Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Regionalitätsprinzip | Das Regionalitätsprinzip ist ein Begriff aus dem öffentlichen Recht. Das Regionalitätsprinzip betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen öffentlichen Trägern und öffentlich-rechtlichen Banken, Sparkassen und Versicherungen, denen das Betreiben von Geschäften außerhalb ihres Geschäftsgebietes verboten wird. Vom Regionalitätsprinzip durch die Gesetze der Bundesländer gebunden sind insbesondere Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Raiffeisenbanken und Sparda-Banken. Das Regionalitätsprinzip wird auch Territorialprinzip genannt, weil es Geschäftsgebiete von öffentlich-rechtlichen Finanz- und Versicherungsunternehmen beschränkt. Hierdurch sollen gezielt einzelne Regionen oder aber einzelne Bundesländer gefördert werden, da insbesondere Banken und Sparkassen nur innerhalb ihrer Region investieren können. Durch das Regionalitätsprinzip werden jedoch Investitionen an anderen Standorten nicht ganz ausgeschlossen. Ein Großteil aller Kreditvergaben erfolgt dennoch innerhalb der entsprechenden Region. Auch bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen kann das Regionalitätsprinzip greifen und die Geschäfte auf eine bestimmte Region beschränken. Gleichzeitig erfolgt so eine regionale Abgrenzung zwischen Versicherungsunternehmen, die ihre Geschäftsgebiete untereinander aufteilen. Das Regionalitätsprinzip stammt noch aus Monopolzeiten und soll dauerhaft einen umfassenden und preisgünstigen Versicherungsschutz für das regionale Volk sicherstellen. Durch die zunehmende Digitalisierung bei Versicherungsgeschäften mit vielen elektronischen Vertragsabschlüssen könnte das Regionalitätsprinzip in Zukunft überaltert sein und abgeschafft werden.
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Regelbeitrag | Beim Regelbeitrag handelt es sich im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung um den Beitrag, den versicherungspflichtige Selbstständige entrichten müssen. Für den Regelbeitrag ist weder das Alter noch die Höhe des Einkommens ausschlaggebend. Wie hoch die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die versicherungspflichtigen Selbstständigen ausfallen, hängt vom Regelbeitrag ab. Der Regelbeitrag wird jährlich festgelegt, wobei für die Kalkulation die jeweilige Bezugsgröße mit dem entsprechenden Beitragssatz multipliziert wird. Bei der Berechnung des Regelbeitrags wird ein durchschnittliches Monatseinkommen verwendet, wobei hier Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern zu berücksichtigen sind. Das eigentliche Einkommen des versicherungspflichtigen Selbstständigen beeinflusst die Beitragshöhe nicht. Auch das Alter spielt keine Rolle. In den ersten drei Jahren ihrer Versicherungspflicht müssen Selbstständige lediglich die Hälfte vom Regelbeitrag selbst tragen. Der Regelbeitrag hat bei der gesetzlichen Rentenversicherung den Zweck, dass die Rentenversicherung ihre Aufgaben erfüllen kann, was letztendlich allen Versicherungsnehmern zugutekommt. Hiervon werden Rehabilitationen, Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen finanziert. Möchten sich Selbstständige nicht pflichtversichern, dann kommt eine freiwillige Versicherung in Betracht.
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Regelaltersrente | Unter der Regelaltersrente versteht man eine Altersrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird und die als Regelaltersgrenze das Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters voraussetzt. Das bedeutet, dass die Regelaltersrente in der Regel ab dem 65. Lebensjahr gezahlt wird, wobei es hierbei je nach Geburtsjahr Übergangsregelungen gibt. So liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bei 65 Jahren, während es für die nach 1964 Geborenen schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Um die Regelaltersrente zu erhalten, müssen Versicherte grundsätzlich mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder um freiwillige Beiträge handelt. Auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Arbeitslosigkeit können angerechnet werden, um die erforderlichen fünf Jahre zu erreichen. Eine wichtige Voraussetzung für den Bezug der Regelaltersrente ist zudem, dass der Versicherte nicht mehr erwerbstätig ist oder nur noch geringfügig beschäftigt ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, neben der Regelaltersrente noch bis zu einem bestimmten Betrag hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze die Rente gekürzt werden kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Regelaltersrente ist die Höhe der Rente. Diese richtet sich in erster Linie nach den eingezahlten Beiträgen und den Entgeltpunkten, die im Laufe des Erwerbslebens erworben wurden. Dabei gilt: Je höher die Beiträge und Entgeltpunkte, desto höher fällt auch die Regelaltersrente aus. Zudem spielt auch die Anzahl der Versicherungsjahre eine Rolle. Wer länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält in der Regel auch eine höhere Rente. Ein wichtiger Punkt, der bei der Regelaltersrente zu beachten ist, ist die steuerliche Behandlung. Die Rente wird in der Regel als Einkommen besteuert und unterliegt somit dem individuellen Steuersatz. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge und Vergünstigungen, die je nach persönlicher Situation und Rentenhöhe variieren können. Zu guter Letzt ist es wichtig zu wissen, dass die Regelaltersrente nicht automatisch ausgezahlt wird. Versicherte müssen einen Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung stellen, um die Rente zu erhalten. Dies sollte in der Regel spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn geschehen. Zudem ist es ratsam, sich frühzeitig über die individuelle Rentensituation zu informieren und gegebenenfalls eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Rentenhöhe zu erzielen. |
Regelaltersgrenze | Für die verschiedenen Altersrenten hat der Gesetzgeber in Deutschland mit der Regelaltersgrenze ein Renteneintrittsalter definiert. Es kann jedoch auch Rente beantragt werden, bevor oder nachdem die Regelaltersgrenze eingetreten ist. Wer früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge bei der Rentenzahlung in Kauf nehmen. Ausschlaggebend hierfür sind der Zeitpunkt des Rentenantrags, die erworbenen Rentenansprüche, der individuelle Gesundheitszustand sowie die berufliche und private Situation. Für Versicherte, die vor dem 01.01.1947 geboren wurden, stellt die Vollendung des 65. Lebensjahres die gesetzliche Regelaltersgrenze dar. Versicherte aus den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 erreichen die Regelaltersgrenze zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr. Bei Versicherten aus den Geburtsjahrgängen 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (Stand: 2023). Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente, sofern die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt worden ist. Zu diesem Zeitpunkt wird die Rente ohne Abschlag gezahlt. Wer trotz erfüllter Wartezeit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Altersrente in Anspruch nimmt, bekommt für jeden Monat des Hinausschiebens einen Zuschlag in Höhe von 0,5 % auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Generell gilt, dass sich Rentenbeginn und Renteneintrittsalter unterscheiden können. Der Anspruch auf die Regelaltersrente beinhaltet eine Wartezeit von fünf Jahren, die aber auch durch Beitragszeiten und Ersatzzeiten erfüllt werden kann. Wurde vor der Regelaltersgrenze eine Erziehungsrente oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, gilt die Wartezeit als erfüllt. Die Regelaltersrente wird bei fristgerechtem Eingang des Rentenantrages von dem Monat an geleistet, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. In der Regel handelt es sich dabei um den Monat, der dem Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze folgt. Renten werden nur auf Antrag gezahlt. |
Referenzwert | Bei einem Referenzwert handelt es sich um einen festgelegten Wert, der für Vergleiche herangezogen wird. Wie auch beim Bezugswert dient der Referenzwert in vielen verschiedenen Fachgebieten als Vergleichswert für physikalische Größen oder Zahlen. Im Bankwesen werden Referenzwerte gebildet, um Basiswerte oder Leitzinsen zu vergleichen. Im Bankenwesen dienen Referenzwerte als wichtige Grundlage für alle komplexen Finanzprodukte. So werden beispielsweise Referenzzinssätze, Benchmark-Zinssätze oder Referenzsätze regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung dieser Referenzwerte erfolgt durch unabhängige Stellen und soll häufig die Kosten von Kreditaufnahmen in unterschiedlichen Märkten abbilden. Referenzwerte können Aufschluss über die Kosten für Banken geben, wie teuer es für sie ist, wenn sie sich von einem anderen Quellen wie Kreditinstituten, Pensionsfonds, Geldmarktfonds oder Versicherungsgesellschaften Geld leihen. |
Reduction in Yield | Reduction in Yield ist im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen eine Kennzahl, die die durchschnittliche Verminderung von den jährlichen prozentualen Vertragswerten durch alle bis zur Auszahlung entstehenden Kosten. Reduction in Yield erfasst die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie laufende Kosten der Kapitalanlage bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Nach den vorvertraglichen Informationspflichten muss u.a. bei aufgeschobenen Rentenversicherungen die Gesamtkostenquote angegeben werden. Durch die Gesamtquote soll die Kostenbelastung von einem Versicherungsvertrag durch eine Kennzahl zusammengefasst werden. Durch die Reduction in Yield Kennzahl soll im Versicherungsbereich der Verlust durch fonds- und versicherungsbezogene Kosten aufgezeigt werden. Dafür werden Renditeeinbußen durch Abschlusskosten und laufende Kosten sowie Kapitalanlagekosten zusammengeführt. In Großbritannien ist die Angabe der Reduction in Yield Kennzahl bei Kostenstrukturangaben gesetzliche Pflicht. In Deutschland müssen bislang nach dem Versicherungsvertragsgesetz nur Versicherungskosten, jedoch keine Fonds- oder Anlagekosten ausgewiesen werden. Die Reduction in Yield Kennzahl dient als Entscheidungsgrundlage für Renditen und Risiken einer Anlage. Denn erst in Kenntnis aller anfallenden Anlagekosten kann abgeschätzt werden, wie attraktiv eine Anlage aktuell wirklich ist. |
Rechtsschutzversicherung | Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten schützt. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren, Gutachten und andere Auslagen, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen können. Eine Rechtsschutzversicherung kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen abgeschlossen werden und bietet somit eine wichtige Absicherung im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen. Arten von Rechtsschutzversicherungen
Kombinationsmöglichkeiten Warum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll? Was ist in einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt? Was ist nicht in einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt? Wie hoch sind die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung? Zusammenfasung |
Rechtsschutzfall | Im Bereich der Rechtsschutzversicherung wird dann von einem Rechtsschutzfall gesprochen, wenn der Versicherungsnehmer seine Interessen rechtlich vertreten lassen muss. Der Rechtsschutzfall ist also der Schaden- oder Versicherungsfall aus anderen Versicherungssparten und Bereichen. Sobald ein Rechtsschutzfall eintritt, unterzieht die Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt einer genauen Überprüfung. Diese Überprüfung soll feststellen, ob tatsächliche eine Vertretungspflicht besteht. Kommt die Versicherungsgesellschaft dabei zu dem Ergebnis, dass der Rechtsschutzfall in die versicherten Risiken fällt, erteilt sie eine Deckungszusage. Die Deckungszusage besagt, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. In die Prüfung bezieht die Versicherung jedoch auch ein, ob der Rechtsschutzfall bzw. das Ereignis in einen Zeitraum fällt, in dem Versicherungsschutz bestand. Ein Rechtsschutzfall muss nach Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Beendigung der Versicherungsdauer eingetreten sein. Hier kann es auch sein, dass Wartezeiten berücksichtigt werden müssen. Da die Leistungen in Rechtsschutzversicherungsverträgen häufig eingeschränkt sind, sollten Versicherungsnehmer immer im Vorfeld klären, ob Versicherungsschutz besteht. In einem Rechtsschutzfall mit Deckungszusage können Versicherungsnehmer je nach Vertrag entweder einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen oder sich an den Rechtsanwalt wenden, der von der Versicherungsgesellschaft vorgegeben wird. |
Rechtsmittel | Bei einem Rechtsmittel handelt es sich nach deutschem Recht um die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung. Dadurch grenzt sich der Begriff des Rechtsmittels vom Oberbegriff des Rechtsbehelfs ab, durch den auch staatliche und behördliche Entscheidungen angefochten werden können. Dennoch werden beide Begriffe häufig verwechselt. Gegen gerichtliche Entscheidungen gibt es insbesondere die Rechtsmittel der Beschwerde, Berufung, Revision und Sprungrevision. Zu den Rechtsbehelfen gegen Amtshandlungen und Verwaltungsakte zählt der Widerspruch, die Erinnerung, die Gegenvorstellung und die Dienstaufsichtsbeschwerde. Bei einem Rechtsmittel als besondere Form des Rechtsbehelfs bedarf es einer Rechtsbehelfsbelehrung. Diese belehrt darüber, ob und auf welche Weise eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angefochten werden kann. Bei Rechtsmitteln wird sie auch Rechtsmittelbelehrung genannt. Die Belehrungen befinden sich in der Regel unmittelbar auf oder an der anfechtbaren Entscheidung. Zu beachten ist bei einem Rechtsmittel die Zulässigkeit, die Frist und die Form. Nach dem Einlegen eines Rechtsmittels wird entweder ein Suspensiveffekt oder aber ein Devolutiveffekt in Gang gesetzt. Wird eine Entscheidung so lange nicht wirksam, bis abschließend über das jeweilige Rechtsmittel entschieden wurde, wird vom Suspensiveffekt gesprochen. Bei wirksamer Einlegung des Rechtsmittels entfaltet die angefochtene Entscheidung als zunächst keine Rechtskraft. Der Eintritt der Rechts- oder Bestandskraft wird durch das Rechtsmittel gehemmt. Bei Devolutiveffekt wird hingegen gesprochen, wenn die Angelegenheit nach dem Einlegen des Rechtsmittels zur Entscheidung darüber in eine höhere Instanz gegeben werden muss. Die höhere Instanz entscheidet dann darüber, ob die Entscheidung aus der vorhergehenden Instanz rechtmäßig ist. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels gehört die Beschwer. Bei der Beschwer handelt es sich um die besondere Ausprägung des Rechtsschutzbedürfnisses. Eine Entscheidung soll danach nur von einer Partei angefochten werden dürfen, wenn sie davon negativ betroffen – also beschwert – wird. Bei einigen Rechtsmitteln ist die Zulässigkeit aber auch von einer Beschwersumme abhängig, die mindestens erreicht werden muss. Hier bedeutet die Beschwer auch den Wert des Beschwerdegegenstandes. Beide Parteien haben die Möglichkeit, auf Rechtsmittel zu verzichten. Bei einem Rechtsmittelverzicht handelt es sich um eine Prozesshandlung, die nicht mehr angefochten werden kann. Rechtsmittel können ansonsten auch noch nach ihrer Einlegung zurückgenommen werden. Dies beispielsweise dann, wenn ein Sachverhalt noch einmal überprüft wurde und die Erfolgsaussichten für einen positiven Ausgang als zu gering eingeschätzt worden sind. Für alle Rechtsmittel gilt generell das Verschlechterungsverbot, wonach verboten wird, die angefochtene Entscheidung zum Nachteil der Partei zu verändern, die Rechtsmittel eingelegt hat. Die Position einer Partei, die Rechtsmittel einlegt, darf sich danach nur verbessern oder aber gleich bleiben. Eine Ausnahme gilt, wenn beide Parteien Rechtsmittel einlegen.
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Rechtsform / Rechtsformwechsel | Bei der Rechtsform handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Gesellschaft. Jede Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, eine Rechtsform zu wählen. Mit ihr sind gesetzlich vorgegebene Strukturen verbunden, durch die die Gesellschaft am Wirtschaftsleben teilnehmen kann. Wer also ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Aus der Auswahl einer Rechtsform können sich betriebswirtschaftliche, mitgliedschaftsrechtliche, gewerberechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Insbesondere die Haftung von Gesellschaftern, die Führung der Geschäfte, die Größe des Betriebs, der Kapitalbedarf und die Börsenfähigkeit gehören zu den wichtigen Faktoren bei der Auswahl einer Rechtsform. Während bei Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter mit seinem privaten Vermögen für die Gesellschaft haftet, wird die Haftung bei Kapitalgesellschaften auf Einlagen oder ähnliche Faktoren begrenzt. Unternehmerisch tätige natürliche Personen haften mit ihrem Gesamtvermögen. Je nach Geschäftstätigkeit wird die Rechtsform gesetzlich vorgegeben. Versicherungsgesellschaften können zum Beispiel nur zwischen den Rechtsformen der AG, VVaG, SE oder aber Anstalten bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts wählen. Die Wahl der Rechtsform reguliert auch den Außenauftritt des Unternehmens durch die Firmierung. Außerdem entscheidet die gewählte Rechtsform über die notwendigen Formalitäten der Gründung und Einschätzung durch Banken und Investoren. Die Vorschriften zu den möglichen Rechtsformen können dem BGB, dem HGB oder dem GmbHG entnommen werden. RechtsformwechselEine einmal gewählte Rechtsform muss nicht dauerhaft beibehalten werden. Unterschieden wird zwischen Rechtsformwechsel durch Gesetz und Umwandlung der Rechtsform. Der gesetzliche Rechtsformwechsel tritt beispielsweise bei einer BGB-Gesellschaft ein, wenn sie ein Handelsgewerbe beginnt und damit zur OHG umwandelt. Gibt eine OHG oder KG jedoch ein Handelsgewerbe auf, dann findet ein gesetzlicher Rechtsformwechsel zur BGB-Gesellschaft statt. Für die nachträgliche Umwandlung von Rechtsformen gelten die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes.
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Rechtsberatung | Eine Rechtsberatung beinhaltet die Einholung eines juristischen Rates. In vielen alltäglichen Situationen ergeben sich rechtlich relevante Fragestellungen, die nur mit juristischem Fachwissen beantwortet werden können. Die klassische Rechtsberatung wird von Rechtsanwälten angeboten. Es gibt jedoch heute noch viele weitere Möglichkeiten, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, bei der konkrete Sachverhalte juristisch geprüft werden. Eine Rechtsberatung ist telefonisch, persönlich oder über andere Kommunikationskanäle möglich. In Deutschland wird die Rechtsberatung über das Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Hierin enthalten sind auch die Regelungen zur kostenlosen Rechtsberatung und Beratungstätigkeiten gegen Entgelt. Zur uneingeschränkten und entgeltlichen Rechtsberatung sind neben Rechtsanwälten auch Steuerberater, Rechtsbeistände oder Patentanwälte befugt. Entsprechend zugelassene Anbieter für eine Rechtsberatung können dem Rechtsdienstleistungsregister entnommen werden. Rechtsberatungen können auch im Internet angeboten werden. Online-Rechtsberatungen sind jedoch nicht immer kostenlos. Sofern eine Kommunikation zwischen Ratsuchendem und dem jeweiligen Rechtsanwalt stattfindet, werden in der Regel auch Beratungskosten fällig. Unterschieden werden muss hier zwischen der Rechtsberatung, die auf explizite Sachverhalte eingeht, und einer Rechtsauskunft, die eine grobe Einschätzung beinhaltet. Bei umfangreichen und komplexen Rechtsfragen sollte über eine persönliche Rechtsberatung nachgedacht werden. Telefonische Rechtsberatungen durch einen Rechtsanwalt sind ebenfalls nicht kostenlos. Häufig werden diese Beratungsgespräche über eine entsprechende Hotline sogar sekundenweise abgerechnet. Menschen, die wegen ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, können Beratungshilfe beantragen. Bei der Beratungshilfe handelt es sich um eine staatliche Hilfe für außergerichtliche Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz. Erteilt wird juristische Auskunft durch Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände. In der Regel erfolgt dies in öffentlichen Beratungshilfeterminen beim örtlichen Amtsgericht. Letztendlich können auch Verbraucherzentralen und andere durch öffentliche Mittel geförderte Verbände innerhalb ihrer Zuständigkeit Rechtsberatungen anbieten.
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Rechtsanwaltsgebühren | Rechtsanwaltsgebühren sind die Kosten, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in einem Rechtsstreit oder bei der Beratung eines Mandanten in Rechnung stellt. Sie dienen als Vergütung für die erbrachte anwaltliche Dienstleistung und sind gesetzlich geregelt. Doch warum gibt es überhaupt Rechtsanwaltsgebühren und welche Faktoren spielen bei der Höhe der Gebühren eine Rolle? Die gesetzliche Grundlage für Rechtsanwaltsgebühren Welche Arten von Rechtsanwaltsgebühren gibt es? Wie werden die Rechtsanwaltsgebühren berechnet? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren? Können Rechtsanwaltsgebühren verhandelt werden? Wie werden Rechtsanwaltsgebühren bezahlt? Zusammenfassung |
Rechnungszins | Beim Rechnungszins handelt es sich um einen Zinssatz aus dem Bereich der Versicherungsmathematik. Der Rechnungszins gehört zu den wichtigen Rechnungsgrundlagen für kapitalbildende Lebensversicherungen. Genutzt wird der Rechnungszins zur Berechnung der künftigen Leistungen, um deren aktuellen Wert feststellen zu können. Dies ist bei vielen Lebensversicherungen notwendig, weil sie über lange Laufzeiten andauern und nur so Beiträge und Deckungsrückstellungen berechnet werden können. Mit dem Rechnungszins wird ein Kapitalanlageerfolg einkalkuliert, der sich auf Sparprämien und Prämienvorauszahlungen bezieht. Die Höhe des Rechnungszinses wird im Bereich der Lebensversicherung gesetzlich festgelegt. Er berechnet sich auf Basis der durchschnittlichen Rendite von zehnjährigen Staatsanleihen in Euro. Durch diese Renditen wird auch die Höchstgrenze des Rechnungszinses definiert, der maximal 60 % betragen darf. Die Festsetzung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen, das entsprechende Vorschläge von der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und von der Deutschen Aktuarvereinigung erhält. Mit dem Höchstrechnungszinssatz wird eine Verzinsung von Deckungsrückstellungen eingegrenzt. Wird ein Rechnungszins einmal vertraglich fixiert, darf er nicht mehr erhöht werden. Eine Senkung des Rechnungszinses kommt in Betracht, wenn Versicherungsgesellschaften diesen Zinssatz nicht mehr erwirtschaften können.
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Raub / Raubversicherung | Von einem Diebstahl wird gesprochen, wenn jemand einem anderen rechtswidrig bewegliche Sachen entwendet. Nach der Definition wird ein Diebstahl zu einem Raub, wenn der Täter dabei Gewalt androht oder sogar benutzt, um das Opfer dazu zu zwingen, das Diebesgut herauszugeben. Gewalt im Sinne des Raubes liegt jedoch nicht vor, wenn wie beim Trickdiebstahl das Diebesgut ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes gestohlen werden kann. Versicherungsrechtlich werden Raub und Diebstahl unterschiedlich behandelt. Bei einem Diebstahl wird zwischen einfachem Diebstahl, Trickdiebstahl und Einbruchdiebstahl unterschieden. Bei einem einfachen Diebstahl werden Gegenstände entwendet, ohne dass dies mit Gewalt oder dem Eindringen in fremde Gebäude verbunden ist. Bei einem Einbruchdiebstahl verschafft sich der Dieb gewaltsam und unrechtmäßig Zugang zu privaten Räumen und entwendet dort fremdes Eigentum. Bei einem Trickdiebstahl wird die Tat des Diebstahls durch eine List oder Täuschung verdeckt. Bei einem Raub wird hingegen Gewalt angedroht oder angewendet, während das Eigentum gestohlen wird. In der Hausratversicherung werden normalerweise nur die Gegenstände entschädigt, die bei einem Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet wurden. Einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl sind nicht von der Hausratversicherung umfasst, zumal diese Taten in der Regel nicht im Bereich des versicherten Haushalts stattfinden. Hierfür bedarf es zusätzlicher Versicherungsbausteine. Spezielle Sachversicherungen für Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen, werden insbesondere für gewerbliche und industrielle Versicherungsnehmer angeboten.
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Rating / Ratingagenturen | Bei Ratingagenturen, Credit Rating Agencies oder Rating Services handelt es sich um private Unternehmen, die die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Personen, Staaten oder Finanzinstrumenten bewerten. Das Ergebnis einer solchen Bewertung stellt das Rating oder Scoring dar. Durch ein Rating können Anleger, Unternehmen oder auch Staaten ihr Risiko bei geschäftlichen Angelegenheiten besser einschätzen. Ratingagenturen bieten Ratings gewerblich an und stellen ihre Ergebnisse gegen Entgelt bereit. Den Auftrag für ein Rating erhält die Ratingagentur häufig von den Bewerteten selbst, die dann auch die Kosten dafür übernehmen. Das Rating bietet Informationen zur Risikoabschätzung als Grundlage einer möglichen Geschäftsbeziehung. Ratingagenturen arbeiten mit verschiedenen inhaltlichen oder auch regionalen Schwerpunkten. Während einige Agenturen Finanzmarktprodukte bewerten, fokussieren sich andere auf die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. Diese Agenturen werden auch Scoringunternehmen genannt. Ratingagenturen unterstehen einer staatlichen Aufsichtsbehörde wie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA oder der Secutities an Exchange Comission SEC, von denen sie auch ihre Zulassung erhalten. Bei Sorgfaltsverstößen kann diese Berechtigung auch wieder entzogen werden. Bei einem Rating definieren Ratingagenturen verschiedene Kriterien für die Untersuchung und Bewertung. Im Ergebnis wird ein Rating oft als Kombination aus Buchstaben und Zahlen bzw. Prozentzahlen definiert. Ermittelte Ratings zeigen keine absoluten Werte, sondern eher eine Momentaufnahme und einen Risikokorridor. Produkte mit einem hohen Rating bieten nach dem Ergebnis eine geringe Wahrscheinlichkeit, auszufallen. Dennoch können Risiken nie ganz ausgeschlossen werden. Ratings sollten daher eher als Wahrscheinlichkeitswert herangezogen werden. Die Folgen eines Ratings können für den Bewerteten sehr weitreichend sein. Bei einem herabgesetzten Rating erhalten Kreditnehmer zum Beispiel schlechtere Konditionen, weil von einem höheren Ausfallrisiko ausgegangen werden muss. Bei sehr schlechten Ratings können Kredite oder Darlehen auch verweigert werden. Ratingagenturen handeln nach einem Verhaltenskodex, wonach Ratings objektiv, unabhängig und hochwertig ermittelt werden müssen. Als erste deutsche Ratingagentur gilt die Creditreform, die sich auf bestimmte Marktsegmente wie Unternehmensbonitäten beschränkt. Nationale Unternehmen, die Risikobeurteilungen für ihre Kundschaft anbieten, werden auch Wirtschaftsauskunfteien genannt. Die bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland ist die Schufa Holding AG, die Bonitätsdaten übermitteln kann.
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Ratierliches Berechnungsverfahren | Das ratierliche Berechnungsverfahren ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersvorsorge und Pensionskasse. Bei Pensionskassen wurde die versicherungsvertragliche Lösung bei Austritt von Mitarbeitern für die Höhe der unverfallbaren Anwartschaften als Standard festgelegt. Scheiden Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls mit gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft aus, wird die Höhe der Anwartschaft durch das ratierliche Berechnungsverfahren ermittelt. Das ratierliche Berechnungsverfahren entspricht dem Prinzip des Quotierungsverfahrens, wonach die verdiente Anwartschaft sich nach dem Verhältnis von tatsächlicher Betriebszugehörigkeit zur Betriebszugehörigkeit, die bis zum Renteneintrittsalter möglich gewesen wäre, orientiert. Es handelt sich also um die zeitratierliche Berechnung von unverfallbaren Ansprüchen für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen. Beim ratierlichen Berechnungsverfahren wird zunächst die Leistung ermittelt, die der Arbeitnehmer ohne eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle des Versorgungsfalles erhalten hätte. Hierbei werden auch ruhende Arbeitsverhältnisse berücksichtigt. Danach wird diese Leistung zur tatsächlichen Betriebszugehörigkeit und zur theoretisch möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt in das Rentenalter ins Verhältnis gesetzt.
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Ratenzuschlag | Bei vielen Versicherungsverträgen ist eine jährliche Beitragszahlung vorgesehen. Einige Versicherungskunden möchten jedoch nicht eine höhere Summe auf einmal entrichten, sondern eine unterjährige Zahlungsweise vereinbaren. Zahlreiche Verträge bieten eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlungsweise an, um die Beitragshöhe entsprechend aufzuteilen. Entschließen sich Versicherungsnehmer für eine unterjährige Zahlungsweise, werden Ratenzuschläge vereinbart. Der Ratenzahlungszuschlag ist unterschiedlich hoch und orientiert sich daran, ob Beiträge monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden sollen. Wie die Zahlungsmodelle in der Versicherungspraxis ausgestaltet werden, entscheidet das jeweilige Versicherungsunternehmen. Generell gilt, dass für Versicherungsnehmer die Zahlung der normalen Jahresbeiträge die günstigste Variante darstellt, da in diesen Fällen Ratenzuschläge entfallen. Bei unterjährigen Beitragszahlungen fallen für Versicherungsgesellschaften höhere Verwaltungskosten an, die an die Versicherungsnehmer weitergeleitet werden. Beiträge müssen öfter als ein Mal im Jahr eingezogen und verbucht werden. Diese Kosten fließen in die Berechnung von Ratenzuschlägen mit ein. Bei kapitalbildenden Versicherungsverträgen rechnet das Versicherungsunternehmen auch den Vorfinanzierungsaufwand in den Ratenzuschlag ein. Dies geschieht, weil die Versicherung dem Versicherungsnehmer die Verzinsung auf den Jahresbeitrag garantiert, obwohl durch die Ratenzahlung über das Jahr erst einmal weniger anlagefähiges und verzinsbares Kapital zur Verfügung gestellt wird. Bei Verträgen mit unterjähriger Zahlungsweise haben Versicherungsnehmer vom ersten Tag an vollen Versicherungsschutz. Sie zahlen für diesen Schutz jedoch in der Regel erst vollständig im Laufe des Versicherungsjahres. Bei Ratenzuschlägen sollte unbedingt auf die Höhe und den Effektivzins geachtet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2009 müssen Versicherungsgesellschaften den effektiven Jahreszins bekanntgeben. Dies gilt jedoch nicht für alle Versicherungsverträge.
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Rate | Mit einer Rate wird eine Teilzahlung oder Teilleistung auf einen Gesamtanspruch bezeichnet. Im Warenhandel können Verkäufer und Käufer vereinbaren, die Bezahlung eines fälligen Kaufpreises nicht sofort in einer Summe, sondern durch die Leistung von Raten in mindestens zwei Teilzahlungen zu erbringen. Gesetzlich wird jedoch nicht von Raten gesprochen, sondern von Teilzahlungen bzw. von kleineren Teilbeträgen der dadurch aufgeteilten Gesamtsumme. Bei Kaufverträgen muss die Zahlung durch Raten übereinstimmend vereinbart werden, da es sich aus rechtlicher Sicht um anderweitige Finanzierungen wie Leasing, Mietkauf, Finanzkauf oder Stundungen handelt. Der Kaufpreis wird durch individuelle Vereinbarungen und Zahlungen von Raten zu bestimmten Zeitpunkten finanziert. Ratenkredite stellen ein Teilzahlungssystem dar, bei dem eine Summe bzw. ein Kaufpreis durch wöchentlich oder monatlich zu zahlende Raten ausgeglichen wird. Eine besonders bekannte Form des Ratenkredits stellt die Autofinanzierung dar, durch die der Kaufpreis eines Fahrzeuges durch die regelmäßige Zahlung von Raten ausgeglichen wird. Zwar kann der Käufer des Fahrzeuges dieses ganz normal nutzen, aber das Eigentum am Fahrzeug verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Ratenkreditsumme beim Verkäufer. Für die Zahlung von Raten gilt das Darlehensrecht. Voraussetzung ist immer, dass ein Vertrag zwischen dem Ratenempfänger und dem Ratenzahlenden geschlossen wird. Dieser hat den Kauf eines Produkts oder die Erbringung einer Dienstleistung zum Inhalt. Der durch die Ratenzahlung gewährte Zahlungsaufschub muss entgeltlich sein; also einen bestimmten Zuschlag und Zinsen enthalten. Vereinbarungen über Teilzahlungsgeschäfte bedürfen der Schriftform, sofern es nicht den Fernabsatz im Versandhandel betrifft. Wer seine Raten nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe bezahlt, kommt in den Schuldnerverzug. Je nach vorliegendem Geschäft kommt dann ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht.
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RAROC | RAROC ist die Abkürzung von „Risk Adjusted Return on Capital“ und bezeichnet ein in Kreditinstituten angewendetes wertschöpfungsorientiertes Zielsystem. Aus dem RAROC kann aus ökonomischer Sicht die Wertschöpfung auf unterschiedlichen Ebenen vom Einzelgeschäft bis hin zur Gesamtbank abgeleitet werden. Der RAROC ist eine Variante des RoE – Return on Equity und zählt zu den Kennzahlen des RAPM – Risk Adjusted Performance Measurement. RAROC stellt damit ein Performance-Maß im Bankensektor und bei Assekuranzen dar. Der RAROC soll im unternehmerischen Bereich den Beitrag eines einzelnen Unternehmensbereichs zur Performance bzw. zum Unternehmensgesamtwert in einer bestimmten Zeit messen. Gebildet wird dafür der Quotient aus dem risikoadjustierten Gewinnbeitrag des jeweiligen Unternehmensbereichs oder Gesamtwert und dem zuzuordnenden Risikokapital. Ergibt sich bei der Berechnung des RAROC ein Wert größer als „“, gilt der Unternehmensbereich oder das gesamte Unternehmen als erfolgreich. Das RAROC Konzept dient der Planung und Kontrolle von Produktkalkulationen, von Investitionen und zur Beurteilung von Aufbau- und Abbauentscheidungen in Unternehmen. Der RAROC wird jedoch auch zur Beurteilung von Wertentwicklungen und als Basis für Managementvergütungen genutzt.
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Ranking | Durch ein Ranking werden Unternehmen, Personen, Gegenstände, Geschehnisse, Produkte oder Dienstleistungen über eine Reihenfolge, Rangliste oder Rangfolge definiert. Bewertet wird ein Ranking nach Wert, Leistung, Unterhaltung, Nutzung oder anderen Faktoren und Kriterien. Ein höherer Rang im Ranking spricht dabei für eine hohe Einschätzung der jeweils bewerteten Kriterien. In Unternehmen spielen Rankings in der Wertsteigerung, Branchenplatzierung und im Marketing eine wichtige Rolle. Bei Rankings handelt es sich in der Regel um listenartig geführte Platzierungen. Der erste Rang entspricht immer dem Gewinner der jeweiligen Rangliste. Um die Teilnahme an einem Ranking kann sich der oder das Gerankte regelmäßig nicht bewerben, sondern wird ausgewählt. Dargestellt wird mit dem Rang eine persönliche Meinung oder eine prüfbare Zahl von Bewertenden. Onlinerankings werden oft zur Unterhaltung als „Hitliste“, „Charts“ oder „TOP-Liste“ erstellt. Aber auch in Datenanalysen werden Ränge ausgewertet. Im Onlinebereich beziehen sich viele Rankings auf die Sichtbarkeit von Websites in Suchmaschinen. In diesen Rankings werden dann die Websites hoch platziert, die am meisten den Suchgewohnheiten der Nutzer entsprechen. Aus wirtschaftlicher Sicht handelt es sich bei einem Ranking um ein Rangreihenverfahren und eine Methode der Datenerfassung durch Befragung, bei der Tester die zu untersuchenden Objekte nach ihren Präferenzen beurteilen und in einer Rangreihe anordnen sollen. Im Gegensatz zum Rating werden den Testern nur die Objekte und nicht deren Eigenschaften vorgegeben, um eine Beeinflussung zu verhindern.
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Rabattübertragung | Schadenfreiheitsrabatte in Kfz-Versicherungen sind personengebunden und kommen nur für die Kfz-Haftpflicht oder die Vollkaskoversicherung in Betracht. In der Teilkaskoversicherung ist keine Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte möglich. Eine Rabattübertragung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen Versicherungsnehmer durchgeführt werden. Ziel der Rabattübertragung ist die Einstufung eines Versicherungsnehmers in eine höhere Klasse, damit eine Ersparnis bei den Versicherungsprämien erzielt werden kann. Damit ein Missbrauch bei der Rabattübertragung vermieden werden kann, erfolgt diese in der Regel nur unter engen Verwandten. Hierzu zählen neben dem Ehepartner insbesondere Kinder oder Geschwister. Wenn andere Verwandte zweiten Grades einen Rabatt übertragen bzw. übernehmen möchten, muss häufig eine häusliche Lebensgemeinschaft nachgewiesen werden. Eine Rabattübertragung kann nur in der Höhe erfolgen, die der Empfänger des Schadenfreiheitsrabattes erzielt hätte, wenn er in der Zeit seiner Fahrerlaubnis durchgängig ein Fahrzeug unfallfrei oder ohne Schaden im Straßenverkehr genutzt hätte. Ein Versicherungsnehmer, der beispielsweise seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt, kann also auch nur den Schadensfreiheitsrabatt für maximal fünf unfallfreie bzw. schadenfreie Jahre erhalten. Bei Fahranfängern macht es also gar keinen Sinn, einen hohen Schadenfreiheitsrabatt übertragen zu wollen, da diese ihren Führerschein noch gar nicht lange haben und damit nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Rabattübertragung mitbringen. Dies würde nur dann Sinn machen, wenn beispielsweise der Enkel schon einige Jahre einen Führerschein hat und dann im Wege der Rabattübertragung von einer höheren Schadenfreiheitklasse vom Großvater profitiert, der wegen seines Alters das Fahren aufgeben möchte. Aus diesen Gründen melden Elternteile das erste Fahrzeug ihres Kindes zunächst als Zweitwagen auf sich selbst an und übertragen die Schadenfreiheitsrabatte erst nach ein paar Jahren. Kfz-Versicherungen fragen vor Bewilligung einer Rabattübertragung die Dauer des Führerscheinbesitzes ab und verlangen häufig die Übermittlung einer Kopie der Fahrerlaubnis. Die mit der Rabattübertragung verbundene Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse kann für die Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung erfolgen, wobei beide Versicherungssparten getrennt betrachtet werden. Es ist möglich, dass für einen Versicherungsvertrag zwei verschiedene Schadenfreiheitsklassen gelten und deshalb auch Rückstufungen entsprechend unterschiedlich ausfallen. Versicherungsgesellschaft legen Fristen fest, in welchem Zeitraum eine Rabattübertragung auf eine nahestehende Person erfolgen kann. Einmal übertragene Rabatte können nicht mehr rückabgewickelt werden. Bei der Rabattübertragung verliert der bisherige Rabattinhaber seinen Rabatt für den jeweiligen Versicherungsvertrag. Hat ein Versicherungsnehmer zum Beispiel zwei Fahrzeuge versichert, so verliert er den Schadenfreiheitsrabatt nur für das Fahrzeug der Rabattübertragung. Der andere Versicherungsvertrag bleibt davon unberührt. Möchten ehemalige Rabattinhaber wieder ein neues Auto anmelden oder ihr Auto ummelden, dann erfolgt die Einstufung ohne die Anerkennung der Vorversicherungszeit. In diesem Falle wäre es dann also so, als ob noch nie ein Fahrzeug versichert war.
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Rabattschutz | Beim Rabattschutz handelt es sich um einen Zusatzschutz in der Kfz-Versicherung, durch den die Schadensfreiheitsklasse nach einem Unfall beibehalten werden kann. Durch den Rabattschutz werden Versicherungsnehmer also vor einer Rückstufung und damit vor einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge geschützt. Der Rabattschutz kann zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder zur Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. In den meisten Verträgen wird ein Rabattschutz so gehandhabt, dass Versicherungsnehmer pro Jahr einen Unfall „frei“ haben, was unabhängig von der Schadenshöhe vereinbart werden kann. Wird die Versicherung gewechselt, entfällt auch der Rabattschutz. Die neue Versicherung wird dann eine Einteilung in die Schadensfreiheitsklasse vornehmen, die Versicherungsnehmer ohne Rabattschutz tatsächlich hätten – also inklusive potenzieller Vorschäden. Ohne Rabattschutz wird in der Rückstufungstabelle der Versicherung festgelegt, um wie viele Schadenfreiheitsklassen Versicherungsnehmer bei einem Unfall zurückgestuft werden. Nach einem Verkehrsunfall sind daher Rückstufungen und deutlich höhere Versicherungsbeiträge möglich. Dies kann durch einen Rabattschutz ausgeschlossen werden. Da sich ein Rabattschutz durch bis zu 30 % höhere Prämien äußert, empfiehlt sich dieser Rückstufungsschutz eher für Halter von besonders teuren Fahrzeugen, risikofreudige Fahrer oder Versicherungsnehmer, die beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind. Kfz-Versicherungen bieten einen Rabattschutz ab einer bestimmten Schadensfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsdauer an, weshalb beispielsweise Fahranfänger davon ausgeschlossen werden. Der Zusatzbaustein des Rabattschutzes kann nicht nachträglich abgeschlossen werden. Ein Rabattschutz kann nicht als zusätzlicher Baustein einer Teilkaskoversicherung vereinbart werden.
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Rabatt | Unter einem Rabatt versteht man eine Preissenkung für eine Ware oder aber eine Dienstleistung. Ein Preisrabatt wird häufig durch einen festen Prozentsatz gekennzeichnet. Andere Möglichkeiten für Rabatte sind Preisnachlässe oder Preissenkungen. Im Warenhandel werden Rabatte auffällig durch rote Schilder gekennzeichnet, um Aufmerksamkeit zu erregen. Rabatte werden als Kaufanreiz oder Abschlussanreiz eingesetzt. Durch Rabatte soll eine besondere Aufmerksamkeit auf Waren und Dienstleistungen gelenkt werden, die Kunden zum Kauf oder Abschluss eines Vertrages motivieren sollen. Unternehmen, die häufig Rabatte gewähren, steigern dadurch ihren Bekanntheitsgrad und ihre Kundenbindung. Im Idealfall versuchen Kunden stets informiert zu bleiben, um keine Rabattaktion zu verpassen. Rabatte können in herkömmlichen Shops, Läden oder Fachgeschäften sowie im Online-Handel gewährt werden. Über die Höhe des jeweiligen Rabatts entscheidet der Anbieter selbst. Wichtig ist jedoch, dass Originalpreise und Rabatte transparent ausgewiesen werden. Kunden müssen auf den ersten Blick ihren Vorteil entdecken können. Unterschieden wird bei Rabatten in Skonto, Barzahlungsrabatt, Mengenrabatt, Treuerabatt, Saisonrabatt und Sonderrabatt. Skonto wird innerhalb einer vorgegebenen Zahlungsfrist auf die Bezahlung einer Rechnung gewährt. Ähnlich geschieht dies beim Barzahlungsrabatt, bei dem die Zahlung jedoch in bar erfolgen muss. Ein Mengenrabatt wird angeboten, wenn Waren in einer größeren Stückzahl erworben werden und sich deshalb der Gesamtpreis reduziert. Mit einem Treuerabatt werden Kunden belohnt, die über längere Zeiträume eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen pflegen. Dieser Rabatt kann fest für jede Bestellung oder in Form einer monatlichen Vergünstigung gewährt werden. Ein Saisonrabatt gilt nur für Saisonware, die im Wege eines Sales oder Rabattverkaufs am Ende der jeweiligen Saison verkauft wird. Besonders bekannte Saisonrabatte sind der Sommerschlussverkauf und der Winterschlussverkauf. Sonderrabatte können Mitarbeitern oder bestimmten Berufs- und Personengruppen gewährt werden. Wenn im Versicherungsbereich von Rabatten gesprochen wird, ist fast immer der Schadenfreiheitsrabatt gemeint. Durch einen höheren Schadensfreiheitsrabatt werden Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung für unfallfreies Fahren belohnt. In einigen Kfz-Versicherungen kann ein Rabattschutz vereinbart werden, nach dem ein Beitrag nicht steigt, obwohl die Versicherung einen Schaden bezahlt hat.
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