversicherungen? Zusammenfassung |
Lebenslange Rente | Eine lebenslange Rente wird nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von der privaten Rentenversicherung gezahlt. Rentenversicherungen sichern ihre Versicherungsnehmer durch die Zahlung einer lebenslangen Rente für den Erlebensfall ab. Diese Rente wird bis unabhängig vom Alter bis zum Tod ausgezahlt. Da in vielen Fällen die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um das Alter im gewohnten Lebensstandard zu verbringen, dient eine private Rentenversicherung der Altersvorsorge. Eine private Rentenversicherung bietet ihren Versicherungsnehmern garantierte Leistungen im Alter an. Diese können in Form einer lebenslangen Rente, die monatlich ausgezahlt wird, oder aber im Rahmen des Kapitalwahlrechts als einmalige Kapitalzahlung ausgewählt werden. Das angesparte Kapital für die Leistungen setzt sich aus den eingezahlten Prämien, einem garantierten Zinssatz sowie den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherungsgesellschaft zusammen. Der jeweilige Zinssatz gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Rentenversicherungen können zusätzlich um Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- oder Pflegerenten-Zusatzversicherungen erweitert werden. Durch eine private Rentenversicherung kann je nach Tarif und Vertrag nicht nur eine garantierte lebenslange Rente erzielt, sondern auf Wunsch auch eine Angehörigen-Versorgung durch Todesfallleistungen vereinbart werden. Sehr verbreitet ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, bei der durch regelmäßige Zahlungen und manchmal auch Einmalzahlungen das Kapital aufgebaut wird. Vereinbart werden kann auch ein Kapitalwahlrecht. In diesen Fällen wird statt der lebenslangen Rente am Ende der Sparphase einmalig Kapital ausgezahlt. Die garantierte lebenslange Rente der Rentenversicherung macht die Altersvorsorge kalkulierbar. Durch die lebenslangen Zahlungen wird das Risiko des frühzeitigen Kapitalverbrauchs ausgeschlossen. In erster Linie dient die Rentenversicherung der Altersvorsorge der Versicherten selbst. Eine Hinterbliebenenversorgung kann gesondert vereinbart werden. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung dient eine Lebensversicherung dem kalkulierbaren Vermögensaufbau sowie der Angehörigen bereits vor Eintritt in das Rentenalter. Bei den lebenslangen Renten der Rentenversicherung kann auch eine Sofortrente vereinbart werden, die unmittelbar nach Vertragsschluss ausgezahlt wird und deshalb besonders für ältere Menschen interessant ist. Hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass der entsprechende Beitrag auf einmal eingezahlt wird, der naturgemäß die Höhe der lebenslangen Rente beeinflusst. Häufig wird hier auf Ablaufleistungen aus einer Lebensversicherung oder Gelder aus einer Erbschaft zurückgegriffen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wird der Sparanteil der Prämie in Fond angelegt, die Versicherungsnehmer häufig selbst auswählen dürfen und fortan daran beteiligt sind. Hieraus entstehen Chancen und Risiken aus Kursgewinnen und -verlusten.
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Lebenserwartung | In Bezug auf Versicherungen handelt es sich bei der Lebenserwartung um eine versicherungsmathematische Rechengröße. Anhand der Lebenserwartung werden Tarife und Leistungen mit Hilfe von Statistiken berechnet. Insbesondere im Bereich der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wird auf Basis der Lebenserwartung kalkuliert. Private Rentenversicherungen gewähren ihren Versicherungsnehmern lebenslange Renten. Deshalb müssen die Versicherungsgesellschaften auch mit Weitsicht kalkulieren. Je älter die Versicherungsnehmer werden, desto länger müssen naturgemäß auch die Renten ausgezahlt werden. Hierfür muss ausreichend Kapital vorhanden sein, um garantierte Leistungen erfüllen zu können. Für die Kalkulation von Rentenversicherungen ist daher die statistische Lebenserwartung ein wichtiges Kriterium. Bei Risikolebensversicherungen wird häufig auch die sozioökonomische Stellung eines Versicherungsnehmers in Bezug auf Sterblichkeit und Lebenserwartung berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Menschen mit einer höheren Schul- oder Ausbildung einen günstigeren Versicherungsschutz erhalten können, weil dies eine Grundlage für ein risikoärmeres Leben sein könnte. Im Bereich der Rentenversicherung wird diese Kalkulation der Lebenserwartung jedoch nicht verwendet, da hier Versicherungsnehmern mit einer höherwertigen Ausbildung nicht einfach die Rente gekürzt werden kann, weil sie nach den Statistiken länger leben. Bei Risikolebensversicherung spielt insbesondere die Sterblichkeit im mittleren Alter eine Rolle, während bei der Rentenversicherung die gesamte Lebenserwartung abgeschätzt werden muss. Um die Lebenserwartung in Versicherungsverträgen berücksichtigen zu können, greifen Versicherungsgesellschaften auf verschiedene Statistiken und Sterbetafeln zurück. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Daten zur Bevölkerungssterblichkeit. Bei Lebens- und Rentenversicherungen dient hingegen die Rentensterbetafel der DAV (Deutsche Aktuarvereinigung) aus dem Jahr 2004 als Anhaltspunkt. Diese enthält Beobachtungen zur Bevölkerungssterblichkeit, Daten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Angaben des Statistischen Bundesamts sowie Erfahrungswerte der Versicherungsgesellschaften und verdeutlicht, dass die Menschen im Vergleich zu früher länger leben. Des Weiteren kann aus der Rentensterbetafel der Rückschluss gezogen werden, dass Frauen in der Regel länger leben als Männer und auch Menschen mit höherer Ausbildung, höherem Einkommen und mit privater Rentenversicherung länger leben als andere Bevölkerungsgruppen. Bei den Statistiken zur Lebenserwartung werden zur Sicherheit gewisse Schwankungen berücksichtigt. Sterbetafeln geben demnach preis, wann und mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Mensch in einem bestimmten Alter versterben wird. Sterbetafeln differenzieren nach Geschlecht und Alter. Unterschieden wird in Periodensterbetafeln, die Sterblichkeitsverhältnisse der Bevölkerung zu bestimmten Zeitpunkten betrachten. Bei Generationensterbetafeln wird hingegen der Sterblichkeitsverlauf von ganzen Geburtsjahrgängen gelistet. Werden beide Tafeln bei Rentenversicherungen synonym verwendet, müssen zusätzlich auch die Sterblichkeitsverhältnisse in der Zukunft berücksichtigt werden. Dies, zumal die Versicherungsgesellschaften die Verträge so auslegen müssen, dass sie auch die Lebenserwartung in 40 oder 50 Jahren noch einkalkulieren. Deshalb werden aktuelle Trends wie der medizinische Fortschritt oder die gesunde Lebensweise und der steigende Wohlstand, was alles die Lebenserwartung erhöhen kann, in der Kalkulation berücksichtigt.
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Laufzeitrabatt | Viele Versicherungsgesellschaft schließen mit ihren Versicherungsnehmern Verträge mit einer längeren Laufzeit ab; beispielsweise über drei, fünf oder sogar zehn Jahre. Für diese lange Vertragsbindung wird häufig ein Laufzeitrabatt gewährt, der auch Treuebonus oder Dauerrabatt genannt wird. Laufzeitrabatte werden vor allem bei Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen gewährt. Die Höhe eines Laufzeitrabattes richtet sich nach der jeweiligen Versicherungssparte, der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif. Durchschnittlich kann von einem Laufzeitrabatt zwischen 5 % bis 10 % der jeweiligen Jahres-Nettoprämie ausgegangen werden. Zu beachten ist bei einem Versicherungsvertrag mit Laufzeitrabatt, welche Kündigungsfristen gelten und ob der Laufzeitrabatt im Falle einer vorzeitigen Kündigung von der Versicherungsgesellschaft zurückverlangt werden kann.
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Laufzeit | Wenn im Versicherungsbereich von der Laufzeit gesprochen wird, ist damit in der Regel die Vertragslaufzeit, Versicherungsdauer, Vertragsdauer oder Versicherungsperiode gemeint. Bei dieser Laufzeit handelt es sich also um den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbart worden ist. Die Laufzeit als zeitliche Dauer eines Versicherungsverhältnisses ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Viele Versicherungen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Gängig sind jedoch auch Laufzeiten von drei, fünf und mehr Jahren. Der Gesetzgeber sieht keine Höchstlaufzeiten vor. Kündigen Versicherungsnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist vor dem Ablauf der Laufzeit, verlängert sich in vielen Fällen der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr oder eine bestimmte Dauer. Entsprechende Verlängerungsklauseln sind gem. § 11 I VVG zulässig. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist in vielen Versicherungsverträgen drei Monate. Hier sollte jedoch in den Versicherungsunterlagen nachgesehen werden, da auch anderweitige Fristen gelten können. Außerordentliches KündigungsrechtEin außerordentliches Kündigungsrecht besteht beispielsweise nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung. Die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung können ebenfalls den Versicherungsdokumenten entnommen werden. In Bezug auf die Laufzeit und die Kündigung des Versicherungsverhältnisses können Sonderregelungen gelten. Dies gilt insbesondere für Kfz-Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Krankenversicherungen. Siehe auch: perfektversichert.de/beratung/kuendigungsfristen-versicherungen.html
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Lastschriftverfahren | Das Lastschriftverfahren ermöglicht es Bankkunden, regelmäßig oder unregelmäßig fällige Zahlungen wie beispielsweise Versicherungsbeiträge im automatisierten Verfahren vom Konto abbuchen zu lassen. Mittels Lastschrift zu bezahlen ist beliebt, bequem und gilt als sicher. Viele Unternehmen und Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Zahlung per Lastschriftverfahren an. Einige sind sogar berechtigt, die Durchführung des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Aktuell existieren Lastschriftverfahren in zwei Varianten; als SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift. SEPA ist hierbei die Abkürzung für Single Euro Payments Area, was mit einheitlichem Euro-Zahlungsverkehrsraum übersetzt werden kann. Zu diesem Verkehrsraum zählen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen, Monaco, Island, die Schweiz und einige zu Frankreich gehörende, außereuropäische Gebiete. Vor dem SEPA-Verfahren gab es in Deutschland das Lastschriftverfahren mittels Einzugsermächtigung sowie das Abbuchungsverfahren. Bei Einführung des SEPA-Verfahrens wurden bereits erteilte Einzugsermächtigungen automatisch in ein SEPA-Lastschriftverfahren umgewandelt. Bei den Abbuchungsverfahren musste jeweils ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Durch ein Lastschriftmandat ermächtigt ein Bankkunde seinen Vertragspartner, also etwa die Versicherung oder den Stromanbieter, die vereinbarten Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen. Bei Lastschriften im SEPA-Verfahren gibt der Kunde eine ausdrückliche Erklärung ab, mit der er gleichzeitig den Vertragspartner zum Einzug als auch die Bank zur entsprechenden Buchung ermächtigt und beauftragt. Hierdurch sollen ungenehmigte Lastschriftbuchungen ausgeschlossen werden.
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Landkaskoversicherung | Eine Landkaskoversicherung versichert Landfahrzeuge und Spezialfahrzeuge, die nicht über eine Kfz-Kaskoversicherung oder eine Maschinenversicherung abgesichert werden können. Hierzu zählen beispielsweise Waggons von Eisenbahnen oder Karussells, Riesenräder, Achterbahnen und andere Fahrzeuge für Jahrmärkte und Kirmes-Veranstaltungen, die unter die Schaustellerrisiken fallen. Die Landkaskoversicherung fällt in den Bereich der Transportversicherung und sichert Schienenfahrzeuge sowie Anhänger ohne eigenen Antrieb ab. Die versicherten Fahrzeuge bzw. Anhänger werden in der Regel gegen Zusammenstöße, Entgleisungen, Brände, Blitzschläge, Explosionen, Erdbeben, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Abhandenkommen, Unterschlagung, Einsturz von Lagergebäuden sowie mut- und böswillige Beschädigungen durch Dritte abgesichert. Durch den Abschluss einer Landkaskoversicherung werden die versicherten Fahrzeuge vor den finanziellen Folgen im Zusammenhang mit den versicherten Schäden geschützt. Der Versicherungsschutz erfolgt regelmäßig auf der Grundlage der DTV-Güterversicherungsbedingungen und der Besonderen Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material. Besondere Bedingungen und Klauseln können jedoch auch individuell vereinbart werden.
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Kurbeihilfe | Eine Kurbeihilfe kann im Rahmen eines Versicherungsvertrages über eine private Unfallversicherung vereinbart werden. Die Kurbeihilfe bietet dann Versicherungsschutz bei Aufenthalten in einer Kur, sofern Versicherungsnehmer diese wegen eines Unfalls bzw. durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschäden sowie Folgen wahrnehmen muss. Geleistet wird die Kurbeihilfe dann, wenn die Kur mindestens drei Wochen andauert, ärztlich verordnet wurde und innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet. Die Kurbeihilfe ist in ihrer Höhe begrenzt auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. Als Zusatzbaustein der privaten Unfallversicherung muss die Kurbeihilfe bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Dies geschieht unter Vorlage des ärztlichen Attestes, das die Notwendigkeit einer Kur begründet. Alle über die Kurbeihilfe hinaus entstehenden Kosten müssen Versicherungsnehmer selbst tragen.
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Kunstversicherung | Bei einer Kunstversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung aus der Gruppe der Sachversicherungen, die Gemälde, Bilder, Fotografien, Sammlungen, Skulpturen, Pelze, Schmuck und Antiquitäten versichert. Die Kunstversicherung wird dann genutzt, wenn die Hausratversicherung nicht ausreicht, damit verbundene Risiken in ihrer Höhe und in ihrem Umfang abzudecken. Deshalb wird die Kunstversicherung auch als eine Kombination aus Haushalts- und Transportversicherung betrachtet. Versichert werden die eigentlichen Kunstgegenstände sowie dazugehörige Rahmen, Gläser, Aufhängevorrichtungen, Vitrinen und Sockel. Kunstversicherungen versichern in der Regel durch Allgefahrendeckung gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust und als Folge von Gefahren, denen die versicherten Kunstgegenstände ausgesetzt werden könnten. Eine Leistungsbegrenzung kann durch Ausschlüsse erfolgen. Im Schadenfall werden die Kosten für Aufräumarbeiten, Bewegungskosten, Schutzkosten, Transportkosten, Lagerkosten, Restaurierungskosten sowie Kosten für die Schadensabwehr bzw. Schadensminimierung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Kunstversicherungen als Geschäftsversicherung an, um Ausstellungen, Museen, Galerien, Kunsthandlungen oder Sammlungen im Rahmen der Sachversicherung abzusichern. Besonders hohe Risiken werden dann über eine Rückversicherung abgedeckt.
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Kündigungsrecht | Bei nahezu jedem Vertrag haben die Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Das Kündigungsrecht steht auch den Parteien im Versicherungsbereich zu, also sowohl dem Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsgesellschaft. Für einige Versicherungssparten gelten besondere Regelungen zur Kündigung, zum Beispiel bei Lebensversicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Kfz-Versicherungen. Bei einem Verkauf und der Abmeldung eines Fahrzeuges endet die Kfz-Versicherung automatisch. Beim Umzug und der Zusammenlegung von zwei Haushalten kann die jeweils jüngere Hausratversicherung außerordentlich gekündigt werden. In welchen Fällen Kündigungen möglich sind und wie bzw. wann diese erfolgen müssen, ergibt sich aus den Versicherungsunterlagen. Siehe auch: perfektversichert.de/beratung/kuendigungsfristen-versicherungen.html Neben einem ordentlichen Kündigungsrecht haben beide Parteien auch ein Sonderkündigungsrecht. Versicherungsnehmer haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge höher werden, ohne dass die Versicherungsleistungen steigen. Auch nach dem Eintritt eines Schadens kommt bei Sachversicherungen, Unfallversicherungen und Kfz-Versicherungen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht. Zulässig ist eine Kündigung dann nur bis zum Ablauf eines Monats, in dem die Verhandlungen über die Entschädigungen abgeschlossen wurden, möglich. Abweichende Regelungen betreffen Rechtsschutzversicherungen und Unfallversicherungen. In der privaten Krankenversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden. Wichtig: |
Kündigungsfrist | Die Kündigung von Versicherungen kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Sei es, weil Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben oder weil Sie mit den Leistungen des aktuellen Versicherers unzufrieden sind. Doch wie sieht es eigentlich mit der Kündigungsfrist bei Versicherungen aus? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um dieses Thema.
Zusammenfassung |
Kündigung | Eine Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Vertragsverhältnis beendet werden soll. In Bezug auf Versicherungsverträge ist es oft so, dass sich viele Verträge automatisch verlängern. Soll keine automatische Verlängerung erfolgen, muss frist- und formgerecht eine Kündigung erfolgen. Werden Kündigungsfristen eingehalten, können Versicherungsverträge in der Regel ohne Angabe von besonderen Gründen gekündigt werden. Bei einigen Versicherungssparten gelten besondere Regelungen für eine Kündigung, beispielsweise bei Kfz-Versicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen. Nur wenige Versicherungsverträge enden automatisch, ohne dass es eine Kündigung erfordert. Dies gilt beispielsweise für Reiserücktrittskostenversicherungen, die nur für die jeweilige Reisedauer abgeschlossen werden oder kapitalbildende Lebensversicherungen, die zum vereinbarten Zeitpunkt enden. Wird ein versichertes Kraftfahrzeug verkauft und abgemeldet, bedarf dies nur einer Information an die Versicherungsgesellschaft und der Vertrag wird beendet. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Versicherungsnehmern zu, wenn die Beiträge der Versicherung erhöht werden sollen, im Schadensfall sowie bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht bei privat Versicherten. Jedoch können nicht alle Versicherungsverträge gekündigt werden. Wann und wie ein Versicherungsverhältnis gekündigt werden kann, wird in jedem Versicherungsvertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Bei der normalen, sogenannten „ordentlichen“ Kündigung gelten die Stichtage aus dem Versicherungsvertrag und häufig Kündigungsfristen von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder eben Stichtages. Die Kündigung selbst sollte schriftlich erfolgen. Für einige Versicherungsbereiche können besondere Kündigungsfristen gelten. Ein Sonderkündigungsrecht ist ebenfalls vertraglich sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt und kommt nach Beitragserhöhungen, Schäden und Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in Betracht. Wird eine Rürup-Rente bzw. Basis-Rentenversicherung gekündigt, wird sie automatisch in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Es ist nicht möglich, den Rückkaufswert zur Auszahlung zu bringen. |
Krisenkommunikationsversicherung | Eine Krisenkommunikationsversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, sich auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten und im Ernstfall professionell zu reagieren. Sie umfasst in der Regel sowohl präventive Maßnahmen als auch Unterstützung bei der Bewältigung von akuten Krisen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte einer Krisenkommunikationsversicherung genauer erläutert. Präventive Maßnahmen Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen Beispiele für Krisensituationen
Vorteile einer Krisenkommunikationsversicherung
Zusammenfassung |
Kriegsklausel | Aus versicherungstechnischer Sicht handelt es sich bei Schäden durch Kriegsereignisse wie auch bei Schäden durch innere Unruhen um nicht kalkulierbare Risiken, die in fast allen Versicherungen von den Leistungen ausgeschlossen werden. Darauf hingewiesen wird in Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen durch die sogenannte Kriegsklausel. Private Versicherungsverträge enthalten in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht der Versicherungsgesellschaft in Fällen, bei denen Schäden durch Kriegsereignisse entstanden sind. Bei Lebensversicherungen gilt für Soldaten und die Bundeswehr eine Sonderregelung in Bezug auf das passive Kriegsrisiko, das vom Versicherungsschutz umfasst wird. Danach besteht eine Leistungspflicht, wenn Versicherungsnehmer in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen sterben, an denen sie nicht aktiv beteiligt waren. Diese Bedingungen sollten jedoch bei Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und Versicherungen, die das Todesfallrisiko abdecken, genau geprüft werden, da nicht alle Versicherungsgesellschaften die Regelungen so umsetzen. Für die Absicherung von Soldaten und werden separate Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten, die sich am „Rahmenvertrag Bundeswehr“ orientieren und das passive Kriegsrisiko mitversichern. Zu den Kriegsereignissen können jedoch auch Ereignisse zählen, die schon weit zurückliegen. Dies beispielsweise dann, wenn eine Weltkriegsbombe gefunden wird, entschärft werden muss und dabei Schäden entstehen. Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen schließen Schäden durch Kriegsereignisse in der Regel aus. Schäden aufgrund einer Detonation zum Zwecke der Entschärfung wurden in der Vergangenheit jedoch von den Versicherungsgesellschaften übernommen und reguliert. Bei einer Entschärfung sollten Besitzer von Kraftfahrzeugen darauf achten, das Fahrzeug außerhalb der Evakuierungszone abzustellen. Explosionsschäden und Schäden aufgrund von Kriegsereignissen sind bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen und werden nur in Teilen von Kaskoversicherungen übernommen. |
Kreditkartenleistungen | Kreditkartenleistungen, auch bekannt als Kreditkartenversicherungen, sind spezielle Leistungen, die von Kreditkartenunternehmen angeboten werden, um ihre Kunden abzusichern und ihnen zusätzliche Vorteile zu bieten. Diese Leistungen können je nach Kreditkartenanbieter variieren, aber im Allgemeinen bieten sie Schutz und Sicherheit in verschiedenen Situationen. Welche Arten von Kreditkartenleistungen gibt es?
Wie funktionieren Kreditkartenleistungen? Welche Vorteile bieten Kreditkartenleistungen?
Welche Unterschiede gibt es bei den Kreditkartenleistungen je nach Karte?
Welche Faktoren beeinflussen die Leistungen der Kreditkartenversicherungen? Zusammenfassung
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Krankenzusatzversicherung | Bei Krankenzusatzversicherungen handelt es sich um separate Versicherungen, die zusätzlich zum bereits vorhandenen Gesundheitsschutz abgeschlossen werden können. Durch Krankenzusatzversicherungen kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung in den verschiedensten Bereichen erweitert und an die individuelle Lebenssituation angepasst werden. Unter die Krankenzusatzversicherungen fallen Krankenhaus-Zusatzversicherungen, die bei Kassenpatienten eine Art Upgrade auf das Niveau von Leistungen für Privatpatienten bieten. Durch diese Krankenzusatzversicherung werden Extra-Leistungen wie Behandlungen durch den Chefarzt, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie freie Krankenhauswahl erstattet. Ebenfalls in den Bereich der Krankenzusatzversicherungen fallen private Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, deren Leistungsumfang von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif abhängen. Übernommen werden regelmäßig die Kosten für Naturheilverfahren wie Akupunktur, Osteopathie, TCM Traditionelle Chinesische Medizin, Bioenergetik oder Homöopathie. Mit der Sehkraft der Augen beschäftigen sich bei den Krankenzusatzversicherungen die Brillenversicherungen oder ambulanten Zusatzversicherungen, über die Erstattungen für neue Brillen, Kontaktlinsen oder andere Hilfsmittel ermöglicht werden, während Zahnzusatzversicherungen verschiedene Zuschüsse auf die Heil- und Kostenpläne vom Zahnarzt zahlen. Pflegezusatzversicherungen schützen Versicherungsnehmer und Angehörige vor hohen Pflegekosten und auch einige Auslandskrankenversicherungen, die als Krankenversicherung auf Reisen dienen, können als Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Über Krankenzusatzversicherungen lassen sich wertvolle Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen realisieren. Wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden ebenfalls häufig bezuschusst, sodass Verbraucher mit Krankenzusatzversicherungen die normale Kassenversorgung sinnvoll ergänzen können.
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Krankenversicherung für Tiere | Eine Tierkrankenversicherung ist eine Versicherung, die speziell für Haustiere entwickelt wurde und die Kosten für medizinische Behandlungen und Versorgung im Falle von Krankheiten oder Verletzungen des Tieres abdeckt. Sie ist vergleichbar mit einer Krankenversicherung für Menschen und bietet Schutz vor unerwarteten Tierarztkosten. Warum ist eine Tierkrankenversicherung wichtig? Was sind die Vorteile einer Tierkrankenversicherung?
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Tierkrankenversicherung?
Welche Arten von Tierkrankenversicherungen gibt es?
Für welche Tiere kann eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen werden?
Zusammenfassung |
Krankenversicherung | Bei der mit KV abgekürzten Krankenversicherung handelt es sich um eine Absicherung gegen die mit einer Krankheit oder Verletzung verbundenen finanziellen Risiken. Die der gesetzlichen Krankenversicherung angehörige Krankenkasse erstattet dem Versicherungsnehmer dabei ganz oder teilweise die Kosten für Heilbehandlungen im Falle einer Erkrankung, der Mutterschaft oder nach einem Unfall. Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des Gesundheitssystems und in vielen Ländern auch der Sozialversicherung. Der Abschluss einer Krankenversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist entweder gesetzlich vorgeschriebene Pflicht oder kann als Individualversicherung auch freiwillig erfolgen. In zahlreichen Staaten bestehen gesetzliche sowie private Krankenversicherungen nebeneinander. In Deutschland gilt die GKV – gesetzliche Krankenversicherung als Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Gesetzlich in über mehr als 100 Krankenkassen sind in Deutschland durchschnittlich 73 Millionen Menschen krankenversichert. In Deutschland gilt die Versicherungspflicht, wonach jeder Bürger krankenversichert sein muss. Bestimmte Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht, wobei sich die gesetzliche Krankenversicherung eher an bestimmte Personengruppen richtet. Zu den Pflichtversicherten gehören Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb einer spezifischen Grenze, Rentner, Auszubildende, Arbeitslose und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen. Familienmitglieder ohne oder nur mit einem geringfügigen Einkommen werden im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Eine PKV – private Krankenversicherung steht generell den meisten Berufsgruppen offen, sodass durchschnittlich neun Millionen Menschen in Deutschland privat versichert sind. Die private Krankenversicherung ist in ihren Leistungen detaillierter und in Teilen umfassender. Sie bieten mehr als Standardbehandlungen. Bei Angestellten ist das Einkommen ausschlaggebend, ob eine private Krankenversicherung in Betracht kommt. Anders als bei Beamten oder Selbstständigen ist es ihnen aber erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe möglich, sich privat zu versichern. Diese Einkommensgrenze wird JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze genannt. Erst bei Überschreiten dieser Grenze können sich Angestellte von der Versicherungspflicht befreien lassen und die Wahl treffen, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. In den Bereich der Krankenversicherungen fallen auch verschiedene Zusatzversicherungen, die spezielle Leistungen anbieten. Hierzu gehören Zahnzusatzversicherungen, Zahnersatzversicherungen, Krankenhauszusatzversicherungen, Brillenversicherungen oder auch zusätzliche Pflegeversicherungen.
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Krankentagegeldversicherung | Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Versicherung, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung ein tägliches Krankentagegeld auszahlt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die nur einen Teil des Verdienstausfalls abdeckt, bietet die Krankentagegeldversicherung eine zusätzliche finanzielle Absicherung. Sie ist besonders für Selbstständige, Freiberufler oder gut verdienende Arbeitnehmer geeignet, die im Krankheitsfall auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sind. Funktionsweise der Krankentagegeldversicherung Vorteile der Krankentagegeldversicherung
Kosten der Krankentagegeldversicherung Zusammenfassung |
Krankenhauszusatzversicherung | Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, von bestimmten stationären Zusatzleistungen wie beispielsweise einer Behandlung durch den Chefarzt, die freie Wahl des Krankenhauses oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer zu profitieren. Im Vergleich zu privat Versicherten bekommen gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse in einigen Fällen nur bestimmte Zuschüsse und müssen für Zusatzleistungen selbst aufkommen. Übernommen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur Leistungen, wenn sie zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sind. Die Krankenhauszusatzversicherung kann helfen, hohe Kosten für Zusatzleistungen zu vermeiden. Als private Zusatzversicherung erstattet die Krankenhauszusatzversicherung bei Aufenthalten im Krankenhaus auch privatärztliche Leistungen über das normale Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Sie ähnelt in ihren Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung, die jedoch auf den Aufenthalt im Krankenhaus beschränkt wird. Der Leistungsumfang der Krankenhauszusatzversicherung hängt naturgemäß von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab. Zu den Basisleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung zählt die freie Auswahl von Krankenhaus, Verpflegung und Arzt, Behandlungen durch den Chefarzt sowie die stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch stationäre oder ambulante Operationen fallen je nach Tarif unter den Versicherungsschutz. In vielen Versicherungsverträgen können optional Leistungen mitversichert oder darauf verzichtet werden, was Einfluss auf die Versicherungsprämie hat. Bei Verzicht auf eine bestimmte Leistung bieten einige Versicherungsgesellschaften ein zusätzliches Tagegeld als Ausgleich an. Weiterhin kann gewählt werden, ob eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellungen vereinbart werden soll. Bei einem Tarif mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, um später Anstiege bei den Beiträgen zu vermeiden.
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Krankenhaustagegeldversicherung | Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die von privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten wird. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und kann von gesetzlich Versicherten sowie von Privatversicherten abgeschlossen werden. Welche Leistungen umfasst eine Krankenhaustagegeldversicherung?
Wer kann eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen? Was sind die Vorteile einer Krankenhaustagegeldversicherung?
Zusammenfassung |
Krankenhaustagegeld | Das Krankenhaustagegeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenversicherung an den Versicherten gezahlt wird, wenn dieser aufgrund einer Krankheit oder Verletzung im Krankenhaus behandelt wird. Dabei handelt es sich um eine Art Krankenhaustagegeldversicherung, die dem Versicherten für jeden Tag seines Aufenthalts im Krankenhaus eine bestimmte Summe auszahlt. Der Zweck dieser Leistung ist es, den Versicherten finanziell zu unterstützen und ihm eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bieten, während er im Krankenhaus ist und möglicherweise nicht arbeiten kann. Höhe und Dauer der Leistung Voraussetzungen für den Erhalt des Krankenhaustagegeldes Vorteile des Krankenhaustagegeldes Zusammenfassung |
Krankengeld | Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenkasse an Versicherte gezahlt wird, wenn diese aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. Es dient als Ersatz für das entfallene Einkommen und soll die finanzielle Belastung während der Krankheitsphase abfedern. Gesetzliches Krankengeld Privates Krankengeld Zusammenfassung
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Kraftfahrtversicherung | Unter den Oberbegriff der Kraftfahrtversicherung fallen alle bekannten Kfz-Versicherungen wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung. Das Angebot der Kraftfahrtversicherungen richtet sich an private und gewerbliche Halter sowie Fahrer von Autos, Motorrädern und weiteren Kraftfahrzeugen, die nach den gesetzlichen Regelungen nur mit Kraftfahrtversicherungsschutz auf der Straße fahren dürfen. Für private Fahrer sind bei den Kraftfahrtversicherungen eher Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen relevant. Per Gesetz muss für jedes Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die im Schadensfall die Personen- und Sachschäden des jeweiligen Unfallgegners übernimmt. Kaskoversicherungen sind hingegen freiwillig und übernehmen mitunter auch eigene Schäden. Bei den Kraftfahrtversicherungen nimmt die Haftpflichtversicherung eine Sonderstellung ein, da sie als Pflichtversicherung nahezu jedes Kraftfahrzeug betrifft. Die Haftpflicht reguliert potenzielle Schadensersatzansprüche im Falle einer Schädigung von Dritten bei einem Unfall. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung können Reparaturkosten, Abschleppkosten, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzenzgeld oder auch lebenslange Renten reguliert werden. Auch Sachschäden an Verkehrsschildern, Leitplanken oder öffentlichen Einrichtungen werden von der Haftpflichtversicherung erstattet. Eigene Schäden muss der Versicherungsnehmer selbst übernehmen, sofern keine zusätzliche Kaskoversicherung dafür aufkommt. Unter die Kraftfahrtversicherungen fallen auch Kaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung werden in Teilen Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen, sofern der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Die Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Raub, Explosion, Brand, Glasbruch, Kabelschäden, Marderbisse, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag und Wildschäden ab. Die Vollkaskoversicherung bietet unter den Kraftfahrtversicherungen die umfangreichsten Leistungen. Sie schließt die Leistungen der Haftpflicht- und Teilkasko mit ein und übernimmt darüber hinaus die Absicherung von Leasingverträgen sowie eigene Schäden aus Vandalismus und selbst verschuldeten Unfällen. Ausgenommen sind in der Regel selbst verschuldete Unfälle unter Einwirkung von Drogen oder Alkohol, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder aber Vorsatz. Welche Kraftfahrtversicherungen für den Einzelfall infrage kommen, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis, dem Budget sowie dem Wert des jeweiligen Kraftfahrzeuges ab.
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Kostenvoranschlag | Ein Kostenvoranschlag ist eine vorläufige Kalkulation von Kosten und ist insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherung von Bedeutung. Bei einem Verkehrsunfall entstehen in der Regel auch materielle Schäden. Wer den Verkehrsunfall nicht selbst verursacht hat, kann seinen Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Form von Schadensersatz geltend machen. Zu diesem Zweck muss der entstandene Schaden jedoch so genau wie möglich beziffert werden. Entweder geschieht dies bei einem Bagatellschaden durch einen Kostenvoranschlag oder bei einem umfangreicheren Schaden durch ein Sachverständigengutachten. Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens muss in diesen Fällen übrigens auch die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen. Sachschäden an Fahrzeugen erfordern immer einen Kostenvoranschlag oder Kostenanschlag, um den Schaden zu regulieren. Der Kostenvoranschlag informiert die Versicherungsgesellschaft über die ungefähren Reparaturkosten, weshalb dieser in der Regel von einer Werkstatt erstellt wird. Es handelt sich demnach um eine Vorkalkulation einer Dienstleistung. Ein Kostenvoranschlag muss eine detaillierte Beschreibung über die erforderlichen Arbeiten enthalten. Er muss ausführlich über den Umfang und die geschätzte Arbeitszeit informieren. Des Weiteren müssen im Kostenvoranschlag die Arbeitskosten pro Stunde sowie als Gesamtsumme und die Kosten für das benötigte Material vermerkt werden. Gesetzlich betrachtet handelt es sich gem. § 650 BGB bei einem Kostenvoranschlag um eine verbindliche Kostenzusage, die maximal zwischen 15 % und 20 % überschritten werden darf. Bemerkt eine Werkstatt während der Reparatur, dass die veranschlagten Kosten über diesen Rahmen hinaus gehen, so muss unverzüglich darauf hingewiesen werden. Kostenvoranschläge sind nicht selten ein Grund für Auseinandersetzungen. Dies, zumal sich ein zunächst als Bagatelle eingestufter Schaden bei den Reparaturarbeiten als umfangreicherer Schaden darstellen kann. Bei der Abwicklung eines Schadens auf Basis des Kostenvoranschlages handelt eine Versicherungsgesellschaft nicht großzügig, sondern im Eigeninteresse. Hier liegt das Hauptaugenmerk darauf, den Schaden durch den Verzicht auf ein Sachverständigengutachten so gering wie möglich zu halten.
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