Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Medienverlust | Als Medienverlust wird ein Schaden bezeichnet, der durch das Entweichen oder den Verlust von Gasen und Flüssigkeiten aus Rohrleitungen und Behältern entstanden ist. Sind diese Gas- oder Flüssigkeitsverluste dadurch entstanden, dass die Behälter oder Rohrleitungen mangelhaft hergestellt oder verlegt worden sind, dann haftet der entsprechende Betrieb für den Medienverlust. Medienverluste werden in vielen Betriebshaftpflichtversicherungen im Bauhandwerk mitversichert, da dort häufig derartige Schäden vorkommen. Bei Haftpflichtversicherungen für das Baugewerbe sind Haftpflichtansprüche wegen des Austritts bzw. Verlusts von Gasen oder Flüssigkeiten aus der Herstellung, Lieferung, Installation, Wartung und Instandhaltung von Behältern, Anlagen und sonstigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten an oder mit diesen Anlagen bzw. Anlagenteilen durch die Versicherungsnehmer abgesichert. Sind Medienverluste mitversichert, werden die Kosten für eine Wiederbeschaffung der ausgetretenen Gase oder Flüssigkeiten übernommen. Im privaten Bereich bieten einige Hausratversicherungen eine Absicherung gegen Medienverlust an. |
Medicproof | Die Medicproof GmbH ist der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen, was mit dem MDK bzw. MD der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen verglichen werden kann. Als Tochterunternehmen des PKV-Verbandes (Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.) prüft Medicproof, ob bei Privatversicherten eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welchen Pflegegrad diese eingeordnet werden soll. Diese Kriterien sind ausschlaggebend für Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei stellt Medicproof sicher, dass die Begutachtungen einheitlich erfolgen und die Gutachten zeitgerecht erstellt werden. Hierfür sorgen durchschnittlich 1.100 Gutachter, wobei sich Medicproof selbst als neutraler Dienstleister für die Koordination und die Qualität betrachtet. Des Weiteren berät Medicproof Versicherungsgesellschaften in Fragen rund um Medizin und Pflege. Aufträge erhält das Unternehmen von mehr als 40 privaten Krankenversicherungen mit Pflegepflichtversicherung, Postbeamtenkrankenkassen und der Krankenversorgung von Bundesbahnbeamten.
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Mediation | Bei der Mediation handelt es sich um ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren zur Konfliktbeilegung. In einem Mediationsverfahren begleitet ein unabhängiger und neutraler (allparteilicher) Mediator die Medianden genannten Konfliktparteien auf dem Weg zu ihrer Konfliktlösung. Die Medianden versuchen in der Mediation, eine gemeinsame Vereinbarung zur Konfliktlösung zu erarbeiten, die allen Bedürfnissen und Interessen gerecht wird (Win-Win-Situation). Der Mediator trifft in der Mediation keine eigenen Entscheidungen im Hinblick auf den Konflikt, sondern ist lediglich für das Mediationsverfahren verantwortlich. Ihm obliegt es, das Mediationsverfahren zu strukturieren und durch verschiedene Kommunikationstechniken und Fragetechniken die Medianden zu unterstützen. Die Mediation hat ihren Ursprung in der außergerichtlichen Konfliktregelung und greift auf Ansätze aus der Konfliktforschung, Verhandlungsforschung, Psychologie, Psychotherapie, Kommunikationswissenschaft und Systemischen Therapie zurück. Basis einer jeden Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Medianden. Während der Mediator die Verantwortung für die Struktur und den Prozess der Mediation übernimmt, sind die Medianden verantwortlich für deren Inhalt. Die Lösung des Konflikts erfolgt durch die Medianden selbst. Der Mediator unterstützt sie dabei, was die Mediation auch von einer Schlichtung, einem Schiedsverfahren, einem Güteverfahren oder einem Gerichtsverfahren abgrenzt. Die Mediation ist als ein Verfahren und nicht als Institution wie etwa ein Gericht zu betrachten. Der Mediator spricht kein Urteil und fällt auch keine Entscheidung. Ziel einer Mediation ist eine einvernehmliche und außergerichtliche Konfliktlösung durch einen wechselseitigen Austausch und mit einer verbindlichen und zukunftsorientiert ausgerichteten Lösung. Eine Mediation kann Konflikte aus unterschiedlichen Bereichen beilegen. Häufig werden bei Trennungen, Ehescheidungen, betrieblichen Konflikten und vielen anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten Mediationsverfahren durchgeführt. Gerichte sind in einigen Sparten berechtigt, den Parteien die Durchführung einer Mediation aufzuerlegen, bevor überhaupt ein streitiges Verfahren durchgeführt werden kann. Im Gegensatz zum klassischen Gerichtsverfahren gilt eine Mediation als schneller, flexibler, unbürokratischer und kostengünstiger. Auch aus diesen Gründen sind viele Rechtsschutzversicherungen dazu übergegangen, die Kosten für eine Mediation zu übernehmen.
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MDS | Beim MDS (Medizinischer Dienst Bund) handelt es sich um eine medizinische sowie pflegefachliche Expertenorganisation, die die gesetzlichen Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen in Deutschland berät. Insbesondere der GKV-Spitzenverband greift in Fragen zu Versorgung, Leistungen, Qualität und Strukturen auf die Dienste des MDS zurück. Der MDS erstellt Gutachten zu grundsätzlichen Fragen aus Medizin und Pflege für den GKV-Spitzenverband. Die MDS Gutachten verwendet der GKV-Spitzenverband für seine Aufgaben und Beratungen in Gremien und Ausschüssen. Der Medizinischer Dienst Bund versteht sich als Expertenorganisation, die nach wissenschaftlichen Standards der Medizin arbeitet und Beratungen sowie Analysen auf aktuelle medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Der MDS erstellt Gutachten über den Nutzen neuer medizinischer Verfahren oder neuer Medikamente und zur Sicherheit von medizinischen Produkten. Im Bereich der Pflegeversicherung bringt der MDS die Erfahrungen der MDKs bzw. MDs (medizinischen Dienste) in Pflegebegutachtungen mit ein. Alle drei Jahre veröffentlicht der MDS einen Qualitätsbericht in Bezug auf die ambulante und stationäre Pflege. Darüber hinaus führt der MDS Statistiken auf bundesweiter Ebene. Zu den weiteren Aufgaben des MDS gehört die Koordination der MDKs. Der MDS hat mit dem GKV-Spitzenverband und den MDKs einheitliche Begutachtungs-Richtlinien erarbeitet.
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MDK - MD | Die Abkürzung MDK steht für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Bei einem MDK handelt es sich um medizinische und pflegefachliche Dienste für Begutachtungen und Beratungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen in Deutschland. Als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisierten sich MDKs bislang in den jeweiligen Bundesländern. Künftig werden MDKs als Körperschaften des öffentlichten Rechts betrachtet und führen die Bezeichnung "MD - Medizinischer Dienst" bzw. "MD Bund - Medizinischer Dienst Bund" für den vormaligen MDS - Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Aber nicht nur die Bezeichnungen der MDKs, sondern auch die Tätigkeiten wurden vereinheitlicht. Ein MDK unterstützt das deutsche Gesundheitssystem als Bindeglied zwischen Kranken- bzw. Pflegekassen, Patienten, Ärzten und Leistungserbringern. Insbesondere im Bereich der Pflegeversicherung hat der MDK die Aufgabe, Beratungen und Begutachtungen von Pflegebedürftigen durchzuführen. Gutachten des MDK sollen sicherstellen, dass Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen nach objektiven und medizinischen Gesichtspunkten zugutekommen. Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, wird der MDK mit einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. Dieses Gutachten enthält auch Empfehlungen, in welchen Pflegegrad der Versicherte eingegliedert werden soll. Dies ist ausschlaggebend für den Umfang und die Höhe von Pflegeleistungen. Nach dem Sozialgesetz ist der MDK fachlich unabhängig. Begutachtungen erfolgen im Auftrag der Krankenkassen und Pflegekassen. Der MDK ist bei medizinischen und pflegerischen Begutachtungen nur seinem ärztlichen sowie pflegefachlichen Wissen unterworfen und darf nicht in ärztliche Behandlungen und Therapien eingreifen. Nur sozialrechtliche Vorgaben und die Begutachtungsrichtlinien binden die Gutachter des MDK. In Grundsatzfragen beratend tätig wird der MDK für die gesetzlichen Krankenkassen. Die Versicherten sollen Leistungen erhalten, die dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse sowie Techniken entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbar sind. Der MDK finanziert sich durch Umlagen von den Kranken- und Pflegekassen.
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Maximierung | Wenn im Versicherungsbereich von einer Maximierung gesprochen wird, dann ist in der Regel die Maximierung der Versicherungssumme gemeint. Die in einem Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungs- oder Deckungssumme steht einem Versicherungsnehmer grundsätzlich pro Schadensfall zur Verfügung - jedoch nicht unbegrenzt oft. Die Maximierung der Versicherungssumme bestimmt, wie viel die Versicherungsgesellschaft innerhalb des Versicherungsjahres maximal erstattet bzw. leistet. Sehr oft bieten Versicherungsgesellschaften eine zweifache oder dreifache Maximierung an. In diesen Fällen wird dann pro Versicherungsjahr maximal das Doppelte oder Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Wurde beispielsweise bei einer Haftpflichtversicherung die Versicherungssumme in Höhe von 250.000 € dreifach maximiert, wird in einem einzelnen Schadenfall maximal 250.000 € erstattet. Für alle Schäden innerhalb des Versicherungsjahres kann die Haftpflichtversicherung durch die dreifache Maximierung höchstens 750.000 € erstatten. Dies könnten drei Schäden in Höhe von jeweils 250.000 € oder aber auch fünf Schäden mit Schadenssummen von jeweils 150.000 € sein.
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Maximalschadenprinzip | Beim Maximalschadenprinzip handelt es sich um ein Prinzip, bei dem jedes zufällige Risiko im Versicherungsbereich seiner maximalen Schadenshöhe zugeordnet wird. Es handelt sich beim Maximalschadenprinzip jedoch nicht um ein Prämienprinzip, da es die Bedingungen der Arbitragefreiheit verletzt. |
Maximale Deckung |
Die Deckungssumme ist wichtiger Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages und legt fest, in welcher Höhe potenzielle Entschädigungsleistungen zu erbringen sind. Die Deckungssumme beinhaltet die maximale Deckung; also die maximale Höhe der Leistungen einer Versicherung. Welche Deckungssumme eine Versicherung haben soll, wird entweder individuell vereinbart oder per Gesetz bestimmt. Wird vom Gesetzgeber eine Deckungssumme vorgegeben, so handelt es sich in der Regel um die Mindestdeckung. Im Bereich der freiwilligen Versicherungen können Versicherungsnehmer zwischen pauschalen Deckungssummen wählen, während in anderen Fällen die maximale Deckung anhand von individuellen Bedürfnissen oder Lebensgewohnheiten kalkuliert wird. Bei der maximalen Deckung handelt es sich um den Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Fall des größten anzunehmenden Schadens in allen Schadensarten erstattet. In diesem Fall addiert die Versicherung die Deckungsgrenzen pro Schadensart. |
Materieller Versicherungsbeginn | Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages gehen viele Versicherungsnehmer davon aus, dass der Versicherungsbeginn bereits mit der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages startet. Dies ist jedoch in den meisten Fällen anders, da es beim Versicherungsbeginn sowohl die formelle, materielle und technische Variante gibt. Die Rechtsgrundlagen zu den unterschiedlichen Varianten werden für den jeweiligen Versicherungsvertrag im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Der materielle Versicherungsbeginn beschreibt den Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz für potenziell eintretende Versicherungsfälle von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Der Zusatz „materiell“ weist auf die tatsächliche Haftungsübernahme durch die Versicherung hin. Durch den materiellen Versicherungsbeginn wird also der Moment markiert, in dem das Versicherungsverhältnis aktiv ist und eine Risikoübernahme durch die Versicherungsgesellschaft stattfindet. Wurde der Zeitpunkt der Haftungsübernahme im Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich festgelegt, wird davon ausgegangen, dass der materielle Versicherungsbeginn dem formellen Versicherungsbeginn gleichgesetzt wird. Grundvoraussetzung für den materiellen Versicherungsbeginn ist bei Vereinbarung der strengen Einlösungsklausel die Zahlung der ersten Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer. Wurde die erweiterte Einlösungsklausel vereinbart, dann wird bereits ab dem technischen Versicherungsbeginn Versicherungsschutz gewährt und die Versicherungsprämie unmittelbar nach Erhalt des Versicherungsscheines ausgeglichen.
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Matching Adjustment | Der Begriff „Matching“ stammt aus dem Englischen und kann mit „paarweiser Zuordnung“ übersetzt werden. Ein Matching bezeichnet in Statistiken Verfahren, mit denen ähnliche Beobachtungen in zwei oder noch mehr Datensätzen verknüpft werden. Durch Matching-Methoden kann eine Zuordnung und Analyse anhand Gemeinsamkeiten erfolgen. Matching Adjustment ist bei Versicherungen eine Methode zur Ermittlung des Schätzwertes eines Portfolios aus Lebensversicherungsverpflichtungen oder Rückversicherungsverpflichtungen. Hierbei werden die maßgeblichen risikofreien Zinsstrukturkurven angepasst, was der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Eine Genehmigung zum Matching Adjustment wird nur erteilt, wenn alle Voraussetzungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Deckung eines Portfolios erfüllt sind. Durch das Matching Adjustment sollen Zahlungsströme aus Verpflichtungen mit denen eines Portfolios aus Vermögenswerten vorgetragen werden, um ein Auseinanderfallen von Bewertungen zu verhindern.
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Massenunfall | Ein Massenunfall wird auch Massenkarambolage oder Serienunfall genannt. Es handelt sich dabei um einen Verkehrsunfall, der häufig in der Form eines Auffahrunfalls auftritt, und an dem viele Fahrzeuge beteiligt sind. In der Öffentlichkeit wird bereits bei einem Unfall mit mehr als drei beteiligten Fahrzeugen von einem Massenunfall gesprochen. Oft kommt es auf Autobahnen zu einem Massenunfall; beispielsweise wegen Schnee, Nebel oder starkem Regen. Hier können dann zu hohe Geschwindigkeiten und zu geringe Sicherheitsabstände zu einem Massenunfall führen. Bei einem klassischen Massenunfall stoßen mehrere Fahrzeuge an mehreren Stellen zusammen, was mit Sach- und Personenschäden verbunden ist. Die Fahrzeuge sind nicht selten so stark ineinander verkeilt, dass Bergungen mit schwerem Gerät notwendig werden. Der bislang umfangreichste Massenunfall ereignete sich im Jahr 2009 auf der Bundesautobahn A2 zwischen Braunschweig und Peine mit 259 beteiligten Fahrzeugen. Das Ausmaß eines Massenunfalls kann die Auswirkung haben, dass Autobahnen und Straßen für einige Tage gesperrt werden müssen. Versicherungstechnisch wird bei einem Massenunfall in der Regel eine federführende Versicherungsgesellschaft bestimmt, die dann die Abwicklung des gesamten Schadens übernimmt. Dabei regelt die ausgewählte Versicherungsgesellschaft die Schadenszahlungen an die Betroffenen und die Zuordnung an die anderen Gesellschaften. Seit 2015 gilt die Vereinfachung, dass sich betroffene Fahrer und Insassen bei einem Massenunfall mit mehr als 40 beteiligten Fahrzeugen unmittelbar an die Kfz-Haftpflichtversicherung wenden können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Sach- und Personenschäden des Fahrers und seiner Insassen sowie die Fahrzeugschäden. Das vereinfachte Verfahren findet auch dann Anwendung, wenn 20 bis 39 Fahrzeuge am Massenunfall beteiligt waren und der Schadenshergang nur schwer nachzuvollziehen ist. Bei einem Massenunfall mit bis zu 20 beteiligten Fahrzeugen wird in der Regel nach der Sach- und Rechtslage verfahren. |
Massenschaden | Von einem Massenschaden wird gesprochen, wenn ein Schadenkonglomerat von zahlreichen zusammenhängenden Einzelschäden von einem gemeinsamen Hintergrund geprägt ist. Bei einem Massenschaden können die Schäden auf ein Schadenereignis zurückzuführen sein - müssen es aber nicht zwingend. Massenschäden treten häufig im Bereich der Kfz-Versicherung und Rechtsschutzversicherung auf. Fährt beispielsweise ein LKW ungebremst auf ein Stauende auf, so kommt es zu einem Massenschaden, bei dem viele Sach- und Personenschäden auf einmal entstehen. Gleiches gilt für Unfälle bei starkem Nebel oder Glatteis. Von einem Massenunfall ist bei Kfz-Versicherungen die Rede, wenn 40 oder mehr Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind. Ob ein Massenunfall vorliegt, entscheidet ein besonderer Kraftfahrt-Fachausschuss, da auch die Regulierung von Massenunfällen nach besonderen Grundsätzen erfolgt. Dies soll zu schnelleren Schadensregulierungen und gleichzeitig vereinfachten Schadensabwicklungen führen. Bei einem Massenschaden werden Halter in der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Kaskoversicherung in der Regel nicht zurückgestuft. Bei der Rechtsschutzversicherung kommt es zum Beispiel zu einem Massenschaden, wenn ein Grundsatzurteil viele gleichgelagerte Gerichtsprozesse anstößt, deren Kosten von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden müssen. Bei Massenschadenfällen wurden viele Geschädigte von einem oder mehreren Institutionen auf ähnliche Weise geschädigt. Bekannte Massenschäden waren etwa der Aktiengang von der Deutschen Telekom, die Finanzkrise im Jahr 2008 oder der Abgasskandal von VW. Bei Massenschadenfällen sind Verbraucher betroffen, die sich einer gefühlten Übermacht von großen Konzernen gegenüber ausgeliefert fühlen. Aus diesem Grund werden diese Massenschäden öffentlich gemacht, damit sich viele Geschädigte zusammenschließen und ihre Schäden mit vereinten Kräften geltend machen können. |
Maschinenversicherung | Zahlreiche Unternehmen und Betriebe sind auf Maschinen angewiesen. Fallen Maschinen aus oder werden beschädigt, muss mit Kosten für Reparaturen oder Ersatz gerechnet werden. Unter die Maschinenversicherungen fallen unterschiedliche Versicherungen, was sich auch nach den zu versichernden Maschinen und Anlagen richtet. Für fahrbare Maschinen kommt eine Maschinenkaskoversicherung in Betracht. Stationäre Anlagen können mit einer Maschinenversicherung für Produktions- und Fertigungsanlagen abgesichert werden. Letztendlich kann durch eine pauschale Technikversicherung die gesamte technische Betriebseinrichtung inklusive Informationstechnik, Kommunikationstechnik, Maschinen, Anlagen und mobilen Techniken versichert werden. Die Bezeichnung „Maschinenversicherungen“ gilt demnach für mehrere Arten technischer Versicherungen. Die Maschinenkaskoversicherung bietet eine Allgefahrenversicherung aller im Maschinenverzeichnis benannten betriebsbereiten Technik-Anlagen gegen Sachschäden. Vermögensschäden können von einer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden. Versichert werden im Rahmen von Maschinen beispielsweise Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie technische Anlagen. Versichert werden die Maschinen je nach Tarif gegen Schäden durch Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, mittelbare bzw. unmittelbare Wirkungen von elektrischer Energie, Konstruktionsfehler, Materialfehler, Fertigungsfehler, Wassermangel in Dampfgefäßen, Zerreißen wegen Fliehkraft, Frost, Eisgang, Sturm und Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter. Ausgenommen vom Versicherungsschutz der Maschinenversicherung werden in der Regel Verschleißteile und Betriebsstoffe. Auch Schäden durch Elementarschäden werden häufig nicht versichert. Als Versicherungsfall bei der Maschinenversicherung gelten unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an den versicherten Maschinen unabhängig davon, ob die Ursache des Schadens mit dem eigentlichen Betrieb zusammenhängt. Im Schadensfall werden Kosten für Reparaturen, Neugeräte, Leihgeräte und Leasingraten erstattet. Bei vielen Maschinenversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. |
Maschinenkaskoversicherung | Fahrbare Maschinen sind vielen Gefahren ausgesetzt und auch trotz moderner Technik, regelmäßiger Wartung und fachgerechter Handhabung können Schäden nicht immer vermieden werden. Durch eine Maschinenkaskoversicherung kann das Risiko vor unvorhergesehenen Schäden an Maschinen reduziert werden. Maschinenkaskoversicherungen empfehlen sich insbesondere für Unternehmen und Betriebe mit Maschinenpark. Vom Versicherungsschutz der Maschinenkaskoversicherung umfasst sind transportable und fahrbare Arbeitsmaschinen und Baugeräte, Zusatzgeräte und bei entsprechender Vereinbarung auch Reserveteile. Zu den versicherten Schäden und Gefahren gehören nach den Prinzipien der Kaskoversicherung Schäden infolge von äußerer Einwirkung. In diesem Zusammenhang handelt es sich um unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörung beim Betrieb, auf Montagen, auf Demontagen, auf Verladevorgängen und auf Transportwegen. Die Maschinenkaskoversicherung kommt für Schäden durch Zusammenstöße, Anprallen, Umstürzen, Abstürzen und Einsinken auf. Auch wenn Unfälle durch das Anprallen von Gegenständen oder Teilen der Maschine selbst bzw. durch Güter des Arbeitsumfeldes geschehen, übernimmt die Maschinenkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Je nach Tarif sind auch Schäden durch Sturm und Wind mitversichert. Versichert werden Maschinen in der Maschinenkaskoversicherung zum jeweiligen Listenpreis bzw. Neuwert nebst Kosten für den Bezug und die Montage. Ersetzt werden im Schadensfall alle Kosten, die zu einer Wiederherstellung des vormaligen betriebsfähigen Zustandes der Maschine notwendig sind. Übersteigen die Kosten den Zeitwert, wird der Zeitwert erstattet. Schäden, die ohne gewaltsame Einwirkung von außen oder Verschleiß entstanden sind, werden nicht übernommen. Zusätzlich zur Maschinenkaskoversicherung können Vereinbarungen zur Abdeckung von Feuer-, Elementar- und Diebstahlschäden, Unzugänglichkeit und innere Unruhen abgeschlossen werden. Möglich ist auch eine Vereinbarung, wonach auch Aufräumkosten, Bergungskosten und Bauleistungen abgedeckt werden. Für Maschinen im Untertagebau gelten in Bezug auf Einstürze besondere Bedingungen.
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Maschinengarantieversicherung | Bei der Maschinengarantieversicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem Bereich der technischen Versicherungen, die den Herstellern und Verkäufern von Maschinen aller Art zugutekommen soll. Durch die Maschinengarantieversicherung sollen die Kosten aus der gesetzlichen oder anderweitigen Gewährleistung übernommen werden, um vor den Folgen von Produktionsfehlern zu schützen. Verkauft ein Unternehmen technische Maschinen, so muss es auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht übernehmen; also die Garantie. Für den Garantiezeitraum müssen Verkäufer oder Hersteller der Maschine potenzielle Schäden ersetzen oder kostenlos reparieren. Durch die gesetzliche Gewährleistung sollen Käufer und Verbraucher vor mangelhaften technischen Produkten geschützt werden. Im Fall einer Garantieleistung muss ein Verkäufer für ein bereits verkauftes Produkt erneut Kosten investieren, was zu einem Verlustgeschäft führen kann. Durch die Maschinengarantieversicherung schützen sich Hersteller und Verkäufer von technischen Maschinen vor Garantiekosten. Die Gewährleistungsforderungen des Kunden bzw. Verbrauchers werden an die Versicherung weitergeleitet, um laufende Gewinne und Vermögenswerte zu schützen. Übernommen werden von der Maschinengarantieversicherung je nach Tarif die Kosten aus Konstruktions- und Ausführungsfehlern an den produzierten und verkauften Maschinen. Häufig werden die Leistungen auf Schäden durch Konstruktions-, Guss-, Material-, Montage- oder Berechnungsfehler beschränkt, sofern sie nach den Gewährleistungsprinzipien vom Versicherungsnehmer zu vertreten sind. Die Maschinengarantieversicherung springt also immer dann ein, wenn ein echter Garantiefall vorliegt. Die Versicherungsgesellschaft prüft vorab, ob wirklich ein Garantiefall vorliegt und ob die jeweilige Forderung berechtigt ist. Anderenfalls wird die Forderung abgewehrt, was mitunter eine Rechtsschutzversicherung ersetzen kann. Die Maschinengarantieversicherung gehört zu den gewerblichen Versicherungen und kann steuerlich abgesetzt werden. Sie bietet als Sicherheit für Garantiefälle zahlreiche Vorteile für Versicherungsnehmer im Bereich der Preiskalkulation. Werden anteilig die Kosten für die Maschinengarantieversicherung in den Kaufpreis der Maschine eingerechnet, entfallen die Rücklagen für potenzielle Gewährleistungsfälle. Dieser Preisvorteil kann an den Kunden weitergegeben werden und hilft, wettbewerbsfähig zu bleiben.
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Marktwert | Der Marktwert ist ein Wert, der sich auf dem Wirtschaftsmarkt durch den Marktpreis und die jeweilige Menge bzw. aus Angebot und Nachfrage ergibt. Im Steuerrecht wird der Marktwert als gemeiner Wert betrachtet, der sich durch Preise bestimmt, die sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr je nach Beschaffenheit des Objektes durch einen Verkauf erzielen lassen. Berücksichtigt werden beim Marktwert alle Umstände, die Preise und Konditionen beeinflussen könnten. Im Handelsrecht wird der Marktpreis mit dAem beizulegenden Wert gleichgesetzt. Bei nicht-aktiven Märkten wird der beizulegende Zeitwert bestimmt. Hiernach sind Marktwert und Zeitwert Wertkonventionen. Marktwerte von Grundstücken, Immobilien, grundstücksgleichen Rechten und Schiffen gehören zu den geschätzten Werten. Bei Immobilien, Grundstücken, Bestandteilen und Zubehör wird der Marktwert als Verkehrswert geschätzt. Auch das Baurecht setzt den Marktwert mit dem Verkehrswert gleich. Bei Schiffen setzt sich der Beleihungswert u.a. aus dem Marktwert zusammen. In der Volkswirtschaftslehre kann das Bruttoinlandsprodukt mit dem Marktwert verglichen werden. Besonders häufig kommt der Marktwert im Bereich der Börse und des Bankwesens vor. Hier definieren die Kurse von Wertpapieren und Devisen den Marktpreis, während Kurswerte den Marktwert bestimmen. Unternehmenswerte sind Marktwerte ganzer Unternehmen, wobei die Werte von den Bilanzwerten abweichen. Banken bewerten anhand des Marktwertes benötigte Sicherheiten bei der Kreditvergabe. Im Versicherungswesen kommen die Begriffe des Zeitwerts, Neuwerts oder Wiederbeschaffungswerts dem Marktwert nahe. Auch Kunstwerke oder Profi-Sportler haben einen vergleichbaren Marktwert.
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Marderbissschäden | Marder sind Tiere, die zur Familie der hundeartigen Raubtiere gehören. Zur Familie der Marder gehören auch Otter, Iltisse, Dachse, Wiesel und Nerze. Durch Marder wie Steinmarder oder Baummarder kommt es immer wieder zu Problemen rund um Haus und Hof sowie insbesondere zu Marderbissschäden an Kraftfahrzeugen. Marder sind zwar das ganze Jahr über aktiv, aber im Frühjahr und Herbst kommt es besonders oft zu Marderbissschäden. Da Marder sich bevorzugt geschützte Schlaf- und Ruheplätze suchen, sind warme Motorräume besonders beliebte Zufluchtsorte. Durch ihre Bisse in Gummiteile und Kunststoffe verursachen Marder oft beträchtliche Schäden am Fahrzeug. Typische Marderbissschäden treten im Bereich der Zündkabel, der Schläuche von Kühlwasser- und Scheibenwaschanlage, der Stromleitungen, der Isoliermatten für die Dämmung, der Faltenbälge an Antrieb oder Lenkung sowie an verschiedenen Kunststoffschläuchen auf. Angebissene Zündkabel führen häufig zu einem unrunden Lauf des Fahrzeuges im Fahrbetrieb, wobei auch der Motor im Betrieb absterben kann. Dass sich Marderbissschäden an den Gummimanschetten befinden, bemerken Halter oder Fahrer erst dann, wenn Schmutz und Wasser in das Fahrzeug eindringen oder Antrieb, Achsen und Lenkung plötzlich Probleme bereiten. Auch gefährlich können angebissene Kühlmittelschläuche sein, die durch den Verlust der Kühlflüssigkeit eine Überhitzung des Motors zur Folge haben. Befinden sich die Marderbissschäden jedoch an den Unterdruckschläuchen, führt dies zu einem erheblichen Leistungsverlust. Der Motor wechselt bei neueren Fahrzeugen dann in das Notlaufprogramm. Im schlimmsten Fall beißt der Marder in die Bremsleitungen, was den Verlust der Bremsleistung nach sich ziehen kann. Marderbissschäden sind über die Kfz-Vollkaskoversicherung oder Kfz-Teilkaskoversicherung abgesichert. Einige Tarife sichern jedoch nur direkte Marderbissschäden ab und entschädigen lediglich die beschädigten Teile. Andere Tarife umfassen wiederum darüber hinaus die Folgen von Marderbissschäden und zahlen auch dann, wenn beispielsweise der Marder die Zündkabel zerbissen hat und dadurch der Katalysator lahmgelegt wurde, zerbissene Kühlschläuche zu einer Überhitzung geführt oder beschädigte Gummimanschetten die Fahrzeuggelenke in Mitleidenschaft gezogen haben. Die Entschädigungsleistungen werden allerdings häufig auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
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Manifestationsprinzip | Das Manifestationsprinzip ist ein Prinzip, nach dem der genaue Zeitpunkt eines Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Nach dem Manifestationsprinzip gilt ein Versicherungsfall als zu der Zeit eingetreten, in dem der Schaden zum ersten Mal nachweislich festgestellt werden konnte. Aus diesem Grund wird auch von einem Feststellungsprinzip gesprochen. Das Manifestationsprinzip ist eines mehrerer Prinzipien zur Feststellung des Zeitpunktes eines Versicherungsfalls. Nach dem Manifestationsprinzip gilt ein Versicherungsfall als eingetreten, wenn ein Sach-, Vermögens- oder Personenschaden erstmalig durch Geschädigte, Dritte oder den Versicherungsnehmern selbst festgestellt worden ist. Ein Versicherungsschutz besteht dann, wenn die Feststellung des Schadens innerhalb der Versicherungsdauer erfolgt. In der Umwelthaftpflichtversicherung wird beispielsweise häufig das Manifestationsprinzip eingesetzt.
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Managed Competition | Bei der Managed Competition handelt es sich um einen in den Vereinigten Staaten und in den Niederlanden entstandenen Regulierungsrahmen für Krankenversicherungssysteme, die sich wettbewerblich organisieren. Zu den wesentlichen Bestandteilen einer Managed Competition gehört die Wahlfreiheit oder aber die Möglichkeit der Versicherungsnehmer, regelmäßig zu wechseln. Ziel der Managed Competition ist eine präferenzgerechte Versorgung von Versicherungsnehmern zu vertretbaren Kosten. Managed Competition wird in kaum einem wettbewerblich organisierten System für Krankenversicherungen komplett umgesetzt. Der regulierte Wettbewerb kommt durch eine Vorgabe von umfassenden Mindestleistungspaketen und einer von den individuellen Risiken unabhängigen Prämie zustande. Zu den weiteren Mechanismen der Wettbewerbsregulierung gehört die Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang) sowie der versicherungsübergreifende Risikostrukturausgleich.
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Managed Care | Managed Care beschreibt ein Bündel aus Aktivitäten, die das Ziel haben, die Kosten im Bereich der Gesundheitsversorgung zu senken und dennoch eine hochwertige Versorgung nach amerikanischem Vorbild zu gewährleisten. Eine optimale Gesundheitsversorgung soll mit Managed Care zu erschwinglichen Preisen durch die Verwendung eines umfangreichen Ressourcen-Mixes möglich werden. Krankenversicherungen unterstützen häufig Managed-Care-Pläne, obwohl sie in Teilen ihre eigenen Ärzte und Fachärzte bereitstellen. Dies geschieht, weil durch Managed Care die Gesundheitskosten niedrig gehalten werden können, da Verträge mit günstigen Gesundheitsdienstleistern abgeschlossen werden. Managed Care Anbieter organisieren sich in einem Netzwerk. Wird darin nach einer speziellen Behandlung gesucht, erhält der Anbieter, durch den der Anruf erfolgt, den Auftrag. Durch diese Netzwerkbeziehungen können mehr Optionen und Deckungen angeboten werden als in vielen klassischen Krankenversicherungen. Auch wenn es verschiedene Managed-Care-Pläne gibt, wird das Fee-for-Service-Konzept in den Vereinigten Staaten bevorzugt. Bei diesen Plänen legt der Leistungserbringer die Beträge für seine Leistungen und die Leistungsarten selbst fest. Für jede Leistung wird mit der Versicherungsgesellschaft ein Preis vereinbart. Je nach Managed-Care-Plan können auch Ärzte außerhalb des Netzwerkes konsultiert werden. Sind Krankenhäuser in das Netzwerk eingeschlossen, stehen mehr qualifizierte Ärzte für mehr Patienten zur Verfügung. Häufig wird die Anzahl der Krankenhäuser pro Patient und Gesundheitsplan begrenzt. Durch Managed Care werden eine Vielzahl an Gesundheitsleistungen abgedeckt, wozu beispielsweise auch verschreibungspflichtige Medikamente, Hörgeräte, Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte zählen. Der Anschluss an ein Managed-Care-System ist freiwillig und geschieht häufig aufgrund von Beitragssenkungen. In den USA ist es zudem üblich, durch den Arbeitgeber entsprechend versichert zu werden.
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Mallorca-Police | Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung, die von deutschen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Sie gilt für deutsche Fahrzeughalter, die im Ausland ein Fahrzeug mieten. Sie ist eine Ergänzung zur bestehenden Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeugs und bietet zusätzlichen Schutz, der im Ausland oft notwendig ist. Welche Risiken deckt die Mallorca-Police ab? Welche Länder sind durch die Mallorca-Police abgedeckt? Was ist der Unterschied zur regulären Haftpflichtversicherung? Welche Vorteile bietet die Mallorca-Police? Zusammenfassung |
Maklerpool | Im Bereich der Versicherungen, Kapitalanlagen und seit dem Jahr 2002 auch bei Immobilienfinanzierungen können sich Makler zu einem Pool zusammenschließen, um bestimmte Ressourcen gemeinsam zu nutzen. In einem Maklerpool lassen sich die Geschäfte von vielen Finanzmaklern oder Versicherungsmaklern „poolen“, also bündeln. Durch den Zusammenschluss können Maklerpools sehr hohe Umsätze erreichen und bei Fondsanbietern, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften bessere Konditionen aushandeln. Die so erwirtschafteten Vorteile können durch den Maklerpool an die Mitglieder als Rendite weitergegeben werden. Die Makler können wiederum diese Vorteile mittels besserer Deckungskonzepte oder auch Beitragsnachlässen an ihre eigenen Kunden weitergeben. Maklerpools können ihren Mitgliedern des Weiteren zusätzliche Servicedienstleistungen anbieten. Unabhängige Versicherungsmakler müssen heute mehr tun, als lediglich Kunden zu beraten. Sie müssen sich an viele Gesetze und Vorschriften halten, was einen hohen Verwaltungs- und Recherche-Aufwand bedeutet. Hierbei können sich Makler durch Maklerpools unterstützen lassen, die administrative Prozesse für ihre Mitglieder abwickeln. So lassen sich alle erforderlichen Daten, Verträge und Dokumente zu den einzelnen Versicherungen im Pool bündeln und als eine Oberfläche darstellen. Als Mitglied im Maklerpool können die Makler zu jeder Zeit auf alle Daten zugreifen. Dies gilt nicht nur für Versicherungsprodukte, sondern auch für Kredite, Fonds oder Finanz- und Bankprodukte.
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Makler | Ein Makler ist ein Vermittler, der gewerblich für andere die Vermittlung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren, Versicherungen, Mietverhältnissen, Beförderungen oder anderen Geschäften des Handelsverkehrs übernimmt. Der Begriff „Makler“ entstammt dem niederdeutschen Begriff „makeln“ und bedeutet in diesem Zusammenhang „Geschäfte machen“. Makler werden als Vermittler für eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages tätig. Die gesetzlichen Bestimmungen von Maklerverträgen sind in §§ 652 ff. BGB und bei Handelsmaklern in §§ 93 ff. HGB geregelt. In einem Maklervertrag wird festgehalten, dass Auftraggeber verpflichtet werden, bei Erfolg (also Abschluss eines Vertrages) einen Maklerlohn (Provision bzw. Courtage) zu zahlen. Ein Anspruch auf Maklerprovision hat der Makler nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit den Auftraggebern. In Deutschland können Makler ihre Tätigkeit auch ohne eine berufsspezifische Qualifikation ausüben. Erforderlich ist zur Ausübung eines Maklergewerbes eine Erlaubnis nach § 34 c GewO. Wie Makler im Immobiliensektor ihre Tätigkeit auszuüben haben, gibt die MaBV Makler- und Bauträgerverordnung vor. Unterschieden wird zwischen Nachweis- und Vermittlungsmaklern. Nachweismakler müssen die Möglichkeit zu einem Vertragsabschluss nachweisen, um für ihre Leistungen bezahlt zu werden. Er muss also eine Gelegenheit zum Abschluss des jeweiligen Vertrages herbeiführen, also beispielsweise einen Kaufinteressenten mit dem Immobilieneigentümer für Vertragsverhandlungen zusammenbringen. Vermittlungsmakler sollen den Abschluss von Hauptverträgen herbeiführen, also nicht abschlussbereite Interessen bis hin zum Abschluss des Vertrages vermitteln. Hierbei hat er in Bezug auf beide Vertragsparteien Neutralität zu wahren. Ein Versicherungsmakler schließt mit Interessenten einen Maklerauftrag vor dem Hintergrund des benötigten Versicherungsschutzes. Er vermittelt den Abschluss von Versicherungsverträgen und übernimmt, je nach Konstellation, auch die Betreuung von Kunden und Verträgen. Im Gegensatz zum Großteil der Versicherungsvertreter ist der Versicherungsmakler unabhängig von einer Versicherungsgesellschaft. Ein Unterschied zu anderen Maklern besteht bei Versicherungsmaklern in Bezug auf die Provision, die der Makler in der Regel von den Versicherungsgesellschaften erhält.
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Luftfahrtversicherung | Eine Luftfahrtversicherung empfiehlt sich für Charterer oder Halter von Luftfahrzeugen wie Motorflugzeugen, Segelflugzeugen, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen, Ballonen, Fallschirmen, Paraglidern und Flugmodellen sowie Drohnen. Je nach Gesellschaft und Tarif werden Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen, Luftfahrt-Kaskoversicherungen und Luftfahrt-Unfallversicherungen angeboten, die Flugschüler, Fluglehrer, Flugprüfer und Charterer absichern. Im Zuge der Versicherungserweiterung kann auch eine speziell auf die Luftfahrt zugeschnittene Unfall- und Rechtsschutzversicherung integriert werden. Halter und Führer von Luftfahrzeugen haften genau wie andere Personenbeförderer für Sach- und Personenschäden. Durch die Regelungen der Gefährdungshaftung können Geschädigte auch ohne Vorliegen eines Verschuldens Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder geltend machen. Bei den Luftfahrtversicherungen deckt die Halterhaftpflichtversicherung die Schäden bei Dritten ab. Eine Passagierhaftpflichtversicherung reguliert Ansprüche von geschädigten Passagieren. Eine CSL Versicherung kombiniert beide Luftfahrtversicherungen im Haftpflichtbereich. Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegen auch Luftfahrzeuge einer gesetzlichen Haftpflicht-Versicherungspflicht.
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Löschwasserschaden | Ein Löschwasserschaden kann durch eine Brandbekämpfung entstehen. Bei einem Brand löschen Feuerwehren das Feuer mit Wasser oder anderen Löschmitteln. Löschwasserschäden sind Wasserschäden, die durch das Löschwasser entstanden sind. Das Löschwasser kann sowohl die Bausubstanz als auch den Hausrat beschädigen oder zerstören. Neben der Verschmutzung durch Ruß und Rauch verursacht häufig die Brandbekämpfung mit Löschwasser oder Pulver umfangreiche Schäden. Für die Regulierung von Löschwasserschäden kommen Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und insbesondere Feuerversicherungen in Betracht. Eine Feuerversicherung schützt Immobilieneigentümer gegen Feuerschäden durch Feuer, Explosion, Brand und Blitzschlag. Über private und gewerbliche Immobilien hinaus können auch Betriebsgrundstücke und gewerbliches Inventar versichert werden. Die Feuerversicherung reguliert auch Schäden durch Brandstiftung und übernimmt die Kosten für die Behebung unmittelbarer Schäden. Zu den ebenfalls vom Versicherungsschutz umfassten sekundären Schäden gehört die Übernahme der Kosten für den Feuerwehreinsatz, die Beseitigung von Ruß- und eben auch Löschwasserschäden. Gewerbliche Versicherungsnehmer profitieren des Weiteren von der Kostenübernahme der Betriebskosten bei einer durch den Brand bedingten Betriebsunterbrechung.
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Lohnfortzahlung | Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und bezieht sich auf die Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unverschuldeten Gründen vorübergehend arbeitsunfähig sind. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in solchen Fällen weiterhin ein Einkommen erhalten und somit vor finanziellen Einbußen geschützt werden. Wie funktioniert die Lohnfortzahlung? Wer zahlt die Lohnfortzahlung? Wann endet die Lohnfortzahlung? Was passiert bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit? |
Liebhaberwert | Sachen und Gegenstände besitzen einen Sachwert, Materialwert, Substanzwert, Gebrauchswert oder Metallwert. Bei Erbstücken oder Sammlungen entwickeln Personen aufgrund von Erinnerungen, Erfahrungen oder Gefühlen persönliche Beziehungen zu diesen Sachen, wodurch der objektive Wert übertroffen wird und vom Liebhaberwert gesprochen werden kann. Lieberhaberwerte beinhalten subjektive Aspekte, die über das reine Vermögensinteresse hinausgehen. Liebhaberwerte werden durch das allgemeine Interesse bestimmt. Bei Käufern von Sammlungen gilt insbesondere die Seltenheit, der Zustand oder das Alter einer Sache als ein wichtiger Faktor bei der Bemessung des Wertes. Bei einem Liebhaberwert handelt es sich im Bereich der Sachversicherungen um den besonderen Wert von einer Sache, der über den gewöhnlichen Wert dieser Sache hinausgeht. Sofern Gegenstände für Versicherungsnehmer und ihre Familienangehörigen einen ideellen Wert darstellen, der nicht mit Zahlen oder Geld bewertet werden kann, ist dieser in der Regel nicht versicherbar. Erstattet werden kann nur ein Sachwert oder Wiederbeschaffungswert. Versicherungsschutz besteht nur in den Fällen, in denen Gegenstände für eine größere Personengruppe wie etwa Kunstsammler einen Liebhaberwert darstellen. Dieser kann dann als Handelswert betrachtet und versichert werden. Dieser Handels- bzw. Liebhaberwert entspricht dann dem gemeinen Wert oder Marktwert, wobei die Summenbegrenzungen in den Bedingungen zu beachten sind.
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Leitungswasserschaden | Bei einem Leitungswasserschaden tritt unkontrolliert Wasser aus einer Leitung aus. Leitungswasserschäden können an Zuflussrohren, Abflussrohren, Heizungsrohren sowie an Anschlüssen von Waschmaschinen und Waschbecken auftreten. Oft basieren Leitungswasserschäden auf Materialfehlern, Abnutzungserscheinungen oder Frost. Durch Leitungswasserschäden entstehen häufig Sachschäden an Gebäuden und Einrichtungen. Das bestimmungswidrig austretende Leitungswasser aus Wasserinstallationen schädigt die Bausubstanz und zerstört Sachen. Leitungswasserschäden werden von anderen Wasserschäden wie Schäden durch Regenwasser oder Löschwasser abgegrenzt. Ein Leitungswasserschaden gilt nur als solcher, wenn der Schaden aufgrund einer Leckage an einer Leitung entstanden ist. Für die Abdeckung eines Leitungswasserschadens kommen drei Versicherungen in Betracht. Hauseigentümer mit einer Wohngebäudeversicherung profitieren von einer Abdeckung aller Schäden, die unmittelbar an der Immobilie und deren Installationen entstehen. Mieter und Eigentümer können ihr Inventar über eine Hausratversicherung vor Leitungswasserschäden schützen. In Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung, die Schäden in fremden Wohnungen absichern.
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Leistungszusage | Bei der Leistungszusage handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge. Eine Versorgungszusage gilt als Versorgungsversprechen und rechtliche Begründung vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer. Das Betriebsrentengesetz regelt die Zusagearten. Von einer Leistungszusage wird ausgegangen, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Leistungen aus der Altersversorgung, Invalidenversorgung oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Der Arbeitgeber muss dann die konkret benannten Leistungen auch erbringen. Welcher Aufwand zur Finanzierung dieser zugesagten Leistungen notwendig ist, ist dafür erst einmal nicht relevant. Die Leistungszusage stellt die ursprünglichste Form der Zusagen dar. Eine beitragsorientierte Leistungszusage verspricht, eine bestimmte Versorgungsleistung an den Arbeitnehmer zu erbringen. Es handelt sich demnach nicht um eine Beitragszusage, bei der unabhängig von der Leistungshöhe ein Beitrag entrichtet werden muss. In der beitragsorientierten Leistungszusage muss dem Arbeitnehmer der Betrag mitgeteilt werden, den der Arbeitgeber zur Finanzierung von Versorgungsleistungen aufwendet. Beitragsorientierte Leistungszusagen können flexibel eingesetzt und auf eine bestimmte Zeit begrenzt werden. Die Beitragszusage mit Mindestleistung gilt nur für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Mit dieser Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, die festgelegten Beiträge für die Finanzierung der zugesagten Leistungen zu investieren und diese anzulegen. Arbeitnehmer erhalten dann die Leistungen, die sich aus der Anlage von Kapital und den Erträgen durch Zinsen ergeben. Die Höhe der späteren Versorgung ist demnach nicht bestimmbar.
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Leistungsverweigerung | Der Begriff der Leistungsverweigerung wird verwendet, wenn Versicherungsnehmer bei ihrer Versicherung eine Rechnung einreichen oder einen Schaden geltend machen und die Versicherungsgesellschaft nicht reguliert. Eine Leistungsverweigerung seitens der Versicherungsgesellschaft kann mehrere Gründe haben. Eine Schadensregulierung kann zum Beispiel dann verweigert werden, wenn der zeitliche oder räumliche Geltungsbereich der Versicherung überschritten ist. Viele Versicherungen und Zusatzversicherungen treten erst nach Ablauf einer Wartezeit stufenweise in die Leistung ein. Die Leistungen einer Versicherung müssen immer auf einer nachvollziehbaren Rechtsgrundlage basieren. Weitere Gründe für eine Leistungsverweigerung können Verletzungen im Bereich der Mitwirkungspflichten der Versicherungsnehmer oder Selbstverschulden sein.
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Leistungsumfang | Der Leistungsumfang umfasst alle Leistungen, die im Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden. Er beschreibt somit den Umfang der Risiken, die durch die Versicherung abgedeckt werden. Der Begriff umfasst dabei sowohl die Art der versicherten Risiken als auch die Höhe der Versicherungssumme und die Bedingungen, unter denen die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall leistet. Arten des Leistungsumfangs
Einflussfaktoren auf den Leistungsumfang
Wichtigkeit des Leistungsumfangs für Versicherungsnehmer Kontrolle und Anpassung des Leistungsumfangs Zusammenfassung
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Leistungsort | Der Leistungsort ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz der Wohnsitz oder der Sitz der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Da es sich bei einer Versicherungsprämie um eine sogenannte "Schickschuld" handelt, müssen Versicherungsnehmer die fälligen Beiträge auf ihre Kosten oder Gebühren und auf ihr Risiko an die Versicherungsgesellschaft übermitteln. Versicherungsnehmer übernehmen dabei das Risiko von Fehlbuchungen oder vom Verlust der Prämien. Aus diesem Grund wird zur Abwicklung von Versicherungsverhältnissen in der Regel auf das Lastschriftverfahren ausgewichen, durch das die Risiken minimiert werden können. Durch das Lastschriftverfahren wird aus der Schickschuld der Versicherungsnehmer eine "Holschuld" der Versicherungsgesellschaft, die dann für den rechtzeitigen Einzug der Versicherungsprämien verantwortlich ist.
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Leistungsfreiheit | Leistungsfreiheit bedeutet, dass eine Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht freigestellt wird. Die Leistungsfreiheit beschreibt die Situation, das die Versicherungsgesellschaft trotz eines eingetretenen Versicherungsfalls nicht zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem jeweiligen Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Die Leistungsfreiheit beruht dann meist darauf, dass der Versicherungsnehmer seine Vertragspflichten oder Obliegenheitspflichten verletzt hat. Durch diese Pflichtverletzungen hat der Versicherungsnehmer seinen vertraglich vereinbarten Leistungsanspruch verloren. Zu den Ursachen einer Leistungsfreiheit gehören Prämienrückstände aufgrund Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung, Verletzung der Hauptleistungspflichten und Obliegenheitsverletzungen. Insbesondere Obliegenheitsverletzungen wie Alkohol im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Falschangaben können eine Leistungsfreiheit begründen. Je nach Versicherungssparte und Tarif kommt auch eine gestaffelte Leistungsfreiheit in Betracht, die eine teilweise Regulierung oder aber Kürzung des Leistungsanspruches ermöglicht.
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Leistungsfall | In Personenversicherungen wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen oder Unfallversicherungen spricht man von einem Leistungsfall, wenn ein Ereignis eintritt, das die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung auslöst. Dies wäre bei Personenversicherungen beispielsweise bei Tod, Erleben, Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit der Fall. Wie genau ein solches den Leistungsfall begründendes Ereignis beschaffen sein muss, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Tritt ein Versicherungsfall ein, wird die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft begründet. Versicherungsfälle liegen nicht vor, wenn das Ereignis nicht geeignet ist, die Leistungspflicht hervorzurufen. Hier kommt es auf das versicherte Risiko an, da nicht jeder Versicherungsfall zu einer Leistungspflicht führt. Bei Auftreten eines Versicherungsfalls treffen Versicherungsnehmer gleichzeitig Obliegenheiten wie Anzeigepflichten, Auskunftspflichten, Rettungspflichten oder Belegpflichten. Versicherungsnehmer müssen den Eintritt eines Versicherungsfalls unverzüglich anzeigen und Auskünfte erteilen, die zur Feststellung des Versicherungs- oder Leistungsfalles erforderlich sind. |
Leistungsdauer | Der Begriff der Leistungsdauer ist insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Bei der Versicherungsdauer handelt es sich um die Dauer des Versicherungsschutzes. Um als Leistung eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss der Versicherungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten sein. Bei der Leistungsdauer handelt es sich jedoch um den Zeitraum, bis zu dem eine Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung geleistet wird. Die Leistungsdauer kann also länger sein als die Versicherungsdauer, was umgekehrt nicht gilt. Versicherungs- und Leistungsdauer können jedoch unterschiedliche Zeiträume haben. Auch die Beitragszahlungsdauer, bis zu deren Ablauf die Beiträge entrichtet werden müssen, können davon abweichen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten Tarife ohne Begrenzung auf das Leistungsendalter an und zahlen eine lebenslange Rente aus. Hier gilt oft die Voraussetzung, dass die Berufsunfähigkeit bis zu einem bestimmten Alter eingetreten sein muss. Vorsicht ist in den Fällen geboten, in denen die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer vereinbart wird. Werden Versicherungsnehmer dann nach Ablauf der Versicherungsdauer berufsunfähig, fällt dies nicht mehr unter den Versicherungsschutz. Fällt das für die Berufsunfähigkeit ursächliche Ereignis aber in die Versicherungsdauer, profitieren Versicherungsnehmer von Leistungen bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Aus diesen Gründen wird immer empfohlen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so abzuschließen, dass sie in Bezug auf die Leistungen mindestens nahtlos in die gesetzliche Altersrente übergeht.
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Leistungsausschluss | Bei einem Leistungsausschluss werden seitens der Versicherungsgesellschaft Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Leistungsausschlüsse kommen insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung vor. Hier kann die Versicherung bei bestimmten Vorerkrankungen Leistungsausschlüsse vereinbaren, um später nicht für diese (ausgeschlossenen) Leistungen aufkommen zu müssen. Geregelt wird ein Leistungsausschluss im Bereich der PKV durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Musterbedingungen, Tarifbedingungen und Tarife. Bestimmte Leistungen werden durch den Leistungsausschluss vom Versicherungsschutz ausgenommen. Haben Versicherungsnehmer vor Beginn des Versicherungsverhältnisses bereits gesundheitliche Probleme, wird die Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag verlangen. Dieser wird zum Normaltarif hinzugerechnet. Kann ein erhöhtes Gesundheitsrisiko nicht durch einen Risikozuschlag abgedeckt werden, wird in der Regel ein Leistungsausschluss vereinbart. Durch den Leistungsausschluss werden dann die Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen, die mit der bereits vorhandenen Vorerkrankung zusammenhängen. Zu Leistungsausschlüssen kann es auch kommen, wenn in absehbarer Zeit Schwangerschaften oder Operationen wahrscheinlich oder bereits geplant sind. Ist ein Krankheitsrisiko trotz Vereinbarung eines Risikozuschlags oder Leistungsausschlusses zu hoch, kann die Versicherung den Antrag auf PKV in seltenen Fällen auch komplett ablehnen. Es gibt jedoch auch Leistungsausschlüsse, die für alle Versicherungsnehmer gelten. Diese werden in den Versicherungsbedingungen geregelt. Private Krankenversicherungen erklären regelmäßig Leistungsausschlüsse für die Folgen von Kriegsereignissen oder vorsätzlich herbeigeführte Unfälle und Krankheiten. Überschreiten Heilbehandlungen oder medizinische Maßnahmen das notwendige Maß, dürfen private Krankenversicherungen die Leistungen kürzen. Leistungsausschlüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung werden in § 52 SGB V geregelt. Hier gilt, dass Versicherungsnehmer sich an den Kosten beteiligen müssen, wenn sie durch vorsätzliches Selbstverschulden krank geworden sind. Auch dann, wenn eine Erkrankung durch eine Tätowierung, ein Piercing oder eine andere medizinisch nicht indizierte und der Ästhetik dienende Operation hervorgerufen wurde, können Versicherungsnehmer an den Krankheitskosten beteiligt werden.
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Leistungsart | Der Begriff der Leistungsart bezeichnet die Bandbreite der verschiedenen Leistungen im Versicherungsbereich Rechtsschutz. Rechtsschutzversicherungen bieten in der Regel Rechtsschutz in den Bereichen Arbeit, Beratungen, Disziplinarverfahren, Standesrecht, Ordnungswidrigkeiten, Vertragsrecht, Sachenrecht, Schadensersatz, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafverfahren, Verwaltungssachen, Wohnungsangelegenheiten, Grundstücksrecht, Opferentschädigung, Betreuungsverfahren und Daten-Rechtsschutz an. Der Umfang dieser Leistungsarten ist entsprechend variabel. Im Normalfall bieten Versicherungsgesellschaften ihrem Versicherungsnehmer im Arbeits-Rechtsschutz die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten an, sofern der arbeitsrechtliche Rechtsstreit Erfolg verspricht. Unter den Beratungs-Rechtsschutz fallen die Kosten der Erstberatung beim Rechtsanwalt, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Für Beamte und Freiberufler, die einer Kammer angehören, wird der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz empfohlen, bei dem die Versicherung die Kosten für die rechtliche Interessenwahrnehmung trägt. Bei Widersprüchen und Verfahren gegen Bußgeldbescheide hilft hingegen der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, während ein Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz für zivilrechtliche Verfahren zuständig ist. Im Zivilrecht kommt es oft zu Streitigkeiten über Verträge und Rechte, was Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Diese Verfahren dauern nicht nur lange, sondern kosten auch viel Geld, weshalb insbesondere im gewerblichen Bereich oft der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfohlen wird. Zu den Leistungsarten für bestimmte Lebenssituationen zählt der Sozial-Rechtsschutz, der Streitigkeiten in Bezug auf die Sozialversicherung absichert. Steuerliche Konflikte deckt der Steuer-Rechtsschutz ab und wie beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz kann der Straf-Rechtsschutz die Kosten für Strafverfahren auffangen. Dies kann sowohl für Anklagen durch die Strafbehörden als auch für Nebenklagen im eigentlichen Strafverfahren gelten. Unter den Verwaltungs-Rechtsschutz fallen Streitigkeiten mit verwaltenden Behörden und Konflikte rund um Haus oder Wohnung werden vom Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz umfasst. Ein Opfer-Rechtsschutz ist interessant für Menschen, die einem höheren Gefahrenpotenzial ausgesetzt sind und für Betreuer bzw. betreute Menschen kann der Betreuungs-Rechtsschutz etwas mehr Sicherheit bieten. Letztendlich geht das moderne Zeitalter mit zahlreichen Streitigkeiten rund um wichtige Daten einher. Um beispielsweise Hacker-Angriffe und entsprechende Schäden abzuwehren bzw. geltend zu machen, halten Rechtsschutzversicherungen auch den Daten-Rechtsschutz als Leistungsart bereit.
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Leistungsanpassung | Der Begriff der Leistungsanpassung kommt sowohl in der Elektrotechnik als auch im versicherungstechnischen Bereich vor. Bei zahlreichen Versicherungen finden Leistungsanpassungen statt. Dies bedeutet, dass die im Schadensfall fällig werdende Leistung der Versicherung pro Jahr nach oben angepasst wird, um die aktuelle Kaufkraft beibehalten zu können. Eine Leistungsanpassung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern wird von einer vertraglichen Festlegung abhängig gemacht. Gleichzeitig mit der Leistungsanpassung werden auch die Beiträge angehoben. Besonders häufig kommen Leistungsanpassungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen vor. Die Versicherungen bieten generell ein breit gefächertes Spektrum an Leistungen an, aus dem sich Versicherungsnehmer das für sie passende Angebot auswählen können. Die Tarifkalkulation erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten und der Marktsituation im Gesundheitswesen. Und da sich diese Werte im Laufe der Zeit ändern können, variieren naturgemäß auch die Kosten. Steigen die Kosten für Medizin und Gesundheit, dann nehmen die Versicherungsgesellschaften eine Leistungsanpassung vor. Dadurch werden die Beiträge an die aktuellen Marktkonditionen angepasst. Bei einer Leistungsanpassung durch die Versicherungsgesellschaft tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Versicherungsnehmer können dann zu einer anderen Versicherung wechseln. Bei Kfz-Versicherungen kann es bei Umzügen der Versicherungsnehmer zu Änderungen in den Regionalklassen kommen. Auch hier wird eine Leistungsanpassung erforderlich, die jedoch die Versicherungsnehmer nicht zur außerordentlichen Kündigung und einem Versicherungswechsel berechtigt. Steigen Beiträge jedoch ohne Leistungsanpassung, gilt auch bei Kfz-Versicherungen das Sonderkündigungsrecht.
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Leistungen | Wenn im versicherungstechnischen Bereich von Leistungen die Rede ist, sind in der Regel die Versicherungsleistungen damit gemeint. Bei diesen Leistungen handelt es sich um die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen, die die Versicherungsgesellschaften gegenüber ihren Versicherungsnehmern zu erbringen haben. Voraussetzung hierfür ist ein Versicherungsfall, also ein bestimmtes und vertraglich festgelegtes Ereignis. Ob ein Versicherungsfall vorliegt, prüft die Versicherungsgesellschaft im Rahmen ihrer Leistungsprüfung. Häufig werden die Leistungen von Versicherungsgesellschaften so vereinbart, dass sie Schäden abgelten. So erstattet zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden, die der Versicherungsnehmer bei Dritten im Rahmen eines Unfalls verursacht hat. Bei Lebensversicherungen beziehen sich die Leistungen hingegen auf die versicherte Person selbst. Bei der Todesfallleistung zahlt die Versicherungsgesellschaft beim Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme an die begünstigte Person aus. Bei Kapitallebensversicherungen wird die Versicherungssumme nebst Überschussanteilen als Leistung fällig, wenn das Ablaufdatum der Versicherung erreicht wurde. Letztendlich sollten die Leistungen bei jeder Versicherung genau geprüft und verglichen werden. Viele Portale bieten Vergleiche von Tarifen, Gesellschaften, Beiträgen und Leistungen an.
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Leichte Fahrlässigkeit | Unter den Begriff der Fahrlässigkeit fallen Handlungen, bei denen für die individuelle Situation objektiv notwendige Vorsicht oder Sorgfalt nicht aufgebracht worden ist. Ob bei der Verursachung eines Schadens ein fahrlässiges Verhalten vorgelegen hat oder eben nicht, ist ausschlaggebend für die Kostenübernahme des entstandenen Schadens durch die Versicherungsgesellschaft. Nach § 276 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handelt derjenige fahrlässig, der die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dies bedeutet, dass jeder genau die Vorsicht und Sorgfalt aufbringen muss, die in einer bestimmten Situation notwendig ist. Als fahrlässig wird ein Verhalten eingestuft, wenn bereits im Vorhinein die Folgen des sorglosen Verhaltens als vermeidbar oder absehbar eingestuft werden können. Jeder Mensch hat sich also so zu verhalten, dass keinerlei negative Folgen erwartet werden müssen. Geschieht dies nicht, kann von einer fahrlässigen Handlung ausgegangen werden. Im Bereich der Versicherungen geht es vor dem Hintergrund der Fahrlässigkeit um Schäden, die jemand nicht beabsichtigt, aber dennoch durch sein Verhalten begünstigt und damit verursacht hat. Im Falle der Fahrlässigkeit kann es dazu kommen, dass eine Versicherung einen Schaden nur teilweise reguliert oder gar nicht für den Schaden aufkommt. Die Fahrlässigkeit grenzt sich zum Vorsatz darin ab, dass bei ihr der Schaden nicht das Ziel der Handlungen war. Bei Fahrlässigkeit wird die Schadensentstehung billigend in Kauf genommen, während Vorsatz die Schädigung zum Ziel hat. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden nicht von Versicherungen ausgeglichen. Wird jemand allerdings durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschädigt,so hat der Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz. Unterschieden wird bei der Fahrlässigkeit zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Diese Unterscheidung ist ausschlaggebend dafür, ob der Schaden von einer Versicherung übernommen wird. Die leichte Fahrlässigkeit basiert häufig auf einer spontanen Unaufmerksamkeit. Grob fahrlässig handelt derjenige, der durch bewusstes Vernachlässigen seiner Sorgfaltspflichten einen Schaden verursacht. Private Haftpflichtversicherungen kommen in der Regel für Schäden auf, die auf leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit basieren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss Schäden ausgleichen, die Versicherungsnehmer bei Dritten verursachen. Zunächst geschieht dies unabhängig von leichter oder grober Fahrlässigkeit. Kommt im Nachhinein heraus, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung ihn in Regress nehmen.
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Leibrente | Nach deutschem Recht handelt es sich bei einer Leibrente um eine wiederkehrende Zahlung, also Rente, die bis zum Tod des Empfängers oder einem bestimmten Ereignis gezahlt wird. Eine Leibrente ist demnach ein gleichbleibender Bezug auf Lebenszeit. Zu den privaten Leibrenten gehören beispielsweise die gesetzlichen Altersrenten. Aber auch im Bereich der Immobilien treten Leibrenten auf. Bei der Immobilien-Leibrente verkauft der Eigentümer die von ihm selbst genutzte Immobilie, um seine Einkünfte aufzubessern und sein Erbe zu schmälern. Der Erwerber bezahlt dafür jedoch keinen Kaufpreis, sondern gleicht die Veräußerung durch eine monatliche Rente an den Verkäufer und ein lebenslanges Wohnrecht aus. Manchmal wird bei dieser Leibrente auch eine Einmalzahlung mit einer niedrigeren Rente kombiniert. Die Höhe der Leibrente hängt vom Immobilienwert und dem Alter des Verkäufers ab. Gängig ist ein Mindestalter von 70 Jahren.
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Legalzession | Mit einer Legalzession oder "cessio legis" wird der Übergang einer fremden Forderung kraft Gesetzes beschrieben. Bei Versicherungen ist es üblich, dass eine Legalzession für die versicherte Person als Sicherheit in schwerwiegenden und bedeutsamen Fällen genutzt werden kann. Versicherungen sichern ihre Versicherungsnehmer durch Legalzessionen ab. Zusätzlich können Versicherungsgesellschaft ihre Versicherungsnehmer auch durch eine Haftungsübernahme schützen. In diesen Fällen übernimmt die Gesellschaft die Haftung mit einem hohen Geldwert, die eigentlich den Versicherungsnehmer treffen würde. Da sich Versicherungsgesellschaften aber auch selbst mittels bestimmter Richtlinien absichern müssen, wird auch hier in vielen Fällen eine Legalzession genutzt. Durch die Legalzession haftet die Versicherung für eine Schuld, für die andere verantwortlich sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Versicherungsgesellschaften die Schadensersatzforderungen ihrer Versicherungsnehmer übernehmen. Liegt jedoch eine Vertragsverletzung vor, muss die Haftung selbst übernommen werden. Wird zum Beispiel ein Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt, so muss die Kfz-Versicherung nicht für den Schaden aufkommen. Die Legalzession ist in § 67 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Danach gehen die Ansprüche auf Schadensersatz von Versicherten, ausgehend von geschädigten Dritten, auf die Versicherungsgesellschaft über. Die Versicherungsgesellschaft ist dann verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Schaden inklusive Kosten zu übernehmen. Im Nachhinein kann die Versicherungsgesellschaft jedoch den Versicherungsfall überprüfen und potenzielle Regressansprüche geltend machen. Dies ist jedoch selten und kommt dann vor, wenn Versicherungsnehmer grobe Fehler gemacht haben.
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Lebensversicherung | Unter den Begriff der Lebensversicherungen fallen alle Versicherungen, die Risiken wie Invalidität oder Tod absichern sowie Versicherungen der privaten Altersvorsorge. Da das versicherte Risiko in der Person des jeweiligen Versicherungsnehmers liegt, wird auch von einer Personenversicherung gesprochen. Als Individualversicherung hat die Lebensversicherung die Aufgabe, die wirtschaftlichen Risiken aus der Lebensdauer der Versicherten abzusichern. Der Versicherungsfall einer Lebensversicherung ist daher entweder der Erlebensfall als bestimmter Zeitpunkt oder aber der Todesfall. Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall dann auch entweder an den Versicherungsnehmer selbst oder aber einen anderen Berechtigten ausgezahlt. Die Versicherungsleistung wird als Geldleistung ausgezahlt. Je nach Vertrag und Tarif können Leistungen aus der Lebensversicherung bei Todesfall, Erlebensfall oder aber im Rahmen einer Dread-Disease-Versicherung bei Eintritt einer schwerer Krankheit angewiesen werden. Auch Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und andere Gefahren können durch zusätzliche Vereinbarungen in den Bereich der Lebensversicherung fallen. Des Weiteren können auch Rentenversicherungen zu den Lebensversicherungen gehören, da hier als Versicherungsleistung eine regelmäßige Zahlung von der Versicherungsgesellschaft in Betracht kommt. Durch eine gängige Lebensversicherung sichern Versicherungsnehmer ihre Hinterbliebenen im Falle ihres Todes finanziell ab. Durch eine Risikolebensversicherung werden lediglich Hinterbliebene abgesichert, während durch Kapitallebensversicherung auch eine eigene Altersvorsorge gewährleistet werden kann. Kapitallebensversicherungen werden zur Altersvorsorge genutzt. Bei dieser Lebensversicherung wird im Todesfall oder nach Vertragsablauf die Versicherungssumme ausgezahlt. Sie stellt eine Kombination aus Risikolebensversicherung mit Zahlung im Todesfall und einem langfristigen Sparvertrag mit Auszahlung von Kapital und Zinsen nach Laufzeitende dar. Stirbt die versicherte Person während er Laufzeit der Kapitallebensversicherung, erhält der begünstigte Bezugsberechtigte die Versicherungssumme ausgezahlt. Erlebt die versicherte Person den Vertragsablauf der Kapitallebensversicherung (Erlebensfall), wird das über die gesamte Laufzeit angesparte Kapital an die versicherte Person ausgezahlt. Dabei weist die Versicherung nicht nur die garantierte Versicherungssumme an, sondern auch eine Überschussbeteiligung. Hierbei handelt es sich um anteilige Gewinne, die die Versicherungsgesellschaft im Laufe der Zeit aus den eingezahlten Prämien erwirtschaften konnte. Eine Risikolebensversicherung wird beim Tod der versicherten Person fällig. Hier wird lediglich die vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Kleinere Risikolebensversicherungen werden häufig als Sterbekostenversicherung abgeschlossen und sollen den Hinterbliebenen helfen, die Beerdigungskosten des Versicherungsnehmers zu bezahlen.
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Lebenslange Rente | Eine lebenslange Rente wird nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von der privaten Rentenversicherung gezahlt. Rentenversicherungen sichern ihre Versicherungsnehmer durch die Zahlung einer lebenslangen Rente für den Erlebensfall ab. Diese Rente wird bis unabhängig vom Alter bis zum Tod ausgezahlt. Da in vielen Fällen die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um das Alter im gewohnten Lebensstandard zu verbringen, dient eine private Rentenversicherung der Altersvorsorge. Eine private Rentenversicherung bietet ihren Versicherungsnehmern garantierte Leistungen im Alter an. Diese können in Form einer lebenslangen Rente, die monatlich ausgezahlt wird, oder aber im Rahmen des Kapitalwahlrechts als einmalige Kapitalzahlung ausgewählt werden. Das angesparte Kapital für die Leistungen setzt sich aus den eingezahlten Prämien, einem garantierten Zinssatz sowie den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherungsgesellschaft zusammen. Der jeweilige Zinssatz gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Rentenversicherungen können zusätzlich um Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- oder Pflegerenten-Zusatzversicherungen erweitert werden. Durch eine private Rentenversicherung kann je nach Tarif und Vertrag nicht nur eine garantierte lebenslange Rente erzielt, sondern auf Wunsch auch eine Angehörigen-Versorgung durch Todesfallleistungen vereinbart werden. Sehr verbreitet ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, bei der durch regelmäßige Zahlungen und manchmal auch Einmalzahlungen das Kapital aufgebaut wird. Vereinbart werden kann auch ein Kapitalwahlrecht. In diesen Fällen wird statt der lebenslangen Rente am Ende der Sparphase einmalig Kapital ausgezahlt. Die garantierte lebenslange Rente der Rentenversicherung macht die Altersvorsorge kalkulierbar. Durch die lebenslangen Zahlungen wird das Risiko des frühzeitigen Kapitalverbrauchs ausgeschlossen. In erster Linie dient die Rentenversicherung der Altersvorsorge der Versicherten selbst. Eine Hinterbliebenenversorgung kann gesondert vereinbart werden. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung dient eine Lebensversicherung dem kalkulierbaren Vermögensaufbau sowie der Angehörigen bereits vor Eintritt in das Rentenalter. Bei den lebenslangen Renten der Rentenversicherung kann auch eine Sofortrente vereinbart werden, die unmittelbar nach Vertragsschluss ausgezahlt wird und deshalb besonders für ältere Menschen interessant ist. Hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass der entsprechende Beitrag auf einmal eingezahlt wird, der naturgemäß die Höhe der lebenslangen Rente beeinflusst. Häufig wird hier auf Ablaufleistungen aus einer Lebensversicherung oder Gelder aus einer Erbschaft zurückgegriffen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wird der Sparanteil der Prämie in Fond angelegt, die Versicherungsnehmer häufig selbst auswählen dürfen und fortan daran beteiligt sind. Hieraus entstehen Chancen und Risiken aus Kursgewinnen und -verlusten.
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Lebenserwartung | In Bezug auf Versicherungen handelt es sich bei der Lebenserwartung um eine versicherungsmathematische Rechengröße. Anhand der Lebenserwartung werden Tarife und Leistungen mit Hilfe von Statistiken berechnet. Insbesondere im Bereich der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wird auf Basis der Lebenserwartung kalkuliert. Private Rentenversicherungen gewähren ihren Versicherungsnehmern lebenslange Renten. Deshalb müssen die Versicherungsgesellschaften auch mit Weitsicht kalkulieren. Je älter die Versicherungsnehmer werden, desto länger müssen naturgemäß auch die Renten ausgezahlt werden. Hierfür muss ausreichend Kapital vorhanden sein, um garantierte Leistungen erfüllen zu können. Für die Kalkulation von Rentenversicherungen ist daher die statistische Lebenserwartung ein wichtiges Kriterium. Bei Risikolebensversicherungen wird häufig auch die sozioökonomische Stellung eines Versicherungsnehmers in Bezug auf Sterblichkeit und Lebenserwartung berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Menschen mit einer höheren Schul- oder Ausbildung einen günstigeren Versicherungsschutz erhalten können, weil dies eine Grundlage für ein risikoärmeres Leben sein könnte. Im Bereich der Rentenversicherung wird diese Kalkulation der Lebenserwartung jedoch nicht verwendet, da hier Versicherungsnehmern mit einer höherwertigen Ausbildung nicht einfach die Rente gekürzt werden kann, weil sie nach den Statistiken länger leben. Bei Risikolebensversicherung spielt insbesondere die Sterblichkeit im mittleren Alter eine Rolle, während bei der Rentenversicherung die gesamte Lebenserwartung abgeschätzt werden muss. Um die Lebenserwartung in Versicherungsverträgen berücksichtigen zu können, greifen Versicherungsgesellschaften auf verschiedene Statistiken und Sterbetafeln zurück. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Daten zur Bevölkerungssterblichkeit. Bei Lebens- und Rentenversicherungen dient hingegen die Rentensterbetafel der DAV (Deutsche Aktuarvereinigung) aus dem Jahr 2004 als Anhaltspunkt. Diese enthält Beobachtungen zur Bevölkerungssterblichkeit, Daten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Angaben des Statistischen Bundesamts sowie Erfahrungswerte der Versicherungsgesellschaften und verdeutlicht, dass die Menschen im Vergleich zu früher länger leben. Des Weiteren kann aus der Rentensterbetafel der Rückschluss gezogen werden, dass Frauen in der Regel länger leben als Männer und auch Menschen mit höherer Ausbildung, höherem Einkommen und mit privater Rentenversicherung länger leben als andere Bevölkerungsgruppen. Bei den Statistiken zur Lebenserwartung werden zur Sicherheit gewisse Schwankungen berücksichtigt. Sterbetafeln geben demnach preis, wann und mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Mensch in einem bestimmten Alter versterben wird. Sterbetafeln differenzieren nach Geschlecht und Alter. Unterschieden wird in Periodensterbetafeln, die Sterblichkeitsverhältnisse der Bevölkerung zu bestimmten Zeitpunkten betrachten. Bei Generationensterbetafeln wird hingegen der Sterblichkeitsverlauf von ganzen Geburtsjahrgängen gelistet. Werden beide Tafeln bei Rentenversicherungen synonym verwendet, müssen zusätzlich auch die Sterblichkeitsverhältnisse in der Zukunft berücksichtigt werden. Dies, zumal die Versicherungsgesellschaften die Verträge so auslegen müssen, dass sie auch die Lebenserwartung in 40 oder 50 Jahren noch einkalkulieren. Deshalb werden aktuelle Trends wie der medizinische Fortschritt oder die gesunde Lebensweise und der steigende Wohlstand, was alles die Lebenserwartung erhöhen kann, in der Kalkulation berücksichtigt.
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Laufzeitrabatt | Viele Versicherungsgesellschaft schließen mit ihren Versicherungsnehmern Verträge mit einer längeren Laufzeit ab; beispielsweise über drei, fünf oder sogar zehn Jahre. Für diese lange Vertragsbindung wird häufig ein Laufzeitrabatt gewährt, der auch Treuebonus oder Dauerrabatt genannt wird. Laufzeitrabatte werden vor allem bei Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen gewährt. Die Höhe eines Laufzeitrabattes richtet sich nach der jeweiligen Versicherungssparte, der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif. Durchschnittlich kann von einem Laufzeitrabatt zwischen 5 % bis 10 % der jeweiligen Jahres-Nettoprämie ausgegangen werden. Zu beachten ist bei einem Versicherungsvertrag mit Laufzeitrabatt, welche Kündigungsfristen gelten und ob der Laufzeitrabatt im Falle einer vorzeitigen Kündigung von der Versicherungsgesellschaft zurückverlangt werden kann.
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Laufzeit | Wenn im Versicherungsbereich von der Laufzeit gesprochen wird, ist damit in der Regel die Vertragslaufzeit, Versicherungsdauer, Vertragsdauer oder Versicherungsperiode gemeint. Bei dieser Laufzeit handelt es sich also um den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbart worden ist. Die Laufzeit als zeitliche Dauer eines Versicherungsverhältnisses ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Viele Versicherungen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Gängig sind jedoch auch Laufzeiten von drei, fünf und mehr Jahren. Der Gesetzgeber sieht keine Höchstlaufzeiten vor. Kündigen Versicherungsnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist vor dem Ablauf der Laufzeit, verlängert sich in vielen Fällen der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr oder eine bestimmte Dauer. Entsprechende Verlängerungsklauseln sind gem. § 11 I VVG zulässig. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist in vielen Versicherungsverträgen drei Monate. Hier sollte jedoch in den Versicherungsunterlagen nachgesehen werden, da auch anderweitige Fristen gelten können. Außerordentliches KündigungsrechtEin außerordentliches Kündigungsrecht besteht beispielsweise nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung. Die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung können ebenfalls den Versicherungsdokumenten entnommen werden. In Bezug auf die Laufzeit und die Kündigung des Versicherungsverhältnisses können Sonderregelungen gelten. Dies gilt insbesondere für Kfz-Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Krankenversicherungen. Siehe auch: perfektversichert.de/beratung/kuendigungsfristen-versicherungen.html
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Lastschriftverfahren | Das Lastschriftverfahren ermöglicht es Bankkunden, regelmäßig oder unregelmäßig fällige Zahlungen wie beispielsweise Versicherungsbeiträge im automatisierten Verfahren vom Konto abbuchen zu lassen. Mittels Lastschrift zu bezahlen ist beliebt, bequem und gilt als sicher. Viele Unternehmen und Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Zahlung per Lastschriftverfahren an. Einige sind sogar berechtigt, die Durchführung des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Aktuell existieren Lastschriftverfahren in zwei Varianten; als SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift. SEPA ist hierbei die Abkürzung für Single Euro Payments Area, was mit einheitlichem Euro-Zahlungsverkehrsraum übersetzt werden kann. Zu diesem Verkehrsraum zählen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen, Monaco, Island, die Schweiz und einige zu Frankreich gehörende, außereuropäische Gebiete. Vor dem SEPA-Verfahren gab es in Deutschland das Lastschriftverfahren mittels Einzugsermächtigung sowie das Abbuchungsverfahren. Bei Einführung des SEPA-Verfahrens wurden bereits erteilte Einzugsermächtigungen automatisch in ein SEPA-Lastschriftverfahren umgewandelt. Bei den Abbuchungsverfahren musste jeweils ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Durch ein Lastschriftmandat ermächtigt ein Bankkunde seinen Vertragspartner, also etwa die Versicherung oder den Stromanbieter, die vereinbarten Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen. Bei Lastschriften im SEPA-Verfahren gibt der Kunde eine ausdrückliche Erklärung ab, mit der er gleichzeitig den Vertragspartner zum Einzug als auch die Bank zur entsprechenden Buchung ermächtigt und beauftragt. Hierdurch sollen ungenehmigte Lastschriftbuchungen ausgeschlossen werden.
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Landkaskoversicherung | Eine Landkaskoversicherung versichert Landfahrzeuge und Spezialfahrzeuge, die nicht über eine Kfz-Kaskoversicherung oder eine Maschinenversicherung abgesichert werden können. Hierzu zählen beispielsweise Waggons von Eisenbahnen oder Karussells, Riesenräder, Achterbahnen und andere Fahrzeuge für Jahrmärkte und Kirmes-Veranstaltungen, die unter die Schaustellerrisiken fallen. Die Landkaskoversicherung fällt in den Bereich der Transportversicherung und sichert Schienenfahrzeuge sowie Anhänger ohne eigenen Antrieb ab. Die versicherten Fahrzeuge bzw. Anhänger werden in der Regel gegen Zusammenstöße, Entgleisungen, Brände, Blitzschläge, Explosionen, Erdbeben, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Abhandenkommen, Unterschlagung, Einsturz von Lagergebäuden sowie mut- und böswillige Beschädigungen durch Dritte abgesichert. Durch den Abschluss einer Landkaskoversicherung werden die versicherten Fahrzeuge vor den finanziellen Folgen im Zusammenhang mit den versicherten Schäden geschützt. Der Versicherungsschutz erfolgt regelmäßig auf der Grundlage der DTV-Güterversicherungsbedingungen und der Besonderen Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material. Besondere Bedingungen und Klauseln können jedoch auch individuell vereinbart werden.
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Kurs | In den wirtschaftlichen und versicherungstechnischen Bereichen wird von einem Kurs gesprochen, wenn Werte, Preise und Konditionen eingeschätzt werden sollen. Einen besonders hohen Bekanntheitsgrad haben Kurse, wenn es um den Handel von Aktien und Wertpapieren an der Börse geht. An der Börse bezeichnen Kurse den Preis, der unmittelbar an der Börse festgestellt wird. Als Finanzinstrument der Börse liegen Kurse zwischen Geld- und Briefkursen. Der Geldkurs ist der Wert, zu dem ein Marktteilnehmer bereit ist, die Aktie oder das Wertpapier zu kaufen. Dieser Kurs wird dann zu diesem Preis angeboten und verkauft. Der Briefkurs geht vom jeweiligen Verkäufer aus, der den zu erzielenden Preis für die Aktie oder die Wertpapiere festlegt. Deshalb liegt der Briefkurs oft über dem Geldkurs. Treffen sich beide Kurse in der Mitte, wird vom Mittelkurs gesprochen. Unterschiede zwischen den Kursen werden Spread oder Kassakurs genannt. Kurse unterliegen jedoch nicht nur handelsbedingten Schwankungen, sondern haben auch eine gewisse Qualität. Unterschieden wird zwischen einem gehandelten Kurs und einem Taxakurs. Gehandelte Kurse ergeben sich aus Angebot und Nachfrage. Taxakurse sind Schätzkurse von eher umsatzschwachen Wertpapieren. Über diese Kurse hinaus gibt es noch weitere Varianten, die von Händlern und Makler bestimmt werden. Letztendlich wird an der Börse von einem Kurs gesprochen, wenn ein bestimmter Preis gemeint ist, den Wertpapiere und sonstige Handelsgüter aktuell erzielen können. Die Kurse werden von den Händlern ermittelt und ändern sich häufig sogar im Sekundentakt. Die jeweiligen Kurse werden an den Aktiencharts durch entsprechend gezackte Kurven wiedergegeben, sodass die Preisentwicklungen nachvollzogen werden können.
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