Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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Begriff | Definition |
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Repräsentantenhaftung | Bei der Repräsentantenhaftung handelt es sich um das Haftungsverhältnis von Versicherungsnehmern für ihre Repräsentanten. Das Verhalten von Repräsentanten wird Versicherungsnehmern dabei so zu gerechnet, als hätten sie selbst so gehandelt. Haben Repräsentanten also einen Schaden herbeigeführt, eine Obliegenheit verletzt oder eine wichtige Handlung unterlassen, so kann der repräsentierte Versicherungsnehmer dafür in die Haftung genommen werden. Durch das Verhalten von Repräsentanten kann ein Versicherungsnehmer sogar den Versicherungsschutz verlieren. Bei vielen Versicherungsverträgen kommen auch Familienangehörige, Angestellte oder Dritte mit den versicherten Gegenständen in Berührung oder in die Benutzung. Führen Dritte einen Schaden herbei oder verletzen auferlegte Obliegenheiten, muss unter Berücksichtigung der Repräsentantenhaftung geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer für den Schaden einzustehen hat. Zu den Repräsentanten gehören beispielsweise Menschen, die im Geschäftsbereich mit dem versicherten Risiko vertretungsweise an die Stelle des jeweiligen Versicherungsnehmers auftreten. Repräsentanten sind häufig befugt, selbstständig in einem gewissen Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
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Reparaturkostenversicherung | Die Reparaturkostenversicherung fällt in der Regel in den Bereich der Kfz-Versicherungen. Eine Reparaturkostenversicherung übernimmt die Arbeitskosten und vollen oder anteiligen Materialkosten im Falle einer Reparatur. Die Reparaturkostenversicherung soll vor hohen Reparaturkosten schützen und das versicherte Fahrzeug stets einsatzbereit halten. Die Versicherung kann sich für private Fahrzeugführer, Käufer und Händler empfehlen. Zu Werbezwecken wird die Reparaturkostenversicherung gerne „Krankenversicherung für das Auto“ oder „Gebrauchtwagengarantie“ genannt. Beide Begriffe enthalten den Schutz vor teuren Reparaturen an einem Fahrzeug. Gegen feste Beiträge werden alle anfallenden Werkstattkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Als Ergänzung zur Kfz-Versicherung kann die Reparaturkostenversicherung auch für Verkäufer von Fahrzeugen Sinn machen, da sie Fahrzeuge aufwerten und besser am Markt etablieren kann. Auf der anderen Seite stehen Fahrzeugkäufer bei Vorhandensein der Versicherung auf der sicheren Seite, um sich bei Fahrzeugen vor Schäden und Mängeln an Gebrauchtwagen zu schützen. Dies insbesondere dann, wenn bei dem Fahrzeug die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren bereits verstrichen ist. Durch die Reparaturkostenversicherung sind Kfz-Fahrer und Halter nicht an die gesetzliche Gewährleistung gebunden. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt Reparaturkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Je nach Tarif und Variante kann bei der Reparaturkostenversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Häufig wird diese nach Fahrleistung gestaffelt und beschränkt sich lediglich auf die Materialkosten. Eine Reparaturkostenversicherung übernimmt die Reparaturen am versicherten Fahrzeug und zwar unabhängig davon, wann die Mängel oder Defekte entstanden sind. Ersetzt werden die Lohnkosten und Materialkosten, wobei hier Arbeitszeitrichtwerte und unverbindliche Preisempfehlungen berücksichtigt werden müssen. Kommt es durch die Reparatur zu einer Wertverbesserung des Fahrzeuges, tragen Versicherungsnehmer die Differenz als Eigenanteil. Der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung wird in der Regel von Fahrzeugkriterien wie Nutzung, Alter, Laufleistung, Zylinderanzahl und Motorisierung abhängig gemacht. Wurde eine Reparaturkostenversicherung abgeschlossen, muss die Versicherung vor Beauftragung einer Reparaturwerkstatt informiert werden. Diese erteilt dann eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung und Schadenfreigabe.
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Rentenzuschlag | Einen Rentenzuschlag erhalten Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie nach Erreichen der für ihren Geburtsjahrgang gültigen Regelaltersgrenze darauf verzichten, ihren Anspruch auf Altersrente geltend zu machen. Der Rentenzuschlag wird in der Rentenformel durch einen höheren Zugangsfaktor ausgedrückt. Bei Altersrenten beträgt der Zugangsfaktor im Normalfall 1,0 und wird für jeden Monat, für den von der Beanspruchung der Rente abgesehen wird, um 0,005 erhöht. Hieraus ergibt sich ein Rentenzuschlag von 0,5 % pro Monat oder aber 6 %, wenn der Rentenbeginn um ein Jahr verschoben wird. Zuschlag zur GrundrenteDer Begriff des Rentenzuschlages wird jedoch auch häufig vor dem Hintergrund der Grundrente genannt. Die Grundrente wurde am 01.01.2021 eingeführt, um Menschen zu unterstützen, die lange gearbeitet und dabei eher unterdurchschnittlich verdient haben. Genau genommen handelt es sich bei der Grundrente jedoch nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um einen Zuschlag zur Rente. Die Grundrente setzt voraus, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Die Berechtigung hängt des Weiteren von dem Einkommen aus dem Erwerbsleben ab, das zwischen einer Untergrenze und einer Obergrenze liegen muss. Die Höhe des Rentenzuschlages aus der Grundrente bemisst sich zusätzlich nach den Einkünften. Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner erhalten den vollen Zuschlag, wenn ihr monatliches Einkommen unter 1250 € liegt. Bei Paaren dürfen die Einkünfte 1950 € nicht überschreiben. Höhere Einkommen werden auf den Rentenzuschlag der Grundrente angerechnet. Der maximale Rentenzuschlag bei der Grundrente liegt bei etwa 418 €. Die Grundrente muss nicht gesondert beantragt werden, sondern erfolgt automatisch durch die Prüfung der Rentenversicherungsträger. Anspruchsberechtigte können auch Nachzahlungen erhalten.
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Rentenzugangsfaktor | Der Rentenzugangsfaktor ist ein Teil des Rentenberechnungsverfahrens in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird verwendet, um die Höhe der Rente zu bestimmen, die eine Person erhalten wird, wenn sie das Rentenalter erreicht hat. Der Faktor wird auf Basis des individuellen Rentenversicherungskontos berechnet und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Anzahl der Beitragsjahre, das Durchschnittseinkommen und den Rentenbeginn. Wie wird der Rentenzugangsfaktor berechnet? Um das Konzept des Rentenzugangsfaktors besser zu verstehen, hier ein Beispiel Einflussfaktoren auf den Rentenzugangsfaktor |
Rentenwert | Der Rentenwert ist ein zentraler Begriff in der deutschen Rentenversicherung und bezieht sich auf die Höhe der monatlichen Rente, die ein Versicherter im Rentenalter erhält. Er ist somit ein wichtiger Faktor für die finanzielle Absicherung im Alter und spielt auch bei der Berechnung der Rentenhöhe eine entscheidende Rolle. Ab dem 01. 07. 2023 wurde ein bundesweit gültiger Betrag von 37,60 Euro festgesetzt. Dieser Wert wird jährlich angepasst und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland. Um den Rentenwert zu berechnen, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Beitragszahlungen des Versicherten, die Anzahl der Beitragsjahre, die Höhe der Beiträge sowie die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Auch die Rentenformel, die sich aus dem Versicherungsverlauf und dem aktuellen Rentenwert zusammensetzt, spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der individuellen Rentenhöhe. Was sollte man über den Rentenwert wissen?
Es kann festgehalten werden, dass der Wert der Altersbezüge einen fundamentalen Baustein im System der Alterssicherung in Deutschland darstellt und entscheidend für die Festlegung der monatlichen Altersbezüge ist. Seine jährliche Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Gehälter im Land. Zur Ermittlung der spezifischen Höhe der Altersbezüge werden mehrere Aspekte wie die Höhe der einbezahlten Beiträge, die Dauer der Einzahlungszeit und die zugrundeliegende Berechnungsformel herangezogen. Es ist von Bedeutung, zu verstehen, dass eine automatische Anpassung des Rentenwerts an die Teuerungsrate nicht gegeben ist und dass für unterschiedliche Typen von Rentenbezügen verschiedene Berechnungsmethoden Anwendung finden. |
Rentenwahlrecht | Das Rentenwahlrecht ist ein Begriff aus dem Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen. Wird in einem Versicherungsvertrag das Rentenwahlrecht vereinbart, können Versicherungsnehmer anstelle der einmaligen Kapitalzahlung am Versicherungsende die Auszahlung in Form einer regelmäßigen Rente wählen. Statt dieser Einmalzahlung können Versicherungsnehmer von ihrem Rentenwahlrecht Gebrauch machen und die Auszahlung einer lebenslänglichen Rente verlangen. |
Rentenversicherungsträger | Rentenversicherungsträger in Deutschland sind öffentlich-rechtliche Institutionen, die die gesetzliche Rentenversicherung durchführen. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der Altersvorsorge, aber sie sind auch zuständig für die Rehabilitation und Teilhabe von Rentenversicherten. Die Deutsche Rentenversicherung – Kernstück der Alterssicherung Die berufsständischen Versorgungswerke Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Unterscheidungskriterien der Rentenversicherungsträger
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Rentenversicherung | Bei der Rentenversicherung wird zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung und privaten Rentenversicherungen unterschieden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Sie basiert auf einem Umlageverfahren, bei dem eingezahlte Beiträge an die aktuellen Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt werden. Der aktuelle Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6 % vom Bruttolohn (Stand: 2023) und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Durch die Beitragszahlungen entsteht ein Anspruch auf eine spätere Rente, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Hierzu zählen die eingezahlten Beiträge sowie der Zeitraum der Einzahlungen. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine lebenslange monatliche Geldleistung. Durch das Altersgrenzenanpassungsgesetz aus 2007 wurde das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöht. Diese Anpassung erfolgt stufenweise und hängt vom jeweiligen Geburtsjahr ab. Wer vor dem Eintrittsalter in Rente gehen möchte, muss sowohl die Voraussetzungen für die Rente erfüllen als auch einen Abschlag von aktuell (Stand: 2023) 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf nehmen. Wer jedoch später in Rente geht, profitiert von einer Erhöhung der Rente um 0,5 % für jeden Monat des späteren Renteneintritts. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht gilt mitunter auch für Eltern in der Erziehungszeit, Auszubildende, behinderte Menschen, nicht erwerbsmäßig Pflegende, Wehrdienst- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld und manchmal auch Studenten, die neben dem Studium jobben. Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit. Für selbstständige Handwerker, Küstenschiffer, Hebammen, Seelotsen, Künstler, Lehrkräfte und Publizisten bestehen Ausnahmen. Alle Nicht-Versicherungspflichtigen können sich freiwillig über die Deutsche Rentenversicherung versichern und Beiträge einzahlen. Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von Faktoren wie den eingezahlten Beiträgen ab. Berechnet wird die Rente mit der Rentenformel, für die Angaben zu Entgeltpunkten, Zugangsfaktoren, aktuellen Rentenwerten und Rentenartfaktoren notwendig sind. Ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Rentenversicherung regelmäßig Renteninformationen, die den aktuellen Stand des Rentenkontos enthalten. Es wird empfohlen, die spätere Rente auf eine Rentenlücke hin zu überprüfen. Eine Rentenlücke basiert auf der Differenz zwischen dem aktuellen Einkommen und der gesetzlichen Rente. Da die Rente in der Regel das aktuelle Einkommen unterschreitet, sollte für den Ausgleich der Differenz eine private Form der Altersvorsorge getroffen werden, um den Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Auch private Rentenversicherungen zahlen bis zum Lebensende eine monatliche Rente aus. Hier sind viele verschiedene Verträge und Tarife möglich.
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Rentensplitting | Bei einem Rentensplitting können Eheleute oder eingetragene Lebenspartner ihre Rentenansprüche aus der Ehezeit zu gleichen Anteilen untereinander aufteilen. Die Möglichkeit des Rentensplittings gibt es seit dem Jahr 2002. Beide Partner einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft können ihre Rentenansprüche aus der Ehezeit gleichmäßig untereinander aufteilen. Die Ehezeit ist die Zeit von der Hochzeit oder Gründung der Lebenspartnerschaft bis zum Rentenbeginn im Alter. Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden von beiden Partnern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Hat ein Partner höhere Ansprüche erworben, gibt er einen Teil seiner Rentenansprüche an den anderen Partner ab. Häufig führt das Rentensplitting zu höheren eigenen Rentenansprüchen der Frau, die sich häufig während der Ehe um Kinder und Haushalt gekümmert hat und deshalb nicht vollumfänglich arbeiten konnte. Das Ergebnis des Rentensplittings ist, dass jeder Ehepartner ab dem Renteneintritt eine eigene und durch das Splitting in der Höhe veränderte Rente erhält. Stirbt ein Partner, bleibt die Rente im Gegensatz zur Witwenrente dem überlebenden Partner auch nach einer erneuten Hochzeit erhalten. Für ein Rentensplitting können sich Partner erst nach Abschluss ihres Erwerbslebens entscheiden. Dies ist in der Regel dann, wenn erstmals ein Anspruch auf die volle Altersrente entstanden ist und der andere Partner auch mindestens 65 Jahre alt ist. Als Voraussetzung für ein Rentensplitting gilt, dass Ehe oder eingetragene ebenspartnerschaft ab dem Jahr 2002 geschlossen wurde. Alternativ ist auch ein Rentensplitting bei früher geschlossenen Ehen möglich, wenn beide Ehepartner nach dem 01.01.1962 geboren wurden. Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen können. Ein Rentensplitting erfordert eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Witwen oder Witwer können nach dem Tod des Partners das Rentensplitting auch allein veranlassen, wenn beide Partner die Voraussetzungen für das Rentensplitting zu Lebzeiten nicht erfüllt hatten. Das geht nur, wenn mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten gesammelt wurden. Ein Rentensplitting nach dem Tod kann einen Anspruch auf Erziehungsrente begründen. Ein Rentensplitting teilt nicht nur die Rentenansprüche auf, sondern auch die Wartezeit. Bei der Wartezeit handelt es sich um eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, die zur Zahlung einer Rente erfüllt sein muss. Witwen und Witwer können aus dem Rentensplitting also zusätzliche Wartezeitmonate erhalten und diese für die eigene Rente nutzen. Ein Rentensplitting gilt als verbindliche Entscheidung, die nicht mehr umgewandelt werden kann. Zu beachten ist, dass ein Rentensplitting Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten und Waisenrenten haben kann.
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Rentenschuldforderung | Eine Rentenschuldforderung ist eine Forderung aus einer Rentenschuld. Bei einer Rentenschuld handelt es sich um ein Grundpfandrecht. Im Gegensatz zur Hypothek oder Grundschuld handelt es sich bei der Rentenschuld nicht um eine einmalige Geldsumme, sondern um die regelmäßige Zahlung von Renten aus dem Grundstück. Eine Rentenschuld ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden und wird im Grundbuch eingetragen. Die Bestellung einer Rentenschuld erfolgt so, dass zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine Geldrente aus dem Grundstück zu zahlen ist. Geregelt werden die Vorschriften zur Rentenschuld in § 1199 BGB. Das jeweilige Grundstück wird in diesen Fällen mit der Rentenschuldforderung belastet, die ein Gläubiger nicht allein aufkündigen kann. Gläubiger einer Rentenschuld können ihre Grundpfandrechte aus der Rentenschuld verkaufen oder vererben. Eingetragen wird die Rentenschuld als Grundpfandrecht in Abteilung III des entsprechenden Grundbuchs. Die Berechtigten aus der Rentenschuld erhalten zu bestimmten Terminen ihre Rente aus dem Grundstück. Die Rentenschuldforderung wird im Vorfeld in ihrer Höhe und in ihrem Umfang vereinbart. Es wird auch vereinbart, mit welchem Betrag die Rentenschuld abgelöst werden kann. Diese Ablösesumme wird ebenfalls ins Grundbuch eingetragen. Ein Recht zur Ablösung der gesamten Rentenschuldforderung hat immer der Eigentümer. Es ist auch möglich, eine Rentenschuld in eine Grundschuld oder aber eine Grundschuld in eine Rentenschuld umzuwandeln.
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Rentenschaden | Bei einem Rentenschaden kann es sich um einen Schaden handeln, bei dem Geschädigte Erwerbsunfähigkeitsrenten, Schmerzensgeldrenten oder andere regelmäßig wiederkehrende Rentenzahlungen bis zu ihrem Tod erhalten. Ein Rentenschaden kann aber auch durch einen Unfall entstehen, wenn der Unfallgeschädigte wegen des Unfalls teilweise oder vollständig erwerbsunfähig ist und demnach nicht mehr in der Lage ist, arbeiten zu gehen und seine Beitragszahlungen in der Rentenversicherung auf dem normalen Niveau zu leisten. Entstehen einem Unfallgeschädigten durch den Unfall Nachteile in Bezug auf seine voraussichtliche Altersrente, wird von einem Rentenschaden gesprochen. Dieser Nachteil muss dem verunfallten Versicherungsnehmer entweder durch seine eigene Versicherung, die das Schadensereignis abdeckt, oder aber im Wege der Haftpflicht von der Versicherungsgesellschaft des jeweiligen Schädigers ausgeglichen werden. Das Gesetz geht davon aus, dass bei Menschen, die einen körperlichen Schaden erlitten haben und aus diesem Grund nicht mehr arbeiten gehen können, auch ein Rentenschaden vorliegt. Nach dem Sozialgesetzbuch muss die gesetzliche Rentenversicherung den Schädiger in Beitragsregress nehmen, also zur Zahlung der fehlenden Rentenbeiträge auffordern. Geschädigte sollten dies bei der Rentenversicherung überprüfen.
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Rentenrechtliche Zeiten | Unter den Sammelbegriff der rentenrechtlichen Zeiten fallen alle Zeiträume, die für den Anspruch auf Leistung der gesetzlichen Rente von Bedeutung sind. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen Beitragszeiten mit vollwertigen Beiträgen sowie beitragsgeminderte Zeiten. Bei den beitragsfreien Zeiten werden Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten berücksichtigt. Aber auch Zeiten für die Kindererziehung oder Angehörigenpflege werden als Berücksichtigungszeiten zu den rentenrechtlichen Zeiten gezählt. Unter die rentenrechtlichen Zeiten fallen also alle Zeiträume im Versicherungsleben, die sich in irgendeiner Weise auf die Rentenansprüche auswirken. Abgespeichert werden rentenrechtliche Zeiten im Rentenversicherungskonto der Rentenkasse. Unterteilen lassen sich die rentenrechtlichen Zeiten in Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten sowie Berücksichtigungszeiten. Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten zählen zu den beitragsfreien Zeiten. Um sicherzustellen, dass alle rentenrechtlichen Zeiten vollständig im Rentenkonto der Rentenversicherung erfasst worden sind, sollten die regelmäßig ab dem 27. Lebensjahr übermittelten Renteninformationen überprüft werden. Bei Erkennung von Fehlzeiten sollten diese nachgemeldet werden. Im Falle eines Zweifels kann eine Kontenklärung beantragt werden. Zu den Beitragszeiten zählen alle rentenrechtlichen Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge eingezahlt wurden. Für den Anspruch auf eine gesetzliche Rente müssen bestimmte Beitragszeiten bzw. Wartezeiten erfüllt werden. Bei der Regelaltersgrenze beträgt die Wartezeit aktuell (Stand: 2023) fünf Jahre. Die Anzahl an Beitragszeiten wirkt sich auf die Rentenhöhe aus. Generell gilt: je höher die Beiträge, desto höher auch die Rente. Pflichtbeitragszeiten sind Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger. Über die berufstätigen Zeiten hinaus werden je nach Fall auch Zeiten von Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Krankengeld zu den Pflichtbeitragszeiten gezählt. Bei den rentenrechtlichen Zeiten werden auch freiwillige Beitragszeiten berücksichtigt. Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Selbstständige, Freiberufler, im Ausland wohnende Deutsche oder nicht-erwerbstätige Erwachsene möglich. Bei beitragsgeminderten Zeiten handelt es sich um Zeiten, in denen sowohl Beitragszeiten als auch Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten oder Zurechnungszeiten stattgefunden haben. Beitragsfreie Zeiten sind rentenrechtliche Zeiten, in denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Hierzu gehören auch Anrechnungszeiten wie Zeiten von Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitsunfähigkeit, die trotz fehlender Beitragszahlung angerechnet werden. Zurechnungszeiten sollen jungen vermindert Erwerbsfähigen eine ausreichende Rente sichern und werden zu den vorhandenen Beitragsjahren hinzugerechnet. Ersatzzeiten werden dann angerechnet, wenn Versicherte durch Kriege, Verfolgung, politische Haft oder Flucht daran gehindert waren, Beiträge zu bezahlen. Seit der Rentenreform 1992 werden Zeiten der Kindererziehung und nicht gewerbsmäßigen Pflege als Berücksichtigungszeiten angerechnet. Sie werden als Kindererziehungszeiten dem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Pflegeberücksichtigungszeiten wurden 1995 durch die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung wieder abgeschafft.
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Renteninformation | Die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein wichtiges Dokument, das jedem Versicherten einmal im Jahr zugeschickt wird. Die Renteninformation enthält verschiedene Angaben, die für den Versicherten relevant sind. Dazu gehören unter anderem
Die Renteninformation gibt jedoch lediglich eine Prognose über die zu erwartende Rente ab. Sie ist somit nicht verbindlich, da sich die Rentenversicherung aufgrund gesetzlicher Änderungen oder individueller Veränderungen im Versicherungsverlauf jederzeit ändern kann. Die tatsächliche Rentenhöhe wird erst bei Rentenbeginn festgestellt. Die Renteninformation ist zwar ein wichtiges Instrument für die finanzielle Planung im Alter, jedoch sollte sie nicht als alleinige Grundlage für die Altersvorsorge genommen werden. Es ist ratsam, sich zusätzlich individuell beraten zu lassen und gegebenenfalls weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. |
Rentengarantiezeit | Bei der Rentengarantiezeit handelt es sich um eine mögliche Sondervereinbarung im Bereich der privaten Rentenversicherungen. Private Rentenversicherungen dienen zur Absicherung von Versicherungsnehmern im Alter. Sterben Versicherungsnehmer, erlischt in der Regel auch der Anspruch auf Leistungen. Damit Hinterbliebene im Falle eines frühen Todes von Versicherungsnehmern eine Absicherung erhalten können, ist es in einigen Fällen möglich, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Durch die Rentengarantiezeit können Versicherungsnehmer die Rentenzahlungen für einen vorab festgelegten Zeitraum garantieren lassen. Die Rente wird also auch dann noch ausgezahlt, wenn Versicherungsnehmer früher versterben. Die Rentengarantiezeit wird genutzt, um Hinterbliebene finanziell abzusichern. Die Rentengarantiezeit gehört wie auch das Kapitalwahlrecht oder die Beitragsrückgewähr zu den Sondervereinbarungen. Durch sie soll gewährleistet werden, dass es auf jeden Fall zur Zahlung von Renten kommt – unabhängig vom Erleben der Zahlungsphase seitens der Versicherungsnehmer. Die Auszahlung von Renten beginnt in der Regel bei Erreichen des Rentenalters. Nach Erreichen des Rentenalters wird die Rentenzahlung unabhängig vom Erlebensfall fortgeführt. Versterben Versicherungsnehmer vor Ablauf dieser Auszahlungsphase, gehen die Rentenzahlungen an die von dem jeweiligen Versicherungsnehmer bestimmte Person. Zu diesen Personen können Ehegatten, Kinder oder andere Vertrauenspersonen zählen. Wichtig ist nur, dass die Person im Vertrag genau bezeichnet wird. Die Vereinbarung der Rentengarantiezeit wird demnach zum Hinterbliebenenschutz eingesetzt. Je nach Versicherungsform kann eine Auszahlung weiterhin in Form einer Rente oder aber als einmalige Kapitalauszahlung an die bezugsberechtigte Person geleistet werden. Sobald die vereinbarte Rentengarantiezeit abgelaufen ist, wird im Erlebensfall bis zum Lebensende weiter eine Leibrente an Versicherungsnehmer gezahlt. Ist die Rentengarantiezeit abgelaufen und der Versicherungsnehmer verstorben, werden keine weiteren Zahlungen geleistet. Je nach Vertrag und Tarif können Versicherungsnehmer kurz vor Beginn der Rentenzeit entscheiden, ob eine garantierte Rente oder Leibrente ausgezahlt werden soll. Eine Rentengarantiezeit kann für mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte vereinbart werden. Üblich sind 5, 10 oder 15 Jahre. Ausschlaggebend hierfür ist die statistische Lebenserwartung von Versicherungsnehmern. Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit kann sich die Rentenhöhe für Versicherungsnehmer reduzieren.
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Rentenformel | Die Rentenformel ist eine Formel zur Berechnung einer Rente. Renten wie die gesetzliche Altersrente ergeben sich aus dem individuellen Lebenslauf und werden durch bestimmte Lebensabschnitte unterschiedlich stark beeinflusst. Eine pauschale Rentenberechnung ist daher nicht immer möglich. Eine erste Hochrechnung der Rente kann der Renteninformation entnommen werden, die jedem Versicherten ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig zugesendet wird. Informationen über die Bruttorente kann die Rentenformel liefern, die wie folgt lautet: Die Entgeltpunkte ergeben sich aus dem individuellen Jahreseinkommen, das mit dem durchschnittlichen jährlichen Einkommen von allen Versicherten verglichen wird. Entspricht das Jahreseinkommen diesem Durchschnittsverdienst, wird 1 Entgeltpunkt angerechnet. Berücksichtigt werden dabei auch Zeiten für Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen durch ein hypothetisches Einkommen, das sich anteilig oder voll nach dem Durchschnittsentgelt richtet. Mit dem Zugangsfaktor werden potenzielle Zuschläge oder Abschläge bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Hier kommt es darauf an, ob die Rentenberechnung bei, vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt. Abzüge werden vorgenommen, wenn Versicherte vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge gibt es hingegen, wenn Versicherte nach dem Erreichen in Rente gehen oder zunächst auf den Bezug von Rente verzichten. Müssen keine Zuschläge oder Abzüge berücksichtigt werden, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Aktuelle Rentenwerte entsprechen dem Gegenwert in Entgeltpunkten und werden regelmäßig für Westdeutschland und Ostdeutschland angepasst. Aktuell (Stand: 2023) beträgt der Rentenwert für Westdeutschland 36,02 € und für Ostdeutschland 35,52 €. Beim Rentenfaktor kommt es auf die Rentenart an. Unterschieden wird zwischen Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung sowie Erziehungsrenten mit dem Faktor 1,0. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung werden 0,5 angerechnet, während Vollwaisenrenten mit 0,2 und Halbweisenrenten mit 0,1 berücksichtigt werden. Bei Witwen- und Witwerrenten beträgt der Rentenartfaktor 0,55 oder 0,6. Die Deutsche Rentenversicherung stellt Onlinerechner zur Verfügung, die eine Rentenberechnung nach der Rentenformel ermöglichen.
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Rentenfaktor | In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es einen Rentenfaktor, der zur Berechnung der gesetzlichen Rente herangezogen wird. Nicht zu verwechseln ist dieser jedoch mit dem Rentenfaktor bei den übrigen Rentenversicherungen mit klassischen Versicherungsverträgen: Bei allen Rentenversicherungen gibt es einen Rentenfaktor, der beeinflusst, wie viel Rente monatlich gezahlt wird. Der Rentenfaktor wird immer pro 10.000 € angegeben und gilt auch für Riester-Renten, Basis-Renten, Privatvorsorgen und betriebliche Altersvorsorgen. In Rentenversicherungen gibt es mit dem aktuellen Rentenfaktor und dem garantierten Rentenfaktor zwei verschiedene Werte. Der aktuelle Rentenfaktor ist der Wert, mit dem die Rentenversicherung die Rentenhöhe der zukünftigen Rente kalkuliert. Bei der Berechnung mit dem aktuellen Rentenfaktor ergibt sich in der Regel eine höhere Rente als bei der Berechnung mit dem garantierten Rentenfaktor. Der garantierte Rentenfaktor wird häufig als Untergrenze für die Berechnung der Rente betrachtet. Beim garantierten Rentenfaktor ist zu beachten, dass diese vermeintliche Garantie durch die Treuhänderklausel verändert werden kann. Die Treuhänderklausel ermöglicht Versicherungsgesellschaften unter bestimmten Umständen Änderungen in Bezug auf Leistungen und Prämien. In Bezug auf die Rente darf die Versicherungsgesellschaft nur Veränderungen durchführen, wenn sie davon ausgehen muss, die Rentenhöhe aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten zu können. Die Berechtigung solcher Änderungen muss durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft werden. Nur wenige Rentenversicherungen verzichten in ihren Verträgen auf die Treuhänderklausel und machen durch diesen Verzicht eine echte Garantie aus dem garantierten Rentenfaktor. Entscheidend ist der Wert, der zum Vertragsende von der Rentenversicherung festgelegt wird. Auf die Entwicklung des Rentenfaktors sollte auf jeden Fall geachtet werden. Der Rentenfaktor kann sich beispielsweise auch dann ändern, wenn der Beginn der Rentenzahlung verlegt wird. Im Rahmen der Neuberechnung kann sich dann auch der Rentenfaktor verändern. Bei aktuellen Rentenfaktoren kann von einer vorläufigen Rechengröße ausgegangen werden, die keine Aussagen über die tatsächlichen Rentenhöhen ermöglicht. Dennoch wird mit Rentenfaktoren geworben. Wird der Rentenfaktor gesenkt, können Versicherungsnehmer bei Verträgen der privaten Altersvorsorge von ihrem Kapitalwahlrecht Gebrauch machen und sich zu Rentenbeginn das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Dadurch, dass die monatlichen Auszahlungen dann wegfallen, spielt der Rentenfaktor keine Rolle mehr, wobei jedoch steuerliche Nachteile auftreten könnten. Bei anderen Verträgen sollte bei Senkung des Rentenfaktors geprüft werden, ob ein Vertrag beitragsfrei gestellt werden kann, ein Widerspruch möglich ist oder eine Kündigung bzw. ein Verkauf in Betracht kommt.
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Renteneintrittsalter | Das Renteneintrittsalter wird auch Rentenzugangsalter genannt und beschreibt in Deutschland das Alter, ab dem Versicherte ohne Zuschläge oder Abschläge eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen können. Bei der Rente kann es sich um die Altersrente, eine Hinterbliebenenrente oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente handeln. Ähnliche Regelungen zum Renteneintrittsalter gelten für berufsständische Versorgungswerke und die private Rentenversicherung. Zu Unterscheiden ist das Renteneintrittsalter vom Rentenalter, das für das Alter steht, ab dem Versicherte einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersrente oder eine Pension haben. Das Rentenalter und das Renteneintrittsalter müssen nicht zwingend identisch sein. Aktuell (Stand: 2023) gilt, dass die Altersgrenze für die Altersrente ohne Abschläge bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben wird. Seit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um einen Monat pro Jahr angehoben. Wer beispielsweise im Jahr 1956 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und zehn Monaten in die abzugsfreie Rente gehen. Ab 2024 wird das Renteneintrittsalter beginnend mit dem Jahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Alle vor 1963 geborenen Versicherten können also noch vor 67 Jahren in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 müssen im Regelfall alle bis 67 Jahre arbeiten. Zu den Ausnahmen gehören manchmal besonders langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und Bergleute, die unter Tage gearbeitet haben. Und auch wer zu krank ist, kann früher in Rente gehen. Hier kommt dann eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.
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Rentendeckungsverfahren | Beim Rentendeckungsverfahren handelt es sich um ein Finanzierungsverfahren, um Rentenleistungen für bestimmte Kollektive zu finanzieren. Durch das Rentendeckungsverfahren wird für künftige Rentenanwartschaften kein Kapital oder noch kein ausreichendes Kapital angesammelt. Erst zu Beginn der Rentenphase muss der gesamte Rentenbarwert als Kapital zur Verfügung stehen. Die Finanzierung der Rentenansprüche erfolgt beim Rentendeckungsverfahren also nicht zur gleichen Zeit mit dem Entstehen der Ansprüche. Das Rentendeckungsverfahren wird in der betrieblichen Altersversorgung, in Versorgungseinrichtungen wie Versorgungswerken oder Kammern sowie beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit verwendet. Das Rentendeckungsverfahren findet bei individuellen Lebensversicherungen ohne Zuschusspflichten und Nachschusspflichten keine Anwendung.
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Rentenbescheid | Ein Rentenbescheid ist ein offizielles und verbindliches Dokument, das von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt wird und detaillierte Informationen über die individuelle Rentensituation einer Person enthält. Er gibt Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Rente, den Rentenbeginn, die Versicherungszeiten und die Rentenart. Er wird in der Regel kurz vor dem Renteneintrittsalter verschickt und ist für die betroffene Person von großer Bedeutung, da er die Grundlage für die Berechnung der Rente bildet. Der Rentenbescheid enthält neben den persönlichen Daten und den Versicherungszeiten auch Angaben
Abrenzung zur Renteninfo |
Rentenbeitrag | Rentenbeiträge werden in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, um später davon Renten auszahlen zu können. Alle Versicherten, die jetzt in die Rentenversicherung einzahlen, kommen dadurch für die aktuellen Rentner und Rentnerinnen auf. Die Rentenkasse sammelt dafür Rentenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Durch das Umlageverfahren werden aus diesen Rentenbeiträgen die jeweiligen Renten ausgezahlt. Wer regelmäßig Rentenbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt, sichert sich damit seinen eigenen Anspruch auf eine spätere Rente. In einem Arbeitsverhältnis wird bei der Abrechnung auch der Rentenbeitrag berücksichtigt. Die Höhe des Rentenbeitrages hängt vom monatlichen Einkommen ab. Wer mehr Geld verdient, zahlt auch mehr in die Rentenkasse ein und erhält später eine entsprechend höhere Rente. Aktuell (Stand: 2023) beträgt der Rentenbeitrag 18,6 % vom Bruttolohn. Jedoch bezahlen Arbeitnehmer diesen Beitrag nur zur Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Rentenbeiträge werden jedoch nicht auf jedes Einkommen entrichtet. Hier greifen Beitragsbemessungsgrenzen, die eine Obergrenze darstellen. Wer über dieser Bemessungsgrenze liegt, muss für das die Grenze überschreitende Einkommen keine Rentenbeiträge bezahlen. Die Höhe der Rentenbeiträge wird also begrenzt. Gleiches gilt rechnerisch dann jedoch auch für die Rente. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden einzelnen Versicherten ein Rentenkonto. Auf dem Rentenkonto werden beispielsweise Kindererziehungszeiten, Freiwilligendienste, Wehrdienste und andere beitragspflichtigen oder beitragsfreien Rentenzeiten vermerkt. Aus den Daten aus dem Versicherungskonto wird später die Rente errechnet, weshalb regelmäßig Versicherungsverläufe versendet werden, um Angaben überprüfen zu können. Ab einem Alter von 27 Jahren werden nach mindestens fünf Jahren Beitragszahlung jährlich Renteninformationen übermittelt.
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Rentenbeginn | Der Rentenbeginn ist der Zeitpunkt, an dem nach Antragstellung die Zahlung der Rente beginnt. Für Altersrenten hat der Gesetzgeber verschiedene Renteneintrittsalter festgelegt. Die Rente kann jedoch auch für einen früheren oder späteren Zeitpunkt beantragt werden. Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Ausschlaggebend für den Rentenbeginn sind in der Regel die private sowie berufliche Situation, der Gesundheitszustand und die bereits erworbenen Rentenansprüche. Die Altersgrenze für die Altersrente ohne Abschlag wird bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Mit dem Jahrgang 1947 erfolgt die Anhebung der Regelaltersgrenze bis 2023 um einen Monat pro Jahr. Ab 2024 erfolgt die schrittweise Anhebung in Zwei-Monats-Schritten beim Geburtsjahrgang 1959. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Altersgrenze von 67 Jahren. Jedoch gilt das 67. Lebensjahr nicht für alle Versicherten als Rentenbeginn. Einige Altersrenten werden von den Regelungen ausgenommen. Dies gilt für besonders langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und langjährige Bergleute, die unter Tage gearbeitet haben. Der Rentenbeginn der gesetzlichen Altersrente kann früher, später oder zum vorgesehenen Zeitpunkt stattfinden. Die Rente kann als Teilrente oder Vollrente bezogen werden. Abschläge in der Rente können durch zusätzliche Beiträge ausgeglichen werden. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss ansonsten mit Abschlägen rechnen, sofern diese nicht durch Beitragszahlungen ausgeglichen werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer Teilrente, bei der teilweise weitergearbeitet werden kann. Wer einen späteren Rentenbeginn in Erwägung zieht, kann eine Rente mit Zuschlag erhalten. Jeder rentenlose Monat, der über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus geht, wird mit einem Rentenzuschlag von 0,5 % bedacht.
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Rentenbarwert | Oft prüfen Menschen die Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge, da die Höhe der gesetzlichen Rente im Alter nicht ausreichen könnte, um den Lebensstandard zu erhalten. Die private Altersvorsorge soll vor finanziellen Einbußen im Alter schützen. Bei der Berechnung, wie viel in die private Altersvorsorge investiert werden sollte, wird mit dem Rentenbarwert und dem Rentenbarwertfaktor kalkuliert. Der Rentenbarwert ermöglicht eine realistische Einschätzung des notwendigen Anfangskapitals, um später durch die private Altersvorsorge ausreichende Zahlungen im Rentenalter zu erhalten. Der Rentenbarwert wird auch Kapitalwert genannt. Er gibt Aufschluss über das Anfangskapital, was zur Erzielung einer bestimmten Rente benötigt wird. Zur Berechnung werden die Anzahl der Perioden sowie der Zinssatz verwendet. Der Rentenendwert entspricht hingegen der Summe aller Renten inklusive Zinsen und bildet damit das Gegenstück zum Rentenbarwert. Eine wichtige Komponente bei der Berechnung des Rentenbarwerts ist der Rentenbarwertfaktor. Der Rentenbarwert ergibt sich aus der Multiplikation einer bestimmten Rentenhöhe mit dem Rentenbarwertfaktor. Beachtet werden muss dabei eine vorschüssige Rente oder nachschüssige Rente. Denn je nachdem, welche Zahlungsart vorliegt, verändert sich auch die Rentenbarwertfaktor-Formel.
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Rentenauskunft | Eine Rentenauskunft wird Versicherten ab dem 55. Geburtstag alle drei Jahre automatisch übermittelt. Die enthält eine Übersicht über die individuellen Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dient als Informationsquelle für Versicherte und Rentner. Zunächst werden in der Rentenauskunft die persönlichen Daten des Versicherten aufgeführt, wie Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Angaben zur Krankenversicherung. Anschließend folgt
Die Rentenauskunft dient nicht nur als Nachweis über die bisherigen Beitragszahlungen und die zu erwartende Rentenhöhe, sondern auch als Orientierungshilfe für die persönliche Altersvorsorge. Sie zeigt auf, wie hoch die individuelle Rentenlücke im Alter sein wird und gibt somit Anreize für eine zusätzliche private Vorsorge. Abgrenzung zur Renteninfo Abgrenzung zum Rentenbescheid |
Rentenartfaktor | Der Rentenartfaktor ist ein Faktor, der bei der Berechnung der Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung eine wichtige Rolle spielt. Er wird auch als Rentenartfaktor oder Rentenartfaktor genannt und ist in § 66 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI) geregelt. Der Rentenartfaktor ist ein prozentualer Wert, der je nach Art der Rente unterschiedlich ausfällt und somit die Rentenhöhe beeinflusst. Welche Rentenarten gibt es?
Wie wird der Rentenartfaktor berechnet? Wie hoch ist der Rentenartfaktor?
Welche Auswirkungen hat der Rentenartfaktor auf die Rentenhöhe? Faktoren, die den Rentenartfaktor beeinflussen können Zusammenfassung |
Rentenarten | In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten, die dazu dienen, den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Diese Rentenarten unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen, ihrer Höhe und ihrem Zweck. Im Folgenden werde ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rentenarten in Deutschland geben und erläutern, was Sie darüber wissen sollten.
Es gibt noch weitere Rentenarten, wie private Rentenversicherungen und betriebliche Altersvorsorge. Diese können eine zusätzliche Absicherung im Alter bieten. Was Sie über die verschiedenen Rentenarten in Deutschland wissen sollten
Tipp: |
Rentenanwartschaft | Bei der Rentenanwartschaft handelt es sich um die Bezeichnung für die bereits erzielten Entgeltpunkte in der GRV, also der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenanwartschaft wird zum Zeitpunkt des Leistungsbezuges zum Rentenanspruch. Der Rentenanspruch ist an die Erfüllung von verschiedenen Rentenanwartschaften gekoppelt, die sich je nach Rentenart unterscheiden. Als anrechenbare Zeiten gelten nicht nur Beitragszeiten, sondern auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten. Versicherte erhalten durch ihre Beitragszahlungen in die Rentenkasse später eine Anwartschaft auf eine Rentenzahlung. Die Höhe dieser Rentenanwartschaft ergibt sich aus den Entgeltpunkten, die auf dem Rentenkonto gutgeschrieben wurden und zum Zeitpunkt der Rentenzahlung bestehen. Die Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel, die mehrere Faktoren zur Berechnung der Rentenanwartschaft enthält. Die Beiträge, die in die Rentenkasse eingezahlt und später zu Entgeltpunkten umgerechnet werden, richten sich nach dem individuellen Arbeitseinkommen. Je höher das Arbeitsentgelt, desto höher fallen auch die Beiträge aus. Die Höhe dieser Beiträge wirkt sich wiederum auf die Rentenanwartschaft aus. In Zeiten von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Mutterschutz oder Ausbildung, in denen Versicherte keine Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, steigt die Rentenanwartschaft trotzdem an. Die Rentenanwartschaft steigt mit den Versicherungsjahren und Beitragszahlungen sowie den beitragsfreien Zeiten. Da die Anzahl der errechneten Entgeltpunkte die Rentenhöhe beeinträchtigen, bestimmen sie auch die Rentenanwartschaft.
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Rentenanpassungsformel | Die Rentenanpassungsformel ist ein Berechnungsverfahren, das zur Ermittlung der Höhe der Rentenanpassung verwendet wird. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rentensystems und sorgt dafür, dass die Renten regelmäßig an die aktuellen wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen angepasst werden. Die Rentenanpassungsformel basiert auf dem Prinzip der sogenannten "dynamischen Rente", das heißt, die Renten sollen im Laufe der Zeit an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden, um die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu erhalten. Dadurch soll eine angemessene Versorgung im Alter gewährleistet werden. Die Rentenanpassungsformel berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, die sich auf die Rentenhöhe auswirken:
Die Rentenanpassungsformel wird jedes Jahr von der Bundesregierung festgelegt und basiert auf den Daten des Vorjahres. Sie wird in der Regel im Frühjahr bekannt gegeben und gilt dann ab Juli des jeweiligen Jahres. Um die Rentenanpassung zu berechnen, werden die genannten Faktoren miteinander verknüpft. Dabei gilt grundsätzlich: Steigen die Bruttolöhne und die Beitragsbemessungsgrenze, steigt auch die Rentenanpassungsgröße und somit die Renten. Sinken diese Faktoren, kann es zu einer geringeren Rentenanpassung oder sogar zu einer Rentenkürzung kommen. Gut zu wissen:
Insgesamt ist die Rentenanpassungsformel ein komplexes und sensibles Thema, das immer wieder für Diskussionen und Debatten sorgt. Während die einen eine stärkere Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung fordern, sehen andere die Notwendigkeit einer begrenzten Anpassung, um die Rentenversicherung langfristig stabil zu halten. |
Rentenanpassung | Eine Rentenanpassung erfolgt bei der jährlichen Erhöhung der Renten. Rentenanpassungen erfolgen jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Bei der Rentenberechnung werden die erworbenen Rentenanwartschaften in Form von Entgeltpunkten mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Bei der Rentenanpassung erfolgt eine Neubestimmung des aktuellen Rentenwertes. Aktuell wird bei den Rentenwerten noch zwischen Ost-Deutschland und West-Deutschland differenziert. Seit Juli 2018 werden diese Unterschiede schrittweise abgebaut. Festgelegt wird die Höhe der Rentenanpassung durch eine Verordnung der Bundesregierung, der der Bundesrat zustimmen muss. Das Jahr 2022 hat insofern eine Ausnahme gebildet, als dass die Rentenanpassung per Gesetz geregelt worden ist. Dies vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig Änderungen an der Berechnungsweise vorgenommen wurden. Das Rentenanpassungsgesetz 2022 hat den Nachholfaktor bzw. Ausgleichsfaktor wieder in Kraft treten lassen, nachdem dieser bis 2025 ausgesetzt bleiben sollte. Des Weiteren wurden Änderungen an der Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors vorgenommen, um Schwankungen an den Rentenanpassungen auszugleichen. Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz ein aus dem Jahr 2019 statistischer Sondereffekt, nach dem das Rentenniveau um 1 % höher ausgewiesen wurde, bereinigt. Die Rentenberechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne. Über den Nachhaltigkeitsfaktor werden die Veränderungen der Beitragssätze der Rentenversicherung und die Entwicklung des Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern berücksichtigt. Rentenkürzungen werden durch Rentengarantien gesetzlich ausgeschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Kürzungen mit Rentenerhöhungen zu verrechnen. Rentnerinnen und Rentner werden durch die Rentenanpassungsmitteilung über die Rentenanpassung und deren Höhe informiert. Versandt werden diese Mitteilungen zwischen Anfang Juni bis Ende Juli eines jeden Jahres. Hierin enthalten sind auch Informationen, wann die neu berechneten Rentenbeträge ausgezahlt werden.
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Rentenabschlag | Rentenabschläge sind Minderungen der Rentenhöhe, die sich durch die Inanspruchnahme der Altersrente vor dem Erreichen der Altersgrenze ergeben können. Aktuell beträgt der Rentenabschlag 0,3 % pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme – höchstens jedoch insgesamt 18 %. Tritt ein Rentenfall vergleichsweise früh ein, sind auch bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten Rentenabschläge möglich. Seit dem Jahr 2012 wird die Altersgrenze für die Rente schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer bis zum regulären Rentenalter arbeitet, muss sich über Rentenabschläge keine Gedanken machen. Wer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch arbeitet oder auf die Rente zunächst verzichtet, kann seine Rente sogar erhöhen. Rentnerinnen und Rentner, die eine um einen Rentenabschlag geminderte Rente beziehen, erhalten diese geminderte Rente auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Dies gilt auch bei einer späteren Hinterbliebenenrente, da sich Rentenabschläge über die gesamte Rentenlaufzeit auswirken.
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Rentenabfindung | Für den Fall, dass Witwen oder Witwer erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, entfällt ihr Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Witwer- oder Witwenrente ist dazu gedacht, finanzielle Einbußen nach dem Tod des Ehepartners abzumildern. Durch die Rentenabfindung können Betroffene eine Hilfe für ihren „Neustart“ erhalten. Die Rentenabfindung muss beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Die Urkunde über die neue Hochzeit oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss diesem Antrag beigefügt werden. Die Höhe der Rentenabfindung orientiert sich daran, ob zuvor die kleine oder die große Witwenrente ausgezahlt wurde. Bei der großen Witwenrente erhalten Versicherte zwei Jahresbeträge der Durchschnittsrente aus den letzten zwölf Kalendermonaten als Rentenabfindung. Die Rente für die ersten drei Monate, also das sogenannte Sterbevierteljahr, bleibt dabei unberücksichtigt. Wurde bei der Hinterbliebenenrente ein eigenes Einkommen angerechnet, gilt die Rente nach dieser Anrechnung als Berechnungsfaktor für die Rentenabfindung. Eine Rentenabfindung nach der kleinen Witwenrente ist bei einer Wiederheirat oder eingetragenen Lebenspartnerschaft nur noch möglich, wenn die Hinterbliebenenrente nicht bereits für 24 Kalendermonate gezahlt wurde. Bei der kleinen Witwenrente kommt es zusätzlich darauf an, ob diese nach neuem oder altem Recht gezahlt wurde.
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Renten wegen Todes | Die Renten wegen Todes von der gesetzlichen Rentenversicherung sind Leistungen, die an Hinterbliebene von Verstorbenen gezahlt werden. Sie sollen dazu dienen, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern und finanzielle Einbußen auszugleichen, die durch den Tod des Versicherten entstehen. Es gibt verschiedene Arten von Renten wegen Todes:
Um Anspruch auf eine Rente wegen Todes zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt in der Regel, dass der Verstorbene in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und eine bestimmte Wartezeit erfüllt wurde. Auch die Höhe der Rente kann von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Dauer der Ehe oder der Anzahl der Kinder, abhängig sein. Hinweis: |
Rente | Der Begriff der Rente hat viele Bedeutungen in den verschiedensten Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Oftmals wird mit dem Begriff „der Rente“ Bezug auf die Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Hinter der Rente verbergen sich jedoch noch viele weitere Bedeutungen. Gemeinsam haben viele die regelmäßige und wiederkehrende Leistung von Zahlungen aufgrund von Rechtsansprüchen. Renten werden generell auf Antrag gewährt, wobei dieser Antrag unmittelbar nach Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls gestellt werden muss. Zu den Renten der Deutschen Rentenversicherung gehören Altersrenten wie die reguläre Altersrente, Altersrente für Bergleute, Altersrente für langjährig/besonders langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Des Weiteren werden vom gesetzlichen Träger auch Renten für Hinterbliebene, Erwerbsminderungsrenten und die Grundsicherung geleistet. Steuerrechtlich werden Renten als periodisch wiederkehrende und gleichbleibende Geldleistungen oder Sachleistungen erfasst, die ihren Rechtsgrund im Rentenstammrecht haben und lebenslang oder über eine Dauer von mindestens zehn Jahren gezahlt werden. Bei Rentenempfängern stellen Renten ein steuerrechtlich relevantes Renteneinkommen dar. Es gibt verschiedene Renten-Arten. In Bezug auf die Auszahlungsdauer wird zwischen Leibrenten, Zeitrenten, Dauerrenten oder ewigen Renten unterschieden. Weitere Unterscheidungskriterien sind Rentenhöhen und Zahlungszeiträume. Bei der Rentenberechnung kommt es naturgemäß auf die Art der Rente an. Renten als Ruhegehalt basieren auf der Vergütung für frühere Dienstleistungen. Beschädigtenrenten oder Hinterbliebenenrenten folgen einem gesetzlichen Versorgungsanspruch. Zu den Renten aus anderen Versicherungsansprüchen zählen Unfallrenten der Berufsgenossenschaft, vertragliche Renten aus der betrieblichen Altersversorgung oder Lebensversicherung sowie Renten aus Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung, Pensionskasse oder Arbeiterrentenversicherung. Bei Wertpapieren werden Rentenwerte berücksichtigt.
Altersrente der Deutschen RentenversicherungVoraussetzung für den Erhalt einer Altersrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen sowie persönlichen Rentenvoraussetzungen sowie das Erreichen der aktuell festgelegten Altersgrenze. Zudem muss eine Mindestversicherungszeit bzw. Wartezeit eingehalten werden. Der Begriff der Rente geht aus dem lateinischen Wort „reddere“ hervor, was mit „etwas zurückgeben“ übersetzt werden kann. Im Sprachgebrauch wird der Begriff der Rente regelmäßigen Einkünften, Zinsen, Geldern oder Leibrenten gleichgesetzt. Die Rente wird regelmäßig monatlich gezahlt. Bei der Altersrente wird auch von der Regelaltersrente gesprochen, da diese fast alle erhalten, die Kinder erzogen oder gearbeitet haben. Aktuell (Stand: 2023) genügen fünf Jahre Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit und das Erreichen eines Alters zwischen 65 und 67 Jahren für einen Leistungsanspruch. Die Altersgrenze steigt seit dem Jahr 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an, um nach Ansicht der Gesetzgebung der verlängerten Lebenserwartung der Menschen Rechnung zu tragen. Durch das höhere Renteneintrittsalter will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Rentenbeiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben. Bei der Mindestversicherungszeit werden Beiträge aus einem Beschäftigungsverhältnis, einer selbstständigen Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, freiwillige Beitragszahlungszeiten, Minijobs und mitunter auch Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Krankengeld berücksichtigt. Es gibt auch Altersrenten für langjährig sowie besonders langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und Bergleute. Bei der Altersrente orientiert sich die Rentenhöhe aus den eingezahlten Beiträgen und den rentenrechtlich anrechenbaren Zeiten. Mit in die Berechnung einbezogen werden Entgeltpunkte für den Durchschnittsverdienst, Zugangsfaktoren für Zu- und Abschläge, Rentenartfaktoren für die Art der Rente und der aktuelle Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert wird der aktuellen wirtschaftlichen Situation angepasst, was eine jährliche Festsetzung erforderlich macht. Die Berechnung der gesetzlichen Renten erfolgt unter Hinzuziehung des individuellen Lebenslaufs. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor = Rentenhöhe. Gesetzliche Renten werden auf Antrag gezahlt. Höhe und regelmäßige Auszahlungstermine ergeben sich aus dem darauf ergehenden Rentenbescheid. Im Bereich der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge und im Bereich der sozialen Sicherung handelt es sich bei Renten um regelmäßige Zahlungen an Anspruchsberechtigte. Bereits der Begriff der Grundrente beschreibt im Bundesversorgungsgesetz die Rentenleistung an Beschäftigte, in der Mikroökonomik die Bodenrente für die Nutzung von Grund und Boden sowie in der Sozialpolitik die beitragsunabhängige Altersrente für alle Bürger mit einem festen Rentenbetrag als Grundsicherung.
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Relatives Risiko | Beim relativen Risiko handelt es sich um eine statistische Kennzahl, durch die zwei Risiken verglichen werden können. Das relative Risiko wird deshalb auch Risk Ratio oder Risikoverhältnis genannt. Genutzt wird das relative Risiko in der Biometrie, Epidemiologie, Technometrie und der Versicherungsmedizin. In allen Bereichen wird das Risiko als eine Wahrscheinlichkeit von einem ungünstigen Schaden oder Schadenereignis betrachtet. Das relative Risiko definiert das Verhältnis von Risiken in zwei Gruppen, die in unterschiedlichem Ausmaß Risikofaktoren ausgesetzt werden. Wird eine Gruppe einem Risikofaktor ausgesetzt und die andere jedoch nicht, wird die nicht dem Risiko ausgesetzte Gruppe als Bezug gewählt. Mit dem relativen Risiko wird das Verhältnis von Häufigkeiten geschätzt. Das relative Risiko wird häufig in der medizinischen Statistik benötigt. Oft wird ein Schätzwert gesucht, um das Risiko bestimmter Erkrankungen zu beschreiben. Des Weiteren hilft das relative Risiko hier, Anhaltspunkte für Zusammenhänge zwischen Risikofaktoren und Erkrankungen zu finden und zu bewerten. Das attributable Risiko definiert hingegen, wie häufig eine Krankheit auftritt. Berechnet wird das relative Risiko im medizinischen Bereich mit Hilfe der kumulativen Inzidenz oder dem Chancenverhältnis. Das relative Risiko ist das Ergebnis aus einem Vergleich einer Risikogröße zwischen zwei verschiedenen Gruppen aus Risiken. In der Versicherungsmedizin werden verschiedene Personengruppen als Risikogruppen betrachtet. Hier definiert das relative Risiko den Häufigkeitsfaktor, in der Morbidität oder Mortalität bei einer Gruppe häufiger auftritt als in der zum Vergleich herangezogenen Gruppe.
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Relatives Abzugsfranchise | Das relative Abzugsfranchise ist ein Begriff aus dem Bereich der Selbstbeteiligung in Versicherungsangelegenheiten. Bei einem Abzugsfranchise handelt es sich um eine bestimmte Form der Selbstbeteiligung, die in vielen Versicherungsbereichen verwendet wird. Versicherungsnehmer haben dabei von allen Schäden bis zur vereinbarten Höhe einen Anteil selbst zu übernehmen. Die Selbstbeteiligung kann entweder als fester Betrag, als ein prozentualer Anteil oder aber als Kombination aus beiden Möglichkeiten vereinbart werden. Bei Versicherungen bedeutet ein Franchise die Vereinbarung eines Selbstbehaltes oder einer Selbstbeteiligung. Beides sind vertraglich geregelte Anteile oder Beträge, die Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen. Franchises können pro Schaden oder pro Jahr vereinbart werden, wobei es sich aus wirtschaftlicher Sicht um eine bewusste Unterversicherung handelt. Vom relativen Abzugsfranchise wird bei einer prozentualen Selbstbeteiligung gesprochen. Hier übernehmen Versicherungsnehmer bei jedem Schaden einen prozentualen Anteil selbst. Die Versicherungsgesellschaft trägt nur den prozentualen Rest. Der vereinbarte Prozentsatz bleibt konstant. Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Mindestbeträge und Höchstbeträge für eine Selbstbeteiligung vereinbart. Das relative Abzugsfranchise wird beispielsweise in der Sturmversicherung, der Rückversicherung oder der Krankheitskostenversicherung genutzt. Durch die Beteiligung von Versicherungsnehmern an Schadenbeträgen reduzieren sich bei Versicherungsgesellschaften die zu übernehmenden Risiken. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wirkt sich also auch günstig auf die zu zahlenden Versicherungsprämien aus.
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Reiseversicherung | Unter den Begriff der Reiseversicherungen fallen mehrere Versicherungen aus dem Reisebereich. Reiseversicherungen bieten finanzielle Erstattungen in verschiedenen Situationen rund um eine oder auch mehrere Reisen. Eine Reiseversicherung kann beispielsweise die Kosten erstatten, die bei einer Stornierung der Reise fällig werden. Aber auch medizinisch notwendige Rücktransporte während einer Reise können über eine Reiseversicherung abgerechnet werden. Zu den Reiseversicherungen gehören u.a. Reiserücktrittskostenversicherungen, Reiseabbruchversicherungen, Reisegepäckversicherungen und Reisekrankenversicherungen. Es werden sowohl einzelne Versicherungsverträge als auch Kombi-Pakete angeboten, bei denen verschiedene Bausteine kombiniert werden können. Je nach Vertrag und Tarif lassen sich einzelne Reisen versichern, wobei hier häufig ein Angebot über den Reiseveranstalter erfolgt. Es ist jedoch auch möglich, eine Reiseversicherung für ein ganzes Jahr abzuschließen, wodurch mehrere Reisen gleichzeitig abgesichert werden können. Die zu den Reiseversicherungen gehörende Reiserücktrittversicherung übernimmt die Kosten, wenn aus unerwarteten Gründen eine bereits gebuchte Reise storniert werden muss. Zu diesen Gründen können Unfälle, Krankheiten oder Todesfälle gehören. Eine Kostenerstattung kann auch dann möglich sein, wenn ein Hinflug oder Abflug verpasst worden ist. Die Reiseabbruchversicherung erstattet hingegen die Kosten, wenn eine Reise ungeplant abgebrochen oder verlängert werden musste. Zu den Gründen hierfür zählen Todesfälle naher Verwandter oder unerwartete Kündigungen. Die Reisekrankenversicherung übernimmt im Ausland die Behandlungskosten bei Eintritt einer Krankheit. Erstattet werden die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Arzneimittel, Hilfsmittel und Krankentransporte. Eine Reisegepäckversicherung erstattet die Kosten für den Fall, dass das versicherte Gepäck während der Reise beschädigt wird oder verloren geht. Zu den Leistungen gehören Erstattungen für Schäden an Elektrogeräten, Sportgeräten sowie der Verlust von Souvenirs, Schmuck oder Geschenken. Auch dann, wenn das aufgegebene Gepäck erst später am Reiseort eintrifft und bis dahin Ersatz beschafft werden muss, kann eine Reisegepäckversicherung die Kosten dafür erstatten. Je nach Variante entfalten Reiseversicherungen ihren Schutz bereits vor, während und sogar noch nach der jeweiligen Reise. Versicherbar sind Einzelpersonen, Paare und reisende Gruppen. Unterschieden wird zwischen privaten Reisen und Urlauben sowie Geschäftsreisen.
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Reiserücktrittskostenversicherung | Die Reiserücktrittsversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise abgesagt werden muss. Viele Reiseveranstalter berechnen hohe Gebühren, wenn eine Reise storniert werden muss. Je nach Zeitpunkt der Stornierung können sogar bis zu 100 % des Reisepreises in Rechnung gestellt werden. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt diese Stornokosten. Erstattet werden die Kosten jedoch nur dann, wenn eine Reise aus schwerwiegenden und versicherten Gründen nicht angetreten werden kann. Der häufigste und wichtigste Grund, warum eine Reise kurzfristig storniert werden muss, ist eine plötzlich auftretende Erkrankung. Hier muss es sich um eine Erkrankung handeln, die den Antritt der Reise unmöglich macht, was beispielsweise vom Hausarzt attestiert werden kann. Neben der plötzlichen Erkrankung gehören auch Unfälle, Todesfälle, Schwangerschaften, Prüfungswiederholungen, Eigentumsschäden oder der Verlust des Arbeitsplatzes zu den anerkannten Gründen für den Reiserücktritt. Reiserücktrittskostenversicherungen übernehmen die Reisestornokosten oft auch dann, wenn nahe Angehörige erkranken. Die jeweiligen versicherten Gründe für einen Reiserücktritt können der Leistungsbeschreibung der Versicherungsgesellschaft entnommen werden. Eine Reiserücktrittskostenversicherung sollte mindestens 30 Tage vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Vertragsabschluss ist in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung möglich, was auch bei Last-Minute-Reisen gilt. Der Unterschied von der Reiserücktrittskostenversicherung zur Reiseabbruchversicherung besteht im Ersatz der möglichen Stornokosten bei der Reiserücktrittsversicherung. Während einer Reise kann eine Reiseabbruchversicherung Kosten für den notwendigen Reiseabbruch ersetzen. Für Vielreisende lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung, die mehrere Reisen pro Jahr absichern kann. Gesonderte Versicherungen für Reisegruppen stellen mehrere Personen gleichzeitig unter Schutz.
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Reisekrankenversicherung | Nicht immer sind Versicherungsnehmer durch ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland auf Reisen krankenversichert. Hier kommt es darauf an, welche Länder bereist werden. Auch die Art der Erkrankung und Behandlung kann eine Rolle spielen. Viele europäische Staaten sind mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen eingegangen, was insbesondere für die Schengen-Staaten gilt. In diesen Ländern übernimmt die normale Krankenkasse notwendige Behandlungen. Da zwischen den Ländern aber auch Unterschiede bei den Krankheitskosten bestehen könnten, kann es ohne eigenständige Reisekrankenversicherung zu hohen Zuzahlungen kommen. Es gibt beliebte Urlaubsländer wie Ägypten oder Tunesien, die nicht zu den Schengen-Staaten zählen. Reisende in diese Länder sind ohne private Reisekrankenversicherung vor Ort nicht krankenversichert. Falls während der Reise eine ärztliche Behandlung oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden, müssen Reisende die Kosten selbst tragen. In Ländern wie Kanada oder den USA sind die Gesundheitskosten deutlich höher als in Deutschland, sodass auch hier der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen wird. Reisekrankenversicherungen übernehmen auch den medizinischen Rücktransport im Falle einer Erkrankung, was ebenfalls nicht von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen wird. Bei der Auswahl einer Reisekrankenversicherung kommt es mitunter auf die jeweilige Reisedauer an. Für Kurzreisen wird eine Reisekrankenversicherung empfohlen, während bei längeren Auslandsaufenthalten über eine Auslandskrankenversicherung nachgedacht werden sollte. Auslandskrankenversicherungen übernehmen auch Vorsorgeleistungen. Vielreisende profitieren von einer Jahres-Reisekrankenversicherung, die mehrere Reisen im Jahr absichern kann.
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Reisegepäckversicherung | Eine Reisegepäckversicherung erstattet die Kosten für den Fall, dass Reisegepäck während der Reise beschädigt oder gestohlen wird. Die Erstattung erfolgt zum Zeitwert des Reisegepäcks bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für viele mitgeführte Gegenstände werden bestimmte Höchstgrenzen vorgegeben. Für die Absicherung besonders wertvoller Reisegepäckstücke sollte daher eine eigenständige Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Reisegepäcke stehen unter Versicherungsschutz, sobald es aufgegeben wurde oder sobald es durch Unfälle mit dem Transportmittel, Feuer, Elementarereignisse oder strafbare Handlungen Dritter beschädigt, zerstört oder abhanden gekommen ist. Reisegepäckversicherungen können als Baustein eines Reiseversicherungs-Paketes aus Reisekrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Reiseversicherungen können pro Reise oder aber als Jahresversicherung vereinbart werden. Jahresversicherungen lohnen sich insbesondere dann, wenn mehrere Reisen im Jahr angetreten werden sollen. Reisegepäckversicherungen erstatten keine Schäden, wenn Versicherungsnehmer ihre Aufsichtspflichten vernachlässigen. Der Schutz des Reisegepäcks gilt nur im Zusammenhang mit der Reisetätigkeit, also nicht bei eigener Benutzung oder Verwendung der Gepäckstücke während der Reise.
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Reiseassistance | Eine Reiseassistance fällt in den Bereich der Reiseversicherungen und beinhaltet mehr Leistungen als eine klassische Reisekrankenversicherung. Die Reiseassistance bietet einen umfassenden Gesundheitsschutz, Kostenschutz, Beratungsleistungen und Notfall-Hilfen. Durch eine Reiseassistance wird Beratung und medizinische Hilfe sowohl vor als auch während der Reise gewährleistet. Bei Notfällen während der Reise wie bei Unfall, Krankheit oder Tod wird eine aktive Unterstützung garantiert. Schon vor der Reise bietet die Reiseassistance ihre Beratung an, welche Reiseziele aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheinen, sofern eine chronische oder andauernde Erkrankung vorliegt. Hier wird geprüft, wie die medizinische Versorgung am Wunschziel aussieht oder welche Infektionsrisiken bestehen und welche Impfungen benötigt werden. Während der Reise ist die Reiseassistance stets erreichbar und kann Auskünfte erteilen, wo sich die nächste medizinische Versorgung befindet. In Notfällen organisiert die Reiseassistance den Rücktransport oder ermöglicht Krankenbesuche zur Betreuung. Ein Dolmetscher der Reiseassistance hilft bei der Übersetzung und Klärung medizinischer Unterlagen und unterstützt auch im Bereich von Medikamenten. Die organisatorischen Leistungen der Reiseassistance können Informationen über die Sicherheitslage im Reiseland, Hilfe mit Behörden und der Geldversorgung oder Notfallhilfen umfassen. Zu diesem Zweck kann die Reiseassistance in der Regel auf ein breit gefächertes Netzwerk aus Experten zurückgreifen.
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Reiseabbruchversicherung | Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt anfallende Kosten, wenn eine Reise vorzeitig beendet oder aber ungeplant verlängert werden muss. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für Umbuchungen, Shutteltransfers und Hotelkosten. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt bei versicherten Reiseabbrüchen die Kosten der Rückreise bei vorzeitigem Reiseabbruch. Auch werden die potenziell entstehende Kosten erstattet, die mit einer verzögerten Heimreise in Verbindung stehen. Je nach Vertrag und Tarif können auch anteilige Reisepreise oder nicht genutzte Reiseleistungen durch die Reiseabbruchversicherung ersetzt werden. Eine Reiseabbruchversicherung sollte am Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden, wobei ein Abschluss in der Regel noch bis zu 30 Tage vor Reiseantritt möglich ist. Reiseabbruchversicherungen können auch als Jahresversicherung abgeschlossen werden, sodass auch mehrere geplante Reisen abgesichert werden können. Versichert sind je nach Tarif Reiseabbrüche wegen Erkrankungen, Quarantänen, Unfälle, Todesfälle, Schwangerschaften, der Verlust von Arbeitsplätzen und weitere Schäden. Reiseabbrüche, die aufgrund von bereits bestehenden Erkrankungen vorgenommen werden müssen, werden nicht versichert. Auch Suchterkrankungen oder Schübe psychischer Erkrankungen fallen nicht unter den Schutz einer Reiseabbruchversicherung.
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Rehabilitationsmaßnahmen | Rehabilitationsmaßnahmen sind spezielle medizinische Behandlungen, die darauf abzielen, die körperliche, geistige und soziale Funktionsfähigkeit von Menschen wiederherzustellen oder zu verbessern, die aufgrund von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen eingeschränkt sind. Sie werden in der Regel von einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Therapeuten, Pflegekräften und anderen Fachleuten durchgeführt und können je nach individuellen Bedürfnissen und Zielen des Patienten angepasst werden. Arten von Rehabilitationsmaßnahmen
Ziele von Rehabilitationsmaßnahmen
Rehabilitationsleistungen für verschiedene Zielgruppen
Antragstellung und Kostenübernahme Zusammenfassung
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Rehabilitationsleistungen | Rehabilitationsleistungen sind Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen oder nach Krankheit wiederherzustellen oder zu verbessern. Das Ziel ist es, die betroffene Person wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren oder ihr eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Rehabilitation kann sich auf physische, psychische oder soziale Beeinträchtigungen beziehen und umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf medizinische Behandlung, physikalische Therapie, Berufstherapie, psychologische Unterstützung und soziale Betreuung. Anspruch auf Rehabilitationsleistungen Anspruch über die Krankenversicherung Anspruch über die Pflegeversicherung Der Weg zur Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen |
Rehabilitations- und Teilhabeleistungen | Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen zu unterstützen und ihnen eine bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland und werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angeboten.
Die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Antrag gewährt und sind unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung. Sie richten sich an alle Versicherten, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Auch Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Um Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, sich frühzeitig an die DRV zu wenden. Eine frühzeitige Beantragung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen kann dazu beitragen, eine drohende Erwerbsminderung zu vermeiden oder zu verringern. Insgesamt tragen die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung dazu bei, die Lebensqualität von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern und ihnen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. |
Rehabilitation | Unter einer kurz „Reha“ genannten Rehabilitation werden alle medizinischen und therapeutischen Leistungen sowie Maßnahmen erfasst, die Krankheiten verhüten, abwenden, beseitigen, mindern oder lindern können. Gleicher Grundsatz gilt für Rehabilitationsmaßnahmen bei körperlichen oder psychischen Behinderungen oder dem Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit. Eine Rehabilitation kann ambulant am Wohnort oder stationär in einer anerkannten Rehabilitationsklinik oder Vorsorgeeinrichtung erfolgen. Bei nicht mobilen Patienten können Rehabilitationsmaßnahmen auch ambulant zu Hause durchgeführt werden. Eine geriatrische Rehabilitation hat den Zweck, dass ältere Menschen nach einer Krankheit oder einem Unfall so lange wie möglich in ihrem Zuhause leben können bzw. wieder nach Hause können. Auch die altersmedizinische Reha kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Bei Rehabilitationsmaßnahmen für Eltern und Kinder wird im Bereich von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren von Pflichtleistungen der Krankenkassen gesprochen, sofern sie medizinisch notwendig sind. Ambulante oder stationäre Rehabilitationen gehören in den Aufgabenbereich der GKV gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Unfallversicherung. Patienten müssen zunächst ihren behandelnden Arzt bitten, die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitation zu prüfen und zu bescheinigen. Über die Bewilligung der Rehabilitation entscheidet letztendlich jedoch der zuständige Sozialversicherungsträger. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen dauern regelmäßig drei bis sechs Wochen, während ambulante Rehas maximal 20 Behandlungstage in Anspruch nehmen. Verlängerungen können beantragt werden. Reha-Einrichtungen können durch die Krankenkasse zugewiesen werden, wobei persönliche Wünsche jedoch Berücksichtigung finden sollten. Alle Patienten über 18 Jahre müssen Zuzahlungen leisten.
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Reha-Assistance | Eine Reha-Assistance ist ein Angebot für eine umfassende Beratung und Betreuung in Situationen, in denen eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig wird oder in Betracht kommt. Bei einer Reha-Assistance kann es sich um ein eigenständiges Angebot oder aber einen Teilaspekt einer Versicherung handeln. Reha-Assistances arbeiten in der Regel mit vielen Partnerunternehmen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, um für Patienten ein breit gefächertes Angebot und fachliche Kompetenz gewährleisten zu können. Durch die Möglichkeiten der Reha-Assistance sollen Menschen nach einer Krankheit oder einem Unfall so schnell wie möglich wieder genesen und am normalen Leben teilnehmen können. Es wird auf eine ganzheitliche Versorgung und Betreuung abgezielt, was Beratungsleistungen, Maßnahmen, Behandlungen und Therapien betrifft. Alle wesentlichen Schritte bis zur Genesung werden durch die Reha-Assistance organisiert und koordiniert, weshalb auch oft vom Reha-Management gesprochen wird. Grundsätzlich wird dafür ein individueller Rehabilitationsplan erstellt, der in Begleitung und Betreuung eines Reha-Managers durchgeführt wird. Neben den Patienten erhalten auch Angehörige Unterstützung und Rat durch die Reha-Assistance, wenn es um Auseinandersetzungen mit Kassen oder die Besorgung von Hilfsmitteln geht. Beim Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit übernimmt die Reha-Assistance sowohl die Pflegeberatung als auch das Pflegemanagement, um Gesundheit und Mobilität so weit wie möglich wieder herstellen zu können. Hierfür wird der Pflegebedarf ermittelt, Pflegekonzepte erstellt und Hilfsangebote koordiniert. Die Reha-Assistance übernimmt auch diesen Fällen das gesamte Controlling. Auch bei notwendigen Wohnumfeldveränderungen und späteren Wiedereingliederungsmaßnahmen kann eine Reha-Assistance helfen, da auf ein breit gefächertes Netzwerk aus Experten im jeweiligen Bereich zurückgegriffen werden kann.
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Regulierungsvollmacht | Bei der Regulierungsvollmacht handelt es sich entweder um eine vom Versicherungsnehmer zugunsten seiner Versicherung erteilten Vollmacht oder um eine von der Versicherungsgesellschaft zugunsten eines Versicherungsvermittlers erteilten Vollmacht, die sich auf alle Angelegenheiten in Bezug auf die Regulierung eines Schadens beschränkt. Eine Regulierungsvollmacht wird insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherungen benötigt. Sie beinhaltet die Befugnis der Versicherungsgesellschaft, im Namen ihres Versicherungsnehmers und Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens gegenüber Geschädigten und anderen an der Schadenregulierung beteiligten Dritten wie Gerichten oder Behörden alle ihr zur Beilegung, Erfüllung oder Abwehr von Forderungen von Anspruchstellern als zweckmäßig erscheinende Erklärungen abzugeben und entsprechende Handlungen durchzuführen. Die Versicherungsgesellschaft wird durch die Regulierungsvollmacht ermächtigt, Ansprüche entweder abzuwehren oder vorbehaltlos zu bezahlen. Auch wird die Versicherungsgesellschaft durch die Regulierungsvollmacht ermächtigt, Abfindungsvergleiche zu schließen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Im Innenverhältnis zum Versicherungsnehmer wird die Versicherungsgesellschaft durch eine Regulierungsvollmacht befugt, alle mit der Regulierung zusammenhängenden Maßnahmen weisungsunabhängig zu treffen. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass die Versicherungsgesellschaften mit der Regulierungsvollmacht Entscheidungen treffen dürfen, die nicht mit den Entscheidungen der Versicherungsnehmer übereinstimmen müssen.
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Regulierungskosten | Bei den Regulierungskosten handelt es sich um die Kosten einer Versicherungsgesellschaft, die im Zusammenhang mit einer Schadenregulierung entstehen. Zu den typischen Regulierungskosten gehören die Aufwendungen der Versicherungsgesellschaft für Regulierungsbeauftrage im Bereich Spesen und Gehalt. Aber auch die Kosten für freiberuflich tätige Sachverständige, die bei größeren Schäden im Außendienst die erforderlichen Gutachten am Schadenort vornehmen, gehören zu den Regulierungskosten. Die Regulierungskosten können in der Regel einem Schaden exakt zugeordnet werden.
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Regulierungsentscheidung | Bei der Regulierungsentscheidung handelt es sich um die abschließende Entscheidung einer Versicherungsgesellschaft zu ihrer Eintrittspflicht für einen bestimmten Schaden gegenüber ihrem Versicherungsnehmer. Die Schadenregulierung umfasst bei nahezu allen Versicherungsverträgen den gesamten Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von gemeldeten Schäden. Die Regulierungsentscheidung ist die nach allen Prüfungen und Kontrollen ergangene Entscheidung der Versicherung, für den konkreten Schaden gegenüber dem Geschädigten oder dem Versicherungsnehmer einzutreten. Das Ziel der Regulierungsentscheidung ist ein sachgerechter Ausgleich des Schadens. In Haftpflichtversicherungen haben Versicherungsgesellschaften zunächst die Aufgabe, einen von Versicherungsnehmern oder geschädigten Dritten gemeldeten Schaden zu prüfen. Sie müssen prüfen, ob ein Schaden berechtigt ist oder als unberechtigt abgewehrt werden muss. Danach prüfen Versicherungen, ob der gemeldete Schaden auch versichert ist. Erst dann kann eine Regulierungsentscheidung getroffen werden. Wird keine Regulierungsentscheidung getroffen bzw. verneint, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Abwehr des Anspruchs.
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Regress / Regressverzichtsabkommen | Bei einem Regress handelt es sich nach dem deutschen Zivilrecht um einen Rückgriff. Der Regress beschreibt ein Schuldverhältnis zwischen mindestens drei Parteien. Zurückgegriffen wird durch den jeweiligen Gläubiger auf einen zur Leistung gesetzlich oder vertraglich verpflichteten Schuldner gegen einen Dritten, wobei dieser dem Schuldner gegenüber haftet. Der Anspruch zwischen Schuldner und dem Dritten wird als Regressanspruch bezeichnet. Häufig geht es bei einem Regress um Schadensersatz. Eine Berufsgenossenschaft kann beispielsweise nach Übernahme eines Betriebsunfallschadens in Regress gehen, wenn entweder Arbeitgeber oder aber Arbeitnehmer diesen Unfall mit Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Umfassende Regressansprüche besitzen Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Versicherungsnehmern oder aber Dritten. Bei jedem regulierten Schaden wird durch die Versicherungsgesellschaft geprüft, ob Schadensverursacher oder Versicherungsnehmer in Regress genommen werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass Schäden mehrfach erstattet oder reguliert werden. Der Versicherungsregress beinhaltet häufig eine Rückforderung von geleistetem Schadensersatz. Haben Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden zugefügt, springen Haftpflichtversicherungen für den Schaden ein und erstatten diesen dem Dritten. Wird bei der Prüfung des Schadens jedoch nachgewiesen, dass den Dritten eine Teilschuld trifft, kann ein Regress folgen. RegressverzichtsabkommenEine Besonderheit im Versicherungsbereich stellt das Regressverzichtsabkommen dar. Früher sind insbesondere Feuerversicherungen dem Regressverzichtsabkommen beigetreten, das mit Wirkung zum 31.12.2017 gegenstandslos geworden ist. Das Regressverzichtsabkommen sollte in den 60er Jahren für eine risikogerechte Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Versicherungssummen Sorge tragen. Versicherungsnehmer sollten über das Regressverzichtsabkommen unter Schutz gestellt werden, wenn ein Feuer an der versicherten Sache auf eine auch feuerversicherte Sache eines Dritten übergegangen ist. In diesen Fällen wurden Versicherungsnehmer durch das Regressverzichtsabkommen von Regressansprüchen seitens Dritter und deren Feuerversicherungen geschützt. Das Regressverzichtsabkommen zwischen den Feuerversicherern hat sich auf bestimmte Beträge beschränkt. Da sich die Bedingungen in Haftpflichtversicherungen in den letzten Jahrzehnten jedoch enorm verbessert haben, ist eine risikogerechtere Absicherung möglich, was das Regressverzichtsabkommen entbehrlich macht. Zum Ende des Jahres 2017 wurde es daher abgeschafft.
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Regionalklasse | Die Regionalklasse ist ein Begriff aus dem Bereich der Kfz-Versicherungen und gehört zu den Kriterien für die Berechnung der Versicherungsprämien. Durch die Regionalklasse wird ausgesagt, wie hoch innerhalb einer Region oder Zulassungsbezirks die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Unfall geschieht und wie hoch die durchschnittlichen Schadenskosten eingeschätzt werden können. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen dient die Regionalklasse der Einschätzung, wie hoch das Risiko für Unfälle ausfällt und mit welchen Schäden gerechnet werden muss. Bei steigender Unfallwahrscheinlichkeit fällt auch die Regionalklasse höher aus. Und je höher die Regionalklasse, desto höher sind auch die Versicherungsprämien. Die Beitragshöhe in der Kfz-Haftpflichtversicherung hängt jedoch von vielen weiteren Faktoren wie Tarif, Typklasse oder dem Alter ab. Deshalb kann es auch sein, dass trotz einer hohen Regionalklasse ein verhältnismäßig niedriger Beitrag gezahlt werden muss. Regionalklassen finden jedoch auch in Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen Anwendung. Bei der Einstufung in die Regionalklasse berücksichtigen Versicherungsgesellschaften nicht nur die Unfallwahrscheinlichkeit, sondern auch die Häufigkeit von Diebstählen, Sturmschäden, Hagelschäden, Wildunfällen und Hochwasserschäden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es aktuell 12 Regionalklassen. Die Teilkaskoversicherungen berücksichtigen 16 Regionalklassen und bei den Vollkaskoversicherungen werden 9 Regionalklassen verwendet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht regelmäßig alle aktuellen Regionalklassen und Zulassungsbezirke. Die Einteilung und Festlegung von Regionalklassen erfolgt durch die jährlich zu erstellende Schadenbilanz für alle 415 deutschen Zulassungsbezirke durch den GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Da jährlich eine Neuberechnung erfolgt, können sich auch bei laufenden Versicherungsverträgen die Regionalklassen ändern. Gleiches gilt bei einem Umzug oder aber durch einen Unfallschaden.
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