Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Managed Competition

Bei der Managed Competition handelt es sich um einen in den Vereinigten Staaten und in den Niederlanden entstandenen Regulierungsrahmen für Krankenversicherungssysteme, die sich wettbewerblich organisieren. Zu den wesentlichen Bestandteilen einer Managed Competition gehört die Wahlfreiheit oder aber die Möglichkeit der Versicherungsnehmer, regelmäßig zu wechseln.

Ziel der Managed Competition ist eine präferenzgerechte Versorgung von Versicherungsnehmern zu vertretbaren Kosten. Managed Competition wird in kaum einem wettbewerblich organisierten System für Krankenversicherungen komplett umgesetzt. Der regulierte Wettbewerb kommt durch eine Vorgabe von umfassenden Mindestleistungspaketen und einer von den individuellen Risiken unabhängigen Prämie zustande. Zu den weiteren Mechanismen der Wettbewerbsregulierung gehört die Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang) sowie der versicherungsübergreifende Risikostrukturausgleich.

 

 

Managed Care

Managed Care beschreibt ein Bündel aus Aktivitäten, die das Ziel haben, die Kosten im Bereich der Gesundheitsversorgung zu senken und dennoch eine hochwertige Versorgung nach amerikanischem Vorbild zu gewährleisten. Eine optimale Gesundheitsversorgung soll mit Managed Care zu erschwinglichen Preisen durch die Verwendung eines umfangreichen Ressourcen-Mixes möglich werden. Krankenversicherungen unterstützen häufig Managed-Care-Pläne, obwohl sie in Teilen ihre eigenen Ärzte und Fachärzte bereitstellen. Dies geschieht, weil durch Managed Care die Gesundheitskosten niedrig gehalten werden können, da Verträge mit günstigen Gesundheitsdienstleistern abgeschlossen werden.

Managed Care Anbieter organisieren sich in einem Netzwerk. Wird darin nach einer speziellen Behandlung gesucht, erhält der Anbieter, durch den der Anruf erfolgt, den Auftrag. Durch diese Netzwerkbeziehungen können mehr Optionen und Deckungen angeboten werden als in vielen klassischen Krankenversicherungen.

Auch wenn es verschiedene Managed-Care-Pläne gibt, wird das Fee-for-Service-Konzept in den Vereinigten Staaten bevorzugt. Bei diesen Plänen legt der Leistungserbringer die Beträge für seine Leistungen und die Leistungsarten selbst fest. Für jede Leistung wird mit der Versicherungsgesellschaft ein Preis vereinbart. Je nach Managed-Care-Plan können auch Ärzte außerhalb des Netzwerkes konsultiert werden. Sind Krankenhäuser in das Netzwerk eingeschlossen, stehen mehr qualifizierte Ärzte für mehr Patienten zur Verfügung. Häufig wird die Anzahl der Krankenhäuser pro Patient und Gesundheitsplan begrenzt.

Durch Managed Care werden eine Vielzahl an Gesundheitsleistungen abgedeckt, wozu beispielsweise auch verschreibungspflichtige Medikamente, Hörgeräte, Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte zählen. Der Anschluss an ein Managed-Care-System ist freiwillig und geschieht häufig aufgrund von Beitragssenkungen. In den USA ist es zudem üblich, durch den Arbeitgeber entsprechend versichert zu werden.

 

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung, die von deutschen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Sie gilt für deutsche Fahrzeughalter, die im Ausland ein Fahrzeug mieten. Sie ist eine Ergänzung zur bestehenden Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeugs und bietet zusätzlichen Schutz, der im Ausland oft notwendig ist.

Welche Risiken deckt die Mallorca-Police ab?
Die Mallorca-Police deckt in erster Linie die Haftpflichtrisiken ab, die bei der Nutzung eines Mietfahrzeugs im Ausland entstehen können. Dazu gehören Schäden an Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen, die durch das gemietete Fahrzeug verursacht werden. Dies ist besonders wichtig, da die Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeugs oft nicht ausreichend Schutz bietet, wenn man im Ausland ein Fahrzeug mietet.
Beispiel:
Sie fahren mit einem gemieteten Auto auf Mallorca und verursachen einen Unfall, bei dem Personen verletzt werden. Die Mallorca-Police übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung der Verletzten und eventuelle Schmerzensgeldzahlungen.

Welche Länder sind durch die Mallorca-Police abgedeckt?
Die Mallorca-Police gilt nicht nur für die Insel Mallorca, sondern für alle Länder, die zur Europäischen Union gehören. Dazu zählen zum Beispiel Spanien, Italien, Frankreich, Griechenland und Portugal. Auch einige Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Norwegen und Island sind in der Regel durch die Mallorca-Police abgedeckt. Es ist jedoch wichtig, vor Reiseantritt die genauen Bedingungen der Versicherung zu prüfen, da diese je nach Versicherungsunternehmen variieren können.

Was ist der Unterschied zur regulären Haftpflichtversicherung?
Die reguläre Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeugs gilt in der Regel nur im Heimatland und bietet oft nicht ausreichend Schutz im Ausland. Die Mallorca-Police hingegen ist speziell für die Nutzung eines Mietfahrzeugs im Ausland konzipiert und bietet daher einen erweiterten Versicherungsschutz. Sie ist jedoch keine eigenständige Versicherung, sondern eine Ergänzung zur bestehenden Haftpflichtversicherung.
Beispiel:
Ihre reguläre Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro ab. Mit der Mallorca-Police sind Sie jedoch bis zu einer Summe von 1 Million Euro versichert.

Welche Vorteile bietet die Mallorca-Police?
Die Mallorca-Police bietet vor allem Sicherheit und Schutz im Ausland. Sie ermöglicht es deutschen Fahrzeughaltern, ein Mietfahrzeug im Ausland zu nutzen, ohne sich Gedanken über ausreichenden Versicherungsschutz machen zu müssen. Zudem sind die Kosten für die Versicherung in der Regel gering und können im Schadensfall viel Geld sparen.
Beispiel
Sie mieten ein Auto auf Mallorca und verursachen einen Unfall, bei dem das gemietete Fahrzeug und ein anderes Fahrzeug beschädigt werden. Ohne die Mallorca-Police müssten Sie die Kosten für die Reparatur des gemieteten Fahrzeugs und des anderen Fahrzeugs selbst tragen. Mit der Mallorca-Police sind Sie jedoch versichert und müssen nur die Selbstbeteiligung zahlen, die in der Regel deutlich geringer ist als die tatsächlichen Reparaturkosten.

Zusammenfassung
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung für deutsche Fahrzeughalter, die im Ausland ein Auto mieten und ergänzt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei Haftpflichtschäden, die bei der Nutzung von Mietfahrzeugen im EU-Ausland und einigen Nicht-EU-Ländern entstehen können, wie z.B. Schäden an Personen oder Sachen. Im Unterschied zur regulären Haftpflichtversicherung, die vorrangig im Heimatland gilt, deckt die Mallorca-Police höhere Schadenssummen ab und ist speziell für den Auslandsgebrauch von Mietfahrzeugen konzipiert. Sie bietet finanzielle Sicherheit und kann die Kosten im Schadensfall erheblich reduzieren. Vor Reiseantritt sollten die genauen Konditionen geprüft werden, da diese je nach Anbieter variieren können.
Siehe auch: Die Bedeutung der Mallorca-Police

Synonyme - Mallorca-Klausel, Mallorca-Deckung
Maklerpool

Im Bereich der Versicherungen, Kapitalanlagen und seit dem Jahr 2002 auch bei Immobilienfinanzierungen können sich Makler zu einem Pool zusammenschließen, um bestimmte Ressourcen gemeinsam zu nutzen. In einem Maklerpool lassen sich die Geschäfte von vielen Finanzmaklern oder Versicherungsmaklern „poolen“, also bündeln. Durch den Zusammenschluss können Maklerpools sehr hohe Umsätze erreichen und bei Fondsanbietern, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften bessere Konditionen aushandeln. Die so erwirtschafteten Vorteile können durch den Maklerpool an die Mitglieder als Rendite weitergegeben werden. Die Makler können wiederum diese Vorteile mittels besserer Deckungskonzepte oder auch Beitragsnachlässen an ihre eigenen Kunden weitergeben.

Maklerpools können ihren Mitgliedern des Weiteren zusätzliche Servicedienstleistungen anbieten. Unabhängige Versicherungsmakler müssen heute mehr tun, als lediglich Kunden zu beraten. Sie müssen sich an viele Gesetze und Vorschriften halten, was einen hohen Verwaltungs- und Recherche-Aufwand bedeutet. Hierbei können sich Makler durch Maklerpools unterstützen lassen, die administrative Prozesse für ihre Mitglieder abwickeln. So lassen sich alle erforderlichen Daten, Verträge und Dokumente zu den einzelnen Versicherungen im Pool bündeln und als eine Oberfläche darstellen. Als Mitglied im Maklerpool können die Makler zu jeder Zeit auf alle Daten zugreifen. Dies gilt nicht nur für Versicherungsprodukte, sondern auch für Kredite, Fonds oder Finanz- und Bankprodukte.

 

Makler

Ein Makler ist ein Vermittler, der gewerblich für andere die Vermittlung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren, Versicherungen, Mietverhältnissen, Beförderungen oder anderen Geschäften des Handelsverkehrs übernimmt.

Der Begriff „Makler“ entstammt dem niederdeutschen Begriff „makeln“ und bedeutet in diesem Zusammenhang „Geschäfte machen“. Makler werden als Vermittler für eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages tätig. Die gesetzlichen Bestimmungen von Maklerverträgen sind in §§ 652 ff. BGB und bei Handelsmaklern in §§ 93 ff. HGB geregelt. In einem Maklervertrag wird festgehalten, dass Auftraggeber verpflichtet werden, bei Erfolg (also Abschluss eines Vertrages) einen Maklerlohn (Provision bzw. Courtage) zu zahlen. Ein Anspruch auf Maklerprovision hat der Makler nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit den Auftraggebern.

In Deutschland können Makler ihre Tätigkeit auch ohne eine berufsspezifische Qualifikation ausüben. Erforderlich ist zur Ausübung eines Maklergewerbes eine Erlaubnis nach § 34 c GewO. Wie Makler im Immobiliensektor ihre Tätigkeit auszuüben haben, gibt die MaBV Makler- und Bauträgerverordnung vor.

Unterschieden wird zwischen Nachweis- und Vermittlungsmaklern. Nachweismakler müssen die Möglichkeit zu einem Vertragsabschluss nachweisen, um für ihre Leistungen bezahlt zu werden. Er muss also eine Gelegenheit zum Abschluss des jeweiligen Vertrages herbeiführen, also beispielsweise einen Kaufinteressenten mit dem Immobilieneigentümer für Vertragsverhandlungen zusammenbringen. Vermittlungsmakler sollen den Abschluss von Hauptverträgen herbeiführen, also nicht abschlussbereite Interessen bis hin zum Abschluss des Vertrages vermitteln. Hierbei hat er in Bezug auf beide Vertragsparteien Neutralität zu wahren.

Ein Versicherungsmakler schließt mit Interessenten einen Maklerauftrag vor dem Hintergrund des benötigten Versicherungsschutzes. Er vermittelt den Abschluss von Versicherungsverträgen und übernimmt, je nach Konstellation, auch die Betreuung von Kunden und Verträgen. Im Gegensatz zum Großteil der Versicherungsvertreter ist der Versicherungsmakler unabhängig von einer Versicherungsgesellschaft. Ein Unterschied zu anderen Maklern besteht bei Versicherungsmaklern in Bezug auf die Provision, die der Makler in der Regel von den Versicherungsgesellschaften erhält.

 

Luftfahrtversicherung

Eine Luftfahrtversicherung empfiehlt sich für Charterer oder Halter von Luftfahrzeugen wie Motorflugzeugen, Segelflugzeugen, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen, Ballonen, Fallschirmen, Paraglidern und Flugmodellen sowie Drohnen. Je nach Gesellschaft und Tarif werden Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen, Luftfahrt-Kaskoversicherungen und Luftfahrt-Unfallversicherungen angeboten, die Flugschüler, Fluglehrer, Flugprüfer und Charterer absichern. Im Zuge der Versicherungserweiterung kann auch eine speziell auf die Luftfahrt zugeschnittene Unfall- und Rechtsschutzversicherung integriert werden.

Halter und Führer von Luftfahrzeugen haften genau wie andere Personenbeförderer für Sach- und Personenschäden. Durch die Regelungen der Gefährdungshaftung können Geschädigte auch ohne Vorliegen eines Verschuldens Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder geltend machen. Bei den Luftfahrtversicherungen deckt die Halterhaftpflichtversicherung die Schäden bei Dritten ab. Eine Passagierhaftpflichtversicherung reguliert Ansprüche von geschädigten Passagieren. Eine CSL Versicherung kombiniert beide Luftfahrtversicherungen im Haftpflichtbereich. Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegen auch Luftfahrzeuge einer gesetzlichen Haftpflicht-Versicherungspflicht.

 

Löschwasserschaden

Ein Löschwasserschaden kann durch eine Brandbekämpfung entstehen. Bei einem Brand löschen Feuerwehren das Feuer mit Wasser oder anderen Löschmitteln. Löschwasserschäden sind Wasserschäden, die durch das Löschwasser entstanden sind. Das Löschwasser kann sowohl die Bausubstanz als auch den Hausrat beschädigen oder zerstören. Neben der Verschmutzung durch Ruß und Rauch verursacht häufig die Brandbekämpfung mit Löschwasser oder Pulver umfangreiche Schäden.

Für die Regulierung von Löschwasserschäden kommen Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und insbesondere Feuerversicherungen in Betracht. Eine Feuerversicherung schützt Immobilieneigentümer gegen Feuerschäden durch Feuer, Explosion, Brand und Blitzschlag. Über private und gewerbliche Immobilien hinaus können auch Betriebsgrundstücke und gewerbliches Inventar versichert werden. Die Feuerversicherung reguliert auch Schäden durch Brandstiftung und übernimmt die Kosten für die Behebung unmittelbarer Schäden. Zu den ebenfalls vom Versicherungsschutz umfassten sekundären Schäden gehört die Übernahme der Kosten für den Feuerwehreinsatz, die Beseitigung von Ruß- und eben auch Löschwasserschäden.

Gewerbliche Versicherungsnehmer profitieren des Weiteren von der Kostenübernahme der Betriebskosten bei einer durch den Brand bedingten Betriebsunterbrechung.

 

Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und bezieht sich auf die Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unverschuldeten Gründen vorübergehend arbeitsunfähig sind. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in solchen Fällen weiterhin ein Einkommen erhalten und somit vor finanziellen Einbußen geschützt werden.
Grundsätzlich gilt die Lohnfortzahlungspflicht für alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Art des Arbeitsverhältnisses. Sie ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt und stellt somit ein gesetzlich verankertes Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar.

Wie funktioniert die Lohnfortzahlung?
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte. Während dieser Zeit erhalten sie ihr reguläres Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber, ohne dass sie dafür arbeiten müssen.
Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden in die Berechnung einbezogen. Allerdings gibt es hierbei eine Obergrenze, die im EFZG festgelegt ist.
Beispiel
Eine Arbeitnehmerin verdient durchschnittlich 3.000 Euro brutto im Monat. Sie wird für zwei Wochen krankgeschrieben. In diesem Zeitraum hat sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 1.500 Euro (3.000 Euro : 30 Tage x 14 Tage).

Wer zahlt die Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Dieser hat die Pflicht, das Gehalt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit weiterzuzahlen. Allerdings gibt es hierbei eine Ausnahme: Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Lohnfortzahlung.

Wann endet die Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung endet in der Regel nach sechs Wochen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger andauern, greift ab der siebten Woche das sogenannte Krankengeld. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Lohnfortzahlung über die sechs Wochen hinaus verlängert wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer Schwangerschaft länger andauert.

Was passiert bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit?
Sollte es innerhalb eines Jahres zu mehreren Arbeitsunfähigkeitszeiten kommen, werden diese in der Regel zusammengerechnet. Dies bedeutet, dass die Lohnfortzahlung für alle Zeiten zusammen nicht länger als sechs Wochen dauern darf. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, beispielsweise bei chronischen Erkrankungen oder wiederkehrenden Arbeitsunfällen.

Lieferantenkreditversicherung

Eine Lieferantenkreditversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen vor Verlusten schützt, die durch den Ausfall von Zahlungen seitens ihrer Kunden entstehen. Sie wird auch als Warenkreditversicherung oder Kreditversicherung bezeichnet und ist ein wichtiges Instrument, um das Risiko von Zahlungsausfällen im Geschäftsbereich zu minimieren.

Wie funktioniert eine Lieferantenkreditversicherung?
Die Lieferantenkreditversicherung funktioniert im Grunde genommen wie eine herkömmliche Versicherung. Das Unternehmen zahlt eine Prämie an den Versicherer und im Gegenzug übernimmt dieser das Risiko von Zahlungsausfällen durch Kunden. Im Falle eines Zahlungsausfalls erstattet der Versicherer dem Unternehmen den vereinbarten Prozentsatz des ausstehenden Betrags.

Welche Arten von Risiken werden von einer Lieferantenkreditversicherung abgedeckt?
Eine Lieferantenkreditversicherung deckt in der Regel das Risiko von Zahlungsausfällen aufgrund von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug der Kunden ab. Sie kann auch zusätzliche Risiken wie politische Unruhen oder Naturkatastrophen abdecken, je nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags.

Wer kann eine Lieferantenkreditversicherung abschließen?
Eine Lieferantenkreditversicherung kann von Unternehmen jeder Größe und Branche abgeschlossen werden, die Waren oder Dienstleistungen auf Kreditbasis anbieten. Dies kann von kleinen Einzelhändlern bis hin zu großen multinationalen Unternehmen reichen.

Welche Vorteile bietet eine Lieferantenkreditversicherung?
Eine Lieferantenkreditversicherung bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Zum einen schützt sie vor finanziellen Verlusten durch Zahlungsausfälle, was die Liquidität und Rentabilität des Unternehmens erhöht. Zum anderen kann sie auch die Bonität des Unternehmens verbessern, da es für potenzielle Kreditgeber und Geschäftspartner attraktiver wird, mit einem versicherten Unternehmen zusammenzuarbeiten.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Lieferantenkreditversicherung?
Die Kosten einer Lieferantenkreditversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe und Branche des Unternehmens, der Höhe des versicherten Betrags, dem Risikoprofil der Kunden und der gewählten Versicherungsgesellschaft. In der Regel werden die Prämien auf Basis des Umsatzes des Unternehmens berechnet und können je nach individuellen Bedingungen variieren.

Welche Schritte sind erforderlich, um eine Lieferantenkreditversicherung abzuschließen?
Um eine Lieferantenkreditversicherung abzuschließen, muss das Unternehmen zunächst einen Antrag bei einem Versicherer stellen. Dieser wird das Risikoprofil des Unternehmens analysieren und eine Prämie basierend auf den individuellen Bedingungen berechnen. Nach Abschluss des Versicherungsvertrags muss das Unternehmen regelmäßig Informationen über seine Kunden und deren Zahlungsverhalten an den Versicherer weitergeben.

Gibt es auch Nachteile bei einer Lieferantenkreditversicherung?
Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei einer Lieferantenkreditversicherung potenzielle Nachteile. Dazu gehören möglicherweise hohe Prämien, begrenzte Deckung für bestimmte Risiken und die Notwendigkeit, regelmäßig Informationen an den Versicherer weiterzugeben. Zudem kann es vorkommen, dass der Versicherer bei einem Zahlungsausfall nicht den gesamten ausstehenden Betrag erstattet, sondern nur einen Teil davon.

Zusammenfassung
Eine Lieferantenkreditversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch unbezahlte Kundenrechnungen und minimiert das Risiko von Zahlungsausfällen. Sie wird auch Warenkreditversicherung genannt und deckt Insolvenzen, Zahlungsunfähigkeit und oft weitere Risiken wie politische Unruhen ab. Unternehmen verschiedener Größen und Branchen können sie nutzen, um ihre Liquidität zu sichern und ihre Kreditwürdigkeit zu steigern. Die Kosten variieren je nach Unternehmensprofil, Kundenrisiko und Versicherer. Nachteile können hohe Prämien und eingeschränkte Deckungen sein, und Versicherer erstatten möglicherweise nicht die gesamte Forderung.

Liebhaberwert

Sachen und Gegenstände besitzen einen Sachwert, Materialwert, Substanzwert, Gebrauchswert oder Metallwert. Bei Erbstücken oder Sammlungen entwickeln Personen aufgrund von Erinnerungen, Erfahrungen oder Gefühlen persönliche Beziehungen zu diesen Sachen, wodurch der objektive Wert übertroffen wird und vom Liebhaberwert gesprochen werden kann. Lieberhaberwerte beinhalten subjektive Aspekte, die über das reine Vermögensinteresse hinausgehen. Liebhaberwerte werden durch das allgemeine Interesse bestimmt. Bei Käufern von Sammlungen gilt insbesondere die Seltenheit, der Zustand oder das Alter einer Sache als ein wichtiger Faktor bei der Bemessung des Wertes.

Bei einem Liebhaberwert handelt es sich im Bereich der Sachversicherungen um den besonderen Wert von einer Sache, der über den gewöhnlichen Wert dieser Sache hinausgeht. Sofern Gegenstände für Versicherungsnehmer und ihre Familienangehörigen einen ideellen Wert darstellen, der nicht mit Zahlen oder Geld bewertet werden kann, ist dieser in der Regel nicht versicherbar. Erstattet werden kann nur ein Sachwert oder Wiederbeschaffungswert.

Versicherungsschutz besteht nur in den Fällen, in denen Gegenstände für eine größere Personengruppe wie etwa Kunstsammler einen Liebhaberwert darstellen. Dieser kann dann als Handelswert betrachtet und versichert werden. Dieser Handels- bzw. Liebhaberwert entspricht dann dem gemeinen Wert oder Marktwert, wobei die Summenbegrenzungen in den Bedingungen zu beachten sind.

 

Leitungswasserschaden

Bei einem Leitungswasserschaden tritt unkontrolliert Wasser aus einer Leitung aus. Leitungswasserschäden können an Zuflussrohren, Abflussrohren, Heizungsrohren sowie an Anschlüssen von Waschmaschinen und Waschbecken auftreten. Oft basieren Leitungswasserschäden auf Materialfehlern, Abnutzungserscheinungen oder Frost.

Durch Leitungswasserschäden entstehen häufig Sachschäden an Gebäuden und Einrichtungen. Das bestimmungswidrig austretende Leitungswasser aus Wasserinstallationen schädigt die Bausubstanz und zerstört Sachen. Leitungswasserschäden werden von anderen Wasserschäden wie Schäden durch Regenwasser oder Löschwasser abgegrenzt. Ein Leitungswasserschaden gilt nur als solcher, wenn der Schaden aufgrund einer Leckage an einer Leitung entstanden ist.

Für die Abdeckung eines Leitungswasserschadens kommen drei Versicherungen in Betracht. Hauseigentümer mit einer Wohngebäudeversicherung profitieren von einer Abdeckung aller Schäden, die unmittelbar an der Immobilie und deren Installationen entstehen. Mieter und Eigentümer können ihr Inventar über eine Hausratversicherung vor Leitungswasserschäden schützen. In Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung, die Schäden in fremden Wohnungen absichern.

 

Leistungszusage

Bei der Leistungszusage handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge. Eine Versorgungszusage gilt als Versorgungsversprechen und rechtliche Begründung vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer.

Das Betriebsrentengesetz regelt die Zusagearten. Von einer Leistungszusage wird ausgegangen, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Leistungen aus der Altersversorgung, Invalidenversorgung oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Der Arbeitgeber muss dann die konkret benannten Leistungen auch erbringen. Welcher Aufwand zur Finanzierung dieser zugesagten Leistungen notwendig ist, ist dafür erst einmal nicht relevant. Die Leistungszusage stellt die ursprünglichste Form der Zusagen dar.

Eine beitragsorientierte Leistungszusage verspricht, eine bestimmte Versorgungsleistung an den Arbeitnehmer zu erbringen. Es handelt sich demnach nicht um eine Beitragszusage, bei der unabhängig von der Leistungshöhe ein Beitrag entrichtet werden muss. In der beitragsorientierten Leistungszusage muss dem Arbeitnehmer der Betrag mitgeteilt werden, den der Arbeitgeber zur Finanzierung von Versorgungsleistungen aufwendet. Beitragsorientierte Leistungszusagen können flexibel eingesetzt und auf eine bestimmte Zeit begrenzt werden.

Die Beitragszusage mit Mindestleistung gilt nur für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Mit dieser Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, die festgelegten Beiträge für die Finanzierung der zugesagten Leistungen zu investieren und diese anzulegen. Arbeitnehmer erhalten dann die Leistungen, die sich aus der Anlage von Kapital und den Erträgen durch Zinsen ergeben. Die Höhe der späteren Versorgung ist demnach nicht bestimmbar.

 

Leistungsverweigerung

Der Begriff der Leistungsverweigerung wird verwendet, wenn Versicherungsnehmer bei ihrer Versicherung eine Rechnung einreichen oder einen Schaden geltend machen und die Versicherungsgesellschaft nicht reguliert. Eine Leistungsverweigerung seitens der Versicherungsgesellschaft kann mehrere Gründe haben.

Eine Schadensregulierung kann zum Beispiel dann verweigert werden, wenn der zeitliche oder räumliche Geltungsbereich der Versicherung überschritten ist. Viele Versicherungen und Zusatzversicherungen treten erst nach Ablauf einer Wartezeit stufenweise in die Leistung ein. Die Leistungen einer Versicherung müssen immer auf einer nachvollziehbaren Rechtsgrundlage basieren.

Weitere Gründe für eine Leistungsverweigerung können Verletzungen im Bereich der Mitwirkungspflichten der Versicherungsnehmer oder Selbstverschulden sein.

 

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst alle Leistungen, die im Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden. Er beschreibt somit den Umfang der Risiken, die durch die Versicherung abgedeckt werden. Der Begriff umfasst dabei sowohl die Art der versicherten Risiken als auch die Höhe der Versicherungssumme und die Bedingungen, unter denen die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall leistet.

Arten des Leistungsumfangs
Der Leistungsumfang kann je nach Art der Versicherung unterschiedlich ausgestaltet sein. Im Allgemeinen lassen sich jedoch drei Arten unterscheiden:

  1. Grundlegender Leistungsumfang
    Dieser umfasst die grundlegenden Leistungen, die in jedem Versicherungsvertrag enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise die Versicherungssumme, die versicherten Risiken und die Laufzeit des Vertrags.
  2. Zusätzlicher Leistungsumfang
    Hierbei handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Versicherungsnehmers in den Vertrag aufgenommen werden können. Diese können beispielsweise eine höhere Versicherungssumme, erweiterte Deckungsumfänge oder zusätzliche Schutzbriefleistungen umfassen.
  3. Ausschlüsse
    Im Leistungsumfang werden auch Ausschlüsse festgelegt, die nicht von der Versicherung abgedeckt werden. Diese können beispielsweise bestimmte Risiken oder Schäden sein, die nicht versichert sind oder bestimmte Voraussetzungen, unter denen die Versicherung nicht leistet.

Einflussfaktoren auf den Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die es zu berücksichtigen gilt. Dazu gehören unter anderem:

  1. Versicherungsart
    Je nach Art der Versicherung, wie beispielsweise Haftpflicht-, Sach- oder Lebensversicherung, kann der Leistungsumfang unterschiedlich ausgestaltet sein.
  2. Versicherungsgesellschaft
    Jede Versicherungsgesellschaft hat ihre eigenen Tarife und Bedingungen, die sich auf den Leistungsumfang auswirken können. Daher lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um den passenden Leistungsumfang zu finden.
  3. Versicherungssumme
    Die Höhe der Versicherungssumme hat einen direkten Einfluss auf den Leistungsumfang. Je höher die Versicherungssumme, desto umfangreicher ist in der Regel auch der Schutz.
  4. Versicherte Risiken
    Auch die Art der versicherten Risiken hat einen Einfluss auf den Leistungsumfang. Je mehr Risiken abgedeckt sind, desto umfassender ist der Versicherungsschutz.

Wichtigkeit des Leistungsumfangs für Versicherungsnehmer
Der Leistungsumfang ist für Versicherungsnehmer von großer Bedeutung, da er maßgeblich für den Versicherungsschutz und somit für die Absicherung im Schadensfall verantwortlich ist. Ein umfangreicher Leistungsumfang bietet dabei mehr Sicherheit und Schutz vor finanziellen Risiken. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl einer Versicherungsgesellschaft nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang zu achten.

Kontrolle und Anpassung des Leistungsumfangs
Der Leistungsumfang sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Denn Veränderungen im persönlichen oder beruflichen Umfeld können auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Beispielsweise kann ein Umzug in eine neue Wohnung oder der Kauf eines teuren Gegenstands eine Anpassung des Leistungsumfangs erforderlich machen. Auch bei Vertragsverlängerungen oder -erneuerungen sollte der Leistungsumfang überprüft werden, um sicherzustellen, dass er den aktuellen Bedürfnissen entspricht.

Zusammenfassung
Der Leistungsumfang einer Versicherung definiert die abgedeckten Risiken, die Versicherungssumme und die Bedingungen für Leistungen im Schadensfall. Er variiert je nach Versicherungsart und kann neben Grundschutz auch zusätzliche Leistungen oder Ausschlüsse enthalten. Verschiedene Faktoren wie die Art der Versicherung und die Versicherungssumme beeinflussen den Umfang, der für den Versicherungsnehmer essenziell für den Schutz vor finanziellen Risiken ist. Es ist ratsam, den Leistungsumfang regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den aktuellen Lebensumständen zu entsprechen.

 

Leistungsort

Der Leistungsort ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz der Wohnsitz oder der Sitz der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Da es sich bei einer Versicherungsprämie um eine sogenannte "Schickschuld" handelt, müssen Versicherungsnehmer die fälligen Beiträge auf ihre Kosten oder Gebühren und auf ihr Risiko an die Versicherungsgesellschaft übermitteln. Versicherungsnehmer übernehmen dabei das Risiko von Fehlbuchungen oder vom Verlust der Prämien. Aus diesem Grund wird zur Abwicklung von Versicherungsverhältnissen in der Regel auf das Lastschriftverfahren ausgewichen, durch das die Risiken minimiert werden können. Durch das Lastschriftverfahren wird aus der Schickschuld der Versicherungsnehmer eine "Holschuld" der Versicherungsgesellschaft, die dann für den rechtzeitigen Einzug der Versicherungsprämien verantwortlich ist.

 

Leistungsfreiheit

Leistungsfreiheit bedeutet, dass eine Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht freigestellt wird. Die Leistungsfreiheit beschreibt die Situation, das die Versicherungsgesellschaft trotz eines eingetretenen Versicherungsfalls nicht zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem jeweiligen Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Die Leistungsfreiheit beruht dann meist darauf, dass der Versicherungsnehmer seine Vertragspflichten oder Obliegenheitspflichten verletzt hat. Durch diese Pflichtverletzungen hat der Versicherungsnehmer seinen vertraglich vereinbarten Leistungsanspruch verloren.

Zu den Ursachen einer Leistungsfreiheit gehören Prämienrückstände aufgrund Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung, Verletzung der Hauptleistungspflichten und Obliegenheitsverletzungen. Insbesondere Obliegenheitsverletzungen wie Alkohol im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Falschangaben können eine Leistungsfreiheit begründen. Je nach Versicherungssparte und Tarif kommt auch eine gestaffelte Leistungsfreiheit in Betracht, die eine teilweise Regulierung oder aber Kürzung des Leistungsanspruches ermöglicht.

 

Leistungsfall

In Personenversicherungen wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen oder Unfallversicherungen spricht man von einem Leistungsfall, wenn ein Ereignis eintritt, das die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung auslöst. Dies wäre bei Personenversicherungen beispielsweise bei Tod, Erleben, Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit der Fall. Wie genau ein solches den Leistungsfall begründendes Ereignis beschaffen sein muss, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Tritt ein Versicherungsfall ein, wird die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft begründet. Versicherungsfälle liegen nicht vor, wenn das Ereignis nicht geeignet ist, die Leistungspflicht hervorzurufen. Hier kommt es auf das versicherte Risiko an, da nicht jeder Versicherungsfall zu einer Leistungspflicht führt. Bei Auftreten eines Versicherungsfalls treffen Versicherungsnehmer gleichzeitig Obliegenheiten wie Anzeigepflichten, Auskunftspflichten, Rettungspflichten oder Belegpflichten.

Versicherungsnehmer müssen den Eintritt eines Versicherungsfalls unverzüglich anzeigen und Auskünfte erteilen, die zur Feststellung des Versicherungs- oder Leistungsfalles erforderlich sind.

Leistungsdauer

Der Begriff der Leistungsdauer ist insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Bei der Versicherungsdauer handelt es sich um die Dauer des Versicherungsschutzes. Um als Leistung eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss der Versicherungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten sein. Bei der Leistungsdauer handelt es sich jedoch um den Zeitraum, bis zu dem eine Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung geleistet wird. Die Leistungsdauer kann also länger sein als die Versicherungsdauer, was umgekehrt nicht gilt. Versicherungs- und Leistungsdauer können jedoch unterschiedliche Zeiträume haben. Auch die Beitragszahlungsdauer, bis zu deren Ablauf die Beiträge entrichtet werden müssen, können davon abweichen.

Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten Tarife ohne Begrenzung auf das Leistungsendalter an und zahlen eine lebenslange Rente aus. Hier gilt oft die Voraussetzung, dass die Berufsunfähigkeit bis zu einem bestimmten Alter eingetreten sein muss.

Vorsicht ist in den Fällen geboten, in denen die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer vereinbart wird. Werden Versicherungsnehmer dann nach Ablauf der Versicherungsdauer berufsunfähig, fällt dies nicht mehr unter den Versicherungsschutz. Fällt das für die Berufsunfähigkeit ursächliche Ereignis aber in die Versicherungsdauer, profitieren Versicherungsnehmer von Leistungen bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Aus diesen Gründen wird immer empfohlen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so abzuschließen, dass sie in Bezug auf die Leistungen mindestens nahtlos in die gesetzliche Altersrente übergeht.

 

Leistungsausschluss

Bei einem Leistungsausschluss werden seitens der Versicherungsgesellschaft Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Leistungsausschlüsse kommen insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung vor. Hier kann die Versicherung bei bestimmten Vorerkrankungen Leistungsausschlüsse vereinbaren, um später nicht für diese (ausgeschlossenen) Leistungen aufkommen zu müssen.

Geregelt wird ein Leistungsausschluss im Bereich der PKV durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Musterbedingungen, Tarifbedingungen und Tarife. Bestimmte Leistungen werden durch den Leistungsausschluss vom Versicherungsschutz ausgenommen. Haben Versicherungsnehmer vor Beginn des Versicherungsverhältnisses bereits gesundheitliche Probleme, wird die Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag verlangen. Dieser wird zum Normaltarif hinzugerechnet. Kann ein erhöhtes Gesundheitsrisiko nicht durch einen Risikozuschlag abgedeckt werden, wird in der Regel ein Leistungsausschluss vereinbart. Durch den Leistungsausschluss werden dann die Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen, die mit der bereits vorhandenen Vorerkrankung zusammenhängen. Zu Leistungsausschlüssen kann es auch kommen, wenn in absehbarer Zeit Schwangerschaften oder Operationen wahrscheinlich oder bereits geplant sind. Ist ein Krankheitsrisiko trotz Vereinbarung eines Risikozuschlags oder Leistungsausschlusses zu hoch, kann die Versicherung den Antrag auf PKV in seltenen Fällen auch komplett ablehnen.

Es gibt jedoch auch Leistungsausschlüsse, die für alle Versicherungsnehmer gelten. Diese werden in den Versicherungsbedingungen geregelt. Private Krankenversicherungen erklären regelmäßig Leistungsausschlüsse für die Folgen von Kriegsereignissen oder vorsätzlich herbeigeführte Unfälle und Krankheiten. Überschreiten Heilbehandlungen oder medizinische Maßnahmen das notwendige Maß, dürfen private Krankenversicherungen die Leistungen kürzen.

Leistungsausschlüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung werden in § 52 SGB V geregelt. Hier gilt, dass Versicherungsnehmer sich an den Kosten beteiligen müssen, wenn sie durch vorsätzliches Selbstverschulden krank geworden sind. Auch dann, wenn eine Erkrankung durch eine Tätowierung, ein Piercing oder eine andere medizinisch nicht indizierte und der Ästhetik dienende Operation hervorgerufen wurde, können Versicherungsnehmer an den Krankheitskosten beteiligt werden.

 

Leistungsart

Der Begriff der Leistungsart bezeichnet die Bandbreite der verschiedenen Leistungen im Versicherungsbereich Rechtsschutz. Rechtsschutzversicherungen bieten in der Regel Rechtsschutz in den Bereichen Arbeit, Beratungen, Disziplinarverfahren, Standesrecht, Ordnungswidrigkeiten, Vertragsrecht, Sachenrecht, Schadensersatz, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafverfahren, Verwaltungssachen, Wohnungsangelegenheiten, Grundstücksrecht, Opferentschädigung, Betreuungsverfahren und Daten-Rechtsschutz an.

Der Umfang dieser Leistungsarten ist entsprechend variabel. Im Normalfall bieten Versicherungsgesellschaften ihrem Versicherungsnehmer im Arbeits-Rechtsschutz die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten an, sofern der arbeitsrechtliche Rechtsstreit Erfolg verspricht. Unter den Beratungs-Rechtsschutz fallen die Kosten der Erstberatung beim Rechtsanwalt, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Für Beamte und Freiberufler, die einer Kammer angehören, wird der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz empfohlen, bei dem die Versicherung die Kosten für die rechtliche Interessenwahrnehmung trägt. Bei Widersprüchen und Verfahren gegen Bußgeldbescheide hilft hingegen der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, während ein Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz für zivilrechtliche Verfahren zuständig ist. Im Zivilrecht kommt es oft zu Streitigkeiten über Verträge und Rechte, was Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Diese Verfahren dauern nicht nur lange, sondern kosten auch viel Geld, weshalb insbesondere im gewerblichen Bereich oft der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfohlen wird.

Zu den Leistungsarten für bestimmte Lebenssituationen zählt der Sozial-Rechtsschutz, der Streitigkeiten in Bezug auf die Sozialversicherung absichert. Steuerliche Konflikte deckt der Steuer-Rechtsschutz ab und wie beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz kann der Straf-Rechtsschutz die Kosten für Strafverfahren auffangen. Dies kann sowohl für Anklagen durch die Strafbehörden als auch für Nebenklagen im eigentlichen Strafverfahren gelten. Unter den Verwaltungs-Rechtsschutz fallen Streitigkeiten mit verwaltenden Behörden und Konflikte rund um Haus oder Wohnung werden vom Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz umfasst. Ein Opfer-Rechtsschutz ist interessant für Menschen, die einem höheren Gefahrenpotenzial ausgesetzt sind und für Betreuer bzw. betreute Menschen kann der Betreuungs-Rechtsschutz etwas mehr Sicherheit bieten. Letztendlich geht das moderne Zeitalter mit zahlreichen Streitigkeiten rund um wichtige Daten einher. Um beispielsweise Hacker-Angriffe und entsprechende Schäden abzuwehren bzw. geltend zu machen, halten Rechtsschutzversicherungen auch den Daten-Rechtsschutz als Leistungsart bereit.

 

Leistungsanpassung

Der Begriff der Leistungsanpassung kommt sowohl in der Elektrotechnik als auch im versicherungstechnischen Bereich vor. Bei zahlreichen Versicherungen finden Leistungsanpassungen statt. Dies bedeutet, dass die im Schadensfall fällig werdende Leistung der Versicherung pro Jahr nach oben angepasst wird, um die aktuelle Kaufkraft beibehalten zu können. Eine Leistungsanpassung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern wird von einer vertraglichen Festlegung abhängig gemacht. Gleichzeitig mit der Leistungsanpassung werden auch die Beiträge angehoben.

Besonders häufig kommen Leistungsanpassungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen vor. Die Versicherungen bieten generell ein breit gefächertes Spektrum an Leistungen an, aus dem sich Versicherungsnehmer das für sie passende Angebot auswählen können. Die Tarifkalkulation erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten und der Marktsituation im Gesundheitswesen. Und da sich diese Werte im Laufe der Zeit ändern können, variieren naturgemäß auch die Kosten. Steigen die Kosten für Medizin und Gesundheit, dann nehmen die Versicherungsgesellschaften eine Leistungsanpassung vor. Dadurch werden die Beiträge an die aktuellen Marktkonditionen angepasst. Bei einer Leistungsanpassung durch die Versicherungsgesellschaft tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Versicherungsnehmer können dann zu einer anderen Versicherung wechseln.

Bei Kfz-Versicherungen kann es bei Umzügen der Versicherungsnehmer zu Änderungen in den Regionalklassen kommen. Auch hier wird eine Leistungsanpassung erforderlich, die jedoch die Versicherungsnehmer nicht zur außerordentlichen Kündigung und einem Versicherungswechsel berechtigt. Steigen Beiträge jedoch ohne Leistungsanpassung, gilt auch bei Kfz-Versicherungen das Sonderkündigungsrecht.

 

 

Leistungen

Wenn im versicherungstechnischen Bereich von Leistungen die Rede ist, sind in der Regel die Versicherungsleistungen damit gemeint. Bei diesen Leistungen handelt es sich um die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen, die die Versicherungsgesellschaften gegenüber ihren Versicherungsnehmern zu erbringen haben. Voraussetzung hierfür ist ein Versicherungsfall, also ein bestimmtes und vertraglich festgelegtes Ereignis. Ob ein Versicherungsfall vorliegt, prüft die Versicherungsgesellschaft im Rahmen ihrer Leistungsprüfung.

Häufig werden die Leistungen von Versicherungsgesellschaften so vereinbart, dass sie Schäden abgelten. So erstattet zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden, die der Versicherungsnehmer bei Dritten im Rahmen eines Unfalls verursacht hat. Bei Lebensversicherungen beziehen sich die Leistungen hingegen auf die versicherte Person selbst. Bei der Todesfallleistung zahlt die Versicherungsgesellschaft beim Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme an die begünstigte Person aus. Bei Kapitallebensversicherungen wird die Versicherungssumme nebst Überschussanteilen als Leistung fällig, wenn das Ablaufdatum der Versicherung erreicht wurde.

Letztendlich sollten die Leistungen bei jeder Versicherung genau geprüft und verglichen werden. Viele Portale bieten Vergleiche von Tarifen, Gesellschaften, Beiträgen und Leistungen an.

 

Leichte Fahrlässigkeit

Unter den Begriff der Fahrlässigkeit fallen Handlungen, bei denen für die individuelle Situation objektiv notwendige Vorsicht oder Sorgfalt nicht aufgebracht worden ist. Ob bei der Verursachung eines Schadens ein fahrlässiges Verhalten vorgelegen hat oder eben nicht, ist ausschlaggebend für die Kostenübernahme des entstandenen Schadens durch die Versicherungsgesellschaft.

Nach § 276 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handelt derjenige fahrlässig, der die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dies bedeutet, dass jeder genau die Vorsicht und Sorgfalt aufbringen muss, die in einer bestimmten Situation notwendig ist. Als fahrlässig wird ein Verhalten eingestuft, wenn bereits im Vorhinein die Folgen des sorglosen Verhaltens als vermeidbar oder absehbar eingestuft werden können. Jeder Mensch hat sich also so zu verhalten, dass keinerlei negative Folgen erwartet werden müssen. Geschieht dies nicht, kann von einer fahrlässigen Handlung ausgegangen werden.

Im Bereich der Versicherungen geht es vor dem Hintergrund der Fahrlässigkeit um Schäden, die jemand nicht beabsichtigt, aber dennoch durch sein Verhalten begünstigt und damit verursacht hat. Im Falle der Fahrlässigkeit kann es dazu kommen, dass eine Versicherung einen Schaden nur teilweise reguliert oder gar nicht für den Schaden aufkommt.

Die Fahrlässigkeit grenzt sich zum Vorsatz darin ab, dass bei ihr der Schaden nicht das Ziel der Handlungen war. Bei Fahrlässigkeit wird die Schadensentstehung billigend in Kauf genommen, während Vorsatz die Schädigung zum Ziel hat. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden nicht von Versicherungen ausgeglichen. Wird jemand allerdings durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschädigt,so hat der Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz.

Unterschieden wird bei der Fahrlässigkeit zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Diese Unterscheidung ist ausschlaggebend dafür, ob der Schaden von einer Versicherung übernommen wird. Die leichte Fahrlässigkeit basiert häufig auf einer spontanen Unaufmerksamkeit. Grob fahrlässig handelt derjenige, der durch bewusstes Vernachlässigen seiner Sorgfaltspflichten einen Schaden verursacht.

Private Haftpflichtversicherungen kommen in der Regel für Schäden auf, die auf leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit basieren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss Schäden ausgleichen, die Versicherungsnehmer bei Dritten verursachen. Zunächst geschieht dies unabhängig von leichter oder grober Fahrlässigkeit. Kommt im Nachhinein heraus, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung ihn in Regress nehmen.

 

Leibrente

Nach deutschem Recht handelt es sich bei einer Leibrente um eine wiederkehrende Zahlung, also Rente, die bis zum Tod des Empfängers oder einem bestimmten Ereignis gezahlt wird. Eine Leibrente ist demnach ein gleichbleibender Bezug auf Lebenszeit. Zu den privaten Leibrenten gehören beispielsweise die gesetzlichen Altersrenten. 

Aber auch im Bereich der Immobilien treten Leibrenten auf. Bei der Immobilien-Leibrente verkauft der Eigentümer die von ihm selbst genutzte Immobilie, um seine Einkünfte aufzubessern und sein Erbe zu schmälern. Der Erwerber bezahlt dafür jedoch keinen Kaufpreis, sondern gleicht die Veräußerung durch eine monatliche Rente an den Verkäufer und ein lebenslanges Wohnrecht aus. Manchmal wird bei dieser Leibrente auch eine Einmalzahlung mit einer niedrigeren Rente kombiniert. Die Höhe der Leibrente hängt vom Immobilienwert und dem Alter des Verkäufers ab. Gängig ist ein Mindestalter von 70 Jahren.
Bei der Immobilien-Leibrente profitieren Verkäufer von der monatlichen Rente und der Tatsache, weiterhin dank des lebenslangen Wohnrechts in der gewohnten Umgebung verbleiben zu können. Vereinbart werden kann eine gleichbleibend hohe Leibrente, die lebenslang oder auch zeitlich befristet gezahlt wird. Auch Einmalzahlungen oder Kombinationen sind möglich. In der Regel kann der alte Eigentümer nach dem Verkauf auf Leibrente in seiner alten Immobilie wohnen bleiben, muss jedoch wie ein Mieter für Betriebs- und Nebenkosten aufkommen. Immobiliengeschäfte auf Leibrenten-Basis werden auch Immobilienverrentung genannt und notariell beurkundet. Sowohl die Leibrente als auch das Wohnrecht werden im Grundbuch vermerkt und dadurch dinglich gesichert.
Die Immobilien-Leibrente kommt insbesondere für ältere Eigentümer ohne Kinder oder andere Erben in Betracht. Sie können ihre Finanzen aufbessern, ohne auf das Eigenheim verzichten zu müssen. Sofern die Immobilie nicht vererbt werden soll, kann diese Form der Leibrente eine interessante Alternative zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten darstellen.
Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/verkauf-verrentung-immobilie

 

Legalzession

Mit einer Legalzession oder "cessio legis" wird der Übergang einer fremden Forderung kraft Gesetzes beschrieben. Bei Versicherungen ist es üblich, dass eine Legalzession für die versicherte Person als Sicherheit in schwerwiegenden und bedeutsamen Fällen genutzt werden kann. Versicherungen sichern ihre Versicherungsnehmer durch Legalzessionen ab. Zusätzlich können Versicherungsgesellschaft ihre Versicherungsnehmer auch durch eine Haftungsübernahme schützen. In diesen Fällen übernimmt die Gesellschaft die Haftung mit einem hohen Geldwert, die eigentlich den Versicherungsnehmer treffen würde.

Da sich Versicherungsgesellschaften aber auch selbst mittels bestimmter Richtlinien absichern müssen, wird auch hier in vielen Fällen eine Legalzession genutzt. Durch die Legalzession haftet die Versicherung für eine Schuld, für die andere verantwortlich sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Versicherungsgesellschaften die Schadensersatzforderungen ihrer Versicherungsnehmer übernehmen. Liegt jedoch eine Vertragsverletzung vor, muss die Haftung selbst übernommen werden. Wird zum Beispiel ein Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt, so muss die Kfz-Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.

Die Legalzession ist in § 67 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Danach gehen die Ansprüche auf Schadensersatz von Versicherten, ausgehend von geschädigten Dritten, auf die Versicherungsgesellschaft über. Die Versicherungsgesellschaft ist dann verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Schaden inklusive Kosten zu übernehmen. Im Nachhinein kann die Versicherungsgesellschaft jedoch den Versicherungsfall überprüfen und potenzielle Regressansprüche geltend machen. Dies ist jedoch selten und kommt dann vor, wenn Versicherungsnehmer grobe Fehler gemacht haben.

 

Synonyme - cessio legis
Lebensversicherung

Lebensversicherungen sind Verträge zwischen einer Versicherungsgesellschaft und einer Privatperson, die im Falle des Todes oder der Invalidität des Versicherungsnehmers eine finanzielle Absicherung bieten. Sie gehören zu den wichtigsten Versicherungsformen und dienen in erster Linie der Vorsorge für den Todesfall.

Welche Arten von Lebensversicherungen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen, die je nach Bedarf und Lebenssituation des Versicherungsnehmers ausgewählt werden können. Die gängigsten Arten sind die Risikolebensversicherung, die Kapitallebensversicherung, die fondsgebundene Lebensversicherung und die private Rentenversicherung.

  • Was ist eine Risikolebensversicherung?
    Die Risikolebensversicherung ist die einfachste Form der Lebensversicherung und dient ausschließlich dem Todesfallschutz. Sie zahlt im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Diese Versicherungsform eignet sich besonders für Familien, die im Falle des Todes des Hauptverdieners finanziell abgesichert sein möchten.

  • Was ist eine Kapitallebensversicherung?
    Bei der Kapitallebensversicherung wird neben dem Todesfallschutz auch eine Kapitalbildung angestrebt. Hierbei wird ein Teil der Beiträge in einen Sparanteil investiert, der zum Ende der Versicherungslaufzeit oder bei Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird. Diese Versicherungsform eignet sich für Personen, die langfristig Vermögen aufbauen möchten und gleichzeitig ihre Familie absichern wollen.

  • Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?
    Die fondsgebundene Lebensversicherung kombiniert den Todesfallschutz mit einer Anlage in Investmentfonds. Die Beiträge werden hierbei in ausgewählte Fonds investiert, wodurch eine höhere Rendite als bei herkömmlichen Lebensversicherungen erzielt werden kann. Allerdings ist diese Versicherungsform auch mit einem höheren Risiko verbunden, da die Rendite von der Entwicklung der Fonds abhängig ist.

  • Was ist eine private Rentenversicherung?
    Die private Rentenversicherung dient der Altersvorsorge und zahlt eine lebenslange Rente aus. Hierbei werden während der Ansparphase Beiträge eingezahlt, die dann im Rentenalter als monatliche Rente ausgezahlt werden. Die Rentenversicherung kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden, z.B. als klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder als Sofortrente.

Neben den genannten Hauptarten gibt es noch weitere spezielle Formen von Lebensversicherungen, die je nach Bedarf und individueller Situation des Versicherungsnehmers sinnvoll sein können. Dazu zählen z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung (Versicherung bei schweren Krankheiten) oder die Risikoversicherung mit Beitragsrückgewähr.

Welche Leistungen bieten Lebensversicherungen?
Die Leistungen einer Lebensversicherung können je nach Vertrag und Versicherungsgesellschaft variieren. In der Regel umfassen sie jedoch den Todesfallschutz, bei dem im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers eine vorab vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Zusätzlich bieten viele Lebensversicherungen auch eine Invaliditätsabsicherung an, bei der im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers eine Rente oder Einmalzahlung gezahlt wird. Bei Kapitallebensversicherungen ist zudem die Auszahlung des angesparten Kapitals am Ende der Vertragslaufzeit Teil der Leistungen.

Wer kann eine Lebensversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann jeder eine Lebensversicherung abschließen, der eine ausreichende Bonität und Gesundheit vorweisen kann. Die Versicherungsgesellschaften prüfen vor Abschluss eines Vertrags in der Regel die Gesundheits- und Risikosituation des potenziellen Versicherungsnehmers. Je nach Alter und Gesundheitszustand kann es zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen bestimmter Erkrankungen kommen. Auch Raucher müssen in der Regel höhere Beiträge zahlen, da das Rauchen als Risikofaktor für diverse Krankheiten gilt.

Welche Vorteile bieten Lebensversicherungen?
Der größte Vorteil von Lebensversicherungen ist die finanzielle Absicherung im Todesfall oder bei Invalidität. Sie bieten somit eine wichtige Vorsorge für die Hinterbliebenen und können im Ernstfall eine große finanzielle Belastung abfedern. Zudem können Lebensversicherungen auch als Teil der Altersvorsorge dienen, da bei Kapitallebensversicherungen am Ende der Vertragslaufzeit eine Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgt. Auch steuerliche Vorteile können bei bestimmten Versicherungen und Verträgen möglich sein.

Welche Nachteile gibt es bei Lebensversicherungen?
Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei Lebensversicherungen einige Nachteile zu beachten. Zum einen sind die Beiträge in der Regel höher als bei anderen Versicherungen, da sie eine langfristige finanzielle Absicherung bieten. Zudem kann es bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags zu Verlusten kommen, da die Versicherungsgesellschaften in der Regel hohe Stornogebühren erheben. Auch die Verzinsung des angesparten Kapitals kann je nach Marktlage und Vertragsbedingungen niedrig ausfallen.

Zusammenfassung
Lebensversicherungen sind wichtige Vorsorgeverträge, die finanzielle Sicherheit im Todesfall oder bei Invalidität bieten. Es gibt verschiedene Arten wie Risiko-, Kapital-, fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die je nach Bedarf und Situation ausgewählt werden. Während Risikolebensversicherungen nur Todesfallschutz bieten, ermöglichen Kapitallebensversicherungen zusätzlich den Vermögensaufbau und Rentenversicherungen dienen der Altersvorsorge. Lebensversicherungen stehen grundsätzlich jedem mit ausreichender Bonität und Gesundheit offen und bieten neben der finanziellen Absicherung teilweise auch steuerliche Vorteile. Allerdings können hohe Beiträge und Verluste bei vorzeitiger Vertragskündigung als Nachteile betrachtet werden.

Synonyme - Lebensversicherungen
Lebenslange Rente

Eine lebenslange Rente wird nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von der privaten Rentenversicherung gezahlt. Rentenversicherungen sichern ihre Versicherungsnehmer durch die Zahlung einer lebenslangen Rente für den Erlebensfall ab. Diese Rente wird bis unabhängig vom Alter bis zum Tod ausgezahlt.

Da in vielen Fällen die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um das Alter im gewohnten Lebensstandard zu verbringen, dient eine private Rentenversicherung der Altersvorsorge. Eine private Rentenversicherung bietet ihren Versicherungsnehmern garantierte Leistungen im Alter an. Diese können in Form einer lebenslangen Rente, die monatlich ausgezahlt wird, oder aber im Rahmen des Kapitalwahlrechts als einmalige Kapitalzahlung ausgewählt werden. Das angesparte Kapital für die Leistungen setzt sich aus den eingezahlten Prämien, einem garantierten Zinssatz sowie den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherungsgesellschaft zusammen. Der jeweilige Zinssatz gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.

Rentenversicherungen können zusätzlich um Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- oder Pflegerenten-Zusatzversicherungen erweitert werden. Durch eine private Rentenversicherung kann je nach Tarif und Vertrag nicht nur eine garantierte lebenslange Rente erzielt, sondern auf Wunsch auch eine Angehörigen-Versorgung durch Todesfallleistungen vereinbart werden. Sehr verbreitet ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, bei der durch regelmäßige Zahlungen und manchmal auch Einmalzahlungen das Kapital aufgebaut wird. Vereinbart werden kann auch ein Kapitalwahlrecht. In diesen Fällen wird statt der lebenslangen Rente am Ende der Sparphase einmalig Kapital ausgezahlt. 

Die garantierte lebenslange Rente der Rentenversicherung macht die Altersvorsorge kalkulierbar. Durch die lebenslangen Zahlungen wird das Risiko des frühzeitigen Kapitalverbrauchs ausgeschlossen. In erster Linie dient die Rentenversicherung der Altersvorsorge der Versicherten selbst. Eine Hinterbliebenenversorgung kann gesondert vereinbart werden. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung dient eine Lebensversicherung dem kalkulierbaren Vermögensaufbau sowie der Angehörigen bereits vor Eintritt in das Rentenalter.

Bei den lebenslangen Renten der Rentenversicherung kann auch eine Sofortrente vereinbart werden, die unmittelbar nach Vertragsschluss ausgezahlt wird und deshalb besonders für ältere Menschen interessant ist. Hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass der entsprechende Beitrag auf einmal eingezahlt wird, der naturgemäß die Höhe der lebenslangen Rente beeinflusst. Häufig wird hier auf Ablaufleistungen aus einer Lebensversicherung oder Gelder aus einer Erbschaft zurückgegriffen.

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wird der Sparanteil der Prämie in Fond angelegt, die Versicherungsnehmer häufig selbst auswählen dürfen und fortan daran beteiligt sind. Hieraus entstehen Chancen und Risiken aus Kursgewinnen und -verlusten.

 

Lebenserwartung

In Bezug auf Versicherungen handelt es sich bei der Lebenserwartung um eine versicherungsmathematische Rechengröße. Anhand der Lebenserwartung werden Tarife und Leistungen mit Hilfe von Statistiken berechnet. Insbesondere im Bereich der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wird auf Basis der Lebenserwartung kalkuliert.

Private Rentenversicherungen gewähren ihren Versicherungsnehmern lebenslange Renten. Deshalb müssen die Versicherungsgesellschaften auch mit Weitsicht kalkulieren. Je älter die Versicherungsnehmer werden, desto länger müssen naturgemäß auch die Renten ausgezahlt werden. Hierfür muss ausreichend Kapital vorhanden sein, um garantierte Leistungen erfüllen zu können. Für die Kalkulation von Rentenversicherungen ist daher die statistische Lebenserwartung ein wichtiges Kriterium.

Bei Risikolebensversicherungen wird häufig auch die sozioökonomische Stellung eines Versicherungsnehmers in Bezug auf Sterblichkeit und Lebenserwartung berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Menschen mit einer höheren Schul- oder Ausbildung einen günstigeren Versicherungsschutz erhalten können, weil dies eine Grundlage für ein risikoärmeres Leben sein könnte. Im Bereich der Rentenversicherung wird diese Kalkulation der Lebenserwartung jedoch nicht verwendet, da hier Versicherungsnehmern mit einer höherwertigen Ausbildung nicht einfach die Rente gekürzt werden kann, weil sie nach den Statistiken länger leben. Bei Risikolebensversicherung spielt insbesondere die Sterblichkeit im mittleren Alter eine Rolle, während bei der Rentenversicherung die gesamte Lebenserwartung abgeschätzt werden muss.

Um die Lebenserwartung in Versicherungsverträgen berücksichtigen zu können, greifen Versicherungsgesellschaften auf verschiedene Statistiken und Sterbetafeln zurück. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Daten zur Bevölkerungssterblichkeit. Bei Lebens- und Rentenversicherungen dient hingegen die Rentensterbetafel der DAV (Deutsche Aktuarvereinigung) aus dem Jahr 2004 als Anhaltspunkt. Diese enthält Beobachtungen zur Bevölkerungssterblichkeit, Daten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Angaben des Statistischen Bundesamts sowie Erfahrungswerte der Versicherungsgesellschaften und verdeutlicht, dass die Menschen im Vergleich zu früher länger leben.  Des Weiteren kann aus der Rentensterbetafel der Rückschluss gezogen werden, dass Frauen in der Regel länger leben als Männer und auch Menschen mit höherer Ausbildung, höherem Einkommen und mit privater Rentenversicherung länger leben als andere Bevölkerungsgruppen. Bei den Statistiken zur Lebenserwartung werden zur Sicherheit gewisse Schwankungen berücksichtigt.

Sterbetafeln geben demnach preis, wann und mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Mensch in einem bestimmten Alter versterben wird. Sterbetafeln differenzieren nach Geschlecht und Alter. Unterschieden wird in Periodensterbetafeln, die Sterblichkeitsverhältnisse der Bevölkerung zu bestimmten Zeitpunkten betrachten. Bei Generationensterbetafeln wird hingegen der Sterblichkeitsverlauf von ganzen Geburtsjahrgängen gelistet. Werden beide Tafeln bei Rentenversicherungen synonym verwendet, müssen zusätzlich auch die Sterblichkeitsverhältnisse in der Zukunft berücksichtigt werden. Dies, zumal die Versicherungsgesellschaften die Verträge so auslegen müssen, dass sie auch die Lebenserwartung in 40 oder 50 Jahren noch einkalkulieren. Deshalb werden aktuelle Trends wie der medizinische Fortschritt oder die gesunde Lebensweise und der steigende Wohlstand, was alles die Lebenserwartung erhöhen kann, in der Kalkulation berücksichtigt.

 

Laufzeitrabatt

Viele Versicherungsgesellschaft schließen mit ihren Versicherungsnehmern Verträge mit einer längeren Laufzeit ab; beispielsweise über drei, fünf oder sogar zehn Jahre. Für diese lange Vertragsbindung wird häufig ein Laufzeitrabatt gewährt, der auch Treuebonus oder Dauerrabatt genannt wird.

Laufzeitrabatte werden vor allem bei Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen,  Hausratversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen gewährt. Die Höhe eines Laufzeitrabattes richtet sich nach der jeweiligen Versicherungssparte, der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif. Durchschnittlich kann von einem Laufzeitrabatt zwischen 5 % bis 10 % der jeweiligen Jahres-Nettoprämie ausgegangen werden.

Zu beachten ist bei einem Versicherungsvertrag mit Laufzeitrabatt, welche Kündigungsfristen gelten und ob der Laufzeitrabatt im Falle einer vorzeitigen Kündigung von der Versicherungsgesellschaft zurückverlangt werden kann.

 

Laufzeit

Wenn im Versicherungsbereich von der Laufzeit gesprochen wird, ist damit in der Regel die Vertragslaufzeit, Versicherungsdauer, Vertragsdauer oder Versicherungsperiode gemeint. Bei dieser Laufzeit handelt es sich also um den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbart worden ist. Die Laufzeit als zeitliche Dauer eines Versicherungsverhältnisses ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Versicherungsschein.

Viele Versicherungen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Gängig sind jedoch auch Laufzeiten von drei, fünf und mehr Jahren. Der Gesetzgeber sieht keine Höchstlaufzeiten vor. Kündigen Versicherungsnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist vor dem Ablauf der Laufzeit, verlängert sich in vielen Fällen der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr oder eine bestimmte Dauer. Entsprechende Verlängerungsklauseln sind gem. § 11 I VVG zulässig. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist in vielen Versicherungsverträgen drei Monate. Hier sollte jedoch in den Versicherungsunterlagen nachgesehen werden, da auch anderweitige Fristen gelten können.

Außerordentliches Kündigungsrecht

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht beispielsweise nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung. Die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung können ebenfalls den Versicherungsdokumenten entnommen werden. In Bezug auf die Laufzeit und die Kündigung des Versicherungsverhältnisses können Sonderregelungen gelten. Dies gilt insbesondere für Kfz-Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Krankenversicherungen.

Siehe auch: perfektversichert.de/beratung/kuendigungsfristen-versicherungen.html

 

Synonyme - Versicherungsdauer, Versicherungsperiode, Vertragsdauer
Lastschriftverfahren

Das Lastschriftverfahren ermöglicht es Bankkunden, regelmäßig oder unregelmäßig fällige Zahlungen wie beispielsweise Versicherungsbeiträge im automatisierten Verfahren vom Konto abbuchen zu lassen. Mittels Lastschrift zu bezahlen ist beliebt, bequem und gilt als sicher. Viele Unternehmen und Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Zahlung per Lastschriftverfahren an. Einige sind sogar berechtigt, die Durchführung des Lastschriftverfahrens zu verlangen. 

Aktuell existieren Lastschriftverfahren in zwei Varianten; als SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift. SEPA ist hierbei die Abkürzung für Single Euro Payments Area, was mit einheitlichem Euro-Zahlungsverkehrsraum übersetzt werden kann. Zu diesem Verkehrsraum zählen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen, Monaco, Island, die Schweiz und einige zu Frankreich gehörende, außereuropäische Gebiete. Vor dem SEPA-Verfahren gab es in Deutschland das Lastschriftverfahren mittels Einzugsermächtigung sowie das Abbuchungsverfahren. Bei Einführung des SEPA-Verfahrens wurden bereits erteilte Einzugsermächtigungen automatisch in ein SEPA-Lastschriftverfahren umgewandelt. Bei den Abbuchungsverfahren musste jeweils ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Durch ein Lastschriftmandat ermächtigt ein Bankkunde seinen Vertragspartner, also etwa die Versicherung oder den Stromanbieter, die vereinbarten Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen. Bei Lastschriften im SEPA-Verfahren gibt der Kunde eine ausdrückliche Erklärung ab, mit der er gleichzeitig den Vertragspartner zum Einzug als auch die Bank zur entsprechenden Buchung ermächtigt und beauftragt. Hierdurch sollen ungenehmigte Lastschriftbuchungen ausgeschlossen werden.

 

Landkaskoversicherung

Eine Landkaskoversicherung versichert Landfahrzeuge und Spezialfahrzeuge, die nicht über eine Kfz-Kaskoversicherung oder eine Maschinenversicherung abgesichert werden können. Hierzu zählen beispielsweise Waggons von Eisenbahnen oder Karussells, Riesenräder, Achterbahnen und andere Fahrzeuge für Jahrmärkte und Kirmes-Veranstaltungen, die unter die Schaustellerrisiken fallen.

Die Landkaskoversicherung fällt in den Bereich der Transportversicherung und sichert Schienenfahrzeuge sowie Anhänger ohne eigenen Antrieb ab. Die versicherten Fahrzeuge bzw. Anhänger werden in der Regel gegen Zusammenstöße, Entgleisungen, Brände, Blitzschläge, Explosionen, Erdbeben, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Abhandenkommen, Unterschlagung, Einsturz von Lagergebäuden sowie mut- und böswillige Beschädigungen durch Dritte abgesichert.

Durch den Abschluss einer Landkaskoversicherung werden die versicherten Fahrzeuge vor den finanziellen Folgen im Zusammenhang mit den versicherten Schäden geschützt. Der Versicherungsschutz erfolgt regelmäßig auf der Grundlage der DTV-Güterversicherungsbedingungen und der Besonderen Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material. Besondere Bedingungen und Klauseln können jedoch auch individuell vereinbart werden.

 

Kurbeihilfe

Eine Kurbeihilfe kann im Rahmen eines Versicherungsvertrages über eine private Unfallversicherung vereinbart werden. Die Kurbeihilfe bietet dann Versicherungsschutz bei Aufenthalten in einer Kur, sofern Versicherungsnehmer diese wegen eines Unfalls bzw. durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschäden sowie Folgen wahrnehmen muss. Geleistet wird die Kurbeihilfe dann, wenn die Kur mindestens drei Wochen andauert, ärztlich verordnet wurde und innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet. Die Kurbeihilfe ist in ihrer Höhe begrenzt auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.

Als Zusatzbaustein der privaten Unfallversicherung muss die Kurbeihilfe bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Dies geschieht unter Vorlage des ärztlichen Attestes, das die Notwendigkeit einer Kur begründet. Alle über die Kurbeihilfe hinaus entstehenden Kosten müssen Versicherungsnehmer selbst tragen.

 

Kunstversicherung

Bei einer Kunstversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung aus der Gruppe der Sachversicherungen, die Gemälde, Bilder, Fotografien, Sammlungen, Skulpturen, Pelze, Schmuck und Antiquitäten versichert. Die Kunstversicherung wird dann genutzt, wenn die Hausratversicherung nicht ausreicht, damit verbundene Risiken in ihrer Höhe und in ihrem Umfang abzudecken. Deshalb wird die Kunstversicherung auch als eine Kombination aus Haushalts- und Transportversicherung betrachtet.

Versichert werden die eigentlichen Kunstgegenstände sowie dazugehörige Rahmen, Gläser, Aufhängevorrichtungen, Vitrinen und Sockel. Kunstversicherungen versichern in der Regel durch Allgefahrendeckung gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust und als Folge von Gefahren, denen die versicherten Kunstgegenstände ausgesetzt werden könnten. Eine Leistungsbegrenzung kann durch Ausschlüsse erfolgen.

Im Schadenfall werden die Kosten für Aufräumarbeiten, Bewegungskosten, Schutzkosten, Transportkosten, Lagerkosten, Restaurierungskosten sowie Kosten für die Schadensabwehr bzw. Schadensminimierung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten Kunstversicherungen als Geschäftsversicherung an, um Ausstellungen, Museen, Galerien, Kunsthandlungen oder Sammlungen im Rahmen der Sachversicherung abzusichern. Besonders hohe Risiken werden dann über eine Rückversicherung abgedeckt.

 

Kündigungsrecht

Bei nahezu jedem Vertrag haben die Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Das Kündigungsrecht steht auch den Parteien im Versicherungsbereich zu, also sowohl dem Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsgesellschaft.

Für einige Versicherungssparten gelten besondere Regelungen zur Kündigung, zum Beispiel bei Lebensversicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Kfz-Versicherungen. Bei einem Verkauf und der Abmeldung eines Fahrzeuges endet die Kfz-Versicherung automatisch. Beim Umzug und der Zusammenlegung von zwei Haushalten kann die jeweils jüngere Hausratversicherung außerordentlich gekündigt werden. In welchen Fällen Kündigungen möglich sind und wie bzw. wann diese erfolgen müssen, ergibt sich aus den Versicherungsunterlagen. Siehe auch: perfektversichert.de/beratung/kuendigungsfristen-versicherungen.html

Neben einem ordentlichen Kündigungsrecht haben beide Parteien auch ein Sonderkündigungsrecht. Versicherungsnehmer haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge höher werden, ohne dass die Versicherungsleistungen steigen. Auch nach dem Eintritt eines Schadens kommt bei Sachversicherungen, Unfallversicherungen und Kfz-Versicherungen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht. Zulässig ist eine Kündigung dann nur bis zum Ablauf eines Monats, in dem die Verhandlungen über die Entschädigungen abgeschlossen wurden, möglich. Abweichende Regelungen betreffen Rechtsschutzversicherungen und Unfallversicherungen. In der privaten Krankenversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden.

Wichtig:
Kündigungsrechte stehen auch den Versicherungsgesellschaften zu; bspw. bei Nichtzahlung von Beiträgen.

Kündigungsfrist

Die Kündigung von Versicherungen kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Sei es, weil Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben oder weil Sie mit den Leistungen des aktuellen Versicherers unzufrieden sind. Doch wie sieht es eigentlich mit der Kündigungsfrist bei Versicherungen aus? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um dieses Thema.

  1. Gesetzliche Regelungen
    Grundsätzlich gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist bei Versicherungen. Jede Versicherungsgesellschaft kann selbst bestimmen, wie lange die Frist für eine Kündigung sein soll. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen eine gesetzliche Kündigungsfrist vorgeschrieben ist.

  2. Gesetzliche Kündigungsfristen
    Bei einigen Versicherungen wie beispielsweise der Krankenversicherung oder der Kfz-Versicherung gibt es gesetzliche Kündigungsfristen. Diese sind in der Regel einheitlich geregelt und betragen meistens drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das bedeutet, dass Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen müssen, um aus dem Vertrag auszusteigen.

  3. Individuelle Kündigungsfristen
    Anders sieht es bei anderen Versicherungen wie beispielsweise der Hausratversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung aus. Hier legt jede Versicherungsgesellschaft selbst fest, wie lange die Kündigungsfrist sein soll. Diese kann zwischen einem und drei Monaten variieren. In der Regel finden Sie die Kündigungsfrist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder im Versicherungsvertrag.

  4. Sonderkündigungsrecht
    In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das es Ihnen ermöglicht, auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist aus dem Vertrag auszusteigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Beiträge erhöhen oder der Versicherungsschutz eingeschränkt wird. In solchen Fällen haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, um zu kündigen.

  5. Kündigungsmöglichkeiten
    Die Kündigung einer Versicherung ist in der Regel schriftlich per Brief oder E-Mail möglich. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch die Möglichkeit, online zu kündigen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erhalten.

  6. Wichtige Fristen beachten
    Damit Ihre Kündigung rechtzeitig bei der Versicherungsgesellschaft eingeht, sollten Sie unbedingt die Kündigungsfrist im Blick behalten. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. In manchen Fällen kann es auch zu einer automatischen Verlängerung um mehrere Jahre kommen, daher ist es wichtig, die Kündigungsfrist genau zu beachten.

  7. Besonderheiten bei Vertragswechsel
    Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln möchten, sollten Sie darauf achten, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt. Andernfalls kann es zu einer Versicherungslücke kommen, die im Schadensfall zu Problemen führen kann. Informieren Sie sich daher vorab über die Kündigungsfrist und den Beginn des neuen Vertrags.

Zusammenfassung
Versicherungen können aus verschiedenen Gründen gekündigt werden, jedoch gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung für Kündigungsfristen. Während einige Versicherungen wie Kranken- und Kfz-Versicherungen gesetzlich geregelte Fristen haben, legen andere Gesellschaften individuelle Fristen fest, die in den Vertragsbedingungen zu finden sind. Zudem gibt es das Sonderkündigungsrecht bei Veränderungen wie Beitragserhöhungen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen; wichtig ist die Bestätigung der Kündigung. Versäumte Fristen führen zur Vertragsverlängerung, und beim Wechseln ist eine lückenlose Abdeckung wichtig.

Kündigung

Eine Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Vertragsverhältnis beendet werden soll. In Bezug auf Versicherungsverträge ist es oft so, dass sich viele Verträge automatisch verlängern. Soll keine automatische Verlängerung erfolgen, muss frist- und formgerecht eine Kündigung erfolgen. Werden Kündigungsfristen eingehalten, können Versicherungsverträge in der Regel ohne Angabe von besonderen Gründen gekündigt werden.
Siehe auch https://www.perfektversichert.de/blog/versicherungen-kuendigen.html

Bei einigen Versicherungssparten gelten besondere Regelungen für eine Kündigung, beispielsweise bei Kfz-Versicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen. Nur wenige Versicherungsverträge enden automatisch, ohne dass es eine Kündigung erfordert. Dies gilt beispielsweise für Reiserücktrittskostenversicherungen, die nur für die jeweilige Reisedauer abgeschlossen werden oder kapitalbildende Lebensversicherungen, die zum vereinbarten Zeitpunkt enden. Wird ein versichertes Kraftfahrzeug verkauft und abgemeldet, bedarf dies nur einer Information an die Versicherungsgesellschaft und der Vertrag wird beendet.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Versicherungsnehmern zu, wenn die Beiträge der Versicherung erhöht werden sollen, im Schadensfall sowie bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht bei privat Versicherten. Jedoch können nicht alle Versicherungsverträge gekündigt werden.

Wann und wie ein Versicherungsverhältnis gekündigt werden kann, wird in jedem Versicherungsvertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Bei der normalen, sogenannten „ordentlichen“ Kündigung gelten die Stichtage aus dem Versicherungsvertrag und häufig Kündigungsfristen von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder eben Stichtages. Die Kündigung selbst sollte schriftlich erfolgen. Für einige Versicherungsbereiche können besondere Kündigungsfristen gelten. Ein Sonderkündigungsrecht ist ebenfalls vertraglich sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt und kommt nach Beitragserhöhungen, Schäden und Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in Betracht.

Wird eine Rürup-Rente bzw. Basis-Rentenversicherung gekündigt, wird sie automatisch in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Es ist nicht möglich, den Rückkaufswert zur Auszahlung zu bringen.

Krisenkommunikationsversicherung

Eine Krisenkommunikationsversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, sich auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten und im Ernstfall professionell zu reagieren. Sie umfasst in der Regel sowohl präventive Maßnahmen als auch Unterstützung bei der Bewältigung von akuten Krisen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte einer Krisenkommunikationsversicherung genauer erläutert.

Präventive Maßnahmen
Eine Krisenkommunikationsversicherung beinhaltet in der Regel auch präventive Maßnahmen, um mögliche Krisen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Risikoanalysen und -bewertungen, die Identifikation von potenziellen Krisenherden sowie die Erstellung von Krisenplänen. Diese Maßnahmen helfen Unternehmen dabei, sich auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten und im Ernstfall schnell und effektiv zu handeln.

Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen
Im Falle einer Krise ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend, um den Schaden für das Unternehmen möglichst gering zu halten. Eine Krisenkommunikationsversicherung bietet daher auch Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von erfahrenen Krisenkommunikationsexperten, die das Unternehmen bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit, den Medien und anderen Stakeholdern unterstützen. Auch die Erstellung von Krisenkommunikationsplänen und die Schulung von Mitarbeitern gehören in der Regel zum Leistungsumfang einer Krisenkommunikationsversicherung.

Beispiele für Krisensituationen
Eine Krisenkommunikationsversicherung kann in verschiedenen Situationen zum Einsatz kommen. Beispiele für mögliche Krisensituationen sind:

  1. Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Stürme, die das Unternehmen betreffen und zu Schäden an Gebäuden, Anlagen oder der Infrastruktur führen.
  2. Technische Pannen oder Ausfälle, die den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen oder sogar zum Stillstand bringen können.
  3. Produktrückrufe oder -skandale, die das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen erschüttern und zu einem Imageschaden führen können.
  4. Cyberangriffe, die zu Datenverlusten oder -diebstählen führen und das Unternehmen in eine Krise stürzen können.
  5. Rechtsstreitigkeiten oder behördliche Ermittlungen, die das Unternehmen in die Schlagzeilen bringen und das Vertrauen der Öffentlichkeit beeinträchtigen können.

Vorteile einer Krisenkommunikationsversicherung
Eine Krisenkommunikationsversicherung bietet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Dazu gehören:

  1. Schutz vor finanziellen Verlusten
    Eine Krise kann für ein Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben, sei es durch Schäden an Gebäuden oder Anlagen, Umsatzeinbußen oder Rechtsstreitigkeiten. Eine Krisenkommunikationsversicherung kann dazu beitragen, diese Kosten zu minimieren und das Unternehmen vor finanziellen Verlusten zu schützen.

  2. Schutz des Unternehmensimages
    In einer Krise ist es entscheidend, schnell und professionell zu handeln, um das Image des Unternehmens zu schützen. Eine Krisenkommunikationsversicherung stellt sicher, dass das Unternehmen in solchen Situationen auf erfahrene Experten zurückgreifen kann, um die Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien zu steuern und mögliche Schäden am Unternehmensimage zu minimieren.

  3. Unterstützung bei der Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs
    Eine Krise kann dazu führen, dass der Geschäftsbetrieb vorübergehend oder sogar dauerhaft eingestellt werden muss. Eine Krisenkommunikationsversicherung kann dabei helfen, den Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen und somit weitere finanzielle Schäden zu vermeiden.

Zusammenfassung
Eine Krisenkommunikationsversicherung hilft Unternehmen, sich auf Krisen vorzubereiten und diese zu managen. Sie beinhaltet präventive Maßnahmen wie Risikoanalysen und Krisenpläne sowie Unterstützung im Krisenfall durch Experten für Krisenkommunikation. Die Versicherung deckt verschiedene Krisensituationen ab, z.B. Naturkatastrophen, technische Ausfälle oder Cyberangriffe. Sie schützt vor finanziellen Verlusten, bewahrt das Unternehmensimage und unterstützt bei der schnellen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs.

Kriegsklausel

Aus versicherungstechnischer Sicht handelt es sich bei Schäden durch Kriegsereignisse wie auch bei Schäden durch innere Unruhen um nicht kalkulierbare Risiken, die in fast allen Versicherungen von den Leistungen ausgeschlossen werden. Darauf hingewiesen wird in Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen durch die sogenannte Kriegsklausel.

Private Versicherungsverträge enthalten in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht der Versicherungsgesellschaft in Fällen, bei denen Schäden durch Kriegsereignisse entstanden sind. Bei Lebensversicherungen gilt für Soldaten und die Bundeswehr eine Sonderregelung in Bezug auf das passive Kriegsrisiko, das vom Versicherungsschutz umfasst wird. Danach besteht eine Leistungspflicht, wenn Versicherungsnehmer in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen sterben, an denen sie nicht aktiv beteiligt waren. Diese Bedingungen sollten jedoch bei Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und Versicherungen, die das Todesfallrisiko abdecken, genau geprüft werden, da nicht alle Versicherungsgesellschaften die Regelungen so umsetzen. Für die Absicherung von Soldaten und werden separate Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten, die sich am „Rahmenvertrag Bundeswehr“ orientieren und das passive Kriegsrisiko mitversichern.

Zu den Kriegsereignissen können jedoch auch Ereignisse zählen, die schon weit zurückliegen. Dies beispielsweise dann, wenn eine Weltkriegsbombe gefunden wird, entschärft werden muss und dabei Schäden entstehen. Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen schließen Schäden durch Kriegsereignisse in der Regel aus. Schäden aufgrund einer Detonation zum Zwecke der Entschärfung wurden in der Vergangenheit jedoch von den Versicherungsgesellschaften übernommen und reguliert. Bei einer Entschärfung sollten Besitzer von Kraftfahrzeugen darauf achten, das Fahrzeug außerhalb der Evakuierungszone abzustellen. Explosionsschäden und Schäden aufgrund von Kriegsereignissen sind bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen und werden nur in Teilen von Kaskoversicherungen übernommen.

Synonyme - Kriegsereignisse
Kreditkartenleistungen

Kreditkartenleistungen, auch bekannt als Kreditkartenversicherungen, sind spezielle Leistungen, die von Kreditkartenunternehmen angeboten werden, um ihre Kunden abzusichern und ihnen zusätzliche Vorteile zu bieten. Diese Leistungen können je nach Kreditkartenanbieter variieren, aber im Allgemeinen bieten sie Schutz und Sicherheit in verschiedenen Situationen.

Welche Arten von Kreditkartenleistungen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Kreditkartenleistungen, die von den Kreditkartenunternehmen angeboten werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Reiseversicherung
    Diese Art von Kreditkartenleistung bietet Schutz für Reisen, die mit der Kreditkarte bezahlt wurden. Dies kann beispielsweise die Erstattung von Kosten für stornierte Flüge, verlorene Gepäckstücke oder medizinische Notfälle im Ausland umfassen.

  2. Einkaufsschutz
    Diese Leistung bietet Schutz für Einkäufe, die mit der Kreditkarte getätigt wurden. Sie kann Schutz gegen Beschädigung, Diebstahl oder Verlust von gekauften Gegenständen bieten.

  3. Versicherung für Mietwagen
    Wenn Sie ein Auto mieten und mit Ihrer Kreditkarte bezahlen, können Sie möglicherweise von einer Versicherung für Mietwagen profitieren, die Schutz bei Unfällen oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs bietet.

  4. Reisekrankenversicherung
    Einige Kreditkartenunternehmen bieten auch eine Krankenversicherung an, die im Falle einer Krankheit oder Verletzung während einer Reise greift, die mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

Wie funktionieren Kreditkartenleistungen?
Die Funktionsweise von Kreditkartenleistungen kann je nach Art der Leistung variieren. Im Allgemeinen müssen Sie jedoch die entsprechende Leistung in Anspruch nehmen, indem Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese Bedingungen können beispielsweise die Bezahlung der Reise oder des Einkaufs mit der Kreditkarte oder die Vorlage von Belegen und Nachweisen im Schadensfall umfassen.
Es ist wichtig, die Bedingungen und Einschränkungen der jeweiligen Kreditkartenleistung zu kennen, um im Falle eines Schadens oder einer Notfallsituation richtig handeln zu können. Lesen Sie daher immer die Versicherungsbedingungen und informieren Sie sich über die genauen Leistungen, die Ihre Kreditkarte bietet.

Welche Vorteile bieten Kreditkartenleistungen?
Kreditkartenleistungen bieten zahlreiche Vorteile für Kreditkarteninhaber. Dazu gehören unter anderem:

  1. Kostenersparnis
    Durch den Schutz und die Absicherung, die Kreditkartenleistungen bieten, können Sie im Falle eines Schadens oder einer Notfallsituation erhebliche Kosten sparen. Anstatt selbst für die Kosten aufkommen zu müssen, übernimmt die Kreditkartenversicherung diese für Sie.

  2. Zusätzliche Sicherheit
    Mit Kreditkartenleistungen sind Sie in verschiedenen Situationen abgesichert, wie z.B. bei Reisen oder Einkäufen. Dadurch können Sie sich sicherer fühlen und müssen sich keine Sorgen um unvorhergesehene Ereignisse machen.

  3. Bequemlichkeit
    Da die Kreditkartenleistungen automatisch mit Ihrer Kreditkarte verbunden sind, müssen Sie sich nicht um separate Versicherungen oder zusätzliche Zahlungen kümmern. Alles wird bequem über Ihre Kreditkarte abgewickelt.

  4. Zusätzliche Vorteile
    Neben dem Schutz bieten einige Kreditkartenleistungen auch zusätzliche Vorteile wie z.B. Rabatte oder Bonuspunkte für bestimmte Einkäufe oder Reisen.

Welche Unterschiede gibt es bei den Kreditkartenleistungen je nach Karte?

  • Standard-Kreditkarte
    Die Standard-Kreditkarte ist die am häufigsten genutzte Kreditkartenart und wird von den meisten Banken und Kreditkartenanbietern angeboten. Sie ist in der Regel kostenfrei und bietet grundlegende Funktionen wie die Möglichkeit, weltweit zu bezahlen und Geld abzuheben. Die Kreditkartenleistungen bei einer Standard-Kreditkarte sind jedoch begrenzt und beinhalten in der Regel keine Versicherungen.

  • Silber-Kreditkarte
    Eine Silber-Kreditkarte ist eine höherwertige Karte im Vergleich zur Standard-Kreditkarte. Sie bietet in der Regel erweiterte Leistungen wie eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Gepäckversicherung. Auch Rabatte und Bonusprogramme gehören zu den möglichen Zusatzleistungen einer Silber-Kreditkarte. Diese Karte eignet sich besonders für Reisende und Personen, die häufig im Ausland unterwegs sind.

  •  Gold-Kreditkarte
    Eine Gold-Kreditkarte ist die nächsthöhere Stufe in der Hierarchie der Kreditkartenarten. Sie bietet im Vergleich zu den vorherigen Karten noch umfangreichere Leistungen und Zusatzleistungen. Dazu gehören beispielsweise eine höhere Reiseversicherungssumme, eine Mietwagenversicherung oder eine Einkaufsversicherung. Auch ein Concierge-Service, der bei der Organisation von Reisen oder Veranstaltungen behilflich ist, kann Teil der Leistungen einer Gold-Kreditkarte sein.

  • Platin-Kreditkarte
    Die Platin-Kreditkarte ist die höchste Stufe der Kreditkartenarten und bietet dementsprechend die umfangreichsten Leistungen. Sie richtet sich an Kunden mit einem höheren Einkommen und bietet daher auch höhere Versicherungssummen und zusätzliche Leistungen. Dazu gehören unter anderem eine höhere Auslandsreisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder eine Garantieverlängerung für Einkäufe. Auch ein Priority-Pass, der den Zugang zu Flughafen-Lounges ermöglicht, kann Teil der Leistungen einer Platin-Kreditkarte sein.

Welche Faktoren beeinflussen die Leistungen der Kreditkartenversicherungen?
Die Leistungen der Kreditkartenversicherungen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt die Art der Kreditkarte eine entscheidende Rolle. Je höherwertiger die Karte, desto umfangreicher sind in der Regel auch die Leistungen. Zum anderen können auch die Konditionen der Bank oder des Kreditkartenanbieters Einfluss auf die Leistungen haben. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Angebote zu vergleichen, um die passende Kreditkarte mit den gewünschten Leistungen zu finden.

Zusammenfassung
Kreditkartenunternehmen bieten ihren Kunden verschiedene Versicherungsleistungen wie Reise- und Einkaufsschutz oder Mietwagenversicherung, die bei Zahlung mit der Karte greifen. Die Leistungen variieren je nach Kartenart (Standard, Silber, Gold, Platin) und bieten neben Sicherheit auch zusätzliche Vorteile wie Rabatte oder Bonuspunkte. Die Inanspruchnahme erfordert die Erfüllung bestimmter Bedingungen und das Kennen der Versicherungsbedingungen ist wichtig. Höherwertige Karten bieten meist umfangreichere Leistungen, daher lohnt ein Vergleich der Angebote.

 

Synonyme - Kreditkarten-Versicherungen
Krankenzusatzversicherung

Bei Krankenzusatzversicherungen handelt es sich um separate Versicherungen, die zusätzlich zum bereits vorhandenen Gesundheitsschutz abgeschlossen werden können. Durch Krankenzusatzversicherungen kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung in den verschiedensten Bereichen erweitert und an die individuelle Lebenssituation angepasst werden.

Unter die Krankenzusatzversicherungen fallen Krankenhaus-Zusatzversicherungen, die bei Kassenpatienten eine Art Upgrade auf das Niveau von Leistungen für Privatpatienten bieten. Durch diese Krankenzusatzversicherung werden Extra-Leistungen wie Behandlungen durch den Chefarzt, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie freie Krankenhauswahl erstattet. Ebenfalls in den Bereich der Krankenzusatzversicherungen fallen private Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, deren Leistungsumfang von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif abhängen. Übernommen werden regelmäßig die Kosten für Naturheilverfahren wie Akupunktur, Osteopathie, TCM Traditionelle Chinesische Medizin, Bioenergetik oder Homöopathie.

Mit der Sehkraft der Augen beschäftigen sich bei den Krankenzusatzversicherungen die Brillenversicherungen oder ambulanten Zusatzversicherungen, über die Erstattungen für neue Brillen, Kontaktlinsen oder andere Hilfsmittel ermöglicht werden, während Zahnzusatzversicherungen verschiedene Zuschüsse auf die Heil- und Kostenpläne vom Zahnarzt zahlen. Pflegezusatzversicherungen schützen Versicherungsnehmer und Angehörige vor hohen Pflegekosten und auch einige Auslandskrankenversicherungen, die als Krankenversicherung auf Reisen dienen, können als Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden.

Über Krankenzusatzversicherungen lassen sich wertvolle Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen realisieren. Wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden ebenfalls häufig bezuschusst, sodass Verbraucher mit Krankenzusatzversicherungen die normale Kassenversorgung sinnvoll ergänzen können. 

 

 

Krankenversicherung für Tiere

Eine Tierkrankenversicherung ist eine Versicherung, die speziell für Haustiere entwickelt wurde und die Kosten für medizinische Behandlungen und Versorgung im Falle von Krankheiten oder Verletzungen des Tieres abdeckt. Sie ist vergleichbar mit einer Krankenversicherung für Menschen und bietet Schutz vor unerwarteten Tierarztkosten.

Warum ist eine Tierkrankenversicherung wichtig?
Eine Tierkrankenversicherung ist wichtig, da Tierarztkosten in der Regel sehr hoch sind und unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheiten oder Unfälle auftreten können. Diese Kosten können schnell in die Tausende gehen und für viele Tierbesitzer eine finanzielle Belastung darstellen. Eine Tierkrankenversicherung kann helfen, diese Kosten zu decken und den Besitzern die Sorge um die finanzielle Belastung im Falle einer Erkrankung ihres Tieres zu nehmen.

Was sind die Vorteile einer Tierkrankenversicherung?

  1. Finanzielle Sicherheit
    Eine Tierkrankenversicherung bietet finanzielle Sicherheit, da sie die Kosten für medizinische Behandlungen und Versorgung übernimmt. Dadurch können Tierbesitzer sicher sein, dass sie im Falle einer Erkrankung oder Verletzung ihres Tieres nicht mit hohen Kosten konfrontiert werden.

  2. Umfassende Abdeckung
    Je nach Versicherungsanbieter und Tarif kann eine Tierkrankenversicherung eine breite Palette an medizinischen Leistungen abdecken, wie z.B. Arztbesuche, Operationen, Medikamente, Diagnostik, Notfallbehandlungen und vieles mehr. Dies gibt den Besitzern die Gewissheit, dass ihr Tier in allen möglichen Situationen gut versorgt ist.

  3. Flexibilität
    Es gibt verschiedene Arten von Tierkrankenversicherungen, die den individuellen Bedürfnissen und dem Budget der Tierbesitzer entsprechen. Sie können zwischen verschiedenen Tarifen wählen, die unterschiedliche Leistungen und Kosten bieten. Dadurch haben Tierbesitzer die Möglichkeit, eine Versicherung zu finden, die ihren Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten entspricht.

  4. Früherkennung von Krankheiten
    Einige Tierkrankenversicherungen bieten auch Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen an, die dazu beitragen können, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Dies kann dazu beitragen, die Gesundheit des Tieres zu erhalten und die Wahrscheinlichkeit von teuren medizinischen Behandlungen zu reduzieren.

  5. Rückerstattung von Kosten
    Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Tieres können Tierbesitzer die Kosten für medizinische Behandlungen zunächst selbst tragen und diese dann später von der Versicherung zurückerstattet bekommen. Dies kann die finanzielle Belastung für die Besitzer reduzieren und ihnen ermöglichen, sich auf die Gesundheit ihres Tieres zu konzentrieren.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Tierkrankenversicherung?
Die Kosten einer Tierkrankenversicherung können je nach Versicherungsanbieter, Tarif und individuellen Faktoren variieren. Einige der Faktoren, die die Kosten beeinflussen können, sind:

  1. Alter und Rasse des Tieres
    Jüngere Tiere haben in der Regel niedrigere Versicherungskosten als ältere Tiere, da sie weniger anfällig für Krankheiten und Verletzungen sind. Auch die Rasse kann eine Rolle spielen, da bestimmte Rassen anfälliger für bestimmte Krankheiten sein können.
  2. Gesundheitszustand des Tieres
    In der Regel müssen Tiere bei Abschluss einer Tierkrankenversicherung gesund sein. Wenn das Tier bereits an bestimmten Krankheiten oder chronischen Erkrankungen leidet, kann dies zu höheren Versicherungskosten führen.
  3. Versicherungsumfang
    Je umfassender der Versicherungsschutz ist, desto höher sind in der Regel auch die Kosten. Eine Versicherung mit umfassenderen Leistungen und höheren Deckungssummen kann jedoch im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Tieres von Vorteil sein.
  4. Selbstbeteiligung
    Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu wählen. Dies bedeutet, dass der Tierbesitzer einen bestimmten Betrag selbst tragen muss, bevor die Versicherung die Kosten übernimmt. Eine höhere Selbstbeteiligung kann zu niedrigeren Versicherungskosten führen, aber im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Tieres müssen Besitzer mehr aus eigener Tasche zahlen.

Welche Arten von Tierkrankenversicherungen gibt es?
Wir möchten für unsere Haustiere bei Krankheiten oder Verletzungen die beste medizinische Versorgung sicherstellen, wofür eine Tierkrankenversicherung sinnvoll sein kann. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Tierkrankenversicherungen sowie deren Vor- und Nachteile erörtert:

  1. Unfallversicherung für Tiere
    Eine Unfallversicherung für Tiere ist eine spezielle Form der Tierkrankenversicherung, die nur Kosten im Falle von Unfällen abdeckt. Diese können beispielsweise durch Verkehrsunfälle, Stürze oder Bissverletzungen entstehen. Im Gegensatz zur Krankenversicherung sind hier keine Kosten für Krankheiten oder Vorsorgeuntersuchungen abgedeckt. Diese Versicherung eignet sich vor allem für junge und gesunde Tiere, die ein höheres Risiko für Unfälle haben.

  2. OP-Kostenversicherung
    Eine OP-Kostenversicherung ist eine weitere spezielle Form der Tierkrankenversicherung. Sie deckt ausschließlich die Kosten für Operationen ab, unabhängig davon, ob diese aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls notwendig sind. Diese Versicherung eignet sich vor allem für Tiere, die anfällig für bestimmte Erkrankungen sind, die eine Operation erfordern, wie beispielsweise Hüftdysplasie bei Hunden oder Blasensteine bei Katzen.

  3. Reisekrankenversicherung für Tiere
    Wer gerne mit seinem Haustier verreist, sollte auch an eine Reisekrankenversicherung für Tiere denken. Diese deckt die Kosten für tierärztliche Behandlungen im Ausland ab, die aufgrund von Krankheiten oder Unfällen entstehen. Auch hier können je nach Versicherung zusätzliche Leistungen wie Notfalltransporte oder Rückführung des Tieres in die Heimat mitversichert werden.

  4. Exotenversicherung
    Nicht nur Hunde und Katzen können krank werden, auch exotische Tiere wie Vögel, Reptilien oder Nagetiere benötigen im Notfall medizinische Versorgung. Für diese Tiere gibt es spezielle Exotenversicherungen, die je nach Art und Größe des Tieres individuell gestaltet werden können. Diese Versicherungen sind oft teurer als die für Hunde und Katzen, da die medizinische Versorgung für exotische Tiere in der Regel aufwendiger ist.

Für welche Tiere kann eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen werden?

  1. Hunde
    Hunde sind die beliebtesten Haustiere und somit auch die am häufigsten versicherten Tiere. Eine Tierkrankenversicherung für Hunde deckt in der Regel alle Arten von Krankheiten und Verletzungen ab, die während des Versicherungszeitraums auftreten. Dazu gehören beispielsweise Operationen, Medikamente, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Auch Rassen, die aufgrund von genetischen Erkrankungen anfälliger für bestimmte Krankheiten sind, können versichert werden. Einige Versicherungen bieten auch spezielle Pakete für Welpen oder ältere Hunde an.

  2. Katzen
    Auch Katzen können von einer Tierkrankenversicherung profitieren. Die Versicherung deckt in der Regel ähnliche Leistungen wie bei Hunden ab, jedoch gibt es einige Unterschiede. Zum Beispiel sind Katzen oft anfälliger für Erkrankungen der Harnwege, daher bieten einige Versicherungen spezielle Leistungen für diese Art von Erkrankungen an. Auch hier gibt es oft spezielle Pakete für Kätzchen oder ältere Katzen.

  3. Kleintiere
    Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Hamster können ebenfalls versichert werden. Die Leistungen sind in der Regel ähnlich wie bei Hunden und Katzen, jedoch gibt es oft Einschränkungen bei der Höhe der Erstattung. Auch hier können spezielle Pakete für bestimmte Arten oder Altersgruppen angeboten werden.

  4. Pferde
    Pferdebesitzer können ebenfalls eine Tierkrankenversicherung für ihre Tiere abschließen. Diese deckt in der Regel Operationen, Medikamente und Behandlungen bei Krankheiten oder Verletzungen ab. Auch hier gibt es oft spezielle Pakete für bestimmte Rassen oder Disziplinen, wie zum Beispiel Rennpferde oder Dressurpferde.

  5. Exotische Tiere
    Für exotische Tiere wie Reptilien, Vögel oder Fische gibt es ebenfalls die Möglichkeit, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen. Die Leistungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren, jedoch werden in der Regel Behandlungen bei Krankheiten oder Verletzungen übernommen. Auch hier gibt es oft Einschränkungen bei der Höhe der Erstattung und spezielle Pakete für bestimmte Arten.

Zusammenfassung
Eine Tierkrankenversicherung deckt medizinische Kosten bei Krankheiten oder Verletzungen von Haustieren ab und bietet Schutz vor hohen Tierarztkosten. Sie ähnelt der Krankenversicherung für Menschen und sorgt für finanzielle Sicherheit, indem sie eine breite Palette an medizinischen Leistungen abdeckt. Tierbesitzer können zwischen verschiedenen Tarifen wählen, die ihren Bedürfnissen und dem Budget entsprechen. Manche Policen beinhalten auch Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen zur Früherkennung von Krankheiten. Die Kosten der Versicherung variieren je nach Alter, Rasse, Gesundheitszustand des Tieres, Versicherungsumfang und Selbstbeteiligung. Es gibt spezielle Versicherungen für Unfälle, OP-Kosten, Reisekrankenversicherungen und für exotische Tiere. Tierkrankenversicherungen stehen für verschiedene Tierarten wie Hunde, Katzen, Kleintiere, Pferde und exotische Tiere zur Verfügung, wobei die angebotenen Leistungen je nach Tierart variieren können.

Synonyme - Tierkrankenversicherung
Krankenversicherung

Bei der mit KV abgekürzten Krankenversicherung handelt es sich um eine Absicherung gegen die mit einer Krankheit oder Verletzung verbundenen finanziellen Risiken. Die der gesetzlichen Krankenversicherung angehörige Krankenkasse erstattet dem Versicherungsnehmer dabei ganz oder teilweise die Kosten für Heilbehandlungen im Falle einer Erkrankung, der Mutterschaft oder nach einem Unfall. Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des Gesundheitssystems und in vielen Ländern auch der Sozialversicherung. Der Abschluss einer Krankenversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist entweder gesetzlich vorgeschriebene Pflicht oder kann als Individualversicherung auch freiwillig erfolgen. In zahlreichen Staaten bestehen gesetzliche sowie private Krankenversicherungen nebeneinander.

In Deutschland gilt die GKV – gesetzliche Krankenversicherung als Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Gesetzlich in über mehr als 100 Krankenkassen sind in Deutschland durchschnittlich 73 Millionen Menschen krankenversichert. In Deutschland gilt die Versicherungspflicht, wonach jeder Bürger krankenversichert sein muss. Bestimmte Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht, wobei sich die gesetzliche Krankenversicherung eher an bestimmte Personengruppen richtet. Zu den Pflichtversicherten gehören Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb einer spezifischen Grenze, Rentner, Auszubildende, Arbeitslose und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen. Familienmitglieder ohne oder nur mit einem geringfügigen Einkommen werden im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

Eine PKV – private Krankenversicherung steht generell den meisten Berufsgruppen offen, sodass durchschnittlich neun Millionen Menschen in Deutschland privat versichert sind. Die private Krankenversicherung ist in ihren Leistungen detaillierter und in Teilen umfassender. Sie bieten mehr als Standardbehandlungen. Bei Angestellten ist das Einkommen ausschlaggebend, ob eine private Krankenversicherung in Betracht kommt. Anders als bei Beamten oder Selbstständigen ist es ihnen aber erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe möglich, sich privat zu versichern. Diese Einkommensgrenze wird JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze genannt. Erst bei Überschreiten dieser Grenze können sich Angestellte von der Versicherungspflicht befreien lassen und die Wahl treffen, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. 

In den Bereich der Krankenversicherungen fallen auch verschiedene Zusatzversicherungen, die spezielle Leistungen anbieten. Hierzu gehören Zahnzusatzversicherungen, Zahnersatzversicherungen, Krankenhauszusatzversicherungen, Brillenversicherungen oder auch zusätzliche Pflegeversicherungen.

 

Synonyme - KV
Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Versicherung, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung ein tägliches Krankentagegeld auszahlt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die nur einen Teil des Verdienstausfalls abdeckt, bietet die Krankentagegeldversicherung eine zusätzliche finanzielle Absicherung. Sie ist besonders für Selbstständige, Freiberufler oder gut verdienende Arbeitnehmer geeignet, die im Krankheitsfall auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sind.

Funktionsweise der Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung zahlt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein tägliches Krankentagegeld aus. Die Höhe des Tagessatzes wird bei Vertragsabschluss festgelegt und kann je nach Versicherungsanbieter und Tarif variieren. In der Regel beträgt das Krankentagegeld zwischen 50% und 100% des Nettoeinkommens. Die Auszahlung erfolgt für einen bestimmten Zeitraum, der ebenfalls im Vertrag festgelegt wird. In der Regel beträgt die maximale Laufzeit zwischen 1 und 2 Jahren.
Um Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung zu erhalten, muss der Versicherte eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die Versicherung überprüft dann die Angaben und zahlt das Krankentagegeld aus. Wichtig zu beachten ist, dass die Versicherung nur für tatsächlich ausgefallene Arbeitstage aufkommt. Wenn der Versicherte beispielsweise nur teilweise arbeitsunfähig ist und in Teilzeit arbeitet, wird das Krankentagegeld entsprechend gekürzt.

Vorteile der Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung bietet verschiedene Vorteile für Versicherte.

  1. Einer der wichtigsten Vorteile ist die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil des Verdienstausfalls abdeckt, kann die Krankentagegeldversicherung eine wichtige Ergänzung sein, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten und finanzielle Engpässe zu vermeiden.
  2. Ein weiterer Vorteil ist die freie Wahl des Arztes. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der der Versicherte an den Hausarzt gebunden ist, kann der Versicherte bei einer Krankentagegeldversicherung frei entscheiden, welchen Arzt er aufsucht. Dies ermöglicht eine individuelle Behandlung und schnellere Genesung.
  3. Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, die Höhe des Krankentagegeldes individuell festzulegen. Je nach persönlicher Situation und Einkommen kann der Versicherte einen passenden Tarif wählen und somit die Höhe des Krankentagegeldes selbst bestimmen.

Kosten der Krankentagegeldversicherung
Die Kosten für eine Krankentagegeldversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören das Alter des Versicherten, der Gesundheitszustand, die Höhe des gewünschten Krankentagegeldes und der gewählte Tarif. Je höher das Krankentagegeld und je älter der Versicherte bei Abschluss des Vertrages ist, desto höher sind in der Regel auch die Beiträge.
Eine Krankentagegeldversicherung kann jedoch auch steuerliche Vorteile bieten. Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt. Zudem sind die Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung steuerfrei, da sie als Ersatz für entgangenes Einkommen gelten.

Zusammenfassung
Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Versicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit einen festgelegten Tagessatz zahlt und eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellt, insbesondere für Selbstständige und gut verdienende Angestellte. Sie wird ab dem ersten Tag der Krankheit gewährt und ist auf 1-2 Jahre begrenzt. Die Höhe des Krankentagegeldes kann der Versicherte selbst wählen und richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Die Kosten variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Krankentagegeld, wobei die Beiträge steuerlich absetzbar sind und die Leistungen steuerfrei ausgezahlt werden.

Krankenhauszusatzversicherung

Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, von bestimmten stationären Zusatzleistungen wie beispielsweise einer Behandlung durch den Chefarzt, die freie Wahl des Krankenhauses oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer zu profitieren. Im Vergleich zu privat Versicherten bekommen gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse in einigen Fällen nur bestimmte Zuschüsse und müssen für Zusatzleistungen selbst aufkommen. Übernommen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur Leistungen, wenn sie zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sind.

Die Krankenhauszusatzversicherung kann helfen, hohe Kosten für Zusatzleistungen zu vermeiden. Als private Zusatzversicherung erstattet die Krankenhauszusatzversicherung bei Aufenthalten im Krankenhaus auch privatärztliche Leistungen über das normale Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Sie ähnelt in ihren Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung, die jedoch auf den Aufenthalt im Krankenhaus beschränkt wird. Der Leistungsumfang der Krankenhauszusatzversicherung hängt naturgemäß von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab.

Zu den Basisleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung zählt die freie Auswahl von Krankenhaus, Verpflegung und Arzt, Behandlungen durch den Chefarzt sowie die stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch stationäre oder ambulante Operationen fallen je nach Tarif unter den Versicherungsschutz. In vielen Versicherungsverträgen können optional Leistungen mitversichert oder darauf verzichtet werden, was Einfluss auf die Versicherungsprämie hat. Bei Verzicht auf eine bestimmte Leistung bieten einige Versicherungsgesellschaften ein zusätzliches Tagegeld als Ausgleich an. Weiterhin kann gewählt werden, ob eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellungen vereinbart werden soll. Bei einem Tarif mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, um später Anstiege bei den Beiträgen zu vermeiden.

 

Krankenhaustagegeldversicherung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die von privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten wird. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und kann von gesetzlich Versicherten sowie von Privatversicherten abgeschlossen werden.

Welche Leistungen umfasst eine Krankenhaustagegeldversicherung?
Die Leistungen einer Krankenhaustagegeldversicherung variieren je nach Versicherungsanbieter und Tarif. Grundsätzlich werden jedoch folgende Leistungen abgedeckt:

  1. Krankenhaustagegeld
    Das Krankenhaustagegeld ist die Hauptleistung einer Krankenhaustagegeldversicherung. Es wird für jeden Tag gezahlt, an dem der Versicherte im Krankenhaus behandelt wird. Die Höhe des Tagessatzes wird bei Vertragsabschluss vereinbart und kann je nach Tarif zwischen 10 und 100 Euro liegen.

  2. Freie Krankenhauswahl
    Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte mit einer Krankenhaustagegeldversicherung die Möglichkeit, sich das Krankenhaus selbst auszusuchen. Dies kann insbesondere für Privatversicherte von Vorteil sein, da sie in der Regel freie Arzt- und Krankenhauswahl haben.

  3. Einzelzimmerzuschlag
    Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, einen Einzelzimmerzuschlag zu vereinbaren. Dadurch kann der Versicherte während seines Krankenhausaufenthalts ein Einzelzimmer beziehen, was in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist.

  4. Wahlleistungen
    Je nach Tarif können auch Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Unterbringung in der Privatklinik oder die Nutzung von besonderen Therapie- und Behandlungsmethoden abgedeckt sein. Diese Leistungen sind in der Regel mit höheren Kosten verbunden und können daher eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen.

Wer kann eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann jeder eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen, unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand. Allerdings kann es bei Vorerkrankungen zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen. Auch für Privatversicherte kann eine Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll sein, da sie im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Was sind die Vorteile einer Krankenhaustagegeldversicherung?
Eine Krankenhaustagegeldversicherung bietet mehrere Vorteile, sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Dazu gehören:

  1. Finanzielle Absicherung
    Durch das Krankenhaustagegeld wird der Verdienstausfall während des Krankenhausaufenthalts ausgeglichen. Dies kann insbesondere für Selbstständige und Freiberufler von großer Bedeutung sein, da sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.

  2. Freie Krankenhauswahl
    Durch die Möglichkeit der freien Krankenhauswahl können Versicherte selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden möchten. Dies kann insbesondere bei speziellen Behandlungen oder Operationen von Vorteil sein.

  3. Individuelle Wahlleistungen
    Durch die Möglichkeit, individuelle Wahlleistungen zu vereinbaren, können Versicherte ihren Versicherungsschutz an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Dadurch können sie sich beispielsweise für eine Unterbringung im Einzelzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt entscheiden.

  4. Günstige Beiträge
    Die Beiträge für eine Krankenhaustagegeldversicherung sind im Vergleich zu anderen privaten Zusatzversicherungen in der Regel günstig. Dies macht sie zu einer erschwinglichen Möglichkeit, sich gegen finanzielle Belastungen im Krankheitsfall abzusichern.

Zusammenfassung
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung für gesetzlich und privat Versicherte, die bei einem Krankenhausaufenthalt ein tägliches Geld auszahlt. Die Versicherung ermöglicht freie Krankenhauswahl und die Vereinbarung von Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung. Sie ist besonders für Selbstständige wichtig, da sie Verdienstausfall abdeckt. Auch ohne Anspruch auf Krankengeld, wie bei Privatversicherten, bietet sie finanziellen Schutz. Die Beiträge sind im Vergleich zu anderen Zusatzversicherungen meist günstig.

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenversicherung an den Versicherten gezahlt wird, wenn dieser aufgrund einer Krankheit oder Verletzung im Krankenhaus behandelt wird. Dabei handelt es sich um eine Art Krankenhaustagegeldversicherung, die dem Versicherten für jeden Tag seines Aufenthalts im Krankenhaus eine bestimmte Summe auszahlt. Der Zweck dieser Leistung ist es, den Versicherten finanziell zu unterstützen und ihm eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bieten, während er im Krankenhaus ist und möglicherweise nicht arbeiten kann.

Höhe und Dauer der Leistung
Die Höhe des Krankenhaustagegeldes variiert je nach Versicherung und Tarif. In der Regel bewegt sich die Summe zwischen 20 und 100 Euro pro Tag. Die Dauer der Leistung ist ebenfalls abhängig von der Versicherung und kann zwischen 14 und 30 Tagen liegen. Es gibt jedoch auch Tarife, die eine längere Dauer von bis zu 365 Tagen anbieten. In der Regel wird das Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts gezahlt, unabhängig davon, ob es sich um einen Werktag oder ein Wochenende handelt.

Voraussetzungen für den Erhalt des Krankenhaustagegeldes
Um das Krankenhaustagegeld zu erhalten, muss der Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt in erster Linie, dass ein Krankenhausaufenthalt ärztlich verordnet wurde und mindestens eine Übernachtung im Krankenhaus notwendig ist. Zudem muss der Versicherte die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben und die vereinbarte Wartezeit abgelaufen sein. In der Regel beträgt diese Wartezeit drei Monate, kann aber je nach Versicherung variieren.

Vorteile des Krankenhaustagegeldes
Das Krankenhaustagegeld bietet dem Versicherten mehrere Vorteile. Zum einen dient es als finanzielle Absicherung, da es die Einkommenseinbußen während des Krankenhausaufenthalts ausgleicht. Zum anderen kann es auch als zusätzliche Unterstützung für die Kosten des Krankenhausaufenthalts verwendet werden, beispielsweise für die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder für die Kosten von Begleitpersonen. Zudem ist das Krankenhaustagegeld unabhängig von anderen Leistungen der Krankenversicherung, wie beispielsweise dem Krankengeld, und kann somit zusätzlich zu diesen Leistungen in Anspruch genommen werden.

Zusammenfassung
Das Krankenhaustagegeld ist eine Zusatzleistung der Krankenversicherung, die dem Versicherten für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts täglich einen Geldbetrag gewährt. Die Höhe liegt meist zwischen 20 und 100 Euro pro Tag und wird für einen Zeitraum von 14 bis 365 Tagen gezahlt. Voraussetzung ist ein medizinisch notwendiger, mindestens eintägiger Krankenhausaufenthalt und eine abgelaufene Wartezeit von meist drei Monaten. Das Tagegeld soll Einkommensverluste ausgleichen und kann für zusätzliche Kosten, wie Einzelzimmer oder Begleitpersonen, verwendet werden. Es ist unabhängig von anderen Leistungen wie dem Krankengeld.

Krankengeld

Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenkasse an Versicherte gezahlt wird, wenn diese aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. Es dient als Ersatz für das entfallene Einkommen und soll die finanzielle Belastung während der Krankheitsphase abfedern.

Gesetzliches Krankengeld
Das gesetzliche Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geleistet. Anspruch darauf haben alle Versicherten, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und deren Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens und ist auf eine Höchstgrenze von 90 Prozent des Nettoeinkommens begrenzt. Für Versicherte mit Kindern gibt es einen höheren Satz von 90 Prozent des Bruttoeinkommens.
Die Dauer des gesetzlichen Krankengeldbezugs ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld direkt an den Versicherten aus, in der Regel alle 14 Tage.

Privates Krankengeld
Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld ist das private Krankengeld keine gesetzliche Leistung, sondern eine freiwillige Zusatzversicherung, die von privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Sie richtet sich in erster Linie an Selbstständige und Beamte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Die Höhe des privaten Krankengeldes kann individuell vereinbart werden und orientiert sich in der Regel am bisherigen Einkommen des Versicherten. Es kann bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens betragen und somit eine höhere Absicherung bieten als das gesetzliche Krankengeld. Allerdings ist das private Krankengeld auch mit höheren Beiträgen verbunden.
Ein weiterer Unterschied zum gesetzlichen Krankengeld ist die Dauer des Bezugs. Während das gesetzliche Krankengeld nach 78 Wochen endet, kann das private Krankengeld je nach Vertrag bis zu fünf Jahre gezahlt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Versicherungsgesellschaft in der Regel eine Karenzzeit von sechs Wochen vorsieht, in der kein Krankengeld gezahlt wird.

Zusammenfassung
Krankengeld ist eine Unterstützung von Krankenkassen für arbeitsunfähige Versicherte.

  1. Gesetzliches Krankengeld erhalten Versicherte nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit und beträgt meist 70% des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90% des Nettoeinkommens. Für Eltern kann der Satz auf 90% steigen. Die Auszahlung erfolgt alle zwei Wochen und ist auf 78 Wochen in drei Jahren beschränkt. Danach kann die Erwerbsminderungsrente beantragt werden.
  2. Privates Krankengeld ist eine optionale Zusatzversicherung, besonders für Selbstständige und Beamte. Es bietet bis zu 100% des Nettoeinkommens und kann bis zu fünf Jahre lang bezogen werden, enthält aber oft eine Wartezeit von sechs Wochen.
Kraftfahrtversicherung

Unter den Oberbegriff der Kraftfahrtversicherung fallen alle bekannten Kfz-Versicherungen wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung. Das Angebot der Kraftfahrtversicherungen richtet sich an private und gewerbliche Halter sowie Fahrer von Autos, Motorrädern und weiteren Kraftfahrzeugen, die nach den gesetzlichen Regelungen nur mit Kraftfahrtversicherungsschutz auf der Straße fahren dürfen.

Für private Fahrer sind bei den Kraftfahrtversicherungen eher Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen relevant. Per Gesetz muss für jedes Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die im Schadensfall die Personen- und Sachschäden des jeweiligen Unfallgegners übernimmt. Kaskoversicherungen sind hingegen freiwillig und übernehmen mitunter auch eigene Schäden.

Bei den Kraftfahrtversicherungen nimmt die Haftpflichtversicherung eine Sonderstellung ein, da sie als Pflichtversicherung nahezu jedes Kraftfahrzeug betrifft. Die Haftpflicht reguliert potenzielle Schadensersatzansprüche im Falle einer Schädigung von Dritten bei einem Unfall. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung können Reparaturkosten, Abschleppkosten, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzenzgeld oder auch lebenslange Renten reguliert werden. Auch Sachschäden an Verkehrsschildern, Leitplanken oder öffentlichen Einrichtungen werden von der Haftpflichtversicherung erstattet. Eigene Schäden muss der Versicherungsnehmer selbst übernehmen, sofern keine zusätzliche Kaskoversicherung dafür aufkommt.

Unter die Kraftfahrtversicherungen fallen auch Kaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung werden in Teilen Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen, sofern der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Die Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Raub, Explosion, Brand, Glasbruch, Kabelschäden, Marderbisse, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag und Wildschäden ab.

Die Vollkaskoversicherung bietet unter den Kraftfahrtversicherungen die umfangreichsten Leistungen. Sie schließt die Leistungen der Haftpflicht- und Teilkasko mit ein und übernimmt darüber hinaus die Absicherung von Leasingverträgen sowie eigene Schäden aus Vandalismus und selbst verschuldeten Unfällen. Ausgenommen sind in der Regel selbst verschuldete Unfälle unter Einwirkung von Drogen oder Alkohol, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder aber Vorsatz.

Welche Kraftfahrtversicherungen für den Einzelfall infrage kommen, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis, dem Budget sowie dem Wert des jeweiligen Kraftfahrzeuges ab.

 

Synonyme - Kfz-Versicherung
Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine vorläufige Kalkulation von Kosten und ist insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherung von Bedeutung. Bei einem Verkehrsunfall entstehen in der Regel auch materielle Schäden. Wer den Verkehrsunfall nicht selbst verursacht hat, kann seinen Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Form von Schadensersatz geltend machen. Zu diesem Zweck muss der entstandene Schaden jedoch so genau wie möglich beziffert werden. Entweder geschieht dies bei einem Bagatellschaden durch einen Kostenvoranschlag oder bei einem umfangreicheren Schaden durch ein Sachverständigengutachten. Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens muss in diesen Fällen übrigens auch die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen.

Sachschäden an Fahrzeugen erfordern immer einen Kostenvoranschlag oder Kostenanschlag, um den Schaden zu regulieren. Der Kostenvoranschlag informiert die Versicherungsgesellschaft über die ungefähren Reparaturkosten, weshalb dieser in der Regel von einer Werkstatt erstellt wird. Es handelt sich demnach um eine Vorkalkulation einer Dienstleistung. Ein Kostenvoranschlag muss eine detaillierte Beschreibung über die erforderlichen Arbeiten enthalten. Er muss ausführlich über den Umfang und die geschätzte Arbeitszeit informieren. Des Weiteren müssen im Kostenvoranschlag die Arbeitskosten pro Stunde sowie als Gesamtsumme und die Kosten für das benötigte Material vermerkt werden.

Gesetzlich betrachtet handelt es sich gem. § 650 BGB bei einem Kostenvoranschlag um eine verbindliche Kostenzusage, die maximal zwischen 15 % und 20 % überschritten werden darf. Bemerkt eine Werkstatt während der Reparatur, dass die veranschlagten Kosten über diesen Rahmen hinaus gehen, so muss unverzüglich darauf hingewiesen werden.

Kostenvoranschläge sind nicht selten ein Grund für Auseinandersetzungen. Dies, zumal sich ein zunächst als Bagatelle eingestufter Schaden bei den Reparaturarbeiten als umfangreicherer Schaden darstellen kann. Bei der Abwicklung eines Schadens auf Basis des Kostenvoranschlages handelt eine Versicherungsgesellschaft nicht großzügig, sondern im Eigeninteresse. Hier liegt das Hauptaugenmerk darauf, den Schaden durch den Verzicht auf ein Sachverständigengutachten so gering wie möglich zu halten.

 

Synonyme - Kostenanschlag